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KAPITEL II............................................................................................................................................................................... 24

E. K ATHOLISCHER B UND VON N ÜRNBERG (1538-1549)

4. Das Agieren der Einung

In seiner Gründungsphase konnte der Nürnberger Bund mit dem offensichtlich unwilligen Kaiser und nur wenigen beitrittswilligen Reichsständen unmöglich Ansehen und Renommée erwerben. Die Einung blieb klein und konnte sich zu keinem eigenständigen und einflußreichen Faktor im Reich entwickeln. Aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen und Ziele der Bundesstände bildeten sich kein innerer Zusammenhalt und somit auch keine einheitliche Außenwirkung heraus. Dieser Grunddissens begrenzte in der Folgezeit den Handlungsspielraum des Bundes bei den Konflikten, in die er involviert war.

a) Das Erbe Georgs von Sachsen

Am 17. April 1539 verstarb der altgläubige Georg von Sachsen; sein Bruder Heinrich, Mitglied des Schmalkaldischen Bundes,431 trat das Erbe an, das Herzogtum Sachsen wurde protestantisch.

Herzog Georg hatte testamentarisch verfügt, daß sein gesamtes Vermögen zur Stärkung der altgläubigen Partei im Reich an die Habsburger fallen würde,432 falls sein Nachfolger nicht dem katholischen Bund beitreten sollte; der in Dresden deponierte Vorrat der sächsischen Bundesprovinz sollte ebenfalls nicht dem katholischen Bund entzogen werden. Der überzeugte Protestant Heinrich der Fromme war allerdings weder bereit, dem katholischen Bund beizutreten noch den letzten Willen seines Bruders zu erfüllen. Die 60.000 Gulden Bundesvorrat fielen in protestantische Hände.

Zusätzlich erschwert wurde die sächsische Erbangelegenheit durch den kurz vor dem Tod Herzog Georgs erfolgten Beitritt der Bischöfe von Merseburg und Meißen, deren Landsässigkeit von den sächsischen Herzögen beansprucht wurde, deren drohende Säkularisierung jedoch durch den katholischen Bund verhindert werden sollte.433 Die beiden Bischöfe waren zudem von Herzog Georg zu seinen Testamentsvollstreckern bestellt worden.434

431Während Herzog Georg aus der hessisch-sächsisch-brandenburgischen Erbeinung seiner altgläubigen Überzeugung wegen ausgeschieden war (März 1537), war sein Bruder im November 1537 als Schutzverwandter in den Schmalkaldischen Bund aufgenommen worden, Brandenburg, Herzog Heinrich der Fromme von Sachsen, S. 133f.

432Abzüglich bestimmter Zahlungen an seine beiden Töchter, Testament Herzog Georgs v. Sachsen, in: Lünig, Teutsches Reichs-Archiv, Bd. 8, Leipzig 1712, S. 270-274.

433Nach dem Tode Georgs v. Sachsen verboten Herzog Heinrich und Kurfürst Johann Friedrich den beiden Bischöfen, an Reichstagen teilzunehmen, vgl. dazu: Gersdorf, Codex Diplomaticus Saxoniae Regiae II/3, S.

377f.; S. 379; Brandenburg, Herzog Heinrich der Fromme von Sachsen, S. 265, 267-269. Unter Kurfürst August v. Sachsen resignierte der Bischof v. Meißen schließlich, u nd das Bistum fiel an Sachsen.

434Brandenburg, Herzog Heinrich der Fromme von Sachsen, S. 176.

Durch energisches Eingreifen des katholischen Bundes wollten die Herzöge von Bayern und Braunschweig erreichen, daß das Herzogtum Sachsen katholisch und dem Bund erhalten bliebe.435 Nach bayerischen Vorstellungen sollte der Kaiser deshalb durch ein ernsthaftes Mandat Heinrich von Sachsen zwingen, den letzten Willen seines Bruders zu vollziehen. Käme Heinrich diesem Mandat nicht nach, seien Acht und Aberacht gegen ihn zu verhängen und seine Untertanen von der Gehorsamspflicht zu entbinden. Diese Vorgehensweise sei erfolgversprechend, weil die Sachsen keinen Krieg wollten, ihn also vermeiden würden; zudem seien die Untertanen des Herzogtums noch immer katholisch und demnach auf seiten der christlichen Einung. Auch sei der Schmalkaldische Bund in diesem Fall Herzog Heinrich nicht zur Hilfe verpflichtet und könne sogar durch geschicktes Taktieren gespalten werden. Der Kaiser selbst könne Ruhm und Ehre ernten, ohne einen

„haubtkrieg“ geführt zu haben.436

Über diese weitgehenden Pläne Ludwigs von Bayern berieten die Bundesstände; die oberdeutschen trafen sich in Landsberg,437 die sächsischen in Gandersheim. Anschließend wurde Ferdinand am 16.

November 1539 die skizzierte Denkschrift überreicht, in der die Habsburger nachdrücklich zum Eingreifen aufgefordert wurden, weil mit Einführung der Reformation im Herzogtum Sachsen der Nürnberger und Frankfurter Anstand verletzt worden seien, somit die Reputation des Kaisers und des römischen Königs sowie die Ordnung des Reiches auf dem Spiel stünden und die Geduld mit den Protestanten nun ein Ende haben müsse.438 Das weitere Vorgehen wurde im Januar 1540 auf einem gemeinsamen Bundestag in Landshut erörtert, wo der Kaiser von den Bundesständen erneut zum Eingreifen aufgefordert wurde - nicht allein seiner Reputation sowie der Ehre und Ordnung des Reiches wegen, sondern auch, um das Ansehen des Bundes zu wahren und das „christlich bundtnus unverletzt und stattlich [zu] erhalten“.439

435„[...] das weillendt herzog Georgen landtschafft bei frid ainigkait und unser christenliche religion und puntnus beleiben mög.“ Ludwig v. Bayern an Heinrich v. Braunschweig, Landshut, 29. IV. 1539, Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 42-44, hier S. 43.

436Undatierte eigenhändige Aufzeichnung Ludwigs v. Bayern, die wohl die Grundlage für eine Denkschrift der Bundesmitglieder für Ferdinand bilden dürfte, Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 48f., Anm. 72; Denkschrift, ebd., S. 62-67. Ein zusätzlicher persönlicher Vorteil für den Kaiser sei zudem, daß er dann leichter die Unruhen in den Niederlanden bekämpfen könne. Dieser von Ludwig angesprochene Genter Aufstand (1539/40) wurde von Karl V. blutig niedergeschlagen.

437Bundesabschied vom 3. IX., in: Stumpf, Urkundenbuch zu Baierns politischer Geschichte, Bd. 1, S. 75-77.

438Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 62-67; S. 66: „mtez. Imperiale et royale ensemble lesd. estatz obeissans eussent plus longue pacience“.

439Rezeß des Landshuter Bundestages vom 20. I. 1540, in: Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 88, Anm. 135.

Vor allem die Herzöge von Bayern und Braunschweig machten sich Sorgen um Ansehen und Glaubwürdigkeit des Bundes und waren deshalb willens, militärisch gegen die Protestanten vorzugehen.440 Die Sorgen der beiden Bundesobersten um das Ansehen des Bundes wurden von den Habsburgern aber offensichtlich nicht geteilt, entscheidend war für sie der Friede im Reich. Am 21. Januar, nur einen Tag nach dem Bundesabschied, ermahnte Ferdinand die Bundesobersten, kriegerische Handlungen zu unterlassen, damit „empörung und kriegsuebung nicht ursach gegeben werde“.441 Den Habsburgern schloß sich der Salzburger Erzbischof an, der ebenfalls nicht bereit war, einen Krieg gegen den Schmalkaldischen Bund zu riskieren.442 Zwar befahl der Kaiser Heinrich von Sachsen die Wiederherstellung der katholischen Religion, die Wahrung der Rechte der Bischöfe von Meißen und Merseburg sowie die Auslieferung des Bundesvorrats, weil er ansonsten das Testament Herzog Georgs mit Hilfe der christlichen Einung vollstrecken werde,443 aber Karl V.

bekannte gegenüber Heinrich von Braunschweig, daß sein weiteres Vorgehen gegen den sächsischen Herzog entscheidend vom Ausgang des anberaumten Religionsgesprächs abhängig sei.444

Die Verständigung mit den Protestanten besaß für Karl V. Priorität, so daß der Kaiser der ungestörten Durchführung der im Juni 1540 beginnenden Hagenauer Religionsgespräche größeres Gewicht beimaß als der Außenwirkung des katholischen Bundes. Dies mußte auch der den Religionsgesprächen ohnehin ablehnend gegenüberstehende Heinrich von Braunschweig allen seinen Bemühungen zum Trotz erkennen.445 Dennoch wandten sich die beiden Bundesobersten am Rande der Hagenauer Gespräche an Ferdinand, „damitt dise unsere christenliche puntnus zu khainer

440„Die christenliche bunthnus in keinem ansehen noch rechter reputation bestehen ader bleiben, es werde dann ob derselben ernstlich statlich und wol gehalten“, Denkschrift Heinrichs v. Braunschweig für Karl V., überreicht in Gent 10. III. 1540, Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 89f., hier S. 89. - Daß diese Bedenken der Herzöge nicht unbegründet waren, beweist die Aussage des Straßburgers Jakob Sturm, wonach vom Nürnberger Bund keine Gefahr ausgehe. Sturms realistische Einschätzung wandte sich gegen den hessischen Landgrafen, der einen Präventivkrieg des Schmalkaldischen gegen den katholischen Bund plante, als die Frankfurter Verhandlungen 1539 zu scheitern drohten; Fuchtel, Frankfurter Anstand, S. 163.

441Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 88, Anm. 135.

442Instruktion für den Salzburgischen Bundesrat Eustachius von der Alm, Salzburg, 19. I. 1540, in: Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 85-88. Der Erzb. v. Salzburg wollte sogar seinen bedrängten Amtsbrüdern v. Meißen und Merseburg die Hilfe verweigern, ebd. S. 87.

443Karl V. an Heinrich v. Sachsen, Gent, 26. IV. 1540, Brandenburg, Herzog Heinrich der Fromme von Sachsen, S.

273; Auszug des Briefes bei Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 96, Anm. 145.

444„[...] auch nach gelegenhait desjhenigen, so auf berurtem angesetzten tag gehandelt und beschlossen wirdt“, Karl V. an Heinrich v. Braunschweig, Gent, 11. V. 1540, in: Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 95f., Zitat S. 96.

Anfang des Jahres 1540 war es außerdem zu einer Annäherung zwischen den Habsburgern und den albertinischen Sachsen gekommen, bei der sogar vage Heiratspläne ventiliert wurden, Brandenburg, Herzog Heinrich der Fromme von Sachsen, S. 272-274.

445Heinrich v. Braunschweig an Karl V., Mai 1540, in: Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 96f.

verachtung und verclainerung gezogen oder gentzlichen geschwecht werde“, sondern durch machtvolle Politik gestärkt werde; dann würden auch mehr Reichsstände dem Bund beitreten.446 Hauptursache für die schwache Position des katholischen Bundes - und damit der Altgläubigen im Reich überhaupt - sei neben dem Mißtrauen der Bundesstände untereinander die sehr reservierte Haltung des Kaisers zum Bund.447 In den Augen der beiden Bundesobersten war der Kaiser den Protestanten gegenüber zu nachgiebig und - damit verbunden - an einem starken katholischen Bund nicht interessiert,448 während umgekehrt für Karl V. die Aktionen Heinrichs von Braunschweig ein unkalkulierbares Kriegsrisiko darstellten.449

Der letzte Wille Georgs von Sachsen wurde jedenfalls weder vom Kaiser noch vom katholischem Bund vollstreckt.

b) Die Vertreibung Herzog Heinrichs

Der Bund war gefordert, als sein Bundesoberster, Heinrich von Braunschweig, im Sommer 1542 vom sächsischen Kurfürsten und dem Landgrafen von Hessen aus seinem Herzogtum vertrieben wurde. Der Streit zwischen Heinrich von Braunschweig und Philipp von Hessen schwelte schon seit längerem. Es hatte erbitterte publizistische Auseinandersetzungen gegeben, bevor sich der Streit am Status der Städte Braunschweig und Goslar entzündete, die der Herzog nicht nur katholisch, sondern auch in vollem Umfang landsässig zu machen versuchte. Der Schmalkaldische Bund half den beiden Städten und besetzte das Herzogtum, was ein klarer Landfriedensbruch war. Damit war nach § 10 des Bundesvertrages der Bündnisfall eingetreten, der katholische Bund war seinem prominenten Bundesmitglied zur Hilfe verpflichtet.

446Ludwig v. Bayern und Heinrich v. Braunschweig an Ferdinand, Hagenau, 29. VII. 1540, in: Pfeilschifter, ARC, S. 167-170, Zitat, S. 168. Auch Bayern war bereit, mit Gewalt gegen die Protestanten vorzugehen, weil Eck offensichtlich das Ausgreifen der Reformation auf Bayern befürchtete. Deshalb sollte zuerst die Reformation in der Stadt Augsburg wieder rückgängig gemacht werden; Denkschrift Ecks (9. VI. 1540) für die Verhandlungen Hz. Ludwigs mit Ferdinand auf dem Hagenauer Tag, in: Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 125-130, hier. 126.

447Im Herbst 1542 erkannte auch Ferdinand, daß der Nürnberger Bund nicht dazu taugt, sowohl das Mißtrauen zwischen den Konfessionsparteien als auch innerhalb der altgläubigen Stände zu beseitigen; Brief Ferdinands an Georg v. Carlowitz, Pressburg, 14. XI. 1542, Wien HHStA, RA i.g. 11/3, fol. 36r-41v.

448„Wo aber solhs abermals durch pede kays. und konigl. mten. veracht und auf iren kopf zu handlen furfaren wolten, so werden sy alle religionsachen, sich selbs und uns in merer zerruttung fueren und das, so sy zu erlangen vorhaben, dest mer verhindern.“ Hz. Wilhelm v. Bayern an seinen Bruder Ludwig, München, 6.

VII. 1540, in: Pfeilschifter, ARC, Bd. 2, S. 176. Ludwig v. Bayern und Heinrich v. Braunschweig wiesen Ferdinand auch auf die noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen der beiden Habsburger hin, Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 170.

Parallel zum Nürnberger Reichstag fand auch ein Bundestag statt, auf dem über die Wiedereinsetzung Herzog Heinrichs beraten wurde. Hessen und Sachsen wurden vom Bund aufgefordert, das Herzogtum zurückzugeben,450 konkrete Maßnahmen wurden aber - angeblich wegen der Türkengefahr - nicht beschlossen.451 Der Bund rüstete nicht. Er blieb untätig, obwohl Heinrich von Braunschweig Bundesoberster und der letzte überzeugte altgläubige weltliche Fürst Norddeutschlands war.452 Die sächsische Bundesprovinz bestand damit nur noch aus dem Erzbischof von Magdeburg und den in ihrer Handlungsfreiheit von Sachsen eingeschränkten Bischöfen von Meißen und Merseburg.

Herzog Heinrich beklagte sich erbittert darüber, daß ihm der Bund faktische Hilfe und Schutz versagte.453 Aus Sicht des Kaisers, der in Herzog Heinrich ein Kriegsrisiko gesehen hatte,454 war es freilich nur konsequent, wenn er diesem keine Hilfe zukommen ließ. Wie groß seine Distanz zum katholischen Bund und dem Braunschweiger war, hatte Karl V. auf dem Regensburger Konvent (1541) demonstriert. Er erklärte dort, daß mit dem Regensburger Abschied die katholische Einung für ihn beendet sei und er nur dann wieder eintreten wolle, wenn einzelne Bestimmungen abgemildert würden, weil er nicht die privaten Leidenschaften Heinrichs von Braunschweig unterstützen wolle.455 Zugleich wurde am 13. Juni 1541 in Regensburg der kaiserlich-hessische Geheimvertrag abgeschlossen,456 in welchem sich Philipp von Hessen verpflichtete, keine Bündnisse mit auswärtigen

449„Duc de Brunswich mesmement par adventure et comme il est vraysemblable vouldroit pour respect de son particulier affaire mouvoir plus grant trouble soubz umbre de la lighe.“ Karl an Ferdinand, 19. VIII. 1540, Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 169, Anm. 233.

450Erklärung des Bundes an Hessen und Sachsen, in: Stumpf, Urkundenbuch zu Baierns politischer Geschichte, Bd. 1, S. 84-86.

451Bundesabschied vom 13. VIII. 1542, in: Stumpf, Urkundenbuch zu Baierns politischer Geschichte, Bd. 1, S. 81-84. Diese Begründung dürfte jedoch nur ein Vorwand gewesen sein.

452Die Aussage Georgs v. Carlowitz bewahrheitete sich damit, denn er hatte Herzog Heinrich geschrieben, das Amt des Bundesobersten würde ihm viel Beschwerung und Last bereiten, „doch keine macht nachfolge haben“, Brief v. 26. III. 1538, zitiert nach Brandenburg, Herzog Heinrich der Fromme, S. 149.

453Brief an Ferdinand, Wolfenbüttel, 4. VII. 1542, Wien HHStA, RA i.g. 11/3, fol. 10r-11v; Brief an Karl V., Wolfenbüttel, 5. VII. 1542, Wien HHStA, RA i.g. 11/3, fol. 6r-v; Klagen gegenüber Kardinal Otto v.

Augsburg, Cardauns, NB I/7, S. 568-570; Winckelmann, Politische Correspondenz der Stadt Straßburg, Bd.

3, S. 617, Anm. 3.

454Karl an Ferdinand, 19. VIII. 1540, Pfeilschifter, ARC, Bd. 3, S. 169, Anm. 233.

455Steffen, Zur Politik Albrechts von Mainz, S. 74. Dies geht ebenfalls aus einem Brief Georg Giengers an Ferdinand hervor, Wien, 5. IX. 1545, Wien HHStA, RA i.g. 12/1, 8r-9v, bes. 9r.

456Politisches Archiv des Landgrafen Philipp des Großmütigen von Hessen, Bd. 1, hg. v. Friedrich Küch, Leipzig 1904, S. 349f.

Potentaten gegen den Kaiser einzugehen. Der Kaiser erhielt somit freie Hand in Geldern und mußte keine Aktionen des Schmalkaldischen Bundes befürchten.457

Herzog Heinrich kam dann doch dank des Kaisers im Zuge des Schmalkaldischen Krieges wieder in den Besitz seines Herzogtums. Der katholische Bund spielte dabei jedoch keine Rolle. Denn Karl V.

wollte dem Schmalkaldischen Krieg jeden Anschein eines Religionskrieges nehmen.

d) Fehlender innerbündischer Zusammenhalt und das Ende des Bundes

Der katholische Bund von Nürnberg ist, wenngleich es Gelegenheiten dazu gab, nie kriegerisch tätig geworden, weil es den Mitgliedern des Bundes an der nötigen Geschlossenheit fehlte. Selbst unterhalb der Schwelle militärischen Handelns fehlte der notwendige Konsens zum gemeinsamen Agieren. Aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Mitglieder und wegen der geringen Institutionalisierung des Bundes bildete sich auch keine bündische Identität heraus, ebensowenig wurde der Bund zu einer glaubwürdigen und eigenständigen Macht.

Der katholische Bund lief, ohne eine offizielle Beendigung, sehr wahrscheinlich schon vor seinem vertraglichem Ende (1549) aus. Ab 1545 plante Karl V. definitiv, kriegerisch gegen die Schmalkaldischen Bundesstände vorzugehen, und schloß im Juni 1546 entsprechende Verträge mit Bayern und dem Papst.458 Grundlage der militärischen Allianz mit Bayern und dem Papst bildeten also bilaterale Verträge - nicht der katholische Bund.

1545 beauftragte Ferdinand seinen Rat Georg Gienger nachzuforschen, ob und wieviel Geld aus dem Bundesvorrat noch vorhanden sei.459 Gienger konnte nicht genau ermitteln, wieviel Gelder insgesamt an den Bund geflossen waren; fest stand lediglich, daß die Habsburger über das Bankhaus Fugger

457Um das Herzogtum Geldern gab es seit dem Tod Karls v. Geldern im Jahre 1538 eine erbitterte Auseinandersetzung zwischen Karl V. als Lehnsherr und Hz. Wilhelm v. Jülich, den die gelderschen Stände zum Erben bestimmt hatten. Der Herzog v. Jülich ging ein Bündnis mit Frankreich ein und wurde in dem 1542 erneut ausbrechenden Krieg zwischen Habsburg und Valois zu einem gefährlichen Gegner des Kaisers, weil er direkt die Niederlande bedrohte. 1543 wurde Wilhelm v. Jülich dann geschlagen und mußte das Herzogtum Geldern an Karl V. abtreten. Der Regensburger Vertrag mit Hessen gewährleistete nun, daß nicht auch noch der Schmalkaldische Bund gemeinsam mit Frankreich und Jülich gegen den Kaiser in den Krieg ziehen würde.

458Vertrag zwischen Karl V. und dem Papst vom 26. VI. 1546, in: Friedrich Hortleder, Handlungen und Ausschreibungen, 1. Aufl., Bd. 2, Frankfurt/Main 1618, III, Kap. 3, S. 216-218. Zum Vertrag zwischen Karl V. und Bayern vom 7. VI. 1546 vgl. Lauchs, Bayern und die deutschen Protestanten, S-282-291. Vertrag zw.

Ferdinand und Wilhelm v. Bayern vom 2. VI. 1546, in: Lanz, Correspondenz, Bd. 2, S. 648-652. Zuvor waren im Juli 1545 die Bemühungen Philipps v. Hessen gescheitert, Bayern mittels eines Bundes auf seine Seite zu ziehen; außer Hessen und Bayern sollten dem Bund Ulm, Bamberg, Würzburg, Münster, Moritz v.

Sachsen und Graf Konrad v. Tecklenburg angehören, Stumpf, Baierns politische Geschichte, Bd. 2, S. 268f.

459Dies geht aus dem Antwortbrief Giengers an Ferdinand, Wien, 5. IX. 1545 (Wien HHStA, RA i.g. 12/1, fol. 8r-9v) hervor. Das Schreiben Ferdinands, auf das Gienger sich bezieht, konnte in den Reichsakten in genere 12 des Wiener HHStA nicht gefunden werden.

50.000 Gulden an den bayerischen Herzog nach München überwiesen hatten.460 Diese Summe verlangte Karl V. daraufhin mehrmals von Bayern zurück.461 De facto wurde der Bund damit liquidiert.

460Gienger an Ferdinand, Wien, 5. IX. 1545, Wien HHStA, RA i.g. 12/1, fol. 8r-9v, bes. 8r-8v.

461Im Oktober 1545 überbrachte Kardinal Otto v. Augsburg die Aufforderung, Anfang November Georg Ilsung und Manrique de Lara, am 8. Februar schließlich Nikolaus v. Könritz. Lauchs, Bayern und die deutschen Protestanten, S. 279, Anm. 75.

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