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Desinteresse an den Verfassungsrevisionsplänen der BVP

IV. Als Protagonist der Ordnungszelle Bayern (1919–1924)

9. Desinteresse an den Verfassungsrevisionsplänen der BVP

Nach dem Hitlerputsch war Kahr als Generalstaatskommissar nicht mehr zu halten. Seine Absicht, die nationalistischen Wehrverbände in seine Ordnungszellenpolitik zu integrieren, war gescheitert. Es war offensichtlich geworden, dass diese Taktik nicht zur Stabilisierung der innenpolitischen Lage beitrug. Mit Ausnahme des deutschnationalen Justizministers Franz Gürtner (1881–1941) und Ministerpräsident Knilling stand der Ministerrat gegen Kahr. Um Kahr zu halten, drohte Gürtner mit dem Rückzug der Bayerischen Mittelpartei aus der Koalition, und Knilling forderte seinerseits offensiv die Abdankung der bei den Wehrverbänden besonders verhassten Minister Schweyer und Wutzlhofer. Horlacher unterstützte diese Forderung382. Wäre dies doch ein eleganter Weg gewesen, um Wutzlhofer ohne Involvierung der Landesbauernkammer endlich los zu werden und die Verantwortung dafür auf die Bayerische Mittelpartei zu schieben. Es bahnte sich eine Regierungskrise an, welche die Koalitionsparteien BVP, BBB und Bayerische Mittelpartei angesichts der instabilen innenpolitischen Lage nach dem Hitlerputsch jedoch nicht riskieren wollten.

Deshalb einigten sich die Führer der Koalitionsparteien über die Köpfe des zerstrittenen Kabinetts hinweg auf einen Kompromiss. Da sowohl die Bayerische Mittelpartei als auch der BBB für den Bestand der Regierung eine Schlüsselposition innehatten, wurde von einer Änderung der Zusammensetzung des Kabinetts abgesehen und auch Kahr blieb zunächst im Amt383.

Wutzlhofer war jedoch nicht mehr zu halten, als er gemeinsam mit den anderen Abgeordneten des BBB und denjenigen der SPD am 19. Dezember 1923 im Landtag gegen ein von der BVP propagiertes Ermächtigungsgesetz stimmte, das der Staatsregierung erlauben sollte, zur Sanierung des Staatshaushaltes vom ordnungsgemäßen Weg der Gesetzgebung abzuweichen384. Der BBB hatte das Ermächtigungsgesetz als „Selbstentmannung“ des Landtages abqualifiziert. Vor allem wurde es aber von den Abgeordneten des BBB abgelehnt, da sie um den Bestand des Landwirtschaftsministeriums fürchteten. Denn es hätte die Abschaffung desselben erleichtert385. Nachdem das Ermächtigungsgesetz schließlich an der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert war, erklärte Held umgehend die Koalition mit dem BBB für beendet386, wofür ihm die Zustimmung Horlachers sicher war387. Während der BBB die faktischen parlamentarischen Errungenschaften der Revolution –wenn auch nicht

382 ACSP, Fraktionssitzungen der BVP Bd. 2, Sitzung am 6. Dezember 1923.

383 Zur Koalitionskrise nach dem Hitlerputsch vgl. KEßLER, Held, 509f.; KIISKINEN, Deutschnationale Volkspartei, 232–235.

384 Zum Vorhaben dieses Ermächtigungsgesetzes vgl. Die Tätigkeit der Bayerischen Volkspartei im Bayerischen Landtag von 1920–1924, 8f.; KEßLER, Held, 481; BERGMANN, Bauernbund, 150f.

385 Der Bündler vom 24. Februar 1924.

386 Verh. d. bay. Landtags 1920–1924. Sten. Ber. Bd. 9, Sitzung am 19. Dezember 1923, 30.

387 ACSP, Fraktionssitzungen der BVP Bd. 2, Sitzung am 19. Dezember 1923; vgl. dazu KEßLER, Held, 481.

aus unzweifelhafter republikanischer Überzeugung388 – verteidigte, wurde dessen Abstimmungsverhalten von Horlacher als egoistisch und staatsgefährdend diffamiert.

Horlacher maß die parlamentarischen Verfahrensregeln an ihrer Effektivität und war deshalb bereit, sie vermeintlichen oder tatsächlichen Nützlichkeitserwägungen zu opfern. Er hatte deshalb davor gewarnt, dass das „Schlagwort vom ,Parlamentarismus‘“ auch in der BVP in einer staatsgefährdenden Art und Weise vertreten werde389. Das Abstimmungsverhalten des BBB bestätigte ihn in seiner Ansicht, wonach der Parlamentarismus eine allzu weitgehende Einschränkung effizienten Regierungshandelns darstellte. Deshalb urteilte Horlacher, dass der bayerische Landtag am 19. Dezember „in noch nie dagewesener Weise versagt“ habe390.

Da eine regierungsfähige Mehrheit nicht mehr bestand, beschloss der Landesausschuss der BVP am 29. Dezember, ein Volksbegehren einzuleiten, um den Landtag vorzeitig aufzulösen. Gleichzeitig sollte der neue Landtag damit zur Umgestaltung der Bamberger Verfassung mit einfacher Mehrheit ermächtigt werden. Dabei gingen die Vorstellungen der BVP weit über den eben gescheiterten Plan eines finanzpolitischen Ermächtigungsgesetzes hinaus. Mit Hilfe eines Staatspräsidenten, einer zweiten Landtagskammer und des Mehrheitswahlrechts sollte das parlamentarische Prinzip der Bamberger Verfassung eingeschränkt werden391. Der Staatspräsident sollte nach dem Willen der BVP vornehmlich die Staatspersönlichkeit Bayerns unterstreichen und auch als Statthalter der Monarchie dienen392. Mit einer zweiten Landtagskammer, die als ein nach berufsständischen Kriterien zusammengesetztes Gremium aus Fachmännern gedacht war, sollten politische Entscheidungen dem pluralistischen Parteienwettbewerb entzogen werden. Denn dieser wurde von den Befürwortern berufsständischer Staatsordnungsvorstellungen für die Zerstörung der vermeintlichen gesellschaftlichen Harmonie der Vorkriegszeit verantwortlich gemacht393.

Horlacher hatte das parlamentarische Verhältniswahlrecht bereits im Plenum der Landesbauernkammer am 6. November 1920 als zu mechanistisch kritisiert und war für eine stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Eliten bei politischen Entscheidungen eingetreten: „Die Demokratie hat uns in Wahrheit nicht die Demokratie gebracht als solche im ganzen Deutschen Reich. Es ist heute – ich drücke mich drastisch aus – jeder Mensch nach dem Körperteil bemessen, der für jeden den gleichen Wert hat und dem gleichen Bedürfnis

388 Vgl. BERGMANN, Bauernbund, 152.

389 ACSP, Fraktionssitzungen der BVP Bd. 2, Sitzung am 10. Oktober 1923.

390 Wendelstein vom 6. Februar 1924.

391 Zu diesem Volksbegehren vgl. KEßLER, Held, 482f.; BERGMANN, Bauernbund, 150; ALTENDORFER, Schäffer, 254f.

392 Zu den Plänen der BVP, einen Staatspräsidenten in Bayern einzuführen, vgl. Die Tätigkeit der Bayerischen Volkspartei im Bayerischen Landtag von 1920–1924, 4–6; KEßLER, Held, 473–483; WIESEMANN, Vorgeschichte, 29–38; BERGMANN, Bauernbund, 1458–155; FENSKE, Konservativismus, 299–312;

ALTENDORFER, Schäffer, 245–268.

393 Zu den während der Weimarer Republik virulenten berufsständischen Staatsordnungsvorstellungen vgl.

SONTHEIMER, Denken, 249–252. Zu den berufsständischen Plänen der BVP vgl. PFEIFFER, Gedankenwelt, 66;

MÖßLE, Senat, 1–13; BARES-RAUEN, Entwicklungsgeschichte, 173–194; FENSKE, Konservativismus, 299–312.

dient: dem Hinterteil (Heiterkeit) was in den Köpfen darinnen steckt, die Fähigkeiten der einzelnen Staatsbürger, sind unberücksichtigt gelassen. Es wurde nie gefragt, wer hat die Verantwortung zu tragen im Wirtschaftsleben und wer hat Träger der Produktion und des Fortschritts zu sein. Hier hätte auf den Kopf auch Rücksicht genommen werden müssen.“

Damit zielte Horlacher auf die direkte Übertragung legislativer Kompetenzen auf Wirtschaftsorganisationen ab, nicht jedoch auf die Errichtung einer zweiten, nach berufsständischen Kriterien zusammengesetzten Landtagskammer, wie er unmittelbar an diese Sätze anschließend deutlich machte: „Ich war anfangs ein bewusster Freund dieser berufsständischen Organisationen und dieses organischen Aufbaues und bin es bis zu einem gewissen Grade immer noch, aber wenn von Entpolitisierung des Wirtschaftslebens, von Entwirtschaftlichung der Politik gesprochen wird, so sind das ohne Zweifel Schlagworte.“

Horlacher konnte also – anders als sein akademischer Lehrer Brentano – nach der Erfahrung mit der Revolution nicht mehr an die Möglichkeit werturteilsfreier Wirtschaftspolitik glauben, denn in der „wirtschaftspolitischen Führung wird die Weltanschauung jedes einzelnen immer wieder die entscheidende Rolle spielen“. Darüber hinaus misstraute er aber auch der administrativen Zweckmäßigkeit einer Ständekammer. Aus seiner eigenen unbefriedigenden Erfahrung als Direktor der Landesbauernkammer wusste er, dass das „schöne Wort vom Selbstverwaltungskörper“ oftmals auf den Widerstand der staatlichen Behörden stieß. Er glaubte bereits nicht mehr daran, dass „die zuständigen Stellen, mögen es Ministerien oder Zentralstellen dieser Ministerien sein, sich bereit erklären, ihrerseits abzubauen“394. Horlacher ließ sich auch durch die Verfassungsrevisionspläne der BVP nicht von seiner ablehnenden Haltung gegenüber der Errichtung einer zweiten Landtagskammer abbringen. Als der Vorläufige Reichswirtschaftsrat zu einer echten zweiten Kammer neben dem Reichstag ausgebaut werden sollte395, machte er gegenüber dem Plenum der Landesbauernkammer am 26. November 1925 deutlich, dass er der Möglichkeit misstraute, die Zusammensetzung einer zweiten Kammer zur Zufriedenheit der Landwirtschaft gestalten zu können: „Ich selbst habe früher den Gedanken einer Berufsständekammer neben dem Parlament vertreten. Ich habe es bereut, ich lasse mich auch belehren und habe den Gedanken längst in die Rumpelkammer geworfen, weil mich die Erfahrung lehrte, daß diese Ständekammer weiter nichts ist, als ein parteipolitischer Abklatsch der sonstigen Zusammensetzung. Es käme darauf an, wie ein Gesetzentwurf einer solchen berufsständischen Kammer aussieht. Einen solchen Gesetzentwurf beraten nicht wir, sondern der deutsche Reichstag und warten Sie nur, wie er aussieht und wie die Parität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewahrt wird. Man wird ziffernmäßig den Einfluss der Landwirtschaft möglichst zurückschrauben.“ Da Horlacher deshalb die Majorisierung der Selbständigen und Arbeitgeber durch die Arbeitnehmer

394 Sten. Ber. Bay. Landesbauernkammer Bd. 1, Sitzung am 6. November 1920, 37.

395 Zum Reichswirtschaftsrat vgl. BARES-RAUEN, Entwicklungsgeschichte, 97–115.

befürchtete, wollte er von der Errichtung einer zweiten Kammer lieber Abstand nehmen: „Ja, wenn es gelänge, eine berufsständische gemeinsame Kammer aller Berufsstände zusammenzubringen, ohne Rücksicht auf die Verhältnisse, wie sie im einzelnen bei den Berufsständen liegen! Und wenn man nur von dem Gedanken ausginge, die tüchtigsten Leute der deutschen Wirtschaft dort hineinzubringen, dann wäre es etwas anderes, dann könnte man die Kammer mit erhöhten Befugnissen ausstatten.“396 Schließlich erwies sich die Aufteilung der Sitze auf die Länder und die Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern als unlösbares Problem, so dass es nie zu einer endgültigen Errichtung des Reichswirtschaftsrates kam397.

Im Herbst 1923 hatte sich Horlacher jedoch nicht so lautstark gegen die Errichtung einer zweiten Landtagskammer aussprechen können. Denn die Verfassungsrevision stellte ein Prestigeobjekt für die BVP dar und der Landesbauernkammer wurde eine zentrale Rolle bei der Umgestaltung der Bamberger Verfassung in berufsständischem Sinne zugesprochen.

Gerade sie wurde von Heim als Vorstufe zur Errichtung einer zweiten Kammer betrachtet.

Anlässlich der Eröffnung der Bayerischen Landesbauernkammer hatte Heim prophezeit, dass der „Ständeorganisation“ die Zukunft gehöre. Denn „berufliche Fragen sind da zu besprechen, wo die Fachleute sitzen, die vom Volke gewählten politischen Vertreter haben andere Aufgaben wie wir“398. Aus dem ganzen Deutschen Reich richteten sich deshalb revisionistische Hoffnungen auf die Bayerische Landesbauernkammer. Das rechtskonservative Berliner Blatt Das Gewissen hatte am 22. April 1922 behauptet, dass die Landesbauernkammer bereits ein „integrierender Bestandteil der bayerischen Staatsleitung“

sei und dass ihre „Bedeutung und Macht sichtbar von Woche zu Woche wächst“. Auf ihr aufbauend könne das bayerische Volk „aus seinen Berufsständen ein neues staatliches Knochengerüst herausentwickeln, um das sich die wiedererwachte Volksgemeinschaft als neue Staatlichkeit herumlegt“. Auf den „Schultern der Wirtschaftskammer“ werde sich dann der „Führer des bayerischen Volkes“ erheben399. Entsprechend diesen Erwartungen, den Vorgaben der Parteileitung der BVP und der eigenen Hoffnung, den BBB mit Hilfe der vermeintlichen Popularität der Verfassungsrevisionspläne bei der Wählerschaft zu diffamieren, machte Horlacher deshalb Propaganda für das Volksbegehren, so Anfang Februar 1924 als Hauptredner auf einer Versammlung der BVP: „Diesem eines Parlaments, das sich nicht selbst aufgeben wollte, unwürdigen Zustand ein Ende für alle Zeiten zu

396 Sten. Ber. Bay. Landesbauernkammer Bd. 3, Sitzung am 26. November 1925, 127.

397 Vgl. HUNDHAMMER, Berufsvertretung, 177–179. Nach ABELSHAUSER, Korporatismus, 152f. stellte das

„bereits erreichte hohe Maß an selbstverwalteter Autonomie und an Verflechtung zwischen Staat und Wirtschaft“ – das sich gerade an der Errichtung der Bayerischen Landesbauernkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts deutlich machen lässt – den Grund für das abnehmende Interesse am Reichswirtschaftsrat dar.

398 Sten. Ber. Bay. Landesbauernkammer Bd. 1, Sitzung am 9. August 1920, 3–5. Zu den Erwartungen, die in dieser Hinsicht in die Bayerische Landesbauernkammer gesetzt wurden, vgl. BERGMANN, Bauernbund, 94.

399 Das Gewissen vom 10. April 1922.

bereiten, eine andere Zusammensetzung des Landtages und eine Revision der Revolutionsverfassung herbeizuführen um so dem Lande wieder geordnete Verhältnisse zu beschaffen, habe die Bayer. Volkspartei es unternommen, das Volk zu befragen.“400

Obwohl das Volksbegehren in beiden Teilen erfolgreich abgeschlossen werden konnte, verweigerte der Landtag am 17. März 1924 die Abschaffung der Zweidrittelmehrheit für die von der BVP geplante Verfassungsrevision, während er seiner Auflösung zustimmte401. Es wurde deshalb nach den Bestimmungen der Bamberger Verfassung wegen der verfassungsrechtlich relevanten Teile des Volksbegehrens ein Volksentscheid nötig, der gemeinsam mit der Landtagswahl stattfand. Im Landtagswahlkampf der BVP stand die Verfassungsrevision im Mittelpunkt402. Die Landtagswahl am 6. April 1924 stellte eine Niederlage für die BVP dar. Gegenüber 1920 verlor sie 186.548 Stimmen. Der Volksentscheid war gescheitert. Der Völkische Block als Nachfolgeorganisation der NSDAP ging gestärkt aus der Wahl hervor. Er erzielte auf Anhieb 512.271 Stimmen403. Die von führenden Politikern der BVP forcierte innen- und wirtschaftspolitische Radikalisierung des vergangenen Jahres hatte zu dem Erfolg der extremen Parteien geführt. Die BVP stand nun vor der Koalitionsfrage. Horlacher versuchte, den BBB von der Koalition und damit vom Landwirtschaftsministerium fernzuhalten404. Da jedoch eine Koalition mit der SPD ebenso wie mit dem Völkischen Block aus verfassungs- und kulturpolitischen Gründen für die BVP, nicht zuletzt wegen der gleichzeitig laufenden Konkordatsverhandlungen, undenkbar schien, verblieb nur die Neuauflage der bisherigen Bayerischen Koalition mit BBB und Bayerischer Mittelpartei. Das Amt des Ministerpräsidenten übernahm der bisherige Fraktionsführer Held, womit die Zeit der halbparlamentarischen Beamtenministerien in Bayern ihr Ende nahm. Das Landwirtschaftsministerium übernahm der ehemalige Reichsernährungsminister Fehr (BBB)405. Horlachers Bemühungen, den BBB mit Hilfe der Verfassungsrevisionspläne der BVP gegenüber den Wählern zu diffamieren und dadurch eine erneute Amtszeit eines bauernbündlerischen Landwirtschaftsministers zu verhindern, waren gescheitert.

Für Horlacher bedeutete das Scheitern der Verfassungsrevisionspläne der BVP nicht nur eine Niederlage gegenüber dem Bayerischen Bauernbund, sondern auch einen innerparteilichen Misserfolg. Während er sich gegenüber der von der BVP geplanten Verfassungsrevision – auch bezüglich der Einführung eines Staatspräsidenten406 – zurückhaltend verhielt, gelang es dem gleichaltrigen Schäffer, sich gerade wegen seines

400 Wendelstein vom 6. Februar 1924.

401 Verh. d. bay. Landtags 1920–1924. Sten. Ber. Bd. 9, Sitzung am 17. März 1924, 331f.

402 Vgl. BERGMANN, Bauernbund, 309f.; KEßLER, Held, 512f.

403 Zum Ergebnis der Landtagswahlen 1924 vgl. THRÄNHARDT, Wahlen, 349; SCHWARZ, Zeit, 484f.

404 ACSP, Fraktionssitzungen der BVP Bd. 2, Sitzung am 24. Mai 1924.

405 Zur Regierungsbildung nach der Landtagswahl 1924 vgl. KEßLER, Held, 513–519; KIISKINEN, Deutschnationale Volkspartei, 252–263; ferner SCHWEND, Bayern, 264–275.

406 Dies, obwohl er als Vertrauter Heims Mitglied der Fraktionskommission war, welche die Einführung eines Staatspräsidenten vorbereiten sollte (ACSP, Fraktionssitzungen der BVP Bd. 1, Sitzung am 3. Dezember 1920).

Einsatzes für diese an die Spitze des rechten Flügels der BVP zu setzen407, als dessen Anführer Horlacher seit den Wirren um das Republikschutzgesetz im Herbst 1921 gegolten hatte408. Horlacher war es nicht gelungen, den in der BVP herrschenden Mangel an Führungspersönlichkeiten409 für eine parteipolitische Führungsposition auszunutzen – wohl nicht zuletzt aufgrund seiner zeitlichen Beanspruchung als Direktor der Landesbauernkammer. Es zeichnete sich deshalb eine Arbeitsteilung ab, die Schäffer 1929 auf Vorschlag Heims zum Parteivorsitzenden der BVP werden ließ410, während Horlacher seit seinem Wechsel in den Reichstag 1924/1925 die Rolle als Agrarexperte der Reichstagsfraktion der BVP ausfüllte.

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