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der Russischen Grammatik von Nikolitsch

Im Dokument Das Inland Eine Wochenschrift (Seite 25-29)

tüincun «o plnint 60 82 lNt mili» i>er«nnne äe »an p

Als einer nothwendigen Folge nach dem Erscheinen meines Buches, glaubte ich mich entweder einer Kritik oder einer Necension desselben gewärtigen zu müssen, und bekam statt deren einen Aufsatz zu lesen, den zu liefern sein anonymer Verfasser, noch unerfahren und ungeübt in

kri-tischen Behandlungen von Büchern, durch ein Mißverstand, m'ß und eine falsche Auseinandersetzung einiger Worte in meiner Vorrede sich veranlaßt sah, indem er in ihnen eine absichtliche Zurücksetzung der G r . von H r n . P. bemerken wollte, und, statt einer Kritik über mein Werk, eine Anem«

pfehlung des letzteren geschrieben hat. Eine solche Vor-aussetzung von Seiten des anonvmen Verfassers jenes Auf-satzes kommt mir eben so vor, wie die von Gogol in seiner Nouvelle „der M a m c l " geschilderte Beleidigung eines O r d -nungsrichters, der eine Klageschrift höhern Orts über den Autor eines Romans einreichte, in welchem fast auf jeder Seite ein betrunkener Ordnungsrichter sprechend und han-delnd auftrat.

Durch Berücksichtiaung gewisser Umstände und Ver-hältnisse bin ich genöwlgt nur dem geringsten Theilc des Artikels meine Aufmerksamkeit zu schenken.

Wenn die Gr. von P. vom Hrn. *** als eine für die Deutschen nützliche und brauchbare anempfohlen wird, so sieht man daraus, daß er unter Lernen ein bloßes Einprägen und nicht vernünftiges, geistiges, einsichtsvolles Auffassen versteht, daher ihm auch das als Vollständigkeit erscheint, was eigentlich nur Masse und mechanisches Zusammensetzen ist, und von ihm Verzeichnisse von Wörtern gerühmt wer-den, die eher in ein Lericon, als in eine Grammatik passen würden. Denn, wenn man auf eine Regel, wie: „die Wörter auf »6a, b«a, b»ia, u«H, u»a, 55,1,1 verwandeln » und ü im Gen. P l . in 0," oder auf Verzeichnisse w i e : „folgende (ungefähr 200) Wörter auf 5 sind Fe»ninina," oder ..in fol, genden Wörtern kommt der Buchstabe 1. vor", stoßt oder endlich, daß n-k den Nom.'regieren, findet, so weiß ich nun gar nicht, ob Solches wohl gar außerhalb des Bereichs des Mechanischen und Unlogischen zu fetzen wäre.

I n dem Aufsatze verweist man den Leser auf das Werk des Hrn. Pawskp, aus dem ich eine neue Regel geschöpft haben soll, und der Verfasser scheuet sich nicht die M ö g -lichkeit, eigene Forschungen auf dem Gebiets der Sprach, kenntniß gemacht zu haben, abzusprechen. Das Werk von Hrn. Pawskp ließ ich beim Verfassen meines Buches un-benutzt, und wenn ich etwas, seinen Ansichten Gleiches aufgestellt habe, so ist es bloß eine glückliche Anwendung der griechischen Declinationsweisc auf die russische und keine Entlehnung.

Unter den, dem Aufsatze hinzugefügten Bemerkungen stimme ich nur der bei, welche von den Endungen oei».

Z'I'k spricht; alle übrigen sind entweder kleinlich, unbedeu-tend, spitzfindig, kurzsichtig, oder geradezu verwerflich und falsch- Die Regel über die Auosprachc des « wie ^0 will Hr. *** durch das Beispiel u ^ ^ o n L i a z ^ a umstoßen, indem cr hiedurch zeigt, daß eine solche Aussprache auch auf der drittletzten Silbe, wider meine Ansicht vorkommt, und macht selbst damit einen großen Schnitzer, da er un-vorsichtiger Weise vergessen hat, daß man bei Aufstellung von Regeln für Wörter, die eine Veränderung erleiden, zunächst den Nom. und den I n s . zu berücksichtigen habe, und daß gewöhnlich bei der Aussprache des Nom. und des I n s . in allen ihren Veränderungen der Ton auf einer und derselben Silbe zu ruhen pfiege, also auch die Aussprache

der Formen « ^ ^ o i , « / , . cne^eu«/, sich nach dcr von A ^ z x e u « « , cue^on«« richte. Unter Anderm thut es ihm sehr leid, warum ich mich nicht nach der Weise des Hrn.

P . über das o allsgedrückt habe, daß dieses nämlich so s a n f t a l s möglich ausgesprochen werde. Ohne über-haupt etwas mit der Gr. von P. gemein haben zu wollen, bin ich gewohnt die Ausdrücke: .lu^nul^ «on espressivn, ullßFi-c» vivg<^, temp« <!i Vulue und dgl. nur auf Noten zu lrscn. — Zu schreiben: ^o^ronn-k,, n^>o'il, statt ^«c-i o o u ^ und »^«^ln s^«c-indc ^«c-ich ungcgründct.

Um ferner dem Hrn. *** beweisen zu können, daß die Anmerkung über den Gebrauch des Pro». co6/> gewiß nicht unnütz sei, müßte ich ihn für's Erste den Unterschied zwischen den Begriffen: Hauptsubjett und Subject lehren;

da er sich in dieser Sache ganz unwissend zeigt und die Nothwendigkeit des von mir gemachten Anhangs zu beur-theilen nicht im Stande ist. — Was die Bemerkungen über die Verba betrifft, so ist Hr. " " in der Bcurtheilung

mei-ner Ansichten dermaßen unvorsichtig gewesen, daß er mich an der Stelle, wo ich von Verbis der Bewegung spreche, über cazn^ki pacin, nac^», naH^b, noxoia rr» stolpern lassen wollte. Versuche er das von mir Gesagte dmch et-was, demselben Identisches, Analoges umzustoßen und nicht den Verdis dcr Bewegung d,ic, einer Handlung entgegen-zustellen. Viele von den Negel.i, l)eißt es im Aufsatze, seien verstümmelt, l)l,l,y,i<i linron » sa luntaisio? Möge auch mein Gegner bei seiner bloßen Meinung beharren, ein Aussprechen derselben ohne hinlänglich angeführte Be-weise sehe ich für nichtig an.

Zuletzt will ich noch anführen, daß dcr Name des Ver, fassers mir nicht unbekannt ist; ich ihn aber aus gewissen Rücksichten verschweige und überhaupt es ihm nicht zum Lobe anrechne, daß er einem unbekannten Dritten seine Meinungen und Ansichten in drn Muud legt, wo er lieber selbst in der ersten Person redend hätte auftreten tölmcn.

P e t e r s b u r g , den w . Januar 1847.

N i k o l i t s c h .

L i v l a n d

N i g a , 4. Januar. Gestern gewährte ein mit einer Menge von über 60 Flaggen in schönster Farbenmischung dccorirtes dreimastiges Schiff, gegenüber dcr Stadt mitten auf dem Flusse im Eise liegend, einen Anblick, von dem sich das Auge nur mit Mühe losreißen konnte. Die weiße Schneedecke der D ü n a , der winterliche Hintergrund der ge-genüber liegenden Landschaft hoben die bunte Pracht der wehenden Farben noch mehr und der Eindruck gewann eine seines Zweckes würdige erhöhte Bedeutung, da das so gezierte Fahrzeug das weite Gebiet allein beherrschte.

M i t Salz beladen war es von dcr Volderaa bis zur Stadt durch geeist worden, um hier gelöscht zu werden, u.

wurde zur Silo erhochzeüs-Feier dw hochgeachteten Theil-habers vom Handlungshausc Schröder K N o . , dimittirten Nathsherrn G- F. T a n k , auf diese Weise geschmückt.

R i g a , den 3. Januar. I n der Mitternachtsstunde des 1 . Januar zog der bisherige Stationshalter von Neu-ermühlen mit Musik und Fackeln nach der neucrbauten u.

nunmehr eingenommenen Station Nodcnvois. — Hilchens-fähr ist gleichfalls eingegangen und werden die Gebäude dieser Station zum öffentlichen Verkauf au<gebote>i. Am 2. Januar wurden die Arbeiten auf der großen neucingc-richteten Dampfbaumwollcnspinncrei des Manufakturraths und Ritters T h . I . P v c h l a u zu Strasdenhof an der 9.

Werst zwischen Riga und Nodenpois eröffnet. Nähere Mittheilnngen folgen nächstens.

R i g a . Nachdem die neuerbautc Chausse zwischen Riga und Engelhardshof schon seit einiger Zeit der Com»

munication freigegeben worden w a r , hat am t . d. M . die Eröffnung derselben in der Art stattgefunden, daß die an der alten Straße belegenen und bis zum 3 l . December 4846 benutzten Stationen Neuermühlcn und Hilchensfähr eingegangen sind, dagegen die neuerrichtcte Station No-denpois, Ü0 Werst von Riga, und 23 Werst von Engel-hardshof entfernt, mit der Mitternachtsstunde des H. J a n . 4847 i n die Reihe der zwischen der Residenz des Reichs und der Preußischen Gränze auf dem Nigaschen Tracte belegenen Stationen eingetreten ist

R i g a , den 6. Januar. — An Stelle S r . Erc. des Hrn. Landraths A. F. v. Hagemeister ist Se. Erc-, der Herr Landrath, Oberkirchenvorsteher des Niga-Nolmarfchen Kreises M r a n d e r von N e n n e n k a m p f f a l s r e f i d i r e n

-der L a n d r a t h eingetreten. — Der Aelteste dcr großen Gilde Eberhard Michael v. V u l m e r i n c q in Riga (Be-sitzer dcr Schlockenbecl-Durbenschen Güter in der Tuckum-schen Obcrhauptmannschaft Curlands) ist auf seine/ Bitte aus dcr Aeltestenbank der großen" Gilde entlassen. '

R i g a , den 7. Januar. M i t dem Feste der heiligen drei Könige hören die Vermummungen und Singspiele auf, 'welche in der Weinachtszeil Won dcr heranwachsenden J u -gend des hiesigen Handwerkerstandes ausgeführt .werden und in ihrer althergebrachten Weise an die ältesten Erschei-nungen der christlichen spiele und des Volks-Theaters erinnern. — I n einem neueren Werke von Heinrich Alt sind daher Theater und Kirche auf wissenschaftlichem Wege der Forschung und historischen Ergründimg ;usamme>!gestellt, wodurch auch über unsere volksthümliche Orts-Gewohnheit manches neue Licht verbreitet worden ist. — Eine voll-ständige Sammlung dcr im Kreise dieser Jugend lebenden Gesänge würde in mancher Beziehung besonderes Inte-resse finden.

W e r r o . Als Ergänzung zu der letzthin gemachten Anzeige von dcr beabsichtigten Erweiterung der Anstalt des Hrn. K r ü m m e r könnten wir jetzt noch hinzufügen, daß es dem als Pädagogen wie als Gelehrten in seinem bisheri-gen Wirkungskreise hochgeachteten Dorpatschen Oberlehr-amts»Candidaten I)r. Viökamp gelungen ist, einen ebenso als Gelehrten wie als Pädagogen hochgeachteten Lehrer der russischen Sprache, Herrn Poromcnski, der bisher in ei-ner andern Erziehungsanstalt thätig gewesen, für die An-stalt des H r n . Krümmer zu gewinnen. Derselbe vereinigt mit einem interessanten und imponircnden Acußern den Ruhm eines ausgezeichneten Forschers in dcr russischen Sprache und Literatur, erfreut sich dcr bcsondern Gunst seiner hohen und höchsten Vorgesetzten und A somit wohl im Stande neben Hrn. Nr. V . der genannten Anstalt wieder zu ihrer frühern Bliithe zu verhelfen. Jeder die werrosche Erzichungsanstalt Besuchende wird sich von bei-der Herrn Persönlichkeit vollkommen befriedigt fühlen.

So berechtigt denn Alles zu den schönsten Hoffnungen.

Sollte übrigens Herr v r . V . noch eine ähnliche Acquisi-tion zu machen im Stande sein, so wird er nicht erman-geln, sie dem theiluehmenden Publikum zur Kcnntniß zu bringen.

Durch ein am 23, November v. I . Allerhöchst brsta.

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tigtcs Neichsrathsgutachten ist, auf Vorstellung des Hrn.

Fincmzministcrs wegen Vergrößerung der H ü l f ^ L a n d es-st euer im I . 1847, bei den Handclescheincn der Ansatz für dieses Jahr wie folgt erhöht worden: 4) uon den Han-dels-Scheinen der Kaufieute und handeltreibenden Bauern in der 4. Gilde 73,»2. 2) in der 2. Gilde 29,5», 3) in der 3. Gilde in den Residenzen, Gouvernements- und Ha-fenstädten 7,4«, in den Kreis- und außcrctatmähigcn Städten 2,^2, N. S . (sen. Uk. v. 10. Decb., Pat. der livl. Gouvern. Neg. v. 23. Decb. 1846 Spc.°Nr. 102.)

Auf einen, in Folge einer Eirculair-Vorschrift des H.

Dirigirenden des Justiz-Ministeriums, erlassenen Antrag deo Hrn. livländ. Gouvern.-° Procureuren wegen Anziehung und Zugrundelegung der Artikel des 2. Buchs des 13.

Bandes des Swod der CriminaloGesetze m derjenigen Gestalt, wie sie in die 6. Fortsetzung des Swod der Ge-setze aufgenommen sind, — hatte da,? Livländische Hofge-n'cht und der Nigasche Nach tie Erfüllung dessen bei der Erklärung verweigert, daß das gedachte 2. Buch die Re-geln des Ernninalvrozesses eigens für rie Großreussis. Gou-vernements enthalte, für die Ostsee-Gouvcrncmentö aber, laut des am 1. Juli 1848 erlassenen Allerhöchsten Man»«

festes über die Publicirung des Provinzialrcchto der Ostsee-Goupernements Art. 3. P. 8 oeö 1. Theils dieses Provin-zialrechts, — dit Herausgabe einer besonder« Verordnung über die Ordnung des Criminalprozesscs erfolgen solle, und bis dahin diese Ordnung wie bisher verbleiben müsse.

Der Dirigirende Senat, an den diese Sache zur Entschei-dung gelangt, hat jedoch befunden: 1) daß die bis jetzt herausgegebenen 2 Theile des Provinzialrechts der Ostsee-Gouvernements weder die Regeln des Civil-, noch die des Criminalprozesscs enthalten, und daß im 5. P. des Mani-fests von 1. J u l i 1845 es heißt: in Beziehung auf die übrigen Theile der Provinzialgesetze, d. h. auf die Civil-gesetze, den Civil- und Cnmmütprozcii, ^b<'n, bis zur Vcröffcntllchung dcr folgenden Theile dieses Provinzialrechts, dir. Verwaltung^- und Gerichtsbehörden, so n'ie Privat-personen, fortfahrend sich nach den geltenden Ftechtsbestim-mungcn zu richten, — in der Geschäftsverhandlung wie bisher sich auf die einzelnen Verordnungen, H)cfchle und andere Nechtobestlmmungcn zu berufen; 2) daß in; Crin.i-nalvrozcssc in den Ostsee-Gouvernements in vielen Fällen von allen Gerichtsbehörden, das Livländischr Hofgcricht und den Nigaschcn Nach nicht ausgenommen, die Artikel des 2. Buchs dco 18. Bandes des Swod der Criminalge-setzc angezogen und angenommen werden, besonders in der Ordnung der Eröffnung der Entscheidungen der Ge-richtsbehörden und der Zulassung von Avpcllationsbe-schwcrden wider dieselben, und unmittelbar, gemäß dem Ukase vom 5 l . Juli 1808, bei der Verhandlung von Un-tersuchungssachen über Amtövcrbrechcn; und 3) daß in die.6.

Fortsetzung zum 2. Buche des 13. Bandes, auf Grundlage des Allerhöchsten Befehls vom 15. August 1843, die Ar-tikel des 1. Buches des 13. Bandes eingeschaltet sind, mit Ergänzung und Abänderung sowohl dieser als auch einiger anderer Artikel les 2. Buches, behufs genauerer Ueberein-stimmung derselben mit den BeUeberein-stimmungen des neuen Strafgesetzbuchs, dessen Wirksamkeit, wie im Artikel 173 dcsscll-en gesagt ist, in. gleichem Maße alle Russische Unter-thancn mncrdaU' der Grenzen dcs Reichs unterliegen.

Daß folglich das Hofgcricht und dcr Nigaschc Nath unbe-gründet und ungcmäß dem obangefi'chrtcn Allerhöchsten Ma-nifest und den vorallegirten Allerhöchsten' Nkascn, die An-ziehung und die Zugrundelegung dcr Artikel des 2. Buchs des 19. Bandes, in derjenigen Gestalt, wie dieselben in die 6. Fortsetzung dieses Bandes aufgenommen sind, im Criminalproccssc verweigert haben ; — u.deshalb v e r f ü g t : dem Livländischen Hofgcricht, dem Nigaschcn Nath und allen 'andern Gerichtsbehörden der Ostsee-Gouvernements vorzuschreiben, daß sie bis zur Veröffentlichung der

folgen-den Theile des Swod dcr ProvinMgesetzc sich nach folgen-den gellenden NechtsbestimmulMn zu richten, bei dcr Verhandlung von Criminalsachcn wie bisher sich auf die einzelnen Ver-ordnungen, Befehle und andern Rechtsbestimmungcn zu berufen, und wo solches erforderlich ist, die Artikel des 2.

Buchs des Swod der Criminal-Gesetze Band 13 in der-jenigen Gestalt, wie dieselben in die 6. Fortsetzung dieses Bandes aufgenommen sind, anzuziehen haben. ( S . U. aus der 2. Abtb. d. 3. Dcpart. v. 1 1 . Nov. 1846, im Patent der livländ. Gouvern.-Neg. v. 10. Decb. Svc.-Nr. 92.)

E st h l a n d

N e v a l , d. !». Januar. Nach dem so eben im Druck erschienenen namentlichen Verzeichnis; der K a u f l e u t e der Kaiscrl. Stadt'Reval vom Jahre 1847 steuern in diesem Iabre zur ersten Gilde 1,1, zur zweiten 17 und zur dritten 106 Kaufieute, zusammen 434. — Da sich i>, St. Petersburg cm,: Gesellschaft gebildet, welche weiblichen D i e n s t -b o t e n , ge^,cn eine geringe Vergütung, eine Aufnahme u.

Gelegenheit gewährt in guten Häusern .Dienste zu finden,

— aus Esthland aber cft Dienstboten weiblichen Geschlechts nach St. Petersburg sich begeben, um dort Dienste zu suchen, bei ihrer Unerfahrcnheit und Mittellosigkeit jedoch, oft so-gar außer Stande die Reisekosten zu befahlen, dort die Beute des Betruges und der Verführung werden.- so hat Se. Ere. der Hr. csthländischc Civil-Gouverneur die Anord-nung getroffen, daß weiblichen Dienstboten, welche sich nach St. Petersburg zum Dienen daselbst begeben wollen, un-entgeltlich bei der Polizei-Verwaltung in Reval, bei dem Magistrat in Hapsal und bei den Vogteigerichten in We-senbcrg, Weißcnstcin und Baltiovort, eine Legitimation verabreicht werden soll, auf welche sie in der Anstalt die-ser menschenfreundlichen Gesellschaft Aufnahme finden kön-nen. Jene Anstalt befindet sich im 2. Stadtheile, 5. Quartal, an dcr Ecke der großen Meschschanskoi- u. dcr Stolarnoi, Straße, im Hause der Grueralin Wollkoff, Nr. Kz (Reval.

wöch. Nachr. Nr. 1.)

E u r l a « d

M i r a « . Der frühere Muauschc deutsche Nachmit-tagsprediger Eduard B a h d c r ivcrgl. die im I n l . 1843 S p . 66 gegebenen biographischen Notizen^ hat vor einiger Zeit ein aus Heidelberg d. 10. October 1843 datirtes Sendschreiben an die hiesige Gemeinde, insbesondere an die Frauen Mitau's erlassen, in welchem er sich in Be-ziehung auf die im Inlande 1843 Sp. 771 iM der Bio-graphie seines Nachfolgers des Pasiors A. R. Kupsscr) erwähnten Mißhelligkeitcn bei seinem Abgange und der Wahl seines Nachfolgers zu rechtfertigen sucht. S,ein Schreiben beginnt.- „Eduard Vahder, Prediger des Evan-geliums, an die cvangrlischcn Christen zu Mitau, die Gott fürchten und sein Wort lieb haben. Gnade, Friede, Barm, Herzigkeit von Gott dem Vater und unserm Herrn Icsum Christum. Amen! Wenn auch durch weite Länderstrecken von Euch getrennt, meine Geliebten, und durch keine amt-liche Pflicht mehr an Euch gebunden, so kann ich doch — cingcdcnk des göttliä'cn Wortes, daß was Gott zusammen-gefügt, die Menschen nicht scheiden mögen — Eurer nicht vergessen, noch mein Her; von Euch wenden, vielmehr treibt es mich, ein Wort dcr Liebe Euch zu senden und Euch, wonach I h r gewiß verlangt. Euch meinetwegen zu beruhigen." Was Herr 3^ahdcr im Verlauf des schrei-beno sagt, bezieht sich auf seine frühere Stellung zu dcr hiesigen Gemeinde, dcr er seine Schuldlosigkcit an den damals stattgcfuudcnen Vorgängen ans Herz legt, sie zur Einigkeit und Beharrlichkeit im Glauben, zur Führung eines wahrhaften christlichen Lebens ermahnt. Hier wendet er sich namentlich an die Frauen Mitau's, die eigentlich allein sich für seine Beibehaltung bcthätigten: « I h r lieben Hausfrauen, die dcr Herr recht eigentlich dazu verordnet

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ha^, um christliche Frömmigkeit, christliches Leben und Sitte in stillen Häusern zu pflegen und zu mehren, I h r habt in der vergangenen Zeit ein schönes Zeugniß Eures Glaubens

«dgelegt, indem I h r Euch nicht scheutet, um der Wahrheit willen zu leiden." Bei Erwähnung des Todes seines Nachfolgers fordert er sodann die Bürger Mitaus zur ge-wissenhaften Ausfuhrung der ihnen bevorstehenden ernsten Pflicht einer neuen Predigerwahl*) auf. „Lasset keinen bösen Parteigei«! unter Euch aufkommen, seid Niemand zuwider deshalb, w»'»l dieser oder jener für ihn ist, aber nehmt eben so wenig für Jemand Parthei, weil ein Mäch-tiger ihn haben will oder er aus seiner Sippschaft ist :c."

Er läßt in seiner Epistel verschiedentlich den Wunsch, in seine frühere Wirksamkeit zurückzukehrcn, durchblicken und schließt sie mit ciner Danksagung für einen ihm bei seinem Abgange von den Mitauschen Frauen verehrten silberne»»

Becher und dem Zurufe auf ein freudiges Wicdersehn zum ewigen Leben' — Das etwa zwei Bogen umfassende Schrei-ben des Herrn Vahder ist, seiner Absicht nach, hier in zahlreichen Exemplaren unter das Publikum gekommen — dasselbe Publikum, welches er bei der Wahl seines Nach-folgers in einer Weise angriff, die eine neue Wahl als natürliche Folge erscheinen ließ, nicht als Parteilichkeit, wie Hr. Vahder,sie vor der Oeffcntlichkeit hinzustellen gemeint ist.

I n Folge der von dem Post-Departement getroffenen Anordnungen zur Beförderung der C o r r e s p o n d e n z ist auch bei dem M i t a u s c h e n Gouvernements-Post-Comp, toir und bei dem L i b auschen Post-Comptoir die Zeit der Annahme der Corresxondenz abgeändert worden.

UniversitiitS- nud Schulchronik

Be. Majestät der Kaiser hüben auf den Beschluß des Comitte der Herren Minister Allerhöchst zu befehlen geruht, den von dem Abel des Livländ. Gouvernements für das Amt eines Ehrenkurators deö Rigaischen Gymnasiums erzählten Landrath und wirkt. Staatsrats S a m son u on H i mm el st ie r n in diesem Amte bis zum ersten Landtage dls Adels zu bestätigen.

Personalnotizen

l. A n s t e l l u n g e n , V e r s e t z u n g e n , G n l l a j sun gen.

Bereits zu Michaelis v. I . ist vom Riqischen Rathc dem beim Stadt-Cassa-Collegio in Fimction stehenden Notair, Hofgcrichts-Ad-vocaten und ^«nij.^isi» Otto M ü l l e r , das Pradicat als Secrctair, fo wie dem erlraoroinairen Gchülftn desselben, Hofgerichts.-Advocaten und t?:>n«l. Hori« Heinrich Eduard Gustav H o l l ä n d e r das Prädicat als Notair verliehen worden. Bei der Liol. Wouvernements-Regie-rung sind ernannt der bisherige Tifchvorsteher und stellv. Erecutor KollegienSecrelair <^n.j. ^„rl« Bernhard Gustav Christian C l e e -m a n n zu-m Actuar u. der Graduivte der Rechte Eduard de B r u y n zum Tischvorstcher. — Der 6imii. des Predigt-Amtö Bruno.From-hold T r e y ist bts zur Erreichung des gesetzlichen Alters v. 25 Jahren zum Verwalter des Amts eines Predigers v. Oppekaln ordinirt.

l l . B e f ö r d e r u n g e n .

Das Mitglied des temporairen Medicinal-Camitos beim Ministe:

rium der Volksaufklärung Staatsrat!) S e i blitz ist Allerhöchst zum wirklichen Staatsrat!) ernannt worden. 21. Dec.)— Zu Collegienrathen sind befördert die Hofrathe «nd außerordentlichen Professor« an der Universität zu Kajan B i e t e r und B l o ß f e l d .

Befördert sind: der Nath der Wjätkaschen Gouuern.'Regierung Collegienrath Theodor W i n t e r zum staatörath, der Raty der esthl.

Touv.-Regierung Hofrath v. S c h w e b s zum Collegimrath, und der jüngere Secretair bei der russis. Gesandtschaft in Frankfurt a. M . Colleg.-Gecretair B a r o n B u d b e r g zum Titulairrath.

l l l . B e l o h n u n g e n .

Dem Mitgliede des temporairen MedicinalComics beim M i -') Es wurde an Stelle dcs verstorbenen Pastors Kupffer der !

Dem Mitgliede des temporairen MedicinalComics beim M i -') Es wurde an Stelle dcs verstorbenen Pastors Kupffer der !

Im Dokument Das Inland Eine Wochenschrift (Seite 25-29)