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Der X. Iberoamerikanische Gipfel, in dessen Mittelpunkt das Thema „Kind- „Kind-heit und Jugend“ in Lateinamerika stand, fand im Jahre 2000 in

Am 5. Dezember unterzeichnete Italien das Zusatzprotokoll zum Madrider Abkommen über grenzüberschreitende Zusammenarbeit von

E. Die universelle Zusammenarbeit – Die Vereinten Nationen

III. Die Generalversammlung (GV) 1. Organisatorische Fragen

3. Wirtschafts-, Entwicklungs- und Umweltfragen

Im 2. Komitee werden vor allem makro-ökonomische Fragen, aber auch Themen wie Umwelt, Armut, Kultur, menschliches Siedlungswesen und Least Developed Coun-tries (LDC) behandelt. Der Großteil der Resolutionen, deren Zahl (von 40 im Vorjahr) auf 58 anstieg, wird fast ausschließlich von der G 77 eingebracht. Außer den traditio-nell zur Abstimmung gebrachten Resolutionen zu „wirtschaftlichen Zwangsmaßnah-men“ und der „Nahostresolution“ wurden alle anderen Resolutionen des 2. Komitees diesmal mit Konsens angenommen.

Erste Vorbereitungen für die für Juni 2001 angesetzte Sonder-GV zu HIV/AIDS liefen parallel zu den regulären Arbeiten des 2. Komitees. Die operationellen Enwicklungs-aktivitäten werden erst wieder in der 56. GV mit der Triennial Policy Review einen wichtigen Platz in der Arbeit des 2. Komitees einnehmen. Die Arbeit im Wirtschafts-und Entwicklungsbereich wurde durch die Vorbereitungen zum „High Level Event“

zu Financing for Development – dem die G 77 höchste Priorität beimisst – wesentlich beeinflusst. Dabei stehen die Neustrukturierung der Entwicklungsfinanzierung, die Schuldenfrage, freier Marktzugang sowie größere Kohärenz der Aktivitäten der globa-len Akteure (VN, IWF, WB und WTO) zur Diskussion. Zur Verwirklichung dieser Ziele sollen insbesondere die Wirtschafts- und Finanzministerien stärker in den Prozess in-volviert werden.

Die Resolution zu „Global Partnerships“ (ursprünglich eine deutsche, inzwischen eine EU-Initiative) ist unterstützend zur „Global Compact“-Initiative des VN-GS ge-dacht. Durch „Global Partnerships“ soll insbesondere die engere Zusammenarbeit von VN und privatem Sektor gefördert werden. Noch vor Jahresende konnte nach wochen-langen Verhandlungen mit der G 77 unter aktiver österreichischer Mitwirkung ein Konsens zur Initiierung dieses Prozesses erzielt werden. Die von den Staats- und Re-gierungschefs im September angenommene Millenniumsdeklaration hatte Entwick-lungsfragen große Wichtigkeit eingeräumt und „good governance“ als Konzept auch für die G 77 akzeptabel gemacht. „Good governance“ soll dabei aber nicht auf natio-nale politische Systeme beschränkt bleiben, sondern auch auf der internationatio-nalen Ebene den Entwicklungsländern mehr Gehör bei finanz- und wirtschaftspolitischen Weichenstellungen verschaffen. Die diesjährige Resolution zu den Least Developed Countries geht insbesondere auf die Vorbereitungen zur LDC III-Konferenz in Brüssel ein, die auf Einladung der EU im Mai 2001 stattfinden wird. Zum Thema Globalisie-rung gab es ebenfalls eine eigene Resolution, wobei immer weniger Mitgliedsstaaten der G 77 die Globalisierung als einen ausschließlich negativen Prozess für ihre Ent-wicklung ansehen. Im Anschluss an die Juli-Tagung des ECOSOC wurde die Frage des Zugangs zu Informationstechnologie in mehreren Resolutionen thematisiert. In Vor-bereitung der Sonder-GV zu Habitat im Juni 2001 in New York wurden zwei Resolu-tionen angenommen. Österreich wird ab Jänner 2001 Mitglied bei Habitat sein.

Bei den Verhandlungen zur Resolution über Biodiversität standen die Aktivitäten der Global Environment Facility (GEF), die Copyright-Frage (v. a. Patentierung von Heil-pflanzen in Entwicklungsländern durch Unternehmen in Industrieländern) sowie die Komplementarität zum Klimabereich im Vordergrund. Auch heuer wieder

unter-stützte die EU das russische Resolutionsprojekt, das eine stärkere Zusammenarbeit der Sekretariate der diversen Umweltkonventionen fordert. Im Umweltbereich steht für das erste Halbjahr 2002 die Überprüfungskonferenz Rio+10 auf dem Programm, deren Vorbereitungen bereits die Verhandlungen zu den diversen Umweltresolutio-nen bestimmten. Während die G 77 bei diesem in Südafrika stattfindenden Weltgipfel zur Nachhaltigen Entwicklung primär eine Überprüfung der 1992 in Rio eingegange-nen Verpflichtungen anstrebt, wollen die Industrieländer neue Themen einbringen, die 1992 beim Welt-Umweltgipfel in Rio de Janeiro als zu kontroversiell ausgeklam-mert blieben (v. a. Erschließung erneuerbarer Energieträger und nachhaltiger Ener-giepfade). Im Klimabereich einigte man sich auf eine prozedurale Entscheidung an Stelle einer Resolution, nachdem Ende November die Klimaverhandlungen in Den Haag vorerst ergebnislos abgeschlossen worden waren. Während insbesondere die EU dem Umweltbereich große Bedeutung beimisst, legt die G 77 auch hier ihren Schwer-punkt auf allgemeine Entwicklungsfragen und somit auf Finanz- und Technologie-transfer. Österreich ist im Ko-Vorsitz der Energieexperten-Arbeitsgruppe prominent an den Vorarbeiten für den Weltgipfel beteiligt und wird ab 2001 als Mitglied der Kommission für Nachhaltige Entwicklung an den konkreten Vorbereitungen zu die-sem Umwelt-Großereignis aktiv mitarbeiten.

4. Menschenrechte

Im Mittelpunkt der Debatte über Menschenrechte (MR) standen bei der 55. GV die Themen Demokratie, Rassismus sowie die Lage der MR in einzelnen Ländern. Über die Ergebnisse der Beratungen kann eine gemischte Bilanz gezogen werden. Während alle für die EU wichtigen Initiativen erfolgreich waren, kam es in einer Reihe von Fra-gen zu offenen AuseinandersetzunFra-gen.

Die Verhandlungen über Resolutionen zu spezifischen Menschenrechtssituationen in einzelnen Ländern gestalteten sich traditionell schwierig. Die 55. GV behandelte neun Länderresolutionen, die großteils von der EU betrieben wurden. Besondere Bedeu-tung kam dem von den USA eingebrachten Text über Südosteuropa infolge des un-mittelbar vorangegangenen demokratischen Wechsels in der BRJ zu. Nachdem sich schließlich die USA und die erst in der Endphase der Verhandlungen in die VN auf-genommene Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) auf einen Text einigten, der vor allem die Lage in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo kritisch, jene in der BRJ (ohne Kosovo) hingegen optimistisch beurteilt, konnte erstmals die Zustimmung der Russi-schen Föderation und damit Konsens für diese Resolution gefunden werden. Nicht mehr explizit behandelt wurde die Menschenrechtslage in Kroatien. Auf des Messers Schneide stand die Abstimmung über eine von der EU eingebrachte Resolution zu MR im Iran. Die Resolution kritisierte insbesondere Verschlechterungen im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit, die Diskriminierung von Minderheiten, anhaltende Verletzungen der Rechte der Frauen sowie Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit.

Der VN-Sonderberichterstatter über MR im Iran hatte allerdings auch von einem un-umkehrbaren Trend zur Verbesserung berichtet. Die Resolution wurde letztlich knapp angenommen. Klarer verliefen die Abstimmungen über andere von der EU bzw. ein-zelnen EU-Partnern initiierte Resolutionen zu den MR im Irak, Sudan, in der DR Kongo, Myanmar und Afghanistan. Die EU-Initiative zur gravierenden MR-Lage im Irak konnte mit überwältigender Mehrheit angenommen werden, wobei Russland dieses Jahr keinen Änderungsvorschlag betreffend die Auswirkungen der Sanktionen auf die Zivilbevölkerung einbrachte. Mit besonderer Aufmerksamkeit wurde von

Ös-terreich eine Resolution über MR in Kambodscha verfolgt, zumal im September der Österreicher Peter Leuprecht zum Sonderbeauftragten des VN-GS für MR in Kambod-scha ernannt worden war. Neben der Beurteilung der aktuellen Lage widmete sich der von Japan eingebrachte Resolutionstext vor allem auch einer Aufarbeitung der Jahre des Khmer Rouge-Regimes (1975 bis 1979). So behandelt die Resolution die Frage der Strafverfolgung der führenden Vertreter dieses Regimes durch einen Gerichtshof mit internationaler Beteiligung. Auch die kambodschanische Regierung stimmte der im Konsens angenommenen Resolution ausdrücklich zu.

Die Diskussionen zum Themenkomplex Rassismus waren geprägt von der bevorste-henden „Weltkonferenz über Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlich-keit und damit in Beziehung stehende Intoleranz“ (Durban/Südafrika, 31. August bis 7. September 2001). Zu diesem Gegenstand wurden vier Resolutionen eingebracht.

Zwei von Seiten der G 77 eingebrachte Resolutionen behandelten primär das Mandat des Sonderberichterstatters für Rassismusfragen bzw. die Vorbereitung der Weltrassis-muskonferenz. Nach intensiven Verhandlungen konnten diese beiden Texte neben ei-ner belgisch-slowenischen Resolution über die Umsetzung der Rassendiskriminie-rungskonvention von allen EU-Mitgliedsstaaten miteingebracht werden. Eine vierte, von Belarus eingebrachte Resolution forderte Maßnahmen gegen Neo-Nazitum. Alle vier Resolutionen wurden ohne Abstimmung von der GV angenommen. Die EU wies in ihrer Erklärung hauptsächlich auf die Ergebnisse der kurz zuvor abgehaltenen eu-ropäischen Vorbereitungskonferenz zur Weltrassismuskonferenz hin. Das Thema Ras-sismus fand darüber hinaus Eingang in die Debatten zu einer Reihe anderer MR-The-men (u. a. zu Kinderrechten, Flüchtlingen, Indigenen).

Auch zum Thema Demokratie gab es intensive Diskussionen. Die EU und die USA unterstützten eine von Rumänien eingebrachte Resolution zur Förderung und Konso-lidierung von Demokratien. Der Text zählt wesentliche demokratische Standards und Prinzipien auf und appelliert an die Staaten, diese einzuhalten und zu fördern. Die Resolution konnte schließlich ohne Gegenstimmen angenommen werden, lediglich eine kleine Staatengruppe, darunter China und Kuba, enthielt sich der Stimme. Eine kubanische Initiative, das „internationale System“ demokratischer zu gestalten, wurde nur gegen viele Gegenstimmen angenommen. Diese Ergebnisse können als Er-folg für das westliche Demokratieverständnis gewertet werden.

Eine iranische Resolution zum Thema Menschenrechte und kulturelle Vielfalt, die noch 1999 Gegenstand heftiger Kontroversen war (da eine Untergrabung der Universalität der MR befürchtet worden war), konnte heuer im Konsens verabschiedet werden. Ebenfalls vom Iran eingebracht wurde eine Resolution zum Dialog der Zivilisationen, eine Initia-tive des iranischen Präsidenten Khatami. Alle EU-Mitgliedsstaaten brachten diese Reso-lution mit ein, und in der EU-Rede zu diesem Thema wurde auf die Abhaltung des ersten Treffens der im Rahmen dieses Dialogs eingerichteten „Eminent Persons Group“ im De-zember in Wien hingewiesen. Kuba brachte erstmals eine Resolution über die Achtung der Ziele und Prinzipien der VN, insbesondere in der internationalen Zusammenarbeit zur Lösung humanitärer Probleme, ein. Es handelte sich dabei um eine weitere Facette in der Diskussion um die humanitäre Intervention, die schon die 54. GV beherrscht hatte.

Obgleich der Westen geschlossen gegen den die staatliche Souveränität überbetonenden Text stimmte, wurde die Resolution mit Unterstützung vieler G 77-Länder angenommen.

Eingehend wurde die Thematik Globalisierung und Recht auf Entwicklung behandelt.

Wenig zufrieden stellend verliefen die Verhandlungen über eine ägyptische

Resolu-tion zu den Auswirkungen der Globalisierung auf MR, da diese die Globalisierung als eher negatives Phänomen darstellte und zu deren „Monitoring“ und „Management“

aufrief. Gegen die Stimmen der EU und ihrer westlichen Partner wurde die Resolution aber angenommen. Positiver verliefen hingegen Verhandlungen über die Resolutionen zum Recht auf Entwicklung bzw. zu MR und extremer Armut. Beide Texte konnten von der EU miteingebracht und im Konsensweg verabschiedet werden. Schließlich wurden von der 55. GV noch Resolutionen u.a. zu Menschenrechtserziehung, reli-giöser Intoleranz, Folter, Rechtsstaatlichkeit und außerjudiziellen Hinrichtungen be-handelt, die allesamt ohne Abstimmung angenommen und von Österreich und den EU-Partnern großteils miteingebracht wurden.

Mehr Aufmerksamkeit genoss der Schutz indigener Völker. Der ECOSOC hatte zuvor die Einrichtung eines neuen Ständigen Forums für indigene Völker beschlossen. Ös-terreich hat die einschlägige Resolution Dänemarks in der GV erstmals miteinge-bracht. Ebenfalls hervorzuheben waren die Entwicklungen im Bereich der Rechte der Frau sowie der Kinderrechte (siehe dazu Kapitel G). Eine sehr umfangreiche

„Omnibusresolution“ über die Rechte des Kindes, die von der EU gemeinsam mit der Gruppe lateinamerikanischer Länder betrieben wird, konnte nach langwierigen Verhandlungen im Konsensweg verabschiedet werden. Auch die Vorbereitungen für die Sondergeneralversammlung über Kinder (19. bis 21. September 2001 in New York) konnten vorangetrieben werden. Eine Einladung an Staats- und Regierungs-chefs zur Teilnahme an dieser von UNICEF betreuten Konferenz wurde ausgespro-chen.