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Verhältnis zu anderen Internationalen Organisationen

Der X. Iberoamerikanische Gipfel, in dessen Mittelpunkt das Thema „Kind- „Kind-heit und Jugend“ in Lateinamerika stand, fand im Jahre 2000 in

Am 5. Dezember nahm Chile Freihandelsverhandlungen mit den USA auf

B. Österreich in anderen europäischen Foren I. Europäische Sicherheitspolitik

II. Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

2. Verhältnis zu anderen Internationalen Organisationen

Die stetige Entwicklung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union ist ein Hauptanliegen des ER. Auf Beamtenebene findet ein regelmässiger In-formationsaustausch zwischen ER-Sekretariat und EU-Kommission über laufende Aktivitäten und Projekte statt. Der ER unterhält ein ständiges Büro in Brüssel. Vertreter der EK nehmen an Tagungen des MK, der Ministerde-legierten und Berichterstattergruppen teil. Größtes Gewicht liegt auf den gemeinsam erstellten und kofinanzierten Programmen für zentral- und ost-europäische Länder. Von den zwei traditionellen „Vierertreffen“ auf politi-scher Ebene zwischen ER- und EU-Präsidentschaft, ER-GS und Kommissi-onspräsident konnte aus Termingründen nur eines im März abgehalten wer-den. Breitesten Raum nahmen die Besorgnis erregende MR-Situation in Tschetschenien und die internationalen Bemühungen zu deren Verbesse-rung ein. Tschetschenien und die Krise in Südosteuropa zeigten den Bedarf an immer engerer Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen zur Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, insbe-sondere im Rahmen des Stabilitätspakts und mit UNMIK im Kosovo. Wei-ters wurden das Projekt der EU-Grundrechtscharta, an deren Ausarbeitung zwei Vertreter des ER als Beobachter teilnahmen und die Interessen des ER zur Geltung bringen konnten, die gemeinsamen Hilfsprogramme und die Frage des Beitritts der Gemeinschaft zur Entwicklungsbank des ER behan-delt. Die von ER-Sekretariat und EU-Kommission auf Beamtenebene verein-barte „Gemeinsame Erklärung über Zusammenarbeit und Partnerschaft zwi-schen ER und EK“ konnte vorerst wegen diverser Veränderungen im Bereich der EK nicht angenommen werden.

Die Beziehungen zwischen der OSZE und dem ER wurden unter dem öster-reichischen OSZE-Vorsitz weiter ausgebaut und die Zusammenarbeit auf der Basis der Komplementarität verstärkt. Bei Parlaments- und Gemeinde-wahlen in mehreren Ländern waren Wahlbeobachter der PV und des

Kon-gresses der Gemeinden und Regionen gemeinsam mit Beobachtern der OSZE (ODIHR und OSZE-PV) tätig. Die Zusammenarbeit und Aufgabentei-lung war bei den Gemeindewahlen im Kosovo besonders geregelt, da der ER von OSZE und UNMIK um Überwachung der von der OSZE vorgenomme-nen Vorbereitung und der Durchführung der Wahlen ersucht worden war.

Auch im Rahmen des Stabilitätspakts sind den beiden Organisationen ihren Haupttätigkeitsbereichen entsprechende Aufgaben übertragen worden. Das Verhältnis zwischen OSZE und ER erfuhr durch die Unterzeichnung eines

„Gemeinsamen Katalogs von Modalitäten der Zusammenarbeit“ anlässlich des „2 + 2-Treffens“ am 12. April in Wien einen besonderen Höhepunkt. Es ist dies die erste formelle Vereinbarung auf der Basis der beim OSZE-Gipfel in Istanbul beschlossenen „Platform for Co-operative Security“. Die traditio-nellen zwei hochrangigen „2 + 2-Treffen“ fanden im April in Wien und Ende Oktober in Rom statt. Sie dienten dem Informations- und Meinungsaus-tausch über aktuelle politische Themen (Tschetschenien, BRJ-Serbien/

Montenegro/Kosovo, Moldau, die Kaukasusländer, Belarus und die Zusam-menarbeit im Krisenmanagement) und dem Menschenrechts- und Minder-heitenschutz. Zur Behandlung konkreter Detailfragen wurde im Juli ein

„2 + 2-Treffen“ hoher Beamter abgehalten. Bei wichtigen Veranstaltungen der beiden Organisationen nahmen jeweils hochrangige Vertreter der ande-ren als Gäste teil (OSZE-Vorsitz bei ER-Antirassismuskonfeande-renz und Minis-terkonferenz für Menschenrechte in Rom, ER-GS bei OSZE-Ministertagung in Wien). Auf Einladung von GS Schwimmer wurde Mitte Dezember mit der OSZE und Vertretern einiger anderer Organisationen ein Treffen zur Erstel-lung eines gemeinsamen Aktionsplans für die Bundesrepublik Jugoslawien abgehalten.

Mangels eines eigenen parlamentarischen Organs in der OECD hält die ER-PV jährlich – so auch im Jahr 2000 – eine umfassende Debatte über die OECD-Tätigkeiten ab.

Mit den Vereinten Nationen finden regelmäßig Kontakte in verschiedenen Bereichen durch die wechselseitige Teilnahme an Konferenzen oder die Mit-wirkung an besonderen Projekten (Europäische Rassismuskonferenz als re-gionaler Beitrag zur Weltrassismuskonferenz) oder Aktivitäten (wie UNMIK im Kosovo) statt. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit den Flücht-lings- und Menschenrechtskommissaren, erstreckt sich aber auch auf ECE sowie auf UN-Einheiten in Wien. MR-Fragen im VN-Rahmen (GV und MRK) werden jährlich unter Teilnahme von MR-Experten im Ministerkomitee, Fragen von gemeinsamem Interesse in eigenen trilateralen Treffen ER-OSZE-VN beraten. Einen besonderen Akzent setzte Kofi Annan, der den ER be-suchte und als erster VN-GS im Ministerkomitee an einem Meinungsaus-tausch mit den Ständigen Vertretern teilnahm. Die VN-GV hielt erstmals eine Debatte über die Zusammenarbeit mit dem ER ab und beschloss eine Resolution.

3. Menschenrechte

Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grund-freiheiten von 1950 ist durch die Aufnahme der Tätigkeit des neuen ständi-gen Gerichtshofes für Menschenrechte im November 1998 als das interna-tional wirksamste Instrument des Menschenrechtsschutzes weiter gestärkt worden. Es ermöglicht Einzelpersonen, nach Ausschöpfung der nationalen Rechtswege den Gerichtshof direkt anzurufen. Dennoch hängt die Umset-zung der Urteile des Gerichtshofs weiterhin von der Kooperationsbereit-schaft der einzelnen ER-Mitgliedsstaaten ab. Das Ministerkomitee des ER überprüft regelmäßig, ob die einzelnen Gerichtsurteile implementiert wur-den und übt als Organ kollektiver Verantwortung im Bedarfsfall entspre-chenden politischen Druck auf das jeweilige Mitgliedsland aus. Der Respek-tierung und der Umsetzung der Urteile kommt mit der Erweiterung des ER steigende Bedeutung zu. Sie wird daher auch als Grundsatzthema regelmä-ßig von der Parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee an-gesprochen. Die irische Präsidentschaft veranstaltete mit der Venediger-Kommission und der ER-Generaldirektion für MR in Dublin ein bemerkens-wertes Seminar über den „Schutz der MR im 21. Jahrhundert – Zu größerer Komplementarität der Europäischen Regionalen Organisationen“. Auch die MR-Ministerkonferenz in Rom behandelte Fragen der Sicherstellung der Wirksamkeit des Gerichtshofs. Das MK und der Gerichtshof haben begon-nen, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, um den ständig zunehmenden Anforderungen entsprechen zu können.

Aus Anlass des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der EMRK lud Italien während seiner Präsidentschaft des ER-MK zu einer Ministertagung und Er-innerungsfeier nach Rom (3./4. November) ein. Bei dieser Tagung wurde auch das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK, welches das Prinzip der Nichtdis-kriminierung in Bezug auf alle von der jeweiligen nationalen Rechtsordnung verbrieften Rechte – und nicht nur auf jene in der EMRK ausdrücklich ent-haltenen – festschreibt, zur Unterzeichnung aufgelegt. Österreich hat das 12. Zusatzprotokoll bei diesem Anlass unterzeichnet.

Die Abschaffung der Todesstrafe hat durch die Zulassung der Menschen-rechtsbeschwerde des Kurdenführers Öcalan gegen die Türkei durch den Gerichtshof an Aktualität gewonnen. Sowohl das MK als auch die Euro-päische Justizministerkonferenz haben Aufrufe zur gänzlichen Abschaffung der Todesstrafe in Kriegs- wie in Friedenszeiten in allen MS beschlossen.

Die im EU-Rahmen erarbeitete und vom EU-Gipfel in Nizza proklamierte Grundrechtscharta der EU sowie deren Verhältnis zur EMRK wurde von MK und PV erörtert. An der Ausarbeitung der Charta konnte der ER durch zwei Beobachter (stellvertretender GS und ein Richter) maßgeblich mitwir-ken. Um im Falle einer späteren Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechts-charta eine Duplizierung mit der EMRK und die Entwicklung divergierender Rechtssprechungen zu vermeiden, muss aus Sicht des ER das Verhältnis der

Gerichtshöfe in Luxemburg und Straßburg zueinander sowie auch das Ver-hältnis der EU-Grundrechtscharta zur EMRK eindeutig festgelegt werden. In dieser Hinsicht erachten die Organe des ER einen Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur EMRK für wünschenswert.

In Vorbereitung der Weltkonferenz gegen Rassismus, die 2001 in Durban/

Südafrika stattfinden wird, veranstaltete der ER vom 11.– 13. Oktober die europäische regionale Vorbereitungskonferenz unter dem Motto „Alle ver-schieden – alle gleich; von der Theorie zur Praxis“. Österreich hatte den Vor-sitz bei den Vorbereitungsarbeiten der Regionalkonferenz geführt. Ein wich-tiges Instrument des ER ist die auf Beschluss des ersten ER-Gipfels (Wien 1993) geschaffene Europäische Kommission gegen Rassismus und Intole-ranz (EKRI). Sie prüft die Situation in den MS und verbindet ihre Länderbe-richte mit konkreten Empfehlungen. Die EKRI arbeitet mit der EU-Beobach-tungsstelle gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien zusammen und entsendet zwei ihrer Mitglieder in deren Direktionsrat.

Der seit 15. Oktober 1999 im Amt befindliche Menschenrechtskommissar Gil-Robles führte seine Informations- und Beratungstätigkeit insbesondere in Form von Arbeitsbesuchen durch: Er begab sich nach Polen und traf mit Vertretern des Parlaments, der Regierung und des OSZE-Büros für demo-kratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) zusammen. An-schließend besuchte er zum zweiten Mal die Russische Föderation und den Nordkaukasus, wobei sein vorrangiges Augenmerk wieder der Lage der Flüchtlinge sowie der Bevölkerung von Tschetschenien galt. Im Juli son-dierte er die Menschenrechtslage in Georgien und im Oktober in Moldau.

Der Förderung von Menschenrechtserziehung und -bewusstsein in den ER-Mitgliedsstaaten dienen darüber hinaus die vom Büro des MR-Kommis-sars veranstalteten Konferenzen, Seminare und Kolloquien. Im Dezember hielt der MR-Kommissar ein Treffen mit den europäischen Ombudsmän-nern in Paris ab.

4. Monitoring

Drei Tagungen der Ministerdelegierten waren nur der Überwachung der Ein-haltung der von den Mitgliedsstaaten übernommenen Verpflichtungen ge-widmet, bei weiteren Tagungen wurden Einzelfragen wie etwa die neuen Themen für 2001 beraten und als solche „Wirksamkeit der gerichtlichen Ver-fahren“ und „Nichtdiskriminierung mit Schwergewicht Bekämpfung von Intoleranz und Rassismus“ beschlossen. In den bisher behandelten Berei-chen (Ausdrucks- und Informationsfreiheit, Demokratische Institutionen, Justizsystem, Gemeindedemokratie, Todesstrafe, Polizei- und Sicherheits-kräfte) wurden die Fortschritte bei der Durchführung der bisherigen Be-schlüsse überprüft und bei Bedarf die weiteren Schritte festgelegt. Erstmals hat der ER-GS im Sinne der 1994 vom MK verabschiedeten Monitoring-Er-klärung das MK mit dem Fall der MR-Verletzungen in Tschetschenien durch

Russland befasst, nachdem die Regierung die mehrfache Frage nach der dor-tigen Einhaltung der EMRK unbefriedigend beantwortet hatte.

Der Dialog mit der PV wurde im Gemischten Ausschuss und in informellen Kontakten mit dem Monitoringausschuss fortgesetzt. Die PV hatte in ihrem länderweisen Verfahren insgesamt zehn Mitgliedsstaaten (Albanien, Bulga-rien, Georgien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Moldau, Russland, Türkei und Ukraine) in Prüfung, um die Erfüllung ihrer Aufnahmeverpflichtungen festzustellen. Die Prüfungsverfahren von Bulgarien, Mazedonien und Kroa-tien wurden abgeschlossen, jedoch wird der Dialog mit ihnen weitergeführt, um nach einem Jahr die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen zu überprüfen. So wurden im Mai Estland, Rumänien, die Tschechische Re-publik und Litauen, deren Monitoringverfahren schon früher abgeschlossen worden war, um Fortschrittsberichte ersucht. Die der Ukraine angedrohte Beschränkung der Rechte ihrer parlamentarischen Delegation wurde wegen anerkannter Fortschritte nicht verhängt, jedoch ein auf das Thema „Institu-tionenreform in der Ukraine“ begrenztes Monitoringverfahren durchgeführt.

5. Assistenzprogramme

Seit 1998 stehen die Assistenzprogramme des ER (Aktivitäten für die Ent-wicklung und Festigung demokratischer Stabilität/ADACS) grundsätzlich allen Mitgliedsstaaten offen und sind nicht länger auf die mittel- und osteu-ropäischen Länder beschränkt. Die ADACS-Programme sind allgemeine As-sistenzprogramme für Mitgliedsstaaten bzw. für Aufnahmekandidaten, die entweder auf bestimmte Sachgebiete (Gemeindedemokratie, Stabilitätspakt etc.) oder auf Ländergruppen (wie das Projekt „Größeres Europa“ für die Teilnahme von Experten aus finanzschwachen Mitgliedsstaaten und Bei-trittskandidaten) ausgerichtet sind. Aus dem gleichen Budgetkapitel werden ferner die 15 Informationsbüros des ER in den mittel- und osteuropäischen Ländern, Trainingsprogramme für Experten und Multiplikatoren aus diesen Ländern sowie ausgewählte Übersetzungen in nicht-offizielle Sprachen des ER (z. B. deutsch, russisch) finanziert. Zusätzlich zu den ADACS gibt es das separate Programm „Vertrauensbildende Maßnahmen“ (CBM) für die Stär-kung der Zivilgesellschaft.

Im Jahr 2000 beliefen sich die für die ADACS-Programme bereitgestellten Budgetmittel auf 11,429 Millionen Euro. Dazu kamen freiwillige Beiträge einzelner Mitgliedsstaaten sowie die Mitfinanzierung der EU im Rahmen der so genannten „Gemeinsamen Programme“ (9,66 Millionen Euro), welche für eine Reihe von Ländern (Albanien, Russland, Moldau, Ukraine und die Kaukasusstaaten) oder für bestimmte Themen (Minderheiten, Bekämpfung organisierter Kriminalität sowie schwerer Verbrechen/Oktopus-Programm, Abschaffung der Todesstrafe, Rassismusbekämpfung, Sozialcharta, Demo-kratie durch Recht) bestehen.

6. Organe des Europarates