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Der X. Iberoamerikanische Gipfel, in dessen Mittelpunkt das Thema „Kind- „Kind-heit und Jugend“ in Lateinamerika stand, fand im Jahre 2000 in

Am 5. Dezember unterzeichnete Italien das Zusatzprotokoll zum Madrider Abkommen über grenzüberschreitende Zusammenarbeit von

2. Umweltschutz 1. Nukleare Sicherheit

Für die Bundesregierung sind das Wohl der Bevölkerung und daher die Si-cherheit insbesondere grenznaher Kernkraftwerke von höchster Priorität.

Dementsprechend intensiv hat sie sich in diesem Bereich engagiert. In Be-zug auf das KKW Temelin konnte es nach einer Reihe von Treffen auf po-litischer und Expertenebene am 12. Dezember in Melk zwischen Bundes-kanzler Wolfgang Schüssel und Ministerpräsident Zeman im Beisein von EU-Kommissar Verheugen zu einer Einigung über die weitere Vorgangs-weise in den wichtigen Fragen der Sicherheit und Umweltverträglichkeit nach europäischen Standards unter Einbeziehung der EK kommen. Dabei wurde u. a. die Einrichtung einer „Informations-Hotline“, die Installierung eines Frühwarnsystems und die Entsendung einer Expertenmission der EK unter trilateraler Beteiligung zur Klärung von Sicherheitsfragen be-schlossen. Die tschechischen Behörden werden eine umfassende Umwelt-verträglichkeitsprüfung durchführen. Der Prozess soll Anfang Juni 2001 abgeschlossen sein. In Bezug auf das KKW Krsˇko (Slowenien) wurde im November die von einem internationalen Expertenteam ausgearbeitete und mit EU-Mitteln finanzierte Studie zur Klärung der Erdbebengefähr-dung vorgestellt. Die Studie empfiehlt im Wesentlichen eine Modernisie-rung und den Ausbau der seismologischen Messstationen in der Region.

Sie wird derzeit von den österreichischen Erdbebenforschern noch ge-prüft.

Österreich unterstützt Bemühungen der Beitrittskandidaten zur Stilllegung von nicht mehr nachrüstbaren Atomreaktoren. Für das KKW Ignalina (Li-tauen) wurden 1,5 Millionen Euro bereitgestellt, ebenso wird ein Beitrag für die Stilllegung von Bohunice (Slowakei) und Kosloduy (Bulgarien) geleistet werden. Zur Schließung des Tschernobil-Reaktors (am 15. Dezember erfolgt) hat Österreich bei der zweiten Geberkonferenz im Mai 2,5 Millionen Euro beigetragen.

Österreich hat mit den Nachbarländern (auch im weiteren Sinne) Nuklear-informationsabkommen abgeschlossen, die regelmäßige Expertentagungen vorsehen. Das Abkommen mit der Schweiz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.

Mit Belarus wurde im Jahre 2000 ein derartiges Abkommen unterzeichnet.

Zweck dieser Abkommen ist v. a. ein rechtzeitiger Austausch von Informa-tionen und Erfahrungen über nukleare Sicherheit und Strahlenschutz, ins-besondere auch um allfällige grenzüberschreitende Folgen radiologischer Gefahren gering zu halten.

2.2. Alpenkonvention

Am 30./31. Dezember fand in Luzern die sechste Tagung der Alpenkonfe-renz zur Umsetzung der Alpenkonvention statt. Im Mittelpunkt der Gesprä-che stand die Annahme des Verkehrsprotokolls zur Alpenkonvention, das seit rund zehn Jahren verhandelt wurde und sowohl in sachlicher als auch politischer Hinsicht ein Schlüsselprotokoll zur als Rahmenübereinkommen konzipierten Alpenkonvention darstellt. Die Unterzeichnung des Verkehrs-protokolls gab auch den Weg für die Unterzeichnung der anderen Protokolle (Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz sowie Ener-gie) frei. Ebenso wurde das unter österreichischem Vorsitz ausgearbeitete

„Protokoll zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen über die Beilegung von Streitigkeiten“ unterzeichnet. Anlässlich der sechsten Tagung wurde auch die Errichtung eines Ständigen Sekretariates im Rahmen der Alpen-konvention beschlossen. Die noch offenen Fragen betreffend Aufgaben, Sitz und Kosten eines solchen Sekretariates sind bis zur nächsten Tagung der Al-penkonferenz, voraussichtlich im letzten Quartal des Jahres 2002, zu klären.

Die bereits 1996 den Vertragsparteien und Unterzeichnern der Alpenkon-vention bekannt gemachte Bewerbung der Landeshauptstadt Innsbruck wird damit wieder aktuell.

2.3. Donauschutzübereinkommen

Im Rahmen des im Jahre 1994 in Sofia unterzeichneten Abkommens über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Donau wurde im Jahre 1998 die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) eingerichtet. Nachdem im Oktober 1999 eine IKSD-Mission die Um-weltauswirkungen des Kosovo-Konflikts untersucht hatte, war es Anfang

2000 insbesondere die Zyanid-Katastrophe in Theiß und Donau, welche die Notwendigkeit eines umfassenden Umweltschutzmechanismus für die Do-nau unterstrich. Die DoDo-nauschutzkommission hat daher die Einrichtung ei-nes wirksamen Informationssystems sowie die Erstellung eiei-nes Verzeichnis-ses aller potenziell umweltgefährdender Objekte im Einzugsbereich der Do-nau zur Priorität gemacht. Bei der dritten IKSD-Plenartagung in Sofia im No-vember nahm erstmals eine Delegation der BRJ als Gast teil. Die Vollmit-gliedschaft Jugoslawiens wurde bereits in die Wege geleitet. Im Dezember wurde mit der Donauschutzkommission, deren Sekretariat sich in Wien be-findet, ein Amtssitzabkommen unterzeichnet.

3. Donauschifffahrt

Österreich, welches bis April 2002 den Präsidenten der Donaukommission stellt, nahm wesentlichen Anteil an der Ausarbeitung des Projektes zur Räu-mung der Fahrrinne der Donau bei Novi Sad. Der von österreichischen und ungarischen Experten gemeinsam ausgearbeitete Antrag auf Finanzierung der Räumungsarbeiten wurde vom Europäischen Rat gebilligt und eine Mit-finanzierung von bis zu 85% der auf 26 Millionen Euro geschätzten Kosten genehmigt. Zu den restlichen 15% (4 Millionen Euro), die in erster Linie von den Donauländern zu tragen sind, leistet Österreich einen Beitrag von 10 Millionen Schilling (726.728,– Euro). Zur Verwaltung der Projektkosten wurde nach österreichischem Recht bei der Österreichischen Nationalbank ein Internationaler Fonds eingerichtet, dessen gesetzlicher Vertreter der Prä-sident der Donaukommission ist.

Österreich führt darüber hinaus den Vorsitz im Projektkomitee der Donau-kommission, welches die entscheidenden technischen, finanziellen und ad-ministrativen Beschlüsse zu fassen hat. Mit dem Regierungswechsel in der BRJ wurde die Bestellung des Projektdirektors möglich und die konkreten Vorbereitungsarbeiten zur Durchführung des Projektes beschleunigt. Mit der Durchführung und dem Abschluss der Räumungsarbeiten und damit der Wiederherstellung der freien Schifffahrt auf dem jugoslawischen Sektor der Donau ist im Sommer 2001 zu rechnen.

C. Aufarbeitung von Fragen der Vergangenheit