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Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit 1. Die Vereinten Nationen

Der X. Iberoamerikanische Gipfel, in dessen Mittelpunkt das Thema „Kind- „Kind-heit und Jugend“ in Lateinamerika stand, fand im Jahre 2000 in

Am 5. Dezember unterzeichnete Italien das Zusatzprotokoll zum Madrider Abkommen über grenzüberschreitende Zusammenarbeit von

D. Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (ÖEZA) und Ost-Förderprogramm

II. Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit 1. Die Vereinten Nationen

1.1. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)

UNDP ist der Hauptakteur im entwicklungspolitischen Bereich der VN und stand in den letzten Jahren auf Grund von massiven Beitragsrückgängen zum Kernbudget und Kritik der Geberstaaten ganz im Zeichen grundlegen-der Reformen. Mit grundlegen-der Einführung von ergebnisorientierten Management-Methoden, einer Neufokussierung der Programme sowie einer Auslagerung von Personal sowie Verantwortung vom Hauptquartier in New York in die Länderbüros wurde u. a. auch österreichischen Forderungen Rechnung ge-tragen. Diese Reformen von UNDP wurden anlässlich der Ministertagung im September 2000 von 58 hochrangigen Vertretern aus Geber- und Empfänger-ländern einhellig begrüßt.

Die Erklärung der Staats- und Regierungschefs anlässlich des Millenniums-gipfels vom September 2000 hat der Armutsbekämpfung einen besonderen Stellenwert innerhalb des VN-Arbeitsbereiches eingeräumt. Als operationel-lem Arm der VN kommt UNDP mit seinem breiten,

entwicklungsorientier-ten Mandat dabei eine zentrale Rolle zu. Die „Resident coordinators“, die Leiter der 131 Länderbüros, sind als höchste VN-Repräsentanten im Feld für ein koordiniertes Vorgehen aller VN-Organisationen in einem Land verant-wortlich. Diese Koordinationsfunktion wird von Österreich für besonders wichtig gehalten und unterstützt. Doppelgeleisigkeiten können verhindert und Synergien besser genützt werden. Während die praktische Durchfüh-rung von Projekten des UNDP zunehmend ausgelagert wird (z.B. an das VN-Büro für Projektdienste/UNOPS) wurde die direkte Zusammenarbeit mit und Beratung von Regierungsstellen in Entwicklungsländern zur Erarbei-tung längerfristiger Entwicklungsprogramme intensiviert („going up-stream“). Dieser Prozess brachte auch eine neue Schwerpunktsetzung.

UNDP versucht, sich auf einige wenige Kernkompetenzen (z. B. gute Regie-rungsführung, Krisenmanagement) zu konzentrieren.

Trotz der erwähnten Reformen bleibt UNDPs Finanzsituation äußerst an-gespannt (Rückgang von 1,2 Milliarden US-Dollar 1992 auf 680 Millionen US-Dollar 2000). Da UNDP nicht aus dem allgemeinen VN-Haushalt finan-ziert wird, erfolgen die Beiträge der Geberländer auf freiwilliger Basis, wobei die Tendenz anhält, spezifische UNDP-Programme zu finanzieren.

Durch den allgemeinen Beitragsrückgang sanken damit die Beiträge zum Kernbudget, aus dem die laufenden Kosten bestritten werden, umso dra-matischer.

1.2. Weltbevölkerungsprogramm (UNFPA)

Das Mandat der langjährigen (seit 1987) Leiterin des UNFPA, Nafis Sadik aus Pakistan, lief im Jahr 2000 aus. Ihre Nachfolgerin wurde Thoraya Obaid aus Saudi-Arabien, die zuvor Direktorin der UNFPA-Abteilung für arabische Staaten und Europa gewesen war.

1.3. Das Junior Professional Officer (JPO)-Programm/Hilfsexperten-programm

Das JPO-Programm ermöglicht jährlich etwa zehn jungen Akademikern, einen zweijährigen Einsatz als Bedienstete einer internationalen Organisa-tion zu absolvieren, wobei das BMaA die gesamten Einsatzkosten finan-ziert. Dieses Programm dient der Unterstützung der jeweiligen Organisation und Ausbildung der Betroffenen (wobei sie zumeist in Entwicklungslän-dern eingesetzt werden). Es wird auch die Übernahme in den Personalstand der jeweiligen Organisationen im Interesse einer Stärkung des Österreicher-anteils gefördert. In den letzten fünf Jahren wurden 22 JPO-Posten in An-stellungen umgewandelt, davon 18 in VN-Organisationen, drei bei der EK und eine in EURATOM. Im Jahr 2000 wurden JPO-Einsätze in folgenden Ländern finanziert: Ruanda, Nikaragua, Kenia, Nepal, Myanmar, Guate-mala, Palästina, Simbabwe, Mosambik, Äthiopien und Bhutan sowie je einer in den Zentralstellen New York und Genf.

1.4. Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO)

Im Jahr 2000 ging es in der UNIDO vor allem um die erfolgreiche Umset-zung der integrierten Länderprogramme, wobei die Aktivitäten im Um-weltbereich stetig an Bedeutung gewannen. Bislang wurden insgesamt 42 Länderprogramme ausgearbeitet und genehmigt. Dafür standen etwa 23 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Zukünftig wird der Umsetzung be-stehender Programme der Vorzug vor der Neuerstellung gegeben, um so eine höhere Effizienz und Nachhaltigkeit der Programme zu erzielen. Dank der Zusagen für neue freiwillige Beitragsleistungen wird man einen höheren Anteil dieser Programme finanzieren können.

Neben den Aktivitäten der technischen Kooperation konzentrierte sich UNIDO auf die Ausweitung ihres Mandats in der Global Environment Facility, im Bereich „saubere Industrieproduktion“ in Entwicklungs- und Transformationsländern, sowie auf die verstärkte Kooperation mit der Europäischen Union. Erster messbarer Erfolg ist die Implementierung eines Projekts in Westafrika, welches UNIDO in Zusammenarbeit mit der UEMOA (Union Economique et Monétaire Ouest-Africaine) in Höhe von 8 Millionen Euro für die EU implementiert. Mittelfristiges Ziel ist der di-rekte Zugang zu Projekten, die aus EU-Mitteln finanziert und von UNIDO implementiert werden. Die bisherigen Reformbemühungen und die Straf-fung der UNIDO wurden allgemein gewürdigt. Generaldirektor Carlos Ma-gariños wurde vom VN-GS mit der Leitung des „High Level Committee on Programme“ des „Advisory Committe for Coordination“ der VN betraut.

Österreich finanziert eine Reihe von UNIDO-Projekten in den Schwerpunkt-und Kooperationsländern der ÖEZA. So wurden im Jahr 2000 Finanzie-rungszusagen für neue Projekte im Senegal, Uganda und dem Libanon gege-ben. Die Fortführung von erfolgreichen Projekten, z.B. in Nikaragua, wurde genehmigt. Einen österreichischen Schwerpunkt stellt dabei die Finanzie-rung von UNIDO-Projekten der „Sauberen Industrieproduktion“ dar. Dabei werden in so genannten Cleaner Production Centers durch den Transfer von Know-how Entwicklungs- und Transformationsländer in ihren Bemühun-gen unterstützt, die nationale Industrieproduktion umweltfreundlich zu ge-stalten. Von bislang 20 Zentren wurden vier von Österreich finanziert (Buda-pest, Preßburg, Prag, Managua); die Finanzierung von zwei weiteren (Uganda, Libanon) wurde beschlossen. Ferner tritt Österreich in der EU und in Internationalen Foren dafür ein, der Entwicklung von produktiven Kapa-zitäten in den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Coun-tries/LDC) angemessene Bedeutung zu schenken. Im Rahmen der im Mai 2001 in Brüssel stattfindenden LDC-III-Konferenz wurde UNIDO als Lead Agency für den Roundtable „Energie“ bestellt. Österreich wird zusammen mit Mali den Vorsitz bei diesem Roundtable innehaben. Weiters wird die Be-deutung der UNIDO für die LDC-III-Konferenz dadurch unterstrichen, dass

an drei Tagen eine interaktive Debatte über die Entwicklung produktiver Ka-pazitäten stattfinden wird. UNIDO wird dazu wichtige Beiträge liefern.

1.5. Welthandels- und Entwicklungskonferenz der VN (UNCTAD)

Das wichtigste Ereignis für die UNCTAD war die 10. Welthandelskonfe-renz (UNCTAD X), die vom 12. bis 20. Februar in Bangkok stattfand. Nach dem Misserfolg der WTO-Ministerkonferenz von Seattle war UNCTAD X eine Gelegenheit, im Nord-Süd-Kontext Aufschlüsse über die Tragfähig-keit möglicher künftiger Initiativen in den Bereichen Handel und Entwick-lung zu gewinnen. An UNCTAD X nahmen rund 2.500 Delegierte aus 190 Ländern, darunter 108 Minister und 17 Staatsoberhäupter, sowie Ver-treter von 120 NGOs teil. Österreich wirkte sowohl innerhalb der EU als auch im Rahmen von UNCTAD aktiv am Konferenzgeschehen und am Vor-bereitungsprozess mit. Der Aktionsplan von Bangkok erteilte der UNCTAD ein Mandat für ihre weitere Arbeit, wonach diese ihre bisherige Rolle bei-behalten und sich in erster Linie auf die drei Bereiche Konsensbildung, Analysetätigkeit und technische Hilfe konzentrieren soll.

Einer der Arbeitsschwerpunkte der UNCTAD in der zweiten Jahreshälfte 2000 war die Vorbereitung der dritten VN-Konferenz für die LDC. Die groß angelegte Konferenz wird von 14. bis 20. Mai 2001 in Brüssel stattfinden. Sie hat konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in den 48 LDC zum Ziel und soll neben einem globalen Aktionsprogramm auch nationale Akti-onsprogramme der LDC selbst hervorbringen. Armutsbekämpfung wurde auch von den Staats- und Regierungschefs aller VN-Mitglieder anlässlich des Millenniumsgipfels im September als eines der Hauptziele in der Arbeit der VN identifiziert. Eine Halbierung der Zahl derer, die mit weniger als 1 US-Dollar pro Tag ihr Auslangen finden müssen, bis zum Jahr 2015 wurde als konkretes Ziel in der Millenniumserklärung festgeschrieben.

1.6. HABITAT

Die österreichischen Aktivitäten im Rahmen von HABITAT sollen sich in Zukunft auf den Wassersektor konzentrieren, da er ein zentraler Punkt der HABITAT-Agenda ist und derzeit in der internationalen Diskussion stark betont wird. Darüber hinaus verfügt Österreich gerade auf diesem Sektor über Erfahrung. Angesichts einer gewissen Unzufriedenheit mit der Effizienz der Implementierungsaktivitäten des United Nation Center for Human Settlement (UNCHS) wurde von österreichischer Seite ver-sucht, eine brauchbare Strategie zu entwickeln. Inhaltlich soll vor allem auf die wasserwirtschaftliche Problematik von Ballungsräumen und die Problematik von Nutzungsansprüchen in Siedlungsräumen bzw. Nut-zungsauswirkungen eingegangen werden. Das vom UNCHS implemen-tierte Programm „Water for African Cities“ bietet sich an, diese Strategie umzusetzen.

2. Entwicklungspolitik und EZA der EU

2.1. Neue Parameter für die europäische Entwicklungspolitik

Rat und Kommission nahmen im Jahr 2000 wesentliche Weichenstellungen vor, um die Entwicklungspolitik der Europäischen Union kohärenter zu ge-stalten und ihre Instrumente effizienter einsetzen zu können. Auf Grund der Empfehlungen des Rates vom Mai 1999 präsentierte die Kommission im Verlauf des Jahres 2000 mehrere Mitteilungen bezüglich ihrer Vorstellun-gen für ein entwicklungspolitisches Konzept der Gemeinschaft, einer Ver-besserung der operativen Koordinierung zwischen Gemeinschaft und Mit-gliedsstaaten im Bereich der EZA sowie der Reform der Verwaltung der Au-ßenhilfe. Intern setzte die Kommission zahlreiche Reorganisations- und Verwaltungsreformmaßnahmen, welche die Ausarbeitung und die Qualität der Hilfsprogramme verbessern und ihre Umsetzung beschleunigen sollen.

Für die Projektdurchführung wurde auch eine neue Exekutivagentur, „Eu-ropeAid“, eingerichtet, die die Außenhilfe für die meisten Gemeinschafts-programme und den Europäischen Entwicklungsfonds (AKP-Staaten) ver-walten soll.

Die politischen Parameter legte der Rat der Entwicklungsminister im No-vember 2000 fest: Er beschloss eine allgemeine politische Erklärung über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und indorsierte den Aktionsplan der Kommission zur operationellen Durchführung sowie den von der Kommission ausgearbeiteten Standardrahmen für Länderstra-tegiepapiere zur besseren Koordination der Politiken und Programme der Gemeinschaft, der Mitgliedsstaaten und der übrigen Geber. Diese allge-meine politische Erklärung wurde von Österreich mitgeprägt und ist die erste zusammenfassende und gesamtheitliche Formulierung der Europäi-schen Entwicklungspolitik. Als übergeordnetes Ziel setzt sie die Minde-rung und letztendlich die Beseitigung der Armut fest. Neben einer Stär-kung der Demokratie, der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, der schrittweisen Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirt-schaft und der Verbesserung der Kapazitäten der öffentlichen und privaten Akteure in den Entwicklungsländern postuliert sie auf Betreiben Öster-reichs zusätzlich auch die stärkere Berücksichtigung der ökologischen Aspekte im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung als Ziele der Ent-wicklungspolitik der Gemeinschaft. Im Hinblick auf eine Maximierung der gemeinschaftlichen Hilfe soll eine stärkere Konzentration auf nur sechs Bereiche erfolgen: (1) entwicklungspolitisch orientierter Handel, (2) regio-nale Integration und Kooperation, (3) Förderung makroökonomischer Poli-tiken, (4) Transport, Ernährungssicherheit und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums, (5) Stärkung der institutionellen Kapazitäten, so-wie (6) die verantwortungsbewusste Staatsführung und Rechtsstaatlich-keit.

2.2. EU-AKP-Beziehungen

Am 23. Juni 2000 wurde in Cotonou, Benin, das neue Abkommen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten unterzeichnet. Das bisher gültige Vertragswerk – das vierte, 1995 revidierte AKP-EWG-Abkommen – lief am 29. Februar 2000 aus. Die Verhandlungen für das neue Abkommen waren unter der österreichischen Präsidentschaft am 30. September 1998 eröffnet worden. Die letzte Verhandlungsrunde auf Ministerebene fand am 2./3. Februar 2000 in Brüssel statt. Das Abkommen wurde für einen Zeit-raum von 20 Jahren beginnend mit 1. März 2000 ausgehandelt. Im Vergleich zu den früheren Lomé-Abkommen stärkt das Cotonou-Abkommen die poli-tische Dimension der EZA: Bei Korruption und Menschenrechtsverstößen sind Konsultationen und Sanktionen vorgesehen. Österreich hat bei der Aushandlung des EU-Verhandlungsmandates in der ersten Jahreshälfte 1998 und bei den Verhandlungen selbst eine aktive Rolle gespielt. Wichtige Anlie-gen Österreichs konnten in die Gestaltung des Abkommens aufAnlie-genommen werden. Dazu gehören die Einigung auf Armutsbekämpfung als oberste Ziel-setzung und die Sonderbehandlung der am wenigsten entwickelten Länder (LDC), die Stärkung des politischen Dialogs, die Hereinnahme von nicht-staatlichen Akteuren, das Prinzip der regionalen Differenzierung, die Stär-kung des privaten Sektors, ein ausdrücklicher Bezug auf „fair trade“ und eine grundlegende Reform der Instrumente der EZA. Mit dem Partner-schaftsabkommen liegt ein modernes, umfassendes und vertragliches Instru-ment der Nord-Süd-Zusammenarbeit vor.

Das am 18. September in Brüssel unterzeichnete interne Abkommen zwi-schen den EU-MS im Rahmen des Finanzprotokolls zum Cotonou-Abkom-men richtet den neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) ein und legt dessen Verfahren fest. Der 9. EEF umfasst die zum Zeitpunkt des Inkraft-tretens des Finanzprotokolls des AKP-EG-Abkommens verbleibenden, auf den 9. EEF übertragenen Restmittel vorangegangener Europäischer Entwick-lungsfonds sowie bis zu 13,8 Milliarden Euro (ca. 190 Milliarden Schilling) an Beiträgen der Mitgliedsstaaten für den Fünfjahreszeitraum 2000– 2005, wobei für Österreich 365,7 Millionen Euro (ca. 5 Milliarden Schilling) fest-gesetzt sind.

3. Ausgewählte Schwerpunkte der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit

3.1. Konfliktprävention

Im Jahr 2000 wurden nach Untersuchungen der Hamburger Arbeitsgemein-schaft Kriegsursachenforschung (AKUF) weltweit 31 Kriege und 18 bewaff-nete Konflikte geführt. Weit über 90% aller Kriege seit 1945 fanden in der

„Dritten Welt“ statt, wobei die wachsende Bedeutung innerstaatlicher Ge-waltkonflikte zunahm.

Demokratie und Friedenssicherung gehören zu den Grundsatzzielen der ÖEZA. Österreich sieht den Schwerpunkt im Rahmen der Vermeidung von Gewalt und in der Unterstützung des Aufbaues von Konfliktlösungspoten-zialen. Österreich ist diesbezüglich vor allem in Afrika aktiv. Beispiel für das österreichische Engagement in der Vermeidung von gewaltsamen Eskalatio-nen ist eine Seminarreihe über Konfliktmanagement in Afrika, mit der aus-schließlich afrikanischen Akteuren eine Grundausbildung in Konfliktana-lyse und Mediation geboten wird. Vom 5. bis 24. November 2000 fand in Midgard/Namibia das vierte Seminar der ÖEZA zur Konfliktprävention in Afrika statt. 40 TeilnehmerInnen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Mi-litär und NGOs aus 18 afrikanischen Ländern nahmen an diesem dreiwöchi-gen Seminar teil. Themen waren diesmal Friedensschaffung, gute Regie-rungsführung und Aufbau der Zivilgesellschaft in der SADC-Region. Die Se-minarreihe wird vom Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (Schlaining) in Zusammenarbeit mit dem lokalen Partner

„Southern African Regional Institute for Policy Studies“ (SARIPS) durchge-führt. Als Besonderheit dieses österreichischen Seminarmodells sind der re-gionale Ansatz sowie die geografische und berufliche Vielfalt der Teilneh-mer hervorzuheben.

3.2. EZA auf dem Gebiet des Tourismus

Im Jahr 2000 wurden in Zusammenarbeit einschlägiger Stellen entwick-lungspolitische Aspekte des Tourismus im Hinblick auf entsprechende An-wendung in der EZA untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bestä-tigten, dass ein nachhaltiger Tourismus zur Bekämpfung der Armut, zu einer ausgewogenen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie zur Völ-kerverständigung und Friedenssicherung beiträgt. Immer häufiger werden Tourismusprojekte zur Förderung eingereicht, und auch die Schwerpunkt-und Kooperationsländer der ÖEZA wenden sich vermehrt mit Anfragen an Österreich. Die wichtigsten Gründe dafür sind die Arbeitsplatzintensivität der Branche und ihr derzeitiges kräftiges Wachstum in den Entwicklungs-ländern. Eine Rolle spielt auch das österreichische Know-how. Dabei wird auf einen partnerschaftlichen Dialog zwischen Nord und Süd und auf Fra-gen der Ausbildung großer Wert gelegt.

3.3. Nahrungsmittelhilfe (NMH)

Infolge der neuen NMH-Konvention von 1999 (NMHK) hat sich Österreich entschieden, seinen Beitrag in Geldwert (1.489.630 Euro, entspricht ca. 20,48 Millionen Schilling) anzugeben und von der bisherigen Verpflich-tung in Tonnagen abzugehen. Der Gesamtbeitrag der EK und MS im neuen Abkommen beträgt 422.171.690 Euro oder ca. 5,809 Milliarden Schilling (inklusive Transport und anderer operationeller Kosten gemäß der NMHK).

Österreich versucht die Effizienz und Qualität von NMH zu verbessern, in-dem es Nahrungsmittelhilfelieferungen unabhängig von Weltpreisen und Beschaffungsproblemen anstrebt und die Nahrungsmittelhilfe in die Ge-samtheit der Entwicklungshilfe integriert. So ist beispielsweise seit dem Ab-kommen mit Kap Verde von 1996 die kapverdische Regierung selbst für An-und Verkauf sowie für die Lieferung des von Österreich finanzierten Getrei-des verantwortlich. Der Erlös aus dem Verkauf kommt Projekten der ÖEZA mit Kap Verde zugute. Diese Form der Nahrungsmittelhilfe hat sich erstens als wesentlich kosteneffizienter erwiesen und zweitens werden durch das Delegieren von Verantwortung die Verwaltungsstrukturen des Empfänger-landes gestärkt. Für das Getreidejahr 1999/2000 wurde vom BMaA vorge-schlagen, den österreichischen Beitrag auf Kap Verde (mit 800.000 Euro, spricht ca. 11 Millionen Schilling) und Äthiopien (mit 689.630 Euro, ent-spricht ca. 9,5 Millionen Schilling) aufzuteilen.