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Am 28. Februar 2000 fand in der Wiener Hofburg die 4. Konferenz der

7. Afrika südlich der Sahara 1. Allgemeines

7.2. OAU, AEC und Afrikanische Union

Die kontinentalen Integrationsbestrebungen Afrikas beruhen seit einigen Jahren auf zwei Säulen: Der durch die Organisation für Afrikanische Ein-heit (OAU) verkörperten politischen Säule und der durch das Abuja-Ab-kommen geschaffenen Afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (AEC).

Beide Organisationen werden in Personalunion vom Generalsekretär der OAU verwaltet. Die EU unterhält mit der OAU einen institutionalisierten Dialog. Anlässlich des Gipfels von Lomé (10. – 12. Juli) nahmen die afrikani-schen Staatsoberhäupter den konstitutiven Akt für die Errichtung einer Afri-kanischen Union entsprechend den langfristigen Zielsetzungen der OAU-Charta an. Hierunter soll auch die beabsichtigte Zusammenlegung der OAU und der AEC fallen. Angenommen wurde ferner eine feierliche Erklärung über die Konferenz für Sicherheit, Stabilität, Entwicklung und Zusammen-arbeit in Afrika (CSSDCA), ein Regime nach dem Modell des OSZE-Prozes-ses mit verschiedenen, gleichzeitig zu entwickelnden Körben. Besondere Bedeutung haben dabei die in Lomé definierten Kriterien, die festlegen, un-ter welchen Bedingungen Staatsstreiche zu ächten sind bzw. welche Maß-nahmen gegen Regimes zu setzen sind, die durch Putsch an die Macht ge-kommen sind (z. B. Suspendierung in OAU-Gremien). Der 1999 begonnene, umfassende Reformprozess der OAU mit dem Ziel einer Straffung der Ver-waltung, der Errichtung eines leistungsbezogeneren Entlohnungsschemas

sowie eines umfassenden Personalabbaus, wurde fortgesetzt. Mit seinem Abschluss ist Mitte 2001 zu rechnen.

Am 3./4. April fand in Kairo die erste Gipfelkonferenz der Staats- und Re-gierungschefs der EU und Afrikas statt. Sie befasste sich im Wesentlichen mit der wirtschaftlichen Integration des afrikanischen Kontinents, dem Ma-nagement afrikanischer Konflikte, mit Menschenrechten, Demokratie und guter Regierungsführung sowie der sozio-ökonomischen Entwicklung Afri-kas. Die Deklaration und das Aktionsprogramm von Kairo konnten zwar we-der die Anliegen we-der OAU (Unterstützung durch die EU bei we-der Lösung we-der afrikanischen Wirtschafts- und Entwicklungsprobleme einschließlich Integ-ration Afrikas in die WTO, Lösung des Schuldenproblems) noch jene der EU (Gestaltung einer privilegierten, pragmatischen und flexiblen Partnerschaft mit Afrika, nicht zuletzt zur Lösung der entwicklungs- und investitionshem-menden politischen Probleme Afrikas) definieren und stellen auch nicht das von afrikanischer Seite angestrebte, durchschlagende Maßnahmenpaket zur Begründung einer neuen Partnerschaft dar. Dennoch bilden sie den Aus-gangspunkt für einen Folgeprozess, dessen Fahrplan anlässlich eines Dia-logtreffens in Brüssel am 17. November festgelegt werden konnte.

Am Horn von Afrika erfolgte in der Staatskrise um Somalia insofern ein Durchbruch, als es auf einer vom Präsidenten Dschibutis, Ismael Omar Guel-leh, einberufenen Friedenskonferenz (Arta, 2. Mai-31. August) gelang, ein Übergangsparlament sowie den Übergangspräsidenten Abdikassim Salad Hassan zu wählen. Die von Abdikassim Salad Hassan eingesetzte Über-gangsregierung residiert zwar seit Oktober in der Hauptstadt Mogadischu und genießt auch Ansehen bei der somalischen Zivilgesellschaft sowie die Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft, muss aber noch zu einem Modus Vivendi mit den Warlords, die noch immer den Großteil des Südens und der Hauptstadt kontrollieren, sowie mit den weit gehend funk-tionierenden, wenn auch international nicht anerkannten Teilstaaten im Norden, Somaliland und Puntland, finden. Die Entwicklung in Somalia ist auch für die Stabilität des ethnisch-somalischen Landesteils in Äthiopien von großem Einfluss.

In dem Konflikt zwischen Eritrea und Äthiopien eroberte Letzteres (welches das im vergangenem Jahr von der damaligen algerischen OAU-Präsident-schaft geschnürte Friedenspaket letztendlich abgelehnt hatte) im Mai/Juni in einer entscheidenden Kampfphase nicht nur alle von Eritrea seit Mai 1998 gehaltenen äthiopischen Territorien zurück, sondern besetzte auch weite eritreische Grenzgebiete. Der am 18. Juni in Algier geschlossene Waffenstillstandsvertrag sowie die darauf folgenden Entscheidungen des VN-Sicherheitsrates führten zunächst zum Einsatz der friedenserhaltenden Mission für Äthiopien und Eritrea (UNMEE), an der auch österreichische Militärbeobachter mitwirken. Laut Waffenstillstandsvertrag muss Äthiopien binnen 14 Tagen nach der (bis Jahresende allerdings noch nicht

abgeschlos-senen) Aufstellung aller UNMEE-Verbände die von ihm besetzten Gebiete räumen. Als Ergebnis der fortgesetzten Verhandlungsbemühungen der OAU, Algeriens und der USA unterzeichneten der äthiopische Premierminister und der eritreische Staatspräsident am 12. Dezember in Algier ein Abkom-men über die Abwicklung des Friedensprozesses. Darin verpflichten sich die Konfliktparteien zu dauernder Beendigung der Feindseligkeiten und Ge-waltverzicht. Die Lösung der wichtigsten Probleme (nämlich Ursachen des Konflikts, Grenzziehung und Entschädigung) wird unabhängigen, teilweise schiedsgerichtlichen Gremien übertragen. Schließlich regelt das Abkommen auch die Modalitäten für die Freilassung bzw. Repatriierung von Kriegsge-fangenen und Internierten.

Die Vermittlungsbemühungen der IGAD sowie Ägyptens und Libyens im nach wie vor anhaltenden Bürgerkrieg im Sudan wurden verstärkt. Die seit der Verhängung des Ausnahmezustandes im Dezember 1999 eingeleiteten Maßnahmen der sudanesischen Regierung zur Entspannung der innenpoli-tischen Lage und der Beziehungen mit den Nachbarländern wurden im Jahr 2000 mit wachsendem Erfolg fortgesetzt. Im Dezember wurden Präsidenten-und Parlamentswahlen durchgeführt, die allerdings von den wesentlichsten oppositionellen Parteien boykottiert wurden. Andererseits kehrte im No-vember der Führer der im Exil befindlichen oppositionellen (nördlichen) El Umma-Partei, Sadeq el Mahdi, auf Einladung der Regierung in den Sudan zurück. Mit einer Beteiligung zumindest dieser Partei am politischen Leben im Sudan ist zu rechnen. Die EU hat den mit dem Sudan zunächst als „criti-cal dialogue“ wieder aufgenommenen Dialog unter dem Titel „renewed dia-logue“ weiter geführt und vertieft. Gleichzeitig findet eine beachtliche wirt-schaftliche Öffnung vor allem auch in Richtung westliche Staaten statt.

Obgleich die bisherige Finanzkrise der Intergovernmental Authority for De-velopment (IGAD) durch eine verbesserte Beitragsdisziplin ihrer Mitglieder gelindert werden konnte, hält sich, nicht zuletzt angesichts des Krisenreich-tums dieser Region, das Interesse der europäischen Geberländer, welche als IGAD-Partner auftreten, an den grenzüberschreitenden Entwicklungsprojek-ten dieser Organisation immer noch in Grenzen. Kenias Präsident Daniel arap Moi ist Vorsitzender des „Standing Committee on the Sudan peace talks“ der IGAD, welche im Juli 1999 nach fünfjähriger Unterbrechung wie-der aufgenommen wurden. Bei diesen Verhandlungen gelang mit wie-der Ein-richtung eines ständigen IGAD-Sekretariats für den Sudankonflikt in Nai-robi zumindest ein formeller Fortschritt. Hauptprobleme im Hintergrund bleiben nach wie vor das künftige Verhältnis von Staat und Religion und die Grenzziehung zwischen Nord- und Südsudan. Hinsichtlich Somalia konnte ein vorläufiges Arrangement getroffen werden, welches eine internationale Zusammenarbeit sowohl mit der neuen Übergangsregierung als auch mit den weitgehend selbstständigen Landesteilen im Norden, Somaliland und Puntland, zulässt.