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Der X. Iberoamerikanische Gipfel, in dessen Mittelpunkt das Thema „Kind- „Kind-heit und Jugend“ in Lateinamerika stand, fand im Jahre 2000 in

Am 5. Dezember unterzeichnete Italien das Zusatzprotokoll zum Madrider Abkommen über grenzüberschreitende Zusammenarbeit von

E. Die universelle Zusammenarbeit – Die Vereinten Nationen

III. Die Generalversammlung (GV) 1. Organisatorische Fragen

2. Politische Fragen 1. Naher Osten

Die diesjährige Debatte über die im Plenum der 55. GV zu behandelnden Nahostfragen war ganz von den aktuellen Geschehnissen vor Ort sowie von den folgenden Ereignis-sen in New York (SR-Resolution 1322 vom 7. Oktober), dem Gipfeltreffen von Sharm-el Sheikh (16./17. Oktober) und der wieder aufgenommenen 10. Außerordentlichen Notstandssondertagung der GV (18. bis 20. Oktober) sowie dem Treffen der Arabi-schen Staaten in Kairo vom 21. Oktober geprägt. Das Potenzial der Rolle der Vereinten Nationen im Nahen Osten kam durch die Vermittlerrolle des VN-GS beim Gipfeltref-fen von Sharm-el-Sheikh zum Ausdruck.

Im Zeichen der letzten Entwicklungen standen auch die diesjährig verabschiedeten Re-solutionen. Schwierigkeiten innerhalb der EU bereiteten in diesem Jahr die Verhandlun-gen zum Tagesordnungspunkt mit dem Titel: „Report of the Special Committee to Inves-tigate Israeli Practices Affecting the Human Rights of the Palestinian People and Other Arabs of the Occupied Territorys“. Auch nachdem die EU im Rahmen der 10. Außeror-dentlichen Notstandssondertagung der GV (Resolution ES-10/7) zu keinem einheitlichen Abstimmungsverhalten gefunden hatte, war Österreich bemüht, aktiv zur Erreichung von gemeinsamen EU-Positionen beizutragen, wobei es wesentlich zur Erarbeitung eini-ger Kompromissvorschläge beitragen konnte, die in der Folge von der palästinensischen Seite akzeptiert und in Resolutionstexte aufgenommen wurden. Für Israel, das mit seiner im Frühjahr erfolgten Aufnahme in die WEOG ein seit Jahren angestrebtes und von Ös-terreich seit längerer Zeit unterstütztes Ziel erreichen konnte, verbesserten sich die Ab-stimmungsergebnisse in diesem Jahr, bedingt durch die aktuellen Ereignisse, nicht.

Im Rahmen der Herbsttagung der 55. GV wurden zu den speziellen Nahostfragen im 2., 3. und 4. Komitee sowie im Plenum – wie im Vorjahr – insgesamt 22 Resolutionen verabschiedet.

2.2. OSZE-Vorsitz

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben des österreichischen Vorsitzes der OSZE bei den VN in New York arbeitete die österreichische Delegation in vielen Fragen eng mit dem Sekretariat der VN zusammen. Im SR äußerte sich Österreich zu allen wesentli-chen Themen mit OSZE-Bezug. Eine besondere Herausforderung stellte die Koordi-nation der Resolution über die Zusammenarbeit der VN mit der OSZE dar. Die Re-solution, die jährlich den Stand der verschiedenen Konflikte der OSZE-Region wie-der geben soll, gilt in Anbetracht wie-der Komplexität wie-der Konflikte (v. a. Berg-Karabach, Abchasien, Transnistrien, Tschetschenien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo) tradi-tionell als eine der schwierigen Plenarresolutionen der GV. Erschwerend kam hinzu, dass es beim Wiener OSZE-Ministertreffen Ende November zu keiner Einigung über eine gemeinsame Schlusserklärung gekommen war. Nach langen Verhandlungen wurde der von Österreich im Namen von 50 Staaten eingebrachte Resolutionsent-wurf schließlich am 19. Dezember mit dem Abstimmungsergebnis 147 zu 1 (Arme-nien) bei keiner Stimmenthaltung in der GV angenommen. Armenien hatte – wie in den Vorjahren – nicht für die Resolution gestimmt, da zuvor ein aserbeidschanischer Änderungsantrag betreffend Berg-Karabach in den Resolutionstext aufgenommen worden war. Die Resolution enthält einige wesentliche Neuerungen, wie zum Bei-spiel einen expliziten Verweis auf die Bedeutung der Rolle, der Rechte und der Schutzbedürftigkeit von Individuen, die (zum ersten Mal erfolgte) Zustimmung der Russischen Föderation zum Abzug ihrer Truppen aus Transnistrien im Jahr 2002 im Rahmen der VN sowie die erste Einigung zwischen Russland und den USA über eine Bewertung der Kosovo-Wahlen im Hinblick auf die Zukunft des Kosovo. Das klare Abstimmungsergebnis stellt die hohe Anerkennung der VN für die Arbeit der OSZE im letzten Jahr dar und ist somit auch ein deutliches Lob für die österreichische OSZE-Vorsitzführung.

2.3. Aufnahme der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ)

Aufmerksamkeit beherrschend war Anfang des Jahres noch die (von Slowenien, Kroa-tien, Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien 1999 lancierte) umstrittene Initia-tive, eine Resolution zum „Status von Jugoslawien“ einzubringen, welche die verblei-benden Mitgliedschaftsrechte der „Sozialistischen Föderalen Republik Jugoslawien“

beendet hätte. In der ersten Jahreshälfte hatten die vier Initiatoren vor allem unter den EU-Staaten und unter den Blockfreien Staaten (NAM) um Unterstützung geworben.

Noch im Sommer wurde mit der Unterstützung der USA und mit Beteiligung der EU an einer abgeschwächten Version der Resolution gearbeitet.

Nach dem Regimewechsel in der BRJ im Herbst führte starker Druck des Westens schließlich dazu, dass Präsident Kosˇtunica formell den Antrag auf Aufnahme der BRJ in die VN stellte. Damit wurde von der BRJ offiziell anerkannt, dass das alte Jugosla-wien untergegangen war und fünf gleichberechtigte neue Staaten entstanden waren.

Die Resolution zur Aufnahme der BRJ, die von Frankreich für die EU koordiniert und im Namen der EU-Staaten, der EU-Assoziierten sowie etwa 70 weiterer Staaten einge-bracht worden war, wurde am 1. November per acclamationem in der GV angenom-men. Der damals bereits designierte Außenminister der BRJ, Goran Svilanovic´, ver-sprach in seiner Funktion als Sondergesandter von Präsident Kosˇtunica, die noch existierenden politischen Probleme – insbesondere mit den Nachbarstaaten – zu lö-sen. Die Fahne des alten Jugoslawien wurde am Abend des 1. November entfernt und die BRJ-Fahne in der traditionellen Fahnenzeremonie gehisst. Als kleines

Zugeständ-nis hat die BRJ jedoch in den VN die offizielle Kurzbezeichnung des alten Jugoslawien

„Yugoslavia“ übernehmen können.

2.4. Abrüstung und Internationale Sicherheit

Die Arbeit der 1. Kommission der 55. Generalversammlung war zum Großteil von ak-tuellen politischen Ereignissen geprägt: der Krise im Nahen Osten, der internationa-len Debatte zum bilaterainternationa-len Vertrag über Anti-Ballistische Raketen (ABM-Vertrag), den Auswirkungen der im Frühjahr abgehaltenen Revisionskonferenz zum Atom-sperrvertrag (NPT) sowie vom praktischen Verhandlungsstillstand in der VN-Abrüs-tungskonferenz. Insgesamt wurden 49 Resolutionen verabschiedet, 29 davon konnten im Konsensverfahren angenommen werden. Österreich wurde zu einem von insge-samt drei Vizevorsitzenden der 1. Kommission gewählt.

Die nuklearen Abrüstungsthemen standen als Folge der im Frühjahr abgehaltenen NPT-Revisionskonferenz, die mit der erfolgreichen konsensualen Annahme des End-dokuments abgeschlossen wurde, im Mittelpunkt der diesjährigen Abrüstungskom-mission. Diese Tatsache konnte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Staaten-gemeinschaft in der Frage der Nuklearwaffenproblematik nach wie vor gespalten ist.

Weit hinter den Erwartungen zurück blieben die im konventionellen Bereich erwarte-ten substanziellen Fortschritte zur „Small Arms“-Problematik. Frankreich fand sich in seiner Doppelrolle – als EU-Präsidentschaft einerseits und Nuklearwaffenstaat an-dererseits – in einer verhandlungstechnisch schwierigen Position. Im Vergleich zu den Vorjahren konnte die EU-Kohäsion in der Folge nicht verbessert werden.

2.5. Überprüfungskonferenz 2000 des Atomsperrvertrags

Die Überprüfungskonferenz 2000 des Atomsperrvertrags (NPT) ging am 20. Mai er-folgreich zu Ende. In den letzten Verhandlungsrunden konnten sich die Konferenz-teilnehmer auf die Annahme eines Enddokuments mit folgenden Kernelementen eini-gen:

1. Anerkennung einer eindeutigen Absichtserklärung aller fünf Atomwaffenstaaten (AWS) zur Erreichung des Ziels der vollständigen Eliminierung ihrer Nuklearwaffen-arsenale gemäß Art VI des NPT-Vertrags und die Setzung entsprechender Schritte zur Implementierung dieses Vorhabens

2. Verstärkte Transparenz der AWS hinsichtlich ihrer Nuklearwaffenarsenale 3. Aufruf an die Abrüstungskonferenz, Verhandlungen über einen Vertrag zum Verbot der Erzeugung spaltbaren Materials für nukleare Waffenzwecke unverzüglich aufzu-nehmen und ein Unterorgan über nukleare Abrüstung einzusetzen

4. Aufforderung an Indien, Israel, Kuba und Pakistan, dem NPT beizutreten

5. Frühes Inkrafttreten von START II und Abschluss von START III unter „Beibehaltung und Stärkung des ABM-Vertrages als Eckpfeiler der globalen strategischen Stabilität“

6. Möglichst baldiges Inkrafttreten des CTBT; Einhaltung von Moratorien bis zu die-sem Zeitpunkt

7. Aufforderung an alle Staaten, gemäß Art III NPT-Vertrag dem Sicherheitskontroll-system der IAEO beizutreten und somit zu seiner Verbesserung beizutragen sowie die Exportkontrollregime transparenter zu gestalten

8. Aufforderung an die Vertragsstaaten, zur Vereinheitlichung internationaler Rege-lungen sowie zum sicheren Transport radioaktiver Stoffe beizutragen und insbeson-dere die Rolle der IAEO in dieser Zusammenarbeit zu stärken