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Der X. Iberoamerikanische Gipfel, in dessen Mittelpunkt das Thema „Kind- „Kind-heit und Jugend“ in Lateinamerika stand, fand im Jahre 2000 in

Am 5. Dezember unterzeichnete Italien das Zusatzprotokoll zum Madrider Abkommen über grenzüberschreitende Zusammenarbeit von

G. Der internationale Schutz der Menschenrechte

IV. Menschenrechte im Europarat (ER)

Aus Anlass des 50. Jahrestages der Annahme der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) fand im No-vember in Rom eine Ministerkonferenz des ER statt (European Ministerial Conference on Human Rights). Anlässlich der Konferenz unterzeichnete Ös-terreich als einer der ersten Staaten das 12. Protokoll zur EMRK. Es sieht ein allgemeines Diskriminierungsverbot vor und dehnt damit Artikel 14 EMRK aus. Österreich ratifizierte das Europäische Übereinkommen über die an Ver-fahren vor dem Europäischen Gerichtshof teilnehmenden Personen. Im De-zember beschloss der Ministerrat, die Regierungsvorlage zur Ratifizierung der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen an den Nationalrat weiterzuleiten.

V. Schwerpunktthemen

Die im Folgenden dargestellten Schwerpunktthemen verdienen unabhängig davon, in welchem Forum sie primär betrieben wurden, besondere Hervor-hebung.

1. Frauen

Im Juni fand die Sondergeneralversammlung „Frauen 2000: Gleichstel-lung, Friede und Entwicklung für das 21. Jahrhundert“ („Peking plus 5“) als Folgekonferenz zur 4. Weltfrauenkonferenz (Peking, 1995) statt. An ihr nahmen rund 10.000 Regierungsdelegierte und NGO-VertreterInnen aus nahezu allen Mitgliedsstaaten der VN teil. Auf Grund bremsender Positio-nen fundamentalistisch-konservativer DelegatioPositio-nen blieben die Ergeb-nisse der Konferenz hinter den ehrgeizigen Erwartungen nach einer Stär-kung des politischen Willens zur vollständigen und raschen Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform und ihrer zwölf kritischen „areas of con-cern“ zurück.

Im Rahmen seines Engagements im Bereich der internationalen Frauen-rechte nahm Österreich aktiv an der Sonder-GV teil. Am Rande der Konfe-renz veranstaltete Österreich insbesondere ein eintägiges CEDAW-Trainings-seminar für Vertreterinnen nichtstaatlicher Organisationen und

Parlamenta-rierinnen aus Lateinamerika sowie ein Arbeitsfrühstück zum Zwecke des Fundraising für UNIFEM.

Mit der weltweiten Stärkung der Rechte der Frauen ist die Situation von Kindern untrennbar verbunden. Die VN-Frauenstatuskommission befasste sich daher mit der Stellung von Frauen und Mädchen in islamischen Län-dern und der Situation von Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten.

Österreich ratifizierte im September das Fakultativprotokoll zur VN-Frau-enrechtskonvention (CEDAW), das unter österreichischem Vorsitz verhan-delt und am Tag seiner Auflegung am Menschenrechtstag 1999 von Öster-reich unterzeichnet worden war. Das Fakultativprotokoll trat am 22. Dezem-ber in Kraft. Mit ihm wurde der internationale Schutz der Frau durch die Einrichtung eines Individualbeschwerdeverfahrens sowie – in Fällen schwerer und systematischer Verletzungen der Konvention durch Vertrags-staaten – eines Untersuchungsverfahrens ausgebaut.

Auf Grund des Inkrafttretens des Frauenausbildungsgesetzes konnten die in Bezug auf militärische Dienstleistungen abgegebenen österreichischen Vor-behalte zu Art III des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau und zu Art 7 lit b CEDAW zurückgezogen werden. Die Änderung des Art 20 Abs 1 CEDAW (Erweiterung des Tagungsrahmens des CEDAW-Komitees) wurde ratifiziert.

Frauenfragen stellen auch einen Schwerpunkt der österreichischen Ent-wicklungspolitik dar. Durch die aktive EU-Präsidentschaft Österreichs konnten wichtige Instrumente für eine geschlechterspezifische Zusammen-arbeit mit Entwicklungsländern auf EU-Ebene geschaffen werden. Diese bilden heute die Grundlage für das Tätigwerden der Europäischen Kommis-sion auf dem Gebiet des weltweiten Aufbaus von Basisgesundheitssyste-men, der Teilnahme von Frauen an Demokratieprozessen und der Unterstüt-zung von Frauen in der Zivilgesellschaft.

Österreich unterzeichnete im Dezember das VN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, das Zusatzprotokoll zur Ver-hütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, sowie das Zusatzprotokoll zur Bekämpfung der Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg.

2. Kinder

Im September unterzeichnete Österreich die beiden Fakultativprotokolle zur Kinderrechtskonvention über die „Einbindung von Kindern in bewaff-nete Konflikte“ und „Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderporno-grafie“. Die Kinderrechtskonvention, die 1989 angenommen wurde, wurde von allen Staaten mit Ausnahme der USA und Somalias ratifiziert und ist damit ein beinahe universelles Referenzdokument für den Schutz und die Förderung der Rechte des Kindes.

Infolge des Seminars der menschlichen Dimension über die „Situation von Kindern in bewaffneten Konflikten“ wurde unter österreichischem Vorsitz erstmals der Entwurf eines einschlägigen OSZE-Dokuments zu „Förderung und Schutz der Rechte, der Interessen und des Wohlergehens des Kindes, im Besonderen von Kindern in bewaffneten Konflikten“ verhandelt. Die An-nahme im Jahr 2001 wird erwartet.

In Vorbereitung zur Sondersitzung der VN-GV über die Situation von Kin-dern weltweit (UNGASS on Children, September 2001) fand ein intensiver nationaler Koordinationsprozess zur Erstellung eines Nationalberichtes statt. Er analysiert die Situation von Kindern in Österreich seit dem Weltkin-dergipfel 1990 und wurde in Zusammenarbeit mit den Fachressorts, NGOs, Vertretern des Jugendgerichtshofs und der Kinder- und Jugendanwaltschaft formuliert. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Situation von Kindern in der Emigration (Kinder und Jugendliche in Schubhaft, Integrationsmaßnahmen, Kinder als Asylwerber), die sexuelle Ausbeutung von Kindern (Kinderpor-nografie im Internet, extraterritoriale Strafverfolgung bei Sextourismus, Prostitution), Jugendgerichtsbarkeit, Kinderrechtserziehung, Schulungen der Exekutive, Kinderhandel sowie Verbot der Diskriminierung von behin-derten Kindern.

3. Kampf gegen Rassismus

Der Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz stellte eine weitere Priorität Österreichs dar. Österreich nahm aktiv am Vorberei-tungsprozess für die VN-Weltrassismuskonferenz (Südafrika, 2001) teil, un-terstützte die Konferenz inhaltlich und finanziell und setzte sich für die breite Teilnahme von NGOs ein. Österreich stellte den Vorsitzenden des Vor-bereitungskomitees der Europäischen Regionalkonferenz im Oktober in Straßburg. Die Europäische Vorbereitungskonferenz versammelte Vertreter der ER-Mitgliedsstaaten, internationaler Organisationen und der Zivilgesell-schaft. Die von der Konferenz verabschiedete Politische Erklärung und die Schlussfolgerungen werden an die Weltkonferenz weitergeleitet.

Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeind-lichkeit der EU mit Sitz in Wien wurde im April eröffnet. Ihre Hauptaufgabe ist es, der Union und ihren Mitgliedsstaaten objektive und vergleichbare In-formationen über rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Phä-nomene auf europäischer Ebene bereitzustellen, die diesen für Maßnahmen und Aktionen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich von Nutzen sind.

Im Juni veranstaltete die Stelle in Wien ein europäisches Rundtischge-spräch. Sie veröffentlichte einen Jahresbericht, der organisatorische Infor-mationen über die Stelle sowie länder- und themenspezifische Analysen enthält und arbeitete am Aufbau eines Informationsnetzes zum Thema Ras-sismus (RAXEN). Österreich unterzeichnete das Amtssitzabkommen mit der Stelle; das Verfahren zur parlamentarischen Behandlung wurde eingeleitet.

Auf der Basis der Vertragsbefugnisse seit Inkrafttreten des Amsterdamer Ver-trages für Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung legte die Kom-mission im Dezember 1999 Vorschläge für ein Paket von Maßnahmen vor.

Nach zügiger Behandlung hat der Rat im Juni die erste Richtlinie angenom-men. Sie untersagt die Diskriminierung im Erwerbsleben, in den Bereichen Bildung, Sozialschutz und Gesundheitsfürsorge sowie beim Zugang zu Gü-tern und Dienstleistungen. Ein zweiter Richtlinienentwurf betreffend Dis-kriminierung bei der Beschäftigung aus Gründen der Religion und Weltan-schauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie der Entwurf des Aktionsprogramms standen beim Rat in Diskussion.

4. Menschenrechtserziehung

Die stärkere Förderung der Menschenrechtserziehung stellte eine österrei-chische Priorität dar, die Bundesministerin Ferrero-Waldner erfolgreich in die internationale Diskussion einbrachte. Sie regte etwa an, ein Netzwerk von Institutionen zu diesem Thema zu errichten. Wesentliche Aspekte stel-len dabei die Menschenrechtsbildung auf lokaler, regionaler und globaler Ebene dar. Die aktive Teilnahme der Zivilgesellschaft, von NGOs und des Privatsektors ist in einer langfristigen Bildungsstrategie essenziell.

Auf Basis dieser Initiative erklärten die Außenminister von Chile, Griechen-land, IrGriechen-land, Jordanien, Mali, Niederlande, Norwegen, Slowenien, ThaiGriechen-land, Schweiz, Südafrika und Österreich im Rahmen der so genannten Gruppe der H-8 ihre Bereitschaft, eine führende Rolle für die Schaffung einer globalen Kultur der Menschenrechte einzunehmen. Die H-8 ist eine Staatengruppe, die sich um die Förderung des Konzepts der „Menschlichen Sicherheit“ bemüht.

Sie zielt darauf ab, der Sicherheit des Einzelnen vor aktuellen Bedrohungen wie Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Bedrohung der Le-bensgrundlage Vorrang in den internationalen Beziehungen einzuräumen.

Auf Initiative und mit Unterstützung des Außenministeriums veranstaltete das Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und De-mokratie (ETC) zusammen mit dem Wiener Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (beide in Graz) einen Internationalen Workshop zum Thema

„Menschliche Sicherheit und Menschenrechtserziehung“. An ihm nahmen Experten aus Wissenschaft, Menschenrechtszentren, staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen sowie Regierungsvertreter aus dreizehn Staaten teil.

Als Beitrag zur Halbzeitevaluierung der VN-Dekade für Menschenrechtser-ziehung (1995 – 2004) erstellte Österreich einen umfassenden Bericht über innerstaatliche Maßnahmen zum Thema.

5. Minderheitenschutz

Österreich war wiederum sowohl in der MRK als auch in der GV für die Ver-handlung und Einbringung der Resolution zu Schutz und Förderung von

na-tionalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten verantwort-lich. Wie in den vergangenen Jahren vertrat Österreich im Rahmen des OSZE-Implementierungstreffens zu Fragen der Menschlichen Dimension den Standpunkt der EU zum Thema „Nationale Minderheiten“ und nahm aktiv an der Arbeitsgruppe der Zentraleuropäischen Initiative zu Minderhei-ten teil.

Österreich unterbreitete dem ER den ersten Staatenbericht zur Europäischen Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten, der ihre Umset-zung hinsichtlich der in Österreich lebenden sechs autochthonen Volks-gruppen beleuchtet. Im Dezember beschloss der Ministerrat, die Regierungs-vorlage zur Ratifizierung der Europäischen Charta für Regional- oder Min-derheitensprachen an den Nationalrat weiterzuleiten.

In dem von den 14 EU-Partnern in Auftrag gegebenen Bericht vom Septem-ber stellten Martti Ahtisaari, Jochen Frowein und Marcelino Oreja fest: „Das österreichische Rechtssystem hat einen besonderen Schutz für die in Öster-reich lebenden Minderheiten geschaffen. Dieser Schutz besteht auf Verfas-sungsebene. Der den in Österreich lebenden Minderheiten durch das öster-reichische Rechtssystem gewährte Minderheitenschutz reicht weiter als der, der in vielen anderen europäischen Staaten gewährt wird.“ Sie stellten wei-ters fest: „In manchen Bereichen, vor allem bei den Rechten nationaler Min-derheiten, können die österreichischen Standards als den in anderen EU-Staaten überlegen angesehen werden.“