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Internationale Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nonproliferation

Der X. Iberoamerikanische Gipfel, in dessen Mittelpunkt das Thema „Kind- „Kind-heit und Jugend“ in Lateinamerika stand, fand im Jahre 2000 in

Am 5. Dezember unterzeichnete Italien das Zusatzprotokoll zum Madrider Abkommen über grenzüberschreitende Zusammenarbeit von

F. Internationale Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nonproliferation

Diese Bereiche, zentrale Themen der globalen Sicherheit, sind vielschichtig.

Sie haben politische, militärische, technologische, kommerzielle und huma-nitäre Dimensionen.

I. Rüstungskontrolle und Abrüstung im Bereich der Massenvernichtungswaffen

1. Nukleare Waffen

Der Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen (NPT), der 1995 ohne zeitliche Einschränkung verlängert worden war, stellt seit vielen Jahren den Eckpfeiler für die nukleare Nonproliferation dar (siehe hierzu Kapitel E.III.2.5. Überprüfungskonferenz 2000 des Atomsperrvertrages). Auf der Überprüfungskonferenz wurden die Staaten auch eingeladen, die erfor-derlichen Sicherheitskontrollabkommen sowie Zusatzprotokolle mit der IAEO abzuschließen (siehe Kapitel E. V.3.).

2. Comprehensive (Nuclear) Test Ban Treaty (CTBT)

Comprehensive (Nuclear) Test Ban Treaty (CTBT) sieht ein Verbot aller mit einer nuklearen Kettenreaktion verbundenen Nukleartests sowie aller sons-tigen nuklearen Explosionen vor. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn er von 44 namentlich angeführten Staaten, darunter auch Österreich, ratifiziert wor-den ist. Bisher haben wor-den CTBT 160 Staaten unterzeichnet und 69 ratifiziert (darunter 30 der 44 „Schlüsselstaaten“). Österreich hat den CTBT am 13. März 1998 ratifiziert.

Das Provisorische Technische Sekretariat (PTS) der Vorbereitungskommis-sion für die CTBT-Organisation (CTBTO PrepCom) ist seit März 1997 in Wien tätig und beschäftigt ca. 230 Mitarbeiter. Seine Hauptaufgabe ist der Aufbau des im CTBT vorgesehenen Verifikationssystems mit weltweit 321 Überwa-chungsstationen, 16 Radionuklid-Labors und einem Internationalen Daten-zentrum im Wien. Der Aufbau des Systems schreitet zügig voran. Derzeit sind rund 120 Stationen in Betrieb und mit dem Datenzentrum vernetzt. Mit der Fertigstellung des Gesamtsystems wird für 2004/2005 gerechnet. Im Rahmen des CTBTO PrepCom setzt sich Österreich für einen möglichst raschen Aus-bau des CTBT-Verifikationssystems und die Bereitstellung der hierfür erfor-derlichen finanziellen Mittel ein. In Seibersdorf befindet sich eines der im CTBT vorgesehenen 16 Radionuklid-Labors, in denen „verdächtige“ Radio-nuklidproben näher untersucht werden sollen. Dessen Aufbau konnte im Sommer 2000 abgeschlossen werden; seine Zertifizierung durch das Proviso-rische Technische Sekretariat des CTBTO PrepCom ist für 2001 geplant.

Die Bemühungen um eine Verhandlungsaufnahme in der Genfer Abrüs-tungskonferenz (CD) zu einem Vertrag über ein Verbot der Produktion spalt-baren Materials für Nuklearwaffen und andere Sprengkörper, der oft auch als „Fissile Material Cut-off-Vertrag“ bezeichnet wird, blieben für Öster-reich, welches zu Jahresbeginn 2000 erstmals den Vorsitz in der CD inne-hatte, ohne den erhofften Erfolg. Tiefe Meinungsunterschiede zu Fragen der nuklearen Abrüstung und der Verhinderung des Rüstungswettlaufs im Welt-raum blockierten auch während des Jahres 2000 so wie in den letzten Jahren jegliche Fortschritte im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz und lie-ßen es somit nicht zu, dass ein eigenes Komitee mit den Verhandlungen be-traut wird. Über das diesbezügliche Verhandlungsmandat für ein zukünfti-ges rechtlich verbindliches internationales Übereinkommen konnte bereits im September 1998 eine grundsätzliche Einigung in der Genfer Abrüstungs-konferenz erzielt werden. Trotz dieser Schwierigkeiten werden die Bemü-hungen um eine rasche Verhandlungsaufnahme im Rahmen der CD unver-mindert fortgesetzt werden.

3. Chemiewaffenkonvention (CWC)

Die Chemiewaffenkonvention (CWC), die ein Verbot sowie die phasenweise Vernichtung sämtlicher Chemiewaffen bis 2007 sowie Maßnahmen zur Kon-trolle vorsieht, ist am 29. April 1997 in Kraft getreten. Sitz der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), zu deren Gründungsmitgliedern Österreich zählt, ist Den Haag. Die Mitgliederzahl der Organisation hat sich im Jahr 2000 auf insgesamt 141 Staaten erhöht. Österreich unterstützt seit Einrichtung des provisorischen technischen Sekretariates der Organisation 1993 aktiv den Aufbau der Arbeit der Organisation und ihrer Organe. Seit Mai 2000 ist Österreich für eine zweijährige Funktionsperiode Mitglied im 41 Staaten umfassenden Exekutivrat.

Bisher ist die Zerstörung von 25 der insgesamt 61 deklarierten Chemiewaf-fenproduktionsanlagen von der OPCW bestätigt und die Vernichtung von ca. 5000 Tonnen Chemiewaffen und 1,5 Millionen Stück nach diesem Über-einkommen verbotener Munition überwacht worden. In den vier Jahren seit Inkrafttreten des Übereinkommens konnten darüber hinaus insgesamt 861 Inspektionen durchgeführt werden. Davon fanden 300 allein im Jahr 2000 statt, wobei 141 Inspektionen kommerzielle chemische Betriebe betra-fen. Auch in Österreich wurde erstmals Ende November 2000 eine Routine-überprüfung von OPCW-Inspektoren in einem österreichischen Industrieun-ternehmen durchgeführt, welches mit kontrollierten Chemikalien arbeitet.

Die fünfte Vertragsstaatenkonferenz (Den Haag, 15. – 19. Mai) fasste unter anderem wichtige Entscheidungen zum Budget der Organisation für das Jahr 2001 und zu bestimmten Transfereinschränkungen von chemischen Produk-ten von MitgliedsstaaProduk-ten an die Nicht-Mitgliedsländer des Übereinkom-mens. Weiters befassten sich die Vertragsstaaten auch mit den in der

Russi-schen Föderation aufgetretenen Schwierigkeiten, die vorhandenen chemi-schen Waffen innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen zu vernichten.

Die Vertragsstaatenkonferenz konnte sich einvernehmlich darauf einigen, der RF die Frist für die Vernichtung von 1% der Chemiewaffen zu erstrecken.

4. Übereinkommen über das Verbot von biologischen und Toxinwaffen (BTWC)

Das Übereinkommen über das Verbot von biologischen und Toxinwaffen (BTWC) aus dem Jahr 1972 umfasst ein Verbot des Besitzes, der Produktion, der Weitergabe und des Einsatzes biologischer Waffen sowie ihre Zerstö-rung, sieht allerdings keine Verifikationsmaßnahmen vor. Seit 1995 sind in Genf Verhandlungen im Rahmen einer Ad-hoc-Gruppe der Vertragsstaaten der BTWC-Parteien über ein Verifikationsprotokoll im Gange, die auch im Jahr 2000 intensiv auf der Basis eines (den Stand der Verhandlungen wider-spiegelnden) „Rolling Text“ fortgesetzt wurden. Weiterhin konnte in den zentralen Fragen der Verifikation betreffend Art und Umfang der Notifikati-onspflichten oder die Durchführung von Inspektionsbesuchen betroffener Industrien kein Durchbruch erzielt werden. Kritik übte die Blockfreienbe-wegung im Rahmen der Verhandlungen insbesondere an der weiteren Auf-rechterhaltung internationaler Exportkontrollregime durch die Industrielän-der, mit denen die Weitergabe doppelverwendungsfähiger Güter einer, von einigen Ländern jedoch als diskriminierend empfundenen, Kontrolle unter-worfen wird. In ihrer Gemeinsamen Position vom 17. Mai 1999 bekräftigte die EU ihr Ziel einer raschen Fertigstellung eines rechtlich verbindlichen In-strumentes zeitgerecht vor der nächsten Überprüfungskonferenz des BTWC im Jahr 2001.

II. Beschränkung und Kontrolle konventioneller Waffen

1. Antipersonenminen

Der Ratifizierungsprozess des Übereinkommens über das Verbot des Einsat-zes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenmi-nen (APM) und über deren Vernichtung, kurz APM-Verbotskonvention oder auch Ottawa-Konvention genannt, gestaltete sich so zügig, dass die Konven-tion bereits am 1. März 1999, d. h. sechs Monate nach Hinterlegung der 40. Ratifikationsurkunde, in Kraft treten konnte. Bis zum Jahresende 2000 haben 138 Staaten die Ottawa-Konvention unterzeichnet und 109 sie auch schon ratifiziert. Für Österreich ist diese Entwicklung besonders erfreulich, da es (unter anderem als Einbringer des Textentwurfs, auf dem die Konven-tion in ihrer nunmehr geltenden Fassung im Wesentlichen beruht) eine der treibenden Kräften des so genannten „Ottawa-Prozesses“ für eine weltweite Ächtung dieser heimtückischen Waffe war.

Österreich selbst hat die Konvention bereits am 29. Juni 1998 ratifiziert. Ös-terreich setzte im Jahr 2000 seine Anstrengungen im APM-Bereich fort, um eine effektive Durchführung der übernommenen Vertragsverpflichtungen durch die Vertragsparteien soweit wie möglich sicherzustellen. Die in Genf im September 2000 abgehaltene zweite Vertragsstaatenkonferenz konnte wegweisende Entscheidungen für die zukünftige Funktionsweise des Über-einkommens treffen.

Etwa 20 Staaten, darunter Österreich, haben ihre Verpflichtungen gemäß der Ottawa-Konvention zur Vernichtung der nationalen Vorräte an Minen be-reits erfüllt. Allerdings rechnet man damit, dass weltweit nach wie vor ca. 60 bis 80 Millionen Minen verlegt sowie insgesamt noch Bestände von ca. 250 Millionen Antipersonenminen verfügbar sind. Bisher konnten be-reits mehr als 22 Millionen APM vernichtet werden. Verstärkt setzte Öster-reich daher seine Bemühungen im Jahr 2000 fort, um zur weltweiten Räumung bereits verlegter APM beizutragen. Zum Schutz der von Antiper-sonenminen am meisten betroffenen Zivilbevölkerung, vor allem in den ärmsten Ländern der Welt, förderte Österreich aus öffentlichen Mitteln im Rahmen des Minenaktionsprogrammes im Ausmaß von 30 Millionen Schil-ling Minenräumungsmaßnahmen, Bewusstseinsbildungs- sowie Opferhilfe-programme einerseits in Schwerpunktländern der österreichischen Ent-wicklungszusammenarbeit, insbesondere in Mosambik und Nikaragua, andererseits in Staaten des Stabilitätspakts (Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Kosovo) beziehungsweise in Afghanistan und Kambodscha. Dabei konnten auch Vorhaben internationaler humanitärer Organisationen wie UNHCR und IKRK gefördert werden.

Ebenfalls aktiv setzte sich Österreich für die Umsetzung der Verpflichtungen des am 3. Dezember 1998 in Kraft getretenen Minenprotokolls (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zum „Übereinkommen über stimmte konventionelle Waffen“ von 1980 ein, das den Vertragsparteien be-stimmte Beschränkungen und Verbote auferlegt, die insbesondere den Ein-satz von Antipersonenminen betreffen. Die Verbote dieses Protokolls sind zwar bei weitem nicht so umfassend wie jene der Ottawa-Konvention, das Protokoll zählt aber mit Ende 2000 unter seinen 77 Vertragsparteien einige Staaten auf, die bisher dem Ottawa-Prozess ferngeblieben sind.

2. Kleine und leichte Waffen

In letzter Zeit ist deutlich wahrzunehmen, dass dem Problem der internatio-nalen unkontrollierten Verbreitung von kleinen und leichten Waffen (oder

„small arms/light weapons“) immer größere Beachtung geschenkt wird. EU, VN, OSZE, EAPC gehören unter anderen zu den wichtigsten internationalen Foren, die sich nunmehr aktiv um Lösungen bemühen. Destabilisierende Anhäufungen und Transfers in den letzten Jahren werden in engem Zusam-menhang mit der zunehmenden Zahl von internen Konflikten und der

ho-hen Rate von Gewalt und Verbrecho-hen auch nach dem Ende solcher Konflikte gesehen. Die OSZE konnte unter österreichischem Vorsitz anlässlich der Mi-nistertagung Ende November 2000 eine gemeinsame Erklärung zur Proble-matik der kleinen und leichten Waffen abgeben. Auch im Rahmen der VN-Verbrechensverhütungskonferenz, die im Jahr 2000 in Wien stattfand, wurde die Problematik (wenn auch noch nicht abschließend) behandelt. Zur Vorbe-reitung der für Juni/Juli 2001 geplanten internationalen Konferenz der VN über den illegalen Handel mit solchen Waffen in allen seinen Aspekten hielt das – allen Mitgliedsstaaten offen stehende – Vorbereitende Komitee seine erste Sitzung im Frühjahr 2000 in New York ab.

3. Multilaterale Exportkontrollregime

Vorrangiges Ziel der bestehenden informellen Kontrollregime ist es, durch die Koordination nationaler Exportkontrollen zu verhindern, dass sensitive Technologie und Know-how in die Hände von Staaten geraten, die damit mi-litärische Zwecke verfolgen könnten (Nonproliferation). Hauptinstrumente dieser Gremien sind Listen mit relevanten Waren bzw. Substanzen sowie Richtlinien betreffend deren Export in Nichtmitgliedsstaaten. Österreich ge-hört sämtlichen dieser Regime an. Die innerstaatliche Umsetzung ihrer Re-geln erfolgt im Wesentlichen im Rahmen des Außenhandelgesetzes.

Im Nuklearbereich bestehen das derzeit unter österreichischem Vorsitz ste-hende Zangger-Komitee (ZC) und die Nuclear Suppliers Group (NSG), die 35 bzw. 39 Mitglieder umfassen und entsprechende Kontrolllisten vorsehen.

Auf dem Gebiet der chemischen und biologischen Waffen nimmt die Aust-ralia Group (AG – derzeit 32 Mitglieder) eine ähnliche Funktion ein, wäh-rend das Missile Technology Control Regime (MTCR – derzeit 32 Mitglieder) dem Zweck dient, der Proliferation von weit reichenden Raketen, insbeson-dere im Hinblick auf insbeson-deren Bedeutung als Trägermittel für Massenvernich-tungswaffen, vorzubeugen. Im Jahr 2000 wurde der Entwurf eines Verhal-tenskodexes mit dem Ziel ausgearbeitet, einen weltweiten Mechanismus zum Informationsaustausch über Raketenstarts und Raketenprogramme zu entwickeln.

Mit der Aufnahme der Tätigkeit und dem Bezug der ständigen Büros des Se-kretariates zu Beginn des Jahres 1997 hat das 33 Teilnehmerstaaten zählende Wassenaar-Arrangement zur Kontrolle konventioneller Waffen und doppel-verwendungsfähiger Güter und Technologien seine volle Tätigkeit in Wien aufgenommen. Ziel dieser Einrichtung ist im Wege des freiwilligen Informa-tionsaustausches die Friedenssicherung durch erhöhte Transparenz und Vermeidung destabilisierender Ansammlungen konventioneller Waffen und doppelverwendungsfähiger Güter. Die sechste Plenartagung des Wassenaar-Arrangements fand vom 30. November bis 1. Dezember 2000 in Preßburg statt. Die innerösterreichische Umsetzung erfolgt mit Verordnung zum Au-ßenhandelsgesetz.