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IX. Zuwanderung

I.1 Maßnahmen zur Einkommensverbesserung

Grundlage für eine dauerhafte positive Entwicklung der Einkommen und Vermögen ist eine nachhaltige wachs-tums- und stabilitätsorientierte Finanz- und Wirtschafts-politik, wie sie die Bundesregierung seit Beginn der Amtsübernahme im Herbst 1998 betreibt. Sie gewährleis-tet eine optimale Entfaltung der Wachstumskräfte und

führt zu mehr Beschäftigung und steigenden Einkommen der Bürger. Sie verbessert die Möglichkeiten zur Einkom-menserzielung und Vermögensbildung für alle Bevölke-rungsschichten. Der kräftige Wachstumsimpuls der Steu-erreformen der Bundesregierung mit einer bis 2005 auf 95 Mrd. DM jährlich ansteigenden Entlastung für Bürger und Unternehmen ist somit ein zentraler Beitrag zur Bekämpfung der Armut in Deutschland. Dies stärkt den Investitionsstandort Deutschland und schafft mehr Be-schäftigung und damit auch mehr Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt.

Sozial ausgewogene Steuerpolitik

Die langfristige Entwicklung der Einkommensverteilung war – wie die Analyse im Berichtsteil A zeigt – bis 1998 von einer tendenziellen Zunahme der Ungleichheit ge-kennzeichnet. Die Bundesregierung hat soziale Gerech-tigkeit wieder zu einer Kategorie der Steuerpolitik ge-macht. Bereits in ihrem ersten Amtsjahr hat sie durch die Verabschiedung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/

2000/2002 die Weichen für eine Steuerpolitik zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen gestellt. Mit der Steuer-reform 2000 wird dieser Kurs stufenweise, in verlässli-chen Schritten, fortgesetzt. In den Jahren 2001, 2003 und 2005 werden deutliche Tarifsenkungen umgesetzt. Dies trägt ebenfalls zur Entlastung des Faktors Arbeit bei und schafft zugleich wirkungsvolle Anreize für eine Arbeits-aufnahme im sog. Niedrigeinkommensbereich. Von besonderer Bedeutung sind dabei insbesondere die Ände-rungen des Grundfreibetrags und des Eingangssteuer-satzes.

Ta b e l l e B.1

Schritte der Steuerreform und ihre Wirkung

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Die Bundesregierung hat mit ihrer Steuerreform dafür ge-sorgt, dass der Eingangssteuersatz, der 1998 mit 25,9 % so hoch war wie noch nie in der Geschichte der Bundes-republik Deutschland, schrittweise auf 15 % im Jahr 2005 zurückgeführt wird. Dieser historisch niedrige Stand ist auch im internationalen Vergleich beachtlich. Zudem wird der Grundfreibetrag spürbar erhöht. Dies zeigt, dass die Bundesregierung gerade die Entlastung niedriger Ein-kommen durch die Steuerreform 2000 erreicht hat.

Die Bundesregierung hat den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Be-steuerungspraxis deutlich gestärkt. Durch Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage wird dafür Sorge getragen, dass noch stärker als bisher gleiche Ein-kommen gleich (horizontale Gerechtigkeit) und unter-schiedliche Einkommen (vertikale Gerechtigkeit) un-gleich besteuert werden. Darüber hinaus stellt im deutschen Steuersystem der progressive Einkommensteu-ertarif sicher, dass mit steigendem zu versteuerndem Ein-kommen der durchschnittliche Steuersatz steigt. Im Er-gebnis tragen bspw. die gemessen an den Einkünften

„oberen“ 5 % der Steuerpflichtigen 41 % zum Einkom-mensteueraufkommen bei. Die „unteren“ 50 % der Steu-erpflichtigen steuern gut 9 % zum Steueraufkommen bei.

Die sozioökonomische Aufteilung der Steuerentlastung 1999 bis 2005 zeigt eindrucksvoll, dass vom gesamten Entlastungsvolumen von 95 Mrd. DM (Entstehungsjahr) der Löwenanteil von 66,9 Mrd. DM auf die privaten Haushalte entfällt, 29,8 Mrd. DM auf den für die Be-schäftigung so überaus wichtigen Mittelstand, während die Großunternehmen per saldo sogar mit 1,7 Mrd. DM belastet werden. Die volkswirtschaftlichen Wirkungen der Steuerpolitik sind ausgewogen. Sie zielen gleicher-maßen darauf, die Nachfrageseite zu stärken und die An-gebotsbedingungen zu verbessern. Diese Doppelstrategie greift. Dies beweisen die an Ausdauer gewinnende kon-junkturelle Erholung sowie der merkliche Rückgang der Arbeitslosigkeit.

Nachhaltige Stabilisierung der Alterseinkommen Die Leistungen der Rentenversicherung sind die wichtigs-te Basis der Einkommenssicherung im Alwichtigs-ter. Die nach-haltige Stabilisierung der Alterseinkommen ist daher ein zentrales Ziel der Bundesregierung.

Zu den ersten Entscheidungen der Bundesregierung gehörte es, im Rahmen der ökologischen Steuerreform si-cherzustellen, dass nicht durch Beiträge gedeckte Leis-tungen der Rentenversicherung aus Steuermitteln finan-ziert werden. Mit den Maßnahmen zur geringfügigen Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und arbeitneh-merähnlichen Selbstständigen wurde einer Erosion des versicherten Personenkreises in der Gesetzlichen Renten-versicherung wirksam begegnet. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung konnte dadurch von 20,3 % in 1998 bis heute auf 19,1 % gesenkt werden. Von dieser Bei-tragssatzsenkung werden außerdem günstige Wirkungen auf den Arbeitsmarkt ausgehen.

Darauf aufbauend soll die Alterssicherung durch eine um-fassende Reform modernisiert und auf die finanziellen

Folgen der demographischen Entwicklung eingestellt werden. Als erster Teil dieses Reformvorhabens ist die Neuregelung der Renten wegen verminderter Erwerbs-fähigkeit bereits zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Die übrigen Reformmaßnahmen sind im Altersvermögensge-setz und im AltersvermögensergänzungsgeAltersvermögensge-setz enthalten.

Das nicht von der Zustimmung des Bundesrates abhän-gige Altersvermögensergänzungsgesetz wurde bereits verabschiedet. Das Altersvermögensgesetz wurde eben-falls vom Deutschen Bundestag beschlossen, der erfolg-reiche Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist aber im Unterschied zum Altersvermögensergänzungsgesetz von der – bislang noch nicht erfolgten – Zustimmung des Bundesrates abhängig. Um die Zustimmung des Bundes-rates zu erlangen, ist ein Vermittlungsverfahren eingelei-tet worden.

Mit der Reform wird ab Juli 2001 zur lohnorientierten Rentenanpassung zurückgekehrt. Damit werden die Rent-nerinnen und Rentner am Wachstum der Wirtschaft betei-ligt werden, wie es in der Lohnentwicklung zum Aus-druck kommt. Veränderungen der Abgabenbelastung, die nicht die Alterssicherung betreffen, bleiben in der Anpas-sungsformel künftig unberücksichtigt. Da langfristig die zusätzliche Altersvorsorge zu einem angemessenen Le-bensstandard im Alter beitragen soll, werden folgerichtig die Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge in der Anpassungsformel berücksichtigt. Ab 2011 beteiligt die Formel sowohl die Bestandsrentner wie auch die künf-tigen Rentner durch einen etwas flacheren Rentenanstieg an den notwendigen Einsparungen, um – bei Wahrung ei-nes einheitlichen Rentenniveaus – künftige Mehrausga-ben der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des wachsenden Anteils älterer Menschen aufzufangen. Für die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern be-deutet dies, dass sich bei fortschreitender Angleichung der Löhne in den neuen und alten Ländern die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den für die alten Län-der geltenden aktuellen Rentenwert aufgrund Län-der stärke-ren Lohndynamik in den neuen Ländern beschleunigt.

Kernbestandteil des Rentenkonzepts der Bundesregie-rung ist der staatlich geförderte Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge. Da die entsprechenden Regelungen Bestandteil des noch im Vermittlungsverfah-ren befindlichen Altersvermögensgesetzes sind, ist über die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge allerdings noch nicht abschließend entschieden. Ziel der Einführung einer freiwilligen zusätzlichen kapitalgedeckten Alters-vorsorge ist es, dass künftig im Alter zur Rente aus der ge-setzlichen Rentenversicherung noch Leistungen aus einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge hinzu kommen.

Im Ergebnis werden diese beiden Alterseinkommen ein höheres Absicherungsniveau gewährleisten als es heute allein durch die gesetzliche Rente möglich ist (zu den Ein-zelheiten siehe Kap. I.2).

Weitere zentrale Bausteine der Rentenreform sind – der Ausbau der Alterssicherung von Frauen und eine

bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (zu den Einzelheiten siehe Kap. III.6),

– die Einführung einer sozialen Grundsicherung für 65-jährige und ältere, hilfebedürftige Menschen und Per-sonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dau-erhaft voll erwerbsgemindert sind (zu den Einzelhei-ten siehe Kap. II), sowie

– die Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung jüngerer Versicherter mit lückenhaften Erwerbsver-läufen.

Diese bereits verabschiedeten oder noch im Vermittlungs-verfahren befindlichen rentenpolitischen Maßnahmen bil-den die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Rentenpo-litik, die den Interessen der heutigen und der künftigen Generationen Rechnung trägt. Ziel der Reform ist es, das Vertrauen der Rentnerinnen und Rentner und der renten-nahen Jahrgänge in ihre erworbenen Ansprüche zu schüt-zen. Langfristig, d. h. mit einer Perspektive von rd.

30 Jahren, soll im Sinne einer nachhaltigen Politik der de-mographisch bedingte Beitragssatzanstieg in der Renten-versicherung in Grenzen gehalten werden, die für die Ge-neration der Erwerbstätigen tragbar bleiben. Nach dem bereits vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Ren-tenkonzept wird das Rentenniveau 2030 zwischen 67 und 68 % liegen. Ferner kann dadurch erreicht werden, dass der Beitragssatz bis zum Jahre 2020 unter 20 % bleibt und bis zum Jahre 2030 nicht über 22 % steigt. Gleichzeitig wird aber auch erreicht, dass die staatlich organisierte Al-terssicherungspolitik für die nicht mehr erwerbstätige Generation ein Einkommensniveau sicherstellt, das eine annähernde Aufrechterhaltung des im Erwerbsleben er-reichten Lebensstandards gewährleistet. Ein stabiler Bei-tragssatz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Begren-zung der Lohnnebenkosten und damit zur Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Hierdurch wird eine wichtige Voraussetzung für mehr Wachstum und Be-schäftigung und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland geschaffen.

I.2 Vermögensbildung auf eine breitere Basis stellen

Zielsetzung und Ausgangsbedingungen

Die Untersuchung zur Vermögensverteilung im Teil A dieses Berichts hat ergeben, dass die Privatvermögensbe-stände, die Vermögenseinkommen und die Vermögensbil-dung privater Haushalte in Deutschland ungleichmäßig verteilt sind. Die Bundesregierung strebt vor diesem Hin-tergrund eine ausgewogenere Vermögensverteilung an, um den sozialen Konsens als Grundlage einer günstigen Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft zu stabili-sieren. Zugleich wird das Armutsrisiko vermindert, indem breite Schichten der Bevölkerung am Vermögensreichtum Deutschlands teilhaben und zusätzlich zur sozialen Si-cherung bei Einkommensausfällen und besonderem Fi-nanzbedarf auch durch eigene Vermögensanlagen gesi-chert sind.

Damit die Vermögensverteilung gleichmäßiger wird, ist es notwendig, dass die Vermögen im unteren und

mittle-ren Bereich der Verteilung prozentual stärker wachsen als die hohen Vermögen. Das geschieht nicht von allein und automatisch. Im Gegenteil wohnt den Vermögensunter-schieden eine Tendenz zur Selbstverstärkung inne, d. h.

aus der bestehenden Ungleichmäßigkeit der Vermögens-verteilung erwächst eine Zunahme der Ungleichmäßig-keit, soweit nicht andere Einflüsse entgegenwirken.

Es sind daher gezielte Anreize für breite Schichten der Bevölkerung erforderlich, Einkommenszuwächse nicht zum Konsum, sondern zur Bildung von Vermögen zu ver-wenden. Solche Anreize werden von der bestehenden staatlichen Förderung der Vermögensbildung und der pri-vaten Vorsorge gegeben. Sie sind in dieser Wahlperiode teilweise bereits wirksam geworden und werden durch das Altersvermögensgesetz, das dem Gesetzgeber zur Be-schlussfassung vorliegt, stark ausgebaut.

Staatliche Förderung der Vermögensbildung und der privaten Vorsorge

Speziell der Förderung der Vermögensbildung von Ar-beitnehmern dienen das Vermögensbildungsgesetz, wo-nach Arbeitnehmer mit geringen und mittleren Einkom-men eine staatliche Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen erhalten, und §19a Einkommensteuergesetz (EStG), der die Steuer- und Abgabenfreiheit verbilligter Überlassungen von Vermögensbeteiligungen regelt. Das Vermögensbildungsgesetz hat durch Vereinbarung ver-mögenswirksamer Arbeitgeberleistungen in Tarifverträ-gen und ArbeitsverträTarifverträ-gen eine große Breitenwirkung er-reicht. Durch das Dritte Vermögensbeteiligungsgesetz, das am 1. Januar 1999 in Kraft trat, ist nun ein besonderer Förderbereich für Beteiligungen am Produktivvermögen mit einer erhöhten Sparzulage geschaffen worden. Auf-grund der beiden getrennten Förderkörbe wurde eine Aus-weitung der Anlagen in Beteiligungen ohne Einbruch beim Bausparen erreicht. So hat sich die Zahl der Depots bei Investmentgesellschaften zur Anlage vermögenswirk-samer Leistungen in Aktienfonds nach vorheriger fünf-jähriger Stagnation bis zum Jahresende 2000 von 2,3 auf 4,9 Mio. mehr als verdoppelt. Dies lässt auch erwarten, dass die mittelfristig veranschlagte Zunahme des Sparzu-lagevolumens von jährlich 0,7 auf 1,85 Mrd. DM erreicht wird.

Die auf Arbeitnehmer zentrierte Förderung der Vermö-gensbildung ist zwar seit jeher ein vermögenspolitischer Schwerpunkt. Vermögenspolitik geht jedoch weit darüber hinaus. Allen Bürgern stehen weitere Maßnahmen der staatlichen Förderung für Vermögensbildung und private Vorsorge offen, wie z. B. die Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge, die Eigenheimzulage für selbstgenutz-tes Wohneigentum, der Sparer-Freibetrag für Zinsen und Dividenden sowie die Steuerfreiheit für die Kapitalerträge von Lebensversicherungen. Einschließlich des Sonder-ausgabenabzugs von Lebensversicherungsbeiträgen (der für Arbeitnehmer wegen anderweitiger Ausschöpfung der Höchstbeträge nur untergeordnete praktische Bedeutung hat) und einschließlich der Steuervergünstigung von Le-bensversicherungsbeiträgen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung beläuft sich die gesamte hier aufgeführte

staatliche Förderung der Vermögensbildung und privaten Vorsorge auf 43 Mrd. DM im Jahre 2000. Mit 20 Mrd. DM entfällt knapp die Hälfte davon auf die Eigenheimzulage und ihre Vorläuferregelung im Einkommensteuergesetz.

Modernisierung der Alterssicherung durch Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge

Mit dem breiten Aufbau zusätzlicher kapitalgedeckter Al-tersvorsorge, wie er in dem – noch im Vermittlungsver-fahren befindlichen – Altersvermögensgesetz vorgesehen ist, wird die Alterssicherung auf eine umfassendere finan-zielle Grundlage gestellt, die es ermöglicht, die Sicherung des im Erwerbsleben erreichten Lebensstandards im Alter zu gewährleisten. Um auch Arbeitnehmern mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern die Aufbringung der Aufwendungen für eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge zu ermöglichen, stellt ih-nen der Staat über steuerliche Zulagen eine effiziente För-derung für den Aufbau der privaten Altersvorsorge in der zweiten oder dritten Säule bereit.

Zum Kreis der Begünstigten werden alle Personen gehören, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenver-sicherung zahlen und folglich von der moderaten Absen-kung des Rentenniveaus zur Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betroffen sein wer-den. Zu dieser Gruppe gehören neben Arbeitnehmern auch Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslo-sen- oder Krankengeld, pflichtversicherte Pflegepersonen und nichterwerbstätige Elternteile während der Kinder-erziehungszeiten. Für diesen durch die Rentenversiche-rung abgesicherten Personenkreis soll ein Anreiz geschaf-fen werden, neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine freiwillige kapitalgedeckte Altersvorsorge bzw. eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Durch gesetz-liche Rente und zusätzgesetz-liche Altersvorsorge wird künftig im Alter sogar ein höheres Absicherungsniveau gewähr-leistet sein, als es heute allein durch die gesetzliche Rente möglich ist.

Das noch im Vermittlungsverfahren befindliche vermögensgesetz sieht vor, dass die betriebliche Alters-versorgung in Form der Direktversicherung, der Pen-sionskassen und der neu geschaffenen Pensionsfonds gefördert wird.

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass die unterschiedlichen Formen der zusätzlichen Altervorsorge die gesetzlichen Förderkriterien erfüllen. Dazu müssen die Altersvorsorgeverträge

– bis zu einem bestimmten Alter bzw. zum Rentenein-tritt gebunden sein,

– eine Absicherung im Alter gewährleisten (Leibrente oder Auszahlungsplan mit Restkapitalverrentung), – lebenslange gleich bleibende oder steigende

Leistun-gen garantieren,

– zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die ein-gezahlten Beträge garantieren (Nominalwerterhal-tung),

– Verbraucherschutz gewährleisten durch bestimmte In-formationspflichten und Berichtspflichten des Anbie-ters und durch Wechselmöglichkeiten und

– vor Abtretung und Pfändung geschützt sein.

Die Förderung soll ab 2002 schrittweise durch das Alters-vermögensgesetz eingeführt werden und ab 2008 ihre volle Wirkung entfalten. Es ist vorgesehen, dass als jähr-liche Zulagen dann 300 DM/600 DM (allein stehend/-verheiratet) zuzüglich 360 DM je Kind gewährt werden.

Darüber hinaus soll jeder Begünstigte Altersvorsorgeauf-wendungen von bis zu 4 % der westdeutschen Beitrags-bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversiche-rung (derzeit 104 400 DM) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen können. Die Zulage wird hierbei gegen-gerechnet.

Ab 2008 wird diese neue steuerliche Förderung durch Zu-lagen und Sonderausgabenabzug auf über 20 Mrd. DM jährlich veranschlagt. Ihre Einführung im Zuge der Re-form ist zwar rentenpolitisch und nicht vermögenspoli-tisch begründet. Der damit bewirkte Aufbau der Zusatz-vorsorge wird aber gleichwohl die Vermögensverteilung verbessern. Denn soweit Personen im unteren und mittle-ren Bereich der Vermögensverteilung zusätzlich Kapital für das Alter ansammeln und solange nicht all dieses Ka-pital für die Lebenshaltung im Alter verzehrt ist, kann die Vermögensverteilung künftig gleichmäßiger sein als ohne die neue Zusatzvorsorge.

Neue Steuervergünstigungen für Stiftungen – Basis für Bürgerengagement und soziales Handeln

In einem wohlhabenden Land wie Deutschland haben persönlicher Besitz und Vermögen wichtige positive ge-sellschaftliche Funktionen im ökonomischen, sozialen und kulturellen Bereich. Das Bewusstsein für soziale Ver-antwortung des Eigentums, wie sie auch in der Verfassung verankert ist, ist in Deutschland ausgeprägt. Dies wird nicht zuletzt im hohen Spendenaufkommen deutlich, das in Deutschland jährlich erreicht wird.

Eine bedeutsame Form gesellschaftlicher Solidarität eröffnen die Stiftungen, durch die eine kontinuierliche private Förderung von Sport, Kunst oder sozialen Initiati-ven ermöglicht wird. Die Bundesregierung ist deshalb verstärkt bemüht, durch eine aktive Förderung der Stif-tungskultur in Deutschland neue und erweiterte Möglich-keiten für Mäzene und Stifter zu schaffen. Mit dem Ge-setz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen vom 14. Juli 2000 wurden die steuerlichen Voraussetzun-gen für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland deutlich verbessert und steuerliche Hemmnisse beseitigt.

Ziel dieses Gesetzes ist es, zusätzliche Anreize für die Gründung und Förderung von gemeinnützigen Stiftungen zu schaffen. Die neuen Regelungen betreffen besonders den steuerlichen Abzug von Zuwendungen bei der Ein-kommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer des Spen-ders. Außerdem können Zuwendungen, die anlässlich der Neugründung in den Vermögensstock einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Stiftung des privaten Rechts geleistet werden, bis zur Höhe von

600 000 DM abgezogen werden. Darüber hinaus dürfen gemeinnützige Stiftungen ab dem Veranlagungszeitraum 2000 einen größeren Anteil ihrer laufenden Einnahmen ihrem dauerhaften Vermögen zuführen. Zuwendungen des Erblassers an eine gemeinnützige Stiftung sind nicht erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig. Erben oder Beschenkte werden nachträglich von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit, wenn sie ererbte oder ge-schenkte Vermögensgegenstände innerhalb von zwei Jah-ren nach dem Erwerb an wissenschaftliche oder kulturelle Stiftungen weitergeben.

Gemeinnützige Stiftungen können und sollen sozialstaat-liche Leistungen nicht ersetzen, sie können aber eine wertvolle Ergänzung sein. Für ein stiftungsfreundliches Klima bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig noch weiterer Bemühungen. Dazu gehört auch, dass die zuständigen Landesbehörden die Genehmigung von Stiftungen servicefreundlicher gestalten, indem sie eine noch wirkungsvollere Stifterberatung und im Rah-men des stiftungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens den Stiftungswilligen die Abstimmung mit der Finanz-behörde als Serviceleistung anbieten.

I.3 Prävention und Bekämpfung von Überschuldung

Die Erhaltung der Selbstständigkeit privater Haushalte ist für die Entfaltung einer freiheitlichen Gesellschaft von zentraler Bedeutung. In dem Maße, in dem private Haus-halte durch Überschuldung an wirtschaftlicher und perso-naler Handlungsfähigkeit einbüßen und Prozesse einer zunehmenden Verarmung erleben, ergibt sich politischer Handlungsbedarf. Vor dem Hintergrund von knapp 2,8 Mio. überschuldeten Haushalten liegt es daher im ge-sellschaftlichen Interesse, Überschuldungsprozessen präventiv entgegenzuwirken und eingetretene Überschul-dung als Ausdruck einer Armutskrise aktiv überwinden zu helfen.

Wirtschaftliche Bildung

Bei Überschuldeten ist häufig festzustellen, dass ausrei-chende Kenntnisse einer wirtschaftlichen Haushalts-führung fehlen. Ein Umgang mit eigenen Konsumwün-schen und ein kontrolliertes Konsumverhalten wurden nicht gelernt. Die Fähigkeit, Kreditangebote zu beurtei-len, Risiken realistisch abzuwägen und aus zunehmender Verschuldung Schlussfolgerungen zu ziehen, reicht nicht aus. Defizite gibt es auch bei der Nutzung sozialer, kultu-reller und gesundheitlicher Infrastrukturen, insbesondere Angebote der wirtschaftlichen Bildung und Beratung. Im Überschuldungsfall ist es doppelt schwierig, Wissens-lücken und Verhaltensschwächen aufzuarbeiten. Die De-fizite an wirtschaftlicher Bildung und deren Folgen wei-sen darauf hin, dass Maßnahmen der Überschuldungs-und Armutsprävention in der Erziehung von Kindern Überschuldungs-und Jugendlichen durch Eltern und Schulen, durch die ver-brauchernahe Wirtschaft, in der Verantwortung der Me-dien, im Rahmen der sozialen Trägerarbeit und in staat-lichen Verantwortungsbereichen wesentlich gezielter

ergriffen werden sollten. Kinder und Jugendliche müssen die wirtschaftlichen Bedingungen einer Haushaltsgrün-dung, den Umgang mit Einkommen, mit Kreditangeboten und vermögensbildenden Angeboten erlernen können.

Nur dann können sie eine souveräne Verbraucherrolle ein-nehmen.

Die Bundesregierung hat deshalb ein Armutspräventions-programm initiiert. Ziel ist es, gesellschaftlichen Kräften

Die Bundesregierung hat deshalb ein Armutspräventions-programm initiiert. Ziel ist es, gesellschaftlichen Kräften