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Die Lebenssituation behinderter Menschen und die Ver-meidung von Benachteiligungen hängen entscheidend von einer möglichst günstigen Ausgestaltung der gesell-schaftlichen Rahmenbedingungen ab. Unzureichende schulische und berufliche Ausbildung, ein erschwerter Zugang zum Arbeitsleben und damit verbundene schlech-tere Einkommensmöglichkeiten, aber auch fehlende Ver-fügbarkeit von barrierefreiem Wohnraum, können Ar-mutsrisiken für behinderte Menschen und ihre soziale Ausgrenzung nach sich ziehen.

Jeder Mensch, der körperlich, geistig oder seelisch behin-dert ist oder dem eine solche Behinderung droht, hat un-abhängig von der Ursache der Behinderung das „soziale Recht“ auf Hilfe, die notwendig ist, um

– die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu bes-sern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Fol-gen zu mildern sowie

– ihm einen seinen Neigungen und Fähigkeiten entspre-chenden Platz in der Gemeinschaft, insbesondere im Arbeitsleben, zu sichern.

Diese Hilfen werden oft zusammenfassend als „Rehabili-tation“ bezeichnet. Rehabilitation und Prävention sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern und da-mit möglichen Armutsrisiken vorbeugen.

VIII.1 Behinderte Menschen

Die in Deutschland lebenden behinderten Menschen bil-den keine in sich geschlossene Gruppe (siehe hierzu auch Anhangtabellen VIII.1 und VIII.2). Zu ihnen gehören – 865 293 in Betrieben und Dienststellen beschäftigte

schwerbehinderte Menschen (Stand: Oktober 1998), – 192 470 arbeitslose schwerbehinderte Menschen

(da-von 158 627 im Bundesgebiet West und 33 843 im Bundesgebiet Ost; Stand: jeweils 31. Dezember 1998),

– rund 181 027 in Werkstätten für behinderte Menschen geförderte oder beschäftigte behinderte Menschen (Stand: 1998),

– etwa 5,38 Mio. nicht im Arbeitsleben stehende schwerbehinderte Menschen (Stand: Oktober 1998).

Insgesamt lebten in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6,6 Mio. schwerbehinderte Menschen, das waren et-was über 8 % der Wohnbevölkerung (Stand: 31. Dezem-ber 1998). Dazu kam noch eine statistisch nicht erfasste Zahl behinderter Menschen, bei denen ein Grad der Be-hinderung von weniger als 50 bei der Bewilligung von Renten der Unfallversicherung oder nach dem Recht der sozialen Entschädigung oder durch das Versorgungsamt festgestellt wurde. Schwerbehinderte Frauen im erwerbs-fähigen Alter waren hinsichtlich ihres Anteils an der Be-völkerung unterrepräsentiert. Dieser Umstand resultierte vor allem daraus, dass Frauen trotz Vorliegens einer

Schä-digung oder einer subjektiv empfundenen Beeinträchti-gung oft auf die amtliche Anerkennung verzichteten.

VIII.2 Vorschulische und schulische Bildung für behinderte Menschen

Bildungsangebote haben für behinderte Menschen aller Altersgruppen eine besondere Bedeutung. Aufgabe des Bildungswesens ist es, die Lern- und Bildungsfähigkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Behinderung und unter Anwendung behinderungsspezifischer Hilfen so gut wie möglich zu fördern und über die Vermittlung von Bil-dungsqualifikationen hinaus lebenspraktische individu-elle und sozial-integrative Hilfen zu geben, sowohl in der vorschulischen Erziehung wie auch im Schulwesen.

Sonderbetreuung und -förderung wurden in den vergan-genen Jahren von behinderten Menschen und ihren An-gehörigen zunehmend nicht mehr als hilfreich, sondern als Ausgrenzung empfunden und deshalb abgelehnt. Ge-rade im Bereich der Bildung wurde von einer wachsenden Zahl Betroffener erwartet, dass durch Öffnung der Regel-einrichtungen für behinderte Menschen eine differen-zierte zwischenmenschliche und interkulturelle Wahrneh-mung ermöglicht wird. Einigkeit besteht im Ziel, behinderte Menschen im Rahmen des Bildungssystems nicht auszugrenzen und zu stigmatisieren. Allerdings gibt es nach wie vor – und daran haben auch die Diskussionen der vergangenen Jahre nichts geändert – unterschiedliche Positionen, ob das Ziel der beruflichen und gesellschaft-lichen Integration behinderter Menschen eher durch eine Förderung in besonderen Einrichtungen für behinderte Menschen oder über ein gemeinsames Leben und Lernen zusammen mit nichtbehindert en Menschen in Regelein-richtungen zu erreichen ist.

Die Chancen für eine erfolgreiche Integration sind im Kindergartenalter besonders groß, weil hier Vorurteile und Scheu noch wenig entwickelt sind und Kinder unbe-fangener aufeinander zugehen. In der Vergangenheit sind unter der Beteiligung vieler Städte, Gemeinden und freier Träger die Bemühungen verstärkt worden, behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in Regel- und Son-derkindergärten zu erziehen, um über frühzeitige Integra-tion die Startbedingungen behinderter Kinder zu verbes-sern und die Entwicklung sowohl der behinderten als auch der nichtbehinderten Kinder zu fördern. Nach Angaben der Länder betrug das gesamte Angebot für behinderte Kinder in Sondereinrichtungen 1997 etwa 27 000 Plätze.

Hinzu kamen weitere ca. 20 000 Plätze für Kinder in inte-grativer Betreuung, sodass für behinderte Kinder bis zum Schulalter insgesamt 1997 etwa 47 000 Plätze zur Verfü-gung standen.

Für die schulische Bildung bedeutet der Grundsatz der In-tegration, wie er sich für diesen Bereich in den Jahren bis 1998 entwickelt hat, dass auch den leistungsschwächsten behinderten Kindern und Jugendlichen ein angemessenes Bildungsangebot unterbreitet werden muss. Nach den Schul- und Sonderschulgesetzen der Länder sollen auch behinderte Kinder und Jugendliche möglichst so geför-dert werden, dass sie die Bildungsziele der allgemeinen

Schulen erreichen können. Darüber hinaus wird ange-strebt, möglichst viele behinderte Kinder und Jugendliche in allgemeinen Schulen zu fördern und dort, falls erfor-derlich, zusätzliche sonderpädagogische Hilfen und sons-tige angemessene Betreuung zur Verfügung zu stellen.

Soweit behinderte Kinder und Jugendliche aus behinde-rungsbedingten Gründen dort nicht hinreichend gefördert werden können, sind sie in Sonderschulen zu den schuli-schen Zielen zu führen, die für sie erreichbar sind.

Die schulische Bildung behinderter Kinder und Jugendli-cher bot allerdings vor 1998 und bietet auch heute kein einheitliches Bild, sondern ist geprägt von landesspezifi-schen und regionalen Bedingungen. Die Ergänzung des Rechts auf Schulbesuch für Kinder mit Behinderung um ein Wahlrecht zwischen integrativer und Sonderbeschu-lung wurde bislang nur in einigen Ländern vollzogen.

VIII.3 Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Eine dauerhafte berufliche Eingliederung ist für Men-schen mit Behinderungen einer der wesentlichen Fakto-ren und zugleich eine wichtige Voraussetzung für die Ein-gliederung in die Gesellschaft. Grundsätzlich standen und stehen behinderten Menschen alle beruflichen Wege und Möglichkeiten offen, die auch von nichtbehinderten Men-schen gewählt werden können. In der Berufsausbildung und -ausübung behinderter Menschen hatte der Grundsatz

der Integration daher schon immer einen besonders hohen Stellenwert.

Wo zur Eingliederung ins Arbeitsleben wegen Art oder Schwere der Behinderung besondere Hilfen erforderlich sind, stehen diese als Leistungen und Maßnahmen der be-ruflichen Rehabilitation oder als zusätzliche Leistungen für Schwerbehinderte zur Verfügung. Auch die berufliche Rehabilitation selbst muss integrativ angelegt sein und behinderten Menschen, soweit möglich, den Zugang zum Berufsleben nach den auch für Nichtbehinderte geltenden Grundsätzen und Kriterien sowie an den gleichen Lernor-ten ermöglichen. Bei allem Bemühen um Integration darf jedoch individueller, besonderer Förderungsbedarf nicht vernachlässigt oder ignoriert werden.

Etwa 2,2 Mio. der schwerbehinderten Menschen (rund 33 %) waren 1998 zwischen 18 und 60 Jahre alt. Die Zahl der im Erwerbsleben stehenden schwerbehinderten Men-schen lag im Oktober 1998 bei 1 053 742. Im Jahres-durchschnitt 1998 waren 194 202 schwerbehinderte Men-schen arbeitslos; das entspricht einer spezifiMen-schen Arbeitslosenquote von 18 % (17 % im früheren Bundes-gebiet, 24,5 % in den neuen Ländern). Die Arbeitslosig-keit schwerbehinderter Menschen lag damit weit über der allgemeinen Arbeitslosenquote von 11,1 %. In diesem Zu-sammenhang kommt es vor allem auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt an, die in den Jahren vor 1998 durch Stagnation gekennzeichnet war (siehe hierzu Ta-belle VIII.1).

Ta b e l l e VIII.1 Vermittlung schwerbehinderter Menschen in Betriebe und Verwaltung

Quelle: Bundesanstalt für Arbeit

Das Schwerbehindertengesetz verpflichtete bisher alle Arbeitgeber mit 16 und mehr Arbeitsplätzen, auf wenig-stens 6 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wer dieser Verpflichtung nicht nach-kommt, musste für jeden unbesetzten Pflichtplatz pro Monat eine Ausgleichsabgabe von 200 DM entrichten.

Gleichwohl waren im Oktober 1998 – und das war im Großen und Ganzen auch das Bild der vorangegangenen Jahre – von den insgesamt 188 645 beschäftigungspflich-tigen Arbeitgebern nur 23 400 ihrer Beschäftigungspflicht nachgekommen. Rd. 72 500 beschäftigungspflichtige Ar-beitgeber (38,4 %) haben pflichtwidrig keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigt. Im Ergebnis lag die tatsächliche Beschäftigungsquote 1998 nach ei-nem langjährigen Prozess steter Abnahme schließlich nur noch bei 3,8 %, 3,4 % bei den privaten Arbeitgebern und 5,3 % bei den öffentlichen Arbeitgebern (darunter oberste Bundesbehörden 6,6 %).

Für einen erheblichen Teil der im Arbeitsleben stehenden Menschen mit Behinderungen sind die Werkstätten für behinderte Menschen das einzige Instrument zur berufli-chen Bildung und zur Beschäftigung. Die Werkstätten sind Einrichtungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben für diejenigen behinderten Menschen, die trotz

Behinde-rung und stark geminderter Leistungsfähigkeit noch am Arbeitsleben teilnehmen können, denen das aber wegen ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht möglich ist. Sie ermöglichen den be-hinderten Menschen, ihre Leistungsfähigkeit zu ent-wickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und ein Ar-beitsentgelt zu erzielen.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde folgender Stand erreicht: In 643 anerkannten Werkstätten fanden (Stand 31. Dezember 1998) ca. 181 000 behinderte Menschen Förderung, Beschäftigung, Betreuung und berufliche Bil-dung, im früheren Bundesgebiet rund 149 000, in den neuen Ländern rund 32 000. Der Auf- und Ausbau eines flächendeckenden, bedarfsgerechten Netzes leistungs-fähiger Werkstätten in ganz Deutschland ist damit bis 1998 zwar sehr weit vorangekommen, muss aber insbe-sondere in den neuen Ländern zum Abschluss gebracht werden.

VIII.4 Finanzielle Situation von behinderten Menschen

Die Datenlage im Hinblick auf die Einkommenssituation behinderter Menschen ist unbefriedigend und

verbesse-Ta b e l l e VIII.2

Bevölkerung, behinderte und schwerbehinderte Menschen nach Geschlecht und dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen – April 1999

Quelle: Statistisches Bundesamt (Ergebnis des Mikrozensus vom April 1999), 2000

rungsbedürftig, um zu zuverlässigen Aussagen zu kom-men.127 Gleichwohl finden sich in mehreren Studien128 Anhaltspunkte dafür, dass gerade Familien mit behinder-ten Eltern und Frauen mit einer Behinderung häufiger ar-beitslos und von Sozialhilfe abhängig sind. Dies belegen auch Auswertungen des Sozio-ökonomischen Panels aus dem Jahr 1995, die auf die Wohnbevölkerung im Alter von 18 bis 60 Jahren abzielen. Hiernach waren in Deutschland 15,0 % der Männer und 31,7 % der Frauen der „nicht behinderten Menschen“ nicht erwerbstätig, wogegen bei den behinderten Menschen 42,7 % der Män-ner und 59,6 % der Frauen keiMän-ner Erwerbstätigkeit nach-ging.

Diese Zahlen spiegeln sich auch in den monatlichen Net-toeinkommen der Haushalte mit behinderten Elternteilen wider, die sich nach der von der Bundesregierung geför-derten Studie „Live – Frauen mit Behinderung“ aus dem Jahre 1999 ergeben. Danach betrug 1998 das durch-schnittliche Haushaltseinkommen nach Abzug der Steu-ern und Sozialabgaben 2 240 DM im Westen und 1 852 DM im Osten. Damit verfügten diese Haushalte im Schnitt über weniger als halb so viel Geld wie der durch-schnittliche Haushalt mit Kindern in Deutschland.

Hinsichtlich der finanziellen Situation behinderter Frauen gilt nach wie vor, dass keine genauen Zahlen zu diesem Thema vorhanden sind. Nach der Studie „Live – Frauen mit Behinderung“ aus dem Jahre 1999 hatten 51,4 % der befragten behinderten Frauen im Westen und sogar 56,5 % im Osten ein persönliches Nettoeinkommen von weniger als 1 500 DM monatlich (siehe Anhangtabel-le VIII.3). Wiewohl die Repräsentativität der Daten auf-grund des geringen Stichprobenumfangs als äußerst ein-geschränkt zu bewerten ist, lässt sich die finanzielle Si-tuation von Frauen mit Behinderung als tendenziell relativ schlecht bezeichnen. Dieser Trend wird durch eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes von 1999 bestätigt (siehe Tabelle VIII.2). Danach waren sowohl be-hinderte Frauen als auch bebe-hinderte Männer gegenüber der nichtbehinderten Bevölkerung finanziell schlechter gestellt. Die Einkommenssituation von behinderten Frauen war dabei noch wesentlich schlechter als die von behinderten Männern.

VIII.5 Wohnen und Behinderung

Barrierefreies Wohnen ist für in ihrer Mobilität behinderte Menschen eine wichtige Voraussetzung für eine vollwer-tige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Barrierefrei gestaltete Wohnungen tragen zur Selbstständigkeit bei und erleichtern bei Bedarf die nötige Pflege und Betreu-ung. Zu ihrer Eingliederung in die Gesellschaft müssen behinderten Menschen nicht nur der Zahl nach genügend

127 Auch liegen Daten über behinderte Menschen, insbesondere geistig behinderte Menschen, im Zusammenhang mit Armut bisher nicht vor.

128 u. a. Hermes, G.: Krücken, Babys und Barrieren, 1998.

Ta b e l l e VIII.3 Lebenssituation behinderter Menschen in Heimen und Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe 1995

Quelle: Bericht zur Lage der Behinderten und der Entwicklung der Rehabilitation, 1998, S. 86

Wohnmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Vielmehr sind differenzierte Wohnangebote erforderlich, die der jeweili-gen Behinderung entsprechen, den individuellen An-sprüchen genügen und behinderten Menschen Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten für ihre persönliche Lebens-gestaltung geben.

Die Planungsnormen zum Bauen für Menschen mit Be-hinderungen („barrierefreie Wohnungen“) wurden in der Vergangenheit stetig fortentwickelt. So sehen beispiels-weise die Planungsgrundlagen für Wohnungen für Roll-stuhlbenutzer inzwischen vor, dass die Bildung geschlos-sener Transportketten bereits in der Wohnung der Rollstuhlbenutzer beginnen muss. Neue Entwick-lungstendenzen der Wohnungsanpassung unter Einbezie-hung elektronischer Hilfsmittel finden dabei angemes-sene Berücksichtigung.

Da die Länder die Regelungskompetenz in den Bereichen

„Bauordnung“ und „Wohnungsbauförderung“ haben, können nur sie verbindliche Vorschriften bezüglich des behindertengerechten oder barrierefreien Bauens erlas-sen. Dies gilt auch für die Vorgaben im sozialen Woh-nungsbau, die teils Beachtens- oder Berücksichtigungs-pflichten, teils Soll-Bestimmungen sind und somit im Einzelnen unterschiedliche Verbindlichkeit haben. Neben den Ländern beteiligt sich auch der Bund mit erheblichen Finanzhilfen am sozialen Wohnungsbau.

Neben der Förderung „offener Wohnformen“ ist auch die Bereitstellung adäquaten Wohnraums in Behindertenein-richtungen für diejenigen zu gewährleisten, die in Anbe-tracht der Schwere ihrer Behinderung regelmäßig auf eine besondere Betreuung und Fürsorge angewiesen sind.

Auch für diese behinderten Menschen müssen Bedingun-gen geschaffen werden, die ihnen das Recht auf Privatheit und Intimität gewährleisten. Insbesondere Bewohner großer Einrichtungen haben häufig nicht die Chance, ihr unmittelbares Lebensumfeld nach eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten und sich bei Bedarf zurück-zuziehen. Ohne entsprechende strukturelle Voraussetzun-gen ist der Anspruch nach mehr Selbstbestimmung und Individualität nur schwer zu realisieren.

Das Angebot wird im Wesentlichen geprägt durch Wohn-heime für Erwachsene, die in Werkstätten für Behinderte, auf Regiearbeitsplätzen oder in Betrieben oder Verwal-tungen des allgemeinen Arbeitsmarkts tätig sind oder die bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen in Fördergrup-pen oder anderen Maßnahmen außerhalb der Wohngruppe betreut werden. Über die Hälfte aller Wohnplätze bundes-weit lassen sich diesen Wohnformen zuordnen, in den neuen Ländern 61,2 %, im früheren Bundesgebiet 52,2 % aller Plätze. Eine selbstständigere Lebensführung ermög-lichen demgegenüber bundesweit nur etwa 15 % aller Wohnplätze; hierzu zählen betreutes Einzel- oder Paar-wohnen, Außenwohngruppen, Wohngemeinschaften, Trainingswohngruppen und -plätze sowie so genannte Servicehäuser. Im Bundesdurchschnitt bieten fast 60 % aller Träger Plätze in offenen Wohnformen an (37 % neue Länder, 62 % früheres Bundesgebiet). Solche differen-zierten Angebote werden in den letzten Jahren sowohl von Trägern der traditionellen stationären Behindertenhilfe als auch von kleineren Vereinen und Initiativen zuneh-mend ausgebaut. Die vorhandenen Angebote reichen aber bei weitem noch nicht aus, um den bestehenden Bedarf zu decken.

Die o.g. Studie „Live – Frauen mit Behinderung“ befragte die Frauen auch zu Ihrer Wohnsituation. 98,6 % der be-fragten Frauen lebten demnach in einem Privathaushalt und nur 1,4 % in „Wohneinrichtungen für Behinderte“.

Obwohl diese Studie eher selbstständig lebende Frauen angesprochen haben dürfte, gibt sie einen groben Überblick über die Wohnsituation von behinderten Frauen, die in „Privathaushalten“ leben (siehe Anhangta-belle VIII.4).

Barrierefreier und behinderungsgerechter Wohnraum stand 1998 nicht und steht auch heute trotz aller Anstren-gungen immer noch nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, woran in vielen Fällen die angestrebte Ver-selbstständigung noch im Elternhaus lebender behinder-ter Menschen scheibehinder-tert.