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Methodische Fragestellungen der Armuts- und Reichtumsbericht-

Begriff und Definition von Armut und Reichtum Trotz der langjährigen Forschungstradition zu Fragen der Unterversorgung und sozialen Ausgrenzung bestehen noch vielfältige Erkenntnisdefizite, die auch der erste Ar-muts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung nicht aufarbeiten kann. Der Begriff „Armut“ entzieht sich we-gen seiner Vielschichtigkeit einer allgemein gültiwe-gen Definition. Armut kann je nach Standpunkt und For-schungsinteresse etwa im Zusammenhang mit relativer Einkommensarmut, mit sozialen Brennpunkten in Groß-städten, mit Obdachlosigkeit oder mit Notlagen bei Über-schuldung beschrieben werden. Die Aufgabe, Armut zu messen bzw. messbar zu machen, scheint im streng wis-senschaftlichen Sinn nicht lösbar.10

In Anbetracht der definitorischen Unschärfen der Ar-mutsbegriffe wird auf eine endgültige Festlegung ver-zichtet. Dem ersten Armuts- und Reichtumsbericht liegt ein der Definition des Rates der EU von 1984 vergleich-bar weit gefasstes Armutsverständnis zugrunde. Diesem Verständnis nach gelten die Personen, Familien und Grup-pen als arm,

„die über so geringe (materielle, kulturelle und so-ziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist.“

Diese Definition enthält neben dem relativen Charakter auch die Mehrdimensionalität von Armut. Armut bezieht sich demnach auf die Ungleichheit von Lebensbedingun-gen und die Ausgrenzung von einem gesellschaftlich ak-zeptierten Lebensstandard.

Die begriffliche Fassung von Reichtum ist ebenso viel-schichtig wie die von Armut. Angesichts des erst in An-sätzen entwickelten Forschungsstandes beschränkt sich der Bericht hier auf eine beschreibende Darstellung der Einkommens- und Vermögensverteilung im Sinne einer Wohlstandsverteilung.

Lebenslagenansatz

Dem mehrdimensionalen Charakter von Armut und Reichtum wird der Lebenslagenansatz gerecht. Neben der an Einkommen und Vermögen bemessenen Wohlstands-position umfasst die Lebenslage einer Person eine Viel-zahl von Dimensionen wie z. B. Bildung, Erwerbsstatus, Gesundheit, Wohnsituation einschließlich Wohnumfeld, die Familiensituation und soziale Netzwerke. Der Le-benslagenansatz berücksichtigt die „individuelle Ausfül-lung des Spielraums, der durch äußere Umstände be-stimmt ist.“11 Sind die Handlungsspielräume von Personen in gravierender Weise eingeschränkt und ist eine gleichberechtigte Teilhabe an den Aktivitäten und Le-bensbedingungen der Gesellschaft ausgeschlossen, so liegt im Sinne des Lebenslagenkonzeptes von G. Weisser

„Unterversorgung“ vor.12

Materielle Aspekte von Armut und Reichtum

Ein zentraler Aspekt von Armut und Reichtum ist die Ver-fügbarkeit über materielle Ressourcen. Im Wesentlichen sind Einkommen und Vermögen die Mittel, um eine an-gestrebte Wohlstandsposition zu erreichen. Der Vorrang dieses Ansatzes ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Datenlage in dieser Hinsicht am ehesten Aussa-gen – zumindest zu UnterversorgungslaAussa-gen – zulässt.

10 „Letztlich stehen hinter jeder Interpretation des Armutsbegriffs und hinter jedem darauf beruhenden Messverfahren Wertüberzeugungen, über deren Richtigkeit sich wissenschaftlich nicht abschließend ur-teilen lässt. ... Aus diesem Grund kann jedes Ergebnis einer empiri-schen Armutsmessung von einer anderen Wertbasis angegriffen wer-den. Aus wissenschaftlicher Sicht kann dieses Problem nur dadurch entschärft werden, dass die der Armutsmessung zugrunde liegenden Konzepte offen gelegt und – soweit möglich – Alternativberechnun-gen durchgeführt werden, um ein breiteres Spektrum von Wertvor-stellungen abzudecken.“ Hauser, R.: Vergleichende Analyse der

Ein-kommensverteilung und der Einkommensarmut in den alten und den neuen Ländern von 1990 bis 1995, in: Becker, I. und Hauser, R.

(Hrsg.): Einkommensverteilung und Armut. Deutschland auf dem Weg zur Vierfünftel-Gesellschaft?, 1997, S. 71.

11 Hauser, R. und Neumann, U.: Armut in der Bundesrepublik Deutsch-land, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 32/1992, S. 247.

12 Zur weiteren theoretischen Fundierung des Lebenslagenansatzes hat die Bundesregierung ein Forschungsprojekt vergeben, das in die zukünftige Armuts- und Reichtumsberichterstattung einfließen wird.

„Arm“ ist nach diesem Verständnis, wer aus seinem eige-nen Einkommen oder Vermögen nicht die zur Lebens-führung erforderlichen Mittel schöpfen kann.13Abhängig vom jeweiligen Verständnis und der gewählten Herange-hensweise sind zu unterscheiden:

– Armut als existenzielle Notlage im Sinn von absoluter oder primärer Armut: Arm ist, wer nicht genügend Mittel zum physischen Überleben hat. Da dies aber schwer zu bestimmen ist, führt dieser Ansatz zu er-heblichen methodischen Problemen und wird der Le-benssituation in einem entwickelten Industriestaat nicht gerecht. Das Konzept wird daher in der Bericht-erstattung nicht aufgegriffen.

– Armut im Sinne von Ungleichheit gemessen als rela-tive Armut: Arm ist, wer im Vergleich zu den „mittle-ren“ Standards einer Gesellschaft über nur geringe Ressourcen verfügt. Auf diesem Konzept basierende Analysen geben Aufschluss über Ungleichheiten in ei-ner Gesellschaft.

– Armut gemessen an politisch-normativen Vorgaben:

Arm ist, wer Anspruch auf Sozialhilfe hat. Diese Ana-lyse erfolgt auf Grundlage der Sozialhilfestatistik.

Untersuchungen zu Ausmaß und Gründen der Nicht-Inanspruchnahme (so genannte „verdeckte Armut“) ergänzen die Analyse.

Bei Anwendung des relativen Armutskonzeptes ist me-thodisch zu klären, bei welchem Abstand zum „mittleren“

Lebensstandard soziale Ausgrenzung anzunehmen ist.

Dabei fließen Werturteile ein, sodass die Verwendung von mehreren Grenzen sinnvoll erscheint. Als Schwellen-werte werden hier die 50- und 60-Prozentgrenze herange-zogen.14 Die Durchschnittsberechnung bezieht sich auf das arithmetische Mittel und den Median. Die Entschei-dung für einen bestimmten Mittelwert hat Einfluss auf Ausmaß und Zahl der von Einkommensarmut betroffenen Bevölkerungsgruppe.15 So ist das arithmetische Mittel

(Summe aller Einkommen geteilt durch die Anzahl der Haushalte) anfällig für Extremwerte. Einzelne sehr hohe Einkommen können bewirken, dass das arithmetische Mittel steigt und damit die relative Einkommensarmut zu-nimmt. Der Median (mittlerer Wert einer nach der Größe geordneten Reihe: 50 % der Haushalte haben ein niedri-geres und 50 % ein höheres Einkommen) ist unempfind-lich gegen Extremwerte und bleibt z. B. bei Einkom-menszuwächsen ausschließlich im „reicheren“ Teil der Bevölkerung unverändert.

Um die Einkommen von Haushalten unterschiedlicher Größe miteinander vergleichen zu können, ist eine Äqui-valenzskala erforderlich. Herangezogen werden die „Alte OECD-Skala“ (1. Person im Haushalt: Gewicht 1, weitere Haushaltsmitglieder ab 15 Jahren: Gewicht 0,7 und Ju-gendliche unter 15 Jahre: Gewicht 0,5) und die „Neue OECD-Skala“ (1. Person im Haushalt: Gewicht 1, weitere Haushaltsmitglieder ab 15 Jahren: Gewicht 0,5 und Ju-gendliche unter 15 Jahren: Gewicht 0,3). Beide Äquiva-lenzskalen werden in der empirischen Sozialforschung häufig verwendet. Bei der Alten OECD-Skala werden die Haushaltsersparnisse vergleichsweise niedrig einge-schätzt, bei der Neuen OECD-Skala relativ hoch. Daraus resultiert bei der Alten OECD-Skala ein niedrigeres durchschnittliches Nettoäquivalenzeinkommen für die Gesamtbevölkerung als bei der Neuen OECD-Skala. Die Armutsgrenzen für Mehr Personen Haushalte liegen bei der Alten Skala höher als bei der Neuen OECD-Skala. Auf Basis dieser Vorgaben werden im Bericht als Armutsgrenzen acht durchschnittliche persönliche Net-toäquivalenzeinkommen berechnet. Mit diesen wird eine Bandbreite von normativen Vorstellungen berücksichtigt.

Die Auswirkungen methodischer Entscheidungen auf Umfang und Struktur der Armutspopulation können so verdeutlicht werden.

Ergänzt werden die Analysen um die Gesichtspunkte der Armutsdynamik. Armutsphasen sind von unterschiedli-cher Dauer, und der Charakter von Armut verändert sich dementsprechend. Um die Einkommensdynamik in die Berichtskonzeption einzubeziehen, erfolgen Längsschnitt-analysen auf der Grundlage des Sozio-ökonomischen Pa-nels (SOEP) und des NiedrigeinkommenspaPa-nels (NIEP).

Auch die politisch-normativ definierte Armut ist keine sta-tische Größe. Häufig erfolgt die Fluktuation in den und aus dem Sozialhilfebezug recht kurzfristig. Über die Gründe für diese Bewegungen ist nur wenig bekannt, insbesondere über die Faktoren, die zu einer erfolgreichen Bewältigung beitragen. Daher hat die Bundesregierung ein Forschungs-projekt zur Untersuchung des Verlaufs von so genannten

„Sozialhilfekarrieren“ und der Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Sozialhilfebezug in Auftrag gegeben.16

„Reichtum gleicht einem scheuen Wild“.17Die Zahl der bisher vorliegenden Untersuchungen über Reichtum ist

13 Als alternativer Ansatz hierzu ist der Lebensstandardansatz anzu-sehen, der ergänzend untersucht, welche Güter oder Dienstleistun-gen aufgrund knapper Ressourcen vermisst werden. Arm ist, wer sich Dinge und Tätigkeiten nicht leisten kann, die in einer Gesell-schaft einem minimalen Lebensstandard normativ zugerechnet wer-den. Versucht wird hier normative Entscheidungen bei der Bestim-mung von Mindeststandards empirisch abzusichern. In Deutschland wurde dieser aus Großbritannien stammende Ansatz erstmalig von H. J. Andreß untersucht. Im Rahmen der Armuts- und Reichtumsbe-richterstattung ist es notwendig, als Ergänzung zu den üblicherweise durchgeführten Einkommensanalysen das Konzept der subjektiven Armut mit einzubeziehen. Um die Fragestellungen und Probleme dieses Konzepts näher zu beleuchten, hat die Bundesregierung ein weiteres Projekt auf den Weg gebracht. Die Ergebnisse sollen im nächsten Armuts- und Reichtumsbericht präsentiert werden.

14 Um die normativen Entscheidungen bei der Bestimmung von Ein-kommensgrenzen und auch von Äquivalenzskalen abzusichern, wurde in den Niederlanden der Ansatz der subjektiven Armutsfor-schung entwickelt. Im Rahmen von Umfragen wurde ermittelt, wel-ches das für ein menschenwürdiges Leben unbedingt benötigte Haus-haltseinkommen ist. Ein Ansatz, der hier nicht aufgegriffen wird.

15 Siehe Semrau, P. und Stubig, H.-J.: Armut im Lichte unterschiedli-cher Messkonzepte, in: Allgemeines Statistisches Archiv, Band 83, 3/1999, S 329–337. Siehe hierzu auch Krämer, W.: Armut in der Bun-desrepublik Deutschland. Zur Theorie und Praxis eines überforder-ten Begriffs, 2000.

16 Das Projekt knüpft an die Bremer Untersuchungen von Sozialhilfe-akten (LSSA) an. Siehe hierzu Leibfried, St.; Leisering, L. u. a.: Zeit der Armut. Lebensläufe im Sozialstaat, 1995.

17 Huster, E.-U. (Hrsg.): Reichtum in Deutschland. Die Gewinner der sozialen Polarisierung, 1997, S. 13.

gering. Die Diskussion über nicht nur quantitative, son-dern auch qualitative Kriterien für „Reich-Sein“ verdeut-licht, dass von einer begrifflichen Symmetrie der Gegen-pole Armut und Reichtum nicht auszugehen ist. Sowohl in quantitativer Hinsicht als auch im Hinblick auf das Zu-sammenwirken monetären Reichtums mit sozialer Hier-archie bestehen erhebliche Daten- und Erkenntnisdefizite.

„Reichtumskarrieren“ lassen sich kaum in Entsprechung zu Armutskarrieren typisieren. Auch gibt es in immateri-ellen Bereichen – als Pendant zur „Unterversorgung“ – keine Operationalisierung etwa eines „Übermaßes“ an Bildung, Gesundheit, Wohnqualität etc., und eine Defini-tion, nach welchen Kriterien Schwellen von „Überversor-gung“ zu bestimmen wären. Eine Übertragung der Fra-gestellungen und Methoden der Armutsberichterstattung auf einen Reichtumsbericht ist daher nicht unproblema-tisch. Die im Zusammenhang mit der Setzung von Ar-mutsgrenzen erwähnte Werturteilsproblematik trifft auch auf die Abgrenzung von Reichtum zu.

Da bisher noch kein fundierter und operationaler Reich-tumsbegriff entwickelt worden ist, wird im Rahmen des vorliegenden Berichts von der Festlegung von Reichtums-grenzen abgesehen. Vielmehr wird der Versuch unternom-men, einen ungefähren Eindruck über den Bereich sehr ho-her Einkommen und Vermögen zu gewinnen. Dabei kann es sich auch wegen gravierender Unzulänglichkeiten der empirischen Grundlage nur um näherungsweise Schätzun-gen handeln. Für die Reichtumsberichterstattung ergibt sich daraus folgende Vorgehensweise:

– Auf der Grundlage von EVS, SOEP und Einkommen-steuerstatistik werden Verteilungsanalysen bezüglich der Einkommen und Vermögen durchgeführt, wobei auf die Unschärfe an den Rändern hinzuweisen ist.18 Ferner gilt die Einschränkung, dass relative Ungleich-heit und absolutes Wohlstandsniveau nur indirekt auf einander bezogen sind.

– Die Analysen im oberen Bereich der Verteilung be-trachten die Entwicklung anhand unterschiedlicher Grenzziehungen. Längerfristig ist eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Methodik der Reichtums-messung erforderlich.

– Entwicklungen auf der Makroebene (Volkswirtschaft-liche Gesamtrechnungen, Finanzierungsrechnungen der Deutschen Bundesbank) werden begleitend analy-siert, auch wenn sich hieraus keine Informationen über die Verteilung der Einkommen und Vermögen er-geben.

Soziale Ausgrenzung in unterschiedlichen Lebenslagen-Dimensionen

Die Beschreibung verschiedener Lebenslagen-Aspekte und des jeweils erreichten Wohlstandsniveaus erfolgt auf

der Makro-Ebene (z. B. Bildungsstand oder Arbeitslosen-quote auf nationalem Niveau) und als Analyse der Verän-derungen im Zeitverlauf. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Analyse der Lebenslagen und ihrer Verände-rungen auf Haushaltsebene und – soweit möglich – auch auf Personenebene gerichtet.

Ergänzend werden Auswertungen der amtlichen Statistik vorgenommen, insbesondere der Sozialhilfestatistik, und zwar unter Berücksichtigung der Daten zu Art, Anlass und Dauer des Hilfebezugs, des Erwerbsstatus bzw. der Dauer der Arbeitslosigkeit, der soziodemographischen Daten zu Alter, Geschlecht, Nationalität, schulischer und berufli-cher Ausbildung. Im Hinblick auf die Mehrdimensionalität der Lebenslagen werden Auswertungen weiterer Statisti-ken (Arbeitslosenstatistik, Pflegestatistik, Behindertensta-tistik, Wohngeldstatistik etc.) vorgenommen.

Extreme Armut

Die Lebenssituation von Personen in extremen Unterver-sorgungslagen wird durch bisherige Untersuchungen nur unzureichend beleuchtet. Auch die amtlichen Statistiken liefern keine hinreichenden Angaben über Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen und von Maßnahmen des Systems sozialer Sicherung nicht (mehr) erreicht wer-den (z. B. Obdachlose oder Straßenkinder). Zur Vermin-derung dieser Erkenntnisdefizite hat die Bundesregierung als Basis für eine fortlaufende Berichterstattung ein For-schungsprojekt initiiert, das durch qualitative Befragun-gen exemplarisch Strukturen und Erkenntnisse über Ursa-che-Wirkungs-Zusammenhänge von extremer Armut gewinnen soll.

Privilegierte Lebenslagen

Nicht-monetäre Reichtumsaspekte sind – zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt – als Bestandteil des Armuts-und Reichtumsberichts der BArmuts-undesregierung nicht hinrei-chend wissenschaftlich fundiert und müssen weiter kon-turiert werden. Noch stärker als beim monetären Reich-tum stellt sich bei nicht-monetären ReichReich-tumsaspekten die Frage nach sinnvoller Abgrenzbarkeit und Operatio-nalisierbarkeit. Im Rahmen eines mehrjährigen For-schungsprojektes sollen Aspekte der Chancengleichheit thematisiert werden, z. B. hinsichtlich der Frage der verti-kalen Offenheit der Gesellschaft (Durchlässigkeit des Bildungssystems, gleichberechtigter Zugang zu Berufs-gruppen). Aus einem intergenerationalen Blickwinkel he-raus sollen „vererbte Chancen“ und gesellschaftliche Hierarchien herausgearbeitet werden.

Ebenso soll in dem Forschungsvorhaben eine Aufarbei-tung positiver Effekte von Wohlstand und Reichtum für die Entwicklung des Gemeinwesens erfolgen. Zu denken ist hier an die Bereitstellung privater materieller Ressour-cen zum Wohle der Gemeinschaft in Form von Stiftungen sozialer oder kultureller Art oder der Förderung von Bil-dungs- und Wissenschaftseinrichtungen aus privater Hand. Interessant ist es, in diesem Zusammenhang der Frage nachzugehen, welche gesellschaftlichen Vorausset-zungen die Bereitschaft des Einsatzes von privatem

Reich-18 Im Hinblick auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen ist auch auf die Arbeiten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Wirtschaftlichen Entwicklung und der Transfer-Enquete-Kom-mission hinzuweisen.

tum zum Wohle der Gemeinschaft begünstigen und wel-chen Nutzen die Gemeinschaft daraus zieht. Darüber hi-naus sollen Zusammenhänge zwischen Faktoren wie Pres-tige, Macht und Einflussmöglichkeiten analysiert und ihre Bedeutung für die Herausbildung von Eliten herausgear-beitet werden. Da bisher – wie schon erwähnt – die Da-tenlage nicht ausreichend ist, kann dieser Bericht auf die oben erwähnten Aspekte von Reichtum nicht eingehen.

6. Datengrundlagen für die Berichterstattung