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IX. Zuwanderung

IX.3 Situation von Ausländerinnen und Ausländern

IX.3.7 Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Die Aufnahme von politisch Verfolgten und von Bürger-kriegsflüchtlingen entspricht dem humanitären Anspruch der Bundesrepublik Deutschland. Der Staat sichert den notwendigen Lebensunterhalt für Asylbewerberinnen und

Asylbewerber und nimmt damit seine soziale Verantwor-tung wahr. Anstelle von Sozialhilfe erhalten Asylbewer-berinnen und Asylbewerber sowie andere Personen, die ebenfalls nicht über einen verfestigten Aufenthaltsstatus verfügen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz (AsylbLG).144Da sich die Betroffenen typischer-weise nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, lie-gen diese Leistunlie-gen – je nach Alter des Betroffenen – zwischen 14 % und 28 % unter den vergleichbaren Leis-tungen nach dem BSHG. Dabei wird der notwendige Be-darf der Leistungsberechtigten an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege so-wie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts nach dem AsylbLG grundsätzlich durch Sachleistungen gedeckt. Bei Unterbringung außerhalb einer Aufnahme-einrichtung können ggf. Wertgutscheine oder Geldleis-tungen an deren Stelle treten. Zusätzlich erhalten die Leis-tungsberechtigten zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens einen monatlichen Geldbetrag (siehe zum AsylbLG auch Materialband Kap. IX.4). Diese im Vergleich zum BSHG eingeschränkten Leistungen sollten ebenso wie das generelle Beschäftigungsverbot für Asylbewerber dazu beitragen, einem Missbrauch des Grundrechts auf Asyl entgegenzuwirken. Dadurch be-stand für Asylbewerber und andere Ausländer ohne verfe-stigten Aufenthaltsstatus infolge des Arbeitsverbots – un-abhängig von Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnissen und beruflicher Qualifikation – keine legale Möglichkeit, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen; dies führte für diejenigen unter ihnen, die aus rechtlichen, hu-manitären oder tatsächlichen Gründen in absehbarer Zeit nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren konnten und be-reits seit längerer Zeit in Deutschland lebten, zu individu-ellen Härten und einer erheblichen Belastung der öffentli-chen Haushalte. Zum Jahresende 1998 erhielten rund 450 000 Empfänger/-innen in Deutschland Leistungen nach dem AsylbLG; gegenüber 1994 bedeutet dies einen Rückgang um 2,6 %. Mehr als die Hälfte der Grundlei-stungsempfänger waren jünger als 25 Jahre, nur 12 % wa-ren älter als 40 Jahre. Der Anteil der Männer lag insge-samt bei 60 %, im Alter zwischen 15 und 24 Jahren sogar bei 69 %. Eine Tatsache, die sich auch in der Haushalts-struktur mit ca. 51 % allein lebenden Männern nieder-schlug. 59 % der Grundleistungsempfänger/-innen waren zum Jahresende 1998 dezentral untergebracht, die übri-gen 41 % lebten in Aufnahmeeinrichtunübri-gen oder Ge-meinschaftsunterkünften.

141 Angaben der Bevölkerungsstatistik vom 31. Dezember 1998.

142 Die Auswertung des Mikrozensus nach Privathaushalten von April 1997 zeigt, dass nur 17,2 % der Privathaushalte mit ausländischem Haushaltsvorstand ihren überwiegenden Lebensunterhalt durch Ren-ten bestreiRen-ten, während bei denjenigen mit deutschem Haushaltsvor-stand mehr als doppelt so viele (36,5 %) von ihrer Rente leben.

143 In der amtlichen Statistik werden die Angaben über die Leistungs-empfänger nach dem AsylbLG sowie über die damit verbundenen Ausgaben und Einnahmen seit dem Berichtsjahr 1994 im Rahmen

der Asylbewerberleistungsstatistik erfasst. 144 Das Gesetz ist am 1. November 1993 in Kraft getreten.

Zusammenfassung

Zuwanderinnen und Zuwanderer tragen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Prosperität Deutschlands bei. Aus-ländische Arbeitnehmer, Selbstständige und ihre Angehörigen sowie Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sind ein aktiver Faktor des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehens, sie schaffen Arbeitsplätze, zahlen Steu-ern und Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen. Gleichwohl unterscheidet sich ihre ökonomische und so-ziale Situation von der der Gesamtbevölkerung.

Das höhere Risiko ausländischer Haushalte, auf Leistungen der Sozialhilfe und nach dem Asylbewerberleistungsge-setz angewiesen zu sein, ist vor allem auf höhere Erwerbslosigkeit infolge geringerer Bildungs- und Ausbildungsbe-teiligung sowie auf Einschränkungen im Arbeitsmarktzugang, insbesondere für Asylbewerber, zurückzuführen.

Kinder ausländischer Herkunft weisen vergleichsweise schlechtere Bildungsabschlüsse auf und haben damit we-sentlich ungünstigere Startchancen als Deutsche. Ausländer haben auch eine geringere Ausbildungsbeteiligung.

Ein Drittel der Ausländer zwischen 20 und 29 Jahren ist ohne Erstausbildung (Deutsche: 8,1 %), ihre Arbeitslo-sigkeit liegt fast doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung.

Ausländische Haushalte sind größer als die der deutschen Wohnbevölkerung, ein allgemeines Wohnraumversor-gungsproblem besteht jedoch nicht. Allerdings gibt es Konzentrationen von einkommensschwächeren Zuwande-rern auf Wohnstandorte in Stadtquartieren, die in Wohnqualität und sozialem Status benachteiligt sind.

Ausländische Haushalte sind in wesentlich stärkerem Umfang als deutsche Haushalte von relativer Einkommens-armut und Niedrigeinkommen betroffen. Die Unterschiede haben sich im Zeitverlauf verstärkt. Lagen Mitte der 80er-Jahre rund 20 % der ausländischen Haushalte im unteren Einkommensbereich, waren es 1998 26 %. Dage-gen stieg der Anteil deutscher Haushalte nur von rund 10 % auf 11 % an.

Der Anteil Wohlhabender ist bei ausländischen Haushalten niedriger als bei deutschen Haushalten. Sparziele und -verhalten der ausländischen Bevölkerung haben sich mit zunehmender Aufenthaltsdauer, Familiennachzug und dem wachsenden Willen, länger als ursprünglich geplant in Deutschland zu leben, grundlegend verändert und dem Sparverhalten der deutschen Wohnbevölkerung angeglichen.

Aktive Armutsbekämpfung: Stärkung von Solidarität und Selbstverantwortung – Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung

Mit der Übernahme der Regierungsverantwortung im Herbst 1998 war die Koalition von SPD und Bündnis 90/

Die Grünen mit einem Problemkomplex erheblichen Aus-maßes konfrontiert. Reformstau, Verschuldung der öf-fentlichen Haushalte, die die Handlungsfähigkeit des Staates zu lähmen drohte, und eine auf hohem Niveau fortdauernde Arbeitslosigkeit prägten die Ausgangslage.

Der neue Kurs: Innovation und soziale Gerechtigkeit miteinander verbinden

Die Bundesregierung hat seit Ende 1998 einen politischen Kurswechsel eingeleitet und neue Prioritäten gesetzt. Sie hat eine Reformpolitik auf den Weg gebracht, die Fort-schritt und soziale Gerechtigkeit als zentrale Leitlinien ansieht und miteinander in Einklang bringen will. Die Bundesregierung verfolgt eine Politik, die zu Selbstver-antwortung, Solidarität, Innovation und Kreativität anregt und die ökonomische Effizienz, soziale Sicherheit und ökologische Verantwortung miteinander verknüpft. Die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Unterversor-gungslagen ist wesentlicher Bestandteil ihrer Gesamtstra-tegie. Eine wichtige Grundlage hierfür ist die Armuts- und Reichtumsberichterstattung.

Die positiven Auswirkungen dieser Politik kristallisieren sich mehr und mehr heraus. Mit den seit 1998 eingeleite-ten Maßnahmen hat die Bundesregierung den wachstums-und beschäftigungshemmenden Reformstau aufgelöst und Fehlentwicklungen korrigiert. Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen Reformkurs fortführen. Diese Politik zielt insbesondere darauf ab, eine gleichberech-tigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Fort-schritt zu eröffnen und damit eine positive Entwicklung der Einkommens- und Vermögenssituation zu unterstüt-zen. Sie schafft zudem verbesserte Rahmenbedingungen dafür, dass alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit ge-sellschaftliche Verantwortung übernehmen.

Mehr Beschäftigung – der beste Weg zu weniger Armut

Erwerbsarbeit ist die entscheidende Voraussetzung, um Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern. Ein Ar-beitsplatz ist die beste Gewähr für ein gesichertes Ein-kommen und schafft damit die Möglichkeit, ein eigenver-antwortliches Leben führen zu können. Deshalb bleiben der Abbau der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland durch die Stärkung der Wachstums- und Beschäftigungs-dynamik sowie die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft auf allen Ebenen das Hauptziel der

Bundes-regierung. Schon in den ersten zwei Jahren ist es der Bun-desregierung gelungen, die Zahl der Arbeitslosen um rd. 400 000 zu verringern und die Zahl der Erwerbstätigen um über eine Million zu erhöhen.

Im Jahr 2001 wird sich das Wachstum des Bruttoinlands-produkts zwar leicht abschwächen; es wird aber weiter deutlich über dem jahresdurchschnittlichen Wachstum der 90er-Jahre von 1,4 % liegen. Die Zahl der Erwerbs-tätigen wird deshalb wieder deutlich anwachsen und die Zahl der Arbeitslosen weiter zurückgehen.

Weniger Armut durch bessere Bildung

Die fortschreitende Globalisierung, der Wandel von der Industriegesellschaft zur Wissens- und Informationsge-sellschaft, die absehbare demographische Entwicklung und der Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion ha-ben einen erheblichen Reformbedarf ausgelöst. Der ra-sche technira-sche Fortschritt und die zunehmende Wettbe-werbsintensität durch die europäische und internationale Konkurrenz gehen einher mit einem permanenten Struk-turwandel. In der wirtschaftlichen Entwicklung werden Wissen und Bildung immer mehr zu zentralen Produkti-onsfaktoren. Dem trägt die Bundesregierung durch ihre Bildungspolitik und ihre Forschungs- und Technologie-politik Rechnung. Es gilt, die Arbeitswelt durch die Ein-führung innovativer Technologien und Erschließung neuer Beschäftigungsfelder sowie durch verstärkte An-strengungen in der Aus- und Weiterbildung auf die sich entwickelnde Wissens- und Informationsgesellschaft vor-zubereiten. Qualifizierte Arbeitnehmer haben die besten Voraussetzungen, von den Chancen des neuartigen Um-felds in Wirtschaft und Gesellschaft zu profitieren. Inso-fern ist die Bildungspolitik ein wichtiger Baustein für eine gezielte Armutsprävention.

Das Leitbild des aktivierenden Staates

Die verbesserte Konstitution der Volkswirtschaft und die weiterhin günstigen Perspektiven sind kein Grund, in den Bemühungen um die Sicherung der Grundlagen für mehr Wachstum und Beschäftigung nachzulassen. Deutschland wird die vielfältigen Chancen für mehr Wachstum und Beschäftigung nur dann nutzen können, wenn sich Staat, Unternehmen und Bürger dem Strukturwandel weiterhin offensiv stellen und ihn aktiv mitgestalten. Die Bundesre-gierung nimmt die Verpflichtung wahr, hierfür die richti-gen Rahmenbedingunrichti-gen zu schaffen, damit die Eirichti-gen- Eigen-verantwortung jedes Einzelnen in einer solidarischen Gesellschaft gestärkt wird und die Spielräume und die Kapazitäten für private Initiativen vergrößert werden.

Verbunden damit ist eine besondere Verantwortung für die sozial Schwachen, denen es trotz umfassender Hilfe zur Selbsthilfe nicht aus eigener Kraft gelingt, am Wohlstand unserer Gesellschaft teilzuhaben.

Teil B: Die Zukunft gestalten – Deutschland erneuern Die Politik der neuen Bundesregierung

Die Rolle der Zivilgesellschaft stärken

Soziale Probleme können und sollen nicht alleine durch gesetzgeberisches Handeln und Tätigwerden der öffentli-chen Hand beseitigt werden. Aufgaben, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort besser als der Staat wahrnehmen kön-nen, sollen dort im Sinne der Subsidiarität auch übernom-men werden. Dies geschieht bereits heute im großen Um-fang. Das zeigen eine Vielzahl von Initiativen, die sozial benachteiligten Personengruppen bedarfsgerechte Hilfe leisten und dazu beitragen, die Integrationskraft der Ge-sellschaft zu erhöhen. Eine besondere Rolle spielen dabei Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Wirt-schaft oder auch Selbsthilfegruppen.

Die Stärkung der Zivilgesellschaft, also des vielfältigen sozialen Gewebes zwischen Markt und Staat, fördert So-lidarität und Gemeinsinn, Freiheit und Lebensqualität. Zi-vilgesellschaft bedeutet mehr politische Integration und ein neues Bürgerbewusstsein. Aufgabe eines aktivieren-den Staates ist es, die Eigenverantwortlichkeit zu stärken und damit gesellschaftliches Engagement zu fördern.

Reformen sichern die Zukunft

Die Finanzpolitik der Bundesregierung leistet mit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte einen ent-scheidenden Beitrag für dauerhaftes und dynamisches Wachstum. Sie stärkt das Vertrauen in die Handlungs-fähigkeit des Staates und ermöglicht es, Steuern und Ab-gaben zu senken und so Leistungs-, Innovations- und Investitionskraft zu fördern. Im Rahmen einer entschlos-senen Konsolidierung wird gleichzeitig die Ausgaben-struktur der öffentlichen Haushalte in Richtung Zukunfts-sicherung gestaltet.

Mit dem Zukunftsprogramm 2000 und der Einkommen-steuerreform hat die Bundesregierung die Weichen für eine umfassende und wirksame Modernisierung der Wirt-schaft gestellt. Es werden Arbeitsanreize verstärkt, Inves-titionen ermutigt, soziale Gerechtigkeit wiederhergestellt und ökologische Belange berücksichtigt. Die Rentenre-form soll für langfristig stabile Beitragssätze und ein ho-hes Rentenniveau sorgen. Sie schafft damit nachhaltig eine Entlastung künftiger Generationen.

In der Arbeitsmarktpolitik wird aktiven Maßnahmen deutiger Vorrang vor passiven Lohnersatzleistungen ein-geräumt. Ein wichtiges Ziel ist es, die Langzeitarbeitslo-sigkeit deutlich abzubauen. Zudem wird das erfolgreiche Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit mit Angeboten zur Ausbildung, Qualifizierung und Be-schäftigung Jugendlicher fortgesetzt.

Darüber hinaus werden Zukunftsaufgaben finanziell ge-stärkt bzw. gesichert. Den Investitionen in Bildung, Wis-senschaft, Forschung und Technologie sowie in die Infra-struktur wird Priorität eingeräumt. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben hierzu ein Zukunfts-investitionsprogramm in den Bereichen Verkehr, For-schung und Bildung sowie Energie beschlossen. Der jun-gen Generation, wie der Gesellschaft insgesamt, werden

damit neue Wege zu aktivem Handeln, zu Innovation und Verantwortung eröffnet.

Die Bewältigung der Aufgaben im Konsens

Die Bewältigung der Beschäftigungsproblematik und die Verwirklichung der notwendigen Reformen sind nur mit der Unterstützung aller gesellschaftlichen Gruppen mög-lich. Gesellschaftlicher Dialog und sozialer Ausgleich sind deshalb elementare Bestandteile der wirtschaftspoli-tischen Gesamtkonzeption der Bundesregierung.

Das von der Bundesregierung initiierte „Bündnis für Ar-beit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ schafft einen dauerhaften Rahmen für diesen Dialog. Es ist aktiver Mo-tor bei den konzertierten Bemühungen, Reformen und Be-schäftigungspotenziale zu identifizieren und zu aktivie-ren. Das Bündnis für Arbeit hat maßgeblich zu einer Reduzierung der Arbeitslosigkeit in Deutschland beige-tragen. Seit dem Regierungswechsel sind über 1 Million neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Allein im Jahr 2000 stieg die Zahl der Erwerbstätigen um über 590 000 Personen. Für das Jahr 2002 rechnet die Bundesregierung mit einem weiteren Absinken der Zahl der Arbeitslosen.

Die Gespräche im Bündnis haben zu weit reichenden Er-gebnissen geführt und zeigen heute ihre nachhaltige Wir-kung. Gute Beispiele sind der im Bündnis vereinbarte Ausbildungskonsens, die auch auf Bündnisabsprachen basierenden beschäftigungsorientierten Tarifabschlüsse des Jahres 2000, die Stärkung von Teilzeitarbeit und Jobrotation sowie Pilotprojekte zur Förderung des Arbeitsmarktzugangs für Geringqualifizierte und Lang-zeitarbeitslose. Des Weiteren die Verabredung zur Quali-fizierungsoffensive, um dem zunehmenden Arbeitskräfte-mangel entgegenzuwirken, und die Vereinbarung zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer. Die Bundesregierung hat sich mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften darauf verständigt, das arbeitsmarkt-politische Instrumentarium zu reformieren. Gemeinsam erwarten sie durch eine Stärkung der „Vermittlung in Ar-beit“ einen Beschäftigungsaufbau und einen weiteren Ab-bau der Arbeitslosigkeit.

Mit der Vollendung des Binnenmarktes und der Währungsunion werden Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftspolitik zunehmend auch zu einer Angelegen-heit von gemeinsamem europäischem Interesse. Mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, den beschäftigungs-politischen Leitlinien, dem Stabilitäts- und Wachstums-pakt sowie dem Europäischen BeschäftigungsWachstums-pakt ver-fügt die Europäische Union über ein aufeinander abgestimmtes Instrumentarium, das die Stabilitätsorien-tierung der Währungsunion sichert und ein nachhaltiges beschäftigungsförderndes Wachstum unterstützt.

Europäische Dimensionen der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung

Auch bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung wird die europäische Zusammenarbeit vertieft und der Infor-mations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mit-gliedstaaten verbessert. Dies ist ein zentrales Ergebnis der

Europäischen Räte von Lissabon und Nizza im Frühjahr und Winter 2000. Hierbei müssen die gewachsenen natio-nalen und regionatio-nalen Besonderheiten berücksichtigt wer-den. Gleichzeitig soll den Mitgliedstaaten erleichtert werden, erfolgreiche Politiken anderer Staaten zu identi-fizieren. Diesem Zweck dient das Aktionsprogramm zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, das für die Jahre 2001 bis 2005 ein Finanzvolumen von 70 Mio. Euro aus-weist.

Ein weiterer Bestandteil der verbesserten Zusammen-arbeit ist die Entwicklung nationaler Aktionspläne zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, die im Juni 2001 vorgelegt werden sollen. Die Mitgliedstaaten haben sich hierfür bereits auf gemeinsame Ziele verständigt (siehe hierzu ausführlich Materialband, Teil B). Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten mit der Sozialagenda die arbeits- und sozialpolitischen Arbeitsschwerpunkte der nächsten fünf Jahre festgelegt.

I. Einkommen, Vermögen und Überschuldung

I.1 Maßnahmen zur