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II. Soziale und ökonomische Situation von Personen im Bereich der

II.2 Umfang, Strukturen und Ursachen der Sozialhilfebedürftigkeit

II.2.4 Besonders betroffene Personengruppen

Die allein lebenden Frauen mit HLU-Bezug sind vor al-lem Frauen höheren Alters. 28 % der allein lebenden Hilf-ebezieherinnen in Deutschland sind über 65 Jahre, während von den Bezugspersonen der übrigen Bedarfs-gemeinschaften nur 5,2 % dieser Altersgruppe angehören.

Der Anteil älterer allein lebender Frauen in der Sozialhilfe sagt jedoch noch nichts über ihr spezifisches Sozialhilfe-risiko aus. So sind die Anteile der älteren Frauen an allen HLU-Beziehern durchweg geringer als die Anteile dieser Altersgruppen an der Bevölkerung. Die Sozialhilfequote liegt mit 1,5 % unter dem Durchschnitt von 3,8 % (siehe Anhangtabelle II.12). Auch die Analyse auf der Haus-halts-ebene führt zu dem Ergebnis, dass ältere, allein lebende Frauen zwar in der Sozialhilfe eine nicht unbe-deutende Gruppe darstellen (6,3 % der Bedarfsgemein-schaften gegenüber nur 1,3 % bei den allein lebenden Männern ab 65 Jahren). Unter Berücksichtigung der Be-völkerungsstruktur wird aber deutlich, dass die haushalts-bezogene HLU-Quote der älteren Frauen mit 2,3 % die der älteren Männer mit 2,2 % kaum übersteigt. Beide

Quoten liegen unter dem Durchschnitt von 4 % für alle Haushalte (siehe Anhangtabelle II.13).

Allein lebende, junge Erwachsene in der Sozialhilfe Vor allem allein lebende junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren haben ein hohes Sozialhilferisiko. In Re-lation zu allen Einpersonenhaushalten dieser Alters-gruppe sind sie in der Sozialhilfe überrepräsentiert: (siehe Anhangtabelle II.13). Die Angewiesenheit auf HLU wird in erheblichem Maße durch Arbeitslosigkeit verursacht.

Defizite in der schulischen und beruflichen Ausbildung erschweren ihnen die Eingliederung ins Erwerbsleben: In dieser Altersgruppe haben – soweit Angaben vorliegen – 13 % der deutschen und 18 % der ausländischen Hilfe-empfänger keinen Schulabschluss. Keinen beruflichen Abschluss haben 73 % der deutschen und 79 % der aus-ländischen Hilfeempfänger (früheres Bundesgebiet).

Familien mit Kindern in der Sozialhilfe

Bemerkenswert ist vor allem, dass 56 % der Sozialhilfe beziehenden Kinder in Haushalten von allein Erziehenden und nur 44 % in anderen Familienkonstellationen wohnen (siehe Tabelle II.3). Von den deutschen Kindern mit So-zialhilfebezug wohnen sogar 64 % in Haushalten von al-lein Erziehenden gegenüber 36 % in anderen Haushalten.

Anders als deutsche leben ausländische Kinder zu rund 70 % in Zwei-Eltern-Familien und nur zu rund 30 % in Ein-Eltern-Familien. Familien mit Kindern haben in Deutschland mit 6,1 % eine höhere Sozialhilfequote als alle Haushalte (4 %). Dies ist vor allem durch die hohe S c h a u b i l d I I . 6 Schätzung des Arbeitskräftepotentials der Empfänger/-innen laufender Hilfe

zum Lebensunterhalt zum Jahresende 1998 – für 18- bis 59-Jährige

Quelle: Statistisches Bundesamt

Quote der allein Erziehenden (18,4 %) bedingt, während von den Paarfamilien mit Kindern nur 2,6 % HLU bezie-hen. Bei den Paarfamilien nimmt der HLU-Bezug erst ab drei Kindern deutlich zu: Paare mit drei oder mehr Kin-dern sind zu 5,4 % auf HLU angewiesen.

Allein Erziehende in der Sozialhilfe

Bei den allein Erziehenden mit HLU-Bezug handelt es sich fast ausschließlich um allein erziehende Frauen (97 %), die unter allen allein Erziehenden mit minder-jährigen Kindern in Deutschland 87,6 % ausmachen (al-lein erziehende Männer 12,4 %). Letztere sind aber weit-gehend erwerbstätig, sodass vor allem die Frauen auf Sozialhilfe angewiesen sind. Im früheren Bundesgebiet hat sich dieser Haushaltstyp in den vergangenen zwanzig Jahren zur zentralen Problemgruppe mit derzeit 23 % der Bedarfsgemeinschaften laufender Hilfe zum Lebensun-terhalt entwickelt, in den neuen Ländern machen sie so-gar 27 % der Bedarfsgemeinschaften aus. Mit einer HLU-Quote von 18,4 % weisen sie unter allen Haushaltstypen das höchste Sozialhilferisiko auf.55Dabei nimmt der Hilfe-bedarf mit jedem zusätzlichen Kind im Haushalt stark zu

(siehe Tabelle II.4). Allerdings stellt der Hilfebezug für diese Gruppe nur ein Übergangsstadium dar. Mit einer durchschnittlichen (ununterbrochenen) Bezugsdauer von 31,3 Monaten liegen allein erziehende Frauen unter dem entsprechenden Durchschnitt aller Bedarfsgemeinschaf-ten (35,7 Monate). Auch die ununterbrochene Bezugs-dauer nimmt mit der Zahl der Kinder zu. Die Möglich-keiten, die Sozialhilfebedürftigkeit zu überwinden, sind für diese Gruppe dadurch eingeschränkt, dass sie zumin-dest in den ersten drei Lebensjahren des Kindes nicht in Maßnahmen der Arbeitsförderung einbezogen werden;

den Erziehungsaufgaben wird in diesem Stadium durch

§ 18 Abs. 3 BSHG Vorrang gegenüber einer Eingliede-rung in den Arbeitsmarkt gegeben.

Zu den angerechneten Einkommen gehören in der Regel Kindergeld und Wohngeld.56Zudem haben diese Haus-halte häufig Ansprüche auf privaten Unterhalt. Für die Kinder besteht ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem getrennt lebenden Elternteil. Auch die allein Erziehende selbst hat in bestimmten Fällen (z. B. nach einer Schei-dung) eigene Unterhaltsansprüche. Wird der Unterhalt für die Kinder nicht oder nicht in vollständiger Höhe gezahlt, Ta b e l l e II.3

Kinder1in Familien mit Bezug laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen am Jahresende 1998 – Deutschland

1 Ohne minderjährige Haushaltsvorstände und Kinder in nicht zuordbaren Bedarfsgemeinschaften Quelle: Statistisches Bundesamt, Sozialhilfestatistik und eigene Berechnungen

55 Bezogen auf alle Haushalte von allein Erziehenden mit Kindern un-ter 18 Jahren; die in der Anhangtabelle II.14 ausgewiesenen höheren Quoten beruhen auf einer anderen Abgrenzung des Haushaltstyps.

56 Die Ausführungen zur Einkommenssituation der allein Erziehenden basieren auf der Auswertung einer 25 %-Stichprobe der Sozialhilfe-empfängerstatistik.

so können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussge-setz gewährt werden.57

Ende 1998 bezogen allein Erziehende in rund 137 000 Fällen Unterhaltsvorschuss und -ausfallleistungen (40 %) bzw. in rund 107 000 Fällen privaten Unterhalt (31 %).

Der Unterhaltsvorschuss hat somit als Einkommensart eine größere Bedeutung als private Unterhaltszahlungen und gewinnt mit steigender Kinderzahl an Bedeutung.

Von den Ein-Eltern-Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten über 50 % Leistungen nach dem Unterhaltsvor-schussgesetz. Bei allein Erziehenden mit privaten Unter-haltsleistungen spielt die Anzahl der Kinder keine Rolle.

Die Bedeutung des Unterhaltsvorschusses als Einkom-men hat sich in den letzten fünf Jahren kaum verändert.

Der Anteil der Haushalte von allein Erziehenden, die Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistungen beziehen, schwankt seit 1994 nur geringfügig um die 40 %-Marke.

Anders sieht dies beim privaten Unterhalt aus. Während 1994 noch 35 % der allein Erziehenden privaten Unterhalt erhielt, lag der Anteil zuletzt nur noch bei 31 % (siehe für 1998 Anhangtabelle II.15).

Bezieher von Niedrigeinkommen in der Sozialhilfe Geringe Verdienste reichen nicht immer zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus und müssen durch die Sozial-hilfe ergänzt werden.

Im früheren Bundesgebiet ist der Anteil der Erwerbstäti-gen an den HLU-Beziehern im erwerbsfähiErwerbstäti-gen Alter von 6,6 % im Jahr 1994 stetig auf 8,6 % im Jahr 1998 ange-stiegen (siehe Anhangtabelle II.16),58bei einem Teilzeit-anteil zwischen 56 % und 59 %. Damit ist das Niveau des Erwerbstätigen-Anteils mit HLU zwar recht niedrig, aber die Entwicklung von Einkommen und Lebenshaltungs-kosten hat dazu geführt, dass dieser Anteil zugenommen hat. In den neuen Ländern lag der Anteil 1994 mit 9 % zwar höher als im Westen, ist aber bis 1996 auf rund 7 % aller erwerbsfähigen Hilfeempfänger gefallen. Bemer-kenswert ist in den neuen Ländern der niedrige Teilzeit-anteil mit lediglich 20 % (1994) bis 26 % (1998). Bei drei Vierteln der erwerbstätigen Hilfebezieher reicht eine Vollzeittätigkeit nicht aus, um den notwendigen Lebens-bedarf zu decken.

Ta b e l l e II.4 Familien mit minderjährigen Kindern mit Bezug laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

außerhalb von Einrichtungen am Jahresende 1998 (Sozialhilfe) bzw. April 1998 (alle Haushalte) – Deutschland

. Zahlenwert unbekannt

Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen

57 Anspruchsberechtigt sind für maximal 72 Monate Kinder unter 12 Jahren, die nur mit einem Elternteil zusammenleben und nicht oder nur unregelmäßig Unterhalt von dem zweiten Elternteil erhal-ten. Im Fall des Todes des zweiten Elternteils besteht ebenfalls ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung.

58 Die Sozialhilfestatistik gibt seit ihrer Neufassung 1994 darüber Aus-kunft, wie viele Hilfeempfänger trotz Erwerbstätigkeit auf auf-stockende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind. Der Zeit-raum der „Erwerbsfähigkeit“ wird in der Sozialhilfestatistik mit 15 bis 64 Jahren definiert.

Ta b e l l e II.5

Bedeutung des Unterhalts für Haushalte von allein Erziehenden mit Bezug von laufender Hilfe zum Lebens-unterhalt zum Jahresende 1998 nach Einkommensart und Zahl der Kinder – Deutschland

Quelle: Statistisches Bundesamt, Auswertung der 25%-Stichprobe der Sozialhilfeempfängerstatistik

Ta b e l l e II.6

Ausgewählte Bedarfsgemeinschaften der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mit Er-werbseinkommen am Jahresende 1998 – Deutschland

Quelle: Statistisches Bundesamt, Sozialhilfestatistik, eigene Berechnungen

Obwohl die Anteile der erwerbstätigen Personen in Ost und West auf dem gleichen Niveau lagen, wurden Erwerbseinkommen in unterschiedlichem Maße ange-rechnet: Bei 18,5 % der westdeutschen Bedarfsge-meinschaften, aber nur rund 12 % der ostdeutschen Bedarfsgemeinschaften wurden Erwerbseinkommen an-gerechnet.

Arbeitslose in der Sozialhilfe

Das Risiko, über einen längeren Zeitraum hin arbeitslos zu bleiben, ist in starkem Maße altersabhängig: So steigt die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit der Hil-feempfänger von 22,0 Monaten bei den 25- bis 29-Jähri-gen über 27,7 Monate bei den 30- bis 39-Jähri29-Jähri-gen und 34,4 Monate bei den 40- bis 49-Jährigen auf 43,8 Monate in der Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen an. Aus diesen Befunden folgt ein enger Zusammenhang zwischen

Ar-beitslosigkeit und der Angewiesenheit auf HLU, was auch eine vergleichende Analyse von Arbeitslosenstatistik und Sozialhilfestatistik belegt.59

Die Arbeitslosigkeit hat sich im früheren Bundesgebiet von 1980 bis 1982 verdoppelt und stieg bis 1984 um ein weiteres Fünftel an. Unter den HLU-Beziehern stieg der Anteil derer mit Arbeitslosigkeit als Hauptursache von 1980 bis 1982 um 66 % und bis 1984 um weitere 37 %. Diese Entwicklung lässt sich als leicht verzöger-ter Niederschlag der steigenden Arbeitslosigkeit in der

59 Bis 1993 wurde Arbeitslosigkeit als eine der Hauptursachen des Hilfebezugs von Bedarfsgemeinschaften registriert, seit 1994 als ein personenbezogenes Merkmal.

Ta b e l l e II.7 Arbeitslosigkeit und Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen

1980 bis 1993 – Früheres Bundesgebiet

x Tabellenfach gesperrt, weil Angabe nicht sinnvoll.

1 Anteil der Arbeitslosen an allen abhängigen zivilen Erwerbspersonen (ohne Soldaten)

Quelle: Statistisches Bundesamt, Sozialhilfestatistik bzw. Statistisches Jahrbuch 1999 und eigene Berechnungen.

Ta b e l l e II.8 Arbeitslosenanteile an den Erwerbspersonen insgesamt und bei den Beziehern laufender Hilfe zum

Lebens-unterhalt außerhalb von Einrichtungen 1994 bis 1998 – Deutschland

x Tabellenfach gesperrt, weil Angabe nicht sinnvoll.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Sozialhilfestatistik bzw. Statistisches Jahrbuch 1999 und eigene Berechnungen.

Sozialhilfe interpretieren. Die Verzögerung könnte damit zu erklären sein, dass erst nach einer bestimmten Dauer der Arbeitslosigkeit (i. d. R. nach einem Jahr) das Ar-beitslosengeld ausläuft und in die mit höherem Sozialhil-ferisiko behaftete Arbeitslosenhilfe übergeht.

Seit 1994 ist der Sozialhilfestatistik zu entnehmen, wie viele HLU-Empfänger arbeitslos gemeldet sind. Im frühe-ren Bundesgebiet liegt die Steigerungsrate des Arbeitslo-senanteils unter den Hilfebeziehern um einige Prozent-punkte höher als die der Arbeitslosenquote. In den neuen Ländern und Berlin-Ost geht die Veränderungsrate des Arbeitslosenanteils unter den Sozialhilfebeziehern in die gleiche Richtung wie die Veränderung der Arbeitslosen-quote. In beiden Teilgebieten findet die Stagnation bzw.

der leichte Rückgang der Arbeitslosigkeit im Jahr 1998 ei-nen deutlichen Niederschlag im Arbeitslosenanteil in der Sozialhilfe. Die Auswirkung der Arbeitslosigkeit auf die Angewiesenheit auf HLU lässt sich also anhand eines Ver-gleichs von Arbeitslosenstatistik und Sozialhilfestatistik in etwa nachzeichnen.

Aussiedlerinnen und Aussiedler in der Sozialhilfe Eine weitere Personengruppe, die seit den 90er-Jahren ver-stärkt auf HLU angewiesen ist, sind Spätaussiedler (siehe Anhangschaubild II.6). Die Ursachen hierfür sind zum ei-nen deren unzureichende Beherrschung der deutschen Sprache, zum anderen werden die von Aussiedlern ange-botenen beruflichen Qualifikationen am deutschen Arbeits-markt wenig oder gar nicht nachgefragt. Ohne eigenes (Er-werbs-) Einkommen ist ein erheblicher Teil der Spätaussiedler auf HLU angewiesen; wie hoch dieser An-teil ist, ist aber nicht bekannt, da sie in der Sozialhilfestati-stik als Deutsche registriert werden. Um repräsentative Er-kenntnisse zur Einkommenssituation und zum Sozialhilfebezug von Spätaussiedlerinnen und Spätaus-siedlern zu erhalten, wurde ein diesbezügliches For-schungsprojekt in Auftrag gegeben, das detaillierte Analy-sen zu Lebenslage, Sozialhilfebezug und Integrationshemmnissen erarbeiten soll.

Exkurs: Straffällige im Sozialhilfebezug

Wesentliches Merkmal der Situation von Straffälligen ist, dass ihr Leben in vielen Fällen von gravierenden sozialen Schwierigkeiten bestimmt ist. Insbesondere die Aufrech-terhaltung der Familienbande und anderer sozialer Bezie-hungen, die Erhaltung des Arbeitsplatzes und der Woh-nung, die Sicherung des Eigentums und die Betreuung unterhaltsberechtigter Angehöriger sind besondere Pro-blemfelder für Straffällige. Die zahlenmäßige Erfassung der Straffälligen zeigt, dass es sich um eine beträchtliche Gruppe handelt. Am 31. Oktober 1998 saßen insgesamt 75 824 Personen in deutschen Justizvollzugsanstalten ein.

Davon waren 52 791 Strafgefangene, fast jeder Vierte war Untersuchungshäftling und 1 973 Personen saßen in Ab-schiebehaft.

Der Staat gibt im Rahmen der Sozialhilfe Haftentlassenen oder auch den Familienangehörigen von Strafgefangenen gezielte Hilfestellungen zur Bewältigung der schwierigen

Lebenssituation. In dieser Lage befinden sich häufig Fa-milienangehörige von Strafgefangenen, u. a. wenn Straf-gefangene ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Ende 1998 gab es 11 373 Bedarfsgemein-schaften von Empfängern und Empfängerinnen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen bei Freiheitsentzug oder Haftentlassung in Deutschland.

Dies bedeutete einen Anteil von 0,76 % an allen Bedarfs-gemeinschaften von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, der in den vergangenen Jahren nahezu unverändert war.