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EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch

Berichte des Landesamtes

für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Heft 10/2013: 121 – 128

Allgemeine Angaben

Gebietsbeschreibung

Das EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch ist im Landkreis Jerichower Land gelegen und hat eine Flä-che von 3.667 ha. Es befindet sich im Osten des Lan-des Sachsen-Anhalts, die östliche Grenze entspricht der Landesgrenze zu Brandenburg. Im Land Brandenburg setzt sich der Naturraum des Niedermoores fort und ist hier ebenfalls als EU SPA ausgewiesen. Die Ortschaf-ten Karow, Paplitz, Tucheim und Fienerode umrahmen das EU SPA. Die Gebietsgrenzen folgen von der Lan-desgrenze aus überwiegend dem Verlauf von Grä-ben oder Wegen. Den Status als Vogelschutzgebiet in Sachsen-Anhalt erhielt das Fiener Bruch im Jahr 2000.

Mit 9.000 ha wurde das Gebiet 2000/2002 außerdem zu einem länderübergreifenden Important Bird Area (IBA) erklärt (BICH & SCHMIDT 2005). Innerhalb des EU SPA befindet sich das NSG Fiener Bruch, das 1997 zum Schutz der Großtrappe ausgewiesen wurde. Die meis-ten Gräben innerhalb des EU SPA sind Bestandteil des FFH-Gebietes Fiener Bruch.

Das Fiener Bruch befindet sich nördlich des Flämings und südlich der Karower Platte. Es gehört zur Land-schaftseinheit und zum gleichnamigen Naturraum Baruther Urstromtal/Fiener Bruch. Kleine Flächenan-teile entfallen auf die Einheiten Ländchen im Elbe-Ha-vel-Winkel und Burger Vorfläming.

Das Niederungsgebiet wird überwiegend von Nie-dermooren geprägt, nur sehr kleinräumig sind Flug-sand- bzw. Talsandinseln eingebettet. Im östlichen Teil sind quartäre Sande und Kiese der Flussauen und Nie-derungen mit oberflächennahen Torfen und anmoori-gen Bindunanmoori-gen zu finden. Im Westen des Gebietes lie-gen quartäre Sande und Kiese unter Geschiebemergel, lokal mit Decksanden, über tertiären Schichten (LPR 2011).

Die nahezu ebene Niederung liegt sehr flach auf nur 35-38 m über NN. Das natürlich sumpfige Gebiet war bis in das 17. Jahrhundert mit Sumpfwäldern bestockt, die später durch Entwässerung und großflächige Rodun-gen in Wiesen umgewandelt wurden. Umfangreiche Meliorationsmaßnahmen im 18. Jahrhundert

ermög-EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch

Landesinterne Nr.: SPA0013LSA EU-Nr.: DE 3639 401

Fläche: 3.667 ha

Einbezogene Schutzgebiete:

a) nach nationalem Recht NSG0169___ Fiener Bruch (+) b) nach internationalem Recht FFH0158LSA Fiener Bruch (+)

+ liegt innerhalb des EU SPA

lichten eine zunehmende Grünlandnutzung auf den Niedermoorstandorten, auch wurde stellenweise Torf-abbau betrieben. Weitere Meliorationen fanden in den 1920er und 1960er Jahren statt (HELLWIG 2005b). Es ent-standen große Weideflächen, auf denen Einzelbäume, Baum- und Gebüschgruppen weitestgehend verloren gingen. Nach den meliorativen Maßnahmen der 1960er Jahre war die Grünlandbewirtschaftung vorwiegend durch mehrmaligen Vollumbruch in Verbindung mit Neuansaat, intensive mineralische Düngung und ganz-jährige Gülleausbringung, frühen Weideauftrieb bzw.

vollmechanisierte und frühe Mahd charakterisiert. Die bis dahin häufig vertretenen, extensiv als Streuwie-sen genutzten PfeifengraswieStreuwie-sen wurden großflächig durch artenärmere Pflanzengesellschaften des Wirt-schaftsgrünlandes ersetzt (RYSLAVY & BICH 1999, 2005) oder in Ackerflächen umgewandelt.

Auch heute dominieren weitläufige Grünland- und Feuchtgrünlandkomplexe, die ca. 90 % der Fläche des EU SPA einnehmen und zumeist sehr intensiv bewirt-schaftet werden. Ein weitverzweigtes Grabensystem ist charakteristisch für das Landschaftsbild und wird zur Regelung des Wasserstandes der Feuchtwiesen genutzt. Im Norden und Süden des Vogelschutzgebie-tes finden sich einzelne Ackerflächen. Nur in wenigen Bereichen gibt es noch Niedermoorkomplexe. Die Nie-derung ist somit fast ausschließlich von Offenlandbio-topen geprägt, der Waldanteil liegt unter 1 %. Gehölze finden sich überwiegend als Baumreihen (Pappeln, Erlen, Weiden) entlang von Gräben oder Wegen. Auch die sich in Ost-West-Richtung erstreckenden Dünen-züge sind mit Baumgruppen, Feldgehölzen oder Wald (vor allem Kiefer) bestanden.

Bedeutung als Vogelschutzgebiet

Die besondere Bedeutung des EU SPA Fiener Bruch liegt im Vorkommen der Großtrappe, die hier eines ihrer letz-ten Rückzugsgebiete in Deutschland hat. Jedoch brületz-ten auf den großräumigen Wiesen- und Ackerflächen auch weitere gefährdete Offenland- und Halboffenlandarten

EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch

EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch – Lage und Lebensraumausstattung.

Acker Grünland Feuchtgrünland Niedermoor Gebüsch/Vorwald

Die grünlandreiche Niederung des Fiener Bruches ist eines der landesweit bedeutendsten Brutgebiete des Großen Brachvogels (Foto: N. Wuttke).

EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch und auf dem Durchzug finden sich größere

Rastbestände verschiedener Arten ein.

Brutvögel: Im Rahmen der systematischen Ersterfassungen erfolgte 2004 eine flächende-ckende Revierkartierung der wertgebenden Vogelarten (HELLWIG 2005b). Die Ergebnisse wurden um aktuelle Daten zu Großtrappe und Großem Brachvogel (FISCHER & DORNBUSCH

2008, 2010b) sowie zum Wachtelkönig (SCHULZE

2010a) ergänzt und sind in Tab. 40 zusammen-gestellt.

Der Hauptgrund für die Ausweisung des Fie-ner Bruchs als EU SPA ist das Vorkommen der Großtrappe. Zwischen dem 18. Jahrhundert und 1960 war die Großtrappe im Gebiet relativ häufig. Zeitweise wurden bis zu 50 Individuen gesichtet (BORGGREVE 1869, FREIDANK & DRÖSSLER

1983). Seitdem unterliegen die Bestände dieser vom Aussterben bedrohten und inzwischen extrem seltenen Art jedoch starken Schwan-kungen. Nach starken Bestandsverlusten konnte ein EU-LIFE-Projekt in den Jahren 1994 bis 1996 zu einer kurzzeitigen Bestandserhö-hung auf 8 bis 10 Vögel verhelfen. Anschlie-ßend sanken die Bestände jedoch wieder ab (BICH 2003). Daher wurden auch im EU SPA in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2006 und 2010 insgesamt 21 flügge Jungtrappen aus dem Aufzuchtprogramm ausgewildert (FISCHER &

DORNBUSCH 2007, 2011).

Im Ergebnis stieg der Bestand deutlich an. Seit 2006 hat sich der Großtrappenbestand trotz einiger Verluste durch Winterfluchten und hohe Prädation bei einem

Brutzeitbestand von 15-16 Vögeln stabilisiert (LITZBARSKI

et al. 2011). Das Gebiet ist derzeit das einzige EU SPA Sachsen-Anhalts mit sicheren Brutnachweisen der Art (FISCHER & DORNBUSCH 2010b). Der Förderverein

Groß-Art

Revier-zahl Anteil am

-Wiesenweihe 1 1,8 0 1-5

Rohrweihe 2 0,1 2 1-5

Rotmilan 2 0,08 2 1-5

Schwarzmilan 2 0,1 2

-Kranich 2 0,7 2 1-5

Großtrappe (Vögel) 16 100 - 6-10

Wachtelkönig 2 0,7 0 1-5

Sumpfohreule 1 25 0 1-5

Eisvogel 0 0 0 1-5

Schwarzspecht 1 0,03 1

-Neuntöter 72 0,4 72 11-50

Sperbergrasmücke 6 0,3 6

-Blaukehlchen 1 0,4 -

-Ortolan 6 0,1 6 1-5

Rote-Liste-Arten (Kategorie 1 und 2)

Rebhuhn 2 0,08 2

-Kiebitz 7 0,5 7 6-10

Großer Brachvogel 13 18,6 11 11-50

Wiedehopf 0 0 0 1-5

Weitere bemerkenswerte Arten

Raubwürger 0 0 0 1-5

Tab. 40: Übersicht über die aktuellen Revierzahlen der wertgebenden Ar-ten nach o. a. Quellen im Vergleich zu den DaAr-ten aus HELLWIG (2005b) und den Daten im Standarddatenbogen. Angegeben ist ferner der Anteil am Gesamtbestand im Land Sachsen-Anhalt (ausgedrückt als Prozentsatz des geschätzten Maximalbestandes nach DORNBUSCH et al. [2007], aktualisiert).

Die Großtrappe ist ein typischer Steppenvogel und braucht weite offene Landschaften als Lebensraum (Foto: D. März).

EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch

(WEBER et al. 2003). Die letzten Brutnachweise für das EU SPA stammen aus den Jahren 1996 und 1997 (RYS

-LAVY & BICH 1999). Auch während der Ersterfassung 2004 gelang im EU SPA kein Brutnachweis (HELLWIG

2005b). Jedoch wurde 2009 ein Nistmaterial tragender Altvogel beobachtet (S. Königsmark, pers. Mitt., in LPR 2011), was auf ein Brüten innerhalb des Vogelschutzge-bietes hindeutet.

Die Rohrweihe brütet im EU SPA mit 2-3 BP (WEBER

et al. 2003, HELLWIG 2005b). Pappelreihen entlang von Gräben sowie am Rande der Felder sind Horststand-orte von Rot- und Schwarzmilan (HELLWIG 2005b). Der Schwarzspechtbestand des Gebietes wird durch die sehr geringe Wald- und Gehölzfläche begrenzt.

Der Kranich brütet in mit Röhricht bewachsenen Gewässern, während das angrenzende Grünland als Nahrungshabitat dient. 2004 wurden im EU SPA 2 Brut-vorkommen des Kranichs erfasst (HELLWIG 2005b).

Im Gebiet vertretene Wiesenbrüter sind Wachtelkönig und Großer Brachvogel. WEBER et al. (2003) geben für den Wachtelkönig im EU SPA für den Zeitraum 1990-2000 0-4 rufende Männchen an. Insgesamt ist die Art als unre-gelmäßiger Brutvogel des Gebietes einzustufen, der vor allem in nassen Frühjahren auftritt. Bei der Ersterfassung im Jahr 2004 gelangen keine Nachweise (HELLWIG 2005b).

Die Wachtelkönig-Landeserfassung ergab jedoch wie-der 1 Revier (SCHULZE 2010a). 2010 wurden zwei rufende

Das EU SPA ist Brutgebiet von Wiesenbrütern wie Großer Brachvogel und Kiebitz. Entlang von Gehölz bestandenen Gräben und Wegen sind mit Neuntöter, Ortolan und Sperbergrasmücke jedoch auch typische Arten des Halboffenlandes zu finden (Erfas-sungsjahr 2004).

trappenschutz e.V. und der Landkreis Jerichower Land unterhalten in der Paplitzer Flur eine raubwildsichere Umzäunung (Trappenschutzzaun, ca. 18 ha), die neben der Auswilderung von Jungtrappen auch dem Schutz brütender Trappenhennen vor Prädatoren dient. Bevor-zugte Brutareale im EU SPA sind zum einen die zentrale Niederung des Fiener Bruchs rund um das Hauptbalz-gebiet zwischen Karow und der bewaldeten Gelände-kante bei Paplitz sowie das Grünland in der Niederung nördlich von Tucheim. Das Einstandsgebiet der Groß-trappen reicht jedoch deutlich über die Grenzen des EU SPA hinaus. Ein Individuenaustausch von Vögeln aus dem Fiener Bruch mit Vögeln aus den beiden anderen Einstandsgebieten Havelländisches Luch und Belziger Landschaftswiesen im Land Brandenburg findet regel-mäßig statt (LITZBARSKI et al. 2011).

Vom Weißstorch brütete 2004 ein BP im Kerngebiet des EU SPA (HELLWIG 2005b). Zwischenzeitlich war die-ser Brutplatz nicht mehr besetzt bzw. vorhanden. Im Jahr 2010 besetzte erstmals wieder ein Weißstorchpaar einen Horst innerhalb des EU SPA (M. Firla, pers. Mitt., in LPR 2011). Weitere Paare brüten in den an das Gebiet grenzenden bzw. umliegenden Orten. Die Altvögel der nächstgelegenen Brutplätze suchen das Gebiet regel-mäßig zur Nahrungssuche auf.

Die Wiesenweihe war mit 0-1 BP (im Zeitraum 1990 bis 2000) unregelmäßiger Brutvogel des Gebietes

EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch Männchen im Nordwestteil des EU SPA auf Grünland

ver-hört (LPR 2011). Vom Großen Brachvogel brüteten in den 1960er Jahren jährlich noch ca. 35 BP im Fiener Bruch (FREIDANK & DRÖSSLER 1983). Bis Mitte der 1990er Jahre schwankte der Bestand innerhalb des EU SPA zwischen 17 und 23 BP. Danach setzte ein erneuter Bestandsrück-gang ein, so dass zwischen 2004 und 2008 im EU SPA nur noch 11-13 RP ermittelt werden konnten, die zudem einen geringen Bruterfolg hatten (HELLWIG 2005b, FISCHER

& DORNBUSCH 2008). Seit 2009 ging der Bestand nochmals stark zurück (LPR 2011).

Auf Ackerflächen brüten Kiebitz und Rebhuhn. Bei der Ersterfassung wurden 2004 noch 7 Kiebitzpaare im Vogelschutzgebiet nachgewiesen (HELLWIG 2005b), alle auf Ackerflächen. 2011 gelangen aktuelle Brutnach-weise auf verschiedenen Grünlandflächen im Ostteil des EU SPA, während zugleich die Ackerbrutplätze ver-waist waren (LPR 2011).

Ehemalige Brutvorkommen des Wiedehopfes lagen bei Paplitz, Fienerode und Königsrode (FREIDANK &

DRÖSSLER 1983). Noch für die Jahre 1994 bis 1998 wird der Brutbestand des Wiedehopfs im Fiener Bruch mit 2 bis 4 BP angegeben (RYSLAVY & BICH 1999). Aktuelle Angaben zu Brutvorkommen im Gebiet (ab 2003) lie-gen nicht vor (LPR 2011). Auch bei der Ersterfassung im Jahr 2004 wurde die Art nicht als Brutvogel im Gebiet nachgewiesen (HELLWIG 2005b).

Häufigere Offenlandarten des Anhang I sind im Fie-ner Bruch Neuntöter, Sperbergrasmücke und Ortolan (HELLWIG 2005b). Wichtige Bruthabitate des Neuntöters sind vor allem die Moordammkulturen in der westlichen Hälfte des EU SPA sowie die sonstigen durch Hecken und Baumreihen reich strukturierten offenen und halb-offenen Bereiche. Deutlich dünner besiedelt ist dagegen die weitere Umgebung des Paplitzer Hauptgrabens

süd-westlich von Karow. Die zur Ersterfassung 2004 ermit-telten 6 Reviere der Sperbergrasmücke beschränken sich auf das Kerngebiet sowie den Nordteil des EU SPA, während sich die Reviere des Ortolans am Südrand des Schutzgebietes befanden (HELLWIG 2005b).

RYSLAVY & BICH (1999) führen das Blaukehlchen als Brutvogel des benachbarten brandenburgischen EU SPA Fiener Bruch auf. Im Standarddatenbogen des EU SPA in Sachsen-Anhalt ist das Blaukehlchen weder als Brutvogel noch als Durchzügler aufgeführt. Ein neu-erer Nachweis der Vogelart wurde durch T. Hellwig süd-lich Königsrode für das Jahr 2009 erbracht und erstmals für das sachsen-anhaltische EU SPA als Revier gewertet (FISCHER & DORNBUSCH 2010b).

Die letzten im Fiener Bruch festgestellten Bruten der Sumpfohreule erfolgten in den feldmausreichen Jahren 1998 (RYSLAVY & BICH 1999) und 2005 (FISCHER & DORN

-BUSCH 2006). Die erfolgreiche Brut im Jahre 2005 befand sich im EU SPA.

Das Birkhuhn ist in Sachsen-Anhalt fast oder ganz ausgestorben. DORNBUSCH et al. (2007) geben noch einen Gesamtbestand von 0 bis 5 Paaren an. Die Art ist ein ehemaliger Brutvogel des Fiener Bruchs. Nach Angaben von HEFT (1963) gab es hier Vorkommen bis 1952. Aus dem EU SPA liegen aus den 1990er Jahren noch einige wenige Beobachtungen vor (RYSLAVY 1997, RYSLAVY & BICH 1999, ABBO 2001).

Rastvögel: Daten zu Zug- und Rastvögeln wurden aus gezielten Kartierungen im Rahmen der Erarbeitung des Managementplanes in den Jahren 2010 und 2011 (LPR 2011) der Landeserfassung der Schwäne (SCHULZE

2012b) und des Kranichs (PSCHORN & SCHEIL 2011), der Großtrappenzählung des Fördervereins Großtrap-penschutz e. V. sowie weiterer Rastvogelerfassungen

Neben vielen anderen Wasservogelarten nutzen auch Krickenten das EU SPA als Rastgebiet (Foto: E. Greiner).

EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch

(S. Jansen, pers. Mitt.) zusammengetragen. Die maximal erfassten Rastbestände der Jahre 2003 bis 2011 sind in Tab. 41 dargestellt.

Die weiträumigen Grünlandflächen inmitten des Gra-bensystems haben eine überregionale Bedeutung als Rastplatz und Nahrungshabitat zahlreicher Zug- und Rastvögel, vor allem für Arten der Feucht- und Nass-habitate. Regelmäßig rasten hier über 1.000 Kraniche und Kiebitze. Auch Saat- und Blässgans treten in rela-tiv hohen Rastbeständen auf (LPR 2011). Auch die im Gebiet anwesenden Großtrappen überwintern zum großen Teil im EU SPA, suchen aber auch umliegende Nahrungsflächen auf (LITZBARSKI et al. 2011).

In Tab. 42 ist die Erfüllung der IBA-Kriterien im EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch dargestellt, die sich insbesondere in der herausragenden Bedeutung für den Bestand der Großtrappe zeigt.

Schutz- und Erhaltungsziele

Das EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch ist laut Standarddatenbogen als Lebensraum für Vogelarten nach Anhang I und nach Artikel 4.2 der EU-VSchRL zu erhalten. Im Managementplan (LPR 2011) wurden end-gültige Schutz- und Erhaltungsziele definiert:

Im Vogelschutzgebiet Fiener Bruch kommen folgende

Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie der Kategorien 1 und 2 der Roten Liste der Vögel des Landes Sachsen-Anhalt (Stand 2004) vor: Blaukehlchen (Luscinia svecica), Gro-ßer Brachvogel (Numenius arquata), Großtrappe (Otis tarda), Kiebitz (Vanellus vanellus), Kranich (Grus grus), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortu-lana), Rebhuhn (Perdix perdix), Rotmilan (Milvus mil-vus), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Schwarzspecht (Dryocopus martius) und Wachtel-könig (Crex crex).

Vorrangig zu beachten ist die Großtrappe (

Otis tarda),

für die das Vogelschutzgebiet der einzige regelmä-ßige und somit bedeutendste Jahreslebensraum in Sachsen- Anhalt ist. Zu diesem gehören neben Balza-realen wichtige Brutflächen und Wintereinstände der Großtrappe.

Daneben sichert das Gebiet für charakteristische

Brut-•

vogelarten des Grünlandes einen repräsentativen Mindestbestand in Sachsen-Anhalt, insbesondere für folgende Arten: Großer Brachvogel (Numenius arquata) und Kiebitz (Vanellus vanellus). Dabei besitzen vor allem die extensiv genutzten Wiesen des Gebietes eine herausragende Bedeutung für diese Arten.

Außerdem stellt das SPA ein bedeutendes Rast- und

Nahrungsgebiet für Goldregenpfeifer (Pluvialis apri-caria), Kiebitz (Vanellus vanellus), Kornweihe (Circus cyaneus), Raufußbussard (Buteo lagopus) und Weiß-storch (Ciconia ciconia) dar.

Ziel in der durch Offenland geprägten gehölzarmen

Bruchlandschaft ist die Bewahrung bzw. Wiederher-stellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller vorstehend aufgeführten Vogelarten. Dafür ist eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb des Gebietes zu erhalten oder wieder herzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammenhänge zu berück-sichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten sind die ausgedehnten Grün-landflächen, insbesondere die extensiv genutzten Grünländer feuchter bis trockener Standorte sowie Vernässungsflächen. Bedeutend sind zudem

brache-Art

Singschwan 69 61 51-100

Zwergschwan 21 11 11-50

Silberreiher 5 -

-Schwarzstorch 1 34 11-50

Weißstorch 3 108 101-250

Kornweihe 7 25-30 11-50

Wiesenweihe 1 3

-Rohrweihe 3 18

-Rotmilan mind. 11 38

-Seeadler 1 7 6-10

Merlin - 4 1-5

Wanderfalke 1 -

-Kranich 1.200 1.650 > 10.000

Großtrappe 35 -

-Goldregenpfeifer 113 1.850 > 10.000

Bruchwasserläufer 1 145 101-250

Kampfläufer 0 160 101-250

Sumpfohreule 0 24 11-50

Eisvogel 1 -

-Blaukehlchen 2 -

-Art. 4.2-Arten

Höckerschwan 40 -

-Saatgans 4.000 - 251-500

Blässgans 1.600 - 251-500

Graugans 35 -

-Stockente 187 -

-Schnatterente 6 -

-Krickente 121 -

-Gänsesäger 7 -

-Raufußbussard 9 - 6-10

Mäusebussard 27 -

-Kiebitzregenpfeifer 7 -

-Kiebitz 3.885 - 1.001-10.000

Großer Brachvogel 9 - 11-50

Bekassine 47 -

-Lachmöwe 400 -

-Hohltaube 45 -

-Ringeltaube 180 -

-Star 1.500 -

-Wacholderdrossel 100 -

-Braunkehlchen 200 -

-Tab. 41: Übersicht über die Rastbestände der wertgebenden Arten nach o. a. Quellen im Vergleich zu den Daten aus WEBER et al. (2003) und den Daten im Standarddatenbogen, getrennt nach Arten des Anhang I und des Art. 4.2 der EU-Vogelschutz-richtlinie. * Tageshöchstzahlen

Tab. 42: Übersicht über die Erfüllung der IBA-Kriterien im EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch.

Art IBA-Kriterien

Großtrappe C6

Allgemeingültige Kriterien C7

EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch reiche Ackerflächen, vorhandene Heckenstrukturen

in den Randlagen des Gebietes und die vorhandenen Standgewässer sowie Röhrichte.

Gestaffelte Termine bei der Grünlandmahd sind

sowohl für die Brutvogelarten des Gebietes als auch für Nahrungsgäste, die im Umfeld des EU SPA brüten, von hoher Bedeutung (z. B. Großtrappe, Weißstorch, Rot- und Schwarzmilan).

Darüber hinaus ist zur Sicherung der Kohärenz die

Unzerschnittenheit der wichtigsten Flugkorridore der Großtrappe zu den Einstandsgebieten Havellän-disches Luch, Belziger Landschaftswiesen und Zerbs-ter Ackerland zu erhalten bzw. wieder herzustellen.

Fachliche Hinweise zur Gebietsentwicklung Übergeordnetes Ziel für das Fiener Bruch ist die Entwick-lung einer artenreichen Kulturlandschaft. Das beinhaltet insbesondere den Großtrappen- und Feuchtwiesen-schutz, wobei die unterschiedlichen Lebensraumansprü-che der Leitarten eine räumliLebensraumansprü-che Differenzierung erfor-dern. Vorrangig ist im EU SPA der Schutz der Großtrappe, der auch im Managementplan für das EU SPA Vogel-schutzgebiet Fiener Bruch (LPR 2011) starke Berücksich-tigung findet. Zur Verbesserung der Nahrungssituation, insbesondere der Jungvögel von Großtrappe, Rebhuhn, Kiebitz und Großem Brachvogel, sind ein an Insekten-nahrung reiches, extensiv genutztes Grünland, das Anle-gen von Trappenbrachen bzw. 50 m breiten „Trappen-streifen“ (Mahd bzw. Beweidung erst ab September, von März bis August keine Bewirtschaftung) sowie allgemein das Belassen von 10 % der Fläche entweder als unge-mähte Streifen (10 m breit) oder flächig um bekannte Brutplätze anzustreben. Ziel ist es, auf diese Weise direkt an den gemähten Flächen Bereiche als Rückzugsort für die Küken und als Quelle für eine Wiederbesiedlung der Gesamtfläche mit Arthropoden zu sichern. Günstig wird auch die Kombination von „Trappenstreifen“ mit Rotati-onsbrache-Streifen (20-30 m breit, für 5 Jahre) sowie eine möglichst vielfältige Fruchtfolge mit Erhaltung des der-zeitigen Anteils von Winterrapsanbau auf den Agrarflä-chen des EU SPA sowie der Umgebung als Winteräsung der Großtrappen eingeschätzt. Arbeiten (einschließlich Mäharbeiten) zur Nachtzeit beinhalten ein sehr hohes Störpotenzial und sind daher zu vermeiden. Insgesamt wird im EU SPA ein Mosaik mit unterschiedlichen Mahd-terminen angestrebt, so dass in besonders sensiblen Bereichen mit Brutkonzentrationen von Bodenbrütern die Mahd möglichst spät erfolgt, während in den von relevanten Wiesenbrütern unbesiedelten Bereichen auch frühe Mahdtermine möglich sind. Aus Sicht des Großtrappenschutzes ist auch ein Flächenanteil mit einer frühen ersten Mahd in Verbindung mit nachfolgen-der langer Ruhezeit günstig, da den Trappen dann auch Flächen für einen ungestörten zweiten Brutversuch zur Verfügung stehen (FÖRDERVEREIN GROSSTRAPPENSCHUTZ e. V.

2011).

Die im Jahr 2004 eingeleiteten Bestandsstützungs-maßnahmen der Großtrappe im Fiener Bruch (Errich-tung raubwildsicherer Schutzzäune, Auswilderung von Jungtrappen) sind vorerst fortzuführen. Parallel dazu ist eine verstärkte und nachhaltige Reduzierung der Prä-datorenbestände, insbesondere von Fuchs, Waschbär

und Marderhund, erforderlich. Zur Minimierung von Störungen sind Nutzungseinschränkungen von Wirt-schaftswegen vor allem im Bereich des Trappenschutz-zaunes sowie saisonal im Bereich der Wintereinstände anzustreben.

Da das temporär genutzte Einstandsgebiet der Groß-trappen teils deutlich über die Grenzen des EU SPA hin-ausreicht (LITZBARSKI et al. 2011), sollten die außerhalb des Vogelschutzgebietes gelegenen Ackerflächen auf der Hochfläche östlich Karow, in der Niederung nörd-lich Tucheim und auf der Hochfläche zwischen Tucheim und Paplitz (nördlich der B 107) mit geeigneten Behand-lungsgrundsätzen unterlegt werden.

Allgemeine Maßnahmen zum Schutz von Rebhuhn, Wiesenweihe, Weißstorch, Kiebitz, Großem Brachvogel und Sumpfohreule stellen die Erhaltung des vorhande-nen Extensivgrünlandes sowie die mosaikartige Staffe-lung der Mahdtermine dar. Zum Schutz der Bruten hat eine Grünlandmahd grundsätzlich von innen nach außen zu erfolgen, wobei das Belassen ungemähter Reststreifen (1 – 3 Streifen je Schlag, mind. 5 m breit) anzustreben ist.

Eine Mahdgeschwindigkeit von max. 5 km/h mit einem Mähwerk bis 3 m Breite und einer Schnitthöhe von min-destens 10 cm werden für den Gelegeschutz als zweck-mäßig erachtet. Pflegearbeiten wie Schleppen oder Wal-zen sollen vor der Brutzeit (bis 31.03. des Jahres) abge-schlossen sein. An festgestellten Brutplätzen sind Nest-schutzmaßnahmen zu ergreifen, d. h. die Brutplätze sind bei der landwirtschaftlichen Bearbeitung entsprechend auszusparen. Die Verdichtung und der hohe Wuchs

Eine Mahdgeschwindigkeit von max. 5 km/h mit einem Mähwerk bis 3 m Breite und einer Schnitthöhe von min-destens 10 cm werden für den Gelegeschutz als zweck-mäßig erachtet. Pflegearbeiten wie Schleppen oder Wal-zen sollen vor der Brutzeit (bis 31.03. des Jahres) abge-schlossen sein. An festgestellten Brutplätzen sind Nest-schutzmaßnahmen zu ergreifen, d. h. die Brutplätze sind bei der landwirtschaftlichen Bearbeitung entsprechend auszusparen. Die Verdichtung und der hohe Wuchs