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EU SPA Landgraben-Dumme- Niederung

EU SPA Landgraben-Dumme- Niederung

EU SPA Landgraben-Dumme-Niederung – Lage und Lebensraumausstattung.

Außerhalb der Waldbereiche stellt sich das EU SPA als von zahlreichen Gräben durchzogene und von Grünlandbiotopen dominier-te Niederung dar (Foto: M. Seyring).

Acker Grünland Feuchtgrünland Niedermoor Laubwald Nadelwald Mischwald Gebüsch/Vorwald

Laubholz- und Gehölzkulturen

EU SPA Landgraben-Dumme- Niederung Tab. 26: Übersicht über die aktuellen Revierzahlen der wertgebenden

Ar-ten nach o. a. Quellen im Vergleich zu den DaAr-ten aus HOLZÄPFEL (2005b) und den Daten im Standarddatenbogen. Angegeben ist ferner der Anteil am Gesamtbestand im Land Sachsen-Anhalt (ausgedrückt als Prozent-satz des geschätzten Maximalbestandes nach DORNBUSCH et al. [2007], aktualisiert).

Art

Revier-zahl Anteil am

Schwarzstorch 2 6,7 2 1-5

Wespenbussard 2 0,7 2 1-5

Wiesenweihe 1 1,8 1

-Rohrweihe 5 0,3 5 1-5

Rotmilan 4 0,2 4 6-10

Schwarzmilan 0 0 0 1-5

Kranich 13 4,3 13 6-10

Wachtelkönig 2 0,7 2

-Tüpfelsumpfhuhn 0 0 0 1-5

Raufußkauz 1 0,6 0

-Eisvogel 10 1,3 10 1-5

Schwarzspecht 7 0,2 7 6-10

Mittelspecht 54 1,5 54 11-50

Neuntöter 61 0,3 61 11-50

Heidelerche 1 0,01 1

-Sperbergrasmücke 6 0,3 6 11-50

Ortolan 6 0,1 6 6-10

Rote-Liste-Arten (Kategorie 1 und 2)

Rothalstaucher 1 1,3 -

-Großer Brachvogel 0 0 0 1-5

Bekassine 2 0,6 2 1-5

Schilfrohrsänger 2 0,2 2

-Drosselrohrsänger 1 0,04 1

-Weitere bemerkenswerte Arten

Raubwürger - - - 1-5

wurden um Daten zum Rothalstaucher aus den Jahresberichten zum Vogelmonitoring (FISCHER & DORNBUSCH 2004, 2005) sowie aus der Landeserfassung Raufußkauz (PSCHORN

2011a) ergänzt und sind in Tab. 26 dargestellt.

Besonders Brutvögel der Auenwälder, aber auch zahlreiche Wiesenbrüter, finden inner-halb des EU SPA wertvolle Habitate (DORN

-BUSCH et al. 1996). Im Rahmen der Erstinventa-risierung konnten in der Landgraben-Dumme-Niederung 14 Brutvogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie festgestellt wer-den (HOLZÄPFEL 2005b).

Der Schwarzstorch bewohnt die größeren Waldbereiche des EU SPA (Cheiner Torfmoor, Seebener Holz und Bürgerholz) und nutzt die Gräben und Feuchtgebiete in der umliegen-den Niederungslandschaft als Nahrungshabi-tat. HOLZÄPFEL (2005b) gibt einen Bestand von 2 BP an. Dies ist gemessen am Landesbestand bedeutend (6,7 %), weshalb die Landgraben-Dumme-Niederung zu Sachsen-Anhalts Top-5-Gebieten für den Schwarzstorch zählt. Ver-nässte Bereiche der Erlenbruchwälder von Cheiner Moor und Seebenauer Holz bieten geeignete Brutstandorte für den Kranich, von dem HOLZÄPFEL (2005b) 13 BP feststellen konnte. Dies entspricht 4,3 % des Landesbe-standes. Die Landgraben-Dumme-Niederung ist damit eines der Top-5-Gebiete für den Kra-nich in Sachsen-Anhalt.

Weitere regelmäßige Brutvögel der Gehölze sind Wespenbussard, Rotmilan, Schwarz-specht und MittelSchwarz-specht. Der MittelSchwarz-specht ist, wie in den meisten anderen Gebieten, auch in der Landgraben-Dumme-Niederung streng an Eichenbe-stände gebunden und auch der Schwarzspecht bevor-zugt hier Eichen-Mischbestände (HOLZÄPFEL 2005b).

Die mit zahlreichen Fließgewässern durchzogene Landschaft stellt einen hervorragenden Lebensraum für den Eisvogel dar. Insbesondere entlang der Dumme bei Wustrow findet der Eisvogel meterhohe Steilwände zum Anlegen von Brutröhren. In anderen Bereichen des EU SPA werden neben Gewässerufern ebenfalls große Wur-zelteller am Rande von Gräben und Bächen als Brutplatz genutzt. Wurde der Bestand zuvor laut WEBER et al. (2003) auf 1 bis 5 BP geschätzt, so konnten 2004 insgesamt 10 Reviere im gesamten EU SPA nachgewiesen werden (HOLZÄPFEL 2005b). Damit hat das Gebiet gemessen am Landesbestand eine herausragende Bedeutung für diese Anhang I-Art und zählt zu den fünf wichtigsten Brutge-bieten des Eisvogels in Sachsen-Anhalt.

Die Rohrweihe brütet in Schilf- und Röhrichtbeständen des Offenlandes. Brachflächen und Grünland dienen ihr als Nahrungshabitat. Erstmalig 2004 konnte auch ein Revier der Wiesenweihe festgestellt werden. Weitere Individuen der Wiesenweihe, die auf niedersächsischer Seite brüten, nutzen die Wiesen des EU SPA zur Nahrungssuche (HOLZ

-ÄPFEL 2005b). Damit beherbergt das EU SPA eine weitere Greifvogelart des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, die bisher nicht auf dem Standarddatenbogen aufgeführt war.

Die mit zahlreichen Fließgewässern durchzogene Landschaft stellt einen hervorragenden Lebensraum für den Eisvogel dar (Foto: E. Greiner).

Hecken, Grenzstreifen und verbuschte Sukzessions-stadien auf den Niederungswiesen sind Brutplatz von Neuntöter und Sperbergrasmücke. In den Randberei-chen des Gebietes entlang von Baumreihen mit alten Eichen sowie an Waldrändern kommt der Ortolan vor (DORNBUSCH et al. 1996, HOLZÄPFEL 2005b).

EU SPA Landgraben-Dumme- Niederung Ein regelmäßiger Rastvogel ist der Kranich, der in den meisten Jahren mit mehreren hundert Individuen ras-tet. Die festgestellte Tageshöchstzahl beläuft sich nach der landesweiten Kranicherfassung (PSCHORN & SCHEIL

2011) auf 638 Individuen. WEBER et al. (2003) nennen weiterhin einen Rastbestand von 800 Goldregenpfei-fern. Auch liegen aus den letzten Jahren Beobachtun-gen von Sing- und Zwergschwänen sowie Saat- und Blässgänsen innerhalb des EU SPA vor (JANSEN 2008a, b).

Viele weitere Beobachtungen beziehen sich jedoch auf das engere Umfeld außerhalb der Gren-zen des EU-Vogelschutzgebietes.

Tab. 28 gibt eine Übersicht über die Erfül-lung der IBA-Kriterien im EU SPA Landgra-ben-Dumme-Niederung, die vor allem die Bedeutung des Gebietes als Brutgebiet für Vogelarten des Anhang I der EU-VSchRL unterstreicht.

Schutz- und Erhaltungsziele

Das EU SPA Landgraben-Dumme-Nie-derung ist laut Standarddatenbogen als Lebensraum für Vogelarten nach Anhang I und nach Artikel 4.2 der EU-VSchRL zu erhalten. Endgültige Schutz- und Erhal-tungsziele werden im Rahmen der derzei-tigen Erarbeitung des Managementpla-nes formuliert. Als vorläufige Schutz- und Erhaltungsziele wurden definiert (LANDES

-AMTFÜR UMWELTSCHUTZ, Stand 03/2006):

Erhaltung und Entwicklung der

Vogel-•

bestände strukturreicher Wälder, ins-besondere der Anhang I-Arten Mittel-specht, Kranich, Schwarzspecht und

Tab. 27: Übersicht über die Rastbestände der wertgebenden Arten nach o. a.

Quellen im Vergleich zu den Daten aus WEBER et al. (2003), DORNBUSCH et al.

(1996) und den Daten im Standarddatenbogen, getrennt nach Arten des An-hang I und des Art. 4.2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. * Tageshöchstzahlen

Art

Kranich 638 491 - 251-500

Goldregenpfeifer - 800 - 501-1.000

Bruchwasserläufer - 8 - 6-10

Sumpfohreule - 1 - 1-5

Art. 4.2-Arten

Saatgans 850 - -

-Blässgans 20 - -

-Kiebitz - - 300 251-500

Die Landgraben-Dumme-Niederung zählt zu den fünf bedeutendsten Kranich-Brutgebieten in Sachsen-Anhalt (Foto: E. Greiner).

Rastvögel: Aktuelle Rastvogeldaten aus den Jahren 2003 bis 2010 liegen aus JANSEN (2008a, b) sowie aus der Landeserfassung des Kranichs (PSCHORN & SCHEIL 2011) vor. In Tab. 27 sind daneben auch die Rastbestände der Anhang I-Arten und Art. 4.2-Arten nach WEBER et al.

(2003) und DORNBUSCH et al. (1996) im Vergleich zu den Daten im Standarddatenbogen dargestellt.

Als Rastgebiet hat die Landgraben-Dumme-Niede-rung im Vergleich zu ihrer großen Bedeutung als Brut-gebiet eine eher untergeordnete Funktion.

EU SPA Landgraben-Dumme- Niederung Schwarzstorch. Erhaltung und Wiederherstellung

alt- und totholzreicher, störungsarmer feuchter Bruch- und Auenwälder die periodisch längere Zeit überstaut sind und langzeitig wasserführende Flut-rinnen sowie dauernd stark vernässte Ried- und Röh-richtflächen und feuchte Hochstaudenfluren enthal-ten. Erhaltung und Entwicklung von Hochwäldern als Lebensraum des Schwarzspechtes bzw. alt- und totholzreicher Bruch- und Auenwälder sowie von artenreichen Laubmischwäldern als Lebensraum des Mittelspechtes.

Erhaltung und Stabilisierung der Greifvogelbestände,

insbesondere der Anhang I-Arten Wespenbussard, Rotmilan und Schwarzmilan durch Erhaltung und Wiederherstellung des störungsarmen Offenlandes, insbesondere der Grünlandflächen, und der Gewäs-ser als Nahrungsraum im Wechsel mit teilweise nicht forstwirtschaftlich genutzten oder zumindest große ungestörte Altholzblöcke enthaltenden Wäldern.

Das überwiegend bewaldete EU SPA ist Brutgebiet etlicher Vogelarten des Anhang I der EU-VSchRL, darunter von Mittelspecht, Schwarzspecht und Kranich (Erfassungsjahr 2004).

Erhaltung und teilräumliche Förderung der

charakte-•

ristischen Vogelgemeinschaft der halboffenen Kultur-landschaft, insbesondere der Bestände der Anhang I-Arten Sperbergrasmücke und Neuntöter. Erhaltung bzw. Wiederherstellung von gestuften Hecken mit dominierenden Dornstrauchgebüschen, Kleingehöl-zen, höhlenreichen Einzelbäumen und Waldrändern sowie strukturierten Offenlandflächen mit stellen-weise kurzrasigen oder vegetationsarmen Bereichen.

Erhaltung und Entwicklung der Vogelgemeinschaft

naturnaher Fließgewässer, insbesondere des Eisvo-gelbestandes. Erhaltung von möglichst klaren, fisch-reichen Gewässern sowie von Wurzeltellern umge-stürzter Bäume und natürlichen Uferabbrüchen sowie Gehölzen als Ansitzwarte.

Erhaltung und Entwicklung der Vogelgemeinschaft

von Rieden und Röhrichtbeständen, insbesondere des Rohrweihenbestandes. Erhaltung und Entwick-lung von ausgedehnten, störungsarmen Ried- und Röhrichtbeständen in der Nähe von extensiven, stö-rungsarmen Offenlandflächen als Lebensraum für Rohrweihe, Schilfrohrsänger und Drosselrohrsänger.

Erhaltung und Entwicklung der charakteristischen

Vogelgemeinschaft vom offenen Kulturland, insbe-sondere der Arten nach Art. 4.2 Kiebitz, Großer Brach-vogel, Bekassine, und Erhaltung und Wiederherstel-lung der extensiv genutzten Feucht- und Nasswiesen

Tab. 28: Übersicht über die Erfüllung der IBA-Kriterien im EU SPA Landgraben-Dumme-Niederung.

Art IBA-Kriterien

Schwarzstorch C6

Kranich C6

Eisvogel C6

Allgemeingültige Kriterien C7

EU SPA Landgraben-Dumme- Niederung

als ihre vorrangigen Lebensräume. Erhaltung und Wiederherstellung weiträumiger und störungsarmer Feucht- und Nassgrünlandflächen mit lichtwüchsiger Vegetation und langzeitig nassen Senken als typi-scher Lebensraum für Kiebitz und Bekassine.

Fachliche Hinweise zur Gebietsentwicklung Um auch weiterhin geeignete Lebensstätten für die artenreiche und charakteristische Vogelwelt zu sichern, ist die reich strukturierte Niedermoorlandschaft mit ihrem Grünland von großer Bedeutung. Der Erhalt einer extensiven Grünlandnutzung sowie die Vermeidung einer Umwandlung in Ackerland sind daher wichtig zur Umsetzung der Schutzziele. Bei der Nutzung des Feuchtgrünlandes sind deshalb die Belange des Vogel-schutzes entsprechend dem Schutzzweck bzw. den geltenden Schutz- und Erhaltungszielen zu berücksich-tigen, z. B. durch an die Brutzeiten der wertgebenden Arten der Feuchtwiesen (Wachtelkönig, Bekassine) angepasste Termine für Schleppen, Walzen und Mahd oder durch zeitweiliges Aussparen der Brutstandorte von der Mahd oder der Beweidung.

Horst- und Höhlenbäume sowie die als Horststandort für Greifvögel und Schwarzstorch geeigneten, ausrei-chend großen und in den sensiblen Zeiten ungestörten Altholzblöcke sind zu erhalten. Insbesondere für Rot-milan, Schwarzstorch und Kranich sind Horstschutz-zonen entsprechend § 28 NatSchG LSA zu sichern. Für die Spechtarten, insbesondere den in bemerkenswer-ter Anzahl vorkommenden Mittelspecht, sind ausrei-chende Eichenbestände in einer entsprechend geeig-neten Altersstufe erforderlich. Dafür sind die vorhan-denen Eichen- und Eichen-Mischbestände nicht nur zu erhalten und zu pflegen, sondern auch vorausschauend zu entwickeln. Ebenso sind die Brut- und Rastplätze des Kranichs zu erhalten und zu fördern. Für die in

Schilf-röhrichten brütenden Arten sind ausreichend große und ungestörte Röhrichtbereiche notwendig. Vogelar-ten der halboffenen Kulturlandschaft, wie Neuntöter, Sperbergrasmücke und Ortolan, benötigen kleinere Gehölzstrukturen als Singwarten in Nachbarschaft zu strukturreichen, extensiv genutzten Offenlandflächen mit stellenweise vegetationsarmen Bereichen.

Störungen an den Brutplätzen störungsempfindlicher Arten (Schwarzstorch, Kranich, Bekassine) bzw. in deren engerer Umgebung sowie Störungen von Ansammlun-gen rastender Vögel, insbesondere an den Schlafplät-zen und in deren Umfeld, sind im EU SPA zu vermeiden.

Dies sollte auch für Aktivitäten im Zuge landwirtschaft-licher oder forstlandwirtschaft-licher Nutzung gelten.

Im Rahmen eines zukünftigen Managements sollte in Umsetzung der Schutz- und Erhaltungsziele gewähr-leistet werden, dass Störungen sensibel reagierender Vogelarten im Schutzgebiet minimiert werden. Auf die Jagd auf Vögel sollte daher verzichtet werden.

Prädatoren wie Waschbär und Mink (Neozoen), aber auch der Fuchs, beeinträchtigen den Reproduktionser-folg von Bodenbrütern erheblich. Soweit es der Schutz gefährdeter Arten erforderlich macht, sollte dem mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt werden.

Ziel der Natura 2000 Regelungen ist es, den Vögeln einen ungehinderten Vogelzug sowie kürzere Flugstre-cken zwischen Schlafgewässern und umliegenden Nah-rungsflächen außerhalb des EU SPA zu ermöglichen.

Grundsätzlich sind daher die Vogelschutzziele sowohl innerhalb des Gebietes als auch in dessen Umfeld bei der Raumordnungsplanung allgemein und bei der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen im Speziellen zu berücksichtigen. Insbesondere sind dabei die Abstands-kriterien der LAG VSW (2007) einzuhalten und aktuellere wissenschaftliche Erkenntnisse zu beachten. Damit wer-den wesentliche Schutzziele des EU SPA gewahrt.

In den Waldgebieten sind teilweise Erlenbruchwälder entwickelt, die als Brutplätze für den Kranich von besonderer Bedeutung sind (Foto: N. Wuttke).