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Berichte des Landesamtes

für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Heft 10/2013: 51 – 58

Gebietsbeschreibung

Das EU SPA Hakel liegt ca. 11 km nordwestlich von Aschersleben. Es umfasst auf 6.441 ha eine isolierte Bördewaldinsel sowie die umliegenden Offenland-strukturen. Die beiden Waldgebiete Großer und Klei-ner Hakel nehmen mit 1.366 ha ca. 20 % der Fläche des EU SPA ein. Die lössreichen, größtenteils ackerbaulich genutzten Flächen rund um die Wälder sind als 0,4 bis 3,2 km breite Pufferzone ebenfalls Bestandteil des Vogelschutzgebietes. Im Norden wird das Gebiet durch den Hakeborner Weg zwischen Kroppenstedt und Hakeborn begrenzt. Der weitere Grenzverlauf folgt den umliegenden Straßen. So bildet die Straße von Friedrichsaue nach Hedersleben die südwestliche, die Straße von Cochstedt nach Schadeleben die östliche und die Straße von Hedersleben nach Kroppenstedt die westliche Grenze des Vogelschutzgebietes. Unweit der Gebietsgrenzen liegen die Ortschaften Kroppenstedt und Hakeborn im Norden, Heteborn und Hedersleben im Westen, Cochstedt im Osten sowie Schadeleben und Hausneindorf im Süden. Innerhalb des EU SPA befinden sich keine Siedlungen.

Das EU SPA Hakel wurde bereits 1992 als Vogelschutz-gebiet an die EU-Kommission gemeldet (DORNBUSCH et al. 1996). Mit der Meldetranche 2000 erhielt es die heu-tigen Ausmaße mit der ausgedehnten Offenlandzone als integralem Bestandteil. Großer und Kleiner Hakel stehen seit 1995 komplett als NSG unter Schutz und sind seit dem Jahr 2000 auch als FFH-Gebiet gemeldet.

Die Schutzbemühungen für das Gebiet reichen jedoch viel weiter zurück. Schon 1939 wurde der Hakelwald als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, was noch heute, die beiden Waldflächen umfassend, besteht.

Teile des Großen Hakels sowie der Kleine Hakel wurden 1954 als Waldschutzgebiete und bereits 1961 als Natur-schutzgebiete mit Totalreservatsanteil ausgewiesen (STUBBE 1971). Am bedeutendsten sind die unterhalb

EU SPA Hakel

Allgemeine Angaben

Landesinterne Nr.: SPA0005LSA

EU-Nr.: DE 4134 401

Fläche: 6.441 ha

Einbezogene Schutzgebiete:

a) nach nationalem Recht NSG0146___ Hakel (+)

FND0002ASL Steinkuhlen bei Friedrichsaue (+)

NDF0002ASL Trockenrasen im Wassertal bei Friedrichsaue (+) LSG0033ASL/QLB Hakel (+)

b) nach internationalem Recht

FFH0052LSA Hakel südlich Kroppenstedt (+)

+ liegt innerhalb des EU SPA

der Domburg auf sickerfrischen Böden stockenden Kalk-Rotbuchen-Wälder, die in den sommertrockenwar-men Kalkhanglagen in einen Diptam-Elsbeeren-Eichen-Trockenwald übergehen. Aufgrund seiner herausragen-den avifaunistischen Bedeutung wurde dem Gebiet im Jahr 1995 das Prädikat „Europareservat“ durch den Deutschen Rat für Vogelschutz verliehen (DORNBUSCH et al. 1998, BAUER 1997).

Naturräumlich befindet sich das EU SPA im nordöstli-chen Harzvorland innerhalb der Haupteinheit östliches Harzvorland und Börden. Der Höhenzug des Hakels ist ein Muschelkalksattel im Gebiet des subherzynischen Hügellandes. Die höchste Erhebung im Hakel ist die Domburg mit ca. 245 m über NN. Nach Süden fällt die bewaldete Hochfläche auf etwa 170 m über NN und nach Nordosten auf etwa 140 m über NN ab. Auf den sich anschließenden Offenlandflächen fällt die Gelän-dehöhe noch um etwa 40 m weiter, so dass der bewal-dete Sattel deutlich aus der umgebenden flachwelligen Landschaft herausragt. Im Süden des EU SPA befinden sich mit Lausehügel und Markberg noch kleinere Erhe-bungen. Mit Ausnahme der zentralen Bereiche des Sattels ist der geologische Untergrund mit einer bis zu 2 m mächtigen Lössschicht bedeckt. Hierauf stehen Fahl erden oder fahle Braunerden an. Gewässer gibt es innerhalb des EU SPA kaum. Die Wasserarmut wird durch die Lage im Regenschatten des Harzes mit jährli-chen Niederschlägen von im Mittel nur 500 bis 525 mm begünstigt. Südwestlich an das EU SPA angrenzend erstreckt sich jedoch die von Grünland dominierte Bode-Selke-Aue.

Dominante Pflanzengesellschaften des Hakels sind Eichenwälder, die unter anderem trockenheitsliebende Arten beinhalten. Es kommen Eichen-Winterlinden-mischwälder auf grundwasserfernen oder Eichen-Hain-buchenwälder auf etwas feuchteren Standorten vor. Im

EU SPA Hakel

Acker Grünland Laubwald

EU SPA Hakel – Lage und Lebensraumausstattung.

Die auf einem Muschelkalksattel stockenden Waldinseln Großer und Kleiner Hakel erheben sich über die umliegenden, in das EU SPA als Schutzzone mit eingeschlossenen, Ackerflächen (Foto: A. Resetaritz).

EU SPA Hakel

Die Eichenwälder des EU SPA sind von einer individuenreichen Population des Mittelspechtes (Erfassungsjahr 2006) besiedelt, während in gut strukturierten Offenlandbereichen Neuntöter und Sperbergrasmücke zu finden sind (Erfassungsjahr 2011).

Der Hakel beherbergt aktuell das einzige Brutvorkommen des Schreiadlers in Sachsen-Anhalt (Foto: M. Bosch, LBV-Archiv).

EU SPA Hakel

Kleinen Hakel sind zudem Arten der Fingerkraut-Eichen-wälder zu finden. BuchenFingerkraut-Eichen-wälder treten nur in geringem Umfange auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufge-bauten Domburg in Form der Leberblümchen-Buchen-wälder auf (http://www.lvwa-natur.sachsen-anhalt.

de/doppel/nsg0146.htm). Nur kleinste Flächenanteile entfallen auf Nadel- und Mischwälder. Der landwirt-schaftlich genutzte Flächenanteil des EU SPA beträgt laut Standarddatenbogen ca. 76 %. Die strukturarmen Ackerflächen um die beiden Laubwaldgebiete werden großflächig bestellt und stellen wichtige Jagd- und Nahrungshabitate für Greifvögel dar. Darin eingestreut sind Trocken- und Halbtrockenrasen, die sich in alten Steinbrüchen bzw. in natürlichen Geländeeinschnitten

entwickelt haben und teils als FND unter Schutz stehen. Als Strukturele-mente finden sich darüber hinaus einige Streuobstwiesen sowie Reste alter wegbegleitender Obstbaumrei-hen sowie als Windschutz bzw. zur Aufwertung der Biotopstruktur der Landschaft angepflanzte Gehölz-reihen verschiedenen Alters und verschiedener Artenzusammenset-zung.

Auf zwei potenziell konfliktträch-tige Nutzungen im Umfeld des EU SPA muss bereits an dieser Stelle hingewiesen werden. Nur ca. 2 km westlich des Gebietes wurde am Speckberg ein Windpark errichtet, der inzwischen ca. 20 Windenergie-anlagen umfasst. Nur 1 km östlich der Gebietsgrenze befindet sich der 1957 als Stützpunkt der sowjeti-schen Luftstreitkräfte eingerichtete und 2010 als Verkehrsflughafen wie-der in Betrieb genommene Airport Cochstedt.

Bedeutung als Vogelschutz-gebiet

Die vielfältigen Laubwaldgesell-schaften des Großen und Kleinen Hakels sind Lebensraum für zahl-reiche bedrohte Vogelarten. Insbesondere für Greifvo-gelarten hatte das Gebiet in der Vergangenheit eine herausragende Bedeutung. Das umliegende Ackerland stellt mit seinen Hecken und Gebüschstandorten einen charakteristischen Lebensraum für Arten wie Neuntö-ter, Sperbergrasmücke und Grauammer dar (WEBER et al. 2007).

Brutvögel: Im Rahmen der systematischen Ersterfas-sung der Brutvögel wurden im Hakel 2006 entspre-chende Daten von WEBER et al. (2007) erhoben. Wei-terhin werden seit 1957 mehrere Langzeitstudien im Hakelwald durchgeführt (z. B. STUBBE 1961, STUBBE &

ZÖRNER 1993). Diese Daten wurden mit Ergänzungen

Art Revierzahl Anteil am

Lan-desbestand ( %) Revierzahl nach WEBER

Schwarzstorch BZB - BZB

-Wespenbussard 1 0,3 1 1-5

Schreiadler 2 100 2 1-5

Zwergadler 0 0 0 1-5

Wiesenweihe 1 1,8 1

-Rohrweihe NG 0 0 1-5

Rotmilan 13 0,5 13 51-100

Schwarzmilan 6 0,4 6 11-50

Seeadler 1 2,6 -

-Wachtelkönig 1 0,4 -

-Grauspecht 4 0,8 0 1-5

Schwarzspecht 14 0,4 5 6-10

Mittelspecht 50 1,4 50 11-50

Neuntöter 60-80 0,4 60-80 51-100

Sperbergrasmücke 13 0,65 2 11-50

Zwergschnäpper 3 20 3 1-5

Rote-Liste-Arten (Kategorie 1 und 2)

Rebhuhn 23 0,9 23

-Weitere wertgebende Arten

Hohltaube 31 0,8 - 11-50

Buntspecht 89 0,2 -

-Grauammer 42 0,8 42

-Tab. 17: Übersicht über die aktuellen Revierzahlen der wertgebenden Arten nach o. a. Quellen im Vergleich zu den Daten aus WEBER et al. (2007) und den Daten im Standarddatenbogen. Angegeben ist ferner der Anteil am Gesamtbestand im Land Sachsen-Anhalt (ausgedrückt als Prozentsatz des geschätzten Maximalbestandes nach DORNBUSCH et al. [2007], aktualisiert).

Brutbestand von Rot- und Schwarzmilan im EU SPA Hakel 1986 und 2006. Datengrundlage: A. & M. Stubbe.

EU SPA Hakel zur Wiesenweihe aus FISCHER & DORNBUSCH

(2006) sowie mit aktuellen Kartierungser-gebnissen zu Seeadler (M. Stubbe, pers.

Mitt.), Schwarzspecht, Grauspecht, Sper-bergrasmücke, Hohltaube und Buntspecht (N. Wuttke, A. Resetaritz, pers. Mitt.) ergänzt und sind in Tab. 17 dargestellt.

Eine besondere Bedeutung hat das EU SPA Hakel als Lebensraum für Greif-vogelarten, die in den Waldbeständen brüten und das umliegende Acker- und Grünland als Nahrungshabitat nutzen.

Neben Rot- und Schwarzmilan sowie dem Wespenbussard ist besonders das Vor-kommen des Schreiadlers hervorzuheben (STUBBE & MATTHES 1981, STUBBE et al. 2000).

Der Hakelwald beherbergt seit 2007 nur noch 1 BP des Schreiadlers, im Jahr 2001 waren es letztmalig 4 BP. Das EU SPA ist

damit aktuell das einzige regelmäßig besiedelte Brut-gebiet dieser Art in Sachsen-Anhalt. Die Bestände der Greifvogelarten sind allerdings stark rückläufig. Im Erfassungsjahr 2006 waren die Bestände von Schreiad-ler, Rot- und Schwarzmilan im Vergleich zum Jahr 1999 um 50 % gesunken (WEBER et al. 2007). Der Rotmilan kam hier in den 1970er und 1980er Jahren regelmäßig mit mehr als 100 BP vor, weshalb das Gebiet für diese Art ehemals eines der Top-5-Gebiete Sachsen-Anhalts war. Der größte Bestand wurde im Jahr 1979 mit 136 BP ermittelt (WUTTKY et al. 1982). Von WEBER et al. (2007) konnten noch 13 BP ermittelt werden. Aktuell beträgt der Bestand weniger als 5 BP (M. Stubbe, pers. Mitt.).

Seit 2010 brütet im Großen Hakel der Seeadler. Die Brut konnte 2011 und 2012 erneut bestätigt werden (M. Stubbe, pers. Mitt.). Auch von der Wiesenweihe gibt es Brutnachweise sowie Brutzeitbeobachtungen im EU SPA Hakel (GÜNTHER 1990, HUTH 1992, TÖPFER 1996).

Diese Art konnte durch WEBER et al. (2007) zwar nicht nachgewiesen werden, jedoch gibt es einen Nachweis aus dem Jahr 2005 (FISCHER & DORNBUSCH 2006). Ehema-lige Brutnachweise liegen vom Zwergadler vor (STUBBE

et al. 1996). Die Art kommt jedoch aktuell nicht mehr als Brutvogel im EU SPA vor.

Die Eichenmischwaldhabitate des Großen und Klei-nen Hakels sind reich an Baumhöhlen und Totholz und

Art

-Schwarzmilan 177 - -

-Merlin - 0-5 1 1-5

Sumpfohreule - 10-15 20 11-50

Art. 4.2-Arten

Raufußbussard 6 - 10 6-10

Tab. 18: Übersicht über die Rastbestände der wertgebenden Arten nach STUB -BE et al. (2006), WEBER et al. (2003), DORNBUSCH et al. (1996) und den Daten im Standarddatenbogen, getrennt nach Arten des Anhang I und des Art. 4.2 der EU- Vogelschutzrichtlinie. * Tageshöchstzahlen

Charakteristisch für den Hakelwald sind Eichenwälder verschiedener Ausprägung sowie die im Bereich des Totalreservates ausge-bildeten Kalk-Buchenwälder (Foto: K. Mammen).

EU SPA Hakel

bieten somit einen Lebensraum für viele Spechtarten, darunter Mittelspecht und Schwarzspecht. Für den Mittelspecht wird ein Bestand von rund 50 BP angege-ben (KRATZSCH & STUBBE 2003, WEBER et al. 2007). Damit umfasst das Brutvorkommen des Mittelspechts im Hakelwald 1,4 % des Landesbestandes und zeichnet das EU SPA als eines der Top-5-Gebiete Sachsen-Anhalts für den Mittelspecht aus. Der Grauspecht wurde immer wieder mit einzelnen Brutpaaren festgestellt (HUTH

1992, GNIELKA & ZAUMSEIL 1997, KRATZSCH & STUBBE 2003).

Bei den Erfassungen im Jahr 2006 konnte die Art jedoch nicht als Brutvogel nachgewiesen werden (WEBER et al.

2007). Im Jahr 2011 wurden dann erneut vier Brutpaare des Grauspechts festgestellt (N. Wuttke, pers. Mitt.). Die Buchenwaldbereiche sind von besonderer Bedeutung für den Zwergschnäpper, der mit 3 Revieren im Hakel-wald vorkommt (WEBER et al. 2007). Damit ist der Hakel auch für den Zwergschnäpper eines der Top-5-Gebiete in Sachsen-Anhalt.

In den durch Hecken und Gebüsch-standorte strukturierten Offenlandbe-reichen des Vogelschutzgebietes brüten Neuntöter, Sperbergrasmücke, Grauam-mer und Rebhuhn (FRITSCHE 1996, TÖPFER

1996, KRATZSCH & STUBBE 2003, WEBER et al. 2007). Die Sperbergrasmücke kam zum Zeitpunkt der Erfassungen durch WEBER et al. (2007) mit nur 2 BP vor, während 2011 im Gebiet 13 BP nachge-wiesen werden konnten (N. Wuttke, A.

Resetaritz, pers. Mitt.).

Rastvögel: Neben seiner Bedeutung als Brutgebiet hat der Hakel auch eine Funktion als Rastgebiet für ziehende Greifvogelarten. So wurden bereits Steinadler, Kaiseradler, Habichtsadler, Kornweihe und Merlin als Rastvögel nachgewiesen (DORNBUSCH et al. 1996, WEBER et al. 2003, STUBBE et al. 2006).

Weiterhin rasten regelmäßig Rot- und Schwarzmilane in beachtlicher Zahl im Gebiet (Tab. 18).

In Tab. 19 ist die Erfüllung der IBA-Krite-rien zusammenfassend dargestellt. Das Ergebnis hebt noch einmal die beson-dere Bedeutung des Vogelschutzgebie-tes als Brutgebiet für mehrere Anhang I-Arten naturnaher Wälder hervor, für die es eines der 5 wichtigsten Brutge-biete in Sachsen-Anhalt darstellt.

Schutz- und Erhaltungsziele

Das EU SPA Hakel ist laut Standarddatenbogen als Lebensraum für Vogelarten nach Anhang I und nach Artikel 4.2 der EU-VSchRL zu erhalten. Nach der Aus-weisung als EU SPA (1992) wurde das Gebiet auf 1.366 ha landesrechtlich gesichert und mit Verordnung vom 20.09.1995 als NSG unter Schutz gestellt. Als Schutzziel wird dort die Erhaltung und Entwicklung des Waldkom-plexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarisch genutzten Umfeldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes definiert. Mit Verordnung vom 25.04.2002 wurde zur Vermeidung von Gefährdungen und Störungen, die von außen in das Naturschutzgebiet hineinwirken kön-nen, die 3.707 ha große Offenland-Schutzzone um die Waldfläche herum festgelegt. Aktuell werden für das NSG Hakel die Erhaltung und Entwicklung eines vielge-staltigen Laubwaldkomplexes als Lebensraum zahlrei-cher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaf-ten sowie die Erhaltung der für Mitteleuropa einzigar-tigen Artenzusammensetzung und Populationsdichte der Greifvögel als Schutzziel benannt (www.lvwa-natur.

sachsen-anhalt.de). Schutz- und Erhaltungsziele für das Gesamtgebiet werden derzeit im Rahmen der Erarbei-tung eines Managementplanes definiert.

Im Hinblick auf die laut Standarddatenbogen für das EU SPA gemeldeten bzw. in jüngerer Zeit neu als

Brutvö-Die Hohltaube ist im Hakel in alten Waldbeständen mit verlassenen Schwarz-spechthöhlen überall verbreitet (Foto: E. Greiner).

Tab. 19: Übersicht über die Erfüllung der IBA-Kriterien im EU SPA Hakel.

EU SPA Hakel gel im Gebiet siedelnden Vogelarten nach Anhang I der

EU-VSchRL ergeben sich folgende vorläufige Schutz- und Erhaltungsziele:

Erhaltung und Entwicklung sowie Stabilisierung der

Greifvogelbestände, insbesondere von Wespenbus-sard, Schreiadler, Seeadler, Rotmilan, Schwarzmilan (Anhang I) durch Erhaltung und Wiederherstellung des störungsarmen Offenlandes als geeignetem Nah-rungshabitat und von teilweise nicht forstwirtschaft-lich genutzten oder zumindest ungestörte Altholz-blöcke enthaltenden Waldbereichen.

Erhaltung und Entwicklung der Vogelbestände

struk-•

turreicher Wälder, insbesondere der Bestände von Mittelspecht, Grauspecht und Schwarzspecht sowie Zwergschnäpper (Anhang I) durch Erhaltung und Wiederherstellung alt- und totholzreicher, störungs-armer Waldbereiche.

Erhaltung und Entwicklung sowie Förderung der

cha-•

rakteristischen Vogelgemeinschaft der halboffenen Kulturlandschaft, insbesondere der Bestände von Sperbergrasmücke und Neuntöter (Anhang I) sowie der Grauammer (Art. 4.2). Erhaltung von offenen Gebieten, die an gestufte Hecken mit dominierenden Dornstrauchgebüschen, Kleingehölze, höhlenrei-chen Einzelbäume, Altobstbestände und Waldränder grenzen. Erhaltung strukturierter, extensiv genutzter Offenlandflächen mit stellenweise vegetationsarmen Bereichen.

Erhaltung und Entwicklung sowie Förderung der

charakteristischen Vogelgemeinschaft des offenen Kulturlandes, insbesondere der Bestände von Wie-senweihe und Wachtelkönig (Anhang I).

Fachliche Hinweise zur Gebietsentwicklung Für das EU SPA sind in den Verordnungen über das NSG Hakel aus den Jahren 1995 und 2002 bereits verschie-dene Maßnahmen und Einschränkungen festgelegt.

So gilt seit 1995 im gesamten Wald Befahrungsverbot, außerhalb der Wege Betretungsverbot vom 01.01.-31.08. sowie das Verbot Horst- und Höhlenbäume zu fällen. Freigestellt wurden davon die ordnungsgemäße Forstwirtschaft und Jagd, die Ausführung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, sowie das Betreten bzw.

Befahren durch Eigentümer und Nutzer. Die Freistel-lung der forstlichen Nutzung beinhaltet Einschränkun-gen, unter anderem hinsichtlich NutzungsmenEinschränkun-gen, Aufforstung, Holzeinschlag und Holzabfuhr. Ebenfalls beinhaltet die NSG-Verordnung, dass die zuständige Naturschutzbehörde für besonders geschützte Vogel-arten im Hakel Schongebiete festlegen kann, und dass verschiedene forstliche Aktivitäten (z. B. Entfernung von Totholz, Ausbau von Waldwegen) mit der UNB abzu-stimmen sind. Außerdem enthält sie Festlegungen für die Jagdausübung, unter anderem zu den Jagdzeiten und den zu bejagenden Arten. Die Jagd auf Vögel ist mit Ausnahme des Fasans nicht zulässig. Zum NSG gehören auch Gebiete mit besonderen Regelungen. So erfolgt im Totalreservat an der Domburg und in der Naturwald-zelle Troglodenhau (insgesamt 33,69 ha) keine forst-wirtschaftliche Bodennutzung. Im Jahr 2002 wurde um den Großen und Kleinen Hakel eine Schutzzone von ca.

3.707 ha verordnet, in der den Landschaftscharakter oder die bestehenden Nutzungen verändernde Hand-lungen verboten sind. Für die Anwendung von Roden-tiziden ist die Zustimmung der ONB einzuholen.

Der Pflege- und Entwicklungsplan für das NSG Hakel (BIANCON 1996) ist auf das Erreichen des Schutzzieles der Verordnung von 1995 (Erhaltung und Entwicklung des Hakel-Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten) ausgerich-tet. Im Wald sind zwei Kernzonen für natürliche Suk-zession vorgesehen. Das agrarwirtschaftlich geprägte Umland wird als Schutzzone zur Sicherung der Nah-rungsressourcen der Greifvögel im NSG Hakel berück-sichtigt. Auch finden sich Pflege- und Entwicklungs-maßnahmen für vogelschutzrelevante Biotoptypen (Wälder trockenwarmer Standorte, Streuobstwiesen und Feldgehölze).

Zum Schutz des letzten noch verbliebenen Schrei-adlerpaars im Hakel wurden seit Ende 2008 fünf Forst-flächen ganzjährig nicht mehr bewirtschaftet. Im Jahr 2012 wurde kein Schreiadler Brutpaar im Hakel nach-gewiesen.

Um für die artenreiche und charakteristische Vogel-welt sowohl der Waldlebensräume als auch der Wald-ränder und des Halboffenlandes weiterhin geeignete Lebensstätten zu sichern, sind sowohl Maßnahmen im Wald als auch in den Randzonen und der ausgedehn-ten Offenlandzone des EU SPA notwendig. Prinzipiell ist eine naturnahe Waldbewirtschaftung entsprechend den in der Verordnung über das NSG festgelegten Ter-minen zu sichern.

Aus Sicht des Schutzes der charakteristischen Wald-vogelarten ist es in den letzten Jahren zu einer zu star-ken Auflichtung zuvor geschlossener Waldbestände in Teilen des Hakels gekommen. Die auch für die Erhal-tung der Eichenlebensraumtypen notwendigen Bewirt-schaftungsmaßnahmen haben ein Störungspotenzial insbesondere für die Greifvogelarten. Daher sollte die Bewirtschaftung so gestaltet werden, dass das Störpo-tenzial so gering wie möglich ist. Aus Sicht des Vogel-schutzes sind wiederholte Einschläge auf derselben Flä-che mit geringer Holzentnahme nicht förderlich. Besser mit den Zielen des Vogelschutzes vereinbar wäre die Einhaltung mehrjähriger Ruhephasen, in denen keiner-lei Eingriffe und Störungen erfolgen.

Besonderer Wert sollte auf die Entwicklung geschlos-sener Waldmäntel mit naturnahen Waldmantelgebü-schen gelegt werden. Zur Stabilisierung und Förderung der Greifvogelbestände, insbesondere zur Verbesse-rung der NahVerbesse-rungssituation, ist im landwirtschaftlich genutzten Umland ein höherer Anteil von kleinflächig über die Brutzeit verteilt gemähter Dauerfutterflächen (verstärkter Luzerneanbau) anzustreben. Um die Nah-rungsgrundlage von Greifvogelarten nicht zu gefähr-den sollten Rogefähr-dentizide nur in Ausnahmefällen bei besonders schwerwiegenden Gradationen von Klein-säugern zum Einsatz kommen.

Besonders auf die Greifvögel negativ wirkende Ein-flüsse des Waschbären können auf Grund der verstärk-ten Ausbreitungsverstärk-tendenz zunehmen. Dem sollte mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt werden.

EU SPA Hakel

Für Spechtpopulationen, insbesondere des Mittel-spechts, ist ein hoher Eichenanteil notwendig. Dabei sind die Erhaltung eines ausreichend hohen Totholzan-teils sowie die Erhaltung und Entwicklung von Altholz-kernbereichen in Eichen- und Buchenbeständen auch außerhalb der Totalreservate ebenso wichtig wie die Erhaltung der Höhlenbäume. Über den gesetzlichen Schutz von Horstbäumen nach § 28 NatSchG LSA hin-aus sollten in diesem für den Greifvogelschutz beson-ders bedeutenden Vogelschutzgebiet störungsarme Kernbereiche für den Greifvogelschutz mit reduzierter Bewirtschaftungsintensität festgelegt werden, die in dieser Form auch als Entwicklungsflächen für Specht-arten dienen können.

Die charakteristischen Vogelarten der halboffenen Kulturlandschaft (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Grau-ammer) benötigen zum Überleben eine Vielfalt von Strukturelementen (Feldhecken und andere kleinere Gehölzstrukturen, Brachen). Diese zu erhalten, aufzu-werten und durch entsprechende arten- und struktur-reiche Neupflanzungen standortheimischer Gehölze zu ergänzen sichert ihren Erhaltungszustand. Im umlie-genden intensiv bewirtschafteten Offenland brütende

Anhang-I-Arten (Wachtelkönig, Wiesenweihe) haben ohne direkte Schutzmaßnahmen wenig Aussicht auf erfolgreiche Bruten. Ihre Neststandorte sind bei Auffin-den durch Aussparen beim Erntevorgang zu sichern.

Auf die Jagd auf Vögel sollte zukünftig im Vogel-schutzgebiet gänzlich verzichtet werden.

Milane und Adler unterliegen einer besonderen Gefährdung durch Windkraftanlagen. Darüber hin-aus besteht durch den intensiven Betrieb des Airports Cochstedt ein erhöhtes Störpotenzial. Grundsätzlich sind daher die Vogelschutzziele sowohl innerhalb des Gebietes als auch in dessen Umfeld bei der Raumord-nungsplanung allgemein und bei der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen sowie beim Betrieb des Airports Cochstedt im Speziellen zu berücksich-tigen. Insbesondere sind dabei die Abstandskriterien der LAG VSW (2007) und aktuellere wissenschaftli-che Erkenntnisse zu berücksichtigen. Damit werden wesentliche Schutzziele des EU SPA gewahrt. Für den Schreiadler legt die LAG VSW (2007) auf der Basis wis-senschaftlicher Untersuchungen (MEYBURG et al. 2006, SCHELLER et al. 2001) für Windkraftanlagen

Milane und Adler unterliegen einer besonderen Gefährdung durch Windkraftanlagen. Darüber hin-aus besteht durch den intensiven Betrieb des Airports Cochstedt ein erhöhtes Störpotenzial. Grundsätzlich sind daher die Vogelschutzziele sowohl innerhalb des Gebietes als auch in dessen Umfeld bei der Raumord-nungsplanung allgemein und bei der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen sowie beim Betrieb des Airports Cochstedt im Speziellen zu berücksich-tigen. Insbesondere sind dabei die Abstandskriterien der LAG VSW (2007) und aktuellere wissenschaftli-che Erkenntnisse zu berücksichtigen. Damit werden wesentliche Schutzziele des EU SPA gewahrt. Für den Schreiadler legt die LAG VSW (2007) auf der Basis wis-senschaftlicher Untersuchungen (MEYBURG et al. 2006, SCHELLER et al. 2001) für Windkraftanlagen