• Keine Ergebnisse gefunden

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

Landesinterne Nr.: SPA0004LSA

EU-Nr.: DE 4531 401

Fläche: 784 ha

Einbezogene Schutzgebiete:

a) nach nationalem Recht

LSG0065SGH Helmestausee Berga-Kelbra (-) b) nach internationalem Recht

FFH0134LSA Gewässersystem der Helmeniederung (*)

FIB0002LSA Helmestausee Berga-Kelbra (=; Anteil Sachsen-Anhalt)

* liegt teilweise innerhalb des EU SPA; = flächengleich mit dem EU SPA; - umfasst das gesamte EU SPA und weitere außerhalb liegende Bereiche

Niederung. Die Böden des Gebietes sind hauptsäch-lich durch grundwasserbeeinflusste Vegen und Gleye gekennzeichnet, die in der Helmeniederung über teils mächtigen sandigen und kiesigen Substraten auftre-ten. Die am tiefsten gelegenen Bereiche der Niederung werden durch anmoorige Böden charakterisiert. In der Goldenen Aue finden sich über den holozänen Sedi-menten Lössablagerungen mit fruchtbaren Lehmen.

Diese teils tiefgründigen Braun- und Schwarzerdebö-den werSchwarzerdebö-den intensiv ackerbaulich genutzt (HÖPFNER

2003). Die jährlichen Niederschläge im Gebiet betragen unter 500 mm. Infolge der aus den Mittelgebirgen über das Gewässersystem der Helme abgeführten Wasser-mengen ist die Niederung jedoch stark überschwem-mungsgefährdet.

Die Fläche des nur etwa 3,5 m tiefen Stausees nimmt zwischen Haupt- und Westdamm ca. 600 ha ein. Je nach Jahreszeit und Stauung schwankt die Wasseroberfläche erheblich. Im Frühjahr mit der Schneeschmelze beginnt der Anstau der über die Helme und ihre Zuflüsse aus dem Harz in das südliche Harzvorland abfließenden Wasser-mengen. Im Vollstau bei Überflutung des Grünlandes im Rückhaltebecken kann sich die Wasserfläche nahezu verdoppeln. Mit dem Ablassen des Stauseewassers im Herbst werden dagegen im Stauseebecken ausge-dehnte Schlammflächen wieder frei (SCHULZE 2007). Tal-sperre und Stausee wurden 1968/69 in Betrieb genom-men und dienen vorrangig dem Hochwasserschutz für die östlich angrenzende, sehr fruchtbare und zuvor stark überflutungsgefährdete „Goldene Aue“. Daneben wird der Stausee auch vielfältig für touristische Zwecke genutzt, unter anderem zum Baden, Segeln und Surfen.

Die touristische Erschließung konzentriert sich auf das Südostufer, wo sich in Sachsen-Anhalt Strandbad und Gaststätte, in Thüringen Campingplatz, Anlegestellen und Bootsverleih befinden. Hier befindet sich auch ein besonders zur Kranichrastzeit geeigneter Beobach-tungsturm.

Allgemeine Angaben

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) – Lage und Lebensraumausstattung.

Blick über den im Winterhalbjahr abgelassenen Stausee (Foto: S. Ellermann).

Binnengewässer Acker Grünland Feuchtgrünland

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) Das jenseits des Westdammes gelegene

Rückhalte-becken wird von Gräben durchzogen, die nach Osten in den Solgraben und im Norden in die Nebenhelme entwässern. Neben teils verbrachtem Feuchtgrünland sind Röhrichte und Weichholzauenkomplexe ausge-bildet. Eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nur in Teilbereichen des Kuhrieths (extensive Mähnutzung) bzw. auf trockenerem Grünland im Bereich der Nord-spitze und des Westdammes (Schafbeweidung) sowie auf einer Ackerfläche im äußersten Nordwesten des EU SPA (SCHULZE 2007). An Wegen, Gräben und entlang der Helme sind Einzelbäume, Weichholzauensäume, Gebüsche und Röhrichte vorhanden, die das Gebiet zusätzlich strukturieren.

Bedeutung als Vogelschutzgebiet

Der etwa 2/3 der Fläche des EU SPA umfassende Helme-stausee hat eine große Bedeutung als Brut- und Rastge-biet für zahlreiche Wasservogelarten. Schon seit vielen Jahren ist das Gebiet eines der am besten erforschten Vogelbeobachtungsgebiete in Sachsen-Anhalt (SCHULZE

2007). Es beherbergt ca. 50 regelmäßig und 25 unregel-mäßig brütende Vogelarten (DORNBUSCH et al. 1996).

Brutvögel: Eine flächendeckende Revierkartierung wertgebender und weiterer bemerkenswerter Arten im Rahmen der systematischen Ersterfassung fand

Der Helmestausee ist Lebensraum zahlreicher Brutvogelarten. Schilfrohrsänger (Erfassung 2006) und Wachtelkönig (Erfassung 2009) brüten im EU SPA jedoch nur im nordwestlich an den Stausee angrenzenden Rückhaltebecken.

Auch tausende Lachmöwen sind im Gebiet als Rastvögel zu beobachten (Foto: T. Stenzel).

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

im Jahr 2006 statt (SCHULZE 2007).

Die Ergebnisse sind mit Ergänzun-gen zum Weißstorch und zu einiErgänzun-gen Entenarten aus den Jahresberich-ten zum Vogelmonitoring (FISCHER

& DORNBUSCH 2004, 2005, 2006 und 2008) sowie den Landeserfassungen von Wachtelkönig und Blaukehlchen (SCHULZE 2010a, 2011) in Tab. 14 dar-gestellt.

Der Weißstorch wurde erstmalig im Jahr 2006 als Brutvogel innerhalb des EU SPA nachgewiesen. Außerdem nutzen die Weißstörche die Wiesen des Kuhrieths als Nahrungsgebiet (SCHULZE 2007). Die landesweite Erfas-sung des Wachtelkönigs ergab für das EU SPA Helmestausee einen Bestand von 17 Revieren (SCHULZE 2010a). Als weitere Rallenart brütet auch das Tüpfelsumpfhuhn am Helmestausee, jedoch als sehr seltener und unregel-mäßiger Brutvogel (WAGNER & SCHEUER

2003). Für 2006 wird ein Revier genannt (SCHULZE 2007). Bemerkens-wert ist der überaus hohe Bestand des Schwarzhalstauchers im EU SPA.

Erstmalig 1981 nachgewiesen, brütet er seit 2000 alljährlich auf dem Hel-mestausee (WAGNER & SCHEUER 2003).

Seitdem haben sich die Bestände auf bis zu 87 BP erhöht (SCHULZE 2007).

Gemessen am Landesbestand für Sachsen-Anhalt ergibt sich für den Helmestausee ein Anteil von 58 %.

Weitere bemerkenswerte Brutvogel-arten im EU SPA sind Schilfrohrsänger, Drosselrohrsänger, Knäkente,

Flussre-Art

Revier-zahl Anteil am Lan-desbestand

( %)

Revierzahl nach

SCHULZE 2007 Revierzahl laut Standarddaten-bogen (2004) Anhang I-Arten

Rohrdommel 1 1,1 0

-Weißstorch 1 0,2 1

-Rohrweihe 1 0,07 BZB 1-5

Rotmilan 1 0,04 1 1-5

Schwarzmilan 1 0,07 1 1-5

Wachtelkönig 17 6,3 14 6-10

Tüpfelsumpfhuhn 1 3,3 1 1-5

Neuntöter 4 0,02 4 1-5

Sperbergrasmücke 0 0 0 1-5

Blaukehlchen 6 2,4 1 1-5

Rote-Liste-Arten (Kategorie 1 und 2)

Knäkente 3 2 BZB

-Löffelente 3 6,7 -

-Schwarzhalstaucher 87 58 87

-Bekassine 5 1,4 5

-Schilfrohrsänger 9 1,1 9

-Drosselrohrsänger 1 0,04 1

-Weitere bemerkenswerte Arten

Brandgans 1 0,6 - 1-5

Schnatterente 1 0,8 -

-Krickente 1 2,2 -

-Kolbenente BZB - BZB

-Wachtel 2 0,04 2

-Kormoran 0 0 0 1-5

Graureiher 65 5,4 65 101-250

Flussregenpfeifer 1 0,08 1

-Raubwürger 1 0,1 1

-Bartmeise 0 0 0 1-5

Schlagschwirl 2 0,3 2

-Rohrschwirl 1 0,2 1

-Braunkehlchen 5-10 0,1 5-10

-Steinschmätzer 2 0,1 2

-Grauammer 3 0,06 3

-Tab. 14: Übersicht über die aktuellen Revierzahlen der wertgebenden Arten nach o. a. Quellen im Vergleich zu den Daten aus SCHULZE (2007) und den Daten im Stan-darddatenbogen. Angegeben ist ferner der Anteil am Gesamtbestand im Land Sachsen-Anhalt (ausgedrückt als Prozentsatz des geschätzten Maximalbestandes nach DORNBUSCH et al. [2007], aktualisiert).

Das EU SPA beherbergt mehr als die Hälfte der in Sachsen-Anhalt brütenden Schwarzhalstaucher (Foto: R. Schöne).

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) genpfeifer, Bekassine, Steinschmätzer und

Braunkehlchen (SCHULZE 2007).

Rastvögel: Zur Ermittlung der Zug- und Rastvogelbestände auf dem Helmestausee wurden vorhandene Ergebnisse der Was-servogelzählung, Daten aus ornithologi-schen Jahresberichten (VEREIN NORDHÄUSER

ORNITHOLOGEN e. V. 2003-2011), der Landes-erfassung der Schwäne (SCHULZE 2012b), der rastenden Kraniche (PSCHORN & SCHEIL

2011) sowie gezielter Kartierungen in den Jahren 2010 und 2011 ausgewertet und zusammengefasst. Die maximal erfassten Rastbestände der Jahre 2003 bis 2011 sind in Tab. 15 dargestellt. Dabei wurde der Stau-see jeweils als Gesamtgebiet betrachtet, da die rastenden Vögel nicht nur dem thürin-gischen oder sachsen-anhaltischen Anteil zugeordnet werden können.

Der Helmestausee ist nicht nur ein bemerkenswertes Brutgebiet, sondern auch ein bedeutendes Rast- und Überwin-terungsgebiet für zahlreiche Wasservögel.

Bereits in den 1970er und 1980er Jahren wurden im Gebiet rastende Kraniche regis-triert. Seit Beginn der 1990er Jahre han-delte es sich alljährlich um mehrere tau-send Individuen und die Bedeutung des Gebietes als Trittstein für den Kranichzug nahm seitdem stetig weiter zu. 2006 und 2008 lag die festgestellte Tageshöchst-zahl bei fast 40.000 Individuen (PSCHORN &

SCHEIL 2011), was die im Standarddatenbo-gen Standarddatenbo-genannte Spanne deutlich übertrifft und die überregionale Bedeutung des EU SPA als Kranichrastplatz unterstreicht. Mit einem Rastbestand von mehr als 1 % der Flyway-Population ist der Helmestausee eines der wichtigsten Rastgebiete für den Kranich in Sachsen-Anhalt und übertrifft hinsichtlich der von 2003-2011 festge-stellten Individuenzahlen alle anderen Rastgebiete Sachsen-Anhalts bei weitem.

Auch die Rastbestände von Saatgans und Löffelente erfüllen regelmäßig das 1 %-Kri-terium in Bezug auf die Flyway-Population, obgleich die Rastbestände der Löffelente in den letzten Jahren im Vergleich zu DORN

-BUSCH et al. (1996) etwas geringer waren.

Blässgans, Krickente, Tafelente und Reiher-ente treten im EU SPA mit tausenden ras-tenden Individuen auf, ebenso Blässhuhn, Kiebitz und Lachmöwe. Bemerkenswert sind auch die Rastvorkommen von jeweils mehreren hundert Schwarzhalstauchern, Zwergtauchern, Haubentauchern und Schnatterenten. Seit 2004 nahm die Anzahl der Silberreiher im Gebiet stark zu. Auch das breite Artenspektrum der vor allem auf den Schlammflächen rastenden Limi-kolen ist sehr bemerkenswert, wobei auch

Art

Singschwan 20 7 - 6-10

Zwergschwan 5 - -

-Weißwangengans 4 2 - 1-5

Moorente 2 3 - 1-5

Zwergsäger 6 5 - 1-5

Ohrentaucher 1 7 -

-Prachttaucher 1 1 -

-Löffler 0 1 -

-Rohrdommel 2 1 - 1-5

Nachtreiher 2 - -

-Silberreiher 115 10 -

-Purpurreiher 1 1 - 1-5

Seidenreiher 1 1 -

-Schwarzstorch 15 4 - 1-5

Weißstorch 20 18 - 11-50

Fischadler 5 11 - 6-10

Wespenbussard 0 3 - 1-5

Kornweihe 4 7 - 6-10

Wiesenweihe 0 1 - 1-5

Rohrweihe 16 22 -

-Rotmilan 34 29 -

-Schwarzmilan 10 10 -

-Schreiadler 1 - -

-Steinadler 1 - -

-Seeadler 4 4 - 1-5

Merlin 1 1 - 1-5

Wanderfalke 2 3 - 1-5

Kranich 39.820 10.264 3.000 1.001-10.000

Tüpfelsumpfhuhn 1 2 -

-Säbelschnäbler 3 3 -

-Goldregenpfeifer 62 400 140 251-500

Pfuhlschnepfe 22 22 -

-Odinshühnchen 2 - -

-Bruchwasserläufer 45 62 160 51-100

Kampfläufer 78 75 250 51-100

Schwarzkopfmöwe 3 1 - 1-5

Lachseeschwalbe 0 1 -

-Raubseeschwalbe 9 13 -

-Trauerseeschwalbe 120 150 - 101-250

Flussseeschwalbe 3 15 - 11-50

Küstenseeschwalbe 1 1 -

-Zwergseeschwalbe 1 5 -

-Weißbartseeschwalbe 2 3 -

-Eisvogel 10 10 - 6-10

Seggenrohrsänger 4 1 -

-Blaukehlchen >1 1-5 -

-Art. 4.2-Arten

Höckerschwan 196 - -

-Saatgans 9.000 - 450 251-500

Blässgans 2.000 - -

-Graugans 57 - 100 51-100

Kurzschnabelgans 5 - -

-Brandgans 26 - -

-Schnatterente 400 - 50 11-50

Pfeifente 200 - 50 11-50

Krickente 2.500 - -

-Stockente 3.950 - -

-Spießente 80 - 60 51-100

Tab. 15: Übersicht über die Rastbestände der wertgebenden Arten nach o. a.

Quellen im Vergleich zu den Daten aus WEBER et al. (2003), DORNBUSCH et al.

(1996) und den Daten im Standarddatenbogen, getrennt nach Arten des An-hang I und des Art. 4.2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. * Tageshöchstzahlen

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

hier einige Arten hohe Individuenzahlen erreichen.

In Tab. 16 ist die Erfüllung der IBA-Kriterien im EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra zusammenfassend dargestellt. Hier wird noch einmal die große Bedeutung des Gebietes als Brut- und insbesondere als Rastgebiet hervorgehoben.

Schutz- und Erhaltungsziele

Das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) ist laut Standard-datenbogen als Lebensraum für Vogelar-ten nach Anhang I und nach Artikel 4.2 der EU-VSchRL zu erhalten. Detaillierte Schutz- und Erhaltungsziele werden derzeit im Rahmen der Erarbeitung des Manage-mentplanes definiert. Auf die Avifauna bezogene Schutz- und Erhaltungsziele für das Gebiet sind:

Erhaltung und Entwicklung der

Vogel-•

gemeinschaft von Rieden und Röhricht-beständen, insbesondere des Bestan-des von Rohrweihe, Rohrdommel, Tüpfelsumpfhuhn und Blaukehlchen (Anhang I). Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten Verlandungszonen mit Altschilfbeständen und aufgelocker-ten Bereichen. Erhaltung von Sträuchern und Röhrichten in enger Verzahnung mit offenen Feuchtflächen sowie Erhaltung von mit Röhricht bestandenen Gräben.

Erhaltung und Entwicklung der

Vogel-•

bestände eutropher Stillgewässer mit deckungsreichen Ufern, insbeson-dere des Knäkenten-, Löffelenten- und Schwarzhalstaucherbestandes (Art. 4.2) sowie Erhaltung von angrenzenden Wiesenbereichen oder ausgedehnten Sumpf- und Grünlandbereichen für die Knäkente.

Erhaltung und Entwicklung der

cha-•

rakteristischen Vogelgemeinschaft des offenen Kulturlandes, insbesondere der Arten nach Anhang I wie Weißstorch und Wachtelkönig sowie der Zugvo-gelart Bekassine (Art. 4.2). Erhaltung der extensiv genutzten Feucht- und Nasswiesen und -brachen sowie Hoch-staudenfluren. Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Röhrichten in enger Verzahnung mit offenen Feuchtflä-chen als Habitat für BraunkehlFeuchtflä-chen.

Erhaltung und Entwicklung sowie Förderung der

cha-•

rakteristischen Vogelgemeinschaft der halboffenen Kulturlandschaft, insbesondere der Bestände von Neuntöter und Sperbergrasmücke (Anhang I) sowie von Raubwürger und Grauammer. Erhaltung von offenen Gebieten mit Dornstrauchgebüschen und anderen kleineren Gehölzstrukturen sowie stellen-weise vegetationsarmen Bereichen. Erhaltung bzw.

Art

Knäkente 48 - 450 251-500

Löffelente 660 - 750 501-1.000

Kolbenente 6 - -

-Gänsesäger 59 - 130 101-250

Mittelsäger 3 - -

-Zwergtaucher 380 - 400

-Haubentaucher 523 - -

-Rothalstaucher 4 - -

-Schwarzhalstaucher 770 - -

-Kormoran 600 - -

-Graureiher 173 - -

-Mäusebussard 43 - -

-Wasserralle 5 - -

-Teichhuhn 7 - -

-Blässhuhn 10.000 - 12.000 1.001-10.000

Austernfischer 2 - -

-Kiebitzregenpfeifer 83 - 180

-Kiebitz 5.000 - 10.000 1.001-10.000

Flussregenpfeifer 32 - -

-Sandregenpfeifer 37 - -

-Regenbrachvogel 3 - -

-Großer Brachvogel 146 - 350 251-500

Uferschnepfe 18 - 20 11-50

Bekassine 81 - 1.000 501-1.000

Flussuferläufer 33 - 140

-Dunkler Wasserläufer 28 - -

-Rotschenkel 8 - 60 51-100

Grünschenkel 72 - -

-Waldwasserläufer 26 - 20

-Steinwälzer 3 - -

-Knutt 12 - -

-Sanderling 5 - -

-Zwergstrandläufer 40 - 230

-Temminckstrandläufer 5 - -

-Sichelstrandläufer 5 - -

-Alpenstrandläufer 172 - 1.000

-Zwergmöwe 250 - -

-Lachmöwe 9.000 - -

-Sturmmöwe 130 - -

-Silbermöwe 19 - -

-Mittelmeermöwe 23 - -

-Steppenmöwe 4 - -

-Heringsmöwe 4 - -

-Raubwürger 4 - -

-Bergpieper 30 - -

-Tab. 16: Übersicht über die Erfüllung der IBA-Kriterien im EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra.

Art IBA-Kriterien

Saatgans B1i, C3

Löffelente B1i, C3

Kranich A4i, B1i, B1iv, C2, C5

Wachtelkönig B2, C6

Blaukehlchen C6

Allgemeingültige Kriterien A4iii, C4, C7

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

Im Herbst und Frühjahr konzentrieren sich auf den Wasser- und Schlammflächen des Stausees Zehntausende rastende Zugvögel.

Dargestellt sind die Rastvorkommen der Jahre 2003-2011.

Rastende Silberreiher sind im EU SPA mittlerweile keine Seltenheit mehr (Foto: E. Greiner).

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

Förderung der extensiven Nutzung von Grünland- und Ackerflächen.

Erhaltung und Entwicklung der Greifvogelbestände,

insbesondere von Rot- und Schwarzmilan (Anhang I) durch Erhaltung des störungsarmen Offenlandes als Nahrungshabitat sowie Erhaltung und Förderung geeigneter Gehölzstrukturen als Niststandort.

Erhaltung und Entwicklung der Funktion des Gebietes

als Zugrastgebiet für Kranich, Sing- und Zwergschwan, Silberreiher, Schwarz- und Weißstorch, Goldregenpfei-fer, Pfuhlschnepfe, BruchwasserläuGoldregenpfei-fer, KampfläuGoldregenpfei-fer, Trauerseeschwalbe und Seggenrohrsänger (Anhang I) sowie für die Arten nach Art. 4.2 Saatgans, Blässgans, Graugans, Schnatterente, Pfeifente, Krickente, Stock-ente, LöffelStock-ente, TafelStock-ente, ReiherStock-ente, Zwergtaucher, Haubentaucher, Schwarzhalstaucher, Kormoran, Blässhuhn, Kiebitz, Kiebitzregenpfeifer, Sandregen-pfeifer, Großer Brachvogel, Bekassine, Flussuferläufer, Zwergstrandläufer, Alpenstrandläufer Zwergmöwe und Lachmöwe. Erhaltung von weitläufigen, störungs-armen Schlamm- und Schlickflächen mit Restwasser-bereichen im Stausee über die Herbst- und Winter-monate, Erhaltung der extensiv genutzten feuchten Grünlandbereiche im Rückhaltebecken.

Erhaltung und Entwicklung der Funktion des

Gebie-•

tes als Überwinterungsgebiet für Singschwan und Silberreiher (Anhang I) sowie für die Arten nach Art.

4.2 Saatgans und Blässgans, Stockente, Reiherente, Gänsesäger, Kormoran, Graureiher, Blässhuhn. Belas-sen von offenen Schlamm- und Restwasserflächen in den Wintermonaten, Erhaltung extensiv genutzter Grünlandbereiche.

Fachliche Hinweise zur Gebietsentwicklung Für eine artenreiche und charakteristische Vogelwelt hat im EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra neben der Sicherung der Funktionalität als Brutgebiet insbeson-dere die Erhaltung und Optimierung der Funktion des Stausees als bedeutendes Zugrastgebiet eine hohe Priorität. Große Bedeutung kommt hierbei dem Was-serstandsmanagement zu (vgl. auch SCHULZE 2007).

Dies umfasst auch die Absicherung hoher Grundwas-serstände in den Grünländern und Röhrichten des Rückhaltebeckens von April bis Mitte August durch Vollstau, womit für Wiesenbrüter (Bekassine, Wach-telkönig) und Schilfbrüter (Rohrsänger, Rallen, Rohr-weihe, Enten) günstige Brutbedingungen gesichert werden können. Im Bereich des Kuhrieths sowie des Langen Rieths sind ganzjährig hohe Grundwasser-stände vorteilhaft. Diese werden derzeit durch die meliorative Wirkung der das Gebiet durchziehenden Wassergräben eingeschränkt.

Um freiliegende Schlamm- und Schlickflächen im Bereich der Nordspitze, des Helmeeinlaufs und des südwestlichen Teils als Rastflächen für Limikolen, Was-servögel und Kranich entstehen zu lassen, müsste der Stausee ab Mitte August langsam von 13 Mio. m3 auf ca. 10 Mio. m3 abgelassen werden. Eine Restwasserflä-che im südliRestwasserflä-chen Stauseeteil bietet über die Herbst- und Wintermonate insbesondere Wasservögeln (unter anderem auch Saat- und Blässgänsen) günstige Rast-bedingungen. Die möglichen Konflikte bei der Umset-zung eines nach Wasserrahmenrichtlinie vorgeschrie-benen Wasserregimes der Talsperre in Beziehung zum FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ bei

Auch Reiherenten rasten in größerer Anzahl regelmäßig auf dem Helmestausee (Foto: E. Greiner).

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) der Herstellung bzw. Erhaltung eines günstigen

Erhal-tungszustandes einerseits für das EU SPA, andererseits für das FFH-Gebiet müssen im Vorfeld der rechtlichen Sicherung gelöst werden. Wassertemperatur und -qua-lität für ein Ablassen aus dem Stausee werden im Spät-sommer oft erst erreicht, wenn das Rastgeschehen der Vögel im Jahr schon weit fortgeschritten ist, also zu spät. Eine deutliche Aufwertung als Brut- und Rastplatz

könnte der Stausee z. B. durch die Anlage einer Insel unweit des Mündungsbereichs der Helme erfahren.

Eine forstwirtschaftliche Nutzung des Bruchwaldes südlich der Helme findet aktuell nicht statt. Es ist anzu-streben, dass dies zum Schutz der Greifvogelbrutplätze und des Standortes der ehemaligen Graureiherkolo-nie weiterhin beibehalten wird. Die Umwandlung der wenigen Ackerflächen im Gebiet in extensiv genutztes

Nach Norden und Westen schließen sich an den flachen Stausee ausgedehnte und teils von Gräben durchzogene Grünland-bereiche an (Foto: E. Steinborn).

Bis zu 10.000 Blässhühner rasten am Helmestausee (Foto: T. Stenzel).

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

Grünland wäre vorteilhaft. Das Mahdregime auf den Grünland- und Brachflächen ist an den Brutverlauf der dort vorkommenden Wiesenbrüter, insbesondere des Wachtelkönigs, anzupassen. Außerhalb der Brutzeit ist auch eine extensive Beweidung mit Schafen mög-lich. Für die in Schilfröhrichten brütenden Arten sind ausreichend große und ungestörte Röhrichtbereiche notwendig. Für das Blaukehlchen und die Rohrsän-ger-Arten sind Gräben mit Schilfröhricht ein wichtiger Lebensraum. Sie können nur durch ein angepasstes Grabenmanagement erhalten werden (Grabenberäu-mung schonend und nur abschnittsweise). Schilfmahd darf im EU SPA nicht bzw. nur eingeschränkt unter Ausschluss sensibler Bereiche und bei Belassen ausrei-chend großer Ausweichflächen für Schilfbrüter stattfin-den. Für Vogelarten der halboffenen Kulturlandschaft, wie Neuntöter, Raubwürger und Grauammer, sind klei-nere Gehölzstrukturen als Singwarten zu sichern.

Die Rast- und Nahrungsflächen werden unter ande-rem von mehreren zehntausend Kranichen und meh-reren tausend Gänsen und Enten genutzt. Auf das Rastgeschehen einwirkende Störungen sind daher zur Zugzeit sowie im Winterhalbjahr zu vermeiden. Glei-ches gilt auch für die sensiblen Brutgebiete. Die tou-ristische Nutzung des Stausees lässt sich durch eine Abgrenzung wassersportfreier Schutzzonen im Stausee mittels Bojenketten, Einschränkung der Nutzung der Nebendämme sowie durch Sperrung des Hauptdamms zur Kranichrastzeit besser mit dem Schutzziel verein-bar gestalten. Aus den gleichen Gründen entspricht

die Jagd auf Vögel innerhalb des EU SPA nicht dem Schutzziel. Zum Schutz der Kraniche während ihres Aufenthaltes auf dem Herbstzug am Helmestausee hat der Landkreis Mansfeld-Südharz in den letzten Jahren Allgemeinverfügungen erlassen. Vor dem Hintergrund inzwischen steigender Besucherzahlen am mittlerweile größten Kranichrastplatz Mitteldeutschlands, der Öff-nung von Teilen des Betriebsgeländes der Talsperre sowie der Nichtbeachtung von Hinweisschildern oder Absperrungen durch Besucher sollten die Regelungen evaluiert werden. Zusätzlich sollte der Besucheran-sturm wie bisher durch naturverträgliche Führungen gelenkt werden (z. B. durch die Biosphärenreservatsver-waltung Karstlandschaft Südharz). Hierfür würden sich auch ständige Gebietsbetreuer besonders eignen.

Das Gebiet ist aufgrund seiner enormen Bedeu-tung als Rast- und Schlafplatz für zehntausende Zug-vögel, insbesondere für Kraniche als Trittstein auf dem Zug nach Frankreich und Spanien, durch die Natura 2000 Regelungen geschützt. Da sich die Nahrungsflä-chen der Kraniche und Gänse vielfach außerhalb des EU SPA befinden, sind die Vogelschutzziele grundsätz-lich sowohl innerhalb des Gebietes als auch in dessen Umfeld bei der Raumordnungsplanung allgemein und bei der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen und Leitungstrassen im Speziellen zu berücksichtigen.

Insbesondere sind dabei die Abstandskriterien der LAG VSW (2007) einzuhalten und aktuellere wissen-schaftliche Erkenntnisse zu beachten. Damit werden wesentliche Schutzziele des EU SPA gewahrt.

Eine herausragende Bedeutung hat das EU SPA als Rastgebiet für Kraniche, die auf ihrem Weg in die Überwinterungsgebiete den Harz in Richtung Südwesten umfliegen (Foto: T. Stenzel).