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Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt

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Die Europäischen

Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt

BErichtE des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt h EF t 10/2013

(2)
(3)

Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt

Kerstin Mammen, Ubbo Mammen,

Gunthard Dornbusch & Stefan Fischer

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort ... 4

Grundlagen und Umsetzung der Gebietsmeldungen ... 5

Ersterfassungen und Monitoring in den EU-Vogel schutzgebieten ... 7

Ausblick ... 12

Dank ... 14

Europäische Vogelschutzgebiete EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst ... 15

EU SPA Zerbster Land ... 25

EU SPA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See ... 31

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) ... 41

EU SPA Hakel ... 51

EU SPA Aland-Elbe-Niederung ... 59

EU SPA Vogelschutzgebiet Drömling ... 69

EU SPA Landgraben-Dumme- Niederung ... 81

EU SPA Milde-Niederung/Altmark ... 87

EU SPA Vogelschutzgebiet Klietzer Heide ... 95

EU SPA Elbaue Jerichow ... 101

EU SPA Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide ... 113

EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch ... 121

EU SPA Vogelschutzgebiet Alten grabower Heide ... 129

EU SPA Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg ... 135

EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster ... 145

EU SPA Auenwald Plötzkau ... 155

EU SPA Vogelschutzgebiet Hochharz ... 161

EU SPA Nordöstlicher Unterharz ... 169

EU SPA Salziger See und Salzatal ... 177

EU SPA Saale-Elster-Aue südlich Halle ... 185

EU SPA Glücksburger Heide ... 195

EU SPA Vogelschutzgebiet Annaburger Heide ... 201

EU SPA Feldflur bei Kusey ... 207

EU SPA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd ... 215

EU SPA Mahlpfuhler Fenn ... 221

EU SPA Fallsteingebiet nördlich Osterwieck ... 227

EU SPA Huy nördlich Halberstadt ... 233

EU SPA Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg ... 239

EU SPA Buchenwälder um Stolberg ... 245

EU SPA Zeitzer Forst ... 251

EU SPA Mittlere Oranienbaumer Heide ... 257

Literaturverzeichnis ... 263

Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt

Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Heft 10/2013

(6)

Vorwort

Über Millionen von Jahren hat sich auf unserem Plane- ten eine faszinierende Arten- und Formenvielfalt entwi- ckelt. Diese biologische Vielfalt an Pflanzen und Tieren ist ein unschätzbarer Reichtum dieser Erde. Immer häu- figer ist diese Vielfalt jedoch durch das Wirken des Men- schen bedroht. Die ständig weiter voranschreitende Rodung des tropischen Regenwaldes, die Ausdeh- nung der Wüstengebiete aufgrund von Holzeinschlag, Überweidung und Wasserentzug, die großflächige Trockenlegung von Feuchtgebieten und Flussdeltas mit nachfolgender intensiver Landwirtschaft sowie die zunehmende Verbauung von Flüssen veranschaulichen dies sehr deutlich. Diesen steigenden Beeinträchtigun- gen Einhalt zu gebieten war das Ziel der internationa- len Umweltkonferenz in Rio de Janeiro im Jahre 1992.

Deutschland hat maßgeblich zum Gelingen der dort verabschiedeten Biodiversitätskonvention beigetra- gen und sie im Dezember 1993 ratifiziert. Wie ernst es um die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf der Erde steht, zeigen die Nachfolgekonferenzen Rio+5 1997 in New York, Rio+10 2002 in Johannesburg und Rio+20 im Juni 2012 wiederum in Rio de Janeiro. Auch in unserem Bundesland soll die Umsetzung der Biodiversitätskon- vention im Rahmen der im Jahre 2010 verabschiedeten Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt hel- fen, den in den vergangenen Jahrzehnten eingetrete- nen Beeinträchtigungen der wild lebenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere aber ihrer Lebensräume, sowie dem Verlust an genetischer Vielfalt entgegenzu- wirken.

Vorreiter im globalen Naturschutz ist bis heute der Vogelschutz. Gründe dafür sind einerseits die Faszina- tion der Menschen an der Formenvielfalt und an den Leistungen der Vögel auf ihren Zugwegen sowie die vergleichsweise gute Kenntnis der Vogelwelt, ande- rerseits aber auch die zunehmende Bedrohung ihrer Lebensräume. Zum Schutz der in Europa vorkom- menden Vogelarten trat deshalb bereits 1979 die so genannte EU-Vogelschutzrichtlinie in Kraft. Auf ihrer Grundlage wurden in Sachsen-Anhalt bis zum Jahre

2003 32 Europäische Vogelschutzgebiete mit einem Anteil von 8,3 % an der Landesfläche gemeldet. Damit wurden die bedeutendsten Brut-, Rast- und Überwin- terungsgebiete für die Vogelwelt in unserem Lande formal gesichert. Im Rahmen des Monitoringkonzeptes der Staatlichen Vogelschutzwarte wurden in den Jah- ren danach die Bestandserfassungen der Brutvögel in allen 32 Vogelschutzgebieten durchgeführt. Außerdem wurde die Erfassung der Rastvögel, die überwiegend ehrenamtlich und auch über diese Schutzgebiete hin- ausgehend erfolgte, koordiniert.

Wiederholt konnte ich mich, insbesondere auch auf dem Treffen der Wasservogelzähler in Steckby, persön- lich von dem hohen ehrenamtlichen Engagement bei diesen Tätigkeiten überzeugen und möchte mich an dieser Stelle als Präsident des Landesamtes für Umwelt- schutz Sachsen-Anhalt ausdrücklich dafür bedanken.

Die Ergebnisse der Arbeiten werden in der vorliegen- den Dokumentation über die EU-Vogelschutzgebiete Sachsen-Anhalts als Grundlage für die Berichtspflich- ten an die EU, für die Erarbeitung von Managementplä- nen und für die Beurteilung von Eingriffen anschaulich zusammengefasst und der Öffentlichkeit verfügbar gemacht. Wir wollen damit auch ausdrücklich auf die Schönheit und Schutzwürdigkeit dieser „Perlen des Vogelschutzes“ hinweisen und dazu anregen, insbe- sondere auch dort die faszinierende Vogelwelt unseres Landes zu erkunden.

Die hier dargestellten Ergebnisse zum aktuellen Brut- und Rastvogelgeschehen in den EU-Vogelschutzge- bieten sind eine hervorragende Grundlage für die nächsten notwendigen Schritte. Dies sind der Aufbau eines Monitorings in den EU SPA, die landesrechtliche Sicherung der Gebiete, die Erarbeitung, vor allem aber auch die Umsetzung von Managementplänen, um den Schutz der heimischen Vogelwelt dauerhaft zu sichern.

Klaus Rehda Präsident

(7)

Im Jahre 1979 trat die RICHTLINIE 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, die so genannte EU-Vogelschutzrichtlinie, zum Schutz der in Europa vorkommenden Vogelarten in Kraft. Dies kann als Meilenstein im europäischen Vogel- und Natur- schutz bezeichnet werden, denn nach dieser Richtlinie genießen alle europäischen Vogelarten einen Schutz- status. Für die im Anhang I der Richtlinie aufgeführten Arten sind nach Artikel 4 besondere Schutzgebiete auszuweisen. Im Jahre 2009 wurde die EU-Vogelschutz- richtlinie kodifiziert (weitgehend unverändert) neu erlassen (RICHTLINIE 2009/147/EG).

In vielen europäischen Ländern wurde allerdings ins- besondere der Gebietsschutz nur sehr zögerlich umge- setzt. Deshalb erarbeitete der Internationale Rat für Vogelschutz (ICBP), inzwischen BirdLife International, im Auftrag der Europäischen Gemeinschaft Mitte der 1980er Jahre ein über den EG-Bereich hinausgehendes Inventar von „Important Bird Areas (IBA) in Europe“, das am 17.5.1987 bestätigt wurde (GRIMMETT & JONES 1989) und das als Referenzliste für die Ausweisung von EU- Vogelschutzgebieten diente.

Bereits im Jahre 1991 wurde in Sachsen-Anhalt auf dieser Grundlage von der Staatlichen Vogelschutz- warte eine Fachvorlage für die Beantragung von neun EU-Vogelschutzgebieten (EU SPA) erarbeitet. Das Land Sachsen-Anhalt meldete diese neun EU SPA mit einer Fläche von 27.201 ha (ca. 1,3 % der Landesfläche) im November 1992 an die EU-Kommission. Es waren die EU SPA Steckby-Lödderitzer Forst, Zerbster Land, Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See, Helme- stausee Berga-Kelbra, Hakel, Aland-Elbe-Niederung, Drömling, Landgraben-Dumme-Niederung und Milde- Niederung/Altmark (DORNBUSCH et al. 1996).

Mit der Verabschiedung der RICHTLINIE 92/43/EWG, der so genannten Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, im Jahre 1992 wurden die Vorgaben der EU-Vogel- schutzrichtlinie für die besonderen Schutzgebiete (EU SPA einschließlich der Ramsar-Gebiete) verbind- lich.

Im Auftrag von BirdLife International wurde die Inven- tarliste der Important Bird Areas in den Jahren 1997 und 1998 europaweit um ein Vielfaches erweitert (HEATH &

EVANS 2000) und für Deutschland im Jahr 2002 endgül- tig festgeschrieben (SUDFELDT et al. 2002). Diesen neuen Bedingungen Rechnung tragend, begannen in Sach- sen-Anhalt im Jahr 1999 intensive Arbeiten zur Auswei- sung weiterer EU-Vogelschutzgebiete. Erneut wurden die fachlichen Grundlagen von den Landesbehörden in enger Zusammenarbeit mit dem Ornithologenverband Sachsen-Anhalt, dem NABU und vielen weiteren ehren- amtlich tätigen Ornithologen erarbeitet.

Dabei wurden die Artvorkommen, die Vorkom- mensschwerpunkte der einzelnen Arten und Vogelan- sammlungen im Sinne der Ramsar-Konvention auf der Grundlage aller zu diesem Zeitpunkt verfügba- ren Daten (DORNBUSCH 2002, DORNBUSCH et al. 2004a, FISCHER & DORNBUSCH 2004, GNIELKA & ZAUMSEIL 1997) lokalisiert, kartografisch bearbeitet und Gebietsab-

grenzungen festgelegt. Insbesondere fanden hier die Großtrappe als global gefährdete Art, der Rotmilan als Art mit ungünstigem Erhaltungszustand und Verbrei- tungsschwerpunkt in Europa, Vogelarten der Auen und Heiden sowie Zug- und Gastvogelarten beson- dere Berücksichtigung.

Im Ergebnis dieser Arbeiten wurde die Gebietskulisse der EU-Vogelschutzgebiete mit Beschluss der Landes- regierung vom 28./29. Februar 2000 auf 23 EU SPA mit einer Fläche von 122.390 ha (ca. 6,0 % der Landesfläche) erweitert (DORNBUSCH 2001).

Auch bei dieser Ausweisung von EU-Vogelschutzge- bieten orientierte man sich in Sachsen-Anhalt an der Kulisse der Important Bird Areas, insbesondere auch deshalb, weil das Inventar der Important Bird Areas sei- tens der Europäischen Union in der Vergangenheit für die Beurteilung des Standes der Ausweisung von EU- Vogelschutzgebieten herangezogen worden war. Dem entsprechend wurden auch die Vogelschutzgebiete Sachsen-Anhalts auf der Grundlage der festgelegten IBA-Kriterien ausgewählt, die von GRIMMETT & JONES

(1989) ausgearbeitet und 1995, 1997 und 1999 fort- geschrieben worden sind (BIRDLIFE INTERNATIONAL 1999, DOER et al. 2002) (Tab. 1).

Im Wesentlichen werden dabei IBA von globaler Bedeutung (A-Kriterien), von gesamt-europäischer Bedeutung (B-Kriterien) und von herausragender Bedeu- tung in der EU (C-Kriterien) unterschieden. In den IBA von globaler Bedeutung geht es um den Schutz von glo- bal gefährdeten Vogelarten, in Deutschland von Groß- trappe oder Moorente, aber auch um den Schutz von großen Vogelansammlungen, insbesondere von Was- servögeln im Sinne der Ramsar-Konvention. Ebenfalls um den Schutz von Vogelansammlungen (B1), aber auch um den Schutz von Gebieten mit besonderer Bedeutung für Arten mit einem ungünstigen Erhaltungszustand in Europa (B2) sowie von Arten mit einem europaweit günstigen Erhaltungszustand und auf Europa konzen- trierten globalen Populationen (B3), geht es in den IBA von gesamt-europäischer Bedeutung. Die IBA von her- ausragender Bedeutung in der EU (C) stellen eine Ergän- zung zu den bisher genannten Gebieten dar, jedoch sind die Schwellenwerte zur Einstufung der Arten bzw.

Artengruppen in die entsprechenden Kriterien nur auf die Bestände in der EU bezogen. Ein weiteres darin ent- haltenes Kriterium ist, ob das betreffende Gebiet eines der fünf wichtigsten Gebiete in der jeweiligen europäi- schen Region für Arten oder Unterarten, die in der EU als gefährdet betrachtet werden, darstellt (ein so genanntes Top-5-Gebiet). In Deutschland wurden für die Auswahl von IBA und EU SPA aus pragmatischen Gründen die Bundesländer als Regionen betrachtet. Für eine Schutz- gebietsauswahl reichte bereits die Erfüllung nur eines IBA-Kriteriums aus. Im Gegensatz zur Festlegung von IBA kann ein EU SPA aber auch ohne die Erfüllung von IBA-Kriterien ausgewiesen werden, um artspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden.

In einem ergänzenden Aufforderungsschreiben zur Meldung von Vogelschutzgebieten in Deutsch-

Grundlagen und Umsetzung der Gebietsmeldungen

(8)

land bescheinigte die Europäische Kommission Sachsen-Anhalt im Frühjahr 2003 die „bisher fachlich beste Umsetzung“ bei der Ausweisung von EU SPA in Deutschland. Die darin gleichzeitig formulierten Anre- gungen der Kommission sowie Veränderungen in der Avifauna und neue Erkenntnisse (SUDFELDT et al. 2002, DORNBUSCH & SCHÖNBRODT 2003) waren Anlass, das Gebietssystem der EU-Vogelschutzgebiete in Sach- sen-Anhalt zu vervollkommnen. Mit Beschluss der Landesregierung vom 09. September 2003 wurden schließlich 32 EU SPA mit einer Fläche von 170.611 ha (ca. 8,3 % der Landesfläche) an die EU-Kommission gemeldet (DORNBUSCH & FISCHER 2007, Tab. 2). Die drei ausgewiesenen Ramsar-Gebiete des Landes (Helme- stausee Berga-Kelbra, Niederung der Unteren Havel sowie Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow) sind vollständig in den EU SPA enthalten.

Im bundesweiten Vergleich steht Sachsen-Anhalt hinsichtlich des Anteils der Vogelschutzgebiete an der Gesamtfläche damit im unteren Mittelfeld. Im Bundes- durchschnitt sind 11,2 % der terrestrischen Fläche als Vogelschutzgebiete gesichert. Mecklenburg-Vorpom- mern und Brandenburg haben mit 24,5 bzw. 22,0 % fast ein Viertel ihrer jeweiligen Landesfläche unter den besonderen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie gestellt (SUDFELDT et al. 2009).

A-Kriterien: Gebiete von globaler Bedeutung

A1: Vorkommen von global gefährdeten Vogelarten

Gebiet, in dem regelmäßig eine bedeutsame Anzahl einer global gefährdeten Vogelart vorkommt A4: Vorkommen von Vogelansammlungen

A4i: Gebiet, in dem sich regelmäßig > 1 % der biogeografischen Population einer schwarm- oder koloniebildenden Wasservogelart auf- A4ii: hältGebiet, in dem sich regelmäßig > 1 % der globalen Population einer schwarm- oder koloniebildenden terrestrischen Vogelart aufhält A4iii: Gebiet, in dem sich regelmäßig > 20.000 Wasservögel aufhalten

A4iv: Gebiet, das regelmäßig > 20.000 Störche, Greifvögel oder Kraniche auf dem Heim- oder Wegzug passieren B-Kriterien: Gebiete von gesamt-europäischer Bedeutung

B1: Vorkommen von Vogelansammlungen

B1i: Gebiet, in dem sich regelmäßig > 1 % des Bestandes der Flyway- oder einer unterscheidbaren Population einer Wasservogelart auf- hält

B1iii: Gebiet, in dem sich regelmäßig > 1 % des Bestandes der Flyway- oder einer unterscheidbaren Population einer anderen schwarmbil- denden Vogelart aufhält

B1iv: Gebiet stellt eine Flaschenhalsregion dar, die regelmäßig > 5.000 Störche oder > 3.000 Greifvögel oder Kraniche auf dem Heim- oder Wegzug passieren

B2: Vorkommen von Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand in Europa

Eines der n wichtigsten Gebiete eines Landes für eine regional abnehmende, gefährdete, seltene oder Art mit geografischer Restriktion in Europa

B3: Vorkommen von Arten mit günstigem Erhaltungszustand in Europa

Eines der n wichtigsten Gebiete eines Landes für eine Art mit günstigem Erhaltungszustand, deren globale Populationen sich aber in Europa konzentrieren

C-Kriterien: Gebiete von herausragender Bedeutung innerhalb der EU C1: Vorkommen global gefährdeter Vogelarten

Gebiet, in dem regelmäßig eine bedeutsame Anzahl einer global gefährdeten Vogelart vorkommt C2: Vorkommen von Konzentrationen einer Art, die in der EU gefährdet ist

Gebiet, in dem regelmäßig > 1 % der Flyway- oder der EU-Brutpopulation einer gefährdeten Vogelart auftritt C3: Vorkommen von Ansammlungen einer wandernden Art, die in der EU nicht gefährdet ist

Gebiet, in dem regelmäßig > 1 % der Flyway-Population von anderen, nicht gefährdeten Zugvogelarten auftritt C4: Vorkommen großer Vogelansammlungen

Gebiet, in dem sich regelmäßig > 20.000 Wasservögel aufhalten C5: Flaschenhalsregionen

Gebiet stellt eine Flaschenhalsregion dar, die regelmäßig > 5.000 Störche oder > 3.000 Greifvögel oder Kraniche auf dem Heim- oder Wegzug passieren

C6: Vorkommen in der EU gefährdeter Vogelarten

Das Gebiet ist eines der 5 wichtigsten Gebiete in der betreffenden Region für Arten oder Unterarten, die in der EU als gefährdet betrachtet werden

C7: andere ornithologische Kriterien

Tab. 1: Kriterien für die Ausweisung von EU SPA in Sachsen-Anhalt (= IBA-Kriterien; vgl. DOER et al. 2002) – ohne Kriterien, die aus- schließlich Seevogelarten betreffen.

Der geringe Landesbestand der Großtrappe hält sich fast aus- schließlich im EU SPA Fiener Bruch auf (Foto: D. März).

(9)

Ausgangssituation

Bis zum Jahr 2000 wurden in den EU SPA 55 regelmä- ßige Brut- und Gastvogelarten sowie weitere 16 sehr seltene Gastvogelarten des Anhangs I der EU-Vogel- schutzrichtlinie ermittelt (WEBER et al. 2003). Arten wie Rohrdommel, Schwarzstorch, Weißstorch, Singschwan, Weißwangengans, Zwergsäger, Rotmilan, Seeadler, Schreiadler, Fischadler, Wanderfalke, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig, Kranich, Großtrappe, Kampfläufer, Trau-

erseeschwalbe, Uhu, Sperlingskauz, Ziegenmelker, Mit- telspecht, Brachpieper, Sperbergrasmücke und Ortolan charakterisieren das Artenspektrum der Brut- und Rast- vögel sowie die Strukturvielfalt der Gebiete. Aber auch Zugvogelarten wie beispielsweise Saatgans und Bläss- gans, die dem Artikel 4.2 der EU-Vogelschutzrichtlinie unterliegen, sind regelmäßig in den entsprechenden Gebieten anzutreffen.

Lage der EU-Vogelschutzgebiete (EU SPA) in Sachsen-Anhalt.

Ersterfassungen und Monitoring in den EU-Vogel schutzgebieten

(10)

In Sachsen-Anhalt lag damit ein vergleichsweise gutes Datenmaterial über das Vorkommen vieler Vogel- arten vor, auch zu den Arten des Anhangs I der EU- Vogelschutzrichtlinie in den EU SPA (WEBER et al. 2003).

Das Landesamt für Umweltschutz/Staatliche Vogel- schutzwarte (Fachbehörde für Naturschutz) erachtete diese Daten trotzdem als nicht ausreichend:

1. für die Erfüllung der internationalen Berichtspflich- ten nach EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie,

Landes-Nr. EU-Nr. Name des Schutzgebietes Flächengröße Kriterienerfüllug SPA0001LSA DE 4139 401 Mittlere Elbe einschließlich Steckby-

Lödderitzer Forst 19.070,34 ha A4i, A4iii, B1i, B2, B3, C2, C3, C4, C6, C7 SPA0002LSA DE 3938 401 Zerbster Land 6.206,95 ha A1, A4i, A4iii, B1i, C1, C3, C4, C6, C7 SPA0003LSA DE 3239 401 Untere Havel/Sachsen-Anhalt und

Schollener See 5.744,08 ha A4i, A4iii, B1i, B1iv, B2, B3, C2, C3, C4, C5, C6, C7 SPA0004LSA DE 4531 401 Helmestausee Berga-Kelbra 784,29 ha A4i, B1i, B1iv, C3, C5, C6, C7

SPA0005LSA DE 4134 401 Hakel 6.441,47 ha B2, B3, C6, C7

SPA0006LSA DE 2935 401 Aland-Elbe-Niederung 5.122,53 ha A4i, A4iii, B1i, B1iv, C2, C3, C4, C5, C6, C7 SPA0007LSA DE 3532 401 Vogelschutzgebiet Drömling 15.264,74 ha A4i, B1i, B1iv, B2, C2, C3, C5, C6, C7 SPA0008LSA DE 3132 401 Landgraben-Dumme-Niederung 2.576,75 ha C6, C7

SPA0009LSA DE 3334 401 Milde-Niederung/Altmark 2.206,54 ha A4i, B1i, C3, C7 SPA0010LSA DE 3338 401 Vogelschutzgebiet Klietzer Heide 2.251,98 ha B2, C6, C7

SPA0011LSA DE 3437 401 Elbaue Jerichow 13.427,12 ha A1, A4i, A4iii, B1i, B2, B3, C1, C2, C3, C4, C6, C7 SPA0012LSA DE 3635 401 Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide 20.382,65 ha B2, C6, C7

SPA0013LSA DE 3639 401 Vogelschutzgebiet Fiener Bruch 3.666,78 ha A1, B1i, C1, C2, C6, C7 SPA0014LSA DE 3839 401 Vogelschutzgebiet Altengrabower Heide 3.742,03 ha B2, C6, C7

SPA0015LSA DE 4137 401 Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg 2.257,71 ha A4i, A4iii, B1i, B2, C2, C3, C4, C6, C7 SPA0016LSA DE 4142 401 Mündungsgebiet der Schwarzen Elster 3.921,41 ha A4i, B1i, C2, C3, C6, C7

SPA0017LSA DE 4236 401 Auenwald Plötzkau 384,71 ha B2, C6, C7

SPA0018LSA DE 4229 401 Vogelschutzgebiet Hochharz 6.112,12 ha C6, C7 SPA0019LSA DE 4232 401 Nordöstlicher Unterharz 16.988,57 ha B3, C6, C7 SPA0020LSA DE 4536 401 Salziger See und Salzatal 650,49 ha A4i, B1i, C3, C6, C7

SPA0021LSA DE 4638 401 Saale-Elster-Aue südlich Halle 4.759,66 ha A1, A4i, B1i, B2, C1, C3, C6, C7 SPA0022LSA DE 4143 401 Glücksburger Heide 1.803,37 ha B2, C6, C7

SPA0023LSA DE 4244 401 Vogelschutzgebiet Annaburger Heide 6.075,64 ha B2, C6, C7 SPA0024LSA DE 3432 401 Feldflur bei Kusey 4.910,64 ha C6, C7 SPA0025LSA DE 4737 401 Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd 222,34 ha C7

SPA0026LSA DE 3536 301 Mahlpfuhler Fenn 1.209,79 ha C6, C7

SPA0027LSA DE 3930 301 Fallsteingebiet nördlich Osterwieck 1.390,37 ha C6, C7 SPA0028LSA DE 4031 301 Huy nördlich Halberstadt 2.004,51 ha C6, C7 SPA0029LSA DE 4231 401 Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode

und Blankenburg 3.612,67 ha C6, C7

SPA0030LSA DE 4431 301 Buchenwälder um Stolberg 3.676,66 ha C6, C7

SPA0031LSA DE 5038 301 Zeitzer Forst 1.717,93 ha C6, C7

SPA0032LSA DE 4240 301 Mittlere Oranienbaumer Heide 2.024,09 ha C6, C7

Gesamt Flächensumme

Prozent der Landesfläche von Sachsen-Anhalt 170.610,93 ha 8,3 %

Tab. 2: EU-Vogelschutzgebiete (EU SPA) in Sachsen-Anhalt und Erfüllung der IBA-Kriterien in den Gebieten (Stand nach Kabinetts- beschluss vom 09.09.2003). Erklärung der Kriterien s. Tab. 1.

0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000

1992 2000 2003

Fläche in ha

0 5 10 15 20 25 30 35

Anzahl Gebiete

Fläche in ha Anzahl Gebiete

Entwicklung der Anzahl und der Flächengröße der EU-Vogel- schutzgebiete (EU SPA) in Sachsen-Anhalt.

0 5 10 15 20 25 30 %

Mecklenburg- Vorpommern Brandenburg Bremen Hessen Thüringen Sachsen Rheinland-Pfalz Baden- Württemberg Saarland Sachsen-Anhalt Bayern Niedersachsen Schleswig- Holstein Berlin

Nordrhein- Westfalen Hamburg

Flächenanteil Deutschland

Prozentualer Flächenanteil der EU SPA an den Gesamtflächen der einzelnen Bundesländer.

2. für die Abschätzung des Erhaltungszustandes der Arten in den Gebieten,

3. als Entscheidungsgrundlage für Planungen und Ein- griffe in die Landschaft,

(11)

4. als Grundlage für den Aufbau eines regelmä- ßigen Monitorings in den Gebieten sowie 5. als Grundlage für Management und Pflege

der Gebiete.

Ersterfassungen der Brutvögel

Deshalb begann das Landesamt für Umwelt- schutz Sachsen-Anhalt/Staatliche Vogelschutz- warte im Jahre 2003 mit der Durchführung von Ersterfassungen der wertgebenden Brutvogel- arten (Anhang I–Arten der EU-Vogelschutz- richtlinie und Arten der Kategorien 1 und 2 der Roten Liste Sachsen-Anhalts, DORNBUSCH et al. 2004b). Die Kartierungen erfolgten punkt- genau und nach einheitlichem methodischen Standard (SÜDBECK et al. 2005). Sie stellen für jedes EU SPA Momentaufnahmen eines Jahres, in Ausnahmefällen zweier Jahre dar, während bisher vorliegende Zahlen in den Standard- datenbögen bzw. bei WEBER et al. (2003) ver- schiedene Erfassungen bzw. Beobachtungen aus Zeiträumen von ca. 10 Jahren beinhalten.

Bis einschließlich 2009 wurden in allen 32 EU- Vogelschutzgebieten Ersterfassungen durchge- führt (FISCHER & DORNBUSCH 2010a). In den meis- ten Gebieten erfolgten diese flächendeckend, in den zwei sehr großen Gebieten EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst und EU SPA Nordöstlicher Unterharz jeweils nur auf Teil- bzw. Probeflächen (KATTHÖVER 2005b, PATZAK & SEELIG 2006).

Vielfach bestätigten die Ergebnisse der Erster- fassungen die bisherigen Kenntnisse über das Vorkommen und die Häufigkeit der Arten in den einzelnen Gebieten, andererseits erbrachten sie aber auch viele neue und zum Teil überraschende Erkenntnisse. Auf der Basis der Kartierungen in den Heidegebieten musste beispielsweise die Bestandsschätzung des Ziegenmelkers im Land deutlich korrigiert werden. Während die Art vor- her mit 300-400 Revieren veranschlagt worden ist (DORNBUSCH et al. 2004a), wurden nach den Kartierungen etwa 1.000-1.200 Reviere für Sach- sen-Anhalt geschätzt (DORNBUSCH et al. 2007), da allein in den Vogelschutzgebieten um 900 Reviere kartiert worden waren. Ähnlich sind die Verhältnisse beim Mittelspecht. Wurde der Lan- desbestand um 1999 noch auf 800-1.400 Reviere geschätzt (DORNBUSCH et al. 2004a), musste nach den Ergebnissen der Ersterfassungen (mit ca.

1.200 Revieren) der Schätzwert bereits auf 1.500- 2.500 Reviere angehoben werden (DORNBUSCH et al. 2007). Nach einer landesweiten Erfassung der Spechtarten wird der Mittelspecht-Bestand nun mit 3.700-4.500 Revieren eingeschätzt (MAMMEN

& MAMMEN 2012).

Im Rahmen aktueller landesweiter Kartierungen aus- gewählter Anhang I-Arten (Rohr- und Zwergdommel, SCHULZE 2012a; Blaukehlchen, SCHULZE 2011; Sperlings- und Raufußkauz, PSCHORN 2011a; Grauspecht, Mittel- specht und Schwarzspecht, MAMMEN & MAMMEN 2012;

Brachpieper, SCHULZE & SCHÄFER 2012) erhobene Daten

Art aktuelle max.

Gesamtbestände in EU SPA

Bestand

Sachsen-Anhalt Anteil in EU SPA

Birkhuhn (Vögel) 1 0-2 100

Auerhuhn (Vögel) 1-21) ausgestorben -

Rohrdommel 26-27 75-90 30

Zwergdommel 28 60-70 40

Schwarzstorch 10-13 25-30 43,3

Weißstorch 26 539-582 4,5

Fischadler 10 31-32 31,2

Wespenbussard 43-63 250-300 21

Schreiadler 2 1 1002)

Wiesenweihe 12-13 50-55 23,6

Rohrweihe 111-120 1.000-1.500 8

Rotmilan 271-303 2.000-2.500 12,1

Schwarzmilan 213-224 1.000-1.500 14,9

Seeadler 18 34-38 47,4

Wanderfalke 7-8 27-33 24,2

Kranich 85-93 230-300 31

Großtrappe (Vögel) 16-19 13-15 1003)

Wachtelkönig 186 250-270 68,9

Tüpfelsumpfhuhn 22-35 20-30 1004)

Kleines Sumpfhuhn 3 3-5 60

Säbelschnäbler 3 1-3 100

Schwarzkopfmöwe 1 2-3 33,3

Weißbart-Seeschwalbe 71 1-71 100

Trauerseeschwalbe 209 226-230 1005)

Flussseeschwalbe 70 90-100 70

Raufußkauz 35-38 140-180 21,1

Sperlingskauz 22 45-60 36,7

Sumpfohreule 3 3-4 75

Uhu 1-3 30-50 6

Ziegenmelker 874-943 1.000-1.200 78,6

Eisvogel 97-113 500-750 15,1

Grauspecht 68-124 400-500 24,8

Schwarzspecht 337-371 2.000-3.500 10,6

Mittelspecht 1.197-1.350 2.500-3.500 38,6

Neuntöter 2.948-3.123 10.000-18.000 17,4

Heidelerche 1.535-1.615 5.000-10.000 16,2

Sperbergrasmücke 345-444 1.200-2.000 22,2

Zwergschnäpper 10 10-15 66,7

Blaukehlchen 87 200-250 34,8

Brachpieper 119-131 135-165 79,4

Ortolan 254-265 3.000-5.000 5,3

Tab. 3: Übersicht über die aktuellen maximalen Brutbestände der Vogelar- ten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie (Stand 2010/11) in den EU SPA Sachsen-Anhalts sowie deren jeweilige Anteile an den Landesbestän- den. Bestand Sachsen-Anhalt (Stand 2009-2011) nach DORNBUSCH et al.

(2007), ergänzt (zur Berechnung des Bestandsanteils in den EU SPA wurde bei Spannenangaben jeweils der Maximalwert genutzt).

1) Der autochthone Auerhuhnbestand im Hochharz muss mittlerweile als aus- gestorben gelten. Möglicherweise noch vorkommende Einzelvögel gehen auf Aussetzungen zurück.

2) Vom Schreiadler waren zu Beginn des Kartierzeitraums noch 2 Brutpaare anwesend, der aktuelle Brutbestand liegt jedoch bei nur noch einem Paar.

3) Der Großtrappenbestand schwankt jährlich. Bei der geringen Anzahl können in einem Jahr auch einmal mehr Großtrappen ganzjährig auftreten, als der über 2 bis 3 Jahre aktuell eingeschätzte Landesbestand. Rechnerisch würde sich dann ein Bestandsanteil größer 100 % ergeben.

4) s. Anmerkungen zur Großtrappe.

5) Der Trauerseeschwalbenbestand schwankt jährlich grenzübergreifend zum Land Brandenburg. In den letzen Jahren hat der Bestand in Sachsen-Anhalt aufgrund gezielter Förderung zugenommen. Es brüten weiterhin 100 % aller Trauerseeschwalben des Landes in EU SPA.

haben die Ergebnisse der Ersterfassungen in den Vogel- schutzgebieten inzwischen ergänzt.

Tab. 3 gibt einen Gesamtüberblick über die kartierten Brutvorkommen der Anhang I-Arten in den EU SPA und stellt sie in Beziehung zu den Schätzungen der Landes- bestände (DORNBUSCH et al. 2007, aktualisiert für die

(12)

Berichtspflichten an die EU auf der Grundlage von lan- desweiten Arterfassungen (MAMMEN & MAMMEN 2012, PSCHORN 2011a, SCHULZE 2011, SCHULZE 2012a, SCHULZE

& SCHÄFER 2012), des Atlas der Brutvögel im Norden Sachsen-Anhalts (FISCHER & PSCHORN 2012) sowie der Sachsen-Anhalt betreffenden Daten des Atlas Deut- scher Brutvogelarten (ADEBAR). Diese Übersicht zeigt, dass durch die Ausweisung der Vogelschutzgebiete für viele Arten tatsächlich die bedeutendsten Brutgebiete gesichert worden sind (vgl. auch FISCHER et al. 2007).

Besonders hohe Bestandsanteile befinden sich von Birkhuhn, Schreiadler, Großtrappe, Tüpfelsumpfhuhn, Säbelschnäbler, Weißbart-Seeschwalbe und Trauersee- schwalbe (je 100 %), Brachpieper (79,4 %), Ziegenmel- ker (78,6 %), Sumpfohreule (75 %), Flussseeschwalbe

(70 %), Wachtelkönig (68,9 %), Zwergschnäpper (66,7 %) und Kleines Sumpfhuhn (60 %) innerhalb von Vogel- schutzgebieten. Bemerkenswert sind auch die hohen Bestandsanteile von Raufußkauz (56,6 %), Seeadler (47,4 %), Schwarzstorch (43,3 %), Zwergdommel (40 %), Mittelspecht (38,6 %) und Blaukehlchen (34,8 %) in den EU SPA. Nur geringe bis sehr geringe Anteile sind von Eisvogel (15,1 %), Schwarzmilan (14,9 %), Rotmilan (12,1 %), Schwarzspecht (10,6 %), Rohrweihe (8 %) und Uhu (6 %) in Vogelschutzgebieten gesichert. Einen Son- derfall stellt der Weißstorch dar, von dem als vorran- gigem Siedlungsbrüter zwar nur 4,5 % aller Brutpaare Sachsen-Anhalts in Vogelschutzgebieten brüten, aber deutlich höhere Anteile auf Nahrungsflächen innerhalb der EU SPA angewiesen sind.

Alle in Sachsen-Anhalt bekannten Brutvorkommen der Trauerseeschwalbe befinden sich innerhalb von EU SPA (Foto: M. Kuhnert).

Übersicht über die in den EU SPA Sachsen-Anhalts siedelnden Anteile des Landesbestandes der Vogelarten des Anhangs I der EU- Vogelschutzrichtlinie (Stand 2010/11). Datengrundlage und Berechnung vgl. Tab. 3.

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Birkhuhn Schreiadler Großtrappe Tüpfelsumpfhuhn Säbelschnäbler Weißbart-Seeschw. Trauerseeschwalbe Brachpieper Ziegenmelker Sumpfohreule Flussseeschwalbe Wachtelkönig Zwergschnäpper Kleines Sumpfhuhn Seeadler Schwarzstorch Zwergdommel Mittelspecht Sperlingskauz Blaukehlchen Schwarzkopfmöwe Fischadler Kranich Rohrdommel Grauspecht Wanderfalke Wiesenweihe Sperbergrasmücke Raufußkauz Wespenbussard Neuntöter Heidelerche Eisvogel Schwarzmilan Rotmilan Schwarzspecht Rohrweihe Uhu Ortolan Weißstorch

(13)

Erfassungen und Datenrecherche von Rastvögeln Für die wandernden Vogelarten nach Art. 4. 2 EU- Vogelschutzrichtlinie wurden im Jahr 2008 für vier EU SPA im Norden Sachsen-Anhalts Daten recherchiert bzw. Kartierungen vorgenommen. Dabei fanden Daten der Wasservogelzählungen, von länderüber- greifenden Gänse-/Schwanenzählungen sowie aus avifaunistischen Jahresberichten Berücksichtigung.

Zur Untermauerung der Ergebnisse wurden im Früh- jahr 2008 zusätzlich spezielle Rastvogel-Erfassungen durchgeführt (JANSEN 2008a). Damit lagen für die EU SPA Landgraben-Dumme-Niederung, Aland-Elbe-Nie- derung, Untere Havel Sachsen-Anhalt und Schollener See (Nordteil) und Elbaue Jerichow (Nordteil) erst- mals komprimierte Daten für diese Arten vor (JANSEN

2008b).

Im Rahmen der nun vorliegenden Übersicht über die EU SPA Sachsen-Anhalts wurden 2010/2011 ana- loge Rastvogel-Daten für weitere EU SPA (Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst, Zerbs- ter Land, Untere Havel Sachsen-Anhalt und Scholle- ner See (Südteil), Helmestausee Berga-Kelbra, Milde- Niederung/Altmark, Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg, Mündungsgebiet der Schwarzen Els- ter, Salziger See und Salzatal, Saale-Elster-Aue südlich Halle) erhoben, aus fertig gestellten bzw. in Bearbei- tung befindlichen Managementplänen (Vogelschutz- gebiet Fiener Bruch) bzw. von den Schutzgebietsver- waltungen (Vogelschutzgebiet Drömling, Feldflur bei Kusey) übernommen, um in Ornithologischen Jahres- berichten veröffentlichte Daten ergänzt und zu einem Gesamtdatensatz zusammengestellt (ÖKOTOP 2011).

Weiterhin wurden für die Gebiete die Daten aus der Wasservogelzählung (z. B. SCHULZE 2008) sowie aus

den landesweiten Erfassungen zu einzelnen Rastvo- gelarten, z. B. für Goldregenpfeifer (SCHULZE 2010b), Kranich (PSCHORN & SCHEIL 2011), Schwäne (SCHULZE

2012b), recherchiert und integriert Aktuelle Situation in den EU SPA

Auf der Grundlage der umfassenderen Kartierungen in den EU SPA nach 2000 wurden insgesamt 195 Vogel- arten in die einzelnen Gebietstabellen dieser Doku- mentation aufgenommen. Bei den Brutvögeln sind darunter 35 regelmäßig (z. B. Rohrdommel, Seeadler, Heidelerche) und 4 unregelmäßig brütende Arten (z. B. Säbelschnäbler) sowie 2 nur noch sporadisch auf- tretende Arten (z. B. Birkhuhn) des Anhang I der EU- Vogelschutzrichtlinie enthalten. Weitere 16 Brutvogel- arten (z. B. Löffelente, Kiebitz, Ringdrossel) unterlie- gen den Kategorien 1 und 2 der Roten Liste Sachsen- Anhalts (DORNBUSCH et al. 2004b). Ergänzend werden weitere 24 Arten (z. B. Wendehals, Grünlaubsänger, Grauammer) genannt, die für bestimmte Gebiete besonders bemerkenswert oder von landesweitem Interesse sind. Bei den wandernden Arten unterlie- gen 10 häufiger (z. B. Singschwan, Weißwangengans, Goldregenpfeifer) und 20 seltener auftretende Arten (z. B. Rothalsgans, Eistaucher, Seggenrohrsänger) dem Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie. Daneben sind weitere 61 häufiger (z. B. Saatgans, Pfeifente, Rauch- schwalbe) und 23 seltener auftretende Arten (z. B.

Eiderente, Löffler, Steinwälzer) des Art. 4.2 dokumen- tiert.

In Tab. 4 wird die aktuelle Erfüllung der IBA-Kriterien in den EU SPA dargestellt. Bei einem Vergleich der aktu- ellen Kriterienerfüllung mit der Kriterienerfüllung aus

Das seltene Tüpfelsumpfhuhn kommt landesweit nur in wenigen EU SPA vor (Foto: C. Moning, LBV-Archiv).

(14)

dem Jahr 2003 wird deutlich, dass keine gravierenden Veränderungen stattgefunden haben. Beispielsweise sind aber die Kriterien A1 und C1 im EU SPA Zerbster Land und im EU SPA Vogelschutzgebiet Fiener Bruch für die Großtrappe aktuell nicht mehr erfüllt. Bei exak- ter Anwendung der entsprechenden Kriterien im Jahre 2003 (s. Kommentar in DORNBUSCH & FISCHER 2007) wäre dies auch schon so gewesen. Gleiches gilt für den Weg- fall des A1- und C1-Kriteriums für den Wachtelkönig im EU SPA Saale-Elster-Aue südlich Halle sowie für den Wegfall des B3-Kriteriums für den Rotmilan im EU SPA Hakel. Aber auch Neuerfüllungen von Kriterien sind zu

Tab. 4: EU-Vogelschutzgebiete (EU SPA) in Sachsen-Anhalt und die aktuelle Erfüllung der IBA-Kriterien in den Gebieten (Stand:

31.12.2012). Erklärung der Kriterien s. Tab. 1.

Landes-Nr. EU-Nr. Name des Schutzgebietes Flächengröße Kriterienerfüllug SPA0001LSA DE 4139 401 Mittlere Elbe einschließlich Steckby-

Lödderitzer Forst 19.070,34 ha A1, A4iii, B1i, B2, B3, C1, C3, C4, C6, C7 SPA0002LSA DE 3938 401 Zerbster Land 6.206,95 ha B1i, C3, C4, C6, C7

SPA0003LSA DE 3239 401 Untere Havel/Sachsen-Anhalt und

Schollener See 5.744,08 ha A4i, A4iii, B1i, B1iv, B2, C2, C3, C4, C5, C6, C7 SPA0004LSA DE 4531 401 Helmestausee Berga-Kelbra 784,29 ha A4i, A4iii, B1i, B1iv, B2, C2, C3, C4, C5, C6, C7

SPA0005LSA DE 4134 401 Hakel 6.441,47 ha B2, C6, C7

SPA0006LSA DE 2935 401 Aland-Elbe-Niederung 5.122,53 ha A1, A4i, A4iii, B1i, B2, C1, C2, C3, C4, C6, C7 SPA0007LSA DE 3532 401 Vogelschutzgebiet Drömling 15.264,74 ha A4i, A4iii, B1i, B1iv, C2, C3, C4, C5, C6, C7 SPA0008LSA DE 3132 401 Landgraben-Dumme-Niederung 2.576,75 ha C6, C7

SPA0009LSA DE 3334 401 Milde-Niederung/Altmark 2.206,54 ha A4i, B1i, C2, C3, C6, C7 SPA0010LSA DE 3338 401 Vogelschutzgebiet Klietzer Heide 2.251,98 ha B2, C6, C7

SPA0011LSA DE 3437 401 Elbaue Jerichow 13.427,12 ha A1, A4i, A4iii, B1i, B2, B3, C1, C2, C3, C4, C6, C7 SPA0012LSA DE 3635 401 Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide 20.382,65 ha B2, B3, C6, C7

SPA0013LSA DE 3639 401 Vogelschutzgebiet Fiener Bruch 3.666,78 ha C6, C7 SPA0014LSA DE 3839 401 Vogelschutzgebiet Altengrabower Heide 3.742,03 ha B2, C6, C7

SPA0015LSA DE 4137 401 Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg 2.257,71 ha A4i, A4iii, B1i, B2, C3, C4, C6, C7 SPA0016LSA DE 4142 401 Mündungsgebiet der Schwarzen Elster 3.921,41 ha A4i, A4iii, B1i, C3, C4, C6, C7

SPA0017LSA DE 4236 401 Auenwald Plötzkau 384,71 ha C6, C7

SPA0018LSA DE 4229 401 Vogelschutzgebiet Hochharz 6.112,12 ha C6, C7 SPA0019LSA DE 4232 401 Nordöstlicher Unterharz 16.988,57 ha B2, B3, C6, C7 SPA0020LSA DE 4536 401 Salziger See und Salzatal 650,49 ha B1i, B2, C3, C6, C7 SPA0021LSA DE 4638 401 Saale-Elster-Aue südlich Halle 4.759,66 ha B1i, B2, C3, C6, C7 SPA0022LSA DE 4143 401 Glücksburger Heide 1.803,37 ha B2, C6, C7 SPA0023LSA DE 4244 401 Vogelschutzgebiet Annaburger Heide 6.075,64 ha B2, C6, C7 SPA0024LSA DE 3432 401 Feldflur bei Kusey 4.910,64 ha C6, C7 SPA0025LSA DE 4737 401 Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd 222,34 ha C7

SPA0026LSA DE 3536 301 Mahlpfuhler Fenn 1.209,79 ha C6, C7

SPA0027LSA DE 3930 301 Fallsteingebiet nördlich Osterwieck 1.390,37 ha C6, C7 SPA0028LSA DE 4031 301 Huy nördlich Halberstadt 2.004,51 ha C6, C7 SPA0029LSA DE 4231 401 Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode

und Blankenburg 3.612,67 ha C6, C7

SPA0030LSA DE 4431 301 Buchenwälder um Stolberg 3.676,66 ha C6, C7

SPA0031LSA DE 5038 301 Zeitzer Forst 1.717,93 ha C7

SPA0032LSA DE 4240 301 Mittlere Oranienbaumer Heide 2.024,09 ha B2, C7

Gesamt Flächensumme

Prozent der Landesfläche von Sachsen-Anhalt 170.610,93 ha 8,3 %

Ausblick

Mit der Schaffung dieser aktuellen und sehr detaillier- ten Datenlage ist nach der abgeschlossenen Gebiets- meldung 2003 nun ein gutes Instrument vorhanden, den Gebieten einen landesrechtlichen Schutzstatus zu verordnen und den Schutz der Vogelarten in diesen Gebieten zu sichern sowie im Rahmen zu erarbeitender Managementpläne zu entwickeln. Bei den vorgesehe-

nen Ausweisungen als Naturschutzgebiet sind insbe- sondere die jeweiligen artspezifischen Erfordernisse in Beziehung zu den ökologischen Bedingungen der Gebiete zu berücksichtigen. Aber auch außerhalb der Europäischen Vogelschutzgebiete, beispielsweise im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt, sind verstärkt Maßnahmen zu verzeichnen, beispielsweise A1 und C1 für den Seead- ler (landesweite Bestandszunahme) im EU SPA Mittlere Elbe einschl. Steckby-Lödderitzer Forst und für den Wachtelkönig (Bestandsschwankungen mit zeitweise hohem Bestand) im EU SPA Aland-Elbe-Niederung.

Nichterfüllung bzw. Neuerfüllung von Kriterien bei den wandernden Arten, insbesondere den Wasservögeln, sind einerseits in der Veränderung der Schwellenwerte (s. WAHL et al. 2007), andererseits in der Veränderung des Rastgeschehens verschiedener Arten (z. B. Saat- gans, Blässhuhn) begründet.

(15)

Die in den Flussauen ausgewiesenen EU SPA Sachsen-Anhalts gehören zu den landesweit bedeutendsten Rast- und Überwinte- rungsgebieten für ziehende Wasservogelarten wie z. B. den Singschwan (Foto: W. Steinborn).

ergreifen, um den Schutz der Vogelwelt zu gewährleis- ten.

Ziel aller ergriffenen bzw. noch zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist die Sicherung bzw. Wiederher- stellung eines guten Erhaltungszustandes der europä- ischen Vogelarten in unserem Bundesland.

Mit der Verordnung des Naturschutzgebietes Aland- Elbe-Niederung zum 17.06.2009 (VERORDNUNGDES LAN-

DESVERWALTUNGSAMTES SACHSEN-ANHALT ÜBERDAS NATUR-

SCHUTZGEBIET „ALAND-ELBE-NIEDERUNG“ 2009) erhielt das erste EU-Vogelschutzgebiet in Sachsen-Anhalt einen gesamtgebietsspezifischen landesrechtlichen Schutz- status. Eine diesbezügliche Einführung gibt RÖPER

(2010), eine ausführliche Beschreibung des Auswei- sungsverfahrens geben JÄGER et al. (2010). In dieser Beschreibung werden der Aufwand und die Langwie- rigkeit derartiger Verfahren ausführlich dargestellt.

Dabei wird sehr deutlich, dass es noch eine geraume Zeit dauern wird, bis die erst teilweise begonnenen Verfahren für alle 32 Gebiete in Sachsen-Anhalt abge- schlossen sein werden.

Managementpläne oder vergleichbare Planun- gen sind mit Stand März 2013 für zehn EU SPA fertig gestellt. Beispielhaft wurde das Vogelschutzgebiet Glücksburger Heide bearbeitet, das nach der Aufgabe des jahrzehntelangen militärischen Übungsbetrie- bes einer starken Sukzession unterliegt und für das verschiedene Managementmaßnahmen notwendig sind, um einen guten Erhaltungszustand der Vogel- arten und anderer FFH-Schutzgüter zu gewährleis- ten (SIMON et al. 2008). Für 12 Gebiete, davon für ein Gebiet nur teilweise, befinden sich Managementpläne in Bearbeitung. Bei vier Gebieten obliegt die Erarbei-

tung von Managementplänen dem Bund. Insgesamt soll die Erarbeitung von Managementplänen im Jahre 2014 abgeschlossen sein (Stand 31.12.2012). Für vier Vogelschutzgebiete, darunter das EU SPA Zerbster Land, sollen vorerst keine Managementpläne erarbei- tet werden. Hier sollen die landesrechtliche Sicherung als Naturschutzgebiet und die Umsetzung von Schutz- maßnahmen allein auf der Grundlage bisherigen Wis- sens erfolgen.

Nach der Erstellung der fachlichen und rechtlichen Grundlagen wird es zukünftig in noch stärkerem Maße darauf ankommen, die Schutzgebietsverordnungen und Managementpläne in den EU-Vogelschutzgebie- ten umzusetzen. Nur so können Gefahren von den verschiedenen Vogelarten abgewendet und durch zielgerichtete Maßnahmen eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes verhindert werden. Bei einigen Arten, z. B. insbesondere der Großtrappe, ist jedoch eine Verbesserung des derzeit schlechten Erhaltungs- zustandes dringend erforderlich. Die Umsetzung der verschiedenen Naturschutzmaßnahmen und die dafür notwenigen Abstimmungen mit Flächeneigentümern und Landnutzern werden ohne eine intensive Gebiets- betreuung und eine finanzielle Absicherung der Schutzmaßnahmen in den Vogelschutzgebieten kaum möglich sein.

Nach den flächendeckend in den Vogelschutzgebie- ten durchgeführten Ersterfassungen wird zukünftig auch ein Monitoring in den Gebieten unumgänglich sein, um Veränderungen des Erhaltungszustandes von Arten rechtzeitig erkennen zu können, aber auch um Erfolge und Misserfolge von Managementmaßnahmen aufdecken und Modifikationen im Management ablei-

(16)

Vom Säbelschnäbler sind in Sachsen-Anhalt nur einzelne Bruten im EU SPA Aland-Elbe-Niederung bekannt (Foto: Z. Tunka, LBV- Archiv).

Dank

Ein Werk, das über einen so umfangreichen Datenschatz verfügt, ist ohne die Mitarbeit vieler Beteiligter nicht realisierbar. Für viele Gebiete wurden in Vorbereitung der Erstellung dieser Dokumentation aktuelle Erfas- sungen von Zug- und Rastvögeln durchgeführt. Diese übernahmen: Michael Dech, Alexander Resetaritz, Axel Schonert, Eike Steinborn, Tobias Stenzel, Ingolf Todte sowie Mitglieder der FG Merseburg.

Bei der Recherche und der Datenverarbeitung halfen:

Stephan Fiedler, Anne Hecht, Katharina Kalteis, Susanne Reinhard, Romy Schiele und Nora Wuttke.

Für Auskünfte und Daten zu einzelnen Gebieten oder Arten danken wir: Harald Bock, Fred Braumann, Stefan Jansen, Lukas Kratzsch, Andreas Pschorn, Björn Schä- fer, Martin Schulze, Ralf Schumann, Eckart Schwarze, Michael Stubbe und Ingolf Todte.

Folgende Bildautoren stellten ihre Fotos zur Ver- fügung: Hans-Günter Benecke, David Bley, Marcus Bosch, Stefan Ellermann, Hans-Joachim Fünfstück, Erich Greiner, Andreas Hartl, Michael Hellmann, Theo Katthöver, Manfred Kuhnert, Hartmut Labitzke, Dirk

Lämmel, Wolfgang Lippert, Thomas Lüdicke, Kers- tin Mammen, Dorothee März, Frank Meyer, Chris- toph Moning, Melanie Huepkes, Volker Neumann, Uwe Patzak, Andreas Pschorn, Alexander Resetaritz, Franz Robiller, Björn Schäfer, Rudolf Schmidt, Richard Schöne, Axel Schonert, Marcel Seyring, Bernd Simon, Eike Steinborn, Wolfgang Steinborn, Tobias Stenzel, Martin Schulze, Martin Trost, Zdenek Tunka, Henning Werth, Nora Wuttke.

Carola Bria ermöglichte die Nutzung von Fotos des LBV-Bildarchivs.

Die Karten gestaltete Annett Schaar.

Fachliche Hinweise, Ergänzungen, Korrekturen und kritische Anmerkungen zu den Gebietsmanuskripten erhielten wir von Mitarbeitern der jeweils zuständi- gen Naturschutzbehörde, der Nationalparkverwaltung Harz, den Biosphärenreservatsverwaltungen Mittelelbe und Karstlandschaft Südharz sowie der Naturparkver- waltung Drömling und Martin Schulze.

Allen danken wir sehr herzlich!

ten zu können. Im Rahmen des Monitorings der Vogel- arten und ihrer Erhaltungszustände sollte dann auch die Umsetzung der Verordnungen und Managementpläne dokumentiert werden. Auch diese Aufgaben sind wohl am effektivsten durch qualifizierte Gebietsbetreuer zu realisieren.

Sowohl die verarbeiteten Datengrundlagen als auch aktuelle und zukünftige Ergebnisse des Vogelmonito- rings sind eine unbedingte Voraussetzung für die Erfül- lung der internationalen Berichtspflichten nach der EU-Vogelschutzrichtlinie an die Europäische Union.

Auch deshalb, aber auch um weiter für den Europä- ischen Naturschutzgedanken zu werben, werden die Ergebnisse in dieser öffentlichkeitswirksamen Form präsentiert. Dabei werden die Gebiete nachfolgend einzeln vorgestellt. Nach einem Überblick allgemeiner Angaben und einer kurzen Gebietsbeschreibung wird die jeweilige Bedeutung als EU-Vogelschutzgebiet herausgestellt. Einem aktuellen Stand der Erarbeitung von Schutz- und Erhaltungszielen folgen dann fach- liche Hinweise für ein zukünftiges Gebietsmanage- ment.

(17)

EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst Berichte des Landesamtes

für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Heft 10/2013: 15 – 24

EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby- Lödderitzer Forst

Allgemeine Angaben

sich innerhalb oder teilweise im EU SPA: NSG Steckby- Lödderitzer Forst, NSG Sarenbruch-Matzwerder, NSG Saalberghau, NSG Untere Mulde, NSG Crassensee, NSG Schönitzer See und NSG Krägen-Riß.

Neben der Ausweisung als EU SPA und als bedeu- tendes Vogelschutzgebiet (IBA) ist das Gebiet auch als Feuchtgebiet von nationaler Bedeutung anerkannt, was seine herausragende Bedeutung für ziehende und rastende Vogelarten hervorhebt (SEELIG & PATZAK 2005).

Das EU SPA befindet sich im Naturraum des Elbe- Mulde-Tieflands mit Anteilen an den Dahlen-Dübener Heiden und dem Elbe-Elster-Tiefland. Die Hauptanteile der Fläche entfallen auf die Landschaftseinheiten Des- sauer Elbetal und Muldetal. Im Nordwesten ragt das SPA nördlich der Elbe in das Zerbster Ackerland und südlich der Elbe in das Untere Saaletal hinein. Es ist durch das Urstromtal der Elbe und die nördlich gelegenen End- moränen der Saalekaltzeit geprägt. Fluviatile Kiese und Sande bedecken die Niederung. Hier finden sich grundwasserbeeinflusste Böden wie Vegen und Gleye auf den auenlehmbedeckten Niederungen. Die Nieder- terrassen bestehen aus Geschiebemergel oder Flugsan- Gebietsbeschreibung

Das 19.070 ha große EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst erstreckt sich entlang der Elbe von Griebo (Elbe-km 229) bis Barby (Elbe-km 294) und südlich von Dessau entlang der Mulde bis zum Mulde- stausee nördlich von Bitterfeld. Ein räumlich getrenntes Teilgebiet von 59 ha befindet sich zwischen Roßlau und Coswig nördlich der Elbe bei Klieken. Teile des EU SPA wurden als EU SPA Steckby-Lödderitzer Forst bereits 1992 an die EU-Kommission gemeldet (DORNBUSCH et al.

1996). Dieses Gebiet wurde bei der Überarbeitung der Gebietsvorschläge für das Natura 2000-Netz in den fol- genden Jahren stark vergrößert und im Jahr 2000 unter der Bezeichnung EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst an die EU-Kommission über- mittelt. 2003 wurde das EU SPA nochmals flächenmäßig erweitert und war in der oben genannten Ausdehnung Bestandteil der Meldetranche 2004 an die EU-Kommis- sion. Das EU SPA ist fast vollständig in das länderüber- greifende UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe integriert sowie, verteilt auf fünf FFH-Gebiete, ebenfalls fast vollständig auch in der FFH-Gebietsku- lisse enthalten. Sieben Naturschutzgebiete befinden

Landesinterne Nr.: SPA0001LSA

EU-Nr.: DE 4139 401

Fläche: 19.070 ha

Einbezogene Schutzgebiete:

a) nach nationalem Recht

NSG0036___ Steckby-Lödderitzer Forst (+ bis auf kleine Grenzabweichungen) NSG0090___ Saalberghau (+)

NSG0095___ Saarenbruch-Matzwerder (+ bis auf kleine Grenzabweichungen) NSG0096___ Krägen-Riss (+ bis auf kleine Grenzabweichungen)

NSG0097___ Schönitzer See (+) NSG0100___ Crassensee (+) NSG0120___ Untere Mulde (+) LSG0023DE_/AZE Mittelelbe (*)

LSG0051AZE/BTF/DE_/KÖT/WB_/SBK Mittlere Elbe (*) LSG0083WB_/AZE Elbetal - Crassensee (*)

LSG0102AZE Mittlere Elbe-Steckby (*) BR_0001LSA Mittlere Elbe (*)

BR_0004LSA Mittlere Elbe (*) sowie 9 NDF, 10 FND und 1 GLB b) nach internationalem Recht

FFH0053LSA Saaleaue bei Groß Rosenburg (*) FFH0054LSA Elbaue Steckby-Lödderitz (+) FFH0067LSA Dessau-Wörlitzer Elbauen (+)

FFH0125LSA Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau (+) FFH0129LSA Untere Muldeaue (+)

+ liegt innerhalb des EU SPA; * liegt teilweise innerhalb des EU SPA

(18)

EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst

EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst – Lage und Lebensraumausstattung.

Elbaue im Bereich der Saalemündung (Foto: S. Ellermann).

Binnengewässer Acker Grünland Feuchtgrünland Niedermoor Laubwald Nadelwald Mischwald Gebüsch/Vorwald

Laubholz- und Gehölzkulturen

(19)

EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst den, auf denen Gleye anstehen. In höheren Bereichen

stehen Gley-Braunerden an. An einigen Stellen bildeten sich Dünen, die teils mit Kiefern bestockt sind (DORN-

BUSCH et al. 1996).

Die Elbe besaß bereits historisch eine große Bedeu- tung für die Flussschifffahrt. Heute ist sie ein interna- tionaler Schifffahrtsweg und wird als Bundeswasser- straße genutzt und unterhalten. Die Niedrigwasserre- gulierung für die Verbesserung der Schifffahrt wurde bereits 1936 abgeschlossen. Hochwasserschutz und Wasserbau führten u. a. zum Verlust von über 80 % der Überschwemmungsflächen, zur Festlegung des Fluss- betts sowie zu Strukturverlust im Gewässer, im Uferbe- reich und im Vorland (PUHLMANN et al. 2009). Trotz der starken anthropogenen Einflüsse hat sich entlang der Mittelelbe ein in Mitteleuropa herausragendes Ökosys- tem mit großflächigen Hartholzauenwäldern erhalten.

Mit der Verbesserung der Wasserqualität der Elbe und ihrer Zuflüsse nach 1990 erfolgte zudem eine schnelle Wiederbesiedlung mit auen- und gewässertypischen Tier- und Pflanzenarten. Die strukturreichen Auen der Mittleren Elbe und der Mulde sind durch wechselnde Wasserstandsextreme geprägt. Hochwasser führt zu periodischer Überflutung, während es bei Niedrigwas- ser zeitweise zu starker Austrocknung kommen kann (DORNBUSCH et al. 1996).

Zahlreiche Altwasser, Altarme, Feuchtwiesen und Auenwälder strukturieren das Gebiet. Die Hartholzaue,

v. a. mit Stieleiche, Esche, Flatter- und Feldulme, stellt den größten zusammenhängenden Auenwaldkomplex Mitteleuropas dar (SEELIG & PATZAK 2005). Weichholz- auen sind als Säume entlang der Altwasser und der Elbe erhalten. Ehemals flächenhafte Bestände von Wei- den und Pappeln wurden weitestgehend zu Gunsten von Grünland gerodet, jedoch finden sich im gesamten Gebiet noch einzelne Baumgruppen. Ein Großteil der Kulturlandschaft wird von weitläufigen Grünlandflä- chen eingenommen. Es dominieren artenarme, intensiv genutzte Feucht- und Frischwiesen, aber auch artenrei- chere Flutrasen, Brenndolden-Rasenschmielenwiesen oder Mädesüß-Hahnenfußwiesen treten auf. Auf geeig- neten Standorten kommen Dünen und Trockenrasen sowie xerotherme Staudenfluren und Gebüschreihen vor.

Bedeutung als Vogelschutzgebiet

Das EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödde- ritzer Forst stellt den größten zusammenhängenden Auenwaldkomplex Mitteleuropas dar. Durch die weit- gehend natürlich erhaltene Elbeaue mit ihren natur- nahen Nebenflüssen und mehr als 1.500 Stand- und Fließgewässern kommt dem Gebiet eine überregionale Bedeutung im Vogelschutz zu. Auch die umliegende Kulturlandschaft beinhaltet sehr abwechslungsreiche Biotope, wie z. B. Röhrichte, Grünland und Trockenrasen (SEELIG & PATZAK 2005).

Die ausgedehnte Auenwaldlandschaft des EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst ist ein bedeutendes Brut- gebiet für See- und Fischadler, in dem alljährlich jeweils ca. 5 Brutpaare anzutreffen sind.

(20)

EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst

der Landeserfassungen entnommen (SCHULZE

2010a, 2011). In Tab. 5 sind die Bestände der wertgebenden Arten im SPA dargestellt.

In diesem reich strukturierten und naturnahen EU SPA wurden bereits über 130 Brutvogelarten nachgewiesen (DORNBUSCH et al. 1996). Darunter treten viele wertgebende Arten mit bedeuten- den Bestandszahlen auf, so dass das Gebiet für mehr als zehn Brutvogelarten (insbesondere Greifvogelarten wie Fischadler, Wespenbus- sard, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan und Seeadler) eines der fünf bedeutendsten Brutge- biete dieser Arten in Sachsen-Anhalt darstellt (C6-Kritierium). So fanden SEELIG & PATZAK (2005) auf einer 5.700 ha großen Fläche jeweils 25 BP des Rot- und des Schwarzmilans. Der Schreiadler wurde erstmals 1965 im Gebiet nachgewiesen (ROCHLITZER 1993). Seit 1999 werden regelmäßig Brutzeitbeobachtungen des Schreiadlers aus dem Gebiet gemeldet (SEELIG & PATZAK 2005).

Als Auenwaldbewohner des Steckby-Löd- deritzer-Forstes sind weiterhin Schwarzstorch, Kranich, Grauspecht, Schwarzspecht und Mit- telspecht zu nennen. Wie an der sehr hohen Dichte der Spechtarten (insbesondere des Mittelspechts) zu erkennen ist, sind die arten- reichen Hartholzauen mit ihrem hohen Altholz- anteil von überregionaler Bedeutung. Mit 500 bis 550 BP des Mittelspechts beherbergen die Hartholzauen des SPA 15,7 % des Landesbe- standes und etwa 1,4 % des Bundesbestandes, so dass dem Gebiet eine nationale Bedeutung für diese Art zukommt (SEELIG & PATZAK 2005).

An den Böschungen der Flutrinnen und Alt- arme findet der Eisvogel geeignete Bruthabi- tate. Der Flussuferläufer brütet an mehreren Stellen der Elbeufer. Die Schilf- und Röhrichtzo- nen der Seen und verlandenden Altwasser wer- den von Rohrdommel, Zwergdommel, Rohr- weihe, Tüpfelsumpfhuhn, Blaukehlchen, Schilf- rohrsänger und Drosselrohrsänger besiedelt.

Der Bestand des Tüpfelsumpfhuhns schwankt von Jahr zu Jahr und wird von SEELIG & PATZAK

(2005) aktuell mit einer Spanne von 2 bis 15 BP angegeben. Während im Erfassungsjahr 2004 nur ein Rufer registriert wurde, konnte PATZAK

(1997) 15 Reviere nachweisen.

Im Bereich der Seen brüten Knäkente und Löffelente (SEELIG & PATZAK 2005). Aus dem Jahr 2002 liegt eine Beobachtung einer nestbauenden Schwarzkopfmöwe vor (FISCHER & DORNBUSCH 2004). Im Jahr 2008 brütete erstmals 1 Paar Flussseeschwalben an der Alten Elbe Klieken (SCHWARZE 2010). In den Elbe- wiesen und im Feuchtgrünland treten Wachtelkönig, Kiebitz und Bekassine als Brutvögel auf. Auch gelangen hier Brutverdachtsfeststellungen bzw. Brutzeitbeob- achtungen von Sumpfohreule und Wiesenweihe. Das strukturreiche Halboffenland wird in hoher Dichte von Neuntöter und Sperbergrasmücke besiedelt. In der Steckbyer Heide kommt die Heidelerche vor (SEELIG &

PATZAK 2005).

Brutvögel: Im Rahmen der systematischen Ersterfas- sung der Brutvögel wurden im EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst in den Jah- ren 2003 und 2004 entsprechende Daten von SEELIG

& PATZAK (2005) erhoben. Diese Ergebnisse wurden um aktuelle Daten zu Zwergdommel, Fischadler, Wie- senweihe und Seeadler aus den Jahresberichten zum Vogelmonitoring (FISCHER & DORNBUSCH 2007, 2010), Daten für Schwarzkopfmöwe und Gänsesäger (FISCHER

& DORNBUSCH 2004) sowie Wanderfalke (Dokumenta- tion StVSW) ergänzt. Die aktuellen Bestandszahlen von Wachtelkönig und Blaukehlchen wurden den Daten

Tab. 5: Übersicht über die aktuellen Revierzahlen der wertgebenden Arten nach o. a. Quellen im Vergleich zu den Daten aus SEELIG & PATZAK (2005) und den Daten im Standarddatenbogen. Angegeben ist ferner der Anteil am Gesamtbestand im Land Sachsen-Anhalt (ausgedrückt als Prozentsatz des geschätzten Maximalbestandes nach DORNBUSCH et al.

[2007], aktualisiert).

Art Revier-

zahl Anteil am Landes- bestand ( %)

Revierzahl nach SEELIG &

PATZAK 2005

Revierzahl laut Standarddaten- bogen (2004) Anhang I-Arten

Rohrdommel 0-1 1,1 0-1 1-5

Zwergdommel 1 1,4 - -

Schwarzstorch 0-1 3,3 0-1 1-5

Weißstorch 2 0,3 2 1-5

Fischadler 6 18,8 2 1-5

Wespenbussard 15-20 6,7 15-20 11-50

Schreiadler BZB 0 1-2 1-5

Wiesenweihe 1 BV 1,8 - -

Rohrweihe 15-20 1,3 15-20 11-50

Rotmilan 55-65 2,6 55-65 51-100

Schwarzmilan 60-70 4,7 60-70 11-50

Seeadler 5 13,2 3 1-5

Wanderfalke 2 6,1 1 1-5

Kranich 5-8 2,7 5-8 1-5

Wachtelkönig 8 3 5-20 11-50

Tüpfelsumpfhuhn 2-15 50 2-15 6-10

Kl. Sumpfhuhn 0 0 0 1-5

Schwarzkopfmöwe 1 33,3 0 1-5

Flussseeschwalbe 1 1 - -

Sumpfohreule BZB 0 - -

Ziegenmelker 7-10 0,8 7-10 11-50

Eisvogel 20-30 4 20-30 11-50

Grauspecht 3-5 1 3-5 1-5

Schwarzspecht 50-60 1,7 50-60 51-100

Mittelspecht 500-550 15,7 500-550 101-250

Neuntöter 200-230 1,3 200-230 101-250

Heidelerche 30-40 0,4 30-40 11-50

Sperbergrasmücke 60-70 3,5 60-70 11-50

Blaukehlchen 1 0,4 - -

Ortolan 1-5 0,1 1-5 11-50

Rote-Liste-Arten (Kategorie 1 und 2)

Knäkente 15-20 13,3 15-20 11-50

Löffelente 1 BV 2,2 - -

Kiebitz 20-30 2,1 20-30 11-50

Bekassine 5-10 2,8 5-10 6-10

Flussuferläufer 3-5 10 3-5 -

Wiedehopf 1-3 3,3 1-3 1-5

Schilfrohrsänger 15-20 2,5 15-20 -

Drosselrohrsänger 25-30 1,2 25-30 6-10

Weitere bemerkenswerte Arten

Gänsesäger 1 100 - -

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