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III. Das Wiener Handwerksordnungsbuch: Verwaltungsgeschichtlicher

III.4. Schreiber und Schrift

Wie bereits erwähnt, wurde der Grundstock der Handschrift durch den seit 1429 amtierenden Wiener Stadtschreiber Ulrich Hirssauer angelegt. Alle Ordnungen, die vor dem Anlagejahr 1430 erlassen worden sind, stammen mit großer Wahrscheinlichkeit von der Hand Hirssauers344. Die betreffenden Texte des Grundstocks finden sich auf fol. 1r bis 11v, 13r–v, 15r bis 17v, 20r–v, 22v bis 24r, 26r bis 27r, 29r bis 31r, 33r bis 34v, 36r, 37v, 39r, 40r, 41r–v, 43r–v, 45r, 46r, 47r bis 48v, 50r bis 51r, 52r, 53r–v, 55r–v, 57r, 58r–v, 60r–v, 62r–v, 64r, 65r bis 66r, 67r, 68r bis 70v, 72r bis 73r, 75r bis 76r, 78r bis 79r, 80r bis 83r, 84r, 86r–v, 88r–v, 89r, 90r bis 91r, 92r bis 93r, 94r, 95r–v, 97r–v, 99r bis 101r, 103r–v, 105r, 106v bis 108v und 110r. Wie anhand der zwischen den einzelnen beschrifteten Blättern zunächst freigelassenen Leerseiten zu sehen ist, legte Hirssauer den Kodex von Anfang an als eine auf lange Nutzung und entsprechende Nachträge ausgelegte Gebrauchshandschrift an. Er gruppierte Ordnungen eines Gewerbes – oder mitunter von verwandten Handwerken – zusammen und ließ danach mehr oder weniger viele Seiten für etwaige Nachträge Platz.

So sind beispielsweise die vor 1430 entstandenen Ordnungen der Schneider von fol. 15r bis 17v versammelt, danach ließ Hirssauer zwei ganze Blätter mit Platz für spätere Ein-tragungen frei. Offenbar entschied er je nach Größe des betreffenden Gewerbes und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit für die Ausstellung neuer Ordnungen, wie viel

344 Vgl. dazu auch die Beispiele für Hirssauers Hand bei Uhlirz, Quellen 44, die der im Grundstock vorzufindenden Schrift sehr ähneln.

Abb. 2: Ein typisches Beispiel für die für die Anlage des Grundstocks verwendete Bastarda. Die Schwellschäfte, die Schlaufen bei b oder d und die typische g-Form sind ebenso gut zu erkennen wie die auf eine höhere stilisti-sche Sorgfalt hinweisende Unterstilisti-scheidung von breiteren Schatten- und feineren Haarstrichen, zum Beispiel bei t oder bei h. HWOB fol. 16r (Ordnung der Schneider, 1419).

Raum er für Nachträge freilassen sollte. Während er zum Beispiel bei den Schustern drei Seiten freiließ (fol. 21r bis 22r), rechnete er anscheinend bei Handwerken wie den Seilern (fol. 57r) – wo er nur die Rückseite des Blattes für Nachträge parat hielt – oder den Mänt-lern (fol. 62r–v, fol. 63 anschließend freigelassen) mit nur wenigen neuen Bestimmungen.

Hirssauers Schrift ist eine für die Zeit um 1430 gängige Bastarda, mit deren typischen Elementen: f und langes s reichen unter die Basislinie, bei b, h, l und k finden sich oftmals durchgezogene kursive Schleifen an den Oberschäften, das g ist ebenso markant; Schwell-schäfte treten vor allem beim langen s und bei f zutage345.

Die Texte der Anlagehand zeichnen sich durch eine recht sorgfältige Gestaltung aus.

Alle Überschriften der Ordnungen des Grundstocks sind rubriziert, in den meisten Fällen findet sich auch ein Vermerk für den Rubrikator am oberen Rand der betreffenden Seite.

Die Initialen waren wohl im Grundstock und auch in später eingetragenen und sorg-fältiger stilisierten Ordnungen einfache Lombarden in Rot oder Blau ohne weitere deko-rative Ausschmückung. Erst in späterer Zeit wurden sie mit Fleuronné, (Profil-)Masken und weiteren, auch figürlichen, Darstellungen weiter ausgeschmückt.

Grob gesagt können zwei jüngere Überarbeitungsphasen festgestellt werden. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ergänzten zunächst zwei Hände zahlreiche Lombar-den mit Masken und Fleuronné in Rot bei blauen, mit tintenfarbigen (schwarzen) Mas-ken und Fleuronné bei roten Initialen (Abb. 3, 4). Hand B unterscheidet sich von Hand A durch eine insgesamt weniger feine Ausführung der Fleuronné-Verzierungen und der Masken. Während Hand A vereinzelt motivisch Bezug auf die mit der Initiale eingeleitete Ordnung nimmt (siehe Abb. 5), findet sich dieses Element bei der etwas unbeholfeneren Hand B nicht. Hand B hat außerdem eine breitere Strichführung als Hand A, insgesamt wirkt die Ausführung somit etwas gröber (Abb. 6).

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts erfolgte dann die zweite, weniger strin-gente Überarbeitungsphase des Initialenschmucks. Bloß einzelne Masken wurden an-scheinend willkürlich mit schwarzer Tinte nachgezogen bzw. durch Zungen, Brillen oder sonstige Attribute ergänzt, stellenweise wurden ganze Figuren dazugemalt oder bisher gänzlich ungeschmückte Initialen mit figürlichen Darstellungen – jedoch ohne jeglichen künstlerischen Anspruch – versehen. So finden sich beispielsweise auf fol. 1r die wohl eher ironisch zu verstehende Zeichnung einer Frau, wahrscheinlich mit Spinnen im Gesicht (siehe Abb. 7), oder zahlreiche – oftmals bärtige bzw. die Zunge herausstreckende – Köpfe bzw. Gesichter oder Büsten, die teilweise auch mit eher absurden Elementen wie spitz zulaufenden Ohren versehen wurden (Abb. 8).

Ulrich Hirssauer dürfte auch sehr oft für den Nachtrag von Ordnungen nach 1430 verantwortlich gewesen sein; es finden sich bis zu seinem Tod im Jahre 1461 zahlreiche weitere Texte, die mit einiger Wahrscheinlichkeit von seiner Hand stammen. Die meist etwas flüchtiger als die Texte der Anlagehand geschriebenen Ordnungen dieser Zeitstel-lung können mit ziemlicher Sicherheit trotz dieser höheren Flüchtigkeit dem Schreiber des Grundstocks zugeordnet werden. Diese finden sich auf fol. 13v, 14r, 18r (wobei sich der obere Text von 1436 deutlich vom Duktus der Schneidergesellenordnung von 1442 unterscheidet und nicht mit letzter Sicherheit der Hand Hirssauers zuzuordnen ist) bis 19r, 21r bis 22r (oben, der untere Text stammt aus dem Jahre 1463), (wahrscheinlich 28v), 31v bis 32v, 38r, 40v (Hutmacher 1452), 46v (zwei Nachträge von 1430 und 1431), 51r (Nachtrag am unteren Rand der Seite von 1430), 52r–v (die untere Glaserordnung von

345 Vgl. zu den Merkmalen der Bastarda unter anderem Schneider, Paläographie 66–80.

1446), 71r bis 71v, 76r, 76v, (wahrscheinlich auch) 84v, 87r–v, 88v, 89r (im unteren Teil der Seite), 89v, 95v, 96r, 101r (Ordnung vom Fischschroten aus dem Jahre 1434)346, 112r–v, 113r, 114r, 115r, 116r–v, 119r, 120r (wobei beim Nachtrag von 1445 die Hand Hirssauers nicht sicher zu identifizieren ist), 121r–v, 122r bis 123r (im oberen Teil der Seite), 124r, 126r, 127r bis 128r, 130r, 132r bis 133r, 135r–v, (wahrscheinlich auch) 149r–v, 151r und 156v.

Einige weniger sorgfältig stilisierte Nachträge bis 1461 lassen sich wohl nur sehr

346 Siehe dazu auch Haidinger, Eisenbuch 21, der hier durch Vergleiche mit Einträgen im Eisenbuch aus demselben Jahr die Hand Hirssauers mit einiger Wahrscheinlichkeit annimmt; ebd. 17 und 21, auch zum deutlich flüchtigeren Charakter der Nachträge im HWOB im Vergleich zum Grundstock.

Abb. 3: Gegenfarbige (rote)

Initialenverzie-rung durch Hand A, HWOB fol. 75r. Abb. 4: Tintenfarbige Initialenverzierung durch Hand A, HWOB fol. 41v.

Abb. 5: Darstellung einer Zinnkanne bei der undatierten Ordnung der Zinngießer durch Hand A, HWOB fol. 50r.

Abb. 6: Fleuronné–Ausschmückung durch Hand B, HWOB fol. 9v.

schwierig der Anlagehand zuweisen. So findet sich zum Beispiel auf fol 60v ein sehr kursiv geschriebener Nachtrag von 1433, der kaum etwas mit der oberhalb verwendeten Schrift – diese Ordnung ist Teil des Grundstocks – gemein zu haben scheint. Auch Einträge wie auf fol. 136r–v, 137r, 142r, 144v oder 145r, die immerhin einen gemeinsamen Duktus aufweisen, unterscheiden sich durch ihren flüchtigeren Gesamteindruck von der Schrift des Grundstockes und der wahrscheinlichen Nachträge von der Anlagehand. Ob hier also der diesfalls weniger sorgfältig schreibende Hirssauer oder ein anderer Schreiber tätig war, kann nicht mit letzter Sicherheit beantwortet werden.

Für die Nachträge jedenfalls, die wahrscheinlich durch die Hand Hirssauers geschrie-ben worden sind, ist einerseits ein Gestaltungsniveau typisch, das durch weniger sorgfältig ausgeführte Initialen bestimmt ist, die manchmal sogar nur aus einem vergrößerten tinten-farbigen, nicht weiter verzierten Versal A bei Anno am Beginn der Ordnung bestehen347. Andererseits nähern sie sich an anderen Stellen wiederum den Ordnungen des Grundsto-ckes durch eine rubrizierte Überschrift und farbige, aufwändigere Initialen an348. Man ge-winnt den Eindruck, dass bei den nach 1430 bis inklusive 1461 eingetragenen Ordnungen in der Gestaltung genau unterschieden wurde, ob es sich lediglich um einen Zusatz zu einer Ordnung oder eine gänzlich neu erlassene Ordnung handelte. Dieser Unterschied kann bei den Texten des Grundstocks nicht in diesem Ausmaß beobachtet werden, von denen alle mit nahezu demselben hohen gestalterischen Anspruch in das Ordnungsbuch eingetragen wurden, zumindest im Hinblick auf die rubrizierten Überschriften349.

347 Vgl. beispielsweise auf fol. 46v, die ersten beiden von drei Ordnungen. Beide Texte sind Zusätze zu der zum Grundstock gehörenden Ordnung der Hafner, die sich auf fol. 46r befindet.

348 Beispielsweise HWOB fol. 89v (Ordnung der Steinmetze, 1435), 121r–v (allgemeine Gesellenord-nung, 1439), 142r (Ordnung der Käufel Am Hof, 1444), 127r–128r (Ordnung der Kürschnergesellen, 1445).

349 Beispielsweise auf fol. 10r, auf dem sich ein Zusatz zur Ordnung der Barchentweber, deren Web-stühle betreffend, befindet. Dieser Text wurde ebenso mit einer rubrizierten Überschrift versehen, enthält je-doch nur eine einfach gestaltete Initiale. Dasselbe Gestaltungsniveau ist beim aus dem Jahre 1422 stammenden Zusatz zur Zaumstrickerordnung auf fol. 37v zu sehen: Wieder ist die Überschrift rubriziert, die Initiale von Anno besteht jedoch nur aus einem einfachen, großen A.

Abb. 7: Eine im 16. Jahrhundert in der N-Initiale ergänzte

Frauendarstellung, HWOB fol. 1r. Abb. 8: Eine tintenfarbige Ergänzung des 16. Jahrhunderts in Form eines Gesichts mit spitzen Ohren, HWOB fol. 68v.

Nach Hirssauers Tod im Jahre 1461 sind bis zum Eintrag der letzten Ordnung (1555) zahlreiche Hände tätig, von denen an dieser Stelle nicht alle eindeutig voneinander ge-schieden werden können. Mitunter tauchen jedoch einzelne Hände in einem bestimmten Zeitraum öfters auf. So zum Beispiel ist wahrscheinlich in den Jahren zwischen 1469 und 1486 mehrmals dieselbe Hand für die Eintragung der Ordnungen zuständig350. Die Bas-tarda dieses Schreibers zeichnet sich neben der auffallenden Linksneigung der Schäfte im Mittelband vor allem durch die häufige Verwendung von sehr langgezogenen Anschwün-gen bei den Buchstaben v und w aus. Mit großer Häufigkeit wird auch der Buchstabe h in der Unterlänge mit einer Schlinge versehen und in dieser Form mit dem folgenden Buchstaben verbunden; das Schluss-s hat oftmals eine y-artige Form. Die Gestaltung der durch diese Hand eingetragenen Ordnungen ist anfangs nicht besonders reichhaltig – oft fehlt sogar die Überschrift. Erst in den drei Ordnungen aus den 1480er Jahren treten Ru-brizierung, eine ansprechende Initialengestaltung und durchgehend die Verwendung von Auszeichnungsschrift in der ersten Zeile hinzu.

Andere Hände tauchen ebenso mehrmals auf, jedoch kaum in dieser so bemerkens-werten Zeitspanne wie bei den oben genannten Schreibern. So stammen beispielsweise die Bäckerordnung vom Oktober und die Hafnergesellenordnung vom November 1489 eindeutig von derselben Hand351. Auch die beiden Schusterordnungen vom 10. Februar 1495 wurden von derselben Hand in das Ordnungsbuch eingetragen352. Ebenso schei-nen die Tischlerordnung vom 20. April 1497 und die Krämer- bzw. Leinwaterordnung vom 11. Mai 1497 vom selben Schreiber geschrieben worden zu sein353. Die Ordnungen

350 Auf fol. 11v (Ordnung der Barchent- und Leinweber), 25v (Taschnerordnung, 1473), 44r (Plattner-ordnung von 1469), 44v (Plattnerordnung, 1479, die Ordnung wurde jedoch von einer anderen Hand vollen-det), 46v (Zusatz zur Hafnerordnung, 1476), 51v (Zinngießerordnung, 1475), 93v (Baderordnung, 1475), 101v (Fischerordnung, 1470), 123r (Zusatz zur Sporerordnung, 1478), 168r (Ordnung der Branntweiner, 1481), 169r–v (Ordnung der Köche, 1486) und fol. 170r (Ordnung der Wildbreter, 1486). Aufgrund des Zeitraums könnte man vermuten, dass es sich um die Hand des Stadtschreibers Veit Griessenpeck (1468–1487) handelt.

Leider ist bei Uhlirz, Quellen 47, keine Schriftprobe der Hand Griessenpecks enthalten. Haidinger, Eisen-buch 21f. (mit Abb. auf S. 33), identifiziert einen ebenso in den 1470er Jahren arbeitenden und in diesem Zeit-raum häufig im Eisenbuch auftretenden Schreiber, der ähnliche Schriftmerkmale aufweist wie die im HWOB zu findende Hand. Dass in diesen Fällen derselbe Schreiber in beiden Kodizes tätig war, ist anzunehmen. Die Hand ist ebenso in Urkunden nachzuweisen, siehe dazu Haidinger, Eisenbuch 22.

351 HWOB fol. 172r und 174r–v.

352 HWOB fol. 178r–179v.

353 HWOB fol. 186r–188v.

Abb. 9: Beispiel A für die zwischen 1469 und 1486 öfters auftretende Hand, HWOB fol. 44v.

Abb. 10: Beispiel B für diese Hand, HWOB fol. 46v.

der Ziegelmacher, der Leinwater, der Nadler, der Hühnereirer und der Lebzelter, alle im Jahre 1516 innerhalb weniger Monate erlassen, stammen ebenfalls von ein- und derselben Hand354. In allen hier genannten Fällen hat jeweils ein Schreiber offenbar zeitnahe zum Erlass der Ordnungen den Text eingetragen. Die Sortierung der Texte nach Handwerks-gruppen wurde zu diesem Zeitpunkt weitgehend aufgegeben; in den Jahrzehnten nach 1490 ist vor allem eine chronologische Anordnung der Ordnungen vorherrschend. Man trug ganz einfach laufend die neuesten Ordnungen ein und nützte dabei die aufeinan-derfolgenden Seiten. Nur mehr selten wurden jüngere Texte zu ihren älteren Vorgänger-ordnungen geschrieben, wie es beispielsweise beim Zusatz zu der Leinweberordnung von 1555 der Fall ist355. Diese Vorgangsweise erklärt sich jedoch auch durch Platzmangel im vorderen Teil der Handschrift: So war zum Beispiel nach der Schusterordnung von 1463 auf fol. 22r kein Platz mehr für einen jüngeren Text zu diesem Handwerk; auf fol. 22v folgen bereits die Bestimmungen zu den Gürtlern.

Dass auch im 16. Jahrhundert in manchen Fällen die Handschrift systematisch durch-geblättert wurde und Ergänzungen angebracht wurden, zeigt sich unter anderem an ei-ner Hand, die bei zahlreichen Ordnungen fehlende Überschriften in eiei-ner tendenziell dünnstrichigen Kurrent ergänzte. Sie ist sehr charakteristisch und hebt sich deswegen deutlich vom ursprünglichen Anlagetext ab356.

Die zahlreichen im HWOB tätigen Schreiberhände unterstreichen nochmals den Ein-druck, dass der Kodex eine eindeutige Gebrauchshandschrift war, die man stetig ergänzt und aktualisiert hat. In vielen verschiedenen Arbeitsgängen, die sich mehrheitlich über das 15. und das 16. Jahrhundert erstreckten, erhielt die Handschrift die äußere Form, in der sie heute vorliegt.

354 HWOB fol. 198r–205v.

355 HWOB fol. 12r.

356 HWOB fol. 25v, 36v, 156r, 157r, 162r, 166r, 172r, 174r, 176r, 178r, 178v, 182r, 208v, 212v, 214r. Die Hand war jedenfalls nach 1519 tätig, da dies das Jahr ist, in der die jüngste Ordnung erlassen wurde, zu der sie eine Überschrift nachgetragen hat. Der Schreiber scheint dieser Tätigkeit wohl in einem Arbeitsgang nachgegangen zu sein, seine Überschriften wirken sehr einheitlich, ein großer Unterschied in Feder oder Tinte ist nicht feststellbar. Siehe Abb. 11.

Abb. 11: Beispiel für eine von einer Hand des 16. Jahrhunderts nachgetragene Überschrift, HWOB fol. 25v.