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5 Empirische Analyse zur leistungsorientierten Entlohnung in der Landwirtschaft110

5.4 Lohngestaltung in den untersuchten Betrieben

5.4.4 Lohnhöhe in den analysierten Betrieben

Im folgenden Abschnitt soll die Höhe der Entlohnung in den analysierten Betrieben untersucht werden. Die Tabelle 26 zeigt die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne in den analysierten Betrieben.

TABELLE 26:DURCHSCHNITTLICHE BRUTTOLÖHNE (ARBEITNEHMERBRUTTO) IN DEN ANALYSIERTEN BETRIEBEN (mit Zuschlägen) in €/h

Ø

Quelle: Eigene Erhebung, Betriebsleiterbefragung, Mehrfachantworten möglich

In der Leitung werden durchschnittlich 14,59 Euro pro Stunde ohne Leistungszuschläge oder andere Gratifikationen gezahlt. Mit Zuschlägen sind es 15,72 Euro. In den alten Bundesländern liegt die Vergütung für die Leitungsebene um durchschnittlich 2,6 Euro höher als in den Betrieben der neuen Bundesländer. Vergleicht man den in der Betriebsführung erzielbaren Lohn mit den in Kapitel 2.2.1 aufgeführten Vergleichslöhne von qualifizierten Arbeitern im Berg- oder Hoch- und Tiefbau, so wird deutlich, dass ein Betriebsleiter in der Landwirtschaft unwesentlich mehr verdient als ein Bauarbeiter. Diese Tatsache ist vor dem Hintergrund eines möglichen Führungskräftemangels in der Landwirtschaft sehr kritisch zu sehen.

In der Verwaltung liegen die durchschnittlichen Löhne inklusive aller Zuschläge durchschnittlich bei 10,38 Euro. Die Bruttolöhne ohne zusätzliche Zuschläge

27 Der durchschnittliche Bruttostundenlohn in der Verwaltung ist geringer als der entsprechende Durchschnitt aus den Kategorien alte und neue Bundesländer, da einige Betriebsleiter keine Angaben zum Bundesland gemacht haben.

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unterscheiden sich zwischen den Betrieben der alten und neuen Bundesländer auf Verwaltungsebene nur wenig.

Dies erklärt sich, wenn man einmal die gezahlten Löhne in der Verwaltung mit den Löhnen in der Pflanzen- und Tierproduktion vergleicht. Es zeigt sich, dass in den alten Bundesländern die mit Verwaltungsaufgaben beschäftigten Personen durchschnittlich weniger verdienen als die Mitarbeiter in der Pflanzen- oder Tierproduktion. In den neuen Bundesländern verdienen die Verwaltungskräfte hingegen mehr Geld als die Arbeiter in den Produktionsbereichen. Möglicherweise sind die Mitarbeiter in der Verwaltung in den alten und neuen Bundesländern mit unterschiedlichen Arbeiten betraut. So könnten in den Betrieben der alten Bundesländer die Tätigkeit in der Verwaltung mehr aus Büroservice- und Schreibtätigkeiten bestehen, während die Verwaltungsmitarbeiter in den neuen Bundesländern stärker mit Controlling-, Rechnungswesen- und Flächenmanagementaufgaben betraut sind. Die Datenlage lässt aber eine abschließende Beurteilung nicht zu.

In der Pflanzenproduktion haben die Mitarbeiter in den analysierten Betrieben ohne Zuschläge durchschnittlich 8,54 Euro erhalten, mit Zuschlägen waren es 9,24 Euro.

Durchschnittlich erhalten die Beschäftigten in der Pflanzenproduktion in den alten Bundesländern 2,85 Euro mehr als in den neuen Bundesländern.

Mit einem durchschnittlichen Bruttolohn von 10,87 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern liegen die Verdienste in der Pflanzenproduktion auf einem vergleichbaren Niveau wie die in Kapitel 2.2.1 dargestellten durchschnittlich bezahlten Stundenlöhne für Arbeiter in der Landwirtschaft.

Der durchschnittliche Stundenlohn der Mitarbeiter in der Pflanzenproduktion in den neuen Bundesländern liegt hingegen über den in der Agrarstatistik ausgewiesenen durchschnittlichen Stundenlöhnen (vgl. Kapitel 2.2.1).

Die Mitarbeiter der Tierproduktion werden in den analysierten Betrieben unabhängig von der Region am schlechtesten bezahlt. Sie erhalten inklusive aller Zuschläge im Durchschnitt der Betriebe 0,45 Euro weniger als die Mitarbeiter in der Pflanzenproduktion. In den alten Bundesländern beträgt die Lohnschere zwischen den beiden Arbeitsbereichen 0,66 Euro pro Stunde und in den neuen Bundesländern 0,21

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Euro. Die geringen Verdienstmöglichkeiten in der Tierproduktion sind gerade hinsichtlich der erschwerten Arbeitsbedingungen bedenklich. Ein Leiter einer Agrargenossenschaft kommentierte dieses während der Ergebnisworkshops und gab zu bedenken, dass die wirtschaftliche Lage vieler Tierproduktionsbetriebe die Anhebung der Löhne nicht erlaube. Oftmals stünden die Betriebsleiter vor den Alternativen Beibehaltung der Niedriglöhne oder Schließung der Tierproduktion beziehungsweise des Betriebes (Betriebsleiter B).

Ein anderer Agrargenossenschaftsleiter berichtete, dass er zum Zeitpunkt seines Berufseinstiegs den Lohnabstand zwischen Pflanzen- und Tierproduktion ebenfalls als ungerecht ansah und die Lohnhöhe in der Tierproduktion kritisch hinterfragte. Ein Kollege aus der Unternehmensführung riet ihm von einer Angleichung der Stundenlöhne ab. Eine solche Maßnahme würde Unmut bei den Traktoristen nach sich ziehen, da sich diese in der Betriebshierarchie den Mitarbeitern in der Tierproduktion überlegen fühlten. Eine Harmonisierung der Stundenlöhne käme einer Herabwürdigung der innerbetrieblichen Position des Traktoristen gleich.

Die Abbildung 23 zeigt den Schwankungsbereich der bezahlten Bruttostundenlöhne (ohne Leistungszuschläge, Erfolgsbeteiligungen bzw. Dividenden) in Euro pro Stunde in den alten und neuen Bundesländern mit den Minimal-, Durchschnitts- und Maximalwerten. Es wird deutlich, dass die Löhne deutlichen Schwankungen zwischen den Betrieben unterliegen.

ABBILDUNG 23:BRUTTOLÖHNE UND IHR SCHWANKUNGSBEREICH

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Quelle: Eigene Erhebung, Betriebsleiterbefragung

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Ein Mittelwertvergleich zeigt hoch bzw. höchst signifikante Unterschiede zwischen den Löhnen in der Tier- und Pflanzenproduktion und Betrieben verschiedener Rechtsform.

Dieses Ergebnis könnte jedoch durch die Regionszugehörigkeit verzerrt sein, da die juristischen Personen vor allem in den neuen Bundesländern liegen. Insgesamt werden die Mitarbeiter in der Rechtsform der Einzelunternehmen durchschnittlich am höchsten bezahlt. Beschränkt man den Mittelwertvergleich auf die Betriebe in den neuen Bundesländern, so ist das Ergebnis weniger signifikant. In der Pflanzenproduktion werden die Mitarbeiter wieder in den Einzelunternehmen besser bezahlt als in den Personen- oder Kapitalgesellschaften. Es ist aber zu bedenken, dass die Mitarbeiter der Kapitalgesellschaften, die Anteilseigner sind, zusätzliches Einkommen durch Dividenden oder Werteerhöhungen erwirtschaften können. Die Arbeitskräfte in den Personengesellschaften erhalten mehr Lohn als in den juristischen Personen. In der Tierproduktion werden ebenfalls die Mitarbeiter der Einzelunternehmen am höchsten bezahlt, der Lohnunterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften ist jedoch nicht eindeutig, da er sehr betriebsabhängig ist. In der Tierproduktion bezahlen die Betriebsleiter der eG durchschnittlich mehr als in GbR und GmbH, in der Pflanzenproduktion ist der Lohnabstand zu den Personengesellschaften und anderen juristischen Personen nicht besonders groß. Die Nachfolgeunternehmen der LPG haben außerdem gegenüber den wieder eingerichteten Betrieben den Nachteil, dass sie trotz eines zum Teil massiven Personalabbaus immer noch einen überhöhten Personalbestand haben, der sich auch auf die Lohnhöhe in den Betrieben auswirkt.

5.5 Erfahrungen mit leistungsorientierter Lohngestaltung