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Biografischer Entdeckungszusammenhang

1 Einleitung und begriffliche Grundlegung

1.6 Biografischer Entdeckungszusammenhang

Anlass für die vorliegende Dissertation war der durch die Finanzkrise 2007 ausgelöste berufsbiografische „Bruch“ der Verfasserin. Dieser lässt sich als ein Zusammentref-fen von (Ent-)Subjektivierungs- und Entgrenzungstrends nachzeichnen. In ihrem Be-ruf als Firmenkundenbetreuerin in der Bankbranche verfügte die Autorin mit Ver-triebs- und Krediterfahrung über ein Profil, welches organisatorisch nicht vorgesehen war, denn diese beiden Bereiche sind aufgrund bankenrechtlicher Vorschriften strikt zu trennen (vgl. Bundesbank 2003). Ihr beruflicher Erfolg war jedoch auf dieses breite Profil und eine individuelle Arbeitsweise zurückzuführen, da sie Kunden so maß-geschneiderte Lösungen anbieten konnte. Dieses subjektivierende Arbeitshandeln war jedoch objektiv nicht vorgesehen (vgl. Böhle 2003; Böhle et al. 2011), obwohl viele Finanzunternehmen in ihrer Außendarstellung angeben, maßgeschneiderte Finanz-lösungen zu bieten (vgl. Baethge 2004a, 10 f., 18). Die Verfasserin hatte die Ausbilder-eignung erworben und große Freude daran, jungen Kolleg/-innen ihr Know how und Erfahrungswissen weiterzugeben. Ihre Kunst der guten Dienstleistung (vgl. Munz/

Wagner/Hartmann 2012) wurde durch organisatorische Umstrukturierungen jedoch zunehmend obsolet. Aufgrund bankenrechtlicher Bestimmungen (Basel II; vgl.

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desbank 2003) wurden digital ermittelte Ratings der entscheidende Maßstab für die Kreditgewährung, d. h. Kreditspezialisten nahmen eine Selbstobjektivierung subjektivie-renden Handelns vor (vgl. Böhle 2003, 133 f.). Verschärfend kam hinzu, dass sie als Generalistin Spezialisten für diverse Produktsparten hinzuziehen sollte. Es war ihr unklar, was dann noch ihre Kernkompetenz als Firmenkundenbetreuerin sein sollte.

Böhle (2003, 133) schreibt hierzu: „[Es] spricht vieles dafür, daß speziell bei qualifizier-ten Tätigkeiqualifizier-ten in der Vergangenheit das subjektivierende Handeln eine maßgebliche Rolle spielte und hierauf wesentlich das berufliche Selbstverständnis beruhte.“

Zudem musste sie feststellen, dass die Handlungsspielräume im Vertrieb immer weiter eingeengt und Vertriebsprozesse zentral gesteuert wurden (vgl. systemische Ra-tionalisierung bei Baethge/Baethge-Kinsky 2006). Für die Verfasserin hatte diese tech-nisch mediatisierte Informations- und Eingriffsstruktur (Böhle 2003, 134; Kaiser 2017, 5 ff.) eine erzwungene Selbstobjektivierung des Arbeitshandelns zur Folge, sodass ihr Er-fahrungswissen zunehmend dysfunktional wurde.

In der Zusammenarbeit mit Kolleg/-innen und Vorgesetzten fand eine entgegen-gesetzte Entwicklung statt. Versuche, Probleme auf einer objektiven Sachebene zu lösen, erwiesen sich als nicht zielführend. Unter den konfliktbehafteten Rahmen-bedingungen waren vielmehr die Wahrnehmung der Gefühle des Gegenübers sowie die Fähigkeit zum Perspektivwechsel von entscheidender Bedeutung. Lange hatte die Verfasserin die subjektiven Befindlichkeiten und Motive der Kolleg/-innen zu wenig im Blick und die Beziehungsebene vernachlässigt (vgl. Watzlawick et al. 2011, 61–64;

Schulz von Thun 2008). Zudem hatte sie als Frau einige ungeschriebene Konventio-nen missachtet, die es in ihrem beruflichen Status einzuhalten galt (vgl. Knaths 2014).

Ihrer scheinbar gelungenen Work-Life-Balance mangelte es jedoch unausgesprochen an Akzeptanz durch das soziale Umfeld. Ein Coach konstatierte: „Die Passung zwischen Ihnen und Ihrem Umfeld scheint zu fehlen.“ (vgl. person-environment-fit in Kap. 4.1.3). Zu spät begann sie zu verstehen, dass die Aussage ihres Vorgesetzten:

„Wir spielen hier Theater.“ keine Metapher, sondern eine reale Beschreibung des Ge-schehens war (vgl. Goffman 1959). Als in ihrem Kundenportfolio Kreditrisiken sicht-bar wurden, die nach ihrer Einschätzung einer Intervention bedurft hätten, konnte sie sich aufgrund des hohen Vertriebsdrucks und asymmetrischer Machtverhältnisse nicht durchsetzen. Erst rückwirkend wurde ihr bewusst, dass sie einen Mobbingpro-zess durchlebt hatte (vgl. Gross 2005, 77–92).

Diese für den beruflichen Erfolg unverzichtbaren Einsichten hat die Autorin nicht in der Schule, sondern in sehr konfliktbehafteten Interaktionsprozessen unter Hinzuziehung von Literatur und Beratungsangeboten gewonnen. Sie waren letztlich die Basis für die Entscheidung zur beruflichen Umorientierung. Diese stellte eine Rückbesinnung auf ursprüngliche persönliche Ziele dar. Schon nach dem Abitur hatte sie Lehrerin werden wollen, was sie aufgrund der damals desolaten Beschäfti-gungsaussichten aber verworfen hatte. Auch den Wunsch zu promovieren hatte sie nach ihrem betriebswirtschaftlichen Studium an einer Fachhochschule nicht ernst-haft verfolgt. In einem ersten Schritt ging es aber nicht nur darum, ihrem weiteren Werdegang rückwirkend einen Sinn zu verleihen, sondern um ein Moratorium

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halb der Zwänge des Arbeitsmarktes, um sich psychisch zu regenerieren und sich über die weiteren beruflichen Ziele Klarheit zu verschaffen. Die Erfahrungen an ihrem Arbeitsplatz hatten ihr Selbstvertrauen zutiefst erschüttert und die Identifika-tion mit ihrem Beruf gänzlich zerstört. Eine QualifikaIdentifika-tionsstelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin bot ihr das nötige Anregungspotenzial für diese Prozesse. Die von ihrem Doktorvater eingeräumten Handlungsspielräume eröffneten ihr die Möglich-keit, ihre berufsbiografische Erfahrung für die berufliche Bildung fruchtbar zu ma-chen.

Um ihre berufliche Umstrukturierung in Angriff nehmen zu können, hat die Verfasserin hinsichtlich ihrer handlungsleitenden subjektiven Theorien (vgl. Groeben 1988) einen Paradigmenwechsel vollziehen müssen. Die Autorin hatte sich nach elf Jahren Betriebszugehörigkeit in Festanstellung ein außertarifliches Gehalt sowie einen Titel als Prokuristin erarbeitet. Die bei Personalentscheidern weit verbreitete subjektive Theorie, dass Bewerber bei einem Stellenwechsel ein attraktiveres Einkom-men oder eine höhere Stellung anstreben müssen, erwies sich für einen Quereinstieg in eine andere Branche als großes Hindernis. Bewerbungen scheiterten auch daran, dass eine perfekte Passung zum ausgeschriebenen Stellenprofil erwartet wurde. Für die Autorin stellten Einkommen und Status bei der Wahl des Arbeitsplatzes jedoch nur noch eine Nebenbedingung dar. Wichtig war für sie vielmehr, sich mit ihren Ar-beitsaufgaben identifizieren zu können, das Gefühl zu haben, etwas Sinnvolles zu tun und in einem weitgehend konfliktfreien Arbeitsumfeld tätig sein zu können. Die Ein-stellungspolitik der Betriebe erwies sich jedoch als zu unflexibel, sodass es trotz eines viel zitierten Fachkräftemangels zu keiner Passung hinsichtlich der wechselseitigen Vorstellungen kam (vgl. Kettner 2012; Heidemann 2012). Um diese Pattsituation zu überwinden, musste sie den scheinbar unvernünftigen Schritt von einem gut ausge-statteten unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnis in eine prekäre Beschäftigung auf deutlich niedrigerem Einkommensniveau gehen.

Auch die heute 25 und 24 Jahre alten Pflegekinder der Verfasserin stießen am Übergang zwischen Schule und Beruf auf massive Passungsprobleme. Zunächst gelang es ihnen trotz ihrer Vorschädigungen (posttraumatische Belastungsstörung, fetales Alkoholsyndrom), einen Hauptschulabschluss zu erreichen. Der Versuch, verschiedene Bildungsgänge des Übergangssystems sowie Jugendhilfemaßnahmen zu durchlaufen, scheiterte jedoch wiederholt frühzeitig an Vermeidungsverhalten und Fehlzeiten. Die Pflegetochter entwickelte sich erst in einer anthroposophischen Jugendhilfeeinrichtung außerordentlich positiv und hat inzwischen ihre Gesellen-prüfung zur Tischlerin erfolgreich bestanden. Bei ihrem Pflegesohn musste die Ver-fasserin wegen seiner behinderungsbedingten Verhaltensauffälligkeiten dagegen mehrfach intervenieren, um ihn vor Obdachlosigkeit, Inhaftierung und Suizid zu be-wahren – eine für junge Erwachsene mit fetalem Alkoholsyndrom typische Erfahrung (vgl. Spohr et al. 2016). Auch die leibliche Tochter der Verfasserin litt schon im ersten Grundschuljahr unter Leistungsdruck und sozialer Ausgrenzung. Prägend war ein wettbewerbsorientiertes sozio-kulturelles Umfeld in einem sehr wohlhabenden Stadt-teil Hamburgs (höchste Stufe des sozio-ökonomischen KESS-Indikators der Schul-behörde, vgl. Schulte/Hartig/Pietsch 2014). Die Verfasserin ist daher zu der

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zeugung gelangt, dass eine Teilhabe im Sinne von Inklusion (vgl. Kap. 5.2.2.2) nur möglich ist, wenn pädagogische und personalpolitische Anstrengungen ihren Aus-gangspunkt beim individuellen Vermögen der Lernenden nehmen.

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