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Wesentliche Ergebnisse des Konsultationsprozesses

9. Beteiligung der Partner am Programmierungsprozess

9.3 Wesentliche Ergebnisse des Konsultationsprozesses

Die im Rahmen der regionalen Workshops von den Wirtschafts- und Sozialpartnern unter-breiteten Vorschläge zur instrumentellen Ausgestaltung der Operationellen Programme de-cken sich weitgehend mit den Vorschlägen der Landesregierung. Verschiedene Vorschläge der Wirtschafts- und Sozialpartner bezogen sich nicht auf die Förderpolitik im engeren Sinn.

So wurden in verschiedenen Workshops Initiativen zum Bürokratieabbau gefordert. Die

Lan-desregierung hat sich das Ziel gesetzt, unnötige Bürokratielasten abzubauen, und wird sich für dieses Ziel im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch auf Bundes- und EU-Ebene einsetzen.

Die Einschätzung der sozio-ökonomischen Ausgangslage des Landes wird durch die Wirt-schafts- und Sozialpartner und das Parlament weitgehend geteilt. Ferner wird die von der Landesregierung definierte Förderstrategie für den Einsatz der EU-Fonds einschließlich des EFRE und insbesondere die hierzu definierten Querschnittsprioritäten „Bildung“, „Forschung, Entwicklung und Innovation“ sowie „Investitions- und Unternehmensfinanzierung“ von den Wirtschafts- und Sozialpartnern vor dem Hintergrund der Stärken und Schwächen des Lan-des Sachsen-Anhalt überwiegend geteilt und unterstützt.

Das abschließende schriftliche Beteiligungsverfahren führte ferner zu den unten dargestell-ten Ergebnissen. Vorab ist festzustellen, dass im überwiegenden Teil der Stellungnahmen die vorgesehene Förderstrategie und die geplanten Fördernahmen begrüßt wurden. Die ein-zelnen Stellungnahmen werden unter Hwww.europa-sachsen-anhalt.deH ( 2007-2013) doku-mentiert. Zusammenfassend sind folgende Punkte hervorzuheben:

Anmerkungen zu Grundsatzfragen

Aus Sicht der vier Wirtschaftskammern des Landes sind der Hochwasserschutz, Investitio-nen in Kindertagesstätten, der Schulbau, die Förderung des Radwegesystems, die Abfall-vermeidung und –beseitigung und Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien WRRL, und NATURA 2000 Landesaufgaben, die nicht aus den EU-Strukturfonds finanziert werden sollten. Hierzu ist anzumerken, dass grundsätzlich alle in den OP EFRE und ESF vorgese-henen Maßnahmen Landesaufgaben darstellen. Aufgaben des Bundes – wie z.B. die Investi-tionen in die Bundesverkehrswege – werden in Operationellen Programmen des Bundes gefördert. Die Förderung aus den Strukturfonds orientiert sich an den Ergebnissen der sozio-ökonomischen Analyse sowie den Zielsystemen des Landesregierung, des Bundes und der EU. Die für die o. g. Bereiche eingesetzten EU-Mittel verstärken die Fördermöglichkeiten des Landes und sind vor dem Hintergrund der Stärken und Schwächen und des Zielsystems Sachsen-Anhalts begründet worden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund präferiert eine Gewichtung des ESF gegenüber EFRE im Verhältnis 30:70. In den Stellungnahmen der anderen Wirtschafts- und Sozialpartner wurde die durch die Landesregierung vorgenommene Gewichtung der Fonds nicht in Frage gestellt.

Es ist anzumerken, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen EU-Bundesprogramme in Sachsen-Anhalt eine Gewichtung zwischen ESF und EFRE von ca. 30:70 erreicht wird.

Aus Sicht der Stadt Dessau sind die Vorschläge zur Sicherstellung des integrierten Ansatzes für förderpolitische Fragen der städtischen Dimension zu vage. Zu dieser Frage sind im Pro-grammdokument nunmehr nähere Ausführungen erfolgt. So wird vorgeschlagen, zur Umset-zung des integrierten Förderansatzes für die städtische Dimension eine Clearingstelle für die Förderbelange der Städte einzurichten, mit dem Ziel, Probleme, die bei der integrierten Nut-zung der Fördermöglichkeiten in den Kommunen auftreten können, schneller zu erkennen und zu lösen.

Aus Sicht des Landesfrauenrates sind die Grundsätze der EU zur Gleichstellung der Ge-schlechter in den Programmtexten nicht ausreichend berücksichtigt worden. Es seien keine

Maßnahmen zur Verringerung der Lohnunterschiede bei Frauen und Männern, Steigerung der Arbeitsqualität und Erhöhung der Frauenbeschäftigungsquote vorgesehen. Die sozio-ökonomische Analyse berücksichtige die Genderproblematik nicht ausreichend. Es sei zu-dem erforderlich, in jeder Förderpriorität die Genderziele transparent zu machen. Hierzu ist erstens anzumerken, dass der Landesfrauenrat aus Sicht der Landesregierung u. a. die Be-deutung einer guten, im europäischen Maßstab herausragenden Kinderbetreuung für die berufliche Teilhabe von Frauen verkennt. Die umfassenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten tragen dazu bei, dass die Beschäftigungsquote von Frauen vergleichsweise hoch und Unter-brechungen von Berufsbiographien – die oft mit negativen Auswirkungen auf die Einkom-menshöhe verbunden sind – vergleichsweise kurz sind. Zweitens wurden in den Programm-texten die sozio-ökonomische Analyse ergänzt und die Beiträge der Prioritätsachsen zu den Gender-Zielen deutlicher herausgestellt.

Rahmenbedingungen

Seitens des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages und der Stadt Halle wird auf die schwierige finanzielle Situation der Kommunen hingewiesen, welche die Kofinanzie-rungsmöglichkeiten der Programme beschränkt. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Lan-desregierung ein Interesse daran hat, dass die mit den Operationellen Programmen verbun-denen Förderangebote umgesetzt werden können. Die Kofinanzierungsthematik wird daher bei der weiteren Ausgestaltung der einzelnen Fördermaßnahmen mit den Vertretern der kommunalen Ebene erörtert werden.

Finanzielle Gewichtung einzelner Fördermaßnahmen

In verschiedenen Stellungnahmen wird die finanzielle Ausstattung einzelner Fördermaßnah-men angesprochen. Unter anderem wird eine bessere Ausstattung gefordert für die Investiti-onen in Kindertagesstätten, Trink- und Abwasseranlagen, die Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen, Bergbausanierung, kommunale Verkehrsinfrastruktur (Städte- und Gemeindebund), Schulbau und IT-Ausstattung von Schulen (Landkreistag), für einzelbetrieb-liche Investitionsförderung (Wirtschaftskammern) und die Förderung im Bereich Klimaschutz und regenerative Energie (Fachbeirat nachwachsen Rohstoffe, NAROSSA e.V.). Hierzu ist anzumerken, dass die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind. Daher wurde ein indikatorba-sierter Ansatz zur Bestimmung der Mittelausstattung herangezogen, mit dem möglichst weit-gehend den unterschiedlichen Erfordernissen und Zielsetzungen Rechnung getragen werden sollte. Bei der Gewichtung der EFRE-Maßnahmen wurde der einzelbetrieblichen Investitions-förderung hohes Gewicht beigemessen. Die Ansätze zur Verstärkung der GRW, zur Berg-bausanierung und für Maßnahmen des Klimaschutzes sowie erneuerbare Energien wurden zudem im Rahmen der Feinjustierung aufgestockt.

UAusgestaltung einzelner Fördermaßnahmen/Strategien

In verschiedenen Stellungnahmen wird die Ausgestaltung einzelner Fördermaßnahmen an-gesprochen. So wird z. B. gefordert, im Rahmen der Förderung von Unternehmensnetzwer-ken auch Betriebsratsnetzwerke zu berücksichtigen und eine Tariftreueerklärung sowie eine Regelabfrage bei den Gewerkschaften als Förderkriterien zu berücksichtigen (DGB), die Förderung der gewerblichen Wirtschaft auf die Unternehmen der Sozialwirtschaft zu erwei-tern (Liga der freien Wohlfahrtspflege), die Förderung des Erziehungs- und Bildungssektors

„gendersensibel“ zu erweitern (Landesfrauenrat), bei der Förderung der verkehrlichen

Infra-struktur, der Energieversorgung und der Abfall- und Abwasserwirtschaft eine Weichenstel-lung zu ressourcenschonenden Verfahren vorzunehmen (BUND). Zu diesen und weiteren Anmerkungen der Wirtschafts- und Sozialpartner wird unter Hwww.europa.sachsen-anhalt.deH ( 2007-2013) Stellung genommen.

Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner

Die Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner in den Programmierungsprozess wurde überwiegend begrüßt. Für die weitere Zusammenarbeit wird insbesondere seitens des DGB das Interesse an der Förderung der Qualifizierung der Wirtschafts- und Sozialpartner aus Mitteln der Technischen Hilfe geäußert. Eine qualifizierte Zusammenarbeit mit den Wirt-schafts- und Sozialpartnern im Rahmen der Förderpolitik wird auch seitens der Landesregie-rung als wichtig erachtet und kann im Rahmen des Begleitausschusses näher erörtert wer-den.