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Strategische Leitlinien der Kohäsionspolitik und Nationaler

Der Rat hat auf Vorschlag der Kommission Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemein-schaft für den wirtGemein-schaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der GemeinGemein-schaft festgelegt. Die Strategischen Kohäsionsleitlinien bilden die Grundlage für den Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) für Deutschland. Beide Dokumente stellen gemäß Artikel 25 und 27 sowie 37 der Verordnung 1083/2006 einen Orientierungs- bzw. Bezugsrahmen für die Programmplanung dar. Ihre wesentlichen Zielsetzungen sollen daher an dieser Stelle rekapituliert werden. Auf die Kohärenz der Programmplanung mit den Strategischen Leitli-nien und dem Nationalen Strategischen Rahmenplan wird in Abschnitt 5.7 eingegangen.

4.1 Strategische Leitlinien der Kohäsionspolitik der Europäischen Kommis-sion

Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union zielt darauf ab, die regionalen Disparitäten innerhalb der Europäischen Union zu verringern und einen Beitrag zur Konvergenz der er-wirtschafteten realen Pro-Kopf-Einkommen zu leisten. Mit Blick auf die Konvergenz müssen die in den Regionen eingesetzten Maßnahmen, die aus den Europäischen Strukturfonds unterstützt werden, vornehmlich zur Förderung der in der überarbeiteten Lissabon-Strategie festgelegten Prioritäten – nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung – eingesetzt werden. Entsprechend der erneuerten Lissabon-Strategie sollten im Rahmen der Kohäsionspolitik die folgenden Leitlinien Berücksichtigung finden:

• Verbesserung der Attraktivität der Regionen und Städte der Mitgliedstaaten durch Verbesserung der Anbindung, Gewährleistung einer angemessenen Dienstleistungsqua-lität und eines angemessenen Dienstleistungsniveaus sowie durch Erhaltung ihrer Um-welt,

• Förderung von Innovation, Unternehmergeist und Wachstum der wissensbasierten Wirtschaft durch Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten, auch unter Nut-zung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und

• Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, indem mehr Menschen in ein Be-schäftigungsverhältnis oder eine unternehmerische Tätigkeit geführt, die Anpassungsfä-higkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessert und die Investitionen in das Humankapital gesteigert werden.

Schließlich sollen die territorialen Aspekte der Kohäsionspolitik Berücksichtigung finden.

Hierzu zählen neben dem Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung und die För-derung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums auch Maßnahmen zur Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit.

Nicht alle in den Leitlinien und den Verordnungen benannten Fördermöglichkeiten sind für alle Regionen gleichermaßen von Bedeutung. Welcher strukturpolitische Ansatz und Mix am

Besten geeignet ist, hängt letztlich von den Stärken und Schwächen des einzelnen Mitglied-staats oder der einzelnen Region ab. Entsprechend der Neulancierung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und um die Herausforderungen der fortschreiten-den Globalisierung erfolgreich zu meistern, muss sich die Kohäsionspolitik künftig stärker auf Wissen, Forschung und Innovation sowie auf die Verbesserung des Humankapitals konzent-rieren.

4.2 Nationaler strategischer Rahmenplan

Im Nationalen14 Strategischen Rahmenplan (NSRP) für den Einsatz der Europäischen Struk-turfonds in Deutschland wird die Entwicklungsstrategie für die unter das „Konvergenz“-Ziel fallenden Gebiete festgelegt, die darauf abzielt, den Konvergenzprozess zu beschleunigen.“

Nachhaltige Entwicklung umfasst die Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis und die Ver-besserung der Einkommensperspektiven, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts insbe-sondere durch Abbau der Arbeitslosigkeit sowie den Umwelt- und Naturschutz. Vor dem Hin-tergrund der spezifischen Entwicklungsrückstände in Bezug auf diese Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung, sieht der NSRP in den deutschen Regionen des „Konvergenz“-Ziels vor allem in den folgenden Bereichen Handlungsbedarf:

• Ausbau des Innovationspotenzials der Wirtschaft, Weiterentwicklung der Potenziale im Bereich der öffentlichen Forschung und Entwicklung und Verbesserung des Technologie-transfers,

• Stärkung der wirtschaftlichen und unternehmerischen Basis, insbesondere in den fernab-satzorientierten Wirtschaftsbereichen, durch Investitionsförderung und Maßnahmen zum Abbau von Finanzierungshemmnissen, insbesondere im Bereich der KMU,

• Weiterentwicklung der Infrastruktur, insbesondere im Bereich der regionalen und überre-gionalen Verkehrsinfrastruktur, regionalspezifische Anpassung der städtischen und länd-lichen Infrastrukturen unter besonderer Berücksichtigung der demografischen Entwick-lung und der Erfordernisse einer umweltgerechten EntwickEntwick-lung und zur Stärkung der re-gionalen Standortsituation,

• Sicherung des Standortvorteils im Bereich der Humanressourcen und eines ausreichen-den Angebots an Fachkräften durch Investitionen in Bildung, Qualifizierung und Verbes-serung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der NSRP definiert zu diesem Zweck sieben thematische Prioritäten für den Einsatz der EU-Strukturfonds:

Priorität 1: Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung Priorität 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft

Priorität 3: Entwicklung und Ausbau der Infrastruktur für nachhaltiges Wachstum Priorität 4: Förderung von überregional bedeutsamen Verkehrswegeinvestitionen

14 Entscheidung der Kommission K(2007)1861 vom 2.5.2007.

Priorität 5: Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Beschäf-tigten

Priorität 6: Verbesserung des Humankapitals

Priorität 7: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliede-rung benachteiligter Personen

Die Prioritäten 1 bis 4 stellen die im NSRP definierten Förderschwerpunkte für den EFRE dar. Dabei wird die Priorität 1 bis 3 in erster Linie durch die Operationellen Programme für den EFRE der Länder umgesetzt werden. Für die Umsetzung der Priorität 4 ist ein EFRE-Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur verantwortlich. Die Umsetzung der Prioritäten 5 bis 7 erfolgt durch Operationelle Programme für den ESF der Länder und ein ESF-Bundesprogramm.

Neben den thematischen Prioritäten legt der NSRP den Umwelt- und Naturschutz, die Förde-rung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und die städtische Dimension als Querschnittsziele der Entwicklungsstrategie fest. Ferner wird festgestellt, dass vor dem Hin-tergrund der Bevölkerungsentwicklung in den in Deutschland unter das „Konvergenz“-Ziel fallenden Gebieten spezifische Handlungsansätze zu entwickeln und in das strukturpolitische Instrumentarium zu integrieren sind, um die demografischen Herausforderungen zu flankie-ren.

5. Regionale Entwicklungsstrategie des Landes