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5. Regionale Entwicklungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt für

5.3 Fondsübergreifende Querschnittsziele und -themen

5.3.3 Städtische Dimension

Die Städte des Landes sind die regionalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftszentren Sachsen-Anhalts. Als zentrale Orte bündeln sie die höherwertigen Infrastrukturangebote ihrer Region.

Als Standorte der Wissenschaftseinrichtungen bieten sie Ansatzpunkte für die Entwicklungen zu einer wissensbasierten Wirtschaft in Sachsen-Anhalt. Nicht zuletzt aufgrund der rückläufi-gen Landesbevölkerung wird es erforderlich sein, die Infrastrukturangebote zunehmend in zentralen Orten zu konzentrieren. Die städtische Dimension wird aus diesen Gründen in der Förderperiode 2007-2013 an Gewicht gewinnen. Sie soll in Übereinstimmung mit Art. 8 der VO 1080/2006 insbesondere durch das OP EFRE maßgeblich unterstützt werden. In räumli-cher Perspektive bezieht sich die städtische Dimension nicht nur auf die Stadtgebiete im en-geren Sinn, die entsprechend dem Bundesraumordnungsbericht durch die beiden Kernstädte Magdeburg und Halle definiert sind, sondern auch auf die Städte bzw. Zentren im ländlichen Raum. Im Folgenden werden die Ziele, Verfahren und die instrumentelle Ausrichtung der EU-kofinanzierten Maßnahmen im Bereich der städtischen Dimension dargestellt.

a) Ziele. Die vorrangige Zielsetzung der Stadtentwicklungspolitik besteht vor dem Hinter-grund der hohen Arbeitslosigkeit und Transferabhängigkeit des Landes darin, Wachstum und Beschäftigung durch Verbesserung der städtischen Standortbedingungen zu unterstützen.

Für die größeren Städte des Landes, die Standorte von Hochschulen und Forschungsein-richtungen sind, ist das damit verbundene endogene Potenzial ein wichtiger Ansatzpunkt für die wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplät-ze im Dienstleistungssektor. Nach dem konArbeitsplät-zeptionellen Ansatz einer wissensbasierten Stadtentwicklung soll daher mit Hilfe der EU-Fonds die Entwicklung der Wissenschaftsein-richtungen unter Berücksichtigung der Wechselwirkung mit den Anforderungen der innovati-onsorientierten Wirtschaft und der städtischen Entwicklung forciert werden. Im Rahmen der-der Zielsetzung einer wissensbasierten Stadtentwicklung sind insbesonder-dere die Standortan-forderungen der Akteure des Innovationssystems zu berücksichtigen. Wichtige Handlungs-felder der Stadtentwicklungspolitik des Landes sind darüber hinaus die Anpassung der tech-nischen Infrastrukturen der Städte an die demografische Entwicklung, die Weiterentwicklung der wirtschaftsnahen Infrastrukturen (einschließlich der Revitalisierung von Brach- und Kon-versionsflächen) und die Verbesserung der Umweltqualität (z.B. durch Förderung umwelt-freundlicher Verkehre).

Das Ziel der integrierten wissensbasierten Stadtentwicklung wird in Box 5.1 beispielhaft für die Kernstädte Magdeburg und Halle sowie für Dessau als Oberzentrum im ländlichen Raum anhand von Leitprojekten dargestellt. Dabei geht es um die Realisierung von Projekten, mit denen gleichzeitig unterschiedliche Ziele (z. B. Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbesserung

des Humankapitals, Stärkung des FuE-Potenzials, Erhöhung der Attraktivität der Städte) verfolgt werden, wobei unterschiedliche Akteure (z. B. Unternehmer, Wissenschaftseinrich-tungen, Kommunen, Landesregierung) in Planung und Umsetzung eingebunden sind.

Box 5.1

Leitprojekte auf dem Gebiet der Städtischen Dimension

Unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangssituation (vgl. Box 1.2 in Abschnitt 2.2.8) wird in allen Leitprojekten auf dem Gebiet der Städtischen Dimension der Versuch unternommen, die Attrak-tivität der Städte zu verbessern, die Infrastrukturen an die sich verändernden Bedarfe anzupassen und die wirtschaftliche Basis neu und weiter zu entwickeln. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Verknüpfung von Innovation und Wachstum mit den vorhandenen Ansatzpunkten in Wissenschaft und Forschung gelegt. Im Folgenden werden beispielhaft einige Leitprojekte im Bereich der Städtischen Dimension dargestellt.

In Magdeburg wird zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und zur Förderung der Wissenschaftsinfra-struktur die Weiterentwicklung des „Wissenschaftshafens“ angestrebt. Der Wissenschaftshafen ver-steht sich als Verbindung von exzellenter Schulausbildung (Werner-von-Siemens-Gymnasium), Studi-um (Otto-von-Guericke-Universität), angewandter Forschung (Max-Planck-Institut und Fraunhofer-Institut) und wirtschaftlicher Umsetzung der Forschungsergebnisse (Denkfabrik, Tarakos). Der integra-tive Ansatz reicht hier von der Revitalisierung von Brachflächen über die Schaffung der infrastrukturel-len Voraussetzungen für neue wirtschaftliche Aktivitäten und Arbeitsplätze bis hin zur Unterstützung der FuE-Tätigkeit. In diesem Rahmen wird die räumliche Konzentration von Forschungseinrichtungen und Fabriken zur Nutzung der räumlichen Spillover-Effekte unterstützt. Ziel ist es, einen lokalen Ent-wicklungsschwerpunkt für eine positive wirtschaftliche und städtische Entwicklung zu schaffen. Mit der Deklaration von Magdeburg als eine von 33 europäischen Wissensstädten ist die Stadt sogar Aus-gangspunkt einer Abstimmung europäischen Ausmaßes geworden. Die städtischen Akteure haben sich diesbezüglich in eine besonders gute Ausgangssituation gebracht.

In Halle/Saale wird eine zentrale Entwicklungsperspektive für die Stadt gesehen, die die Martin-Luther-Universität, die ansonsten am „Weinberg Campus“ angesiedelten Wissenschaftseinrichtungen und die damit verbundenen Aktivitäten einer wissensbasierten Wirtschaft zur Grundlage haben. Infra-strukturelle Voraussetzungen, Investitionen in Forschung und Entwicklung und die städtebauliche Entwicklung sind als zentrale Elemente einer Entwicklungs- und Standortsicherungsstrategie zu be-trachten. Im Rahmen der städtischen Dimension gehen dabei die verschiedenen Elemente Hand in Hand. Die Stadt Halle/Saale fokussiert sich darüber hinaus sowohl auf die Entwicklung der Human-ressourcen als auch auf die Entwicklung der Stadtteile mit besonderen Problemen. Neben der Wis-senschafts- und Wirtschaftsstruktur bietet ein weitgehend intaktes mittelalterlich-gründerzeitliches Stadtbild und die breite Kulturlandschaft inklusive der Kunsthochschule „modellhaft“ gute Ansatzpunk-te für die im Rahmen dieses OP verfolgAnsatzpunk-ten StadAnsatzpunk-tentwicklungskonzepAnsatzpunk-te (wissensbasierAnsatzpunk-te Stadt). Dieser Ansatz ist der Entwicklung der Tourismuswirtschaft dienlich.

In Dessau wird die mit URBAN II begonnene nachhaltige Stadtentwicklung und ihre Fortführung in der neuen Förderperiode als zentral angesehen. Dies umfasst die Umsetzung von strategischen und kon-zeptionellen Planungen in den Bereichen Wirtschaft und Beschäftigung sowie der nachhaltigen, sek-torübergreifenden Stadtentwicklung. Schwerpunkte sind u.a. die Erschließung der kulturellen und tou-ristischen Potenziale, die Wiedernutzung und Umwandlung von Gewerbe- und Industriegebieten (Des-sauer Weg) und die Entwicklung von Netzwerken im Bereich ingenieurtechnischer und wissenschaftli-cher Dienstleistungen. Die Kooperation zwischen Bauhausakteuren und der Fachhochschule (dort insbesondere der Fachbereich Architektur) bietet einen Ansatzpunkt dafür, die städtische Entwicklung unter einem wissensbasierten Ansatz voranzubringen. Das Bauhaus sowie das Dessau-Wörlitzer Gartenreich mit umfangreichen Parkanlagen entlang der Elbe, die eine europaweit bedeutende Kultur-landschaft konturieren, sind neben der Stadtentwicklung auch für die Tourismuswirtschaft bedeutsam.

b) Verfahren. Die Landesregierung wird zur Umsetzung des integrierten Ansatzes für die nachhaltige Stadtentwicklung folgendes Verfahren anwenden:

Mit der Fördermaßnahme „Städtebauförderung und Stadtumbau“, die durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr umgesetzt wird, werden mit Mitteln des EFRE partizipa-tive und integrierte Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale der Städte und zur Bekämpfung sozialer und ökologischer Problemlagen in städtischen Räumen umgesetzt. Diese Verfahren konzentrieren sich auf ausgewählte Stadtteile bzw.

Quartiere. Grundlage dafür sind integrierte und partizipative Stadtentwicklungskonzepte, mit deren Erarbeitung bereits im Jahr 2001 in 44 Städten des Landes mit zentralörtlicher Bedeu-tung oberhalb der Grundzentren begonnen wurde (vgl. Abschnitt 2.2.8).

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c) Instrumente. In instrumenteller Hinsicht ist für die Gestaltung der städtischen Standortpro-file insbesondere die Infrastrukturpolitik und hier vor allem die vorrangig an den zentralen Orten bereitgestellten Infrastrukturen von Bedeutung. Der diesbezügliche im Rahmen des OP EFRE geplante Einsatz an öffentlichen Mitteln ist in Tabelle 5.5 dargestellt.T19T Die darun-ter fallende Gemeinschaftsbeteiligung für diese Instrumente wird trotz insgesamt rückläufiger EU-Mittel im Vergleich zur vergangenen Förderperiode weitgehend stabilisiert. Die einzelbe-trieblichen Förderinstrumente sollen dagegen nicht vorrangig nach räumlichen, sondern nach den jeweiligen förderprogrammspezifischen fachlichen Kriterien gesteuert werden, da die Landesregierung aus ordnungs- und strukturpolitischen Gründen eine räumliche Lenkung der einzelbetrieblichen Entscheidungen innerhalb des Fördergebietes nicht als sinnvoll er-achtet.20 Auch die Instrumente des ESF werden in erster Linie nach förderprogrammspezifi-schen fachlichen Kriterien gesteuert. Da sich die Arbeitsmarktlage in den Städten und dem ländlichen Raum Sachsen-Anhalts nicht grundlegend unterscheidet, ist ein entsprechend ausgeglichener räumlicher Einsatz dieser Instrumente zu erwarten. Das schließt aber nicht aus, dass einzelne Instrumente – bei räumlicher Konzentration bestimmter Problemlagen – vorrangig in den Städten zum Einsatz kommen.

19 Dies bedeutet nicht, dass die übrigen EFRE-Mittel (58 %) auf den ländlichen Raum entfallen, sondern dass die sonstigen Mittel (für raumbezogene Infrastrukturen, einzelbetriebliche Förderinstrumente, arbeitsmarktpo-litische Förderinstrumente) ex ante in Bezug auf ihren Einsatz nicht räumlich differenziert werden sollen. Bei-spielsweise ist die räumliche Verteilung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung und des Risikokapital-fonds abhängig von den privaten Entscheidungen der Unternehmen.

20 So ist z. B. mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt keine räumliche Investitionslenkung intendiert. Im Vordergrund der Förderentscheidungen stehen die programm-spezifischen Zielsetzungen, insbesondere die Verbreiterung des Kapitalstocks in den fernabsatzorientierten Wirtschaftszweigen und die damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen. Gleichwohl ist zu erwarten, dass ein Großteil der einzelbetrieblichen Förderinstrumente entsprechend der räumlichen Verteilung der Wirtschaftsaktivitäten und der Bevölkerung den städtischen Zentren des Landes zugute kommt. Auch die einzelbetrieblichen Förderungsinstrumente werden daher zur Stärkung der städtischen Zentren beitragen.

Die einzelbetriebliche Förderung „folgt“ allerdings den regionalen Standortentscheidungen der Unternehmen.

Tabelle 5.5

Geplanter Mitteleinsatz für Infrastrukturmaßnahmen mit besonderer Bedeutung für die „Städtische Dimension“Pa) P

Öffentliche

Wissenschaftsinfrastruktur / Forschungsschwerpunkte und innovative

Forschungsprojekte im Wissenschaftsbereich 455,9 EFRE

Bildungsinfrastrukturen (Schulen, Kindertagesstätten, IT-Ausstattung) 254,5 EFRE

Städtebauförderung/Stadtumbau 140,5 EFRE

Soziale Infrastruktur 0,0 EFRE

Wirtschaftsnahe Infrastruktur 216,3 EFRE

Städtische Verkehrsinfrastrukturen

(kommunaler Straßenbau, Straßenbahninfrastrukturen) 56,2 EFRE

Wasser-/Abwasserinfrastruktur,

Abfallvermeidung/-verwertung/-beseitung, Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen 178,3 EFRE

Insgesamt 1.301,7

P

a)

P Die Mittelansätze in den dargestellten Infrastrukturstrukturen entfallen überwiegend, aber nicht in allen Fällen ausschließlich auf zentrale Orte. Die Förderung im Bereich der Abfallinfrastruktur erfolgt beispielsweise in Abhän-gigkeit von den jeweiligen Deponiestandorten auch im ländlichen Raum.

5.3.4 Rahmenbedingung und Querschnittsaufgabe: Demografische Entwicklung in