• Keine Ergebnisse gefunden

Ausgestaltung der Prioritätsachse 4

6. Die Prioritätsachsen des Programms und ihre spezifischen Ziele

6.5 Prioritätsachse 4: Nachhaltige Stadtentwicklung, einschließlich

6.5.1 Ausgestaltung der Prioritätsachse 4

Im Rahmen der vierten Prioritätsachse sollen Infrastrukturen mit überwiegend explizit städti-schem Bezug gefördert werden, die insbesondere der Verbesserung der städtischen Stand-ortprofile und der Humankapitalausstattung der Städte wie auch des Landes insgesamt die-nen.36 Die Ansatzpunkte hierzu sind die Förderung partizipativer und integrierter Strategien des Städtebaus und des Stadtumbaus, die Verbesserung der infrastrukturellen Vorausset-zungen im vorschulischen und schulischen Bereich und die Förderung innovativer Lösungen im Bereich der sozialen und kulturellen Infrastrukturen.

(1) Im Rahmen der Prioritätsachse soll erstens die Wiederherstellung intakter Stadtstrukturen in Sachsen-Anhalt durch die Förderung des Städtebaus bzw. des Stadtumbaus im Rah-men einer spezifischen Maßnahme Städtebauförderung/Stadtumbau unterstützt werden. Die Zuwendungen zur städtebaulichen Aufwertung sollen in Ergänzung zum städtebaulichen Förderprogramm Stadtumbau Ost und dementsprechend auch zur Fortschreibung von Stadtentwicklungskonzepten eingesetzt werden. Sie sollen ferner der Anpassung der städti-schen Infrastrukturen dienen und somit insgesamt zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele des Landes Sachsen-Anhalt beitragen.

Mit der Erarbeitung von Stadtentwicklungskonzepten wurde im Jahr 2001 in 44 Städten des Landes mit zentralörtlicher Bedeutung begonnen. Den Stadtentwicklungskonzepten liegt ein gebietsorientierter Entwicklungsansatz zugrunde, wobei die Gesamtmaßnahme für ein Ge-biet in der Regel durch einen Realisierungszeitraum von 15 bis 20 Jahren und ein Investi-tionsvolumen von durchschnittlich 30 Mio. € gekennzeichnet ist. Mit der Maßnahme

36 Der städtische Bezug ist wie folgt zu verstehen: Die Maßnahmen kommen entweder lediglich in zentralen Orten oberhalb der Grundzentren oder in der Regel lediglich in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern zum Einsatz. Ausnahmen bilden die Maßnahmen „IT-Ausstattung allgemein bildender und berufsbildender Schu-len“ und „Regionale Unterstützungsstrukturen für lebenslanges Lernen“, die nicht nur in den Städten, sondern landesweit zum Einsatz kommen. Die bei der integrierten Stadtentwicklung zum Einsatz kommenden Verfah-ren werden in Abschnitt 5.3.3 dargestellt.

bauförderung/Stadtumbau des OP EFRE sollen in 20 bis 25 der o. g. 44 Städte Teilmaß-nahmen gefördert werden, die entsprechend den Zielsetzungen des EFRE einen Beitrag zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale der Städte leisten. Es ist ein EFRE-Mitteleinsatz in Höhe von 81,5 Mio. € vorgesehen, mit denen 212 Projekte mit einem Investi-tionsvolumen in Höhe von 325 Mio. € unterstützt werden. Von den Maßnahmen werden etwa 550.000 Einwohner profitieren. Ausgeschlossen von einer Förderung durch den EFRE sind der Wohnungsrückbau sowie der Rückbau von bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit EF-RE-Mitteln geförderten Vorhaben.

Mit der Orientierung an integrierten Stadtentwicklungskonzepten wird die Maßnahme Städte-bauförderung/Stadtumbau des OP EFRE gleichzeitig die Entwicklung und Umsetzung par-tizipativer und integrierter Strategien und Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale der Städte und zur Bekämpfung sozialer und ökologischer Problem-lagen in städtischen Räumen unterstützen. Damit wird der Integration der Initiative URBAN in die Regionalprogramme Rechnung getragen.37 Die für eine nachhaltige wirtschaftliche Ent-wicklung notwendigen städtischen Infrastrukturen sollen u. a. durch Verbesserung weicher Standortfaktoren, Maßnahmen zur Revitalisierung der Innenstädte sowie die Sanierung und Aufwertung innerstädtischer Gewerbe- und Industriestandorte einschließlich der Sanierung von Brachen verbessert werden. Weitere Maßnahmen zielen auf die Bereitstellung von Diensten für die Bevölkerung (unter Berücksichtigung der sich ändernden demografischen Strukturen), auf Probleme sozialer Ausgrenzung und die Sanierung der Umwelt.

(2) Die sozio-ökonomische Analyse (Abschnitt 2.2.2) kommt für Sachsen-Anhalt zu dem Er-gebnis, dass die Humankapitalausstattung des Landes gemessen an den formalen Bil-dungsabschlüssen der Beschäftigten zwar derzeit noch relativ positiv ist, dass diese Position in der Zukunft aufgrund unbefriedigender Bildungsabschlüsse jedoch erheblich gefährdet ist.

Eine hohe Schulabbrecherquote, oftmals fehlende Mindestvoraussetzungen für eine berufli-che Bildung, unbefriedigende Ergebnisse im Rahmen der PISA-Studie und eine deutlich un-terdurchschnittliche Studienberechtigtenquote zeigen, dass erhebliche Anstrengungen erfor-derlich sind, um die qualifikatorischen Voraussetzung für eine wissensbasierte wirtschaftliche Entwicklung in den Städten wie auch im Land insgesamt zu sichern. Darüber hinaus (Ab-schnitt 2.2.5) wurde auf erhebliche, u. a. durch eine landesweite Bauzustandesanalyse un-termauerte, infrastrukturelle Defizite im Bereich der allgemein bildenden Schulen hingewie-sen.

Nach den strategischen Kohäsionsleitlinien der Kommission und in Übereinstimmung mit dem Nationalen Strategischen Rahmen kann der EFRE durch Investitionen in die Infrastruk-tur der allgemein bildenden Schulen einen Beitrag zur Verbesserung der Humanressourcen leisten, soweit diese Investitionen notwendig sind, um Reformen durchzuführen und wesent-lich dazu beitragen, die Qualität und Wirksamkeit der Schulbildungssysteme zu verbessern.

In den Kohäsionsleitlinien wird damit die Notwendigkeit betont, Investitionen in die

37 Ein zweiter Ansatz der integrierten Stadtentwicklung geht über die spezifische Fördermaßnahme Städtebauförderung/Stadtumbau hinaus und setzt an einer besseren, problembezogenen Abstim-mung unterschiedlicher Infrastrukturmaßnahmen in den Städten im Rahmen einer Clearingstelle für die Förderbelange der Städte an (vgl. Abschnitt 5.3.3).

infrastrukturen eng mit Inhaltsreformen und Qualitätsverbesserungen in der Bildung zu ver-zahnen, um die Ziele der Lissabon-Strategie im Bereich der Humanressourcen erreichen zu können.38 Mit dieser Zielsetzung sollen im Rahmen der Prioritätsachse in den Städten des Landes (Orte mit mehr als 10.000 Einwohnern) Investitionen in die Bildungsinfrastruktu-ren (Bau- und Ausstattungsmaßnahmen) der Schulen gefördert werden. Mit EFRE-Mitteln in Höhe von 143 Mio. € sollen 48 Projekte mit einem Investitionsvolumen von ca. 200 Mio. € unterstützt werden. Nachdem im Bereich der berufsbildenden Schulen mit Unterstüt-zung des EFRE in den letzten Jahren eine befriedigende Situation geschaffen wurde, liegt der Fokus der Förderung im Grund- und Sekundarschulbereich. Neben der Verbesserung der infrastrukturellen Voraussetzungen zur Steigerung von Qualität und Wirksamkeit der Schulbildungssysteme sollen mit diesen Investitionen auch Beiträge zur integrierten Stadt-entwicklung und zur Verbesserung der Energieeffizienz geleistet und damit weitere Ziele der Strategie von Lissabon und Göteborg unterstützt werden. Ergänzend werden mit dem EPLR des Landes Sachsen-Anhalt Investitionen in Schulen zur Grundversorgung mit nicht mehr als 350 Schülern gefördert.

In der Förderstrategie des Landes Sachsen-Anhalt wird die Verzahnung von Investitionen in die Bildungsinfrastrukturen und Inhaltsreformen zur Qualitätsverbesserungen in der Bildung auf zwei Ebenen sicherstellen: Die Investitionen in die Bildungsinfrastrukturen sind zum ei-nen in ein umfassendes Konzept zur Verbesserung der schulischen Bildung eingebettet, das u. a. auch Fördermaßnahmen des ESF umfasst (vgl. hierzu Abschnitt 5.2). Zum anderen werden Investitionen in die Bildungsinfrastrukturen in jedem Einzelfall auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts der geförderten Schule durchgeführt, aus dem hervorgeht, wie die infrastrukturellen Verbesserungen zu den inhaltlichen Qualitätszielen beitragen sol-len. Grundlage und wesentliches Förderkriterium sind in jedem Einzelfall qualitativ besonders herausgehobene pädagogische Konzepte, in denen u.a. darzulegen ist,

• welche Festlegungen und Entwicklungsperspektiven zur Sicherung einer planvollen pä-dagogischen Arbeit an der Schule existieren,

• was die Schule zur Sicherung und Verbesserung der Unterrichtsqualität sowie der Schü-lerbildungsleistungen plant und unternimmt und welche Erziehungsschwerpunkte im Mit-telpunkt stehen,

• wie eine stärkere Kopplung der Schulausbildung mit dem Berufsleben und den Bedürf-nissen der regionalen Wirtschaft erreicht werden soll, um die Entwicklung arbeitsmarktre-levanter Kernkompetenzen zu unterstützten,

• welche Verfahren und Methoden zur regelmäßigen Evaluation der Ziele existieren bzw.

entwickelt werden sollen und insbesondere

• welche infrastrukturellen Maßnahmen im Bereich des Bauens und der Ausstattung zur Erreichung dieser Ziele erforderlich und geplant sind.

38 Mit der Lissabon-Strategie vom März 2000 hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (Bericht des Rates (Bildung) an den europäischen Rat Nr. 5980/01 EDUC 23)) hat europaweit vor allem folgende Hemmnisse identifiziert, die der Erreichung dieser Zielsetzung derzeit noch entgegenstehen: a) zur geringe Investitionen in die Humanressourcen, b) un-zureichender Bildungsstand der Europäer c) zur geringe Beteiligung der Erwachsenen am lebenslangen Ler-nen, d) Lehrermangel.

Mit den Investitionen in die Bildungsinfrastrukturen sollen zudem die Voraussetzungen für die Ganztagsbetreuung an Schulen verbessert werden. Dadurch kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Dies erleichtert insbesondere Frauen und Berufsrück-kehrer/innen, einer Beschäftigung nachzugehen und verbessert damit das regionale Arbeits-angebot für die Unternehmen.

Ferner leisten Investitionen in die städtischen Bildungsinfrastrukturen – entsprechend den Zielsetzungen der Kohäsionspolitik für die Städte – einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtent-wicklung und verbessern insbesondere die Voraussetzungen für eine wissensbasierte Stadt-entwicklung (vgl. Abschnitt 5.3.3).39 Ohne dies derzeit genau quantifizieren zu können, wird erwartet, dass mindestens 20 % des geplanten Mitteleinsatzes in den unter Punkt (1) ge-nannten 44 städtischen Gebieten mit integrierten Stadtentwicklungskonzepten umgesetzt werden. Zugleich soll die Förderung auch zu einer dauerhaften Verbesserung der Energieef-fizienz der Gebäude führen und damit ein Beitrag zum Klimaschutz leisten. Durch stringente Anforderungen an die Qualität der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Lebenszyklusansatz) bei der Investitionsplanung sollen nachhaltig wirkende Konzepte zur Verbesserung von Energieeffizienz durch die Förderung umgesetzt werden. Auch hierzu kann derzeit keine genaue Quantifizierung vorgenommen werden; es wird jedoch erwartet, dass mindestens 30

% des geplanten Mitteleinsatzes auf Maßnahmen entfallen, mit denen die Energieeffizienz der Gebäude nachhaltig verbessert wird. Ein weiterer wichtiger Punkt wird die Verknüpfung mit Öffentlichkeitsarbeit für die EU-Fonds auch im Unterricht sein. An den geförderten Schu-len solSchu-len in Unterrichtssequenzen und Projekten die Hintergründe, Zielstellungen und Ver-fahren der Kohäsionspolitik beleuchtet werden. So kann für etwa 25.000 Schülerinnen und Schüler am ganz konkreten Beispiel die Wirkung der EU-Fonds erlebbar gemacht werden.

Zudem sind im Bereich der Schulen innovative Maßnahmen zur IT-Ausstattung geplant.

Innerhalb der Strukturen intermediärer Bildungseinrichtungen (dazu gehören Bibliotheken, Volkshochschulen, Schulen und auch Kindergärten) des Landes werden allgemeinbildende und berufsbildende Schulen durch Investitionsmaßnahmen (insbesondere IT-Infrastruktur) gefördert. In Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie wird damit das Lernen mit elektro-nischen Hilfsmitteln mit dem Ziel der Eingliederung in die Informationsgesellschaft in den Mittelpunkt gestellt.

(3) Drittens sollen qualitative Verbesserungen der sozialen Infrastruktur der Städte erreicht werden. Dies betrifft zum einen die Kindertagesstätten. Gegenüber der ansprechenden, auch im Vergleich der deutschen Länder hohen Zahl an Kinderbetreuungsplätzen ist die Qualität der Betreuung in erheblichem Maß verbesserungsbedürftig (vgl. Abschnitt 2.2.5). Dies gilt insbesondere für die Qualität der Sachausstattung und investiven Infrastruktur, die zum gro-ßen Teil noch auf dem Stand von 1990 ist. Hierdurch wird die Wirksamkeit von Erziehung und Bildung in vorschulischen Betreuungseinrichtungen in erheblichem Umfang negativ

39 Vgl. hierzu KOM (2006) 385: „Damit sollen Konzepte einer nachhaltigen Stadtentwicklung gefördert werden.

Allgemeine und berufliche Bildung können von den Städten auf vielfältige Weise gefördert werden, so durch die Unterstützung der Entwicklung kohärenter und umfassender Strategien für lebenslanges Lernen, durch Investitionen in attraktive, zugängliche und qualitativ hochwertige Ausbildungsangebote auf unterschiedlichen Ebenen, durch die Unterstützung der Modernisierung von Systemen, durch die Verbesserung von Qualität und Attraktivität der Berufsausbildung und durch die Aufstockung von Investitionen in die Lerninfrastruktur.“

einflusst. Mit dem EFRE sollen daher Investitionen in die Infrastruktur der Kindertages-stätten unterstützt werden, soweit diese notwendig sind, Reformen umzusetzen und wesent-lich dazu beitragen, die Qualität und Wirksamkeit der vorschulischen Erziehungs- und Bil-dungssysteme zu verbessern. Dazu sollen in den Städten des Landes 28 Vorhaben mit ei-nem Investitionsvolumen von 24,3 Mio. € gefördert werden.

Die investive Förderung basiert auf inhaltlichen Qualitätsanforderungen und –zielen: Die Förderentscheidung erfolgt jeweils auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts der Einrichtung, mit dem dargelegt werden muss, auf welche Weise die Investitionen die Qualität und Wirksamkeit der vorschulischen Erziehungs- und Bildungssysteme verbessern. Die ge-förderten Investitionen sollen somit zur Verbesserung der pädagogischen Arbeit in den Kin-dertagesstätten nachhaltig beitragen. Durch diese an Bildungszielen orientierte investive Förderung wird nachhaltig in die Entwicklung des Humankapitals investiert. Die qualitative Aufwertung der vorschulischen Bildung wird zudem die Voraussetzungen für die berufliche Tätigkeit insbesondere von jungen Müttern wesentlich verbessern, so dass die Nutzbarma-chung des vorhandenen Humankapitals – insbesondere von Frauen – für die regionalwirt-schaftliche Entwicklung sichergestellt und gefördert wird.

Die investive Förderung soll verknüpft werden mit der – rein aus Landesmitteln finanzierten – flächendeckenden Einführung eines Bildungsprogramms und der mit Hilfe des ESF geförder-ten Schulung der Erzieher und Erzieherinnen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Bildungsinhalten. Die aus dem EFRE geförderten Investitionen sollen zudem eingebettet werden in kommunale Handlungskonzepte, die auch Kooperationen mit anderen Gemeinden und mit Schulträgern zum Gegenstand haben. Kindergärten an Hochschulen und betriebli-che Kindergärten sind in die Förderung einbezogen, wenngleich vorauszusehen ist, dass sie aufgrund des flächendeckenden Angebots an Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft auch zukünftig die Ausnahme im Kinderbetreuungssystem des Landes darstel-len. Vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und der Energie- und Klimaschutzziele sollen mit den Investitionen auch die Energiesparpotenziale ausgeschöpft werden. Durch stringente Anforderungen an die Investitionsplanung sollen nachhaltig wirkende Konzepte zur Verbesserung von Energieeffizienz durch die Förderung umgesetzt werden. Obgleich derzeit keine genaue Quantifizierung möglich ist, kann erwartet werden, dass mindestens 30

% des geplanten Mitteleinsatzes auf Maßnahmen entfallen, mit denen die Energieeffizienz der Gebäude nachhaltig verbessert wird.

(4) Das Land Sachsen-Anhalt will durch die Förderung von Investitionen zur Modernisierung der Bildungsinfrastruktur – insbesondere Schulen und Kindertagesstätten – die Vorausset-zungen für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit verbessern und dies mit anspruchsvollen Zielen in den Bereichen Energieeffizienz und Klimaschutz verbinden. Sie setzt damit die Ori-entierungen der Europäischen Kommission im „Leitfaden zur Förderfähigkeit von Maßnah-men zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Bauwirtschaft einschließlich des Wohnungsbaus im Rahmen des EFRE und des Kohäsions-fonds (2007-2013)" (COCOF 08/0034/04-DE, endgültige Fassung vom 30.06.2010) um.

Kernziele der Förderung des Landes sind

• die Senkung des Energieverbrauchs (Primär-/ Endenergie) und der CO2-Emissionen,

• die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und der Schutz von Ressourcen sowie

• die Entwicklung zukunftsfähiger Energieversorgungsstrukturen und Technologien.

Im Rahmen der Umsetzung aller Fördermaßnahmen sollen die zum Zeitpunkt der Einrei-chung des Bauantrags gültigen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschrit-ten werden. Bei den technischen Geräunterschrit-ten und Ausstattungen sollen die jeweils höchsunterschrit-ten Energieeffizienzklassen zu Grunde gelegt werden. Für die Antragsteller/ Projektträger ist eine obligatorische Beratung durch die beim Landesbetrieb Bau angesiedelte Energieagen-tur vorgesehen. Dabei sollen Einsparmöglichkeiten aufgezeigt und geeignete Maßnahmen zur Förderung empfohlen werden.

Die Europäische Union hat das Ziel, bis 2020 20% des Primärenergieverbrauchs einzuspa-ren, zu einem der fünf vorrangigen Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhal-tiges und integratives Wachstum gemacht. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Richtli-nienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz vom 22.06.2011 u.a. eine verbindliche Sanierungsrate von drei Prozent jährlich für Gebäude im öffentlichen Eigentum vor.40 Mit der energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen sowie zugehöriger Sportstätten und Außenanlagen41 wird das Land Sachsen-Anhalt substanziell zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen. Die Förderung im Rahmen des EFRE-Programms ersetzt keine Pflichtausgaben des Landes.42

Komplementär zu den in Prioritätsachse 4 vorgesehenen Maßnahmen werden im Rahmen der Prioritätsachse 1 innovative Modellvorhaben und Pilotprojekte zur energetischen Sanie-rung öffentlicher Gebäude gefördert. Zur Unterstütztung des Innovationstransfers in die För-derpraxis der Prioritätsachse 4 und in weitere Aktivitäten der energetischen Gebäudesanie-rung soll ein Beirat aus Vertretern der LandesregieGebäudesanie-rung und Fachexperten aus Wirtschaft und Forschung sowie aus Architektur und Baukultur die Umsetzung des „Innovations- und Investitionsprogramms zur Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden" begleiten. Im Zuge der Umsetzung des Programms sollen Erfahrungen im

40 KOM (2011) 370 endgültig.

41 Bei den in die EFRE-Förderung einbezogenen "zugehörigen Sportstätten und Außenanlagen" handelt es sich ebenfalls um Gebäude, bei denen Energieeinsparungen erreicht werden sollen. Sofern im Rahmen komple-xer Investitionsvorhaben auch Maßnahmen gefördert werden sollen, die nicht dem Ziel "energetische Sanie-rung" dienen, können hierfür ergänzende Landesmittel eingesetzt werden.

42 Die dafür im OP EFRE vorgesehenen Mittel werden nicht zur allgemeinen Sanierung von Schulen und Kin-dertagesstätten eingesetzt.

reich der Förderung von Klimaschutz und energetischer Sanierung von Gebäuden gewonnen werden, die in die Vorbereitung der neuen Förderperiode 2014-2020 einfließen.

Indikatoren zur Prioritätsachse 4 (indikative Angaben) Bau- und Ausstattungsförderung allgemeinbildender und

berufsbil-dender Schulen (EFRE) 75, 43 167,0 142,7 0/1 1 GRÜN 201,4 48 (60)

Investitionen zur energetischen Sanierung von Kindertagesstätten

und Schulen 43 40,2 29,5 1 42,1 22 • CO2-Emission im Gebäudebetrieb;

Zielwert: keine CO2-Emissionen bei der Wärme- und Stromerzeugung

1.600 durch Verbesserung der Bildungsinfrastruktur längerfristig begünstigte Schülerinnen und Schüler

P

a)

P Code nach Anhang II der DVO zur Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen. Pb)P Öffentliche Beteiligung im Rahmen des Operationellen Programms EFFE: Summe aus der Gemeinschaftsbeteiligung und der vorgesehenen nationalen öffentlichen Beteiligung zum Nachweis der Kofinanzierung im OP. Pc)P Lissabon-Konformität entsprechend der Klassifikation der KOM (1=ja, 0=nein); Pd)P Maßnahme hat nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (1=ja, 0=nein); Pe)P Maßnahme ist unter wohlfahrtsökonomische Kriterien gerechtfertigt nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (GRÜN: voll gerechtfertig, GELB: gerechtfertigt, ROT: nicht gerechtfertigt) Pf)P Mit der öffentlichen Beteiligung im Rahmen des OP EFRE verbundenes Investitions- bzw. Ausgabenvolumen in Mio. €: Summe aus Spalte (3) und sonstigen öffentlichen und privaten Finanzierungsbeiträgen.

Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt

6.5.2 Beiträge der Prioritätsachse 4 zu Wachstum und Beschäftigung und den