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Prioritätsachse 5: Umweltschutz und Risikovorsorge

6. Die Prioritätsachsen des Programms und ihre spezifischen Ziele

6.6 Prioritätsachse 5: Umweltschutz und Risikovorsorge

Umweltschutz und Risikovorsorge sind Querschnittsziele des OP EFRE. Daher leisten alle Prioritätsachsen hierzu Beiträge. Vor dem Hintergrund des in Teilbereichen der umweltbezo-genen Infrastruktur weiter bestehenden Handlungsbedarfs zur Erreichung der europäischen und nationalen Ziele (vgl. Abschnitte 2.1.7 und 2.2.5) werden – ergänzend zu den Beiträgen der anderen Achsen – die spezifischen diesbezüglichen Maßnahmen in der fünften Priori-tätssachse gebündelt.

(1) Erstens sollen zur Verbesserung der Wasserqualität und der wirtschaftlichen Rahmenbe-dingungen Lücken im Bereich der Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseiti-gungsanlagen geschlossen werden. In der Abwasserbeseitigung unterscheidet man zwi-schen zentraler (öffentlicher) und dezentraler (privater) Abwasserbeseitigung. Eine zentrale Abwasserbeseitigung liegt vor, wenn das Abwasser über eine Kanalisation zu einer öffentli-chen Kläranlage gebracht wird. Die Größe der Kläranlage kann dabei von unter hundert bis zu mehreren Millionen Einwohnerwerten reichen. Von dezentraler Abwasserbeseitigung spricht man, wenn das Abwasser jedes Anwesens über eine eigene private Kläranlage ent-sorgt wird.

Die im Rahmen dieser Prioritätsachse geplante Förderung bezieht sich auf Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der öffentlichen Trinkwasserversorgung, zum Ausbau der öffentlichen bzw. zentralen Kanalisation und zum bedarfs- und anforderungsgerechten Bau und Ausbau von öffentlichen bzw. zentralen Kläranlagen. Die Entscheidung einer Förderung zentraler oder dezentraler Anlagen erfolgt stets auf der Grundlage einer Bewertung dieser Alternati-ven. Es kann das Ergebnis sein, dass für ein Gebiet keine zentrale Abwasserbeseitigung hergestellt wird, sondern die Eigentümer der Grundstücke eigene Kläranlagen bauen müs-sen. 43 Sofern diese Anlagen im Zusammenhang mit einer Neuansiedlung oder Erweiterung von Unternehmen stehen, können sie nach den Bedingungen der einzelbetrieblichen Förde-rung (vgl. Abschnitt 6.3.1) gefördert werden. Dies gilt auch für die FördeFörde-rung von Vorhaben von Unternehmen, die auf die interne Abwasser- oder Brauchwasseraufbereitung abzielen.

Eine generelle Förderung der Herstellung von dezentralen Kläranlagen in privaten Haushal-ten würde – abgesehen mit den nachfrageseitigen EffekHaushal-ten, die mit jeder öffentlichen Ausga-be verbunden sind – nicht dem Unternehmenssektor zugute kommen und soll daher nicht mit dem EFRE gefördert werden.

43 Die Abwasserbeseitigung über zentrale ortsnahe Kläranlagen und die dezentrale Abwasserbeseitigung über Hauskläranlagen sind bereits seit Jahren ein fester Bestandteil der Konzepte der kommunalen Aufgabenträ-ger. Die Abwasserbeseitigung über dezentrale Anlagen ist immer dann sinnvoll, wenn sie unter Berücksichti-gung der Gesamtkosten (Investitions- und Betriebskosten) kostengünstiger als der Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen ist und die gesonderte Beseitigung des Abwassers wasserrechtlich und technisch möglich ist. Nicht überall ist aber eine dezentrale Abwasserbeseitigung sinnvoll. Sie kann dort nicht zugelassen wer-den, wo dies zu einer zu hohen Belastung der aufnehmenden Gewässer oder zu höheren Kosten für Bürge-rinnen und Bürger und die Wirtschaft führen würde. Die Entscheidung, welche dieser beiden Alternativen zum Einsatz kommt, wird jeweils immer im Einzelfall getroffen werden, da sie von den konkreten örtlichen Verhält-nissen (wie z.B. Aufnahmefähigkeit des Untergrunds, Leistungsfähigkeit des aufnehmenden Gewässers, Bo-denverhältnisse, Hängigkeit des Geländes, Kosten des Anschlusses an eine zentrale Kläranlage) abhängig ist.

Für die Förderung im Rahmen der Prioritätsachse sind EFRE-Mittel in Höhe von 67 Mio. € vorgesehen, mit denen 391 Projekte mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 231 Mio. € gefördert werden sollen. Es sollen dadurch 356 km Wasser- und Abwasserleitungen erstellt und Kläranlagenkapazitäten für 19.600 Einwohnerwerte geschaffen werden.

In Umsetzung der Lissabon-Strategie ist die Förderung darauf ausgerichtet, Synergien zwi-schen dem Schutz der Gewässer und der regionalen Wirtschaftsentwicklung zu erschließen.

Die Förderung leistet einerseits einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Gewässergüte in Oberflächengewässern und im Grundwasser und damit auch zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dies betrifft besonders noch vorhandene Einleitungen un-zureichend gereinigten Abwassers in das Grundwasser und oberirdische Gewässer. Die Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass für oberirdische Gewässer grundsätzlich bis Ende 2015 der gute ökologische und chemische Zustand und für das Grundwasser der gute che-mische und mengenmäßige Zustand zu erreichen ist. Es wird insbesondere an vielen kleine-ren Gewässern nicht möglich sein, die verbindlichen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, wenn dort weiterhin Abwassereinleitungen erfolgen. Durch den Bau von öffentli-chen Kanalisationen und Kläranlagen kann in vielen Fällen erreicht werden, dass diese Ein-leitungen unterbleiben.

Andererseits tragen die geförderten Vorhaben zur Schaffung der infrastrukturellen Voraus-setzungen für die wirtschaftliche Entwicklung in Gebieten bei, in denen die Einrichtung und der Betrieb von Gewerbetrieben zugelassen sind, da nur Vorhaben gefördert werden, bei denen die Schaffung der Infrastruktur eine direkte Auswirkung auf bereits vorhandene Unter-nehmen hat, oder Vorhaben in Gebieten gefördert werden, in denen mit der Ansiedlung der-artiger Betriebe konkret gerechnet wird. Die Erschließung reiner Wohngebiete wird nicht aus dem EFRE gefördert. Für die Förderung derartiger Projekte in ländlichen Gebieten wird der ELER herangezogen.

Wie in der sozio-ökonomischen Analyse (Abschnitt 2.2.5) dargelegt, liegen die Abwasserent-gelte in den neuen Bundesländern aufgrund transformationsbedingten investiven Nachhol-bedarfs erheblich über dem Durchschnitt der alten Bundesländer. Da die Förderung der Vor-haben direkt auf die Höhe der Benutzerentgelte wirkt, wird durch die Förderung die Wettbe-werbsfähigkeit der vorhandenen Betriebe gestärkt, aber auch die Ansiedlung neuer Betriebe erleichtert. Vor allem in den strukturschwächeren Landesteilen ist es an vielen Stellen noch notwendig, eine Anschlussmöglichkeit an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen zu schaffen. Dies ist eine Voraussetzung für eine wirtschaftliche Entwicklung, da es für KMU in vielen Fällen nicht möglich ist, eigene Entsorgungsanlagen für das Abwasser mit vertretba-rem Aufwand anzuschaffen und zu betreiben. Das liegt zum einen oft am Fehlen eines aus-reichend aufnahmefähigen Gewässers, zum anderen daran, dass das anfallende Abwasser wirtschaftlich nur in einer größeren Anlage zusammen mit anderem Abwasser behandelt werden kann. Die Förderung wirkt daher in zwei Richtungen positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung. Sie trägt dazu bei, die Entgelte für die Abwasserbeseitigung in vertretbarem Rahmen zu halten und gleichzeitig wichtige Ansiedlungs- und Entwicklungsvoraussetzungen zu schaffen. Sie dient damit besonders kleinen und mittleren Unternehmen.

(2) Im Bereich der Abfallwirtschaft werden Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft zur Abfall-vermeidung und -verwertung sowie zur umweltschonenden Behandlung und zur um-weltgerechten, geordneten Beseitigung von Abfällen gefördert. Schwerpunkte sind die Fortsetzung des Deponieschließungsprogramms, Folgemaßnahmen für nachhaltige Sanie-rung und RekultivieSanie-rung, die Entwicklung innovativer Verfahren zur Verwertung von Abfällen und Schonung natürlicher Ressourcen, die Förderung integrierter Produktpolitik, die Entwick-lung neuer Produktkonzeptionen in Umsetzung der Europäischen Strategie für Abfallvermei-dung und -recycling sowie die Förderung eines produktionsintegrierten Umweltschutzes.

Dafür ist eine öffentliche Beteiligung von ca. 31 Mio. € vorgesehen, davon 13 Mio. € im Rahmen des Landesfonds für Infrastruktur und Umwelt. Es sollen ca. 225 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 63 Mio. € gefördert werden.

Ziel ist insbesondere die wachstums- und beschäftigungsorientierte Förderung von Projekten der Kreislaufwirtschaft zur Abfallvermeidung und –verwertung zwecks Schonung der natürli-chen Ressourcen sowie von Projekten der umweltschonenden Behandlung und Beseitigung von Abfällen. Zuwendungsempfänger sind neben Kommunen (insbesondere Deponiesanie-rungen) auch Unternehmen. Bei letzteren sollen vor allem Projekte zur Entwicklung abfallar-mer Technologien nach dem Produktverantwortungsgrundsatz sowie innovative Verfahren zur umweltgerechten stofflichen Abfallverwertung und -behandlung, die den Kreislaufwirt-schaftsgrundsatz berücksichtigen, gefördert werden.44

(3) Drittens sollen Beiträge zur Entwicklung umweltfreundlicher und sanfter Verkehre geleis-tet werden. Zur Förderung eines umweltfreundlichen öffentlichen Personennahverkehrs und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit und Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des ÖPNV werden Investitionen in die Straßenbahninfrastrukturen mit 10,8 Mio. € EFRE-Mitteln unterstützt. Geplant ist die Erneuerung bzw. der Neubau von ca. 6 km Straßenbahngleisanlagen. Ferner soll der Ausbau des Radwegesystems mit 7,1 Mio. € EFRE-Mitteln gefördert werden. Damit soll ein Investitionsvolumen von 14 Mio. € aus-gelöst werden. Die Umsetzung des „Nationalen Radverkehrsplan 2002 bis 2012“ erfordert die Vernetzung aller Aktivitäten im Radverkehr, eine Zusammenführung in einem Radwege-system und die Schließung von Infrastrukturlücken. Dadurch sollen Voraussetzungen für den Aktiv- und Gesundheitstourismus in Sachsen-Anhalt verbessert werden.

Für die Verkehrsforschung ist ein Fördermitteleinsatz von knapp 0,7 Mio. € vorgesehen, mit dem ein Projektvolumen von 16 Mio. € unterstützt werden soll. Im Vordergrund stehen hier-bei die Lösung von verkehrlichen Problemfeldern im Umweltbereich (CO2-, Feinstaub-, NOx -Reduzierung u. a.), die Stauvermeidung durch eine intelligente Verkehrslenkung und -steuerung sowie ein leistungsfähiger, attraktiver öffentlicher Verkehr. Eine Förderung er-streckt sich auf innovative verkehrsplanerische und -technologische Konzepte bzw. Maß-nahmen (u.a. rechnergestützte Leitsysteme für städtische Verkehrsunternehmen, regionale Leitsysteme für Busse, E-Ticketing, Informationsdienste für den Wirtschaftsverkehr, Daten-generierung für das Verkehrsmanagement, Container-Logistik, mobile und dynamische

44 In Unterschied zum Beratungsprogramm für KMU (vgl. Prioritätsachse 2), bei dem nur Beratungsleistungen u. a. zum betrieblichen Umweltschutz gefördert werden, bezieht sich die Förderung im Rahmen dieser Maß-nahme auf Projekte mit innovativem und investivem Charakter.

formationen für den ÖPNV und den Tourismus). Die EFRE-Förderung zur anwendungsbe-zogenen Verkehrsforschung leistet damit einen wesentlichen Beitrag, die Ziele des Aktions-plans für die Umwelttechnologie (ETAP) im Sinne eines nachhaltigen Landverkehrs umzu-setzen.

(4) Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sollen im Rahmen des international ab-gestimmten Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe und der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt Maßnahmen zum Hochwasserflächenmanagement, zum techni-schen Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge durchgeführt werden (Deichbau-maßnahmen, Bau grüner Rückhaltebecken und Flutungspolder, Deichrückverlegungsmaß-nahmen, Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten, Verbesserung von Hochwasservorhersage und -warnung). Ergänzend zum Ein-satz von ELER-Mitteln sollen aus dem EFRE hierfür ca. 53 Mio. € bereitgestellt werden, mit denen u. a. Überflutungsflächen im Umfang von 446 ha geschaffen und 41 km Deiche sa-niert werden sollen.

Es ist vorgesehen, die EFRE-Mittel für den Bau von Hochwasserrückhaltebecken, für die Errichtung eines Flutungspolders an der Mulde sowie für Deichbaumaßnahmen, die nicht über ELER finanzierbar sind, einzusetzen. Ziel der geplanten Hochwasserrückhaltebecken ist die Reduzierung der Überflutungen und somit die Erhöhung des Hochwasserschutzni-veaus in den betroffenen Ortslagen. Der geplante Flutungspolder an der Mulde hat insbe-sondere positive Auswirkungen auf den Bereich Bitterfeld und die dortigen Industriestandor-te. Die Maßnahmen tragen dazu bei, den Schutz von Menschenleben, materiellen Gütern, Industriestandorten und gewerblichen Unternehmen zu erhöhen. Sie sind somit für die regio-nale wirtschaftliche Entwicklung von besonderer Bedeutung. Bei der Umsetzung der Hoch-wasserschutzmaßnahmen werden die Ziele der WRRL berücksichtigt. Beispielsweise wer-den die geplanten Hochwasserrückhaltebecken so ausgeführt, dass die ökologische Durch-gängigkeit gewährleistet ist. Ziel ist es, bei der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnah-men die Eingriffe in den Naturhaushalt so gering wie möglich zu gestalten.45

Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes sieht nach Artikel 1

§32 WHG vor, dass durch Landesrecht die Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz in den Flussgebietseinheiten mit den betroffenen Ländern und Staaten, insbesondere die Abstim-mung der Hochwasserschutzpläne und Schutzmaßnahmen, zu regeln ist. Die Errichtung des o.g. Polders an der Mulde ist Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption für die Mulde auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt, welche mit dem Freistaat Sachsen abgestimmt wurde.

(5) Mit der Bergbausanierung und der Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen werden Maßnahmen fortgeführt, die in erster Linie dazu dienen, entstandene Umweltschä-den zu beseitigen und FolgeschäUmweltschä-den abzuwenUmweltschä-den. Durch Maßnahmen zur Bergbausanie-rung sollen Gefahren aus dem Altbergbau beseitigt werden, um Flächen zur Folgenutzung

45 Vor der Umsetzung der o. g. Maßnahmen ist die Durchführung von Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Im Rahmen dieser Verfahren werden auch die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Natur, u.a. FFH-Verträglichkeit, intensiv untersucht. Ferner sei angemerkt, dass es keine raum-ordnerischen Fehlentwicklun-gen gibt, die mit diesen Maßnahmen im Nachhinein abgesichert werden.

für die regionale Entwicklung zu schaffen. Außerdem sollen die Maßnahmen zur Verbesse-rung der Grundwasser- und Vorflutverhältnisse dienen und so zur SicheVerbesse-rung eines sich selbst regulierenden Wasserhaushalts beitragen. Es sollen zudem Nutzungskonzepte sowie die Gestaltung von Tagebaufolgelandschaften unterstützt werden. Mit einem EFRE-Fördervolumen von 22,4 Mio. € sollen 20 Projekte umgesetzt werden, mit denen 54 ha Flä-che saniert und 150.000 Kubikmeter Schächte verfüllt werden.46 Die EFRE-finanzierten Maßnahmen verstärken nationale Maßnahmen (vgl. Abschnitt 5.3.1). Sie dienen dabei ins-besondere der Gefahrenabwehr in Bereichen, die systematisch wieder einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden sollen. Die national finanzierten Maßnahmen zielen nur auf die Gefahrenabwehr im Bereich stillgelegter Bergbaubetrieben ohne Rechtsnachfolger ab (Ge-fahrenabwehr).

Im Rahmen der Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen werden u. a. die Erkundung und Sanierung von Altstandorten, Altablagerungen und schädlichen Bodenver-änderungen sowie das Flächenrecycling zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen oder zur Vorbereitung einer Folgenutzung gefördert. Hierfür stehen 7,6 Mio. € an EU-Strukturfondsmitteln zur Verfügung. Mit der Förderung sollen in insgesamt 88 Projekten etwa 50 ha an Brach- und Konversionsflächen wiederhergestellt werden.

46 Zur dauerhaften Standsicherheit der Tagesoberfläche wird ein Versatz von untertägigen Hohlräumen und Schächten durchgeführt. Dabei kommen nur geprüfte Materialien zum Einsatz, von denen weder eine Belas-tung oder noch eine Gefährdung der Umwelt ausgeht.

Indikatoren zur Prioritätsachse 5 (indikative Angaben)

Förderung der Straßenbahninfrastrukturen 52 18,0 10,8 1 0 GRÜN 19,9 11 (10) Erneuerte und neue

Gleisan-lagen: 6 (4) km

Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen 50 8,5 7,6 0 0 GRÜN 11,8 88 (100) Wiederhergerichtete Brach-

und Konversionsflächen: 50 ha

P

a)

P Code nach Anhang II der DVO zur Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen; Pb)Öffentliche Beteiligung im Rahmen des Operationellen Programms EFFE: Summe aus der Gemeinschaftsbeteiligung und der vorgesehenen nationalen öffentlichen Beteiligung zum Nachweis der Kofinanzierung im OP. Pc)P Lissabon-Konformität entsprechend der Klassifikation der KOM (1=ja, 0=nein); Pd)P Maßnahme hat nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (1=ja, 0=nein); Pe)P Maßnahme ist unter wohlfahrtsökonomische Kriterien gerechtfertigt nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (GRÜN: voll gerechtfertig, GELB: gerechtfertigt, ROT: nicht gerechtfertigt) Pf)P Mit der öffentlichen Beteiligung im Rahmen des OP EFRE verbundenes Investitions- bzw. Ausgabenvolumen in Mio. €: Summe aus Spalte (3) und sonstigen öffentlichen und privaten Finanzierungsbeiträgen. f) 5 % des EFRE-Finanzansatzes werden dem Code 45, 95 % dem Code 46 nach Anhang II der DVO zugeordnet.

Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt

6.6.2 Beiträge der Prioritätsachse 5 zu Wachstum und Beschäftigung und den Quer-schnittsthemen Umwelt, städtische Dimension, Chancengleichheit und Demo-grafie

Entsprechend der Klassifizierung nach Anhang IV der Verordnung 1083/2006 werden die Maßnahmen der Prioritätsachse 5 für die Lissabon-Strategie überwiegend nicht als vorrangig bedeutsam klassifiziert (Spalte 5 von Tabelle 6.6). Die in Sachsen-Anhalt durchgeführte be-gleitende wissenschaftliche Evaluierung kommt hier ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Wachstums- und Beschäftigungseffekte weniger stark ausgeprägt sind als bei anderen Inter-ventionen. Dies wurde bei der finanziellen Gewichtung der Maßnahmen, die insgesamt schwächer als in der vergangenen Periode ausfällt, berücksichtigt. Die Evaluierung zeigt jedoch ferner, dass alle Fördermaßnahmen insbesondere aufgrund des öffentlichen Gut-Charakters der Fördergegenstände und positiver Beiträge zum Umweltziel unter einer wohl-fahrtsökonomischen Perspektive gut gerechtfertigt sind. Darüber hinaus ist anzumerken, dass durch ihre spezifische Ausgestaltung und Fokusierung sichergestellt wird, dass auch alle Maßnahmen der Achse 5 bedeutsame Beiträge zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes leisten werden. Sie reichen von der Sicherung von Gewerbegebieten und Unterneh-mensstandorten im Rahmen des Hochwasserschutzes, über die Vorbereitung wirtschaftli-cher Flächennutzungen durch die Bergbausanierung und die Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen bis hin zur Sicherung einer wirtschaftlichen und geordneten Abwas-serbeseitigung für KMU in strukturschwachen Regionen und zum produktionsintegrierten Umweltschutz in Unternehmen.

Die Prioritätsachse leistet wichtige Beiträge zum Querschnittsziel Umwelt, insbesondere zur Verbesserung der Wasserqualität, zum Klimaschutz, bei der Förderung der Kreislaufwirt-schaft und zur Altlastensanierung. Sie trägt damit auch zur Erreichung der europäischen Zielsetzungen in diesen Bereichen bei. Bei der Ausgestaltung der Hochwasserschutzmaß-nahmen werden die Ziele der WRRL berücksichtigt und die Eingriffe in den Naturhaushalt so gering wie möglich gehalten. Darüber hinaus leistet sie Beiträge zur städtischen Dimension der Förderpolitik, u. a. durch Unterstützung eines umweltfreundlichen öffentlichen Nahver-kehrs und durch Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen. Die Verbesserung der Umweltqualität und die Risikovorsorge kommen Frauen und Männern gleichermaßen zugute.

In Bezug auf die demografische Entwicklung ist anzumerken, dass die Infrastrukturinvestitio-nen einem Demografiecheck unterliegen werden, mit Hilfe dessen insbesondere die zukünf-tigen, bevölkerungsabhängigen Nutzungsintensitäten bei der Kapazitätsplanung berücksich-tigt werden sollen (vgl. Abschnitt 5.3.4). Bedeutsam ist dies insbesondere bei den bevölke-rungssensiblen Infrastrukturen (z. B. Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungs-anlagen).