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Strategische Umweltprüfung und Umweltbericht

11.1 Durchführung der Strategischen Umweltprüfung

Die Strategische Umweltprüfung des Programms erfolgte unter Federführung der Staats-kanzlei des Landes Sachsen-Anhalt. Um die Überprüfung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Programms entsprechend der Richtlinie 2001/42/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswir-kungen bestimmter Pläne und Programme im Zusammenhang mit der Ex-ante-Evaluierung durchzuführen, hat die Staatskanzlei ein Team unter Leitung von „Projektberatung Prof. Dr.

Dr. h.c. Dieter Kirschke“ zusammen mit „agripol-network for policy advice GbR“ mit der Er-stellung des Umweltberichtes beauftragt. Als zu konsultierende Behörde gemäß SUP-Richtlinie wurde das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bestimmt. Mit diesem wur-den der Umfang und der Detaillierungsgrad des Umweltberichtes abgestimmt. Entsprechend dem abschließenden schriftlichen Beteiligungsverfahren zum Operationellen Programm wur-de wur-der durch wur-den unabhängigen Evaluator fertiggestellte Umweltbericht per Ansschreiben und Verweis einem breiten Kreis von Wirtschafts- und Sozialpartnern zugänglich gemacht.

Bei der Überarbeitung des Operationellen Programms sind die Hinweise aus dem Umweltbe-richt und aus den Stellungnahmen der Wirtschafts- und Sozialpartner berücksichtigt worden.

Das überarbeitete Operationelle Programm ist den Wirtschafts- und Sozialpartnern mit einer Darstellung der Überarbeitung bekannt gemacht worden.

11.2 Zusammenfassung des Umweltberichtes (Schlussfolgerungen des un-abhängigen Gutachters)T48T

Zur Überprüfung der Programmplanung zum EFRE und ESF werden im Umweltbericht neun Umweltschutzziele für das Land Sachsen-Anhalt definiert: „Biodiversität, Flora und Fauna“,

„Gesundheit und Bevölkerung“, „Landschaft und kulturelles Erbe“, „Boden“, „Wasser“, „Luft“,

„Klimatische Faktoren“, „Schutz vor Naturgefahren“ und schließlich“ „Energieeffizienz, er-neuerbare Energien, Ressourcen und nachwachsende Rohstoffe“. Zu diesen Umweltaspek-ten und den ihnen zugewiesenen Zielen werden Indikatoren zur Messung der Zielbeiträge definiert.

Ferner werden der derzeitige Umweltzustand und dessen voraussichtliche Entwicklung (Trendbewertung) sowie relevante Umweltmerkmale und -probleme Sachsen-Anhalts analy-siert. Im Ergebnis wird deutlich, dass sich die Umweltsituation im Land Sachsen-Anhalt ge-genüber dem Zustand zum Beginn der neunziger Jahre auf vielen Problemfeldern zum Teil erheblich verbessert und in anderen Bereichen der Umweltstatus weitgehend erhalten wer-den konnte. Deutliche Verschlechterungen bei einzelnen, sehr spezifischen Umweltaspekten sind die Ausnahme. Vor diesem Hintergrund kann die Aussage in der der EU-Fonds-programmierung für die Jahre 2007-2013 vorgeschalteten sozio-ökonomischen Analyse, wonach für das Land Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf im Rahmen der EU-Fonds EFRE und ESF insbesondere in Bezug auf die ökonomischen und sozialen Entwicklungsrückstän-de und weniger im Hinblick auf Entwicklungsrückstän-den Umwelt- und Naturschutz bestehe, bestätigt werEntwicklungsrückstän-den.

48 Die Langfassung des Umweltberichtes ist unter www.europa.sachsen-anhalt.de ( 2007-2013) nachzulesen.

Diese zentrale Botschaft ist nachvollziehbar, und sie ist konsequent. Das gilt zumal, weil mehrere Trendbewertungen in Richtung einer weiteren Verbesserung der Umweltsituation weisen und nur vereinzelt Trendbewertungen vorgenommen werden mussten, die eine mög-liche Verschlechterung zu speziellen Umweltaspekten unter klar umrissenen Rahmenbedin-gungen prognostizieren.

Die Ableitung eines vergleichsweise guten gegenwärtigen und künftigen Status quo hinsicht-lich der Umweltsituation Sachsen-Anhalts bedeutet jedoch nicht, dass die gegenwärtige Si-tuation optimal wäre; im Gegenteil: Für die weitere Verbesserung der UmweltsiSi-tuation bzw.

die Abmilderung von Umweltschäden lassen sich eine Vielzahl von Herausforderungen ablei-ten, die zugleich Herausforderungen für umweltpolitische Planung und Gestaltung darstellen.

Hinsichtlich der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ergeben sich für das OP EFRE zusammenfassend folgende Schlussfolgerungen: Es werden insgesamt 25 Maßnah-men identifiziert, die potenziell erhebliche Umweltauswirkungen haben; die Programmaus-gestaltung legt jedoch den Schluss nahe, dass nur 19 Maßnahmen zu voraussichtlich erheb-lichen Umweltauswirkungen führen können. Diese Maßnahmen lassen sich aufgrund ihrer Einbettung in die Programmplanung in acht Gruppen zusammenfassen. Eine genaue Analy-se dieAnaly-ser Gruppen von Maßnahmen hat ergeben, dass in 18 Fällen (Wirkung einer Maß-nahme auf einen der im Kapitel 2 beschriebenen insgesamt neun Umweltaspekt/-schutzziele) positive Umweltauswirkungen erwartet werden; in neun Fällen sind sowohl posi-tive als auch negaposi-tive Umweltauswirkungen wahrscheinlich, lediglich in zehn Fällen müssen negative Umweltauswirkungen konstatiert werden. Hinsichtlich der Maßnahmen mit voraus-sichtlich erheblichen Auswirkungen auf verschiedene Umweltaspekte dominieren also ein-deutig die positiven Auswirkungen. Negative Auswirkungen werden zwar auch für einzelne Maßnahmen konstatiert, doch sind diese Maßnahmen, auch durch die Anwendung von an-deren Maßnahmen, die in der Lage sind, diese negativen Effekte abzumildern oder gar punk-tuell zu vermeiden – das trifft z. B. auf eine Steuerung über die Projektauswahl zu –, in der kommenden Förderperiode zu managen. Wesentliche Anpassungen zur Berücksichtigung in der noch laufenden Programmformulierung ergeben sich demnach nicht.

Über den stufenweisen Planungsprozess wurde bereits zum Zeitpunkt der Scoring-Analyse eine Prüfung von Alternativen vorgenommen. Eine zweite den Planungsprozess begleitende Prüfung erfolgte im Rahmen der Ausformulierung der Maßnahmen, bei der das Umweltziel als Querschnittsziel beachtet werden musste. Im Ergebnis ist es gelungen, negative Um-weltauswirkungen oftmals zu vermeiden und vor allem potenziell positive Beeinflussungen von Umweltaspekten der künftigen Förderung in die Programmplanung zu integrieren. Die Prüfung im Rahmen der Umweltberichterstattung zeigt, dass Alternativen am ehesten in der zeitgleichen Etablierung von kompensatorisch wirkenden Maßnahmen zur Abminderung und Vermeidung der negativen Einzeleffekte gesehen werden. Bei der Umweltprüfung konnten einzelne auftretende Schwierigkeiten bei der Informationsbeschaffung stets gelöst werden Hinsichtlich der notwenigen Maßnahmen zur Überwachung ist zusammenfassend darauf hinzuweisen, dass für die Überwachung der voraussichtlich erheblichen Auswirkungen der Pläne und Programme die gleiche Grundsätze gelten sollten, wie für das Monitoring gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission in den Verordnungen zur Förderung mittels EFRE und ESF. Hierzu zählen insbesondere das Monitoring im Rahmen des obligatorischen

Berichtswesens bzw. der verbindlichen Bewertung. Mit den Evaluierungen sollte stets auch eine von Externen erbrachte Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgen. Hierfür wurden im Umweltbericht Zielfragen formuliert, die die Integration der umweltspezifischen Überwa-chung erleichtern. Abgesehen davon wird konstatiert, dass das Land Sachsen-Anhalt über ein erfahrenes und erprobtes Durchführungssystem im Hinblick auf das Management der EU-Fonds verfügt. Insofern dürfte das Monitoringsystem in der Lage sein, schnell und flexi-bel auf mögliche ungeplante oder unvorhergesehene negative Entwicklungen zu reagieren und positive Entwicklungen ausreichend zu würdigen.

11.3 Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung

Der Naturschutzbund (NABU) stimmt der Bewertung des Umweltberichtes überwiegend zu.

Insbesondere wird bei der Einrichtung von Rückhaltebecken im Rahmen des Hochwasser-schutzes einer Prüfung von Eingriffen in ökologisch sensible Gebiete und deren Kosten-Nutzen-Analyse zugestimmt. Auch bei den Maßnahmen Bergbausanierung und Wiederher-richtung von Brach- und Konversionsflächen wird ein Abwägungsprozess unterstützt. Bei den Maßnahmen Landesstraßenbau und Förderung des kommunalen Straßenbaus sei die Verpflichtung zur Beachtung von Umweltkriterien (z.B. die europäische Artenschutzregelung) aufzunehmen. Infrastrukturprojekte in ökologisch sensiblen Gebieten seien zu vermeiden.

Generell sollte bei Maßnahmen mit negativen Wirkungen Begleitmaßnahmen bzw. Förder-konditionen ausgewählt werden, die es ermöglichen, erhebliche Beeinträchtigungen von vornherein einzuschränken. Zur Überprüfung der Auswirkungen auf die Artenvielfalt sollte der im Umweltbericht vorgeschlagene Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt in das Monitoringsystems aufgenommen werden.

Von Seiten der Wirtschaft wurde der Umweltbericht ebenfalls positiv zur Kenntnis genommen und es wurde eingeschätzt, dass bei den sehr wenigen Maßnahmen mit negativen Umwelt-auswirkungen, diese Effekte mit vernünftigem Management punktuell vermieden werden können. Insbesondere wird auf das Qualitätsmanagement Zertifizierung nach DIN EN ISA 9001:2000 aufmerksam gemacht.

Die Liga der freien Wohlfahrtsverbände unterstützt die Aussagen des Umweltberichtes. Oh-ne die Aufnahme von Investitionszuschüssen für die soziale Wirtschaft seien jedoch Oh-negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung zu erwarten, da die Integration ausge-grenzter und benachteiligter Menschen ohne sie nicht gelingen werde.

Zusammenfassend sieht die Landesregierung in den Ausführungen des Umweltberichtes und den Stellungnahmen im Rahmen des Konsultationsverfahrens eine Bestätigung für die aus der Situationsanalyse abgeleitete Strategie und das gewählte Maßnahmespektrum.

Der Hinweis des Naturschutzbundes (NABU), auch die Auswirkungen des OP-EFRE auf die Artenvielfalt abzubilden, wird insoweit aufgegriffen, dass hierfür auf das Monitoring nach der FFH-Richtlinie zurückgegriffen werden wird. Über dieses Monitoring wird der Er-haltungszustand der Arten und Lebensräume auf rund 11 % der Landesfläche und der dar-an dar-angrenzenden Gebiete eingeschätzt. Hierbei werden auch Aussagen zu den Gründen für eventuell auftretende Veränderungen getroffen. Eine Übersicht über die weiteren

Indi-katoren zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen des Programms ist im Kapitel 8.10 dargestellt. Anhand dieser Indikatoren wird in den Evaluierungs- und Jahres-berichten auf unvorhergesehene erhebliche negative Auswirkungen aufmerksam gemacht, um in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Darüber hinaus wer-den aufbauend auf wer-den bis Ende 2007 vorliegenwer-den regionalen Klimaprojektionsdaten zu den jeweiligen Fachpolitiken Anpassungsstrategien zum Klimawandel entwickelt.

Eine ausführliche Darstellung, wie die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens in das Pro-gramm einbezogen wurden, aus welchen Gründen das ProPro-gramm unter Abwägung von ge-prüften Alternativen gewählt wurde und der Maßnahmen, die zur Überwachung der erhebli-chen Umweltauswirkungen bei der Durchführung des Programms auf die Umwelt notwendig sind, ist in einem Bericht unter Hwww.europa.sachsen-anhalt.deH ( 2007-2013) zu finden.