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5. Regionale Entwicklungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt für

5.4 Förderstrategie für den Einsatz des EFRE

5.4.1 Prioritätsachsen

Die Prioritätsachsen bündeln thematisch eng miteinander verbundene strategische Ansatz-punkte und Instrumente zur Erreichung der Zielsetzungen. Die im Rahmen des OP EFRE Sachsen-Anhalt definierten Prioritätsachsen orientieren sich aufgrund der Oberziele „Wachs-tum und Beschäftigung“ an den grundlegenden Determinanten für die Einkommenskonver-genz von Regionen, den Faktoren „Innovation, FuE, Bildung“, „Kapitalausstattung der Unter-nehmen“ und „Infrastruktur“. Insgesamt werden zu diesem Zweck fünf thematische Priori-tätsachsen gebildet.

Aufgrund der Schwächen im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation des Landes und der besonderen Bedeutung die diese Faktoren für Wachstum und die Beschäftigung haben, werden diesbezügliche Fördermaßnahmen in einer Prioritätsachse „Innovation, For-schung und Entwicklung“ zusammengefasst. Zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit werden

zweitens insbesondere auf KMU zielende Fördermaßnahmen u. a. zur Investitionsförderung und zum Abbau von Finanzierungshemmnissen in einer Prioritätsachse „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft“ zusammengefasst. Darüber hinaus sollen mit dem EF-RE selektive Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastrukturausstattung ergrif-fen werden, wobei sich die Förderung auf Infrastrukturinvestitionen konzentrieren wird, die nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte oder wesentliche Beiträge zu den Quer-schnittszielen erwarten lassen. Die entsprechenden Maßnahmen werden unter thematischen Gesichtspunkten drei weiteren Prioritätsachsen „Wirtschaftsnahe Infrastruktur“, „Städtische Infrastrukturen, einschließlich Bildungsinfrastrukturen“ und „Umwelt und Risikovorsorge“ zu-geordnet.

UPrioritätsachse 1: Innovation, Forschung und Entwicklung:

Vor dem Hintergrund der Globalisierung und des sich verschärfenden internationalen Stand-ortwettbewerbs sind Forschung und Entwicklung, Innovationen und Bildung der Schlüssel zu einer Stärkung der Wirtschaftskraft und der regionalen Entwicklung. Die Analyse der Aus-gangslage hat erhebliche Schwächen im Innovationspotenzial des Landes aufgezeigt. Die Forschung und Entwicklung in der privaten Wirtschaft ist im nationalen und europäischen Vergleich deutlich unterrepräsentiert (vgl. Abschnitt 2.2.3). Sie soll daher gestärkt werden, wobei allerdings zu beachten ist, dass sie Defizite vor allem auf wirtschaftstrukturellen Fakto-ren beruhen (Fehlen von Großunternehmen, unterdurchschnittlicher Industrieanteil), die nur langfristig überwunden werden können. Um noch vorhandene Defizite in der öffentlichen Forschungslandschaft zu verringern (vgl. Abschnitt 2.2.5) und die FuE-Schwäche in der Wirtschaft (zumindest teilweise) zu kompensieren, ist zweitens eine weitere Profilierung der öffentlich finanzierten Forschung und Entwicklung und ihre bessere Vernetzung mit dem Un-ternehmenssektor erforderlich. In Übereinstimmung mit Artikel 4 der VO 1080/2006 und dem Nationalen Strategischen Rahmenplan wird sich der EFRE in der Prioritätsachse 1 daher auf folgende Interventionsbereiche konzentrieren:

• Stärkung der FuE-Kapazitäten der Wirtschaft u. a. durch Innovationsförderung in KMU und die Bereitstellung von Risikokapital,

• Verbesserung der Forschungsinfrastruktur, u.a. durch damit eng zusammenhängende bzw. dazu erforderliche Investitionen in die Infrastruktur der Hochschulen und außeruni-versitären Forschungseinrichtungen,

• Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers, u.a. durch die Förderung von Kooperationen, Netzwerken und Projekten zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungsinstituten und Unternehmen,

• Förderung spezifischer Innovationen z. B. im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz.

UPrioritätsachse 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft

Die Analyse der Ausgangslage hat gezeigt, dass die Wirtschaftskraft des Landes nach wie vor deutlich unter dem nationalen und EU-Durchschnitt liegt. Die regionale Export-Basis muss – trotz hoher Wachstumsraten des Verarbeitenden Gewerbes – in Sachsen-Anhalt noch deutlich verbreitert werden, um die hohe Transferabhängigkeit zu reduzieren, die Be-schäftigungslage insgesamt zu verbessern und der „arbeitsplatzbedingten“ Abwanderung junger und qualifizierter Menschen entgegenzuwirken. Darüber hinaus muss die Förderpolitik

auf die Spezifika der vor allem durch kleinere Betriebe geprägten Wirtschaftstruktur reagie-ren, indem sie auf die spezifischen Wettbewerbsnachteile von KMU etwa im Bereich der Un-ternehmensfinanzierung aber auch in anderen Bereichen eingeht. Daher sollen im Rahmen der zweiten Prioritätsachse gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmenssektors ergriffen werden, die sich vor allem auf die folgenden Interventionsbe-reiche konzentrieren:

• Investitionsförderung im Bereich der fernabsatzorientierten Wirtschaftszweige,

• Maßnahmen zum Abbau von Finanzierungshemmnissen von KMU (Darlehensinstrumen-te) sowie

• ergänzende Maßnahmen der Mittelstandsförderung (u. a. Beratungsprogramme, Exis-tenzgründungsförderung).

Prioritätsachse 3: Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Eine gute Ausstattung mit wirtschaftsnaher Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes. Im Rahmen der dritten Prioritätsachse sollen hierzu vordringliche Investitionen gefördert werden. Die im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) geförderten wirtschaftsnahen Infrastrukturen (Gewerbe- und Industriegebiete, Verkehrsanbindungen, wasser-, abfall- und energiebezoge-ne Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen, Gewerbezentren und TGZ, Geländeerschließung für den Tourismus) müssen aufgrund des starken Wachstums der fernabsatzorientierten Wirt-schaftszweige, insbesondere des Verarbeitenden Gewerbes, am regionalen und örtlichen Bedarf orientiert weiterentwickelt werden, um die Voraussetzungen für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sicher zu stellen. Darüber hinaus gewinnt die Verbesserung der Standortqualitäten neben dem Mengenaspekt an Bedeutung.

Eine Chance für die wirtschaftliche Entwicklung bietet ferner der Fremdenverkehr und hier insbesondere der Kulturtourismus. Daher sollen diese Potenziale durch Investitionen in be-sonders bedeutsame Bereiche des kulturellen Erbes, z. B. die Luther-Gedenkstätten, stärker genutzt werden.

Aufgrund der Bedeutung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für Wachstum und Be-schäftigung, die auch in den Strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik festgestellt wird, werden drittens Investitionen in die Straßen- und Schieneninfrastruktur gefördert. Neben der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu besseren großräumigen Erschließung (u. a. Fer-tigstellung der VDE-Schiene, BAB A38, B6n, Nordverlängerung BAB A14) – die eine Aufga-be des Bundes darstellt und daher nicht im Rahmen des Landes-OP gefördert wird – sollen durch für die regionale Wirtschaftsentwicklung bedeutsame Investitionen im Bereich der Straßen in kommunaler Baulast und der andesstraßen sowie durch Investitionen in die schaftsnahe Schieneninfrastruktur die Qualität des Verkehrsnetzes in Sachsen-Anhalt wirt-schafts- und umweltgerecht aufgewertet werden. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen im OP EFRE Sachsen-Anhalt zu einer besseren Anbindung an die überregionalen Verkehrswege beitragen.

Prioritätsachse 4: Nachhaltige Stadtentwicklung, einschließlich Bildungsinfrastrukturen Die Städte des Landes sind die regionalen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftszentren und bün-deln die höherwertigen Infrastrukturangebote ihrer Region. Nicht zuletzt aufgrund der rück-läufigen Landesbevölkerung wird es erforderlich sein, die Infrastrukturangebote zunehmend in zentralen Orten zu konzentrieren. Die Verbesserung der städtischen Standortbedingungen für Wachstum und Beschäftigung hat daher für die Entwicklung des gesamten Landes eine erhebliche Bedeutung. Die städtische Dimension der Förderpolitik ist deshalb – wie in Ab-schnitt 5.3.3 ausgeführt – ein QuerAb-schnittsziel des OP EFRE, zu dem auch die anderen Prio-ritätsachsen, z.B. durch den Ausbau der Forschungsinfrastrukturen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur, wichtige Beiträge leisten werden. In Ergänzung hierzu sollen im Rahmen der 4.

Prioritätsachse weitere Infrastrukturinvestitionen gefördert werden, die – mit Ausnahme zweier Maßnahmen mit geringem finanziellen Volumen – explizit einen räumlichen Bezug haben und auf die Städte des Landes fokussiert sind.

Zur Wiederherstellung intakter Stadtstrukturen besteht erstens anhaltender Handlungsbedarf im Bereich des Städtebaus und des Stadtumbaus. Im Rahmen der Prioritätsachse sollen hierzu die Entwicklung und Umsetzung partizipativer und integrierter Strategien zur Verbes-serung der wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven der Städte und zur Lösung sozialer und ökologischer Problemlagen im städtischen Raum gefördert werden. Für eine wissensba-sierte Stadtentwicklung (vgl. Abschnitt 5.3.3) und für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes insgesamt ist neben den Forschungs- und Entwicklungskapazitäten ferner eine gute Humankapitalausstattung von großer Bedeutung. Dazu ist es erforderlich, die insgesamt un-befriedigenden Bildungsleistungen in Sachsen-Anhalt zu verbessern (vgl. Abschnitt 5.2.2).

Unter der Prioritätsachse sollen daher zweitens Investitionen in die Infrastruktur im vorschuli-schen und schulivorschuli-schen Bereich vorgenommen werden, soweit diese für die Durchführung von Reformen und eine wesentliche Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Bil-dungssysteme notwendig sind. Mit diesen Investitionen sollen gleichzeitig Beiträge zur integ-rierten städtischen Entwicklung und Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Ge-bäuden geleistet werden.

Prioritätsachse 5: Umwelt und Risikovorsorge

Auch die Verbesserung der Umweltqualität und die Risikovorsorge sind – wie in Abschnitt 5.3.1 ausgeführt – Querschnittsziele des OP EFRE. So sollen beispielsweise in den Priori-tätsachsen 1 und 2 wichtige Beiträge zur Entwicklung der Umwelttechnikwirtschaft durch den Aufbau spezifischer Forschungsinfrastrukturen und die Förderung einzelbetrieblicher Investi-tionen geleistet werden. Die Analyse der Ausgangslage hat darüber hinaus gezeigt, dass auch in Teilbereichen der umweltbezogenen Infrastruktur weiterer Handlungsbedarf besteht.

Die diesbezüglichen Maßnahmen werden in der fünften Prioritätsachse gebündelt. Sie be-ziehen sich insbesondere auf die folgenden Interventionsfelder und Ziele:

• Investitionen in die Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen zur Verbesserung der Wasserqualität,

• Förderung umweltfreundlicher Verkehre und der Verkehrsforschung als Beitrag zum Kli-maschutz,

• Investitionen in die Abfallverwertung, -vermeidung und -beseitigung zur Förderung der Kreislaufwirtschaft,

• Investitionen in den Hochwasserschutz zur Risikovorsorge,

• Maßnahmen im Bereich der Bergbausanierung und zur Wiederherrichtung von Brach- und Konversionsflächen als Beiträge zur Altlastensanierung.