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Prioritätsachse 3: Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

6. Die Prioritätsachsen des Programms und ihre spezifischen Ziele

6.4 Prioritätsachse 3: Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Mit der dritten Prioritätsachse sollen Investitionen in die wirtschaftnahe Infrastruktur vorge-nommen werden, soweit dies erforderlich ist, um die unmittelbaren infrastrukturellen Voraus-setzungen für die Ansiedlung und das Wachstum der Unternehmen zu sichern, zentrale Engpässe in der Landes- und kommunalen Verkehrsinfrastruktur abzubauen und endogene Potenziale besser zu entwickeln.

(1) Ein erster Interventionsbereich zielt auf die qualitative Aufwertung und die bedarfsgerech-te Weibedarfsgerech-terentwicklung der im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) förderfähigen wirtschaftsnahen Infrastrukturen. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung des Unternehmenssektors und insbesondere für die weitere Verbreiterung der fernabsatzori-entierten Wirtschaftsbasis des Landes abgesichert werden. Im Unterschied zur Vergangen-heit geht es in den nächsten Jahren vor allem darum, durch Steigerung der Standortqualität der noch nicht belegten Gewerbeflächen günstige Voraussetzungen für deren Vermarktung im Sinne der Nutzung für Neuansiedlungen und Erweiterungen zu schaffen. Bestehende Altstandorte werden durch Erweiterungs- und Komplettierungsmaßnahmen an Wettbewerbs-fähigkeit gewinnen. Im Einzelfall wird bei industriellen Großansiedlungen eine Neuerschlie-ßung erforderlich sein.

Die im EFRE vorgesehenen wirtschaftsnahen Infrastrukturprojekte sind regionale Wirt-schaftsfördermaßnahmen, die unmittelbar mit der Ansiedlung und Entwicklung von

Unter-nehmen verbunden sind. Zur Aufwertung bestehender Gewerbegebiete werden wege zur Anbindung von Betrieben und Gewerbegebieten an das überregionale Verkehrs-netz geschaffen, unternehmensorientierte Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen entsprechend dem Bedarf weiterentwickelt und nicht-investive Maßnahmen der Wirtschaftsförderung ergrif-fen. Bedarfsorientiert können ferner Investitionen in Gewerbezentren für KMU erfolgen.

Gegenstand der Maßnahme sind darüber hinaus Infrastruktureinrichtungen des Tourismus.

Gefördert werden nur die Geländeerschließung für den Tourismus und öffentliche Einrich-tungen des Tourismus, die geeignet sind, zusätzliche Touristen in die Region zu lenken. Un-abhängig von diesen Maßnahmen bleibt die Möglichkeit bestehen, neue notwendige Maß-nahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb des EFRE durchzuführen. Die Erweiterung bestehender Flächen wird nur dann gefördert, wenn der Belegungsgrad mindestens 80 % erreicht hat. Insgesamt wird geschätzt, dass mit EFRE-Mitteln in Höhe von 141,4 Mio. € 90 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von ca. 262 Mio. € induziert werden.

(2) Ein zweiter Interventionsbereich zielt auf die Mobilisierung der wirtschaftlichen Potenziale im Bereich des Tourismus. Sachsen-Anhalt verfügt als Kernland deutscher Geschichte über ein reiches kulturhistorisches Erbe. Es ist das denkmalreichste Bundesland mit einer Vielzahl von UNESCO-Welterbestätten, kunsthistorisch bedeutsamen Sammlungen und Wirkungs-stätten historisch bedeutsamer Persönlichkeiten. Dies bietet spezifische Ansatzpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, insbesondere im Bereich des Kulturtourismus. Die EFRE-Förderung soll dazu beitragen, diese Potenziale systematisch für Entwicklung des Tourismus und der Schaffung damit zusammenhängender Arbeitsplätze zu erschließen, in-dem sie sich auf Investitionen in den folgenden Feldern konzentriert:

• Qualitative Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur im kulturnahen Bereich sowie des Angebots insbesondere an kulturtouristisch herausragenden Orten – z.B. Luther-Gedenkstätten,

• Erreichung einer stärkeren Vernetzung der Einrichtungen durch thematische Schwer-punktsetzung,

• Schaffung von Unterstützungsinfrastrukturen für die Kulturwirtschaft einschließlich von Modellen zur Kombination kultureller Nutzungen und der gewerblichen Ausrichtung von Kultureinrichtungen.

Im Rahmen der Maßnahme Kulturtourismus sollen 14 Projekte mit einem erwarteten Inves-titionsvolumen von 41 Mio. € gefördert werden. Die Projekte dienen der Umsetzung des kul-turtouristischen Konzepts der Landesregierung und sind darüber hinaus z. T. auch Bestand-teil regionaler Konzepte der Tourismusentwicklung.

Neben der Profilierung der kulturhistorischen Potenziale bietet auch der Aktiv- und Gesund-heitstourismus gute Ansatzpunkte, um die Entwicklung des Tourismus in Sachsen-Anhalt voranzubringen. Die wesentlichen Aufgaben bestehen hier darin, die Potenziale für Natur- und Landurlaub, für Freizeitgestaltung, Bildung und Erholung weiter zu erschließen, zu stabi-lisieren und zu vernetzen.

Übergreifend besteht in den kommenden Jahren die Aufgabe, die Angebote im Bereich des Kultur- sowie des Aktiv- und Gesundheitstourismus stärker marktorientiert auszurichten, um an dem wachsenden nationalen und internationalen Nachfragepotenzial zu partizipieren.

Dazu soll im Rahmen der Prioritätsachse auch eine Förderung der touristischen Regio-nal- und Fachverbände Sachsen-Anhalts erfolgen (vgl. Tabelle 6.4), die wichtige Akteure für die Entwicklung und Vermarktung von touristischen Produkten sind. Mit der Förderung soll auch eine intensive Evaluation der Produkte im Hinblick auf ihre Marktfähigkeit und Ver-netzung erreicht werden.

(3) Die Europäische Kommission stellt in ihren „Strategischen Leitlinien der Kohäsionspolitik“

die Wichtigkeit einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für Wachstum und Beschäftigung dar. Effiziente, flexible, sichere und umweltfreundliche Verkehrswege sind unverzichtbare Voraussetzungen für die Wirtschaftsentwicklung.

Auf der Basis der Bundesverkehrswegeplanung ist zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt der Landesverkehrswegeplan erstellt worden, in dem die Grundsätze, Ziele und Erfordernisse der Verkehrsplanung festgeschrieben sind. Dabei wurden die gegenüber den neunziger Jahren veränderten Bezugsgrößen (demografische Entwicklung, Haushalts- und Finanzpolitik, wirtschaftliche Rahmenbedingungen, EU-Osterweiterung usw.) berück-sichtigt. Der Landtag hat den Landesverkehrswegeplan beschlossen und damit als verbindli-che Planungs- und Handlungsanweisung etabliert.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem Jahresgutachten 2004/2005 den weiteren erheblichen Bedarf am Ausbau der Ver-kehrsinfrastruktur in den neuen Bundesländern bestätigt. Die Mängel im Straßennetz sind auf allen Ebenen erkennbar. Diese Einschätzung wird durch das Solidarpaktgutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bestätigt (vgl. Abschnitt 2.2.5). In Sachsen-Anhalt liegen zudem auch die Erreichbarkeiten bei allen Verkehrsträgern, wie die Analyse in Abschnitt 2.2.5 ebenfalls gezeigt hat, immer noch deutlich unter den Vergleichswerten für Deutschland. Das ist, sowohl bei der Erhaltung und Pflege bestehender Wirtschaftsstruktu-ren und –standorte, als auch besonders bei der Neuansiedlung, ein erheblicher Standort-nachteil.

Mit dem OP EFRE des Landes Sachsen-Anhalt sollen daher – in Ergänzung zu den geplan-ten Maßnahmen zur großräumigen Erschließung (u.a. Fertigstellung der VDE-Schiene, BAB A 38, B 6n, Nordverlängerung BAB A 14), die eine Aufgabe des Bundes darstellen und des-wegen nicht im Rahmen des Landes-OP gefördert werden –,für die wirtschaftliche Entwick-lung verkehrsbedeutende Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen von Straßen und Ingeni-eurbauwerken im Bereich der Landesstraßen und der Straßen in kommunaler Baulast gefördert werden.34 Gefördert werden Straßen (auch Ringstraßen bzw. Ortsumgehungen),

34 Die öffentlichen Straßen werden grundsätzlich nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Stra-ßengruppen eingeteilt: a) Bundesstraßen, b) Landesstraßen, c) Kreisstraßen, d) Gemeindestraßen und e) sonstige öffentliche Straßen. Die Baulast korrespondiert in der Regel der Verkehrsbedeu-tung, d. h. der Bund hat die Baulast für Bundesstraßen, das Land für Landesstraßen und die kommunale Ebene für die Gruppen c) bis e). Ausnahmen stellen Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohner dar, die die Baulast für Bundesstraßen auf ihrem Gebiet und Gemeinden mit mehr als

deren Funktion für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von besonderer Bedeutung ist. Vor allem durch die Investitionen im Bereich der Landesstraßen soll darüber hinaus das Ziel ver-folgt werden, auch regionalwirtschaftliche Standortnachteile dünn besiedelter und struktur-schwacher Räume, z. B. Altmark und Fläming, zu beheben und die Anbindung dieser Gebie-te an die überregionalen Verkehrsnetze zu verbessern.35

Die Auswahl der Förderprojekte wird sich im Rahmen der Festlegungen des Landesver-kehrswegeplans an den Kriterien Verkehrsbedeutung und -wirksamkeit, Umweltverträglich-keit und Raumwirkung/ErreichbarUmweltverträglich-keit von Wirtschaftsräumen und -standorten orientieren.

Der Reduzierung von Lärm und der Feinstaubbelastung, gerade durch Ortsumgehungen und z.B. durch Verwendung geeigneter Fahrbahnbeläge, gilt dabei besonderes Augenmerk.

Im kommunalen Straßenbau sollen vier Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 50 Mio.

€ unterstützt werden, die aufgrund der Funktion der betroffenen Straßen eine hohe verkehrli-che Bedeutung haben: Drei der vier Vorhaben beziehen sich auf Bundes- und Landesstra-ßen in kommunaler Baulast in den drei Oberzentren des Landes. Sie stellen innerörtlich wichtige Schnittstellen zwischen Industrie- und Gewerbegebieten, Wohnquartieren und In-nenstadtbereichen einerseits und überörtlichen bzw. regionalen Verkehrswegen (Fernstra-ßen, Eisenbahnen, Wasserwegen, Flugplätzen usw.) andererseits dar. Ein weiteres Vorha-ben bezieht sich auf den Neubau der Ortsumgehung Nachterstedt im Landkreis Salzland, eine für den Wirtschaftsverkehr sehr bedeutsame Ringstraße, die gleichzeitig das benach-barte Industriegebiet an die B 6n (AS Hoym) anbinden soll.

Im Landesstraßenbau sollen 31 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 51 Mio. € ge-fördert werden (vgl. Tabelle 6.4). Die Landesstraßen stellen insgesamt Straßen dar, die in-nerhalb des Landesgebietes untereinander und zusammen mit den Bundesstraßen ein Ver-kehrsnetz bilden und überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Sie haben daher grundsätzlich eine überregionale Bedeutung. Bei Landesstraßen wer-den Strukturfondsmittel ebenfalls für wer-den Neubau von Ortsumgehungen, Um- und Ausbau-vorhaben sowie für Brückenersatzneubauten eingesetzt. Beispielsweise wird durch die Orts-umgehung Quedlinburg im Zuge der Landesstraße 66 die Anbindung der ortsansässigen metallverarbeitenden Betriebe (u. a. Hartgusswerk) sowie der Bundesanstalt für Züchtungs-forschung verbessert werden.

Darüber hinaus sollen aus der Prioritätsachse im Rahmen des Landesfonds für Infrastruktur und Umwelt wirtschaftsnahe Investitionen in die Schienenwege im Umfang von 3,6 Mio. € 50.000 Einwohner, die die Baulast für Landesstraßen auf ihrem Gebiet tragen. Der kommunale Straßenbau umfasst in den drei Städten Sachsen-Anhalts mit mehr als 50.000 Einwohnern (Mag-deburg, Halle/S, Dessau-Roßlau), die zugleich die drei Oberzentren des Landes darstellen, somit die Kateriorien c) bis e) sowie Bundes- und Landesstraßen in kommunaler Baulast.

35 Bei der unter Punkt (1) dieses Abschnittes angesprochenen Förderung der Anbindung von Gewerbegebieten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ handelt es sich in der Regel um Kreis- und Gemeindestraßen zur Anbindung und damit zur qualitativen Aufwertung von Ge-werbegebieten. Auswahlkriterium für die unter Punkt (3) dieses Abschnittes angesprochenen Straßen in kommunaler Baulast und Landesstraßen ist dagegen die Verkehrsbedeutung der Straßen, insbesondere hin-sichtlich ihres Beitrags zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung.

gefördert werden. Dadurch soll die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene unter-stützt werden. Um dies zu erreichen, muss insbesondere das Netz von Schnittstellen des Güterverkehrs sowie von Abfertigungs- und Beladungsbereichen erhalten und weiterentwi-ckelt werden. Die Förderung richtet sich in erster Linie an Betreiber von Regionalbahnen, die Streckenabschnitte des Flächennetzes und Anschlussbahnen der verladenden Wirtschaft bedienen und diesbezüglich das regionale Schienennetz ausbauen bzw. erhalten wollen.

Tabelle 6.4

Indikatoren zur Prioritätsachse 3 (indikative Angaben)

Öffentliche Beteilung im Förderung der Regional- und Fachverbände zur Entwicklung und

Vermarktung von touristischen Projekten (Projektförderung)

Schienengüterinfrastrukturen (Landesfonds) 16 3,6 3,6 1 1 GRÜN 5,4 erneuerte und neue

Gleisanla-gen: 14 (23) km

P

a)

P Code nach Anhang II der DVO zur Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen. Pb)P Öffentliche Beteiligung im Rahmen des Operationellen Programms EFFE: Summe aus der Gemeinschaftsbeteiligung und der vorgesehenen nationalen öffentlichen Beteiligung zum Nachweis der Kofinanzierung im OP. Pc)P Lissabon-Konformität entsprechend der Klassifikation der KOM (1=ja, 0=nein); Pd)P Maßnahme hat nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungseffekte nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (1=ja, 0=nein); Pe)P Maßnahme ist unter wohlfahrtsökonomische Kriterien gerechtfertigt nach Evaluierung der Landesregierung: GEFRA/ESRI (2006), (GRÜN: voll gerechtfertig, GELB: gerechtfertigt, ROT: nicht gerechtfertigt) Pf)P Mit der öffentlichen Beteiligung im Rahmen des OP EFRE verbundenes Investitions- bzw. Ausgabenvolumen in Mio. €: Summe aus Spalte (3) und sonstigen öffentlichen und privaten Finanzierungsbeiträgen.

Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt

6.4.2 Beiträge der Prioritätsachse 3 zu Wachstum und Beschäftigung und den Quer-schnittsthemen Umwelt, städtische Dimension, Chancengleichheit und Demo-grafie

Entsprechend der Klassifizierung nach Anhang IV der VO 1083/2006 werden die Maßnah-men der Prioritätsachse 3 für die Lissabon-Strategie überwiegend nicht als vorrangig be-deutsam klassifiziert (Spalte 5 von Tabelle 6.4). Die in Sachsen-Anhalt durchgeführte beglei-tende wissenschaftliche Evaluierung kommt hier zu anderen Ergebnissen. Zunächst sind sämtliche Maßnahmen nach den wohlfahrtsökonomischen Bewertungskriterien gut gerecht-fertigt (Spalten 7 von Tabelle 6.3). Die Evaluatoren erwarten zudem von der Förderung im Bereich der GRW-förderfähigen wirtschaftsnahen Infrastruktur bedeutsame Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Dies ist plausibel, da diese zum einen – wie die einzelbetriebliche Investitionsförderung, die nach Anhang IV der VO 1083/2006 Lissabon-konform ist – kosten-senkend bzw. produktivitätssteigernd wirken und zum anderen – da es sich um Infrastruktu-ren handelt – zudem noch positive Externalitäten für die wirtschaftliche Entwicklung erwarten lassen. Nach der Evaluierung wird zudem auch die Förderung der Regional- und Fachver-bände zur Entwicklung und Vermarktung von touristischen Projekten als wachstumsbedeut-sam eingestuft. Ferner ist anzumerken, dass aufgrund der vorgenommenen Maßnahmen-ausgestaltung auch im Bereich der Straßenverkehrsinfrastruktur und des Kulturtourismus wichtige Wachstumsbeiträge erwartet werden. So sollen die Investitionen im Bereich der Straßen wie beschrieben auf für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutsame Schnittstellen konzentriert werden. Die Investitionen im Bereich des Kulturtourismus zielen insbesondere auf die – auch in einem internationalen Maßstab – herausragenden kulturtouristischen Po-tenziale bzw. deren weiteren Profilierung.

Die Beiträge der Prioritätsachse zum Querschnittsziel „Umwelt“ beziehen sich insbesondere auf die Bereitstellung von umweltbezogenen Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen (Wasser, Abwasser, Abfall) für Unternehmen, auf Investitionen, die der Verlagerung des Güterver-kehrs auf Schiene dienen sowie auf den Bau von Ringstraßen (Ortsumgehungen), mit denen Beiträge zu ökologisch nachhaltigen Verkehrsnetzen und zur Verkehrssicherheit (Entlastung des innerstädtischen Verkehrs) geleistet werden. In Bezug auf das Querschnittsziel „Chan-cengleichheit“ ist darauf hinzuweisen, dass die wirtschaftsnahe Infrastruktur dem Aufbau und der Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis des Landes dient. Sie ermöglicht damit erst ein differenziertes Arbeitsplatzangebot und Einkommensniveau, durch das Forderungen und Notwendigkeiten im Sinne des Gender Mainstreaming realisiert werden können.

Es ist ferner zu erwarten, dass sich die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastrukturen nicht ausschließlich aber zu einem großen Teil auf die städtischen Gebiete (Orte oberhalb der Grundzentren) beziehen wird. Dies gilt insbesondere auch für die Straßen in kommunaler Baulast. Die Profilierung der kulturhistorischen Potenziale des Landes schafft Rahmenbedin-gungen für eine wissensbasierte Stadtentwicklung, da zwischen der Qualität des kulturellen Milieus und der Entwicklung eines modernen Wissenschaftsstandorts positive Wechselwir-kungen zu erwarten sind. Wie in Abschnitt 5.3.3 ausgeführt, sind die wirtschaftsnahen Infra-strukturen daher ein Teil des Instrumentariums zur Entwicklung der städtischen

Standortpro-file. Mit Hilfe einer Clearingstelle für die Förderbelange der Städte soll der integrierte Einsatz dieses Instrumentariums vor Ort erleichtert und gefördert werden.

In Bezug auf die demografische Entwicklung ist zum einen anzumerken, dass die Infrastruk-turinvestitionen einem Demografiecheck unterliegen werden, mit Hilfe dessen insbesondere die zukünftigen, bevölkerungsabhängigen Nutzungsintensitäten bei der Kapazitätsplanung berücksichtigt werden sollen (vgl. Abschnitt 5.3.4). Bedeutsam ist dies insbesondere bei den bevölkerungssensiblen Infrastrukturen (z. B. Bildungsinfrastrukturen); für die wirtschaftnahen Infrastrukturen stellen die Bedarfe aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung zentrale Orien-tierungsgrößen dar. Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass die Maßnahmen der Priori-tätsachse Beiträge für Wachstum und Beschäftigung in Sachsen-Anhalt leisten werden. Es ist daher zu erwarten, dass sie zur Verbesserung des Wanderungssaldos und damit zur Sta-bilisierung der Einwohnerentwicklung in Sachsen-Anhalt beitragen.

6.5 Prioritätsachse 4: Nachhaltige Stadtentwicklung, einschließlich