• Keine Ergebnisse gefunden

Komplementarität zu anderen Fonds und national finanzierten Programmen

5. Regionale Entwicklungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt für

5.5 Komplementarität zu anderen Fonds und national finanzierten Programmen

Nach Artikel 27 der Verordnung mit Allgemeinen Bestimmungen ist die Kohärenz der För-dermaßnahmen untereinander, zwischen den Fonds, mit dem Europäischen Landwirt-schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Europäischen Fische-reifonds (EFF) mit der nationalen Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie den Gemeinschaftspo-litiken sicherzustellen. Dabei sind schwerpunktübergreifend auch die Ziele des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu berücksichti-gen. Die Fördermaßnahmen sind so aufeinander abzustimmen, dass Doppelförderungen vermieden werden.

Die Umsetzung der o. g. Vorgaben der Konsistenz und Kohärenz mit den EU-Gemein-schaftspolitiken einschließlich der EU-Förderprogramme wird auf mehreren Stufen sicher-gestellt. Für die Programmierung des Einsatzes des EFRE, ESF und ELER wurde in Sach-sen-Anhalt ein fondsübergreifender Ansatz verfolgt (vgl. Kapitel 5). Das geplante Zusam-menwirken der Fonds zur Umsetzung der Ober- und Querschnittsziele wurde in zentralen Interventionsfeldern in den Abschnitten 5.3 und 5.4 dargestellt. Im Rahmen der EFRE-Förderung für das „Konvergenz“-Ziel ist zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt eine Arbeitsteilung entsprechend der Kompetenzverteilung vorgesehen. Da die institutionelle Zuständigkeit und die Finanzierungslast für Bundesverkehrswegeinvestitionen vorrangig beim Bund liegen, ist ein EFRE-kofinanziertes Bundesprogramm ein adäquates Konzept zur Förderung von überregional bedeutsamen Verkehrswegeinvestitionen mit dem Ziel der Ver-besserung der großräumigen Erreichbarkeit. Deshalb wird ebenso wie in der vergangenen Förderperiode ein Bundesprogramm „Verkehrsinfrastruktur“ aufgelegt, mit dem besonders geeignete Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan in Sachsen-Anhalt beschleunigt reali-siert werden sollen. Der strategische Ansatz und die abgeleiteten Auswahlkriterien des Ver-kehrsinfrastrukturprogramms passen sich in die Zielsetzungen für den Strukturfondseinsatz ein, insbesondere im Hinblick auf die Leitlinie 4.1.1. (Ausbau und Verbesserung der Ver-kehrsinfrastruktur) der Strategischen Kohäsionsleitlinien.

Um das Zusammenwirken der Fonds bei der Durchführung der Förderung sicherzustellen, ist in Sachsen-Anhalt eine hohe Kongruenz der Vertreter in den Begleitausschüssen vorgese-hen. Zudem findet eine Abstimmung der Programme in der Landesregierung statt (Kabinett, Strategische Clearingstelle für die EU-Programme, vgl. im Einzelnen Kapitel 9). Bei der Aus-gestaltung und Umsetzung der Programme wird eine enge Abstimmung mit den für die ein-zelnen Politikbereiche zuständigen Stellen sichergestellt. Dies gilt analog auch für die ande-ren zu beachtenden Gemeinschaftspolitiken. Im Rahmen des Bewilligungsverfahande-rens wird die Doppelförderung ausgeschlossen. In Politikfeldern, in denen mehrere Fonds zusam-menwirken, sind darüber hinaus politikfeldkonkrete oder maßnahmenkonkrete Abgrenzungs-kriterien festgelegt worden, die in Übersicht 5.1 zusammengefasst sind.

Übersicht 5.1

Abgrenzung der Fondsinterventionen in EU-Programmen des Landes Sachsen-Anhalt (OP EFRE, OP ESF, EPLR) Pa)P

I. Bildung a) Generelle Abgrenzung der Fondsinterventionen:

EFRE und ELER konzentrieren sich auf die Förderung von Investitionen in die Bildungsinfrastruktur (bauliche Maßnahmen und Ausstattungen), ESF konzentriert sich auf „Investitionen in Köpfe“, d.h. Qualifizierungsmaß-nahmen, Förderung von Projekten und Ähnlichem (z. B. Ausbildungsförderung, Projekte zur Verringerung des Schulabbruchs, Qualifizierung von Lehrpersonal).

b) Abgrenzung in Bezug auf einzelne Fördermaßnahmen

Förderung baulicher

ländlicher Raum, Orte > 10.000 EW ELER: nur ländlicher Raum, Orte <

10.000 EW; Schulen zur Grundver-sorgung mit nicht mehr als 350 Schülern, keine weiterführenden

ELER: nur ländlicher Raum, Orte <

10.000 EW

II. Investitions- und Mittelstandsförderung a) Generelle Abgrenzung der Fondsinterventionen:

Die Förderung des Sachkapitals und der Beratung von Unternehmen wird zwischen EFRE und ELER nach sekto-ralen Kriterien abgegrenzt. Der ESF konzentriert sich auf „Investitionen in Köpfe“ (Motivation, Coaching, Qualifi-zierung).

b) Abgrenzung in Bezug auf einzelne Fördermaßnahmen

Förderung von Investitionen in

Existenzgründungsförderung ESF: Förderung von „Investitionen in Köpfe“ (Projekte für Motivation,

Fremdenverkehrsförderung EFRE: Förderung touristischer Ver-bände, touristischer Infrastruktur und Kulturtourismus

ELER: kleine Vorhaben im Bereich Landurlaub, Freizeit, Erholung i.d.R.

in Orten bis 7.500 EW, in Ausnah-mefällen bis 10.000 EW.

III. Innovationsförderung, Forschung und Entwicklung und interregionale Zusammenarbeit

a) Generelle Abgrenzung der Fondsinterventionen:

Zwischen EFRE und ESF erfolgt eine richtlinienscharfe Abgrenzung der FuE- und Innovationsförderung, die eine Doppelförderung ausschließt. Die Förderung von Sachkapital im Zusammenhang mit FuE an Hochschulen, au-ßeruniversitären Forschungseinrichtungen etc. (bauliche Maßnahmen und Ausrüstungen) erfolgt grundsätzlich aus dem EFRE. Die ESF-Förderung konzentrierte sich auf humankapitalzentrierte FuE- und Innovationsförde-rung. Der ELER beschränkt sich auf die Innovationsförderung im Agrarlebensmittelsektor.

b) Abgrenzung in Bezug auf einzelne Fördermaßnahmen

FuE- und

Wo erforderlich, werden maßnahmenspezifische Abgrenzungen des Fördermitteleinsatzes der unterschiedlichen Fonds vorgenommen. Aus dem ESF werden keine Infrastrukturen gefördert.

b) Abgrenzung in Bezug auf einzelne Fördermaßnahmen

Hochwasserschutz EFRE: Sachsen-Anhalt insgesamtPc)P ELER: Sachsen-Anhalt ohne Kern-städte und Ortslagen < 7.500

Städte und Gemeinden > 7.500 EW sowie Städte und Gemeinden <

Städte und Gemeinden < 7.500 EW mit dem Schwerpunkt der im Lan-desentwicklungsplan bzw. in den Regionalen Entwicklungsplänen festgelegten Gemeinden/Orte mit zentralörtlicher FunktionP d)P

Straßeninfrastruktur einschließ-lich ländeinschließ-licher Wegebau

EFRE: kommunale Straßen (Bun-des- und Landesstraßen in kommu-naler Baulast in den drei kreisfreien Städten) und Landesstraßen

P Dargestellt sind nur Interventionsbereiche, für die sich ein Abgrenzungserfordernis in Bezug auf die Interventio-nen der EU-Fonds stellt. Die Bezeichnungen „Kernstädte“ und „ländlicher Raum“ beziehen sich auf die Raumtypi-sierung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Pb)P In Ausnahmefällen auch in Orten < 10. 000 EW, Abstimmung auf Maßnahmenebene zum Ausschluss von Doppelförderung Pc)P In Abstimmung auf Maßnah-menebene zum Ausschluss von Doppelförderung d)P Abstimmung zwischen MLV und MLU im Einzelfall erforder-lich.

Im Rahmen des EFF sind in Sachsen-Anhalt Maßnahmen im Bereich „Förderung der nach-haltigen Entwicklung der Aquakultur, Binnenfischerei sowie Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen“ und im Bereich „Schutz und Verbesserung der Wasserflora und

-fauna, insbesondere zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt“ vorge-sehen. Die Fördermaßnahmen im Bereich Verarbeitung und Vermarktung von Fischereier-zeugnissen werden in Sachsen-Anhalt ausschließlich über den EFF angeboten.

Im Bereich der Binnenschifffahrt ist es auch mit Hilfe des EFRE in den vergangenen Jahren gelungen, die trimodalen Schnittstellen in Aken, Haldensleben, Halle-Trotha, Magdeburg und Roßlau in einen guten, funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Entsprechend der bundes-staatlichen Kompetenzverteilung erfolgt der weitere Ausbau der Bundeswasserstraßen mit Unterstützung aus dem Bundesprogramm EFRE. So ist zum Beispiel die Förderung des Neubaus des Pumpwerks Niegripp im Rahmen des Ausbaus des Elbe-Havel-Kanals im Bundesprogramm EFRE vorgesehen. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Bin-nenschifffahrt sind im Landesverkehrswegeplan eingeplant und werden aus nationalen Mit-teln, d.h. außerhalb des OPs EFRE Sachsen-Anhalt, finanziert. Ferner wird eine aktive Betei-ligung des Landes an entsprechenden EU-Programmen (z.B. NAIADES) angestrebt.

Die inhaltliche und organisatorische Abstimmung der Maßnahme „Interregionale Zusam-menarbeit“ im OP EFRE mit Maßnahmen im Rahmen von INTERREG IV.C und im Bereich der Transnationalen Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgrup-pe Internationale Zusammenarbeit. Die ArbeitsgrupArbeitsgrup-pe wurde eingerichtet, um eine frühzeiti-ge, gegenseitige Information der Ministerien und der Staatskanzlei über aktuelle und geplan-te Aktivitägeplan-ten mit dem Ausland sicherzusgeplan-tellen und dabei durch abgestimmgeplan-tes Handeln Syn-ergieeffekte zu erzielen. Wesentliche Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die verschiedenen internationalen Aktivitäten des Landes besser aufeinander abzustimmen und verstärkt zu koordinieren. Ferner sollen Schwerpunkte der internationalen Zusammenarbeit definiert wer-den, sowohl in fachlich-inhaltlicher als auch in regionaler Hinsicht.22

Sachsen-Anhalt begrüßt die Initiative "Regionen für den wirtschaftlichen Wandel" und wird zukünftige diesbezügliche Vorschläge der Europäischen Kommission hinsichtlich einer Bei-teiligung des Landes prüfen. Sofern entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden, wird hierüber – auch im Begleitausschuss – informiert. Bei Bedarf kann die Information auch durch einen Vertreter des Netzwerkes erfolgen. Soweit die Aktivitäten durch das OP-EFRE kofinanziert werden, wird im jeweiligen Jahresbericht über die Durchführung informiert.

Sachsen-Anhalt ist zudem an dem Europäischen Chemieregionennetzwerk ECRN beteiligt.

Das Präsidium des ECRN hat beschlossen, die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ aktiv zu unterstützen. Hierüber hat Sachsen-Anhalt die Europäische Kommission mit Schreiben vom 3. April 2007 informiert.

22 Die Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung sind derzeit wie folgt verteilt:

- Interregionale Zusammenarbeit (OP EFRE): Staatskanzlei,

- Transnationale Zusammenarbeit: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Interreg IVC: Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft

5.6 Erwartete gesamtwirtschaftliche Auswirkungen der gewählten