Chronologisches Briefverzeichnis
Falknern 8 dienstlich zugrüßen ich recommendire meinen sohn zum besten undt ver- ver-bleibe unter Christi schutz
D. Thomasio nostro proxime scripsi, et quid mihi videatur pluribus exposui. 2
[Utrecht, ca. Anfang 1687]
Claudia Neumann für ihre Hinweise, s. dazu den Kommentar zu Thomasius’ Schreiben an Spener vom 5.11.1686.
2 Dass es sich hierbei um eine Erwiderung Speners auf die Gegenargumente handelte, mit denen Thomasius seinerseits auf Speners Anmerkungen zu seinen „Institutiones Jurisprudentiae Divinae“
reagiert hatte (s. das Schreiben von Thomasius an Spener vom 10.11.1686), geht aus dem genann-ten Schreiben von Spener an Rechenberg vom 26.11.1686 hervor. In einem weiteren Brief bekun-dete Spener seine Freude darüber, dass Thomasius seine Einwendungen positiv aufgenommen habe und es nicht auf einen Konflikt ankommen lassen wolle, s. das Schreiben Speners an Rechenberg vom 14.12.1686, in: UB Leipzig, Ms 0337, Bl. 24r.
34 Gottfried Thomasius
1an Christian Thomasius [Utrecht, ca. Anfang 1687]
2Bezeugt: Brief von Thomasius an Johann Georg Graevius vom 23.3.1687
Gottfried Thomasius, der sich seit einigen Jahren auf Reisen in den Niederlanden und England befindet, berichtet von seiner finanziellen Notlage: Er schuldet seinen Gläubi-gern 800 Reichstaler und bittet seinen älteren Bruder um Hilfe.
1 Gottfried Thomasius, der jüngere Bruder von Christian Thomasius, war nach dem Abschluss seines Studiums der Philosophie mit dem Magistergrad 1678 sowie nach einigen weiteren Jahren, die er mit medizinischen Studien und eigener Lehrtätigkeit an der Universität Leipzig zugebracht hatte, im Frühjahr 1684 zu einer ausgedehnten Reise in die Niederlande und nach England aufgebrochen.
Erst Anfang 1688 kehrte er nach Leipzig zurück.
2 Dieser Brief von Gottfried Thomasius an seinen Bruder wird im Referenzschreiben von Christian Thomasius an Johann Georg Graevius vom 23.3.1687 erwähnt. Es ist nicht auszuschließen, dass Gottfrieds Schreiben Graevius’ Brief von Anfang/Mitte März 1687 beilag und damit ebenfalls auf etwa Anfang März 1687 zu datieren wäre. Allerdings scheint Graevius’ Brief bereits eine Reaktion auf eine (weiter nicht belegte und daher hier nicht eigens aufgenommene) Antwort von Christian Thomasius an Gottfried gewesen zu sein, in der er dessen Bitte um finanzielle Unterstützung ab-lehnte; vgl. die Schreiben von Graevius an Thomasius von Anfang/Mitte März 1687 und von Thomasius an Graevius vom 23.3.1687.
35 Thomasius an Samuel Pufendorf [Leipzig], 1. Februar 1687
Bezeugt: Schreiben von Pufendorf an Thomasius vom 9.4.1687
Thomasius teilt Pufendorf ausführliche Einzelheiten über den Inhalt seines geplantes Werkes „Institutiones Jurisprudentiae Divinae“ mit. Offenbar kündigt er an, dass er darin auch gegen Valentin Albertis christliche Naturrechtslehre argumentieren werde.
Rathaus und Markt in Leipzig. Kupferstich von Gabriel Bodenehr d. Ä. (1673–1765), ca. 1720. Thomasius wohnte seit seiner Heirat 1680 im Haus seiner Schwiegermutter Rosina Elisabeth Heyland, geb. Schreiner, das 1694 in den Besitz seiner Frau Auguste Christine überging. Es befand sich schräg gegenüber vom Rathaus, hier auf der linken Marktseite das Haus vor dem markanten, hell hervorspringenden Streifen der Giebelwand des fol- genden Hauses, wo das Barfußgäßchen von links auf den Markt führte.
[Utrecht, evtl. Anfang/Mitte März 1687]
36 Johann Georg Graevius
1an Thomasius [Utrecht, evtl. Anfang/Mitte März 1687]
2Bezeugt: Brief von Thomasius an Graevius vom 23.3.1687
Graevius setzt sich bei Christian Thomasius dafür ein, dass dieser seinen Bruder Gottfried während dessen Aufenthalt in den Niederlanden finanziell unterstützen möge,
3und ver-weist auf das Vertrauen, das Gottfried von seinen dortigen Freunden entgegengebracht werde.
1 Johann Georg Graevius (1632–1703), in Naumburg geboren, hatte anfänglich Rechtswissenschaft in Leipzig, dann Philologie in Deventer und Amsterdam studiert; 1661 ging er nach Utrecht, wo er an der dortigen Universität Eloquenz, später auch Geschichte und Politik lehrte. Als vielgerühmter Gelehrter verfügte Graevius über eine große Ausstrahlungskraft. So nahm auch Gottfried Thoma-sius – versehen mit einer Empfehlung seines Vaters Jacob – 1684 gleich zu Beginn seiner „Pere-grinatio academica“ in die Niederlande Kontakt zu Graevius auf und kehrte auch in den folgenden Jahren seiner Reise immer wieder in dessen Haus zurück, s. Will: Nürnbergisches Gelehrten-Lexicon, Tl. 4, 1758, S. 27f.; Panzer (Hg.): Bibliotheca Thomasiana, Bd. 1, 1765, S. IX–XIV. Zu Graevius’ außerordentlicher Wertschätzung für Gottfried Thomasius, den er auch in seinen Freun-deskreis einführte, s. seinen Brief an den Amsterdamer Dichter und Gelehrten Pieter de Frans (1645–1704) vom 29.10.1685, in: Graevius: Praefationes Et Epistolae, 1707, Nr. LXXXVI, S. 484f. Die vielfach in der Literatur zu findende, jedoch nie belegte Behauptung, dass im Jahr 1679 auch Christian Thomasius eine Bildungsreise in die Niederlande unternommen und dabei Graevius besucht habe (s. u. a. Luden: Christian Thomasius, 1805, S. 10; Fleischmann: Christian Thomasius, 1931, S. 14; Schulz-Falkenthal: Christian Thomasius, 1955, S. 536–538; Hammerstein:
Jus und Historie, 1972, S. 47f.), ließ sich bislang nicht bestätigen. Einstweilen ist Thomasius beim Wort zu nehmen, dass er – jedenfalls bis 1687 – „nicht gereiset“ sei (gemeint sind Reisen ins fremdsprachige Ausland), s. den späteren Zusatz zu seinem Programm „Von Nachahmung der Frantzosen“ (1687), in: KTS-I, 1701, S. 53, 65.
2 Sicher ist, dass Thomasius mit seinem Brief an Graevius vom 23.3.1687 auf ein Schreiben von Graevius antwortete. Hinweise auf konkrete Briefdaten finden sich darin nicht; Thomasius erweckt mit seinem Schreiben allerdings den Eindruck, als ob er recht zügig reagiert habe.
3 Vgl. das Schreiben von Gottfried Thomasius an Christian Thomasius von Anfang 1687.
37 Thomasius an Johann Georg Graevius Leipzig, 23. März 1687
Vorlage: Königliche Bibliothek Kopenhagen, Sammlung Thott 1266, o. Pag. (eigenhändig)
Vir Nobilißimè, Amplißime et Excellentißimè
Patrone maximè
Si in nostrâ potestate foret, Fratrem qvoc.
1modo ex aerumnis in qvas se per culpam
propriam conjecit, eripere, non suppeditassem extrema eius modi consilia.
2Nunc cum
ex consilijs electionem non habeamus, sumenda quae haberi poßunt. Nobis nullum
Leipzig, 23. März 1687