• Keine Ergebnisse gefunden

Samuel von Pufendorf an Thomasius Berlin, 1. Dezember 1688

Chronologisches Briefverzeichnis

Falknern 8 dienstlich zugrüßen ich recommendire meinen sohn zum besten undt ver- ver-bleibe unter Christi schutz

T. Nobilissimae Excellentiae deditissimum Clientem

89 Samuel von Pufendorf an Thomasius Berlin, 1. Dezember 1688

[Annaberg, ca. 29./30. November] 1688

26 Pfanner bezieht sich hier auf Pufendorfs Gegner in Schweden, Josua Schwartz und Nikolaus Beckmann, gegen die Pufendorf in mehreren Schriften polemisiert hatte, vgl. passim im Brief-wechsel zwischen Pufendorf und Thomasius in den Jahren 1687/1688. In einer dieser Schriften (Jo-suae Schwartzii Dissertatio Epistolica, 1688 [o. S.]; S. 342f. der Neuedition in: Palladini (Hg.):

Samuel Pufendorf. Eris Scandica) war Pufendorf auch mit Pfanner wenig zimperlich umgegangen und hatte u. a. dessen Namen – worauf Pfanner in seinem Brief explizit eingeht – in einem ana-grammatischen Wortspiel zu „Sybota Napfernus“ verballhornt („sybotes“/„sybota“ griechisch-lateinisch für „Schweinehirte“).

27 Für Thomasius waren die Anzeichen von Pfanners Friedenswilligkeit ausreichend genug, um end-lich dessen Schreiben an Pufendorf weiterzuleiten, s. Thomasius’ Brief an Pufendorf vom 8.12.

1688.

Histo-Berlin, 1. Dezember 1688

riam pacis Westphalicae,

4

weis nicht ob er sonst etwas geschrieben. U. wenn es ja zum duel kommen solte, möchte ich gerne etwas von seiner Legenda wißen. H. von Seckendorf machet gar ein animal parum moratum darauß. Sonst ist mirs leyd, daß Alberus seinen bilem auf Mh. ausschütten will, wo es secundum simplicem viam juris gehen soll, so wird er wohl nicht viel ausrichten.

5

Denn was in Monat Septembri von den stipendiaten stehet, ist so obscur gesetzet, daß ich es nicht verstanden hette, wenn ich nicht zuvorher etwas davon gewust hette;

6

u. suchet er ja sich selbst zum dieb zu-machen. Denn das stehet in Mh. buche nicht, daß Alberus den stipendiaten etwas ab-gestohlen hat. Allein ich sehe eine große leichtfertigkeit bey dem Manne, die aber ihm selbst nichts anders als unruhe verursachen kan, wenn man seine machinationes, wie ich verhoffe klüglich eludiret. Worvon mit verlangen den ausgang erwarte. Ich weis nicht, worumb der mistfincke Wildschütz auch mit der Leimstange laufft; und ist nun recht weit kommen, daß dieses nobile par fratrum

7

sich einander so treulich annimt.

8

Sonsten hat Mh. nicht zu zweifeln, daß Er

9

es ja mit Mhh. gut meine. Es kan auch in thesi nicht übel gesprochen seyn, wenn man rathet, sich ohne noth nicht viel feinde zumachen. Allein dieses ist nicht universal, u. wenn man auf gut fundament, u. mit vorsichtigkeit gehet, so kan man durch feinde seine fortun und reputation poussiren, nur daß man sich vorsiehet, daß man nicht in injurien processe verwickelt werde, darbey so gar nichts zu gewinnen ist. Daß aber wohlgedachter h. Rechenberg mit ei-nem worte solte gedacht haben von einer interposition

10

bey mir, daß ist gantz nicht geschehen, u. ist Mhh. selbst so verständig, daß Er weiß, wie weit er gehen soll. Zwar hat er gedacht, wie er versuchet Mhh. mit dem von Tschirnhausen zuvergleichen, de-ßen gute qualiteten Er sehr gerühmet.

11

Quo posito, u. wenn es hn. T[...]hausen

12

nur ernst zu honesten vergleich were, solte ich nicht wiederrathen einen frieden zu schlie-ßen, so auf einer bloßen amnestie bestunde, zumahl Mhh. ihm so gar nichts schuldig blieben, weis aber nicht, ob in der sache etwas passiret, und worauf es haftet. Wie denn auch weil h. Weigelius sich ultro zum mediatorn angab

13

ich nicht raisonabel be-fand mit dem h. von Seckendorf eine amnestie zuschließen, worzu mich am meisten bewogen

14

, weil er ein vornehmer Mann ist, und gute intention hat, so daß zuwünschen were, daß wir viel Edelleute von seines gleichen hetten; und muste mich fast schämen ihn unter die zahl meiner feinde zurechnen, die ich sonsten alle zusammen, außer ihn allein, unter der rubric von Scherenschleiffern begreiffen kunte. Ich will nun sehen, ob er bona fide den vergleich halten wird. Daß zwey gute leute sich untereinander collidi-ren ist nicht gut, denn sie thun beyde einander abbruch; aber daß ein guter mann einem kahlen fincken mit nasenstübern abweiset, kann nicht schaden. Was Mhh. wieder mei-ne gedanken de separando juri naturali à positivo in libris juris Romani objiciret, daß hernach nicht rechtschaffen viel ubrig bleiben würde, quod in formam artis redigi pos-sit, ist eben was ich intendire, nehmlich den puris legistis zuweisen, daß sie nicht ur-sach haben die disciplinam Juris Naturalis anzufeinden, weil die pandecten, wenn man davon separirte, was eigentlich ad Jus naturale gehört, gar eine schlechte sache seyn würden.

15

Allein man kan so alle seine gedanken nicht wohl in einem brief entdecken.

Der h. von Retz

16

gedachte jüngsthin, als ich mit Ihm von Mh. redete, daß man

viel-mehr zu sehen hette Mh. nach Frankfurt an der Oder zu ziehen.

17

Weswegen man sich

Berlin, 1. Dezember 1688

eigentlich erkundigen wird, was für personen aldar sind, denen die zähne wackeln, damit man auf allen fall inzeiten vigiliren könne. Allzeit will h. Stryck lieber dorten als hier seyn.

18

Für den monat Octobr. bedanke mich gar sehr. Es ist sehr wohl gethan, daß Mh. sich hinter die kleine frantzosische tractätgen hermachet, darinne vielmahl gefährliche principia [...]

19

wil nicht sagen von traditionibus, so in facto sich nicht also befinden.

20

Doch muß ich bekennen, wenn der Printz von Oranien, wie man hoffet, in England reussiren wird,

21

und einer dieses factum defendiren soll, so wird er die prin-cipia nicht von den Theologis Lipsiensibus entlehnen müßen, de majestate immediate à Deo creata, u. dergleichen, de religione armis non defendenda, etc.

22

Allein wenn es nur angehet, so sollen sich schonfinden, die es mit der feder defendiren werden, und ist alsdenn eine große revolution in Europa zuvermuthen.

23

Nunc animis opus Aenea, nunc pectore firmo.

24

Schließlichen verbleibe ich lebenslang

Meines hochgeehrten herrn Dienstschuldigster diener Samuel von Pufendorf.

Bitte Mh. h. Bruder meinet wegen zu grüßen

25

Beilage:

Schreiben Samuel von Pufendorfs an Thomasius, Berlin, 1.12.1688

26 Vorlage: Forschungsbibliothek Gotha, Chart. B. 670, Bl. 63r–64v (eigenhändig)

Weitere Überlieferung: Varrentrapp (Hg.): Briefe von Pufendorf, 1893, Tl. 1, Nr. 12, S. 39–41; Döring (Hg.): Samuel Pufendorf. Briefwechsel, 1996, Nr. 153, S. 224–226

Berlin den 1. Xbr. 1688.

WohlEdler und hochgelahrter,

Sonders hochgeehrter herr und werther freund,

Deßen sehr angenehmes von 24 Novembr. habe wohl erhalten, und darauß ersehen, welcher maßen der h. fürstl. Weimarische hofrath h. Pfanner eine auß verschiedenen bogen bestehende schrifft, so an mich gestellet, an Mhh. adressiret mit begehren sol-che an mich zuüberschicken, ohne zumelden, was der inhalt von solsol-cher schrifft sey.

Weil aber diese sache Mhh. verdächtig vorkommen, habe Er solche pacquet bey sich

behalten, biß Er meine meinung hierüber, und was damit anzufangen, eingehohlet

het-te.

27

Bedancke mich zu förderst für die sonderbare affection, so Mhh. in allen

occasio-nen gegen mir verspüren läßet, und muß Mhh. kluge vorsichtigkeit höchlich loben, daß

Er eine so verdächtige commission auf sich zunehmen bedencken getragen. Und muß

bekennen, im fall solches eine schmäheschrifft seyn solte, so were Mhh. ein großer

affront damit geschehen, daß man Ihn angemuthet eine solche schrift, die kein

redli-cher Mann schreibet oder wißentlich beferdert, seinem guten freunde zuzufertigen, und

ihn damit zu ärgern. Und hat Mhh. fast einen excess in der gütigkeit darin erwiesen,

daß Er mit so einem höflichen briefe sich von der bestellung dieser schrifft excusiret,

28

Berlin, 1. Dezember 1688

da man wohl hatte ursach gehabt mit allen heßlichen titeln umb sich zuwerffen, daß

man einem ehrlichen mann sich mit bestellung eines so infamen dinges zu prostituiren

wollen anlaß geben. Was mich betrifft, so kan mit Gott bezeugen, daß als historia

Pa-cis Westphalicae

29

erst in Schweden kommen, ich selbige verschiedenen zu kauffen

recommendiret, ohne daß ich des autoris nahmen gewust, biß ich nach einigen jahren

erfahren, daß er Pfanner heißen, und aus dem Altenburgischen Archivo die Documenta

genommen haben solte. Weiter habe weder von seiner person, noch andern schrifften

etwas gehöret, biß nechst verwichene Ostermeße das schandlose pascquill, modesta

castigatio intituliret, davon verschiedene gute freunde hier und dar mich advertiret, daß

der hofrath Pfanner zu Weimar davon autor sey,

30

haben auch etwas von seinen gar

übelgezäncken passionen zuberichten gewust. Weil aber gemeldtes scriptum von der

natur ist, daß ich höchsten fug und recht habe deßen autorem für einen ehrlosen buben,

pasquillanten und calumnianten zu halten, ist es mir fast unglaublich vorkommen, daß

sich eine sothane lacheté und malice solte gefunden haben bey einen Mann, den ich

mein tage mit dem geringsten worte nicht offendiret, oder zu offendiren gedacht, der

auch für einen solide doctum, wie ich vernehme passiren soll, und die ehre hat bey

einen vornehmen Fursten des reichs eine Rathsstelle zubekleiden,

31

so daß es fast eine

übermenschliche boßheit scheinet mit solcher bitterkeit gegen einen menschen neque

beneficio neque injuria cognitum auszufahren. Und deswegen, im fall h. Pfanner an

selbigen scripto kein theil solte gehabt haben, so contestire ich, daß mir leyd sey, daß

meine freunde mich solten in einen solchen irthumb gesetzet haben, einen ehrlichen

mann unverschuldet in sothanen verdacht zuziehen. Und auß solchem fall will ich

al-les, was h. Pfannern zu naththeeil

32

möchte geschrieben, geredet, oder gedacht seyn,

hiemit revociret haben, als wenn es nimmer von mir geschrieben, geredet, oder

ge-dacht worden were, und ihn gerne bey seinen ehren und würden laßen. Und ist ja der

weg durch erudition zu inclaresciren so breit, daß viel hundert neben einander nach

dem zweck lauffen können, ohne daß sie nöthig haben einander ein beyn zustellen,

oder einen gegen den leib zu rennen. Im fall aber h. Pfanner gemeldter modestae

casti-gationis autor ist, so bleibet es bey meinem sentiment von ihm, als oben gesaget, und

mag er so auf rechnung hinnehmen, was in der jüngsten schrifft sub nomine Josuae

Schwartzij von selbiger schrifft autore berühret.

33

Und im fall er anietzo auf solche

weise mir eine anzugliche schimpfliche schrifft zu handen schicken wollen, so giebt er

zuverstehen, daß er gar nicht weis, was unter ehrlichen leuten in der welt manier ist,

weil niemand anders als lotterbuben und haluncken ehrlichen leuten dergleichen

schrifften ins hauß schicken, daran sich auch kein vernünftiger Mann kehret, sondern

sie stracs s. v. zum nachtstuhl

34

wo sie hin gehören beferderte. Im fall er sich aber solte

gelüsten laßen durch offentliche schrifften mich anzugreiffen, so mag er mir glauben,

daß er so wenig ehre wird einlegen, als die pedanten und calumnianten, die mich nun

ins sechzehnde jahr angebellet haben denn noch keiner einen lorbercrantz davon

ge-tragen. Wiewohl auch mein Gnädigster Churfürst und Herr,

35

der meine zeit gantz

an-ders, als zu solchen unnützen und überanständigen zanckschrifften, will employiret

haben, schon mittel wißen wird, mir wieder solche unverschämde zunöthigung schutz

und ruhe zuverschaffen. Weil demnach ich von hofrath Pfannern, so lange er nicht

Berlin, 1. Dezember 1688

declariret, daß er von oft gedachter schrift nicht autor sey, keine briefe anzunehmen schuldig bin, noch anzunehmen gedenke; als ersuche Mhh. dienstfrl. er beliebe nur das pacquet versiegelt und unerbrochen, als Er es bekommen, wieder zuschicken, wo es herkommen, auch wo es Mhh. nicht zuwieder ist, diesen meinen eigenhändigen brief in originali beyzuschließen, ob er vielleicht darauß sehen kan, daß ich ein solcher Mann sey, der gerne ieden seines thuns warten laßet, auch ieden ehrlichen Mann willig seinen respect und aestime giebet, hingegen aber für keinen pasquillanten bange ist.

Habe solches Mhh. zu dienstf. antwort anzudienen nicht unterlaßen sollen. Und ver-bleibe nechst empfehlung in Gottes treue obhut iederzeit

Meines hochgeehrten Herrn Dienstschuldigster diener Samuel von Pufendorf.

1 Siehe Beilage.

2 Entsprechende Signale waren zwischenzeitlich mit Pfanners Schreiben an Thomasius vom 29.11.1688 eingetroffen, woraufhin Thomasius mit seinem Brief an Pufendorf vom 8.12.1688 das Schreiben Pfanners vom 15.11.1688 an Pufendorf weiterleitete.

3 Der genannte Brief an Rechenberg hat sich – laut Döring – nicht erhalten. Rechenberg war einer der maßgeblichen Friedensstifter zwischen Pufendorf und seinen verschiedenen Gegnern, vgl.

Pufendorfs Brief an Thomasius vom 28.8.1688.

4 Zu diesem wohl bekanntesten Werk Pfanners s. die Anmerkungen zu Pfanners Brief an Thomasius vom 29.11.1688.

5 Zu Albertis Verleumdungsklage gegen Thomasius s. das Schreiben von Thomasius an Pufendorf vom 21.11.1688.

6 Thomasius’ Ausführungen in den „Monatsgesprächen“ vom September 1688 über den Diebstahl der Stipendiatenkasse waren zwar recht verklausuliert, erlaubten aber durch seine Anspielungen auf den Aristoteles-Anhänger und das Theorem des Unschuldszustandes als Basis des Naturrechts der Leipziger Gelehrtenwelt den Rückschluss auf Valentin Alberti: „Ist doch unsere sündliche Natur durch den Fall der ersten Eltern so starck verderbet worden/ daß ob wir uns gleich noch eiffrig vor-nehmen/ alle unsere Thaten nach der ersten Vollkommenheit einzurichten/ wir dennoch kaum ver-mögend sind/ einer Versuchung von einer kleinen Summe/ die kaum so viel austräget/ als etliche arme Stipendiaten von ihren stipendiis Academicis zugewarten haben/ zuwiederstreben“, ebd., S. 364f.

7 Horaz: Satiren, II,3,243f.: über ein nichtsnutziges, nur zu albernen Späßen aufgelegtes Zwillings-brüderpaar.

8 Gemeint sind Severin Wildschütz und Valentin Alberti. Zu Wildschütz’ Beschwerde gegen die Episteln von Pufendorf und von Gottfried Thomasius’, die ihn, Wildschütz, als angeblichen Emp-fänger ausgewiesen hatten, s. den Brief von Thomasius an Pufendorf vom 24.11.1688. Alberti war der zuständige Bücherkommissar. „Mit der Leimrute laufen“ sprichwörtlich für: ein Narr sein;

Leimruten wurden zum Fang von Vögeln benutzt.

9 Pufendorf springt hier thematisch zurück zu Adam Rechenberg.

10 Einlegung von Rechtsmitteln.

11 Zum Konflikt zwischen Ehrenfried Walther Graf von Tschirnhaus und Thomasius vgl. Thomasius’

Brief an Pufendorf vom 8.6.1688, sowie Pufendorfs Briefe an Thomasius vom 19.6.1688 und vom 17.7.1688. Zu Pufendorfs und Rechenbergs vereinten Bemühungen, Thomasius und Tschirnhaus miteinander zu versöhnen s. auch das Schreiben Pufendorfs an Rechenberg vom 3.11.1688,

abge-Berlin, 1. Dezember 1688

druckt in: Döring (Hg.): Samuel Pufendorf. Briefwechsel, 1996, Nr. 149, S. 214f. Thomasius hat dann im Januarheft der „Monatsgespräche“ 1689 (S. 19f.) eine als Friedensangebot gemeinte Dar-stellung seiner Kontroverse mit Tschirnhaus gegeben. In späteren Jahren scheint das Verhältnis der beiden Männer durchaus freundlich gewesen zu sein, vgl. Rechenbergs Brief an Thomasius vom 14.10.1696.

12 Erste Worthälfte nicht eindeutig lesbar. Gemeint ist zweifellos Tschirnhaus, doch entweder hat sich Pufendorf schlicht verschrieben oder er macht ein „unlesbares Wortspiel“ (Döring) bzw. einen – ebenso unverständlichen – „lateinischen Witz über Tschirnhaus’ Namen“ (Gigas).

13 Weigel war – neben Rechenberg – der Hauptvermittler im Streit zwischen Veit Ludwig von Seckendorff und Pufendorf, s. dazu Pufendorfs Brief an Thomasius vom 28.8.1688.

14 Die Worte „meisten bewogen“ sind durch einen Papierausriss nur unvollständig lesbar, aber sehr wahrscheinlich.

15 Ideen zu einer Analyse des römischen Rechts im Hinblick auf dessen naturrechtlichen Bestandteile einerseits und die positiv-rechtlichen andererseits hatte Pufendorf Thomasius zuerst in seinem Schreiben vom 16.10.1688 mitgeteilt.

16 Johann Friedrich von Rhetz (1633–1707), Ordinarius der Juristenfakultät in Frankfurt/O., seit 1682 zudem am Hof zu Berlin Wirklicher Geheimer Rat und Etatsminister; seit Ende 1692/Anfang 1693 Oberkurator der Universität Halle. Thomasius war 1678 in Frankfurt unter Rhetz Respondent ge-wesen und widmete seinem ehemaligen Lehrer als „Mecaenato & Promotori Suo“ 1688 die 1. Auf-lage seiner „Institutiones Jurisprudentiae Divinae“.

17 Offenbar hatte Pufendorf Rhetz bei dieser Gelegenheit über Thomasius’ Erwägungen unterrichtet, seine universitäre Zukunft nicht länger in Leipzig, sondern ggf. im Brandenburgischen zu suchen, vgl. Pufendorfs Brief an Thomasius vom 16.10.1688.

18 Samuel Stryck (1640–1710) war wie Rhetz Rechtsprofessor in Frankfurt/O. und wurde 1682 des-sen Nachfolger als Dekan der Juristischen Fakultät. 1690 wechselte er auf Betreiben des sächsi-schen Kurfürsten und mit Dispens des brandenburgisächsi-schen Kurfürsten als Präses und Ordinarius an die Universität Wittenberg. Vgl. auch das Schreiben Pufendorfs an Thomasius vom 26.11.1692.

19 Wort wegen Papierausrisses nicht lesbar.

20 Ein Themenschwerpunkt des September- und des Oktoberhefts der „Monatsgespräche“ 1688 hatte der Frage gegolten, „ob unter denen Frantzösischen Büchern vielmehr scharfsinnige und nützliche Schrifften, als alberne und unnöthige enthalten wären“ (2. Halbjahresbd., S. 302). Thomasius’ fik-tive Rezensenten hatten dies anhand einer Reihe von französischsprachigen Publikationen über-wiegend historisch-biografischen und politischen Inhalts diskutiert, vgl. auch die Anmerkungen zum Eintrag „L’Oracle Consulté“ (1688. Mich. Mes.) in Moritz Georg Weidmanns Buchrechnung von Januar 1691. Zum Ende seiner Betrachtungen (Oktoberheft, S. 562–564) räumt Thomasius ein, dass die Buchauswahl für eine qualifizierende Einschätzung nicht ausreiche, ohnehin müsse der

„gelehrte Mann“ zur Schulung des Geschmacks auch „schlimme Bücher“ lesen.

21 In seinem Literaturbericht im Oktoberheft der „Monatsgespräche“ war Thomasius abschließend auf die Rolle der Jesuiten, insbesondere in England, und die dadurch bedingten politischen Konsequen-zen eingegangen. Hieran knüpft Pufendorf mit seiner Bemerkung über Wilhelm III. Prinz von Ora-nien (1650–1702) und Statthalter der Niederlande an. Wilhelm hatte sich 1688 mit hochrangigen protestantischen und anglikanischen Adligen und Militärs verbündet, um seinen Onkel und Schwiegervater Jakob II. (1633–1701), den katholischen König von England, Schottland und Irland zu entmachten; Anfang November 1688 war Wilhelm mit einer Streitmacht nach England überge-setzt und konnte weitgehend unblutig die Macht übernehmen („Glorious Revolution“). Jakob II.

floh im Dezember des Jahres mit seiner Familie nach Frankreich.

22 Theokratietheoretische Begründungen absolutistischer Herrschaftsgewalt (meist nach Röm. 13,1ff.

und 1. Sam. 8) gab es im 17. Jahrhundert gelegentlich zwar auch unter reformierten und katholi-schen Theologen und Juristen, doch waren sie überwiegend ein Spezifikum der lutherikatholi-schen