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4. ZUSAMMENWIRKEN DER FÖRDERUNG MIT ANDEREN

4.6 S CHLUSSFOLGERUNGEN

Die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist in einen breiten In-strumentenmix zum Umwelt- und Klimaschutz eingebettet. Im Hinblick auf die Effi-zienz der Gesamtstrategie sind dabei die möglichen Wechselwirkungen zu beachten.

Mit dem europäischen Emissionshandel ist ein neues Instrument in die Umweltpolitik eingeführt worden, das vor allem aufgrund der hierfür erforderlichen Budgetierung von Emissionen eine zentrale Stellung im Klimaschutz einnimmt. Durch den Emissionshan-del werden auch die Voraussetzungen zur stärkeren Nutzung Erneuerbarer Energien tendenziell verbessert. Er kann eine spezielle Förderung Erneuerbarer Energien, die im Übrigen nicht nur aus Klimaschutzgründen für eine nachhaltige Entwicklung erforder-lich ist, allerdings nicht ersetzen.

Beim Zusammenspiel von Emissionshandel und einer spezifischen Förderung Erneuer-barer Energien sind vielfältige Wechselwirkungen zu berücksichtigen, die Abstimmun-gen zwischen den Instrumenten erforderlich machen können. Solche WechselwirkunAbstimmun-gen können den Markt für Erneuerbare Energien, den Markt für Emissionszertifikate und den Strommarkt betreffen. Von besonderer Bedeutung sind dabei zwei Hauptimpulse, nämlich Strompreiserhöhungen als Folge des Emissionshandels und CO2 -Preissenkungen als Folge der Förderpolitik.

Erhöhungen der Großhandelspreise für Strom wirken sich in den Grundtypen der För-derpolitik unterschiedlich aus. Bei einer Mindestvergütung bleibt der Ausbau Erneuer-barer Energien hiervon weitgehend unberührt, bis wirtschaftliche Technologien aus der Förderung herauswachsen; bei steigenden Strompreisen sinkt zugleich die von den Stromverbrauchern zu zahlende Umlage. Bei einem Bonusmodell erhöht sich mit stei-genden Strompreisen die Gesamtvergütung; dieser Effekt müsste bei einer Neufestset-zung der Bonushöhe berücksichtigt werden. Im Quotenmodell wird die Strompreiserhö-hung durch eine Senkung des Preises für grüne Zertifikate kompensiert; außerdem ver-mindert sich bei vorgegebener (relativer) Quote der absolute Beitrag Erneuerbarer E-nergien. Von solchen Einflüssen abgesehen, beeinflusst die Einführung des Emissions-handels die Wahl des Förderinstrumentes nicht. Mengenorientierte Instrumente wie Quoten weisen keine stärkere Kompatibilität mit dem Emissionshandel auf als preisori-entierte Instrumente.

Die wesentliche Wechselwirkung zwischen Emissionshandel und Förderpolitik ergibt sich daraus, dass die geförderte Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien die Nach-frage von Kraftwerksbetreibern nach Emissionszertifikaten vermindert. Sofern nicht in gleichem Maße die Gesamtzuteilung an Emissionsrechten vermindert wird, führt dies zu sinkenden CO2-Preisen und zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen in andere Han-delsbereiche oder andere europäische Länder. Die Wirksamkeit des kombinierten Ein-satzes von Emissionshandel und Förderpolitik kann dadurch im Hinblick auf die Ver-minderung von CO2-Emissionen in Europa erheblich beeinträchtigt werden.

Durch die Nutzung der flexiblen Instrumente kann dieser Konflikt unter Umständen vermindert werden. Dabei wirken staatliche Käufe von Gutschriften aus CDM- bzw. JI-Projekten anders als die Nutzung von Gutschriften durch Anlagenbetreiber, die dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Während sich im ersten Fall das Emissionsbudget in der Allokationsplanung erhöht, entsteht im zweiten Fall quasi ein zusätzliches Angebot an Emissionsrechten. In einem solchen geöffneten Handelssystem führt eine geförderte Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien auch bei unveränder-tem Cap zumindest teilweise zu zusätzlichen Emissionsminderungen in Europa, denen allerdings Mehremissionen z.B. in Entwicklungsländern gegenüberstehen.

Angesichts dieser Interaktionseffekte kommt es nicht darauf an, die mangelnde Wirk-samkeit dem Emissionshandel oder der Förderpolitik zuzurechnen, sondern darauf, den Konflikt durch eine Abstimmung der Instrumente zu lösen. Der Schlüssel hierzu liegt in der Nationalen Allokationsplanung, die ohnehin mit der gesamten Klimaschutzstrategie in Einklang stehen muss. Sowohl in Deutschland als auch in den anderen Mitgliedstaa-ten ist sicherzustellen, dass die geförderte Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien

bei der Festlegung der gesamten Zuteilungsmenge an Emissionsberechtigungen ange-messen berücksichtigt wird. Im Sinne der Transparenz und Konsistenz der Allokations-planung sollte dies – auch nach Ansicht der Europäischen Kommission - explizit aus-gewiesen werden. Bisher wird der Beitrag Erneuerbarer Energien bei der Erstellung der Allokationspläne noch zu sehr vernachlässigt.

Längerfristig ist für den Erfolg der Klimapolitik entscheidend, welche Emissionsbud-gets für künftige Perioden (Post-Kyoto) verbindlich festgelegt werden. Dabei ist von besonderer Bedeutung, welchen Beitrag Erneuerbare Energien – nicht nur im Strombe-reich, sondern auch in den Bereichen Wärme und Kraftstoffe – hierzu leisten können. In dieser Perspektive ist es offensichtlich, dass die Förderung Erneuerbarer Energien auch im Zusammenspiel mit dem Emissionshandel wirksam zur Verminderung von Treib-hausgasen beitragen kann.

Die ökologische Steuerreform ist 1999 eingeleitet worden, um durch eine steuerliche Verteuerung des Faktors Energie Anreize zum Energiesparen zu setzen und gleichzei-tig den Faktor Arbeit durch eine Senkung der Lohnnebenkosten zu entlasten. Der Schwerpunkt der steuerlichen Belastungen liegt zum einen bei Mineralöl und Erdgas und zum anderen beim Strom.

Die Ökosteuer führt durch die Verteuerung von fossilen Heiz- und Kraftstoffen zu einer Verbesserung der Wettbewerbsposition Erneuerbarer Energien bei der Bereitstellung von Wärme für Heizzwecke und zur Warmwasserbereitung sowie von Kraftstoffen für den Transportsektor. Einen entsprechenden Vorteil für Erneuerbare Energien, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden, bewirkt die Ökosteuer hingegen nicht. Erneuerbare Energien sind nicht von der Stromsteuer befreit, obwohl eine solche Befreiung mit Blick auf die umweltpolitischen Ziele gerechtfertigt wäre. Allerdings würde eine solche Maßnahme im Zusammenwirken mit Festvergütungen nach dem EEG keine nennens-werten Impulse auslösen, so lange die Differenz zwischen den Vergütungssätzen nach EEG und den erzielbaren Markterlösen größer ist als die Stromsteuer.

Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärmekopplung hat auf den ersten Blick wenig direkte Wechselwirkungen mit dem EEG, da die Vorschriften des KWKG ausdrückliche nicht für EEG-Anlagen gelten.

Indirekte Wechselwirkungen zwischen der Förderung der KWK und dem EEG bestehen zum einen in kumulativen Preiseffekten für Stromverbraucher, die Strom aus dem öf-fentlichen Netz beziehen, und zum anderen in unterschiedlichen Effekten der Netzstruk-tur und der Netznutzung. Bei einem verstärkten Ausbau der KWK und der damit ver-bundenen Nah- und Fernwärmenetze könnten z.B. die Voraussetzungen für eine spätere

dezentrale Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien verbessert werden. Zu einem Konflikt zwischen der Förderung der KWK und dem EEG kann es hingegen kommen, wenn Erneuerbare Energien beim Netzzugang bzw. bei der Netznutzung abso-luten Vorrang vor KWK-Anlagen bzw. KWK-Strom haben. Mögliche Konflikte zwi-schen KWK und Erneuerbaren Energien sind im Übrigen auch bei der Förderung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu beachten.

Neben dem EEG umfasst die Förderung Erneuerbarer Energien eine Reihe von finan-ziellen Anreiz- und Förderprogrammen auf Bundes- und Länderebene. Bei diesen Pro-grammen werden neben umweltpolitischen Zielen häufig auch technologiespezifische, regionale, sektorale und wirtschaftspolitische Ziele verfolgt. Die vielfältigen Förderpro-gramme können die Zielerreichung des EEG unterstützen und die Geschwindigkeit der Zielerreichung noch erhöhen. Dies gilt z.B. für günstige Kredite, die von EEG-Anlagenbetreibern in Anspruch genommen werden können. Hingegen sind die wesent-lichen Programme, die mit staatwesent-lichen Mittel durchgeführt werden, nicht auf den Strom-bereich, sondern vor allem auf den Wärmebereich gerichtet. Insofern ergibt sich eine kumulative Wirkung auf den gesamten Anteil EE am Primärenergieverbrauch.

Die Förderung von Forschung und Entwicklung verbessert darüber hinaus die künftigen Einsatzmöglichkeiten Erneuerbarer Energien durch technischen Fortschritt, der mit Ef-fizienzverbesserungen und Kostensenkungen verbunden ist. Dabei ist es besonders wichtig, die Aktivitäten im FuE-Bereich und im Bereich der Markteinführung richtig miteinander zu verzahnen.

5. Analyse und Weiterentwicklung der Vorrangpolitik in Deutschland