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Wechselwirkungen auf dem Strommarkt

4. ZUSAMMENWIRKEN DER FÖRDERUNG MIT ANDEREN

4.1 Z USAMMENWIRKEN DER F ÖRDERUNG MIT DEM E MISSIONSHANDEL UND DEN

4.1.6 Wechselwirkungen auf dem Strommarkt

be-schränkt auftreten, zumal der CO2-Minderungsbeitrag in der jeweiligen Basisperiode der Emissionsrechtezuteilung zumindest implizit eingerechnet wird.

Bei vollständiger Verminderung des Cap um den CO2-Minderungsbeitrag Erneuerbarer Energien würden sich die Emissionen des Handelsbereichs entsprechend vermindern und es würde keine Verminderung des Zertifikatpreises bewirkt. Bei einer teilweisen Verminderung des Cap kommt es hingegen weiterhin zu einer - wenn auch abge-schwächten - förderbedingten Verminderung des Zertifikatpreises.

An dieser Stelle ist auch darauf hinzuweisen, dass die These der CO2-Neutralität der Förderpolitik gemäß der obigen Analyse selbst theoretisch nur für ein geschlossenes Emissionshandelssystem gilt und nicht direkt auf offene Systeme übertragen werden kann. Eine solche Öffnung stellt insbesondere die Verbindung des europäischen Emis-sionshandelssystems mit den flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (CDM, JI) gemäß der „Linking-Directive“ (Richtlinie 2004/1001/EG) dar.

und 19 Euro und betrug am 31.8.06 15,75 Euro. Dies zeigt, dass der CO2-Markt derzeit noch recht volatil ist und stark durch Erwartungen geprägt ist.

Hinsichtlich der Überwälzung von Zertifikatkosten ist zu beachten, dass die Emissions-rechte für die erste Handelsperiode gemäß der EU-Richtlinie zu mindestens 95 % gratis verteilt werden mussten. In Deutschland sind alle Emissionsrechte an Bestandsanlagen gratis verteilt worden und auch für Neuanlagen ist hier eine vollständige Gratiszuteilung vorgesehen. Im Vergleich zu den Emissionen in der Basisperiode (2000-2002) lagen die Zuteilungsquoten zwischen 92,6 und 100 %, wobei eine Reihe von Sonderregelungen im Zuteilungsgesetz (ZuG 2007) zu beachten sind. Deshalb führt der Emissionshandel für die direkt betroffenen Unternehmen nur zu relativ geringen Zusatzausgaben, deren Überwälzung auf die Strompreise kaum spürbar wäre.

Weitgehend unabhängig von der Gratiszuteilung stellen die Zertifikatskosten aber be-triebswirtschaftlich Opportunitätskosten dar, weil nicht genutzte Emissionsrechte ver-kauft werden können.41 Auch umweltökonomisch kann eine Überwälzung von Oppor-tunitätskosten begründet werden, da das vom Emissionshandel ausgehende Knappheits-signal somit auf die anderen Wirtschaftsbereiche ausstrahlen kann. Allerdings führt eine Überwälzung von Opportunitätskosten zu beträchtlichen Verteilungseffekten. Während Stromerzeuger Windfall-Profits erzielen, ergeben sich bei den Verbrauchern (insbeson-dere bei stromintensiven Unternehmen) spürbare finanzielle Belastungen. Im deutschen Allokationsplan für die Periode 2008-2012 (NAP II) sind deshalb reduzierte Zuteilun-gen für den Energiebereich vorgesehen. Dadurch werden – ähnlich wie bei einer Tei-lauktionierung – die Verteilungseffekte vermindert, nicht aber das Ausmaß der Über-wälzung von Zertifikatskosten.

Der Emissionshandel kann zu einer kräftigen Erhöhung der Grenzkosten der Stromer-zeugung führen. So erhöht ein Zertifikatpreis von 10 bzw. 20 Euro je t CO2 die Grenz-kosten eines bestehenden Steinkohlenkraftwerkes um etwa 0,9 bzw. 1,8 ct/kWh und bei einem bestehenden Gaskraftwerk um etwa 0,5 bzw. 1,0 ct/kWh.

Das tatsächliche Ausmaß der Überwälzung solcher Zertifikatkosten hängt von einer Reihe elektrizitätswirtschaftlicher und marktstruktureller Faktoren ab. Empirische Ana-lysen führen bisher noch nicht zu eindeutigen Ergebnissen. So hatten Regressionsanaly-sen bis Juli/August 2005 einen starken Zusammenhang zwischen CO2-Preisen und

41 Die Opportunitätskosten der Zertifikate können sich vermindern, wenn (wie im ZuG 2007 vorge-sehen) Ex-Post-Anpassungen der Zuteilungsmengen vorgenommen werden oder wenn sich bei einem Updating die neue Basisperiode mit der laufenden Handelsperiode überschneidet. Die EU-Kommission hat allerdings jegliche Ex-Post-Anpassungen abgelehnt und es dürften angesichts des Zeitplans nur gerin-ge Updating-Effekte auftreten.

ture-Strompreisen gezeigt (vgl. DIW u.a. 2005, Sijm 2005, Sijm 2006). In den folgen-den Monaten dominierten aber andere Einflussgrößen. Der Einfluss des CO2-Preises auf die Strompreise wurde bei dem Preiseinbruch Ende April 2006 besonders deutlich. So ist der Phelix Base Future 2007 in wenigen Tagen von 60 auf 50 Euro/MWh gesunken (EEX). Dies bestätigt einen Überwälzungseffekt auf dem Großhandelsmarkt in der Grö-ßenordnung von 0,6 Euro/MWh pro Euro/t CO2 (kg/kWh).

Bei einem Zertifikatspreis von 10 bis 20 Euro/t dürfte der Preiseffekt im Großhandel somit 0,6 bis 1,2 ct/kWh oder 12 bis 24 % betragen. Für die Endverbraucher ergeben sich aufgrund der absoluten Differenzen geringere relative Preiseffekte, die z.B. für Haushaltskunden bei 3 bis 6 % liegen.

Der durch den Emissionshandel verursachte Preiseffekt resultiert im Konkurrenzfall aus einer Verschiebung der Angebotsfunktion („nach oben“) und der Reaktion der Nachfra-ger, die ihren Verbrauch tendenziell reduzieren. Da die Nachfrage nach Strom relativ preisunelastisch ist (Elastizität kleiner Eins) ist dieser Mengeneffekt aber kleiner als der Preiseffekt, bei Haushalten dürfte er bei einem Zertifikatpreis von 20 Euro/t unter 3 % liegen.

Strommarkteffekte der Förderpolitik

Die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat auf dem Strommarkt unterschiedliche Effekte, deren Größenordnung sowohl von den elektrizitätswirtschaft-lichen Gegebenheiten als auch von der Art der Förderpolitik abhängen. Dabei sind grundsätzlich Effekte auf die Erzeugerpreise am Großhandelsmarkt zu unterscheiden von Preiseffekten, die finanzielle Umlagen umfassen und für die Verbraucher relevant sind.

Die Einzelimpulse auf dem Strommarkt sind in Abbildung 4-3 skizziert:

• Die geförderte Menge an grünem Strom erhöht das Angebot. Dementsprechend verschiebt sich die Angebotskurve S0 bei einer Festvergütung, die nicht vom Strommarkt abhängt, parallel nach rechts (S0 + EE); im Fall einer relativen Quo-te dreht sich die Angebotskurve nach rechts und wird flacher (vgl. NERA 2005).

• Auf der Nachfrageseite ist zunächst die Umlage zu berücksichtigen. Die ur-sprüngliche Nachfrage gilt für den Bruttopreis, d.h. einschließlich eventueller Umlagen (Dbrutto). Der Nettonachfragepreis (gemäß Dnetto) ist jeweils um die Umlage geringer als der Bruttonachfragepreis (Verschiebung der Nachfragekur-ve nach unten).

• Die Nettonachfrage gilt für die gesamte Strommenge. Um die Nachfrage nach Strom aus nicht Erneuerbaren Energien abzuleiten, muss hiervon jeweils die EE-Menge abgezogen werden (Verschiebung der Nettonachfragekurve nach links:

Dnetto - EE).

Das neue Gleichgewicht ergibt sich dann im Schnittpunkt der Kurven S0 und Dnetto - EE bzw. S0 + EE und Dnetto. Der zugehörige Bruttopreis ist auf der ursprünglichen Nachfra-gekurve Dbrutto abzulesen (Punkt R).

Die isolierte Wirkung der Förderung ergibt sich aus dem Vergleich mit dem Ausgangs-gleichgewicht (Punkt 0). Aus der Abbildung lassen sich dann die folgenden Effekte ableiten:

• Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien steigt gemäß der Förderpolitik.

• Die sonstige Stromerzeugung nimmt ab.

• Der Nettopreis, den die Erzeuger von sonstigem Strom erhalten, sinkt.

• Die gesamte Stromnachfrage sinkt.

• Der Bruttopreis (einschließlich Umlage) steigt.42

Die Erzeugerpreisreduktion auf dem Großhandelsmarkt ergibt sich daraus, dass die nicht geförderte Stromerzeugung und damit ihre Grenzkosten sinken. Die Grenzkosten-kurve repräsentiert kurzfristig (bei gegebenen Kapazitäten) die Merit Order im konven-tionellen Kraftwerkspark. Die Förderpolitik wirkt sich somit auch auf die Struktur der konventionellen Stromerzeugung aus.43 Die längerfristigen Effekte im Bereich der kon-ventionellen Stromerzeugung hängen davon ab, wie sich die Struktur der Kraftwerkska-pazitäten (unter Berücksichtigung der langfristigen Vollkosten) verändert. In Abhängig-keit von der hierdurch ausgelösten Preiserhöhung erhöhen sich auch die Verbraucher-preise. Die Strompreise können sich darüber hinaus auch durch Anpassungen im Be-reich der Stromnetze verändern.

42 Der Effekt auf die Gesamtnachfrage und den Verbraucherstrompreis ist theoretisch nicht eindeutig (zur Wirkung im Quotenmodell vgl. Jensen, Skytte 2002). Für realistische Parameterwerte ist aber davon auszugehen, dass die Förderpolitik bei allen Förderinstrumenten zu einer Erhöhung des Verbraucherprei-ses (einschl. Umlage) führt.

43 Zusätzliche Effekte können durch einen erhöhten Bedarf an hier nicht berücksichtigter Regelenergie entstehen.

Abbildung 4-3: Wirkungen der Förderung Erneuerbarer Energien und des Emissionshandels auf dem Strommarkt

Strommarkteffekte der kombinierten Instrumente

Bei isoliertem Einsatz der Instrumente wird in der Abbildung im Fall der Förderpolitik Punkt R und im Fall des Emissionshandels Punkt C realisiert. Das Ergebnis eines kom-binierten Instrumenteneinsatzes ist durch den Punkt I (Interaktion) gekennzeichnet, der aus folgenden Effekten resultiert:

• Durch den Emissionshandel verschiebt sich die ursprüngliche Angebotskurve S0 nach oben (SETS).

• Hiervon ausgehend wird durch die Förderpolitik der Zertifikatpreis reduziert.

Ein solcher Effekt tritt auf, wenn das Cap unverändert bleibt oder wenn es nur um einen Teil der Wirkung der Förderpolitik vermindert wird. Dadurch ver-schiebt sich die Angebotskurve mehr oder weniger nach unten (SETS&Reg

).

• Die geförderte Menge an grünem Strom erhöht das Gesamtangebot. Dem ent-sprechend verschiebt sich die Angebotskurve nach rechts (SETS&Reg

+ EE).

• Auf der Nachfrageseite ist wiederum die Umlage zu berücksichtigen und zwi-schen Bruttopreis (Dbrutto) und Nettopreis (Dnetto) zu unterscheiden.

• Die Nachfrage nach Strom aus nicht Erneuerbaren Energien ergibt sich dann aus der Kurve Dnetto - EE).

qeC qeI qeR

I R 0 C

S0+ EE

Dbrutto

Dnetto- EE Dnetto Nachfrage

Strommenge qe

Angebot

peC

pe0

qe0

pe

SETS

S0 SETS&Reg

SETS&Reg

+ EE

Die Gesamtwirkung des kombinierten Instrumenteneinsatzes ergibt sich aus dem Ver-gleich der Lösungen I (Interaktion) und 0 (Ausgangssituation ohne Maßnahmen):

• Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien steigt gemäß der Förderpolitik.

• Die sonstige Stromerzeugung nimmt ab.

• Der Nettopreis, den die Erzeuger von sonstigem Strom erhalten, steigt wahr-scheinlich (in Abhängigkeit von den Parametern könnte er aber auch gleich blei-ben oder fallen).

• Die gesamte Stromnachfrage sinkt.

• Der Bruttopreis (einschließlich Umlage) steigt.

Der zusätzliche Effekt des Emissionshandels entspricht der Veränderung zwischen I und R (Förderpolitik) und der zusätzliche Effekt der Förderpolitik entspricht der Verände-rung zwischen I und C (CO2-Handel).

Ausgehend von einer Situation mit Förderpolitik (R) führt der Emissionshandel (I) zu einer weiteren Verminderung der konventionellen Stromerzeugung und der Gesamt-nachfrage sowie zu höheren Preisen auf dem Erzeuger und Verbrauchermarkt.

Hingegen ist der umgekehrte zusätzliche Effekt der Förderpolitik (I) ausgehend von einer Situation mit Emissionshandel (C) nicht eindeutig. Im Beispiel der Abbildung liegt der Interaktionspunkt I zwischen den Punkten der isolierten Instrumente C und R.

Dieses Ergebnis kann aber nicht verallgemeinert werden, da es insbesondere vom Effekt der Förderpolitik auf den Zertifikatpreis abhängt, der wiederum zum einen vom Verlauf der Grenzvermeidungskostenkurve und ihrer Verschiebung durch die Förderpolitik ab-hängt und zum anderen aber auch davon, ob und inwieweit eine Cap-Anpassung erfolgt.

Je stärker die Anpassung des Cap ist, desto eher wird der Interaktionspunkt I höher lie-gen als der Emissionshandelspunkt C, sodass sich die Effekte der Förderpolitik und des Emissionshandels auf dem Strommarkt – anders als in der Abbildung – verstärken kön-nen.

Eine empirisch gestützte Abschätzung der Wechselwirkung von Förderpolitik und E-missionshandel ist nur unter sehr vereinfachenden Annahmen möglich. Nach Rathmann (2005) würde das EEG unter Berücksichtigung der Interaktion mit dem Emissionshan-del trotz der gestiegenen Umlage auf die Stromverbraucher dazu führen, dass der Strom für (nicht privilegierten) Verbrauch um 2,6 Euro/MWh billiger ist, als er ohne EEG wäre. Dieses Ergebnis hängt allerdings stark vom Schätzansatz und den Parameterwer-ten u.a. für den (fundamentalen) Zertifikatpreis und die Überwälzung ab. Außerdem liegt der Berechnung die Annahme zugrunde, dass das EEG auch nicht teilweise bei der

Allokationsplanung berücksichtigt wurde. Wie Sensitivitätsrechnungen zeigen, kann sich unter geänderten Annahmen eine EEG-bedingte Erhöhung des Verbraucherpreises ergeben. In jedem Fall gilt aber, dass die Nettobelastung des EEG für den Strom-verbraucher aufgrund der Interaktion mit dem Emissionshandel im Fall einer unvoll-ständigen Berücksichtigung des EEG im Allokationsplan geringer ist die EEG-Umlage.44 Mit dem Hinweis auf diesen Entlastungseffekt sollte allerdings kein Verzicht auf die Berücksichtigung der Förderpolitik in der Allokationsplanung begründet wer-den.