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P REIS - UND M ENGENREGELUNG ALS G RUNDMODELLE

3. FÖRDERKONZEPTE IM VERGLEICH

3.1 P REIS - UND M ENGENREGELUNG ALS G RUNDMODELLE

Kostensen-kungen fallen im Mengenmodell geringer aus als im Preismodell, dafür entgehen inno-vative Unternehmen im Vergleich zu weniger innoinno-vativen Unternehmen der Bestrafung.

Dies gilt, solange die Regelgröße konstant gehalten wird, d.h. gesunkene Kosten werden in einer Preisregelung nicht für eine Absenkung der regulierten Mindestpreise genutzt bzw. in einer Mengenregelung nicht zu einer Ausweitung der Mindestmenge.

Dynamisch verändern sich Produzenten- und Konsumentenrenten bei Preis- und Men-genlösungen unterschiedlich und führen damit auch zu unterschiedlichen Verteilungs-wirkungen. Der Gleichgewichtspreis ergibt sich als Schnittpunkt von Grenzkosten der Produzenten und Grenznutzen der Konsumenten (Abbildung 3-1). Steigende Grenzkos-ten vorausgesetzt, sind die spezifischen GrenzkosGrenzkos-ten von Mengen unterhalb der Gleich-gewichtsmenge niedriger als der Gleichgewichtspreis, es ergeben sich somit Produzen-tenrenten (PR1 in Abbildung 3-1). In einer Preisregelung verursachen sinkende spezifi-sche Produktionskosten (A1 Î A2 in Abbildung 3-1 links) die zusätzliche Rente für die gleiche Menge M1 vollständig beim Produzenten. Da die Reduktion der spezifischen Kosten aber zu einer Mengenausweitung (M1 Î M2) führt, kommt es darüber hinaus noch zu einer zusätzlichen Ausweitung der Produzentenrente (um PR2) wie auch der Konsumentenrente. Anders dagegen in einer Mengenregelung (Abbildung 3-1 rechts):

Sinkende spezifische Produktionskosten lassen in einem Mengenmodell den Gleichge-wichtspreis von P1 auf P2 sinken. Damit bleiben die Produzentenrenten (PR1 = PR3) gleich. Diese Aussagen gelten wiederum dann, wenn die Regelgröße Preis bzw. Menge konstant gehalten wird, zusätzliche Renten also nicht über eine Anpassung der Regel-größe vom Regulierer abgeschöpft werden.

Abbildung 3-1: Renten im Preis- (links) und Mengenregelungen (rechts) bei sinkenden Angebotspreisen

A1 Preis

Menge PR1

PR2

A2

A1 Preis

Menge A2 P1

M1 M2

P1

P2

M1 PR1

PR3 A1

Preis

Menge PR1

PR2

A2

A1 Preis

Menge A2 P1

M1 M2

P1

P2

M1 PR1

PR3

Die dynamische Perspektive gibt auch ein Erklärungsmuster für die größere Effektivität von Preisregelungen, da Senkungen der spezifischen Kosten wie dargestellt zu einer Ausweitung des Angebots und damit auch zu einer höheren Gleichgewichtsmenge füh-ren, während Kostenreduktionen in der Mengenregelung zu Preissenkungen fühfüh-ren, die umgesetzte Menge aber gleich bleibt.

Produzentenrenten sind notwendige Voraussetzungen für Innovationen, weil diese Ren-ten Investitionen in Forschung und Entwicklung erlauben. Eine vollständige Abschöp-fung von Produzentenrenten ist daher nicht anzustreben. Allerdings werden Produzen-tenrenten nicht zwangsläufig für Innovationen investiert, sondern können von Produ-zenten auch für andere Zwecke verwendet werden. Vielmehr bedürfen ProduProdu-zenten entsprechender Perspektiven für den Absatz ihrer Produkte, die ihnen die Amortisation ihrer Investitionen in der Zukunft erlaubt. Hier bieten Preisregelungen höhere Anreize für Re-Investitionen in Innovationen, da Mengenausweitungen vergleichsweise höhere Produzentenrenten erlauben als eine rigide Mengenfestsetzung wie in der Mengenrege-lung.

Änderungen des allgemeinen Strompreises etwa durch höhere Kosten konventioneller Brennstoffe haben auch unterschiedliche Auswirkungen in der Preis- und der Mengen-regelung:

• Erhöhungen der Strompreise wirken sich bei einer Preisregelung nicht auf die geförderte Nutzung Erneuerbarer Energien aus, solange der Strompreis nicht über die gewährte Vergütung steigt. Mit steigenden Preisen vermindern sich

aber die Differenzkosten. Wenn der Marktpreis die garantierte Vergütung über-schreitet, erfolgt ein „Herauswachsen“ aus der Förderung in den Markt.

• Im Mengenmodell bleibt der Anteil Erneuerbarer Energien von Strompreisände-rungen unberührt; die EE-Menge wird sich aber verringern, sofern sich die ge-samte Nachfrage nach Strom (gemäß der Preiselastizität) vermindert. Den stei-genden Strompreisen stehen hier sinkende Zertifikatpreise gegenüber.

Unterschiede weisen die Regelungen auch auf, wenn nur unvollständige Information vorliegt. Nimmt der Nutzen im relevanten Bereich schneller ab als die Kosten steigen, d. h. also, ist die Steigung der Nachfragekurve höher als die Steigung der Angebotskur-ve, dann ist eine Mengenregelung vorzuziehen, da Abweichungen von der idealen Men-ge nur zu Men-gerinMen-gen VeränderunMen-gen des Nutzens führen. PreisreMen-gelunMen-gen sind daMen-geMen-gen vorzuziehen, wenn die Elastizität der Nachfrage kleiner ist als die des Angebots, weil dann Abweichungen vom angestrebten Idealpunkt zu geringeren Nutzenverlusten füh-ren als bei der Mengenregelung (Weitzman 1974).

Die beiden Grundmodelle Preis- und Mengenregelung unterscheiden sich in der Art der Unsicherheiten, der einzelne Akteure ausgesetzt sind. Unsicherheiten ergeben sich in diesem Zusammenhang insbesondere, wenn Informationen zum Entscheidungszeitpunkt dem Entscheidungsträger unvollständig oder gar nicht vorliegen. Bei einer Preisrege-lung ist dem EE-Betreiber bei Errichtung der Anlage der Abnahmepreis für seine Er-zeugung bekannt. Es gibt keine Beschränkung bezüglich der Nachfragemenge, der EE-Betreiber unterliegt keinem Absatzrisiko. Auch dem Hersteller von EE-Anlagen gibt eine Preisregelung sichere Rahmenbedingungen, sodass Investitionen in Innovationen erfolgen können. Der zur Abnahme des EE-Stroms verpflichteten Partei ist die abzu-nehmende Menge im Voraus nicht bekannt, sie unterliegt einer Unsicherheit. Solange der Anteil des EE-Stroms gering ist - und das ist ja genau der Ausgangspunkt der Förde-rung -, ist diese Unsicherheit jedoch verhältnismäßig gering verglichen mit sonstigen Unsicherheiten wie z.B. der Höhe des gesamten Stromabsatzes. Der Staat unterliegt der Unsicherheit, auf eine zukünftig möglicherweise nicht effiziente Technologie gesetzt zu haben.

In einer Mengenregelung ist der EE-Betreiber erheblichen Unsicherheiten ausgesetzt. Er kennt im Voraus weder die individuell abzusetzende Menge noch den zu erzielenden Preis. Beides ist abhängig von konkurrierenden Anbietern, und zwar nicht nur gegen-wärtig, sondern auch zukünftig über die gesamte Lebensdauer der EE-Anlage. Da es sich bei EE um vergleichsweise neue Technologien handelt, gibt es noch ein erhebliches

Innovationspotenzial. Entsprechend schwierig ist die Abschätzung zukünftiger Kosten konkurrierender Anlagen. Auch die Hersteller von EE-Anlagen unterliegen in einer Mengenregelung größeren Unsicherheiten als in einer Preisregelung. Wenn eine Tren-nung zwischen physikalischen Strom und der Qualität "EE" erfolgt, müssen EE-Betreiber sowohl auf Strommärkten wie auch auf Zertifikatmärkten agieren mit sich entsprechend jeweils ergebenden zusätzlichen Unsicherheiten. Der Staat und die ver-pflichteten Agenten haben die Sicherheit, die zum jeweiligen Zeitpunkt kurzfristig be-trachtet immer kostengünstigste EE-Technologie zu fördern.

Zusammenfassend ist also eine Preisregelung für EE-Betreiber mit geringeren Unsi-cherheiten verbunden als eine Mengenregelung. Das gleiche gilt aus der Perspektive von Herstellern von EE-Anlagen. Mit geringeren Unsicherheiten sind aber auch gerin-gere Finanzierungskosten von Herstellung und Errichtung verbunden, da Kredite dann günstiger zu erlangen sind bzw. der Eigenkapitalanteil zugunsten des Fremdkapitals vermindert werden kann. Entsprechend werden dann die EE-Erzeugungskosten ge-dämpft.

Tabelle 3-1 fasst die Bewertung der Grundmodelle bezüglich unterschiedlicher Krite-rien zusammen. Wie dargestellt, gehen von Mengenregelungen stärkere Anreize zur Kostenreduktion aus als von Preisregelungen. Die höheren Produzentenrenten in Preis-regelungen erlauben andererseits höhere Investitionen in Innovationen, gleichzeitig ge-ben sie bessere Perspektiven für eine zukünftige Amortisation von gegenwärtigen In-vestitionen. In der Summe ergibt sich daraus die gleiche Bewertung bezüglich der dy-namischen Effizienz. Zusammenfassend ähneln sich die Grundmodelle in der Bewer-tung sehr. Wesentliche Unterschiede bestehen insbesondere in der Verteilung von Risi-ken bei Unsicherheit.

Tabelle 3-1: Bewertung der Grundmodelle.

Preisregelung Mengenregelung

Effektivität ++ +

Statische Effizienz ++ ++

Dynamische Effizienz + ++

Sicherheit

EE-Erzeuger ++ -

Sicherheit

Verpflichtete - +

Verteilungseffekt (bei Kostensenkungen)

Stärke Ausweitung der

Produzenten-rente als der KonsumentenProduzenten-rente Ausweitung der Konsumentenrente Unsicherheit

+

wenn Angebotskurve steiler als Nachfragekurve

+

wenn Angebotskurve flacher als Nachfragekurve