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Markteinführungsprogramme und ihre Ziele und Akteure

4. ZUSAMMENWIRKEN DER FÖRDERUNG MIT ANDEREN

4.4 W ECHSELWIRKUNG MIT ANDEREN F ÖRDERPROGRAMMEN

4.4.1 Markteinführungsprogramme und ihre Ziele und Akteure

Als Markteinführungsprogramm für die solare Stromerzeugung wurde das Mitte 2003 nach Zielerreichung ausgelaufene 100.000 Dächer Programm eingesetzt. Das Programm sah zinsverbilligte Darlehen als Investitionsbeihilfen vor. Nach einer eher schleppenden Anlaufphase wurde es mit dem Inkrafttreten des EEG, mit dem es frei kombinierbar war, zu einem Erfolg. Um die gestiegene Nachfrage zu decken, wurden neue industriel-le Strukturen geschaffen. Damit diese nach Zieindustriel-lerreichung des Programms nicht durch einen Nachfrageeinbruch gefährdet werden, wurde Ende 2003 das Photovoltaik-Vorschaltgesetz verabschiedet, das im Rahmen der EEG-Förderung die Photovoltaik weiterhin begünstigt. Darüber hinaus besteht nach wie vor die Möglichkeit, Investitio-nen in Solarstromanlagen durch KfW-Kredite zu finanzieren, deren Zinssätze zwar hö-her liegen als beim ehemaligen 100.000 Dächö-her Programm, aber ohne Eigenkapitalan-teil (somit als 100 % Finanzierung) vergeben wird.

Das Marktanreizprogramm (MAP) (vgl. auch Abschnitt 4.2) hat die Diffusion Erneuer-barer Energien im Markt zum Ziel unter der Annahme, dass eine stärkere Marktdurch-dringung zur Kostensenkung und somit zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit führen wird. Es ergänzt das EEG, das im Strommarkt wirkt, um eine Perspektive für den Wär-memarkt. Es bleibt jedoch bezüglich der klaren Zielformulierung deutlich hinter dem EEG zurück.

Insgesamt umfassen die Förderprogramme oftmals verschiedene Ziele. Effizienzziele und der Ausbau Erneuerbarer Energien werden dabei in demselben Programm geför-dert, wie zum Beispiel im Berliner Energiespargesetz, nach dem Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden und in Wohngebäuden ebenso gefördert werden, wie dezentrale Energienutzungsanlagen, aber auch Pilotanlagen und nicht zuletzt die Energieberatung vor Ort werden unterstützt. Bremen fördert den rationellen Energieeinsatz und die Ver-wendung von Erneuerbaren Energien in Unternehmen und schließt Contractoren in die Förderung ein, darüber hinaus sind die Programme mit anderen Fördermitteln kombi-nierbar. Auch in Sachsen werden verschiedene Sparmaßnahmen und der Ausbau Erneu-erbarer Energien in einem Programm zum Klimaschutz gebündelt, allerdings ist dieses Programm nicht kombinierbar mit anderen. Andere Bundesländer erlauben die Kombi-nation mit Fördermitteln, wenn sie nicht aus demselben Bundesland stammen (vgl.

Saarland ZEP-Tech, ZEPP-kommunal und ZEP-Holz). Das Klimaschutz-Plus

Pro-gramm des Landes Baden-Württemberg unterstützt in ähnlicher Weise CO2 -Minderungsaktivitäten und richtet sich in besonderer Weise an die kleinen und mittleren Unternehmen55. Das REN-Programm des Landes Brandenburg fördert neben der ratio-nellen Energieverwendung und Anlagen für Erneuerbare Energien auch explizit die Anwendung von Innovationen aus beiden Bereichen, sowie begleitende Veranstaltun-gen, Studien etc. Hier ist neben der Technologieförderung die Verbreitung von Wissen und Kenntnissen Ziel der Förderung. Allerdings sind die Programmmittel scheinbar bereits erschöpft, denn es gilt seit dem 13. März ein Antragsannahmestopp.

Rheinland-Pfalz unterstützt die Investition in innovative Produkte (und somit deren Marktverbreitung) mit einem Förderprogramm von Maßnahmen im Technologie- und Energiebereich und fördert gleichzeitig den Einsatz am Markt befindlicher Techniken bei privaten und öffentlichen Anwendern. Auch Programme wie die Förderung der Windkraftnutzung im Land Bremen konzentrieren sich auf die Diffusion einer bereits am Markt befindlichen Technologie. Das Nordrhein-Westfälische REN-Programm, das derzeit überarbeitet wird, hatte ebenso das Ziel, die Markteinführung von Techniken Erneuerbarer Energien zu beschleunigen, und förderte die Neuinstallation von Anlagen mit Zuschüssen.

Eine andere Förderphilosophie lässt sich beim Zukunftsinvestitionsprogramm des Lan-des Schleswig-Holstein feststellen, dort stehen die Beschäftigungs- und Strukturwirk-samkeit im Vordergrund. Das Förderprogramm schließt explizit die Kumulationsfähig-keit mit anderen Fördermitteln aus und FördermöglichKumulationsfähig-keiten durch Dritte sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Einige Länder haben Förderprogramme zur Modernisierung von Mietwohnungen aufge-legt (Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz), die neben den Umweltzielen ausdrücklich soziale Aspekte der Verteilungsgerechtigkeit enthalten. So ist nennt das BayModR als Ziel, „die allgemeinen Wohnverhältnisse zu verbessern, Energie und Wasser einzuspa-ren, den CO2-Verbrauch zu mindern, die städtebauliche Funktion älterer Wohnviertel zu erhalten bzw. wiederherzustellen sowie eine sozialverträgliche Miete nach einer Moder-nisierung zu schaffen.“ Das Brandenburgische ModInstR besagt „Ziel der Förderung ist die Wiederherstellung und nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes von Mietwoh-nungen, die Behebung städtebaulicher Missstände (insbesondere Leerstandsbeseiti-gung), die Verringerung des Wasserverbrauches und des Energiebedarfs, die

55 KMU sind nach Definition der EU vom 1.1.12005 Unternehmen die weniger als 250 Mitarbeiter haben und deren Jahresumsatz höchstens € 50 Mio. beträgt oder deren Jahresbilanzsumme höchstens

€ 43 Mio. beträgt.

rung der CO2-Emissionen sowie die Erhaltung von Wohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können.“ An einer Förderung der Biomasse sind insbesondere die Flächenländer mit hoher landwirtschaftlicher Prägung beteiligt. So fördert das Land Schleswig-Holstein die energetische Nutzung von Biomasse, um die Anpassung und Entwicklung ländlicher Räume auch im Hinblick auf energiepolitische Aspekte voranzutreiben. Auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) führt in dem Programm auf Bundesebene zur energe-tischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe, das Demonstrationsanlagen und Verfahren zur umweltverträglichen und nachhaltigen energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder land- und forstwirtschaftlicher Biomasse fördert, als Ziel an “die energe-tische Nutzung nachwachsender Rohstoffe und Biomassen aus der Land- und Forstwirt-schaft zu unterstützen, einen Beitrag zur Vermeidung und Verringerung von Umweltbe-lastungen zu leisten sowie Beschäftigung und Wertschöpfung in Land- und Forstwirt-schaft zu sichern“. Das hessische Biomasseprogramm schließt in seine Zielsetzung die Förderung ländlicher Entwicklung bereits im Titel mit ein. Netzwerkbildung im ländli-chen Raum wird im Rahmen des LEADER+ Programms von Thüringen unterstützt.

Ziel ist es hierbei, „neuartige und hochwertige Strategien für eine nachhaltige Entwick-lung des ländlichen Raumes zu unterstützen, dazu fördert das Land Thüringen im Rah-men der Gemeinschaftsinitiative LEADER+: neuartige und innovative Projekte mit Pi-lotcharakter, die der von der jeweils örtlich agierenden Lokalen Aktionsgruppe entwi-ckelten Entwicklungsstrategie entsprechen, Maßnahmen zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppen bei der Umsetzung der Entwicklungsstrategien und Maßnahmen der Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten“.

Zu den umfangreicheren gehören die KfW-finanzierten Programme mit dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm, dem KfW-Umweltprogramm, dem Programm

„Solarstrom erzeugen“ und Programmen zur Wohnraummodernisierung, die teilweise miteinander kombinierbar sind. Während das Umweltprogramm, das der langfristigen Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen zu einem besonders günstigen Zinssatz dient, auf die institutionelle Ebene zur Stärkung von Projekten in Private-Public-Partnerschaften zielt, ist das Solarstrom-Programm sehr eng auf den Erwerb, die Instal-lation oder die Erweiterung von PV-Anlagen ausgerichtet. Insgesamt sind die zur Ver-fügung stehenden Mittel in den Programmteilen, die auf CO2-Einsparung im Gebäude-bereich beziehen, erhöht und gleichzeitig die Konditionen verbessert worden. Dies spie-gelt den Handlungsbedarf in diesem Bereich wider, der nicht von der EEG-Förderung erfasst wird und bislang keine zufrieden stellende Regulierung erfahren hat.