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Anbindung an Marktpreise – das Beispiel Spanien und Niederlande

3. FÖRDERKONZEPTE IM VERGLEICH

3.3 I NTERNATIONALE E RFAHRUNGEN MIT F ÖRDERINSTRUMENTEN

3.3.2 Erfahrungen mit Mindestvergütungen bzw. Zuschlägen

3.3.2.6 Anbindung an Marktpreise – das Beispiel Spanien und Niederlande

koprämie für die Selbstvermarktung erhoben, andererseits waren die allgemeinen Strompreise in den jeweiligen Jahren ganz erheblich höher als ursprünglich erwartet wurde. In Tschechien führt dies zu einer Differenz von fast 3 ct/kWh für die Windener-gie und von 2-3 ct/kWh für Strom aus Biomasseanlagen. Slowenien hat etwas geringere Preisunterschiede. Es steht jedoch aufgrund der Größe des Landes vor einem ähnlichen Problem wie Luxemburg: ein großer Teil der Energie – auch der Erneuerbaren Energie - wird importiert und nach der Einspeiseregelung vergütet. Auch hier ist die EU derzeit bei der Prüfung, ob es sich dabei um marktverzerrende Subventionen handelt.

3.3.2.5 Bonus für die Bereitstellung von Reserveenergie – das Beispiel Spanien,

über-lassen. Um jedoch die Festvergütungen nicht mit den vermuteten Preissteigerungen an-wachsen zu lassen, wurden sie Mitte dieses Jahres zunächst in der bis dahin gültigen Höhe festgeschrieben und werden Ende des Jahres neu verhandelt. Dieser Schritt sorgte zumindest für Verunsicherung bei den (potentiellen) Anlegern, die sich einer im Um-bruch befindlichen staatlichen Regelung gegenüber sehen. Die weiteren Auswirkungen werden sich frühestens Anfang 2007 zeigen.

Die Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien wurde in den Niederlanden mehr-fach umgestellt. Zum einen wurde ein Förderpaket ins Leben gerufen, dass die Energie-forschung und die Fortentwicklung derjenigen Technologien fördert, denen eine wichti-ge Rolle in einem zukünftiwichti-gen Energiemix zuwichti-gedacht wird und die noch weit von der Wirtschaftlichkeitsschwelle entfernt sind. Zum anderen wurde bei den marktnäheren Technologien die Nachfrage nach Strom aus Erneuerbaren Energien durch eine Befrei-ung von der Energiesteuer (REB3600, REB36i) unterstützt. Des weiteren sollen institu-tionelle Hemmnisse abgebaut werden bei der Errichtung von Windparks und größeren Biomasseanlagen.

Die nachfragestützende Ausrichtung wurde in eine angebotsorientierte Politik geändert.

Zunächst wurde eine Abnahmepflicht für einen bestimmten Prozentsatz erneuerbaren Stroms eingeführt, der lizensiert wurde; ab 2001 wurde der Markt für Kleinerzeuger freigegeben und eine allgemeine Abnahmepflicht für Strom aus Erneuerbaren Energien eingeführt. Die MEP („Umweltqualität der Elektrizitätserzeugung“) Regelung, das nie-derländische Einspeisegesetz, wurde Ende 2002 verabschiedet. Mit dem MEP sollten Anreize für einen Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien geschaffen werden, die zum einen in einer festen Einspeisevergütung lagen und zum anderen in einer langfristigen Investitionssicherheit und einem stabilen Planungsrahmen durch die frühzeitige Veröffentlichung der jeweils zu erwartenden Vergütungen. Aus diesem Grund wurden die Vergütungen für 2004 und 2005 Ende 2003 veröffentlicht; die Tarife für 2006 wurden Mitte 2004 veröffentlicht. Die Zielvorstellung war, mindestens 1,5 Jahre vorher die jeweiligen Vergütungen bekannt zu machen (vgl. MEZ Kamerbrief, 23.

10.2003). Nach dem MEP fördern die Niederlande Strom aus Erneuerbaren Energien mit einem technologiespezifischen Zuschlag zu den Marktpreisen. Die Gegenfinanzie-rung erfolgt durch einen festen, verbrauchsunabhängigen Abschlag auf jeden Stroman-schluss. Dieser Abschlag betrug im ersten Jahr (2003) 34€/Anschluss und wurde 2004 auf 39€/Anschluss erhöht, unter anderem infolge einer Umschichtung der Förderung Erneuerbarer Energien von der Energiesteuer zum MEP. Teile der Gebührenerhöhung im Rahmen des MEP kompensieren eine Senkung der Energiesteuer. In 2004 betrug dieser Teil der Erhöhung 2€, in 2005 waren es 11€ und der gesamte Abschlag belief sich auf 52€/Anschluss und Jahr, wobei dieser Betrag in 2006 unverändert blieb. Der

Einzug dieser Gebühr erfolgt durch den Netzbetreiber TenneT, genauer gesagt durch das hierfür gegründete Tochterunternehmen EnerQ. Die Verteilung des Einspeiseent-gelts erfolgt durch die dem Wirtschaftsministerium unterstellte Agentur SenterNovem.

In den Niederlanden hat die Kopplung der Vergütungen an den Strompreis zu erhebli-chen Kosten bei der Refinanzierung der Einspeisevergütung geführt, da die hohen Marktpreise nicht nur den Strom aus fossilen Quellen sondern auch den Strom aus Er-neuerbaren Energien beachtlich verteuerten. Auf die Höhe der Kosten war die Refinan-zierung nicht ausgelegt, was letztlich zu erheblichen Turbulenzen im Parlament (ECN 2005) führte34.

Abbildung 3-10: Förderung und Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneu-erbaren Energien in den Niederlanden (€ linke Skala, TWh rechte Skala)

0 100 200 300 400 500 600

1999 2000 2001 2002 2003 2004

0 2 4 6 8 10 12 14 16

Projekt-und

Forschungsförderung (Mio.€) Energiesteuerbefreiung (Mio. €) MEP (Mio. €)

Strom aus erneuerbaren Energien (TWh)

Quelle: Eigene Zusammenstellung.

In Slowenien sind die Mengen des eingespeisten Stroms derzeit noch zu gering, um der-artige Wirkungen entfalten zu können. Grundsätzlich wird jedoch mit einer Kopplung an die fossilen Energiepreise ein verfälschendes Signal ausgesendet, denn die

34 Ein erhebliches Problem stellt importierter Strom aus Erneuerbaren Energien dar. Nach der Regelung der Steuerermäßigung entgeht dem Staat die Steuereinnahme, ohne dass in niederländische Produktions-kapazitäten investiert wird. Zwischen 1999 und 2003, dem Gültigkeitszeitraum dieser Regelung, beliefen sich Schätzungen zufolge die diesbezüglichen Steuerausfälle auf zwischen 380 und 560 Mio. €.

werbsposition der Erneuerbaren Energien verbessert sich gerade dann, wenn sich die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern verteuert.

3.3.2.7 Prämien für technologische Innovationen

Eine Reihe europäischer Länder schließt in den Regelungen zur Einspeisevergütung Prämien für verschiedene innovative Technologien oder spezielle wünschenswerte technologische Lösungen ein. So wird das Repowering in Dänemark und Deutschland unterstützt, da sich diese Länder bereits früh für den Ausbau der Windenergie entschie-den haben und sich erhebliche Verbesserungen durch Repowering erzielen lassen. In Frankreich und Deutschland erhalten bestimmte innovative Technologien bei der Stro-merzeugung aus Biomasse einen Bonus. Derartige Prämien erlauben zwar die Feinsteu-erung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und vermeiden die ÜberfördFeinsteu-erung der bereits etablierten Technologien, erfordern jedoch einen hohen Kenntnisstand des Regulierers.

Insgesamt erhöhen zusätzliche Prämien die Komplexität des Anreizsystems und somit teilweise den administrativen Aufwand.

3.3.2.8 Intensivierung der Förderung von Strom aus Sonnenenergie – Frankreich,