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Auswirkungen der flexiblen Kyoto-Mechanismen (CDM, JI)

4. ZUSAMMENWIRKEN DER FÖRDERUNG MIT ANDEREN

4.1 Z USAMMENWIRKEN DER F ÖRDERUNG MIT DEM E MISSIONSHANDEL UND DEN

4.1.7 Auswirkungen der flexiblen Kyoto-Mechanismen (CDM, JI)

Allokationsplanung berücksichtigt wurde. Wie Sensitivitätsrechnungen zeigen, kann sich unter geänderten Annahmen eine EEG-bedingte Erhöhung des Verbraucherpreises ergeben. In jedem Fall gilt aber, dass die Nettobelastung des EEG für den Strom-verbraucher aufgrund der Interaktion mit dem Emissionshandel im Fall einer unvoll-ständigen Berücksichtigung des EEG im Allokationsplan geringer ist die EEG-Umlage.44 Mit dem Hinweis auf diesen Entlastungseffekt sollte allerdings kein Verzicht auf die Berücksichtigung der Förderpolitik in der Allokationsplanung begründet wer-den.

seline and credit). Ein wichtiges Kriterium für die Anerkennung solcher Projekte ist die Zusätzlichkeit (Additionality) der erzielten Emissionsminderung, da sonst die globalen Emissionen zunehmen könnten. Außerdem sollen solche Mechanismen grundsätzlich nur ergänzend zu Maßnahmen in den Ländern selbst genutzt werden (Supplementarity).

Im Zusammenhang mit dem europäischen Emissionshandel sind zwei Ebenen zu unter-scheiden, die für die Allokationsplanung und für die Wechselwirkungen mit der Förder-politik von unterschiedlicher Bedeutung sind:

1. Die Staaten können Gutschriften kaufen und auf ihre Verpflichtungen anrechnen lassen.

2. Die unter das Emissionshandelssystem fallenden Anlagenbetreiber können E-RUs und CERs an Stelle von EUAs abgeben.

Im ersten Fall erhöht sich das nationale Emissionsbudget, so dass grundsätzlich die zu-lässigen Emissionen sowohl des Handelsbereichs (Energie und Industrie) als auch des Nichthandelsbereich (z.B. anteilig) höher sein dürfen als ohne staatliche Nutzung flexib-ler Mechanismen. Für den Emissionshandelsbereich bedeutet dies ein erhöhtes nationa-les Cap. Dies darf allerdings im Allokationsplan, der von der EU-Kommission geneh-migt werden muss, nicht zu einer Überausstattung mit Emissionsrechten führen. Die Erhöhung des Gesamtcaps in Europa hängt davon ab, wie viel Gutschriften die Länder insgesamt zu kaufen beabsichtigen und in welchem Maße sie dabei den Handels- oder den Nichthandelsbereich entlasten. Das erhöhte Cap führt für sich genommen zu einer Verminderung des Zertifikatpreises.

Dieser Zusammenhang gilt unabhängig von der Förderung Erneuerbarer Energien. Das Ausmaß dieses Preiseffektes kann aber von der Förderpolitik abhängen. So ist der Preis-senkungseffekt im Zusammenwirken mit der Förderpolitik größer, wenn durch die ge-förderte Nutzung Erneuerbarer Energien die Steigung der Grenzvermeidungskurve bzw.

der Zertifikatnachfragekurve zunimmt. 45

Im zweiten Fall können die am Emissionshandel beteiligten Unternehmen von der durch die Linking-Directive geschaffenen Möglichkeit Gebrauch machen, an Stelle von EUAs auch CERs oder (künftig) ERUs abzugeben, um ihre Verpflichtungen im europäischen Emissionshandel zu erfüllen. Damit nehmen die möglichen Emissionen für diese Unter-nehmen unmittelbar zu. Von dieser Möglichkeiten werden die UnterUnter-nehmen solange

45 Eine solche Verstärkung des Preissenkungseffektes kann darauf beruhen, dass bei einem gerin-geren Zertifikatpreis im Kraftwerksbereich geringe Anstrengungen zur Verbesserung der CO2-Effizienz gemacht werden. Dann führt Strom aus erneuerbaren Energien dort zu einer stärkeren CO2-Einsparung und damit zu einer verstärkten Verminderung des Zertifikatpreises.

Gebrauch machen, wie die vergleichbaren Kosten dieser Emissionsgutschriften (unter Berücksichtigung von Risken und Transaktionskosten) niedriger sind als der Zertifikat-preis.

In Abbildung 4-4 ist angenommen, dass das für den europäischen Markt verfügbare Angebot an Gutschriften aus CDM- und JI-Projekten mit zunehmendem Preis steigt, da das weltweite Angebot in der Anfangszeit noch begrenzt ist und Europa ein wichtiger Nachfrager ist. Die Verknüpfung mit den projektbezogenen Mechanismen erhöht die Obergrenze der zulässigen Emissionen. Dadurch wird das Angebot auf dem Emissi-onsmarkt preiselastisch (geknickte Angebotsfunktion).46

Ohne Cap-Anpassung wird durch die Förderung zusammen mit dem Emissionshandel und der Möglichkeit zur Nutzung flexibler Instrumente (CDM/JI) bei einem Zertifikat-preis von p4 eine Emissionshöhe von E4 realisiert. Wenn gleichzeitig eine Cap-Anpassung in Höhe von E1-E0 vorgenommen wird, kommt zu einem höheren Zertifi-katpreis von pc3 und zu geringen Emissionen von E5.

Die folgende Tabelle 4-1 gibt eine Übersicht über die durch die betrachteten Politik-kombinationen definierten acht Marktgleichgewichte hinsichtlich der Emissionen und der Preise. Hieraus lassen sich die vielfältigen Interaktionseffekte zwischen Förderung Erneuerbarer Energien, Emissionshandel, Cap-Anpassung und Nutzung flexibler In-strumente ablesen.

46 Aufgrund der Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten von Gutschriften im Emissionshandel gilt die steigende Angebotskurve nur in einem Teilbereich; es wird hier angenommen, dass diese Beschränkung nicht restriktiv ist.

Abbildung 4-4: Wirkung der Förderung Erneuerbarer Energien auf den Emis-sionshandel mit Verknüpfung flexibler Instrumente (CDM, JI) - mit und ohne CAP-Anpassung -

Tabelle 4-1: Ergebnisübersicht: Wirkung der Förderung Erneuerbarer E-nergien auf den Emissionshandel mit Verknüpfung flexibler Instrumente (CDM, JI) - mit und ohne CAP-Anpassung -

Ohne Förderung Mit Förderung

CO2-Emission CO2-Preis CO2-Emission CO2-Preis

Ohne ETS E0 0 E1 0

ETS ohne CDM/JI:

Δ Cap = 0 Cap1 pc1 Cap1 pc2

Δ Cap = E1-E0 - - Cap2 pc1

ETS mit CDM/JI:

Δ Cap = 0 E3 pc3 E4 pc4

Δ Cap = E1-E0 - - E5 pc3

mit Cap2 < Cap1 (<) E5 < E4 < E3 < E1 < E0 und p4 < p3 < p2 < p1

E5

E3

E4

Cap1

Cap2

Angebot an CDM/JI-Gutschriften

mit ohne

Cap-Anpassung pc3

G1

Grenzvermei-dungskosten

E1 E0

G0

Emission E pc1

pc2

pc

pc4

Die Berücksichtigung projektbezogener Mechanismen führt im Emissionshandel ohne Förderung Erneuerbarer Energien dazu, dass die Emissionen des gesamten Emissions-handelsbereichs (E3) in Europa höher sind als das Cap (Cap1). Damit kann zugleich auch die Gesamtemission in Europa über das Kyoto-Ziel hinaus erhöht werden, so dass kein Ausgleich im europäischen Nichthandelsbereich erforderlich ist. Diesen Mehr-emissionen stehen MinderMehr-emissionen an Treibhausgasen in den Projekt-Gastländern gegenüber.

Hiervon ausgehend bewirkt die Förderung Erneuerbarer Energien (auch bei unveränder-tem Cap) eine Verminderung der Emissionen (auf E4), wodurch sich im gleichen Maße auch die Gesamtemissionen in Europa vermindern. Dieser Effekt besteht insoweit aus einer verminderten Nutzung von CDM- und JI-Projekten. Insofern erhöhen sich die E-missionen in den Gastländern, in denen dann weniger Projekte durchgeführt werden.

Wenn das Cap (auf Cap2) gemäß dem Beitrag der Förderpolitik reduziert wird, vermin-dern sich die Emissionen durch die Förderung von E3 auf E5, also ebenfalls um den Minderungsbeitrag Erneuerbarer Energien. Insofern bleibt in diesem Fall die Nutzung flexibler Mechanismen durch die Förderpolitik unberührt.

Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass die Förderpolitik in Europa indirekt auch die Voraussetzungen für die Nutzung Erneuerbarer Energien in anderen Ländern verbessern und insofern das Potenzial entsprechender CDM- und JI-Projekte erhöhen kann.