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Forschungsziel, Forschungsgegenstand und Forschungsme- Forschungsme-thodik

1.2.1 Forschungsziel

Für das zu bebauende Grundstück werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung auf Grundlage der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverord-nung - BauNVO) im Flächennutzungsplan bzw. im Bebauungsplan geregelt.42 Über die Baunut-zungsverordnung können die horizontalen und vertikalen Gebäudestrukturen festgelegt werden.

Jedoch liegt die Gestaltungsplanung noch nicht mit allen Festlegungen und Details des Bau-werkes mit der Realisierungsentscheidung vor. Die Planung zu diesem Zeitpunkt bis zur Leis-tungsphase 2 der HOAI43 ist noch nicht hinreichend genau, um Eingangsgrößen aus dem Bau-inhalt, wie die Positionen und deren Mengen zur qualifizierten Bestimmung der Bauzeit und für die Festlegung der vertraglichen Beginn- und Fertigstellungstermine je Vergabeeinheit in dieser frühen Phase zur Verfügung zu stellen.

Eine Realisierungsplanung, wie oben nach MAYER44 beschrieben, ist in der baupraktischen Realität nur sehr schwer umzusetzen. Bauprojekte sind i. d. R. Unikate, die sich u. a. grundsätz-lich bezüggrundsätz-lich ihrer Geometrie und Materialität unterscheiden. Prinzipiell sind die Konzeption eines Gebäudes bestimmter Nutzung sowie auch wesentliche Ausstattungsmerkmale der Räu-me bekannt. So ist es möglich, standardisierte RäuRäu-me über die AusstattungsRäu-merkmale in Form von einzelnen Positionen zu beschreiben. Für diese Positionen können in Abhängigkeit der Ge-ometrie entsprechende Mengen ermittelt werden. Somit entsteht für jeden standardisierten Raum eine „Ausführungsplanung“, aus der der Bauinhalt, d. h. die einzelnen Positionen und die zugehörigen Mengen, abgeleitet werden können. Diese „Ausführungsplanung“ entspricht nicht der Ausführungsplanung der Leistungsphase 5 der HOAI, sie zeigt insbesondere die Ausstat-tungsmerkmale der standarisierten Räume und nicht zwingend die exakte Geometrie des Ob-jektes. Über die Mengenermittlung können Dauern positionsweise ermittelt werden, die zusam-men mit Anordnungsbeziehungen die Grundlage für die Erstellung einer vorgezogenen Ablauf-planung zur Bestimmung der Bauzeit und der Vertragstermine sind.

Das Forschungsziel dieser Arbeit ist daher die Entwicklung eines Modells zur Bestimmung der Bauzeit, d. h. der Dauer der Bauausführung, zum Zeitpunkt der Realisierungsentscheidung.

Über die Festlegung standardisierter Räume und deren Mengenermittlung sollen zum einen Dauern bestimmt werden und zum anderen Regelungen für Anordnungsbeziehungen getroffen werden, um die Gesamtbauzeit sowie die vertraglichen Termine (Beginn- und Fertigstellungs-termin) für jedes Gewerk zu ermitteln.

Die Bestimmung der Bauzeit zum Zeitpunkt der Realisierungsentscheidung mit einer hinrei-chenden Genauigkeit ermöglicht es z. B. dem Bauherren und Investor den Anforderungen der

42 Vgl. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO). Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990, zuletzt geändert am 11.06.2013. § 1 und § 16.

43 Vgl. Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI). 2013.

44 Vgl. Mayer, Franz X.: Kostensicherheit zum Zeitpunkt der Realisierungsentscheidung - Entwicklung eines Kosten-Prognose-Modells für Bauwerkskosten im Hochbau. Dissertation an der Technischen Universität München. Mün-chen. 2013.

Kapitalgeber an eine Finanzierungsanfrage45 frühzeitig gerecht zu werden und neben den Best-immungen des Beginn- und Fertigstellungstermins des Gesamtprojektes auch die Vertragster-mine für jede Vergabeeinheit bzw. jedes Gewerk frühzeitig festzulegen, um die Bauleistungen rechtzeitig zu vergeben.

1.2.2 Forschungsgegenstand

Der Forschungsgegenstand ist zum einen die Bestimmung der Gesamtbauzeit von Bauprojek-ten und zum anderen die Ermittlung mindesBauprojek-tens der Anfangs- und Endtermine für jede Verga-beeinheit bzw. jedes Gewerk, die die Grundlage für die Vergabe der Leistungen und für die Ver-tragsgestaltung darstellen (vgl. Abbildung 1-6).

Abbildung 1-6: Eingrenzung des Forschungsgegenstands

Für eine fundierte Realisierungsentscheidung müssen zu diesem Zeitpunkt spätestens zutref-fende Informationen zur Bauzeit DBZ (Beginn BBZ und Fertigstellung EBZ der Bauausführung) und der vertraglichen Beginn- BVE und Fertigstellungstermine EVE je Vergabeeinheit vorliegen.

Die Anzahl der Vergabeeinheiten ergibt sich zunächst aus der Gestaltungsplanung. Durch das Angebot am Markt (bedingt durch die berufsdifferenzierende Arbeitsteilung) und letztlich der Zusammenstellung der Vergabeeinheiten durch den Bauherren erfolgt die Ausschreibung der notwendigen Leistungen. Der Forschungsgegenstand, d. h. die Bestimmung der Bauzeit und der Vertragstermine für jede Vergabeeinheit, ist zum Zeitpunkt der Realisierungsentscheidung zu ermitteln.

45 Vgl. Tilke, Carsten: Standardisierung der Anforderungen an die Projektentwicklung unter besonderer Berücksich-tigung des Finanzierungsprozesses. Dissertation an der Technischen Universität München. München. 2014, S.

199.

Forschungsgegenstand

Projektrealisierung

Bauzeit DBZ

VE 1

VE 2 VE 3

VE 4

VE 5

VE = v

BVE=1

BBZ EBZ

EVE=1

BVE=v EVE=v VE | VE = 1 …v

1.2.3 Forschungsmethodik

Eine hinreichende Gestaltungsplanung, die die Grundlage für die Ableitung relevanter „Größen“, wie Positionen und Mengen, zur Bestimmung der Gesamtbauzeit und Festlegung vertraglicher Beginn- und Fertigstellungstermine für jede Vergabeeinheit bzw. jedes Gewerk ist, kann in der frühen Projektphase nicht bzw. nur mit sehr großem Aufwand bereitgestellt werden. Eine hinrei-chende und vollständige Planung sowie die Festlegung von Details liegen i. d. R. nicht vor. Je-doch sind grundsätzlich wesentliche Ausstattungen von nutzungsspezifischen Räumen und Gebäuden bestimmter Nutzung bekannt. Der Bauinhalt eines Bauprojektes wird durch die Summe der Bauinhalte seiner standardisierten Räume (Art, Anzahl, Geometrie) beschrieben.

Ein standardisierter Raum (Standardraum) wird durch seine Ausstattung, d. h. durch einzelne, die Ausstattung beschreibende Positionen und seine Geometrie (Länge, Breite, Höhe) definiert.

Hieraus lassen sich die zugehörigen Mengen ermitteln.

Ausgehend von der Standardisierung von skalierbaren Räumen mit einer definierten Ausstat-tung können Gebäude über die Festlegung von standardisierten Räumen, deren Art, Anzahl und Geometrie zusammengestellt und eine „Ausführungsplanung“ für sämtliche Gewerke durchgeführt werden. Über die Ermittlung von Mengen in Verbindung mit Aufwands- und Leis-tungswerten können Dauern raumweise für jede Position bestimmt werden (vgl. Abbildung 1-7).

Abbildung 1-7: Schematischer Aufbau des methodischen Vorgehens der vorweggenommenen Ablaufpla-nung zur Bestimmung der Bauzeit und der Vertragsfristen

Durch die Verknüpfung von Dauern und Anordnungsbeziehungen kann ein Ablaufplan erarbei-tet werden. Die Anordnungsbeziehungen lassen sich in kausale und kapazitative Anordnungs-beziehungen differenzieren. Die Festlegung kausaler AnordnungsAnordnungs-beziehungen ergibt sich aus technischen und physikalischen Gründen des Bauprozesses. Um den Anforderungen an einen möglichst frühen Nutzungsbeginn, damit einhergehend eine entsprechend zeitige Fertigstellung des Bauprojektes und somit kurze Bauzeit gerecht zu werden, ist der sinnvolle und effiziente Einsatz von Ressourcen notwendig. Über kapazitative Anordnungsbeziehungen kann die Bau-zeit bei gleichbleibender Produktivität verkürzt werden, indem bspw. Leistungen durch den Ein-satz mehrerer Arbeitskolonnen bzw. Betriebe parallel ausgeführt werden können. Ein standardi-siertes Vorgehen zur Festlegung der Anzahl an Betrieben ist Bestandteil der Methodik zur

Be-Positionen

Standardraum

Mengen

Dauern

Anzahl Betriebe

Anordnungs-beziehungen

Ablaufplanung

Leistungs-werte

stimmung der Bauzeit und der Vertragsfristen zum Zeitpunkt der Realisierungsentscheidung.

Die Vorgänge mit einer berechneten Dauer werden über eine Regelung von Abhängigkeiten und Anordnungsbeziehungen sowie den Methoden der Netzplantechnik verknüpft und ein Ter-min- bzw. Ablaufplan des Gesamtprojektes erarbeitet. Hieraus sind die Bauzeit und die Ge-samtfertigstellung, d. h. der Nutzungsbeginn des Bauprojektes, sowie die vertraglichen Beginn- und Fertigstellungstermine für jede Vergabeeinheit bzw. jedes Gewerk abzuleiten. Der schema-tische Aufbau des methodischen Vorgehens der vorweggenommenen Ablaufplanung zur Be-stimmung der Bauzeit und der vertraglichen Beginn- und Fertigstellungstermine je Vergabeein-heit aus der vorgezogenen Ablaufplanung ist in Abbildung 1-7 dargestellt. Das Modell zur Be-stimmung der Bauzeit zum Zeitpunkt der Realisierungsentscheidung wird aufbauend auf sich i.

d. R. induktiv auf Projektstudien stützende Literaturquellen denklogisch-deduktiv entwickelt und hergeleitet. Weiter werden durch Sensitivitätsanalysen die Auswirkungen der Veränderungen ausgewählter Eingangsgrößen auf das Gesamtsystem betrachtet. Abschließend erfolgt eine Anwendung des Modells an einem Beispielprojekt.