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Eorrespondenznachrichten und Neperwrinm der Tageschronik

Im Dokument Das Inland Eine Wochenschrift (Seite 113-116)

L i v l a n d .

R i g a , d. 23. Febr. Am 23. Abends sind Se. Erc.

der Herr Kriegs- und General-Gouverneur, B a r o n v o n der P a h l e n , von Efthland kommend, wieder Hieselbst eingetroffen.

Sc. Majestät der Kaiser haben Allerhöchst zu befehlen geruht, die zur Befestigung, der Kober schanze bei R i g a einschlagenden Wege, welche bis hiezu zum Nessort des Ingenieur-Departements des Kriegs - Ministeriums gehört haben, der Oberverwaltung der Wege - Communications-Anstaiten und öffentlichen Bauten zu übergeben, so daß diese Wege eine Verbindung mit der Mitauschcn Chaussee haben sollen, welche bereits zum Ncssort dieser Anstalten gehört. Bereits im vorigen Jahre hatten S . K. H . der Generalfeldzeugmeister Großfürst Michail Pawlcwitsch die Koberschanze der Stadt Riga abgetreten, und war dieselbe somit aus der Verwaltung des Ingenieur-Wesens der bicsiaen Festung ausgeschieden worden. Gegenwärtig sind die dabei bclegcnen Wege zur?ten Distanz erster Abtei-lung des X I I . Arrondissements der Wege-Commumcatwns-Anftalten und öffentlichen Bauten geschlagen worden. Die Koberschanzc, an dem von Riga nach Mttau fuhrenden Hauptwege links, gegenwärtig unmittelbar hmter dem M i -tauschen Schlagbaume belegen, eigentlich Kobronschanze, hat ihren Namen von dem Schwedischen Obristen Samuel

Kobron, der vom Könige Gustav Adolph i n der Zeit der Belagermg Rigas 1621 über die Düna geschickt wurde, um sich auf jener Seite festzusetzen und die Belagerung wider de Anfälle der Polen zu decken. Er wählte dazu die Stele neben der ehemaligen Ziegelscheune,' und legte daselbst eine feste Schanze a n , von der er nicht bloß den Strom, sondern auch die Fläche vor der Stadt bestreichen konnte. Diese Schanze wurde nachher wegen ihrer guten Lage uid der zu befürchtenden Streiftreien der Polen noch mehr bffestigt, mit Ravelins und Wassergräben versehen, und nah ihrem Erbauer genannt; 1810 wurde sie zu der jetzigen Größe erweitert, und erhielt den Namen Elisabeth, Schanze weil Ihre Majestät die hochselige Kaiserin Elisa-beth Acrejcwna auf Hochihrer Reise nach dem Seebade zuerst turch das vollendete Werk fuhr, und demselben Ihren Namen beizulegen erlaubte. Der genannte Erbauer der Kobron- oder Kober-Schanze, Schwedische Obrist Samuel Kober oder Kobron, ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem Obnsten von der Krons - Artillerie Ellas Kober, der Hieselbst den 21. April. 1738 starb, das Kobersche Legat gestiftet hat, und dessen Grabmal in der hiesigen Domkirche gegenüber ter Kanzel befindlich ist. —

Nach ten von der Oberverwaltung der Wege-Com, nmm'cations-Anstaltcn und öffentlichen Bauten zusammenge-stellten Notizm betrug die Zahl der im I . 1844 von Po-retschjenach Riga abgegangenen Wasserfahrzeuge 187,

der Werth ihrer Ladung.2 Mill. Rbl. S., desgl. von Bjeloi 319 Fahrzeuge, der Werth ihrer Ladung 2,223,000 R. S. Auf der Düna und auf den in sie fallenden Uüsscn Ulla und Mescha gingen außerdem nach Riga 1,433 Wasserfahrzeuge und 1648 Flösscr; der Gesammtwerth ihrer Ladung und ihrer Holz-Quantität betrug 2,833,146 Nub. S. M .

R i g a , den 26. Febr. Gerade jetzt, wo die auch i"

diesen Blättern besprochene Errichtung eines Denkmal«

auf dem Grabe des um die Livl. Geschichte und Alterthums-künde hochverdienten Professors Dr. Ioh. Christoph Brotz:

Gegenstand der allgemeinsten Theilnahme geworden war »..

die einzige Tochter des Verewigten, die verw. Pastorin Rosina Sophia Mer nach geschlossener Subscrivtion un ihre Zustimmung zur Aufdeckung des Grabes gebeten wden sollte, ist ihr am 22. d. M. im 70sten Lebensjahre er-folgter Tod ein bemerkenswerthes Ereigniß.

I n der am 21. d. M . abgehaltenen ersten Fastnlchts-Verfammluug Einer löbl. Aeltestenbank und Ehrl Bür-gerschaft der St. Iohannis - Gilde wurden gewäht zum Aeltermann der seit dem 1.1830 als solcher ftmctionrende, zum neunten Male wieder erwählte Ioh. Jacob Viese-m a n n , zu Aeltesten, an Stelle der verst. I . I . Strauß, I . H. Veyermann und I . G. Knaack, die Bürg« F. A.

^reyenberg und F A . Trautmann, u. trat dei Dock-mann I - E. G. Deutsch als Aeltester ein. Zun neuen Dockmann ward von Bank und Brüderschaft erwällt Herr James Stcgmann.

R i g a , den 27. Febr. Gestern ist die I u r i o i k des Livt. Hofgerichts nach vorhergegangenem Gottlsdienste in der St. Iacvbikirchc eröffnet worden und wrd beim Eintritt der Osterferieu wieder geschlossen werden. — Heute hathiefelbst die Versammlung des Livl. Adels-Co^vents ihren Anfang genommen. — Herr Heinr. v. Bock hat die Ritterschaft^ guter Trikatcn, Lipskaln und kubocnhof vom 1. Mai d. I . an auf 11 Jahre in Arende für die jährl. Summe von 3400 Nbl. S. M . erhalten. — Wäh-rend im benachbarten Pskowschen Gouvernement 10,000 Tschetwert Mehl auf Bitte der Verwaltung von Seiten der Staatsregierung vertheilt, hinlängliche baarc Gedsummen zur Disposition gestellt und sämmtliche'Gutsbeltzer mit ihren gegen Anleihen aus den Vormundschafts-Amtern, der Reichsl'cchbank und d cm Collcgio allgcm. Fürs, zu leistenden Zahlungen durch Allerhöchst bestätigten Minister-C'mitv'-Be-schluß vom 24. Jan. d. I . für zwei Jahre in der Art ge-fristet worden.sind, daß auch die Nespit-Monate bis zum 1. Nov. d. I . und die früheren Rückstande untr diesem Moratio mit begriffen sein sollen, so daß sie erst häter mit den von. ihren Renten zu berechnenden Zuschlag« zu

be-richtigen und die vom 1. Novbr. d. I . an laufenden Zah-lungen gegen Anleihen zu ihrer Zeit entrichtet sein werden, auch der Herr Minister-Collcge des Inneren, Geleimerath Senjawin, persönlich das Pskowsche Gouvernement lrreist, — ist ln unserer Provinz gleichfalls alles Mögliche zu, Abwehr des Nothstandes geschehen.

' R i g a . Die Landesabgaben, die von den virscht'ede-nen Landgütern und Pastoraten.Livlands, zwischen dem 1.3 u. 29. März d. I . zur Ritterschafts-Casse eingezchlt wer, den müssen, bestehen für 1844: 1) in den Kosten für die Etappen-Stationen 1223 N.; 2) für Behebung wd Er-leuchtung der Gefängnisse in, den Städten, zur Femonte und Unterhaltung der angestellten Aufseher 2411 R.; 3) m den Cancellei-Geldern f. die Bersorgungs-EowlnWon 283 A > 4),.fur die Kr/is-Schutzblatter-Imftf.-6om,n. 307

> " ' ' " ' '"den Kosten für die Zöglinge der Civil-IMw'eur--,. Et- Petersburg 636 N . ; 6) in den

Portion-^ - " Portion-^ Portion-^ " Verpflegung des Untermilitairs v. Corps ocr mncrn Wache 337 N.; 7) für Reparatur u.

Unter-Haltung des Weges bei der Festung Dünamünde 100 R.; — 8) für den Chauss^c-Bau von der Iägelbrücke nach Engel-hardshof 17,433 R.; — 9) für die Chaussee-Remonte auf ders. Strecke 13,402 R>; — 10) für Wegebau-Versuche u. Reparaturen auf der St. Petersburger Straße 1l3 R.;

11) für die Scharfrichter Erecutionen in den Kreisen 1.43 N.« 12) für Aequartirung des Militairs vom Reserve-Artillerie-Park Nr. 3 in d. Stadt Lemsal 233 R., — 13) für Besoldung des Cancellei-Personals bei den Rekruten-Empfangs-Commissionen in Riga, Dorpat u. Pernau 991 R.; — und für i t t i g ; 1i) in den Nitterschafts-Elat- oder Ladengeldern; 13) in den Rentengeldern; 16) in den Can-cellci-Geldern für die Commission in Sachen der livl. Bauer»

V. O-, — und 17) in dem Beitrag zum rittcrschaftl. adeli-gen Armenfonds. Diese Abgaben sind so repartirt, daß von sämmtlichen publiken Gütern und sämmtlichen Pasto-raten zur Bestreitung der »ul,. Nr. 1—12 genannten Zah, lungen 4 N. 77 C. S. pro Haken (also ^ N. 16 C- S.

mehr als im v. I.), — von jeder männlichen Revisions-Scclc für die »ul, Nr. 13 aufgeführte Besoldung ^ C.

S., — und von fämmtlichen Privatgütern und Stadtgütern xrn Haken 9 R . S. zu vorgenannten Zahlungen sul> <.—12 u. 14 bis 17 zu entrichten sind. Außerdem sind zu zahlen, an Beiträgen zu den auf 600 N. jährlich für jedes Kirch, sftiels-Gericht festgesetzten Gehal en vom Hofe jeden Gutes 1. N. 3 C. vom Haken, und von der Bauerschaft 2"/? C.

S. von jeder männlichen Nevisions-Seele zu zahlen, — und die Kreisbeiträge der Privatgüter zu den auf dem Landtage im September v. I . gemachten Bewilligungen betragen von jedem Haken in Nigaschen Kreise 173, im Wolmarschen 96, im Wendenschen 60, im Walkschen 73, im Dorpatsch. 116, im Wcrroschen 30, im Pernauschen u.

Fcllinschcn 40 C. S. (Patent d. livl. Gouv. Reg. v. 14 Februar, Nr. t 6 ; , — s. Inland 1844 Nr. 9, Sp. 137.)

N i g a . Nach der Cassa-Nechnung der (ersten) Kle in-kindcr-Bewahr-Anstalt in Riga pro 1844 betrugen die Einnahmen 1433 R. S. (darunter das Saldo v. 203 N., dievon der Aeltesten-Bank u. Bürgerschaftgroßer Gilde aus der Hcmdlungs-Casse jährlich bewilligten 300 N., für ein verkauftes Vank-Billet 33? R., Zahlung der Eltern für jedes Kind täglich 1C. S., — 38 R. S.) — Die Ausgaben:

1324 N. S. (darunter für. Gehalte, Brennholz, Beköstigung des ganzen Personals u. s. w. 762 R., f. angekaufte Vank-billtts 304 N., Fuß- u. Körperbekleidung der Kinder 39 N.) — Das Saldo: 130 N. ^4 C. S. — Das ganze Verinögen d. Anstalt: 2113 R. 32 C. S. — I n diesem Jahre werden 61 Knaben in dies. Anst. freien Unterricht genießen.

Die Schule dieser Kleinkinder-Bewahr-An»

statt hat im, v. I . 1204 R. S. eingenommen, (darunter von der Sparkasse für 1843 und 1844 die durch Stände-Beschluß jährlich bewilligten 300 R., von dem Stadt-Cassa-Collegium die gleichfalls durch Stände-Beschluß zur innern Einrichtung der Schule bewilligten 200 N.). Die Ausga-ben belicftn sich auf 676 N. S. (Gehalte der Lehrer 312 R., Schulmatcrialien 73 N.). Saldo: 327 N. 7 7 C . S . — (Zusch. Nr. 3741.)

Am 12. Februar wurde die Kleinkmder-Bcwahr-Anstalt des Frauen-Vereins (die zweite in unserer Stadt) jenseits»

der Düna auf Hagcnhof, mit 30 Kindern, eröffnet, von denen 10 als Gräflich Borchsche Zöglinge verzeichnet stehen.

Der 12. März ist die Wiederkehr des Tages, an wel-chem vor 23 Jahren die V a u e r f r e i h c i t in ganz?iu-land promulgirt wurde und die am, 26. März 1819 Aller-höchst bestätigte Livländische Bauer-Verordnung definitive Gesetzeskraft erhielt,, nachdem am 6. Januar desselben Jah-res, in der Kronskirche zu St. Jacob in Riga die kirchliche Feier der Einführung der Bau erfrech cit begangen und eine siaatöbürgcxlichk Feier mit diesem festlichen Akte verbunden worden war.

165

Die SenatsZeitung Nr. 13 enthält: 1) eine im M i -nisterio der Volksausilärung angefertigte und nach Durch-sicht im Reichsrath am 9. Januar Allerhöchst bestätigte Verordnung über die P e n s i o n e n u. einmaligen Unter-stützungen für L e h r e r d e r E l e m e n t a r - S c h u l a n s t a l t e n des Ministeriums der Volksaufklärung, u. 2) yon dem M i -nister der Volksaufklärung vorgestellte und nach Durchsicht u. Ergänzung im Reichsrath unter dems. Dato Allerhöchst bestätigte Regeln über den Schutz der Rechte russischer u.

in Nußland sich aufhaltender Autoren von musicalischen Erzeugnissen.

Die St. Petersburgsche deutsche Handelszeitung liefert in Nr. 13 u. 14 eine im November v. I . , in einem Au-genblicke, wo die Verladungen noch nicht beendet waren, indem eine Anzahl von Schiffen, durch einen frühen Winter überrascht, noch nicht den Ausfluß der Düna erreicht hatten u. es noch von der Witterung abhängig war, ob sie das Meer gewinnen könnten, — geschriebene Ucbersicht der B e w e g u n g e n i n R i g a ' s H a n d e l im v. I . , u.in Nr.

13 eine am Schluß des Januars d. I . geschriebene Ueber-sicht des E i n f u h r h a n d e l s von R i g a im vor.Jahr — beide höchst interessant für die Handele-Statistik Niga's.

Nachdem der Besitzer der Güter A l t - N u r s i e und Q u e l l e n h o s , Herr Magnus v. Freymann, darum nachge-sucht, daß von dem ihm cigenthümlich gehörigen Gute Alt, Nursie die Gesinde Horsa, Hansi und Märdi mit dem Lan-deswerth von 128 Thlr. 44 Gr. und 47 männlichen u.

weibl. 43 Seelen abgctheilt und dem ihm ebenfalls gehö-rigen angränzenden Gute Quellcnhof zugeschrieben werden, dergestalt, daß künftighin bei allen gerichtlichen sowohl, als außergerichtlichen Verhandlungen und Repartitionen das Gut Alt-Nursie mit 6/y Haken und dcm Landeswcrthe von 497 Thlr. 41 Gr. mbst 187 männl. u. 192 weibl. See-len, und das Gut Quellenhof mit 2 ^ Haken und dem Landeswerthe von 202 Thlr. 8 Gr. nebst 82 männl. und 74 wcibl. Seelen in Anschlag gebracht werde: ist von Sei-ten der livländifchen Gouvernements - Regierung, nach vorgängiger Zustimmung des Landraths-Collegiums, solche A b t Heilung genehmigt worden. (Livl. Amts. B l . Nr. 18.)

G s t I ) l a n d.

R e v a l , den 12. Februar. Unterm 3. Decbr. v. I . hat der Hr. Collegien-Assessor Winkler aus Weissenftein in Nr. 3 und 6 des diesjährigen Inlands die, von dem dim.

Forstgeometer ic. Hrn. I . H. Schmidt hicselbst im vorigen IahrcherausgegebeneGeneralchartevon Ehstlandziem-lich tadelnd rezensirt, für den Gebrauch derselben gewarnt und sie der alten Mcllinfchcn Charte geradezu nachgesetzt.

Obgleich nun keinesweges behauptet werden kann, daß die Schmidtsche Charte durchaus ohne Mängel sei, — welches Meuschenwerk wäre dies wohl? — auch es mein Zweck nicht ist, die vom Hrn. ic. Winkler gerügten Spezialien zu vntheidigcn, so hat dieser doch unbeachtet gelassen, daß Hr.

Schmidt seine Charte eine „ G e n e r a l - " und keine „Spe-zial-Charte" genannt hat, obgleich sie auch letzteres nicht ganz uneigentlich mit vorstellt. Eine Spezialchartc soll allerdings das gegebene Terrain in seinen geringsten D e -t a i l s rich-tig und vollkommen genau dars-tellen, und der Ar-t Abweichungen von dieser Regel, wie sie Hr. Winkler an-geführt hat, machen eine solche Charte allerdings unbrauch-bar: die Forderungen an eine Generalcharte sind aber hauptsächlich an die genaue mathematisch-geographische Lage der Hauptgrenzen und an die richtige astronomische Bestimmung der wesentlichsten Hauptpunkte des ganzen vor-liegenden Landes gerichtet, und sind d»ese Wesentlichketten ganz erfüllt, so ist es kein begründeter Tadel, wenn auf einer solchen Generalcharte die Lage einzelner kleiner Feld-wege, Vächchens, Ortschaften u. dgl. Specialien nicht völlig genau, ja manche derselben vielleicht gar mcht verzeichnet sind. Daß aber der Schmidtschen G e n e r a l c h a r t e , in

1 6 6 ihrer Wesenheit als solche, nicht leicht ein Vorwurf wird gemacht werden können, unterliegt keinem Zweifel, wenn man weiß, welches außerordentliche Hülfsmittel dem Herrn Herausgeber zur Benutzung gestellt wurde, um das Haupt-netz seiner Charte in Grund zu legen, in welches er, — freilich nicht überall nach eigenen speciellen Messungen und Rccognoscirungen, sondern hauptsächlich aus den ihm zu Gebote gestandenen bisher bekannten Aufnahmen und Char-ten die Svczialien eintragen konnte. Die Mellinsche Charte ist also als Generalcharte mit der Schmidtschcn in gar keinen Vergleich zu stellen. Ohne der ersteren ihren ihr-zettigcn Werth absprechen zu. wollen, so ist sie doch mehr eme, nach dem Augcnmaaß projektirte, die geographische Lage, sowohl im Ganzen als der Spezialien gegen einander wenig berücksichtigende Nomenclatur, als eine geographische Charte zu nennen, während die Schmidtsche ein vollständig richtiges Bild von ganz Ehstlanb und dessen dargestellten Hauptpunkten giebt. Herr ic. Schmidt hat bei seinem müh-samen Unternehmen, dessen unausweichliche Schwierigkeiten er vorher vielleicht nicht ganz erwogen hatte, so viel mir bekannt, wahrlich keine Seide gesponnen, und es wäre traurig für ihn, wenn jetzt seine Arbeit, durch des Herrn:c.

Winkler's Authorität, obencin noch als total unbrauchbar ver-worfen werden könnte! — 5. —

N e v a l . Während der diesjährigen März-Saison werden im hiesigen T h e a t e r 16 dramatische Vorstellungen durch die Mitglieder vom Kaiserlichen deutschen Hoftheatcr zu St. Petersburg, die Damen Albrecht, Armand, G.raff und Müller, und die Herren Mohr, Müller, Sammt und Tollert stattfinden. Vom 4. März an wird, mit Ausnah-me des Bußtages, der Dl'cnsttage und Sonnabende, täglich bis zum 2S. März gespielt werden. (Reval. wöch. Nachr.

Nr. 9.-»

Nach einer Bekanntmachung der Aboer Dampfschifffahr tsGesellschaft wird das Dampfschiff „ F i n n l a n d " -vom Beginn der Schifffahrt an zwischen St. Petersburg, R e v a l und R i g a , die Dampfschiffe „Storfursten" und

«Fürst Menschikow" aber zwischen St. Petersburg und Stockholm und, wenn möglich, auch bis St. Petersburg gehen. — Die Preise der Plätze, zwischen Stockholm, Abo, Helsingfors und Neval sollen ermäßigt werden. (St.

Pctersb. d. Handl. Ztg. Nr. 13.)

C u V l a n d.

M i t a u , im Februar. Nachdem unter dem s. v. M . die Actionaire der M i t a u - R i gaschen Dampfschiff-f a h r t s - G esell sch aDampfschiff-f,t zum13. d. M . zu einer General-Ver-sammlung eingeladen waren, um die zcitherige Geschäfts-führung der Direktion zu beprüfen und sowohl die auf diese bezüglichen, als auch die für den fcrnern Geschäfts-Betneb erforderlichen Beschlüsse zu fassen, hat die demnach stattge-habte General-Versammlung beschlossen, die Frage, ob die zur Deckung der Kosten der Einrichtung noch erforderliche Summe durch Ausgabe von Actien, oder durch eine An-leihe unter Verpfändung des Eigentums der Gesellschaft, oder endlich durch Erhebung entsprechender Z»schuß-Procente von den Actionairen beschafft werden soll, — ingleichen die Frage wegen Quittirung der Direclion für das verflossene Jahr, und die Wahl einer neuen Dircction, — der Entschei-dung einer abermaligen General-Versammlung vorzubehal-ten. « Diese ist auf den 13. März angesetzt worden, und sollen dann die vorliegenden Gegenstände abgemacht werden, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Actionaire, da nach dem § ^8 der Allerh. best. Statuten die Gültigkeit der Beschlüsse an eine solche Zahl nicht gebunden. Seit dem 18. d. M . findet auch der Umtausch der bisherigen Inte-rims -Dm'ttungen gegen die Actien statt, jedoch nur gegen vollständige EinNeferung sämmtllcher über die verschiedenen Einzahlungen bisher erthcilter Interims-Quittungen. (Curl.

167 468

Amt- u. I n t . B l . Nr. Su. 44). — Ueber die bald zu be-ginnende Dampsschifffahrt zwischen Riga und Mitau auf den Flüssen Aa und Düna wurde bereits äm Schlüsse v. I . ein Reglement erlassen und in Nr. 1 des livl. Amtsblatts von d. I ^ zur allgemeinen Wissenschaft gebracht. Wir he<

bcn aus demselben hervor: § t . Die Dampfschiffe müssen in bestimmten Zeitperioden bestimmte Strecken des Flusses befahren, als worüber in den Gouv.-Zeitungen Publikation zu erlassen und außerdem auf den Anfahrten Bekanntma-chungen auszustellen sind, damit die Bootsleute erfahren, wenn und an welcher Stelle namentlich die Böte das Dampfschiff begegnen werden. § 2. Unterwegs müssen die Dampfschiffe immer eine Seite halten, und wenn sie einander begegnen, muß jedes Dampfschiff das andere links an sich vorbeipassiren lassen. 8 6> Wenn ein Dampfschiff Segel- oder Ruderböte begegnet, oder ihren Cours durch-schneiden muß, so ist das Dampfschiff jedenfalls verpflichtet sie vorbeizulassen lc. ß. 4. Wenn Böte das Dampfschiff Yassiren, so muß sich letzteres in einer sichern Entfernung von ihnen halten, sollte aber wegen Enge des Fahrwassers das Dampfschiff gezwungen seyn, nahe bei einem Bote vor-beizugehen, so muß es seine Kraft verringern oder ganz anhalten ic. § 6. Ein nicht mit Fracht, fondern m,t Pas-sagieren gehendes Dampfschiff muß auf jeden Fall die er-forderliche Quantität Ballast führen ic. H 7. Bei Nacht müssen auf dem Vordertheile des Dampfschiffes drei Feuer in Laternen brennen ic. § 9. Die Feuer werden auf zweier-lei Art an den Scgelstangen ausgestellt, und zwar: wenn die Dampfschiffe stromabwärts gehen, horizontal in einer Entfernung von 6 Fuß eines vom andern; gehen dagegen die Dampfschiffe stromaufwärts, so werden zwei Laternen in einer Entfernung von 6 Fuß einer von der andern ho-rizontal aufgehängt, und die dritte Laterne in derselben Ent-fernung unter einer der obern. § 10, wornach wegen des schmalen Fahrwassers auf der Düna die Dampfschifffahrt auf demselben bei Nacht gänzlich verboten ist. § 14. Die Fluß-Fahrzeuge auf der Aa müssen gleichfalls bei Nacht Feuer in einer Laterne ausstellen :c. §. t 2 u. 13 betreffen die Vorsichtsmaaßregeln gegen Feuersgefahr durch die mit dem Nauch ausgeworfen werdenden Funken, so wie bei der Anwendung von Hochdrnckmaschinen. §14. Die Dampf-schiffe müssen anhalten: in Mitau unterhalb der schwim-menden Brücke, dem Schlosse gegenüber, und in Riga in einer gehörigen Entfernung von den Anfahrten der übrigen See- und Flußfahrzcuge an einer, von der Lootscn-Innung anzuweisenden Stelle. 8 17. Die Aufsicht über die Erfül-lung aller, in diesen Ncgcln enhaltenen Verordnungen wird der Verwaltung des X I I . Bezirks der Wege- M d

Wasser-Communication übertragen.

L i b a u , d. 14. Febr. Ungeachtet einer guten Win-terbahn stellen sich doch keine Waaren-Zufuhren ein, denn leider ist die Getrcide-Aernte hier in jeder Hinsicht schlecht ausgefallen. An Roggen giebt es wenig und so leichte Waare, daß diese gar nicht zum Verschiffen verwandt wer-den kann, und selbst zum hiesigen Verbrauch muß man alten Roggen beimischen. I m Wilnaschen Gouvernement ist der Bedarf an Roggen so groß, daß man sich damit aus Kurland und Preußen versorgt. — Weizen wird hier zur Consumtion von Preußen bezogen. Von Gerste und Hafer zeigte sich auch noch wenig und werden auch diese Eetreidc-Sorten stark zum Branntweinbrennen verwandt.

Auch an Leinsaat und Flachs giebt es wenig, und so blicken dem Handel sehr trübe Aussichten entgegen, welche leider einen allgemeinen Einfluß nach sich ziehen. Eben so still bleibt es im geselligen Leben, und haben so manche

To-«s-Falle hier viele Familien in Trauer versetzt. ( B l . f.

St. u. L. Nr. 8.)

Universität«- und Gchulchronik

Der Lehrer der russischen Sprache am Rigaschen Gymnasium Osero w ist in dem Range eines Collegien^Secretairs bestätigt worden.

Attestate haben erhalten auf den Grad eines Privat - Erziehers:

Candidat der Philosophie Richard Moritz G o t t f r i e d aus Riga?

ti.ies Hauslehrers: I o h . Adolph T i e d j e n s und Ioh. Z i m f c aus Livland, und Fromhold Gustav H a s s e l b l a t t aus Esthland, eines stellvertretenden Hauslehrers: Wilhelm A n d l e r aus Würtemberg und Gottlieb B u r k h a r t aus der Provinz Sachsen, und ein« Hausieh»

rerin: die Fräulein Sophie B i e d e r m a n n und Bertha S t r u v e aus Dorpat, und die Demoisellet Pauline Eschholtz, Adelheid P a d o , Bertha Zilchert und Marie Beckmann aus Dorpat, Ida W i t t i c h aus Fellin, Marie Bertha G r ü n e r aus Curland und Christin« Eli«

sabeth Wiedemann aus Narva.

Im Dokument Das Inland Eine Wochenschrift (Seite 113-116)

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