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der Ersterm

Im Dokument Das Inland Eine Wochenschrift (Seite 31-34)

Kein Zweig der. Kultur eines Landes hängt mit den' Fortschritten der Agricultur so zusammen,.als die Verbes-serung der Commum'eations-Mittel durch Wege und Kanäle;, denn" wenn dir Erzeugnisse des Bodens nicht mit Bequem-.

lichkeit nach den Städten zur Consumtion oder zum Handel gebracht werden können, so verlieren sie einen großen Theil ihres Werthes, mit ihm, aber auch?dse Güter Verhältnis mäßig den ihrigen. Es^ift allgemein angenommen, daß die lohnendste Kultur immer der Ackerbau ist, weil Voden und Luft ohne Zuthun des Menschen mitarbeiten, bei Fa-briken und Mamifacluren aber alles auf eine technische Kunst beruht und diese kostbarer und auch anstrengender wirkt; allein wenn der Ackerbau für seine schwer zu trans-portircnden Objecte keine Communications - Mittel zum Welthandel, oder keine bevölkerten Städte zur. innern Con, sunttion derselben findet, und der Wcrth der Arbeit weit unter dem Verkaufswerthe der Vodencrzeugnisse zu stehen kömmt, so ist es kein Wunder, daß sich die Tätigkeit der erwerbenden und arbeitenden Klassen schon vor der Zeit der gewöhnlichen Entwickelungsperiodeu der Völker (die vom Ackerbau erst spät zur Fabrikmdustrie übergehen,) einer andem vorthcilhaftcrn Vcrwerchung der Arbeitskräfte so lange zuwendet, bis nicht den Nebenerzeugnissen ein Absatz, sei es zum auswärtigen Handel oder zur inncrn Consumtion, durch zunehmende Bevölkerung verschafft worden ist. —' Nußland hat cincn unendlichen Vorzug vor allen europäi-sche Ländern, indem die Natur durch den Winter für den Landtransport das thut, was alle Anstrengungen der Menschen durch kostbare Wcgeanlagcn in andern Ländern nicht zu thun vermögen. Seine Hauptaufgabe bleibt also immer

die Vervollkommnung seiner Kanal- und Fluß- Schifffahrt-Systeme, so wie auch um dcßhalb, weil diese in Massen, die Wege aber nur im Detail die Landeserzeugnisse dem Handel und der Consumtion zuführen. — Für ein Gen,' vcrnement wie Curland aber, das eine glückliche Lage an der Ostsee und daher einen Absatz für seine Erzeugnisse , zum- Wellhandel,.'zugleich aber auch eine so bedeutende Handelsstadt wie Riga zur innern Consumil'ou in der Nähe hat/7.'muß es vom größten Interesse sein, die Land- und Wasscrrommunicatiou, und crstere für alle Jahreszeiten, möglichst erleichtert und vervollkommnet zu sehen. — Wenn man von Bauten in den Höfen und in den Gesinden, von Brau- und Brennerei-Anlagen, von verbesserten Ackerbau, Weinen und durch Aufhebung der Leibeigenschaft verbessertem Zustande der Bauern u. s. w. spricht, und dabei einen Rückblick von circa 33 bis 60 Jahren zu machen im Stande ist, so wird man ein großes Fortschreiten in, Gesinnung und That nicht verkennen. Allein in keiner Hinsicht ist die Veränderung so auffallend groß und anschaulich, als in dem verbesserten Zustande unserer Landstraßen und Communi«

cationswege. Von den Chausseen durch tieMitausche und Illurtsche Hauptmannschaft kann ich- nicht sprechen, weil sie Staatsanlagen und nach andern Regeln und Principicn, als chi« bei'uns für die innere Wcge-Commum'cation gel-tenden, erbaut worden sind. Was diese aber, mit Inbe-griff qflex. großen .Communicationöstraßeu von der Gou-verncmentsstäbt Mitau nach allen Kreisstädten und Flecken, und die Communication der letztern wiederum unter ein-ander in den einzelnen Kirchspielen betrifft, so bin ich nach allen, eingeholten Erkundigungen und statistischen Nachrichten' der Uebcrzeugung, daß schwerlich ein Gouvernement im ganzen Reich, und selten ein Land von dieser' Größe und Bevölkerung in Europa, in seinem I n n e r n solche schön construirte und wohlerhaltene Commum'cations-Wege in allett Richtungen als das CurländischeGouvernement aufzuweisen ha-'

den dürfte. Die Beschaffenheit seines Bodens, der meistentheils guter Roggenboden und daher grandig ist, und seine meist ebene Lage mögen zu den guten Wegen auch das Ihrige beitragen, zumal in der Mitauschen Oberhauptmannschaft, wo der Boden mehr aus strengem Lehm besteht, ohngeachtet Ver nachdrücklichsten Oberaufsicht die Wege im Verhaltniß auch noch nicht in den Normal-Zustand gebracht sind, jedoch die größere Fuhrenfrequcnz in der Nähe der Gouvernements-Stadt, die dadurch schwieriger werdende Unterhaltung und die im Winter der entfernten Holzanfuhr und nicht der Wegeremonte zuzuwendende Kraft und Zeit, auch ihren Zu-stand niemals so wie in den andern Oberhauptmannschaften vervollkommnen lassen wird; allein ich finde die Haupt-Ursache der guten Qualität in dem e i g e n t h ü m l i c h e n Gesetze der Provinz in Betreff der Wegereparatur und in der in neuerer Zeit geschehenen strengern Handhabung seiner Vorschriften begründet.

Ohne Ausnahme der großen Heer- und Communica, tionsstraßen, selbst nicht der Poststraßen, ehe die Chausseen errichtet waren, sind nämlich nach § 130 der Curländischen Statuten von 4617 und der darauf begründeten Wege« und Bauer-Ordnung von 1801 und 1817 ein jeder Grundherr und die zu den Gütern gehörenden Gemeinden verpflichtet, ihre Wege, Brücken und Fähren in gutem Zustande zu er-halten, und bleiben dafür verantwortlich. Nach dem rö-mischen Rechte gehören die Heerstraßen zu den rvdu» pu-dliois und ihre Unterhaltung zur Slaatslast, so wie das teutsche Recht (s. Runde's Privatrecht § 126) diese Grund-sätze adoptirt hat. Nach unfern Reichsgesetzen sind sie ein Gegenstand der Communal- oder der Gouvernemcntsver-Pflichtungen, wo nicht die Unterhaltung einzelner Neichs-Chausssen zu dem Nessort des allgemeinen Staatsschatzes gehört, und hier wiederum die Grundsätze des römischen und Mtschcn Rechts mit unferm Neichsrcchte übereinstimmen. — Nm aber ein Land nach allen möglichen Richtungen mit guten Wegen zu durchkreuzen und dadurch den Reisenden und dem Landmanne für die i n n e r e Communication die höchst mögliche Erleichterung zu verschaffen, scheint mir, wie es auch der Erfolg lehrt, kein Gesetz wirksamer als das llurländische Provincialrecht gewesen zu sein.

Wenn man nach den obcitirten allgemeinen Rechten die Heerstraßen zu den redug pudüci» rechnet, so dürften frei«

lich die Curländischen Provincial, Gesetze manchen Sirauß mit den theoretischen Verfechtern jener Rechte zu bestehen haben, weil sie einwenden könnten, a) daß eine r e , publica nicht von einem Privatmanne sondern vom Staate unter-halten werden müßte, auch das Curländische Provincial-recht eine Ungleichartigkeit der Verpflichtungen zulasse, indem d) ein Gut durch seine Lag« eine unverhältnißmäßig große, das andere dagegen keine oder nur «ine sehr kleine

Wege-strecke zu unterhalten haben könne, und man von zufälligen Ortlickkeiten keine Staatsonera abhängig machen müsse. — Was die r«8 pudliea betrifft, so klingt dies besser in der Theorie als in der Praris, denn das römische und, teutsche Recht geben zu, daß nicht a l l e Wege re» pudlicae sind, und daß die Communal- und Dorfwege von den resp. Ge-meinden auf ihre eigene Kosten erhalten werden müßten.

Wenn demnach wieder erst die Praris eine Entscheidung treffen und bestimmen soll, ob der Weg öffentlich oder pri-vat, und je nachdem durch allgemeine oder grundherrliche Leistung zu unterhalten ist, so wird erstens sehr viel der menschlichen Willkür überlassen bleiben, und jener Rechts-grundsatz, daß die öffentlichen Wege auch nur auf allge, meine Kosten zu unterhalten sind, in der PrariS viele An-fechtungen erleiden, und zweitens wird auch dadurch die Ungleichartigst der Verpflichtungen hinsichtlich der z u r P r i v a t u n t e r h a l t u n g ü b r i g b l e i b e n d e n D o r f - und Communal-Wcge für die Grundbesitzer keineswegs gehoben sein, und diese Inconvenienz, wenn sie überhaupt eine ist, wird in jenen Ländern nach manch evörtlichkeit des Grund-besitzes nicht weniger als in Curland Statt finden. Auch kann nicht unbemerkt gelassen werden, daß die Ausdehnung der Grenzen gewöhnlich mit der Kraft und Bevölkerung der Gemeinden im Verhältniß steht, und daß nur die zu«

fällige Lage des Guts, wie der Weg dasselbe durchschneidet, eine Ungleichartigkeit der Verpflichtung hervorbringen kann, und daß diese Verpflichtungen sich auch mit manchen Vor-theilen compensirt haben, die solche mehr belastete Güter z. V , durch die Anlagen von Krügen, und Schenken an den Nevisionsstraßen, genossen und noch genießen. Die Güte eines Gesetzes ist übrigens nach dem bewährten Erfolg für das Allgemeine, und wenigir nachdem, wie es einen Ein-zelnen drückt oder zusagt, zu beurtheilen, so wie Localitäten, Sitten und Gebräuche von jeher eine Hauptrolle bei allen Legislationcn gespielt, und nicht weniger als abstracte Rechts-grundsätze Berücksichtigung gefunden haben.

Nachdem nun durch die Errichtung der beiden Chausseen auf den Poststraßen, deren Anlage und Unterhaltungö.Kosten auf Rechnung der allgemeinen Landesleistungen bestritten werden, auch die Theoretiker des römischen und teutschen Rechts für Curland ihre Genugthuung werden erhalten ha-ben ; so sind die übrigen Wege ohne Ausnahme zum Res-sort der Privatunterhaltung geblieben, und nur dieser im Gesetze von Alters her ausgesprochenen Verpflichtung ver-danken wir die Vortrefflichkcit unserer innern Landwege-Communication. Die folgenden Betrachtungen werden dies einem Jeden, der auch nicht in Curland einheimisch ist, mehr anschaulich machen.

1 ) Bei allen Realleistungen ist es nämlich eine Haupt, bedingung des günstigen Erfolges, daß bei ihrer Ausführung

so w e n i g Zeit als möglich verloren geht, und so v i e l als möglich Centralpunkte ihrer Aufsicht und Controlle Statt finden. Beides wird durch die Verpflichtungen der Gemeinden, ihre Wege, Brücken und Fähren in eigener Grenze zu machen und zu unterhalten, im vollsten Maaße erreicht. Die Nähe des Weges in eigener Grenze läßt keine Zeit den Gütern zum Hinstellen ihrer Fuhren, ihn jährlich in vorgeschriebener Art mit Kicßgrand («0 Fuß pr. Gesindes-wirth höchstens) zu beführen, verloren gehen, die von den Gütern selbst bis zur ersten Wegerevision im Map eines jeden Jahres zu bestimmende Zeit der Grandfuhr läßt gerade eine solche auswählen, welche der Gemeinde am wenigsten nachtheilig für ihre andern ökonomischen Ar-beiten ist. Gemeinde und Gutsherr haben selbst das größte Interesse, daß diese Arbeit so schnell und so gut als möglich bewerkstelligt werde, damit sie in crsterer Hinsicht zu an-dern Arbeiten wieder gelangen können, und in letzterer von den Wegerevibeuten nicht gestraft werden mögen. Sobald der Weg in vollkommen guten Zustand gebracht, nämlich ein zu beiden Seiten mit Abzugsgräben versehener, mit einer dicken Schicht Grand überschütteter, glattgefahrener>

in der Mitte etwas erhsheter trockener Damm geworden ist,, ist die jährliche Remonte auch leichter und darf oft ganz unterlassen werden. Ein Jeder sucht also zu seiner eigenen Bequemlichkeit seinen Weg, als sein Eigcnthum, r<:8 privaw und nicht pudliea, in diesen Normal-Zustaud sobald als möglich zu bringen und zu erhalten.

Wenn aber Güter zur Unterhaltung öffentlicher Wege mit Realleistungen zu denselben gemeinschaftlich repartirt werden, so ist es nicht möglich, auch die Entfernungen eben so wie die Wegstrecken alle auszugleichen, und den von den rcpartirtcn Wegcftreckcn entfernter liegenden Gütern geht eine Menge Arbeitskraft, bis die Fuhren zum Orte ihrer Bestimmung gelangen, verloren, und was demnach e i n i g e Güter gewinnen, verlieren wiederum a n d e r e , aber nur auf verschiedene Weise, und das Gleichgewicht der öffent-lichen Wegbau-Lastcn stellt sich dennoch nicht h e r ; auch liegen alsdann die Ccntral-Punkte der Aufsicht nicht so un-mittelbar bei den Gütern und ihre Einwirkung ist weniger nachdrücklich. Will man aber die öffentlichen Land- und Heerstraßen durch gemicthete Arbeiter oder für Geld unter-halten lassen> so wirb die Unterhaltung unendlich theurer zu stehen kommen, weil jeder Unteruchmer. seinen Vorcheil erstlich für sich abnimmt, und dann zweitens die Zahlenden im Verhältnis) der für Geld Arbeitenden ihre Kräfte nicht gleichmäßig vcrwerthcn können, und daher der Umfang der öffentlichen Nevisionswcge entweder sehr gering, oder un-verhältuißmäßig drückend belastend für die übrigen blos zahlenden Bewohner einer und derselben Provinz sein müßte.

» 2) Wo die kand- und Heerstraßen' geseilt der allge-meinen und Privatunterhaltung zugewiesen sind, da wendet sich die obrigkeitliche Controlle und Aufsicht auch hauptsäch-lich der erstern zu, und jemehr die Kräfte für jene ange, spannt werden, desto mehr werden sie für diese geschwächt, vorausgesetzt nämlich, daß in solchen Provinzen überhaupt die Communal- und Dorfwege zum inncrn Verkehr noch ei, ner besondern obrigkeitlichen Controlle alsdann unterworfen bleiben. I n Curland aber, wo das ganze Land von Nevisions-wegen durchkreuzt und durchschnitten ist, und alle Gutsbe»

siyer und alle Laudpolizeibehördcn, sie mögen in einem dem Verkehr entfernten oder unmittelbar demselben unterzogenen Theil der Provinz liegen, ein gleiches Interesse und gleiche Verantwortlichkeit für die Woge haben, kann jene Incon-venienz nicht eintreten, und bei uus ist es ganz gleich wo man führt; im Gcgentheil, die kleinern Straßen im Innern des Landes sind besser als die großen, weil sie weniger be-fahren und dadurch weniger abgenutzt werden.

3) Es wird parador erscheinen, ist aber um deshalb nicht weniger wahr, daß die bei der ursprünglichen Ema-nation des Provincial-Gesetzes vor Jahrhunderten die Grundbesitzer ungleich getroffen und daher auch gewiß zu manchen Beschwerden Veranlassung gegeben habende Be?

lastung des Wegebaues gerade die Hauptursachcn der jetzt im Gouvernement überall so zahlreich verbreiteten Rcvisions-wege geworden ist; denn dadurch, daß in alter barbarischer Zeit nur wenige der obrigkeitlichen Controlle unterworfene Hauptstraßen en'stirten, waren also eine Menge Güter von der Wegcuntcrhalttmg ganz befreit, und höchstens sorgte man dafür, daß bei der Passage der Wege, Brücken und Fähren das Leben der Reisenden nicht gefährdet wurde.

Die an den Hauptstraßen liegenden Güter hatten dagegen allein die Last. Die Praris oder die Anwendung des Ge-setzes mit der stets anregenden Eifersucht der Nachbaren und dem steigenden Vcdürfniß suchten daher eine Ausglei-chung für die nach dem damaligen Zustande der Provinz allerdings r a t i o n e l l fehlerhafte gesetzliche Bestimmung zu finden. Diese Ausgleichung bestand aber nur in der suc-cessiven Errichtung eines Ncvisionsweges nach dem andern, damit ein jedes Gut sein Onus für die Wegebaulasten zu tragen bekomme, und so umzog sich allmählig das ganze fand wie mit einem Netz von Revisionswcgen, die in der neucrn Zeit aber erst ihre obgcdachte und im ganzen Gou, pernement gleichartige Construction erhalten haben^und sich bei den großen die GouvernementZstadt mit den Kreisstädten verbindenden Straßen nur durch eine etwas größere Breite, aber keineswegs durch eine weniger sorgfältige Unterhaltung, unterscheiden. M i t Inbegriff der Kirchenwege, die alle 3 Jahre nur revidirt und nicht so sorgfältig unterhalten werden, sind nach einer vor einiger Zeit veranstalteten Ve?«

8 Messung an Revisionswegen vorhanden in der

Oberhaupt-Mannschaft: Selburg . . ^322^4 Werfte.

Dlitau . « 0 1 " / Tuckum. . .

Golbingen. .

Hasenpoch. .

Summa 63t8'/z Werfte.

Die den Städten zur Unterhaltung competirenden Wege - Contingente sind hier nicht mitgerechnet.- Nun haben wir, nach der letzten Seelenrevision, 2<»t,276 männ-liche Seelen auf Krons- und Privatgütern, davon.Ae Hälftt/

also H00,S38 Seelen, als arbeitsfähig zu rechnen sind.

Diese Zahl mit 63t8 Werfte dividirt giebt das Resultats daß H3zz^ arbeitsfähige Menschen eine Werfte, oder tt0'/H derselben eine Meile im Durchschnitte wie obgedacht zu un-terhalten haben. M a n könnte es nicht glauben, wenn man nicht Zahlen vor sich hätte. Außerdem betragen die Chaus-seen bei Dünaburg 20 und bei Mitau ^H Vü Werfte. Nach den vorletzten Torgen kostete ihre jährliche Unterhaltung inklusive Vorschuß - Renten 22,730 R. S . M . Dies auf 238,790 steuerpflichtige Seelen repartirt, welche nach dem Obigen schon die enorme Last der Realwegeremonte tragen, giebt wieder per Kopf 9'/ü Cop. S . M . baarer Abgaben für die Wege, Gegenwärtig kann also zweckmäßig nur von Erhaltung der bestehenden oder nach Umständen von Verringerung der Revisionswege, und nicht von ihrer Ver, mehrung die Rede sein; auch sprechen sich, um die Gemein-den Zicht zu sehr zu belasten, die Entscheidungen der Obrig-keit in steter Vernu'ttelung der Adels.Repräscntation in vor-kommenden in Frage gestellten Fällen für diese Grundsätze gewöhnlich aus.

" (Schluß folgt.)

Im Dokument Das Inland Eine Wochenschrift (Seite 31-34)

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