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Die deliberative und die gerichtliche Redegattung

Im Dokument Lob und Tadel bei Aristoteles (Seite 19-27)

I. Was sind Lob und Tadel?

3. Die deliberative und die gerichtliche Redegattung

In Rhet. I 3. behauptet Aristoteles, dass jede partikuläre Rede unabhängig von ihrer jeweiligen Redegattung aus drei Elementen bestehe: Dem Redner, das, worüber er redet, (peri\ ou=( le/gei) d.h. das Objekt oder Thema der Rede und dem Adressaten der Rede. Aristoteles fügt hinzu, das spezifische Ziel (te/loj) einer partikulären Rede entscheide sich im Hinblick auf den jeweiligen Adressaten27. Außerdem gehöre zu jeder Redegattung — und folgerichtig zu jeder partikulären Rede innerhalb einer Redegattung — ein spezifisches Tempus: Zur deliberativen Redegattung gehört die Zukunft; zur gerichtlichen Redegattung die Vergangenheit; und zur epideiktischen Redegattung die Gegenwart28. Besonders wichtig für die Bestimmung einer Redegattung und zugleich besonders problematisch ist der Begriff des Zieles. Aristoteles nennt die spezifischen Ziele jeder Redegattung. Die Ziele, die zur Gattung der deliberativen Rede gehören, sind das Nützliche (to\ sumfe/ron) und das Schädliche (to\

blabero/n); die Ziele der gerichtlichen Redegattung sind das Gerechte (to\ di/kaion) und das Ungerechte (to\ a)/dikon). Und die Ziele der epideiktischen Redegattung sind das Schöne (to\ kalo/n) und das Hässliche (to\ ai)sxro/n)29.

Im Hinblick auf diese Klassifikation dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass Aristoteles hier unter „Ziel“ nicht den jeweiligen Endzweck 27 su/gkeitai me\n ga\r e)k triw=n o( lo/goj, e)/k te tou= le/gontoj kai\ peri\ ou(= le/gei kai\ pro\j o(/n, kai\ to\ te/loj pro\j tou=to/n e)stin, le/gw de\ to\n a)kroath/n. Rhet. I, 3 1358a37-1358b2. „Aus dreierlei nämlich ist eine Rede zusammengesetzt: aus einem Redner, dem Gegenstand, über den er redet und demjenigen, zu dem er redet; und das Ziel bezieht sich auf diesen Letzteren, ich meine den Hörer.“

28 Vgl. Rhet. 1358b13-20.

29 Vgl. Rhet. 1358b20-29.

einer Redegattung versteht. Dies scheint mir aus zwei Gründen klar:

Zum einen haben alle drei Redegattungen letztendlich einen gleichen Endzweck, nämlich die Hörerschaft zu überzeugen. Zum anderen ist es absurd anzunehmen, dass ein Redner mit einer spezifischen Rede zwei entgegengesetzte Ziele verfolgen kann. Ein Redner will nicht z.B. seine Hörerschaft davon überzeugen, dass eine bestimmte Handlung bzw.

Entscheidung gleichzeitig und unter derselben Perspektive nützlich und schädlich ist. Insofern zielt der Redner bei der deliberativen Redegattung nicht gleichzeitig auf das Nützliche und das Schädliche. Dasselbe gilt für die zwei anderen konzeptuellen Paare, die Ziele der anderen Redegattungen sind. Wie aber ist dann der Begriff von Ziel zu interpretieren? Dieser Begriff des Zieles und die einzelnen erwähnten Ziele werden am besten im Zusammenhang mit den Elementen ihrer eigenen Redegattung verständlich. Fangen wir also mit der deliberativen Rede an.

Die deliberative Redegattung besteht aus zwei Arten von Sprachhandlungen — das Zuraten (h( protroph/) und das Abraten (h( a)potroph/)30. Beide Sprachhandlungen schließt Aristoteles unter dem Namen „sumbouleutiko/n“ zusammen. Dieses Wort wird aus dem Substantiv sumboulh/ („Beratung“ oder „Deliberation“) oder aus dem Verb sumbouleu/w („beraten“, „beratschlagen“) abgeleitet. Zu deliberieren impliziert deshalb Gründe vorzubringen, die für und gegen etwas sprechen. Es fehlt noch die Bestimmung des Themas und des Ortes der deliberativen Reden.

Die deliberativen Reden finden in der Volksversammlung statt. Die

30 Vgl. Rhet. 1358b8-10.

Adressaten der deliberativen Reden sind die Mitglieder der Volksversammlung. In der antiken athenischen Demokratie wurden die wichtigsten politischen Entscheidungen durch Abstimmung der Bürger in der Volksversammlung getroffen. Bei jedem Entscheidungsprozess versuchten verschiedene Redner, die übrigen Bürger für die eigene Ansicht zu gewinnen, bevor es zur Stimmabgabe kam. Prinzipiell konnte jeder Bürger seine Meinung äußern, um einen bestimmten Handlungskurs vorzuschlagen bzw. einen Plan oder einen Rat anzubieten. Die Redner konnten auch Vorschläge anderer Redner kritisieren31. Die deliberative Redegattung besteht, wie gesagt, aus dem Zuraten (h( protroph/) und dem Abraten (h( a)potroph/). Ziel des Zuratens ist zu zeigen, worin das Nützliche (to\ sumfe/ron) für die Polis liegt bzw., welche Entscheidung die beste für die Interessen der Polis ist. Ziel des Abratens ist dagegen zu zeigen, welche Handlungen zu vermeiden sind oder anders formuliert, worin das Schädliche (to\ blabero/n) für die Polis liegt32.

Das Nützliche und das Schädliche sind die Ziele der Deliberation, weil vermittels der Deliberation die Bürger bestimmen wollen, was schädlich und was nützlich für die Polis ist. Das Nützliche und das Schädliche sind die Kriterien für die Evaluierung jeden Rates. Sie sind die Orientierungspunkte für die Argumentation der Redner. Aristoteles betont, dass andere Kriterien, wie das Schöne oder das Gerechte, keinen Platz in der Deliberation finden sollten33. Die Redegattung der Deliberation hat also zwei Orientierungspunkte, das Nützliche und das Schädliche, die Aristoteles „Ziele“ nennt. Der Redner in der Volksversammlung will keinen Vortrag über die Begriffe der Nützlichkeit und Schädlichkeit halten.

31 Über die athenische Volksversammlung siehe Hansen (1995) S. 128-153.

Man muss aber merken, dass Hansen die epideiktische Rede irrtümlicherweise als Prunkrede versteht, vgl. Idem. 147. Siehe über die athenische Volksversammlung auch Aristoteles/Rapp (2002) B1. S.197-204.

32 Vgl. Rhet. 1358b20-25.

33 Vgl. Rhet. 1358b29-37.

Vielmehr will er überzeugend dafür plädieren, dass sein spezifischer Vorschlag das Beste im Hinblick auf die Verfolgung des Nützlichen ist und zugleich, dass die anderen Vorschläge schädlich sind. Ungeachtet dieser Orientierungspunkte ist es das eigentliche Ziel des Redners, die Volksversammlung für seine Ansicht zu gewinnen.

Bezüglich der Zeit beziehen sich die deliberativen Reden auf die Zukunft.

Die Mitglieder der Volksversammlung entscheiden wörtlich „über zukünftige Dinge“ (o( me\n peri\ tw=n mello/ntwn kri/nwn o( e)kklhsiasth/j) und diskutieren über „das Mögliche“ (ta\ dunata/), d.h. über mögliche Handlungsverläufe für die Zukunft34. Über die Vergangenheit und über das, was unmöglich ist, gibt es keine Deliberation35. Die Bürger wollen z.B. entscheiden, ob sie die Grenznachbarn in die Sklaverei führen sollen. Und im Hinblick auf diese Frage geben die Redner ihren Rat. So viel müssen wir über die deliberative Rede wissen. Kommen wir als Nächstes zur gerichtlichen Redegattung.

Die gerichtliche Redegattung nennt Aristoteles „to\ dikaniko/n“36. Mit dieser Bezeichnung bezieht sich Aristoteles auf das Substantiv

„h( di/kh“. Dieses Wort bedeutet u.a. „der gerichtliche Prozess“. Zur gerichtlichen Redegattung gehören die Reden der streitenden Parteien vor Gericht. Die Adressaten der gerichtlichen Reden sind die Richter. Zeitlich orientieren sich die Reden der streitenden Parteien auf die Vergangenheit.

Denn der Angeklagte wird wegen seiner Taten angeklagt und diese Taten liegen notwendigerweise in der Vergangenheit. Zu einem gerichtlichen Prozess gehören demgemäß die Anklage (h( kathgori/a) und die 34 Vgl. Rhet. I 3, 1358b4-5.

35 Vgl. u.ä. Rhet. I, 3 1359a11-16.

36 Vgl. Rhet. 1358b7.

Verteidigung (h( a)pologi/a). Ähnlich wie beim Zu- und Abraten werden auch beim Anklagen und Verteidigen Gründe vorgebracht. Jedoch richten sie sich jeweils nach völlig verschiedenen Kriterien und behandeln jeweils völlig verschiedene Objekte: Beim Gericht geht es nicht um das Empfehlen oder das Abraten von zukünftigen Handlungsabläufe, sondern um die Beurteilung vergangener Taten. Und das Getane wird nicht gemäß der Nützlichkeit oder der Schädlichkeit beurteilt, sondern gemäß der Gerechtigkeit und der Ungerechtigkeit. Die Ziele oder Orientierungspunkte der gerichtlichen Reden sind deshalb das Gerechte (to\ di/kaion) und das Ungerechte (to\ a)/dikon)37.

In Rhet I 10. analysiert Aristoteles im Detail die Art und Weise, in der der Ankläger und der Verteidiger ihre jeweilige Rechtssache aufbauen müssen. Hier ist es angebracht, auf die Gründe des unrechten Handelns aufmerksam zu machen.

Unrechttun bedeutet, jemandem absichtlich und gegen das Gesetz Schaden zuzufügen38. Um die Absichtlichkeit der schädlichen Handlung zu beweisen, muss der Ankläger zeigen, dass es sich für den Angeklagten lohnte, die unrechte Tat zu begehen. Dagegen muss der Verteidiger beweisen, dass der Angeklagte von der unrechten Tat nicht profitiert hat, um die Absichtlichkeit der Tat zu bestreiten. Für Ankläger und Verteidiger ist es deshalb in gleicher Weise von enormer Bedeutung, diejenigen Gründe zu kennen, die die Menschen zum unrechten Handeln motivieren, wie Aristoteles feststellt:

„Zuerst lass uns unterscheiden, nach welchen Dingen diejenigen streben, die zum Unrechttun greifen; und [lass uns auch unterscheiden], wie beschaffen die Dinge sind, die sie vermeiden, indem sie zum Unrechttun greifen. Denn offenbar ist es für den Ankläger notwendig zu betrachten, wie und auf welche Weise 37 Vgl. Rhet. 1358b10-11, 1358b15-17, 1358b25-27.

38 Vgl. Rhet. 1368b6-7.

diejenigen Motive im Angeklagten zu finden sind, aufgrund deren alle Menschen sich anreizen lassen, um ihren Nächsten Unrecht zuzufügen. Für den Verteidiger ist es dagegen notwendig zu betrachten, wie und auf welche Weise [zu beweisen ist], dass diese Motive im Angeklagten nicht zu finden sind.“39

Aristoteles formuliert die Frage nach den Motiven des Unrechthandelns in Rhet. I 10. Und in Rhet. I 11. macht er eine ausführliche Analyse der Lust und der Dinge, die normalerweise Lust verursachen als Motive des Unrechthandelns. Die Verfolgung der Lust und das Vermeiden des Schmerzes sind die gewöhnlichsten Motive hinter einer unrechten Tat und nicht das Nützliche und das Schädliche. Denn gerade eine Person, die häufig Unrecht tut, bestimmt das Nützliche und Schädliche gemäß der Lust und dem Schmerz. Sie sieht nämlich als nützlich an, was Mittel zur Lust ist und als schädlich, was zum Schmerz führt. In Rhet. I 1369a9 bringt Aristoteles ein Paradebeispiel, das für diese Idee spricht. Bezüglich der Zügellosen, d.h. Menschen, die das Verfolgen der körperlichen Lust über alles stellen, behauptet Aristoteles:

„Manchmal tun nämlich auch die Zügellosen nützliche Handlungen.

Allerdings tun sie diese nützlichen Handlungen nicht um des Nützlichseins (to\ sumfe/rein), sondern um der Lust willen.“40

Die Lust als Hauptursache des Unrechttuns wird auch in EN suggeriert.

Gemäß der EN ist es nämlich ein Merkmal des schlechten Menschen aufgrund der Lust falsch zu handeln:

„Nach drei Dingen richtet sich also das Wählen und nach drei Dingen das Vermeiden: nach dem Schönen, dem Nützlichen und dem Lustvollen; und ihren jeweiligen Gegensätzen, dem Hässlichen, dem

39 Rhet. I 10, 1368b28-32. Ich lasse hier den Text auf Original, weil es nicht so leicht zu übersetzen ist: prw=ton me\n ou)=n dielw/meqa ti/nwn o)rego/menoi kai\ poi=a feu/gontej e)gxeirou=sin a)dikei=n:

dh=lon ga\r w(j tw=| me\n kathgorou=nti po/sa kai\ poi=a tou/twn u(pa/rxei tw=| a)ntidi/k% skepte/on, w(=n e)fie/menoi pa/ntej tou\j plhsi/on a)dikou=si, tw=| de\ a)pologoume/n% poi=a kai\ po/sa tou/twn ou)x u(pa/rxei.

40 Rhet. 1369a9-11.

Schädlichen und dem Schmerzvollen. Über alle diese Dinge also ist der gute Mensch jemand, der richtig entscheidet, der schlechte Mensch aber jemand, der falsch entscheidet. Vor allem gilt dies im Hinblick auf die Lust.“41

Warum ist aber die Beziehung der Lust zu der Ungerechtigkeit von Bedeutung für das Thema Lob und Tadel? Die Antwort ist, dass für das richtige Zuteilen von Lob oder Tadel sowohl der Umgang mit der Lust und dem Schmerz als auch das Handeln gemäß der Gerechtigkeit oder das Handeln gemäß der Ungerechtigkeit von entscheidender Bedeutung sind.

Im Bereich des Lobens ist es ein Hauptmerkmal des guten Menschen, dass er richtig mit Lüsten und Schmerzen umzugehen vermag. Und diese Haltung des guten Menschen gegenüber der Lust ist im höchsten Maße lobenswert. Auch die Gerechtigkeit ist für Aristoteles besonders lobenswert, weil sie als solche und ihrer Konsequenzen wegen gut ist.

Wir werden im nächsten Kapitel sehen, dass die Gerechtigkeit zu den schönen Dingen gezählt wird, gerade weil sie sowohl als solche als auch ihrer Konsequenzen wegen gut ist. Demgemäß werden wir beim Besprechen des Tadels im dritten Kapitel sehen, dass die Haltung der Zügellosen gegenüber der Lust bzw. dem Schmerz höchst tadelnswert ist und dass die Ungerechtigkeit ebenso mit Recht getadelt wird.

Darüber hinaus stehen das Lust- und das Schmerzvolle als Handlungsgründe oft in direkter Konkurrenz zum Streben nach dem Schönen, wie Aristoteles in der EN sagt:

„Aufgrund der Lust tun wir schlechte Handlungen (ta\ fau=la), aufgrund des Schmerzes unterlassen wir schöne Handlungen (tw=n kalw=n bzw. ta\ ka/la).“42.

41 EN 1104b30-32..

42 EN. 1104B9-11. „tw=n kalw=n“ übersetzt hier Wolf irrtümlicherweise als „das Gute“. Zu Begründung heißt es: „Kalos ist wie agathos ein allgemeines Wertwort, wobei beide Wörter unterschiedliche Bedeutungsaspekte haben, in manchen

Diese Konkurrenz zwischen dem Schönen und dem Lustvollen werde ich in den letzten beiden Kapiteln meiner Arbeit behandeln: Wer um des Schönen willen große Schmerzen erträgt, verdient Lob im höchsten Maß, wie wir im vierten Kapitel sehen werden. Und im fünften Kapitel werden wir sehen, auf welche Art und Weise dem Schönen der Vorzug vor der Lust zugeben ist. Jetzt müssen wir die epideiktische Redegattung analysieren und dabei das wichtigste konzeptuelle Paar für Lob und Tadel untersuchen — das Paar des Schönen und des Hässlichen.

Kontexten aber auch austauschbar sind. Agathos betont den Aspekt der Nützlichkeit und Brauchbarkeit, der Förderlichkeit für ein Ziel (bei Sachen) bzw.

der Tauglichkeit für eine Aufgabe (bei Personen), der substantivierte Ausdruck to agathon bezeichnet das Strebensziel, ta agatha die Güter, deren Vorhandensein das Leben befriedigend macht. Kalos betont dagegen mehr den inhärenten Wert von etwas, der aber so verstanden wird, dass etwas durch seine intrinsische Qualität gerade zu etwas wird, was Attraktivität oder Glanz besitzt, auf diese Weise motiviert und zum Strebensziel wird.“ Siehe Aristoteles/Wolft (2006) S.

353-54. Selbst wenn dieser Unterschied richtig ist, passt die Übersetzung „das Gute“ für tw=n kalw=n bzw. ta\ ka/la hier auf zwei Gründen allenfalls nicht.

Zunächst ist es nicht klar, warum jemand aufgrund des Schmerzes auf die Güter,

„deren Vorhandensein das Leben befriedigend macht“, verzichten sollte, da dieser Verzicht im großen Schmerz resultiert. Das Essen z.B. macht das Leben befriedigend. Was würde denn bedeutet, auf das Essen aufgrund des Schmerzes zu verzichten? Gerade im Verzicht auf das Essen besteht der Schmerz.

Andererseits indem Wolf anstatt des Schönen bzw. der schönen Handlungen, über das Gute spricht, blendet ihre Übersetzung das begriffliche Netz völlig aus, zu dem sowohl das Schöne, als auch das Lust- und das Schmerzvolle gehören, Aristoteles will zeigen, dass bei den menschlichen Entscheidungen das Lustvolle oft die Oberhand über das Schöne gewinnt. Das Lustvolle ist zweifellos in bestimmter Hinsicht immer gut: Wer sich aufgrund des Schmerzes gegen das Schöne entscheidet, entscheidet sich auch für etwas Gutes, nämlich für das Vermeiden des Schmerzes. Aristoteles sagt keineswegs, dass die Menschen aufgrund des Schmerzes auf das Gute im Allgemeinen verzichten, sondern dass sie aufgrund des Schmerzes auf das Schöne verzichten. Das begriffliche Netz wird von Aristoteles wenige Linie später erwähnt, vgl. EN 1104b30-32.

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