• Keine Ergebnisse gefunden

Masterarbeit. Zur Erlangung des akademischen Grades. Master of Arts in Social Sciences

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Masterarbeit. Zur Erlangung des akademischen Grades. Master of Arts in Social Sciences"

Copied!
95
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Konzeptionelle Einbettung von "Bildung" in beratenden Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe

-Wohnungslos und Bildung, eine Herausforderung für die beratende Soziale Arbeit?-

Conceptual embedding of "education" in consultative institutions of the Viennese Assistance to the Homeless

-homelessness and education, a challenge for the consultative social work?-

Masterarbeit

Zur Erlangung des akademischen Grades

Master of Arts in Social Sciences

der Fachhochschule FH Campus Wien

Masterstudiengang: Sozialraumorientierte und klinische Soziale Arbeit

Vorgelegt von:

Anna-Maria Wesemann, BA

Personenkennzeichen:

1510534088

Erstbetreuerin / Erstbegutachterin:

FH-Prof.in Mag.a Judith Haberhauer

Zweitbetreuer / Zweitbegutachter:

FH-Prof. Mag. Dr. Andreas Bengesser

Eingereicht am:

03.05.2018

(2)

Erklärung:

Ich erkläre, dass die vorliegende Masterarbeit von mir selbst verfasst wurde und ich keine anderen als die angeführten Behelfe verwendet bzw. mich auch sonst keiner unerlaubter Hilfe bedient habe.

Ich versichere, dass ich diese Masterarbeit bisher weder im In- noch im Ausland (einer Beurteilerin/einem Beurteiler zur Begutachtung) in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt habe.

Weiters versichere ich, dass die von mir eingereichten Exemplare (ausgedruckt und elektronisch) identisch sind.

Datum: 03.05.2018 ... Unterschrift: ...

(3)

i

Danksagung

An dieser Stelle gilt mein großer Dank meiner wunderbaren Familie. Meinen Töchtern Lara und Paula und meinem Mann Johannes. Nur durch eure Geduld, euer Verständnis und eure Unterstützung war es möglich diese Arbeit fertigzustellen. Danke, dass ihr so viele Stunden im Tiergarten, auf dem Spielplatz oder bei Freunden verbracht habt um mir Ruhe zum Schreiben zu geben.

Vielen vielen Dank auch an meine Mama. Ohne ihre wochenlangen Aufenthalte in Wien, um für die Kinder da zu sein, wäre es nicht möglich gewesen zu studieren und diese Arbeit zu verfassen. Danke Mama, dass du mir das ermöglicht hast.

Und nicht zuletzt, danke Judith, für deine Geduld, deinen Rat und die professionelle Unterstützung. Ob im Garten bei dir, im Büro, per Mail oder am Telefon. Vielen Dank, dass du dir immer Zeit genommen hast für Fragen und immer die richtigen motivierenden Worte fürs Weiterarbeiten gefunden hast.

(4)

ii

Kurzfassung

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Bildungsberatung innerhalb der Wohnungslosenhilfe in Wien. Dabei gilt es zu erforschen inwiefern Bildungsberatung von den tätigen Sozialarbeiter_innen in ihren alltäglichen Beratungen mit gedacht bzw.

konzeptionell vorgesehen ist.

Hierzu werden Expert_inneninterviews mit tätigen Sozialarbeiter_innen aus den unterschiedlichsten Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe geführt und mit Hilfe qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet. Die Inhalte werden Kategorien zugeordnet und weitestgehend zusammengefasst. Vor allem die Teilhabe der Klientel am Bildungsraum Wien, das Bildungsverständnis der Sozialarbeiter_innen und die Konzeptionelle Fixierung des Themas stehen im Mittelpunkt.

Dem vorangestellt findet eine theoretische Abhandlung statt. In dieser werden wichtige Begrifflichkeiten aus dem Bereich der Obdach- und Wohnungslosenhilfe geklärt.

Außerdem werden Beratung, Soziale Beratung und Bildung von ihrer theoretischen Seite beleuchtet.

Die Zusammenführung der theoretischen Hintergründe und der Ergebnisse der qualitativen Forschung werden anschließend diskutiert und genauer untersucht.

(5)

iii

Abstract

This thesis examines the topic of educational counselling within the Viennese Assistance to the Homeless. Hereby, the focus lies on the exploration to which extent this aspect is integrated in the daily counselling of the social workers and if it is conceptually intended.

For this purpose, expert interviews with social workers from the various facilities of the Viennese Assistance to the Homeless have been conducted and assessed with the help of qualitative content analysis. The results have been categorized and cumulated. Here, the focus has been laid on the integration of the client base in the educational area Vienna, the common understanding of the term "education" of the social workers and the conceptual fixation of the topic.

These interviews are grounded on a preceding analysis of the underlying theoretical concepts. Therefore, important terminology of the assistance to the homeless is being described in order to properly analyse the theoretical basis of counselling, social counselling and education.

Finally, the theoretical background and the results of the qualitative research are gathered and analysed in the discussion.

(6)

iv

Abkürzungsverzeichnis

WWH Wiener Wohnungslosenhilfe

FEANTSA European Federation of National Associations Working with the Homeless FSW Fond Soziales Wien

IFSW international federation of social workers BzWo Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe PSD Psychosozialer Dienst

(7)

v

Schlüsselbegriffe

Beratung Bildung

Bildungsberatung Bildungsangebote

Obdach- und Wohnungslosigkeit Wiener Wohnungslosenhilfe

(8)

vi

Inhaltsverzeichnis

D

ANKSAGUNG

...

I

K

URZFASSUNG

...

II

A

BSTRACT

...

III

A

BKÜRZUNGSVERZEICHNIS

...

IV

S

CHLÜSSELBEGRIFFE

...

V

I

NHALTSVERZEICHNIS

...

VI

1. E

INLEITUNG

... 1

2. O

BDACHLOSIGKEIT UND

W

OHNUNGSLOSIGKEIT

:

EINE

B

EGRIFFSDEFINITION

3 2.1. Definition nach ETHOS ... 3

2.1.1. Obdachlosigkeit ... 4

2.1.2. Wohnungslosigkeit ... 5

2.1.3. Ungesichertes Wohnen ... 5

2.1.4. Ungenügendes Wohnen ... 6

2.2. Entstehung von Wohnungslosigkeit ... 6

2.2.1. Wirtschaftliche und soziale Ursachen ... 7

2.2.2. Psychosoziale Ursachen ... 8

2.3. Folgen von Wohnungslosigkeit ... 8

3. D

IE

(W

IENER

) W

OHNUNGSLOSENHILFE

... 10

3.1. Allgemeines ... 10

3.1.1. Entstehung der Wohnungslosenhilfe in Österreich ... 10

3.1.2. Soziale Arbeit in der Wohnungslosenhilfe ... 11

3.2. Aufgaben der Wiener Wohnungslosenhilfe ... 12

3.3. Aufbau und Struktur ... 14

3.3.1. Angebotsstruktur und Bereiche der Wiener Wohnungslosenhilfe ... 16

3.3.1.1. Ambulante Angebote und Nachtquartiere ... 17

3.3.1.2. Mobile Wohnbetreuung ... 18

3.3.1.3. Exkurs: Housing First: ... 19

3.3.1.4. Betreute Wohnangebote (Dauerwohnen/ Übergangswohnen) ... 20

4. B

ILDUNG UND

B

ERATUNG IN DER

W

OHNUNGSLOSENHILFE

... 22

4.1. Bildungstheorien ... 22

4.1.1. Begriffsdefinition ... 22

(9)

vii

4.1.2. Geschichtlicher Hintergrund ... 24

4.1.3. Klassiker der Bildungsansätze ... 25

4.1.4. Recht auf Bildung ... 26

4.1.5. Bildung und soziale Ungleichheit ... 27

4.2. Beratung als Aufgabe der Sozialen Arbeit in der Wohnungslosenhilfe ... 28

4.2.1. Beratung als Methode der Sozialen Arbeit ... 29

4.2.2. Beratungsinhalte in der Wohnungslosenhilfe ... 31

5. E

MPIRISCHER

T

EIL

... 34

5.1. Forschungsfrage ... 34

5.2. Methodenwahl ... 36

5.2.1. Leitfadeninterview mit Expert_innen ... 37

5.2.1.1. Feldzugang und Auswahl der Interviewpartner_innen ... 38

5.2.1.2. Gesprächsleitfaden und Durchführung der Interviews ... 39

5.2.2. Einbezug der Einrichtungskonzepte... 41

5.2.3. Qualitative Inhaltsanalyse ... 42

6. A

USWERTUNG UND

D

ARSTELLUNG DER

F

ORSCHUNGSERGEBNISSE

... 46

6.1. Die Klientel der befragten Einrichtungen ... 48

6.1.1. Beschreibung der Klientel ... 48

6.1.2. Erfahrungen der Klientel in der Wiener Wohnungslosenhilfe ... 50

6.1.3. Aktivitäten der Klientel ... 51

6.2. Soziale Arbeit in der Wohnungslosenhilfe ... 52

6.2.1. Aufgaben Sozialer Arbeit ... 52

6.2.2. Inhalte von Beratungsgesprächen ... 53

6.2.3. Anliegen von Klient_innen ... 55

6.3. Der Bildungsbegriff von in der WWH tätigen Sozialarbeiter_innen ... 56

6.4. Bildung und die Wiener Wohnungslosenhilfe ... 58

6.5. Die Teilhabe der Klientel am Bildungsraum Wien ... 60

6.6. Konzeptionelle Fixierung von Bildungsberatung ... 62

6.7. Analyse der Konzepte ... 63

6.8. Anmerkungen, Ideen und Wünsche... 65

7. D

ISKUSSION DER

E

RGEBNISSE

... 68

7.1. Abschließende Eindrücke ... 70

8. R

ESÜMEE

... 72

(10)

viii

A

BBILDUNGSVERZEICHNIS

: ... 73

A

NHANG

... 74

A

NHANG

1: A

NSCHREIBEN AN

E

INRICHTUNGSLEITER

_

INNEN

... 75

A

NHANG

2: D

ATENBLATT

I

NTERVIEW

: ... 76

A

NHANG

3: I

NTERVIEWVEREINBARUNG

... 77

A

NHANG

4: I

NTERVIEWLEITFADEN

... 78

A

NHANG

5: A

USZUG AUS DER

T

RANSKRIPTION

... 80

Q

UELLEN

-

UND

L

ITERATURVERZEICHNIS

... 81

(11)

1

1. Einleitung

"Leider würden Obdachlose meist bloß als Hilfsbedürftige gesehen, sagt Eimertenbrink. „Man gibt einen Euro und entfernt sich dann wieder“, sagt der 37- Jährige. Dabei wollten auch sie gefordert werden, etwas leisten und lernen. „Die sind nicht dumm, die haben auch etwas drauf“" (Rundschau 2013)

Allzu oft werden Obdach- und Wohnungslose Personen in unserer Gesellschaft als nicht gleichwertig gesehen und stigmatisiert. Stigmatisiert auch dahingehend, dumm zu sein und kein Interesse an Bildung zu haben, da sie ansonsten was lernen würden und nicht auf der Straße leben würden. Jedoch hat jeder Mensch ein individuelles Bedürfnis nach Selbstverwirklichung und Bildung. Die Kombination aus Obdachlosigkeit und Bildung wurde bereits von mehreren Städten umgesetzt, wie etwa mit der Obdachlosen-Uni Berlin, an der sich obdach- und wohnungslose Menschen sowohl als Dozent_innen als auch Konsument_innen mit (universitärer) Bildung auseinandersetzten können. Auch in Nürnberg die "Straßenkreuzer-Uni" versucht so der Klientel der Wohnungslosenhilfe einen besseren Zugang zum gesellschaftlichen Leben zu verschaffen. In Österreich geschieht dies in Graz an der "Megaphon-Uni" die niederschwellig organisiert Bildung vermittelt. (vgl. ebd. 2013)

Diese Projekte zeigen, dass dem Thema bereits eine gewisse Aufmerksamkeit gegeben wird. Jedoch geschieht dies im Rahmen spezieller Angebote in der Wohnungslosenhilfe zum Thema Bildung. In dieser Arbeit soll beleuchtet werden, ob Bildung in der Wiener Wohnungslosenhilfe mit gedacht wird als Bestandteil sozialer Beratung und ob in den Konzepten Hinweise auf ein Bildungsbewusstsein zu finden sind. Außerdem wird davon ausgegangen, dass obdach- und wohnungslosen Personen Zugang zu städtischen Bildungsangeboten gegeben sein sollte, und somit der Exklusion dieser entgegengewirkt werden kann. Gerade weil die Gefahr der Exklusion besonders von den räumlich Gegebenheiten abhängt in denen sich Personen befinden, ist es wichtig Angebote außerhalb der Wohnungslosenhilfe in Betracht zu ziehen. Hierdurch können soziale Netzwerke außerhalb der WWH aufgebaut werde und dadurch Verhaltensmöglichkeiten offenbart werden, die so nicht offensichtlich sind. (vgl. Häußermann und Kronauer in:

Kessl 2005 : 597)

Ziel ist jedoch zunächst das Bewusstsein der Sozialarbeiter_innen die in der Wiener Wohnungslosenhilfe tätig sind zu erfragen und dadurch Grundlage für weitere Fragestellungen zu schaffen. Dies soll mit Hilfe qualitativer Expert_inneninterviews in unterschiedlichen Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe geschehen, die dann zusammengefasst und auf ihren Inhalt hin analysiert werden.

Beginnend werden jedoch zunächst wichtige Begrifflichkeiten zum bessern Verständnis der Arbeit geklärt. Dies betrifft die Klärung von Obdach- und Wohnungslosigkeit, sowie die Entstehung und Auswirkungen dieser. Im Folgenden wird die Wiener Wohnungslosenhilfe mit ihren Aufgaben, Strukturen und der Sozialen Arbeit beleuchtet.

Zuletzt wird noch Bildung und Beratung in der Sozialen Arbeit theoretisch fundiert und auf das Thema bezogen ausgearbeitet.

(12)

2 Im empirischen Teil der Arbeit wird dann zunächst die Methodenwahl und die Methode des Leitfadeninterviews, sowie die Vorgehensweise in diesem beschrieben.

Anschließend erfolgt die Auswertung der 12 Interviews. Diese wird in 8 Kategorien dargestellt und in der Abschließenden Diskussion beurteilt.

"Bildung ist die mächtigste Waffe, die du verwenden kannst um die Welt zu verändern."

Nelson Mandela

(13)

3

2. Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit: eine Begriffsdefinition

Für Obdach- und Wohnungslose gibt es eine Vielzahl an umgangssprachlichen Bezeichnungen. ‚Sandler_in„, ‚Penner_in„, ‚Obdachlose Person„, ‚Landstreicher_in„

werden im Volksmund verwendet. Um einen wissenschaftlichen Diskurs führen zu können, bedarf es jedoch einer Unterscheidung von wissenschaftlichen Bezeichnungen und Ausdrücken aus der Alltagssprache.

Zu Beginn dieses Kapitels werden die offiziellen Definitionen nach ETHOS von Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, ungesichertem Wohnen und ungenügendem Wohnen dargestellt. Hierdurch soll den Lesenden eine Unterscheidung im Folgenden erleichtert werden, zumal im Volksmund besonders die Begriffe der Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit synonym verwendet werden. Eine Unterscheidung gerade dieser zwei Begrifflichkeiten ist jedoch für das Verständnis der vorliegenden Arbeit wichtig.

Des Weiteren liegt ein Fokus auf der Entstehung von Obdach- und Wohnungslosigkeit.

Besondere Beachtung gilt dem historischen Kontext und den Ursachen von Armut als Entstehungsmerkmal von Obdach- und Wohnungslosigkeit.

2.1. Definition nach ETHOS

Die European Federation of National Associations Working with the Homeless, Europäischer Dachverband der Wohnungslosenhilfe (in weiterer Folge FEANTSA) hat eine offizielle Definition der Begrifflichkeiten Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, Ungesicherten Wohnens und Ungenügenden Wohnens erstellt.(vgl. FEANTSA 2006) Auf diese Definition beruft sich unter anderem der Fond Soziales Wien (FSW), der als Finanzgeber der Wiener Wohnungslosenhilfe (WWH) wesentlich ist.(vgl. Fonds Soziales Wien 2011b) Ebenso bezieht sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe als Dachverband der Österreichischen Wohnungslosenhilfe darauf, wodurch von einer Gültigkeit auf österreichischer Bundesebene gesprochen werden kann. (vgl. BAWO – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe n.a.)

(14)

4 Abb. 1: ETHOS – Europäische Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre

Wohnversorgung Quelle:(FEANTSA)

2.1.1. Obdachlosigkeit

Obdachlosigkeit lässt sich auf zwei Personengruppen laut ETHOS festlegen. So handelt es sich einerseits um Personen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten, und in diesem auch nächtigen. Öffentlicher Raum ist unter anderem definiert als Parks, Brücken, Verschläge oder abgelegene Orte, die auch als Aufenthalts- und Schlafplatz dienen.

Diese Menschen haben keine Unterkunft. Als zweite Gruppe fallen unter den Begriff der Obdachlosigkeit Menschen, die sich in Notunterkünften aufhalten, ihre Wohnsituation somit in Notschlafstellen und Wärmestuben stattfindet. Es gibt keinen festen Wohnsitz und die Betroffenen halten sich unter anderem in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe auf. (vgl. FEANTSA 2006) Gerade im oben angesprochenen öffentlichen Raum "werden obdachlose Menschen stark wahrgenommen, da ihre Problemlagen (Alkoholmissbrauch, psychische Erkrankungen, Verwahrlosung) sehr auffällig und sichtbar sind. Für

(15)

5 obdachlose Menschen wird in den letzten Jahren vermehrt der Begriff "akut wohnungslos" gebraucht." (Fonds Soziales Wien 2011b: o.S.)

2.1.2. Wohnungslosigkeit

ETHOS unterscheidet nach fünf verschiedenen Gruppen. So werden zuerst Menschen, die in Wohnungsloseneinrichtungen wohnen als wohnungslos bezeichnet. Das schließt zum Beispiel Übergangswohnhäuser ein, die aufgrund einer begrenzten Aufenthaltsdauer keinen Dauerwohnplatz bieten.

Als zweite Gruppe werden Frauen in Frauenhäusern genannt, die ihre eigentliche Wohnung wegen Gewaltvorfällen verlassen haben und für eine bestimmte Zeit Schutz in einer Einrichtung erhalten.

Migrant_innen und Asylwerber_innen, die in Quartieren, Auffangstellen oder speziellen Unterkünften untergebracht sind, gelten ebenfalls als Wohnungslos, solange ihr Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist. Auf Ausländer_innen, die in Arbeiter_innenquartieren leben und über einen befristeten Arbeits- und Aufenthaltstitel verfügen trifft dies ebenfalls zu.

Aus Gefängnissen, Strafanstalten, Spitälern, Heilanstalten oder Jugendheimen entlassene Personen sind wohnungslos, sofern sie nach ihrer Entlassung über keine ordentliche Wohnmöglichkeit verfügen. Dies gilt auch, wenn eine weitere Unterbringung in Spitälern oder Einrichtungen der Jugendwohlfahrt nötig ist, da keine geeignete Wohnmöglichkeit außerhalb zur Verfügung steht.

Als letzte Gruppe fallen unter den Begriff der Wohnungslosigkeit Personen, die in Dauereinrichtungen für wohnungslose oder ehemals obdachlose Personen der Wohnungslosenhilfe wohnen. Besonders auf ältere Menschen trifft dies häufig zu. (vgl.

FEANTSA 2006)

2.1.3. Ungesichertes Wohnen

Ungesichertes Wohnen umfasst Menschen, die in nicht sicheren Wohnverhältnissen leben und von Delogierung oder Gewalt bedroht sind.

Das Leben in nicht sicheren Wohnverhältnissen bedeutet hier beispielsweise bei Freunden zu wohnen, von der Güte anderer abhängig zu sein und keinen eigenen Hauptwohnsitz geltend machen zu können. Unsicheres Wohnen kann außerdem bedeuten, dass keine Rechtsmittel vorhanden sind, kein gültiger Mietvertrag oder dass Wohnen in einem nicht legalen Rahmen wie zum Beispiel durch eine Hausbesetzung stattfindet.

Die Gefahr von Delogierung bedeutet, dass bereits ein Delogierungsbescheid besteht oder der Beschluss feststeht, dass die Person aus der Wohnung ausziehen muss und ein Räumungsbefehl feststeht.

Wenn Menschen in ihrer Wohnung von Gewalt bedroht sind, bedeutet dies, dass die Personen in ihrer Wohnung nicht vor Gewalt sicher sind, obwohl diese von der Polizei geschützt wird. (vgl. FEANTSA 2006)

Ungesichertes Wohnen kann laut FSW auch als prekäres Wohnen bezeichnet werden.

Besonders Jugendliche und Frauen sind häufig davon betroffen. In der

(16)

6 Wohnungslosenhilfe wird im Zusammenhang mit prekären Wohnverhältnissen von

"versteckter" Wohnungslosigkeit gesprochen. (vgl. Fonds Soziales Wien 2011b)

2.1.4. Ungenügendes Wohnen

"Ungenügendes" Wohnen bezeichnet leben in provisorischen Wohnverhältnissen wie Zelten, Wohnwägen, Kellern oder Garagen. Es handelt sich um Wohnmöglichkeiten, die nicht als solche im konventionellem Sinne gedacht sind. Auch das Leben in Abbruchhäusern, oder Gebäuden, die baulich nicht den bewohnbaren Sicherheitsstandards entsprechen fallen unter diese Kategorie.

Ebenso trifft dies zu, wenn sehr viele Menschen auf zu engem Raum leben oder in überfüllten Räumen schlafen müssen. (vgl. FEANTSA 2006)

In der Folgenden Arbeit wird überwiegend von obdach- und wohnungslosen Personen gesprochen, da diese die Hauptklientel der behandelten Einrichtungen darstellen. Ein sensibler Umgang beim Lesen mit den Begrifflichkeiten ist demnach nicht zu vernachlässigen.

2.2. Entstehung von Wohnungslosigkeit

Die Entstehung von Wohnungslosigkeit lässt sich nicht auf nur eine Ursache reduzieren.

Vielmehr gibt es eine Vielzahl an Ursachen, die sich gegenseitig bedingen und somit je nach ihrem Zusammenspiel einen Einfluss auf die Wohnungslosigkeit haben. Aus einer Studie zur "Entstehung von Wohnungslosigkeit in München" (vgl. Paulgerg-Muschiol 2009) geht hervor, dass der Verlust des Arbeitsplatzes und der Wohnung Hauptgründe für Wohnungslosigkeit sind. Ebenso erhöhen prägende Ereignisse im engsten sozialen Umfeld das Risiko. So stellen Scheidung, Tod eines nahen Angehörigen oder nicht lösbare Familienkonflikte Risikofaktoren für den Beginn einer Kariere in der Wohnungslosigkeit dar. Daraus resultierend können Entlassungen aus Spitälern, Haftanstalten oder Einrichtungen der Jugendhilfe, ebenso wie psychische Erkrankungen oder Suchtproblematiken solche Ereignisse sein. (vgl. Paulgerg-Muschiol 2009: 28ff) Armut ist ein primärer Auslöser für Wohnungslosigkeit. Viele Facetten, wie etwa nicht genügendes Einkommen, Schulden oder soziale Probleme tragen dazu bei. Oft haben diese Menschen bereits so schlechte Erfahrungen mit den bürokratischen Hürden sozialer Hilfen, (vgl. Schoibl in: BAWO - Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Österreich 2011: 19ff) dass Wohnungslosenhilfe erst zu spät in Anspruch genommen wird und somit nicht mehr ihre volle Wirksamkeit greift.

Laut Statistik Austria waren im Jahr 2016 ca. 16% der österreichischen Bevölkerung in irgendeiner Form von Armut oder Ausgrenzung bedroht, wobei Kinder und Jugendliche unter 20 Jahre und Frauen einem höheren Risiko ausgesetzt sind. (vgl. Statistik Austria 2017) Dies spiegelt sich in dem Trend wieder, dass immer mehr Frauen, Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene von Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen sind.

(vgl. Paegelow 2009: 50)

Im Jahr 2007 hat der Fonds Soziales Wien einen großen Bericht zum Thema der Wiener Wohnungslosenhilfe herausgebracht, der sich auf die Ursachen von Wohnungslosigkeit

(17)

7 bezieht. Der FSW geht hierbei besonders auf wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Problemlagen als Ursachen ein, (vgl. Graber et al. 2007: 11) und sieht Wohnungslosigkeit als "eine drastische Ausformung von Armut, der die Wiener Wohnungslosenhilfe mit ihrem Integrationsprogramm" entgegen zu steuern versucht. (ebd. 2007: 12)

Im Folgenden werden diese Punkte genauer erläutert, um den Wien-spezifischen Bezug darzulegen. Ein Eingehen auf alle möglichen Risikofaktoren und Ansätze zur Entstehung von Wohnungslosigkeit ist in der Kürze der Arbeit nicht zielführend. Während der Betrachtung ist zu beachten, dass die hier angeführten Risikofaktoren für das Auslösen von Wohnungslosigkeit verantwortlich sein können, keinesfalls aber zwingend verantwortlich sind.

2.2.1. Wirtschaftliche und soziale Ursachen

Wie oben bereits genannt befinden sich in Österreich derzeit ca. 16% der österreichischen Bevölkerung in irgendeiner Weise in einer Armutsgefährdung oder leben bereits in Armut. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Sozialhilfeempfänger_innen stetig steigt. Immer mehr Menschen müssen ihr Einkommen mit Sozialhilfezahlungen aufstocken, weil ihre sonstige Einnahmequelle nicht genügt, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ein geringes Einkommen oder der Verlust des Arbeitsplatzes stehen in direktem Zusammenhang mit dem Risiko für Wohnungslosigkeit. Hinzu kommen viele Personen, die sich in prekären Arbeitsverhältnissen befinden, oder "working poor"

betreiben. Diese befinden sich dementsprechend trotz einer Erwerbstätigkeit unter der Armutsgrenze. (vgl. ebd. 2007: 12)

Christoph Kellinghaus sieht gesellschaftliche Faktoren wie die gestiegene Arbeitslosigkeit und die Reduzierungen bei den Sozialversicherungen als Ursachen von Wohnungslosigkeit. Hinzu kommt die Verknappung von bezahlbarem Wohnraum. (vgl.

Kellinghaus 2000: 14) In Wien wird dies deutlich durch großflächige Altbausanierungen.

Hierdurch bleibt neben dem Gemeindewohnungssegment kaum mehr eine preisgünstige Möglichkeit zum Wohnen für Menschen mit geringem Einkommen übrig. Es wird somit schwieriger eine Wohnung zu finden. Falls eine Wohnung gefunden ist, ist die Belastung durch die Miete gerade bei einkommensschwachen Haushalten sehr hoch.

Vergleichsweise hat Wien dennoch einen sehr großen Anteil an geförderten Wohnungen und unterstützt somit gerade Menschen mit geringem Einkommen. (vgl. Graber et al.

2007: 12f)

Die Herkunftsfamilie, sowie die soziale Schichtzugehörigkeit oder Schul- und Berufsausbildung sind Teil der Entstehung von Obdach- und Wohnungslosigkeit.

Insgesamt sind vor allem die gesamtgesellschaftlichen und ökonomischen Bedingungen für die Entstehung und das Ausmaß an Wohnungslosigkeit verantwortlich. Eine Marginalisierung und verminderte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind wichtige Faktoren. Natürlich können hier keine heterogenen Strukturen für die Wohnungslosigkeit verantwortlich gemacht werden. Vielmehr das ungünstige Zusammenspiel vieler Faktoren erhöht die Gefahr einer drohenden Wohnungslosigkeit. (vgl. Paulgerg-Muschiol 2009:

28ff)

(18)

8 2.2.2. Psychosoziale Ursachen

Hier sollen die sozialen Faktoren betrachtet werden, die sich besonders schwerwiegend auf die Psyche hinsichtlich der Entstehung von Obdach- und Wohnungslosigkeit auswirken. Körperliche und psychische Erkrankungen sind unter Wohnungslosen besonders häufig. So sind Suchterkrankungen wie Alkohol- oder Drogenkonsum zwar auch in der Folge von Wohnungslosigkeit zu beobachten, bei der Entstehung spielen sie genauso eine große Rolle. Ebenso ist eine gestörte Familiensituation der Kernfamilie oft für ein größeres Risiko verantwortlich. Wenn keine Konfliktfähigkeit oder Beziehungsfähigkeit in der Familie gelebt wurde, so kann das später die Aufnahme sozialer Kontakte erschweren und somit die Wohnungslosigkeit begünstigen. (vgl.

Kellinghaus 2000:14)

Stigmatisierungsprozesse, wie die Verurteilung wohnungs- und obdachloser Menschen in der Öffentlichkeit, können dem Erhalt von Wohnungslosigkeit Vorschub leisten. Viele sehen diese Personen als faule und arbeitsscheue Menschen, die an ihrer Situation selbst schuld sind oder diese gar so wollen. Armut wird als selbstverschuldet angesehen und nicht als Zustand, der jeden und jede treffen kann und von unterschiedlichen auslösenden Faktoren abhängig ist. Dass die Situation in der sich obdach- und wohnungslose Personen befinden aber Ergebnis eines langen Prozesses der Frustration und Absagen sein kann, wird so nicht gesehen. Im Gegenteil, bis in die 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts war Obdachlosigkeit sogar teilweise ein Strafdelikt. (vgl. Caritas in Oberösterreich 2015: 67)

Psychosoziale Ursachen stehen immer im Zusammenhang mit einem nicht Fertigwerden oder einer Überforderung mit der Situation mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Die unterschiedlichen Faktoren können sich dabei gegenseitig bedingen und verstärkend aufeinander wirken. Der gesellschaftliche Umgang mit der Wohnungslosigkeit und die Angst davor getroffen zu werden ist demnach maßgeblich. (vgl. Kellinghaus 2000: 15)

2.3. Folgen von Wohnungslosigkeit

Der Verlust der Wohnung ist häufig das Ergebnis von vielen davor schon sehr belastenden Situationen wie Arbeitsplatzverlust, Trennung, psychische Erkrankungen, Vereinsamung oder sonstigen sozialen und wirtschaftlichen Problemen. Der damit einhergehende Verlust der Privatsphäre stellt die größte Belastung dar. Außerdem sind Personen die ihre Wohnung verloren haben den Blicken der Öffentlichkeit und einer Stigmatisierung ausgesetzt.

Häufig werden mit dem Beginn der Wohnungslosigkeit aus Scham oder Überforderung noch die letzten sozialen Kontakte abgebrochen und es bestehen nur mehr Kontakte zu Menschen aus derselben Szene mit denselben Problemen. Sowohl wirtschaftliche, soziale als auch psychische Folgen der Wohnungslosigkeit machen je nach Dauer ein Zurückkommen in ein eigenes geregeltes Wohnverhältnis immer schwieriger. Besonders Klient_innen mit psychischen Erkrankungen verlernen schnell die Fähigkeit eigenständig zu wohnen und verweilen häufig lange in der Wohnungslosenhilfe. (vgl. Graber et al.

2007: 14f)

(19)

9 Nachfolgend wird insbesondere die Wiener Wohnungslosenhilfe genauer betrachtet und in ihrer Vielfältigkeit vorgestellt, da sich der empirische Teil dieser Arbeit mit deren Einrichtungen befasst.

(20)

10

3. Die (Wiener) Wohnungslosenhilfe

Einen Überblick über die Wiener Wohnungslosenhilfe soll das nächste Kapitel liefern.

Nach einem kurzen Rückblick auf Entstehungsgeschichte, allgemeinen Aufgaben und Aufbau werden Finanzierung und die Hierarchien innerhalb der Struktur der Wohnungslosenhilfe dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau, da dieser für die Nachfolgende Forschung von Bedeutung ist. Besonders hervorgehoben wird die Zuordnung einzelner Einrichtungen zu den unterschiedlichen Bereichen der Wohnungslosenhilfe.

Ein Großteil der Darstellungen von Zusammenhängen in der Wiener Wohnungslosenhilfe beruht auf Erfahrungen aus der eigenen Praxis im Feld und dem damit einhergehenden Wissen in diesem Bereich.

3.1. Allgemeines

Des besseren Verständnisses wegen wird erst die Wohnungslosenhilfe in Österreich skizziert und die Rolle der Sozialen Arbeit in dieser dargestellt. Hier ist für den später folgenden empirischen Teil der räumliche Bezug der Sozialen Arbeit innerhalb der Wohnungslosenhilfe von Bedeutung.

3.1.1. Entstehung der Wohnungslosenhilfe in Österreich

Bevor jedoch die Wiener Wohnungslosenhilfe im Speziellen beleuchtet werden kann, bedarf es einer kurzen Übersicht der Entstehung der Wohnungslosenhilfe in Österreich im Allgemeinen. Hierzu veröffentlichte die BAWO in ihrer Festschrift "20 Jahre BAWO"

einen Artikel von Heinz Schoibl, in dem genau dies kurz beschrieben wird.

Durch große Armut und Mangellagen in den 70er Jahren haben sich in mehreren Bereichen Österreichs aus vielen kleineren Noteinrichtungen und Armenpflegeeinrichtungen erste Strukturen der heutigen Wohnungslosenhilfe gebildet. Im deutschsprachigen Raum wurden Herbergen und Asyle durch Einrichtungen der heutigen Wohnungslosenhilfe wie etwa Tageszentren, Notunterkünfte und Wärmestuben in den Wintermonaten abgelöst. Dieses Angebot wurde schließlich immer differenzierter in den 80iger Jahren des vorigen Jahrhunderts und in den 90iger Jahren vor allem durch

"Sozialberatungsstellen, betreute Wohnheime und sozialtherapeutische Wohngemeinschaften bestimmt." (Schoibl in: BAWO – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe 2011; BAWO - Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Österreich 2011: 307ff) Mittlerweile sind in nahezu allen Bundesländern professionelle präventive Angebotsstrukturen der Wohnungslosenhilfe gegeben, die sich in der Delogierungsprävention einsetzen. (vgl. ebd.: 307) Die unterschiedliche Regelung der Wohnungslosenhilfe in den neun Bundesländern ist auf die eigenständige Sozialgesetzgebung der Bundesländer zurückzuführen. Als 1991 die BAWO gegründet wurde, forderte diese ein einheitliches Bundeswohnungslosenhilfegesetz.(vgl. Paegelow 2009: 160f) Diese Forderung konnte jedoch bis heute nicht erfüllt werden.

Die Struktur der Wohnungslosenhilfe in Österreich wurde immer weiterentwickelt und um spezifische Angebote erweitert,(vgl. Schoibl in: BAWO - Bundesarbeitsgemeinschaft

(21)

11 Wohnungslosenhilfe Österreich 2011: 307ff) die heute noch in der Wohnungslosenhilfe in Wien so zu finden sind, wie später in Kapitel 3.3 deutlich werden wird. Folgende Angebote werden momentan in der Wohnungslosenhilfe den Klient_innen auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt.

"Einrichtungen für wohnungslose Frauen (Beratung, Betreutes Wohnen, Wohnheime)

Einrichtungen für wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene (Notschlafstellen, Übergangswohnhäuser, Beratungs- und Interventionsstellen, Tagesstruktur und Überlebenshilfen)

Einrichtungen für Wohnungslose mit psychischen Krankheiten (heimförmig)

Einrichtungen für alkoholkranke Wohnungslose nach einer Entwöhnungsbehandlung (heimförmig)

nachgehende Wohnbetreuung in eigenständigen eingestreuten Wohnungen (Betreutes Wohnen)

geschützte Arbeitsplätze in sozialökonomischen Betrieben sowie Zuverdienstangebote für langzeitarbeitslose wohnungslose Personen

„Streetwork" (ebd.2011:307f)

Trotz positiver Entwicklungen der Wohnungslosenhilfe, die mittlerweile in fast allen Teilen des Landes vertreten ist, bedarf es nach wie vor einer Weiterentwicklung. Insbesondere die Kombination aus sozialpolitischen, wie auch wohnpolitischen und gesundheitspolitischen Bereichen ist wichtig. Daher muss auch das große Paradigma der Sozialen Arbeit, der "Hilfe zur Selbsthilfe", verstärkt integriert werden. Die Annahme, dass leistbares Wohnen auf Grund der Vermittlung von wohnungslosen Menschen in Wohnungen von selbst entstehen würde, muss überdacht werden. (vgl. ebd.: 2011: 308) In einer modernen Wohnungslosenhilfe, wie in Wien steht dies auch im Fokus.

3.1.2. Soziale Arbeit in der Wohnungslosenhilfe

Einen weiteren wichtigen Punkt neben der historischen Entwicklung der Wohnungslosenhilfe stellt die Rolle der Sozialen Arbeit dar. Diese musste sich im Laufe der über 150-jährigen Geschichte der Wohnungslosenhilfe immer wieder mit Professionalisierungs- und Differenzierungsprozessen auseinandersetzen. Die Gesetzgebung beispielsweise ist nur einen Punkt davon. Fest steht jedoch, dass Armut und Ausgrenzung die zentralen Themen der Wohnungslosenhilfe sind und somit für die Sozialarbeit von großer Bedeutung sind. (vgl. Malyssek und Störch 2009: 38)

Armut wird als gemeinsamer Grund von Wohnungslosigkeit aufgeführt, neben der sozialen Ausgrenzung und einem vorherrschenden Problem rund um das Thema Wohnen. (vgl. BAWO – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe 2011: 19) Vergleicht man diese Ursachen, die somit Aufgabe der Sozialen Arbeit sind mit der offiziellen Definition der Sozialarbeit des IFSW (International Federations of Social Workers), so wird deutlich, dass Soziale Arbeit in der Wohnungslosenhilfe unverzichtbar ist und den Kernarbeitsbereich dieser darstellt.

(22)

12

"Soziale Arbeit als Beruf fördert den sozialen Wandel und die Lösung von Problemen in zwischenmenschlichen Beziehungen, und sie befähigt die Menschen, in freier Entscheidung ihr Leben besser zu gestalten. Gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse über menschliches Verhalten und soziale Systeme greift soziale Arbeit dort ein, wo Menschen mit ihrer Umwelt in Interaktion treten. Grundlagen der Sozialen Arbeit sind die Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit." (International Federation of Social Workers IFSW 2000)

Viele Punkte dieser Definition können direkt auf Probleme angewandt werden, die unmittelbar mit der Wohnungslosenhilfe im Bezug stehen. So stellt die Förderung der Befähigung zu eigenständigem Wohnen oder das Bereitstellen einer Wohnung durchaus eine Kompetenz des Menschen dar, das Leben besser zu gestalten. Dass "einen Platz zum Wohnen zu haben" als Voraussetzung für ein gutes Leben gesehen wird, wird durch wissenschaftliche Erkenntnisse fundiert. Damit sind ebenfalls Teile der Definition als zutreffend für die Wohnungslosenhilfe. Genauso wie Menschen mit ihrem Wohnumfeld in Interaktion treten und hierbei teilweise der Hilfe professioneller Sozialer Arbeit bedürfen.

Vor allem aber die Einhaltung der Europäischen Sozialcharta, wo im §31 das "Recht auf Wohnen" verankert ist, macht die Aufgabe der Sozialen Arbeit in der Wohnungslosenhilfe deutlich. (vgl. Europäische Sozialcharta (revidiert) 1996)

Nicht zuletzt spielt die sozialraumorientierte Soziale Arbeit in der Wohnungslosenhilfe eine immer größer werdende Rolle. Vor allem das städtische Quartiersmanagement als Methode der sozialräumlichen Sozialen Arbeit stellt hier einen wichtigen Bestandteil dar.

Dieses kann in seiner Weiterentwicklung zu Sozialraumkonferenzen, die alle Akteur_innen eines Quartiers mit einbeziehen als wirksames Tool der Wohnungslosenhilfe gesehen werden. Hier können sich Bürger_innen aktiv beteiligen und zugleich hat die Soziale Arbeit direkten Zugang zur Lebenswelt der Klient_innen.

(vgl. Lutz und Simon 2012: 213)

3.2. Aufgaben der Wiener Wohnungslosenhilfe

Folgend werden die Aufgaben der Sozialen Arbeit dargestellt und anhand der Angebotsstruktur bestimmten Bereichen der Wohnungslosenhilfe zugeordnet. Die moderne Wohnungslosenhilfe ist eine Dienstleistung, deren Inanspruchnahme freiwillig ist. Die Angebote sind sehr differenziert und können somit spezifische Hilfen zur Bewältigung von Problemen zur Verfügung stellen. Mit dieser Ausrichtung wird deutlich, dass die Nutzer_innen der Wohnungslosenhilfe als mündige Bürger_innen gesehen werden und nicht verpflichtet werden Angebote zu nutzen. (vgl. ebd. 2012: 9)

In der Kurzbeschreibung des FSW lautet die Aufgabenbeschreibung der Wohnungslosenhilfe, dass diese zur "Beratung und Betreuung wohnungsloser Menschen" zuständig ist und des Weiteren Schlafplätze vermittelt und Wohnmöglichkeiten bereitstellt. (vgl. Fonds Soziales Wien 2017) Hier ist wichtig zu beachten, dass natürlich obdachlose Personen sowie Menschen in ungenügenden oder ungesicherten Positionen die Wohnungslosenhilfe in Anspruch nehmen können.

(23)

13 Das "Gesamtangebot der Wiener Wohnungslosenhilfe dient der sozialen und gesundheitlichen Stabilisierung der Betroffenen. Mittel- und langfristiges Ziel ist es, dass die wohnungslosen Menschen wieder in einer eigenen Wohnung oder, wenn dies nicht (mehr) möglich ist, an einem passenden betreuten Dauerwohnplatz (Sozial betreutes Wohnen) leben können," wie der FSW weiter definiert. (Fonds Soziales Wien 2017)

Die ambulanten und stationären Angebote der WWH richten sich an Einzelpersonen, Paare und Familien. Voraussetzung ist, dass diese ein Wohnplatzproblem haben, das aus eigenen Mitteln oder sozialen Ressourcen heraus nicht lösbar ist. Durch Beobachtung und Wahrnehmung des Problems, einer vielschichtigen Planung und Steuerung und einer guten Vernetzung mit Kooperationspartner_innen versucht die WWH dem entgegenzuwirken. Eine Verbesserung der Wohnkompetenz der Klient_innen und final eine Integration in den Wohnungsmarkt kann dann im Rahmen der Beratung angestrebt werden. Ist dies nicht mehr möglich, stellt die WWH sozialbetreute Wohnmöglichkeiten bereit. Die Eigenverantwortung der Nutzer_innen steht hierbei immer im Vordergrund, ebenso wie die Bevorzugung ambulanter gegenüber stationärer Angebote. Die Priorität des Wohnens im gesamten Prozess stellt außerdem das Kernstück der WWH dar. (vgl. Fonds Soziales Wien 2011a) In der "Housing First"

Debatte wird diskutiert ob dieses Modell nicht eventuell den Wiener Stufenplan ablösen könnte. Hierauf wird in einem späteren Exkurs noch genauer eingegangen.

Ein Großteil der Angebote der Wiener Wohnungslosenhilfe richtet sich an sogenannte anspruchsberechtigte Klient_innen. Dies bedeutet, dass für den Zugang zu den Angeboten nicht allen Menschen frei gewährt wird sondern bestimmte Voraussetzungen für viele Bereiche erfüllt sein müssen. Diese sind in acht Punkte eingeteilt, die im Folgenden nur sehr knapp ausgeführt werden, jedoch genauer in der angegebenen Quelle nachzulesen sind:

1. Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit: Hier werden auch Menschen in ungesicherten oder ungenügenden Wohnverhältnissen gemeint, ansonsten wird die ETHOS Definition herangezogen

2. Vorliegen einer sozialen Notlage: Menschen die im freien Leben oder deren Wohnsituation gefährdet ist.

3. Unterstützungsbedarf: Menschen die aufgrund psychosozialer Probleme professionelle Hilfe bedürfen

4. Bereitschaft zur Mitwirkung: Klient_innen müssen aktiv dazu beitragen, der Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit entgegen zu wirken.

5. Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze: Mindestens Mindestsicherungshöhe aber höchstens 1160€

6. Kein Vermögen: Alles was in Geld umgesetzt werden kann

7. Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung: Nach dem gültigen Sozialhilfegesetz

8. Lebensmittelpunkt in Wien: Schon vor Antragstellung muss die Person in Wien gemeldet gewesen sein. (vgl. Fonds Soziales Wien 2015)

(24)

14 Inwiefern die Aufgaben der Wiener Wohnungslosenhilfe für welche Personen relevant sind, hängt von dem Status der Klient_innen ab und kann nur im Einzelfall entschieden werden. Der genaue Aufbau und die Struktur der WWH werden im nächsten Kapitel dargestellt, wodurch die Aufteilung der Aufgaben verdeutlicht wird.

3.3. Aufbau und Struktur

Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts war Wien für damalige Verhältnisse in der Unterbringung von obdach- und wohnungslosen Menschen vorbildlich. So wurden beheizbare Herbergen mit Sanitäranlagen zur Verfügung gestellt, was einen großen Fortschritt bedeutete. Allerdings konnten diese Herbergen dem Trend der allgemeinen Verbesserung der Wohnsituation in Wien nicht folgen und waren bald veraltet und nicht mehr akzeptabel. In den Herbergen herrschte eine strikte Hierarchie, Angebote wie etwa Soziale Arbeit oder Pflege wurden nur sehr mangelhaft angeboten. Die Reintegration in den Wohnungsmarkt war noch nicht Ziel der Unterbringung und wurde erst später in die Wiener Wohnungslosenhilfe aufgenommen.

Mitte der 1980er Jahre wurde klar, dass die Angebotsstruktur von Herbergen und Notquartieren keine dauerhafte Besserung der Situation der Klient_innen mit sich bringen wird. Es kamen Überlegungen zur Zusammenarbeit einzelner Anbieter_innen auf und wie der Wohnungslosigkeit in Wien dauerhaft entgegengewirkt werden könnte. Ein planmäßiges Vorgehen wurde angestrebt. Die Konzeptentwicklung zu einer übergreifenden Wiener Wohnungslosenhilfe wurde verfolgt mit dem Ziel, die Klient_innen möglichst auf dem Weg in ein eigenständiges Leben zu fördern und zu fordern. Weg von der bloßen Unterbringung, hin zur Reintegration. Die Professionalität der von nun an gelebten Wohnungslosenhilfe zeigt sich in der Eröffnung von neuen Tageszentren und der Erweiterung des Angebotes um Streetwork, dem Aufsuchen der Klient_innen in ihrem Lebensraum.

Die Umsetzung der neuen Ziele sollte anhand des Wiener Stufenplanes erfolgen. Dieser wird seit 20 Jahren verfolgt und nach besten Möglichkeiten umgesetzt. Wobei die Bezeichnung heute "Wiener Integrationsprogramm für wohnungslose Menschen"

lautet.(vgl. Fonds Soziales Wien 2009)

Nach den damals erstellten Plänen sollte in Wien erreicht werden, dass:

 Obdachlosigkeit vermieden wird,

 ein breites Hilfsangebot alle Betroffenen erreicht und von diesen akzeptiert wird,

 alle unbetreuten Schlafplätze, z.B. in den Städtischen „Herbergen”, in betreute Plätze umgewandelt werden,

 ausreichend betreute Wohnplätze für alle Problemgruppen zur Verfügung stehen,

 eine rasche Übersiedlung in adäquate Dauerwohnformen gewährleistet ist,

 die Kooperation aller involvierten Einrichtungen funktioniert,

 eine permanente Evaluierung der geleisteten Arbeit stattfindet.(vgl. ebd.: 2009)

(25)

15 Abb. 2: Stufensysteme in der Wohnungslosenhilfe

Quelle: (BAWO – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe 2011)

Seit 2011 stellte die Wiener Wohnungslosenhilfe einen eigenen Fachbereich der MA 12 dar und war somit offiziell dem Sozialamt untergliedert. Folglich wurden bis dahin bestehende Großeinrichtungen und Großherbergen geschlossen oder umgebaut und durch neuere und kleinere Einrichtungen ersetzt. (vgl. Fonds Soziales Wien 2009) Mit der Gründung des FSW neu am 1. Juli 2004, wurde dann die Wohnungslosenhilfe in den Verantwortungsbereich des FSW verschoben. (vgl. Fonds Soziales Wien 2018a: ) Das Ziel der Re-Integration der Wohnungs-und Obdachlosen Menschen ist ab dem Zeitpunkt der Gründung der kleineren Einrichtungen allen gemeinsam. Die Klientel wurde erweitert, von nun an konnten auch suchterkrankte Menschen innerhalb der Wohnungslosenhilfe betreut werden. Außerdem fanden Familien ab 2000 eine bessere Betreuung innerhalb der Wohnungslosenhilfe, die sich in diesem Bereich weiter spezialisierte. Mit der Schließung des Hauses Meldemannstraße im 20. Wiener Gemeindebezirk war der Wandel der Wiener Wohnungslosenhilfe besiegelt und die " endgültige Abkehr vom alten

"Verwahrungskonzept" hin zu integrativen Betreuung und Wohnungslosenhilfe" war gestartet. (vgl. ebd.: 2018a)

Die Organisation der Wiener Wohnungslosenhilfe liegt beim Fonds Soziales Wien. Dieser stellt eine Rechtspersönlichkeit dar, die Aufgaben und Leistungen der Stadt Wien erbringt und im Sinne der Stadt Wien handelt. (vgl. Fonds Soziales Wien 2016) Des Weiteren fördert der FSW die über 90 unterschiedlichen Einrichtungen und Angebote der Wohnungslosenhilfe und steht diesen beratend, planend und steuernd beiseite. (vgl.

(26)

16 Fonds Soziales Wien 2017) Damit werden die finanziellen Mittel der Wiener Wohnungslosenhilfe von der Stadt Wien gestellt.

Inwieweit diese über 90 Einrichtungen strukturiert und gegliedert sind, wird vom FSW in einem Schaubild dargestellt und soll im nächsten Abschnitt genauer beschrieben werden.

3.3.1. Angebotsstruktur und Bereiche der Wiener Wohnungslosenhilfe

Um einen guten Überblick über die Wiener Wohnungslosenhilfe zu bekommen wird hier die vom FSW vorgegebene Angebotsstruktur übernommen. Erst das Zusammenspiel dieser Einrichtungen kann die Zielerreichung der Wohnungslosenhilfe garantieren und kann nur als Ganzes und aufeinander aufbauend funktionieren. Zur besseren Kommunikation zwischen den Einrichtungen finden zahlreiche Vernetzungstreffen statt, die immer protokolliert werden und somit den Austausch vereinfachen und transparent gestalten. Dies ist wichtig, da die unterschiedlichen Einrichtungen von unterschiedlichen Träger_innen betrieben werden, wie man der Angebotsstruktur entnehmen kann. Diese sind z.B. Caritas, Arbeiter-Samariter-Bund, Rotes Kreuz, wieder Wohnen, WOBES, Volkshilfe, neunerhaus oder die Heilsarmee. (vgl. WWH - Angebotsstruktur 2017)

Eine genaue Betrachtung der Angebotsstruktur der Wiener Wohnungslosenhilfe ist Voraussetzung für den später folgenden empirischen Teil um die Auswahl der Einrichtungen begründen zu können und um die unterschiedlichen Angebotsarten zu differenzieren.

Zunächst ist die Wohnungslosenhilfe in drei große Bereiche geteilt, welchen wiederum Unterbereiche zugeordnet werden können: (vgl. ebd.: 2017)

 Ambulante Angebote/Nachtquartiere

o Vergabe von Nachtquartier-, Betreuungs- und Wohnplätzen o Nachtquartiere/Akutunterbringung

o Ambulante Angebote - Tageszentren

o Ambulante Angebote - Beratung, Streetwork o Gesundheitsförderung

 Mobile Wohnbetreuung o Housing First

o Mobile Betreuung in der eigenen Wohnung o Leistbares Wohnen mit Betreuungsangebot

 Betreute Wohnangebote (Dauerwohnen/Übergangswohnen) o Sozial betreutes Wohnen (Dauerwohnen)

o Übergangswohnen

o Übergangswohnen Zielgruppe

o Übergangswohnen - Mutter-Kind-Einrichtungen

o Betreutes Wohnen in Wohnungen (Übergangswohnen)

(27)

17 Welchen Personen welche Angebote zur Verfügung stehen, wurde bereits in den Zugangsvoraussetzungen im Kapitel 3.2 (Aufgaben der Wiener Wohnungslosenhilfe) geklärt. Grundsätzlich werden die Obdach- und Wohnungslosen aber wie oben genannt anhand der Förderrichtlinien des FSW nach Staatsbürgerschaft, Wohnungslosigkeit und Lebensmittelpunkt beurteil. (vgl. Fonds Soziales Wien 2015)

3.3.1.1. Ambulante Angebote und Nachtquartiere

Ambulante Angeboten sind die niederschwelligsten Angebote innerhalb der Wohnungslosenhilfe. Klient_innen können sich anonym beraten lassen und die Einrichtungen stehen Allen offen.

Die Vergabe von Nachtquartiers- Betreuungs- und Wohnplätzen erfolgt zum großen Teil über das P7-Wiener Service für Wohnungslose und das BzWO-Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe. Das P7 ist die zentrale Anlaufstelle für anspruchsberechtigte Wohnungslose. Von hier aus werden an akut wohnungslose Personen Notquartiersbetten vergeben und weiterführende Beratung wird angeboten. Möglich ist sowohl eine Weitervermittlung an andere Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe als auch die Abklärung der finanziellen Lage oder sonstige Belange abdecken.

Das BzWO ist ebenfalls eine Einrichtung für Personen, die nach den oben genannten Richtlinien förderbewilligt sind. Hier werden allerdings mehr dauerhafte Wohnmöglichkeiten vermittelt. Außerdem können über das BzWO andere Leistungen der Wiener Wohnungslosenhilfe für Betroffene bewilligt werden, wie etwa eine mobile Wohnbegleitung.

Die Nachtquartiere und Akutunterbringungen stellen einen maßgeblichen Bereich der Wohnungslosenhilfe dar. Menschen in Notsituationen können hier neben Waschmöglichkeiten und kleineren Depotmöglichkeiten schnell und unkompliziert einen Schlafplatz finden. Der Aufenthalt soll möglichst nur solange sein, bis eine weitere Abklärung der Situation stattgefunden hat. Der Aufenthalt ist ausschließlich zu den Nachtzeiten möglich. Die Nachtquartiere haben unterschiedliche Schwerpunkte, so gibt es Unterbringungen für Frauen, Jugendliche, Familien, Paare oder gemischte Einrichtungen. In den Monaten von Oktober bis Ende April greift das Wiener Winterpaket, in dessen Rahmen die Schlafplätze um mehrere 100 Plätze aufgestockt werden, die für alle Menschen in Wohnungsnot zugänglich sind.

In den Tageszentren erhalten Bedürftige neben einem Dach über dem Kopf warmes Essen, frische Kleidung, Waschmöglichkeiten, Beschäftigung und sozialarbeiterische Beratung. Einige der Tageszentren weisen einen Schwerpunkt auf, wie etwa das Frauenwohnzimmer speziell für Frauen ist oder die Gruft für Menschen mit Anspruchsberechtigung. Andere hingegen sind für alle Zielgruppen gemischt offen, wie beispielsweise das Tageszentrum am Hauptbahnhof oder das Stern. Zusätzlich sind auch hier spezielle Bereiche für Frauen geschaffen worden.

Unter dem Punkt Beratung - Streetwork findet sich die wohl größte Beratungseinrichtung für Menschen, die nicht förderwürdig im Rahmen des Wiener Sozialhilfegesetztes sind, in der Wiener Wohnungslosenhilfe. Die Sozial- und Rückkehrberatung richtet sich an Menschen, die von P7 und BzWO nach den Förderrichtlinien nicht beraten werden können. Außerdem können hier Schlafplätze (vor allem im Winter) an diese Menschen vergeben werden. Die weiterführende Beratung findet hier aufgrund eines

(28)

18 multiprofessionellen und mehrsprachigen Teams häufig in der Muttersprache der jeweiligen Klient_innen statt und umfasst viele Bereiche, wie die Rückkehr ins Heimatland. Aber auch das Migrant_innenzentrum ist unter dem Punkt der Beratung in der Angebotsstruktur zu finden, ebenso wie die sehr niederschwelligen Streetworkangebote. So können beim Tag- und Nachtstreetwork der Caritas Betroffene direkt an ihrem Aufenthaltsort innerhalb Wiens aufgesucht und beraten werden. Ein erster Kontakt mit der Wohnungslosenhilfe kann so mitunter leichter hergestellt werden.

Zu der ersten Säule der Wiener Wohnungslosenhilfe zählt auch die Gesundheitsförderung. Vielfach geht Obdach- und Wohnungslosigkeit mit einem Verlust der Krankenversicherung einher. Dies kann im weiteren Verlauf zu einer Spirale aus Krankheit, Armut und psychischen Belastungen werden. Deshalb sind besonders die kostenlos zugänglichen medizinischen Angebote von großer Wichtigkeit. Das Neunerhaus bietet hier umfassende Angebote. Ebenso gibt es spezielle Angebote für Frauen, Männer und Familien. Der Louisebus sucht die Menschen als mobile Arztpraxis direkt an ihren Aufenthaltsorten auf. Ebenso gibt es ein spezielles Angebot für die Tiere der Betroffenen, die häufig ein wichtiger Bezugspunkt sind.

3.3.1.2. Mobile Wohnbetreuung

Die mobile Wohnbetreuung verfügt aktuell über 899 Plätze, wobei davon 361 auf

"Housing First" fallen, 185 auf die "Mobile Betreuung in der eigenen Wohnung" und 353 auf den Bereich des "Leistbaren Wohnens mit Betreuungsangebot". Insgesamt sind hier wieder unterschiedlichste Träger_innen zu finden wie beispielsweise Caritas, Heilsarmee, neunerhaus oder die Volkshilfe Wien.(vgl. WWH - Angebotsstruktur 2017)

Der erste Bereich, Housing First, baut auf eine Deinstitutionalisierung und Dezentralisierung der Wohnungslosenhilfe und wird als Alternative zum Wiener Stufenplan gesehen. Im Fokus steht, dass die Klient_innen zuerst eine eigene Wohnung erhalten sollen, da dies die wichtigste Grundlage zur Lösung der problematischen Situation ist. Insgesamt vier Einrichtungen bieten derzeit Housing First in Wien an, wobei die Fördergenehmigung dafür wiederum von BzWO ausgegeben wird. Da Housing First einen sehr aktuellen und wichtigen Teil der modernen Wohnungslosenhilfe darstellt wird im nachfolgenden Exkurs genauer darauf eingegangen.

Die mobile Betreuung in der eigenen Wohnung setzt voraus, das die Menschen in einer eigenen Wohnung wohnen. Die Übersiedelung in eine solche ist bereits Aufgabe der mobilen Wohnbetreuung. Ist eine Wohnung bezogen, wird eine Integration ins neue Wohnumfeld, der Erhalt der Wohnung und somit eine Eigenständigkeit der Kund_innen angestrebt. Die Förderung der eigenen sozialen Ressourcen steht im Vordergrund. Die sozialarbeiterische Beratung steht demnach unterstützend zur Seite und soll am Ende nicht mehr von Nöten sein. Die Leistungen der mobilen Wohnbetreuung stehen nur anspruchsberechtigten Klient_innen zur Verfügung und müssen vom Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe bewilligt werden.

Das "Leistbare Wohnen mit Betreuungsangebot" wurde in letzten Jahren stark ausgebaut und verfügt mittlerweile über 353 Plätze von vier verschiedenen Träger_innen (vgl. WWH - Angebotsstruktur 2017). Hier soll ehemals Wohnungslosen ein dauerhafter Wohnplatz geboten werden, zudem sie zusätzlich nach Bedarf sozialarbeiterische Betreuung in

(29)

19 Anspruch nehmen können. Das Angebot besteht für Frauen und Männer und außerdem spezifisch für Familien in der Jeneweingasse.

3.3.1.3. Exkurs: Housing First:

Der noch relativ junge Ansatz des "Housing First", dem in Wien immer größere Bedeutung zukommt, stammt ursprünglich aus den USA, Kanada und Australien.

Wohnungslosigkeit wird hier als ein reduzierendes Phänomen bezeichnet, was nicht mit deren Verwaltung, wie es häufig in den Stufenplänen geschieht, gleichgestellt werden darf. Wohnungslose Personen sollen möglichst rasch wieder in eine eigene Wohnung einziehen und somit in normalen Wohnverhältnissen leben können. Die sozialarbeiterische Unterstützung erfolgt nur nach Bedarf und auf freiwilliger Basis. (vgl.

BAWO – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe 2011: 111)

Durch den direkten Einzug in eine eigene Wohnung kann der Institutionalisierung entgegengewirkt werden und eine bessere Inklusion in ein alltägliches Umfeld voran gebracht werden. Dies betonte Kurt Gutlederer auf der Fachtagung 2016 zum Thema

"Housing First in Wien". (vgl. Gutlederer 2016:14)

Er unterstützt seine Aussagen mit folgender Grafik, die den Unterschied zwischen

"Wiener Stufenplan" und "Housing First" gut verdeutlicht.

Abb. 3: Prozess der Deinstitutionalisierung in der Wiener Wohnungslosenhilfe Quelle: (Kurt Gutlederer 2013: 17)

(30)

20 Bei der Deinstitutionalisierung hat vor allem der soziale Nahraum eine wichtige Rolle.

Einer Absonderung von obdach- und wohnungslosen Personen wird so entgegengewirkt und die Inklusion im sozialen Umfeld gefördert. Zugleich wird so die Gesellschaft in die Verantwortung gerufen, Menschen in besonderen Problemlagen wieder in ein normales Wohnumfeld zu integrieren. (vgl. Fischlmayr et al. 2016: 97f) Es kann von einem Paradigmenwechsel in der bisherigen Wohnungslosenhilfe gesprochen werden, gekennzeichnet durch einen Trend weg vom Stufenplan, hin zu Housing First bzw. hin zur Deinstitutionalisierung. Klient_innen müssen nicht erst gewisse Voraussetzungen erfüllen und sich für die nächste Stufe sozusagen "qualifizieren", sondern werden direkt in eine eigene Wohnung vermittelt. Nachfolgend wird erst die sozialarbeiterische Betreuung angesetzt. Eigenständiges Wohnen wird hier nicht als Fähigkeit gesehen, die erst wieder erlernt werden muss, sondern als Voraussetzung um sonstige Probleme bearbeiten zu können. (vgl. Halbartschlager et al. 2012: 3ff)

Housing First stellt aber kein Modell dar um allen Menschen ohne Wohnung eine solche zu geben. Aus diesem Grund gibt es hier Voraussetzungen und Ausschlusskritierien. So müssen etwa Obdachlosigkeit und Betreuungsbedarf vorliegen. Außerdem muss der Wunsch zu eigenständigem Wohnen gegeben sein. Hinzu sind Volljährigkeit und die Förderbewilligung von BzWO von Nöten. Für Housing First in Wien nicht berücksichtigt werden können Menschen mit starkem Pflegebedarf, selbst- oder fremdgefährdenden Verhalten und Menschen, die das neue soziale Umfeld stark beeinträchtigen würden.

(vgl. ebd. 2012: 7f)

Die fünf Grundprinzipien von Housing First verdeutlichen noch einmal den Deinstitutionalisierungsauftrag von diesem Ansatz:

 Direkter Zugang zu eigenem und dauerhaftem Wohnen

 Trennung von Wohnungsverwaltung und persönlichen Hilfen

 Förderung sozialer Inklusion

 Selbstbestimmung und Partizipation

 Flexible Hilfen für individuelle Bedarfslagen(vgl. ebd.2012: 8ff)

Housing First kann eine Zukunft der Wohnungslosenhilfe skizzieren, wobei bestimmt nicht nur dieser Ansatz funktionieren kann, da es innerhalb der Wohnungslosenhilfe Personen gibt, die der Hilfe durch eine stationäre Einrichtung bedürfen. Dennoch ist die Diskussion aktuell groß und wird in Wien weiterhin betrieben.

3.3.1.4. Betreute Wohnangebote (Dauerwohnen/ Übergangswohnen)

Die Betreuten Wohnangebote stellen den größten Bereich der Wiener Wohnungslosenhilfe dar und umfassen derzeit 4744 Wohnplätze. (vgl. WWH - Angebotsstruktur 2017) Das betreute Wohnen stellt immer eine Übergangsform dar und kann für höchstens zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Grundlegende Zielsetzung ist, dass die Personen danach in eine eigene Wohnung ziehen oder in manchen Fällen die Wohnung übernehmen können. Der Bereich des Betreuten Wohnens ist kostenpflichtig und steht nur von BzWO förderbewilligten Personen zur Verfügung.

(31)

21 Das Betreute Wohnen stellt außerdem sehr spezifische Angebote zu Verfügung, wie später aufgezeigt wird.

Die Sozialbetreuten- oder Dauerwohnangebote sind mit 20 Anbieter_innen und über 1800 Plätzen von 4744 der größte Teil der Betreuten Wohneinrichtungen. Hierbei handelt es sich vor allem um Wohnungen für Menschen im höheren Alter und mit psychischen Erkrankungen. Auch chronische Erkrankungen sind häufig unter den ehemals wohnungslosen Menschen in Betreuten Wohneinrichtungen. Ziel ist es hier immer den Menschen möglichst ein gutes Wohnen, oft bis zum Tode, zu ermöglichen und die notwendige Betreuung im Bedarfsfall bereit zu stellen.

Übergangswohnhäuser richten sich an Personen, die noch nicht bereit sind in die eigene Wohnung zu ziehen. Sie sollen hier die nötige sozialarbeiterische Unterstützung erhalten um in eine eigene Wohnung ziehen zu können oder in eine geeignete Einrichtung weitervermittelt werden zu können. Übergangswohnhäuser stehen den Klient_innen höchstens zwei Jahre zur Verfügung und sind für die Bewohner_innen kostenpflichtig.

Die zielgruppenspezifischen Übergangswohnhäuser können sehr gut spezifische Problemlagen adressieren. So gibt es Zielgruppenwohnen für Männer, Frauen, nach dem Alkoholentzug, oder Familien. Wobei die Mutter-Kind-Einrichtungen wiederum einen eigenen Bereich der Betreuten Wohnangebote darstellen. Hier steht die Stärkung der Wohnkompetenz der Familie im Vordergrund. Die volljährigen Mütter, Väter oder Schwangeren sollen möglichst gut drauf vorbereitet werden mit ihrer Familie in einer eigene Wohnung wohnen zu können.

Der letzte Bereich, das Betreute Wohnen (Übergangswohnen) ist zwar immer noch unterstützt, findet aber in der eigenen Wohnung statt. Diese Form der Betreuung fordert große Selbstständigkeit und Motivation von den Klient_innen. Die Sozialarbeiter_innen kommen in die Wohnung um dort die notwendige Unterstützung zu leisten. Häufig können die Wohnungen nach den höchstens zwei Jahren Bewilligungsfrist übernommen werden oder der Umzug in eine eigene Wohnung ist möglich. Diese Wohnform wird vermehrt von Menschen genutzt, die lediglich eine geringe Starthilfe ins eigenständige Wohnen benötigen, wie alleinerziehende Mütter, Menschen die asylberechtigt sind oder aus dem Strafvollzug zurück gekommen sind.

Die gesamte Angebotsstruktur der Wiener Wohnungslosenhilfe ist eine sehr umfassende Hilfeleistung mit vielen unterschiedlichen, teilweise sehr spezifischen Hilfen. Neben den hier aufgeführten Angeboten gibt es noch einige kleiner Projekte, die dem Hauptangebot unterstützend zur Seite stehen. Dennoch ist kritisch anzumerken, dass gerade die Bewilligung der einzelnen Angebote oft für Klient_innen nicht transparent ist und gerade für die Gruppe der sogenannten nicht anspruchsberechtigten Personen oft zu wenig Hilfen zur Verfügung stehen.

Im weiteren Verlauf der Arbeit werden ausschließlich Einrichtungen genauer betrachtet, die zur Nutzung eine Förderbewilligung benötigen. Das folgende Kapitel zur Relevanz von Bildung für wohnungs- und obdachlose Personen kann dennoch allumfassend verstanden werden.

(32)

22

4. Bildung und Beratung in der Wohnungslosenhilfe

Das Wort Bildung ist in Deutschland und Österreich allgegenwärtig. Bildungsreform, Bildungsaussteiger_in, Bildungsbenachteiligung, Hochschulbildung, universitäre Bildung, und ähnliche Ausdrücke werden jeden Tag verwendet und sind in den Medien präsent.

Eine genaue Definition fehlt jedoch meistens. In diesem Teil der Arbeit wird zuerst der Begriff der Bildung im deutschsprachigen Raum eingegrenzt und definiert. Außerdem sollen ein historischer Rückblick auf die Entstehung des Begriffs gegeben werden und unterschiedliche Ansätze von Bildung aufgezeigt werden. Das Recht auf Bildung und ein Zusammenhang derselben mit sozialer Benachteiligung wird ebenso umrissen.

Da im empirischen Teil der Arbeit vor allem beleuchtet wird, inwiefern Bildung als Teil der Beratung Sozialer Arbeit in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe stattfindet, wird im Folgenden die Beratung als solche vorgestellt und mit Bildung verknüpft.

4.1. Bildungstheorien

In diesem Kapitel soll vor allem auf die lange Tradition des Bildungsbegriffs eingegangen werden und die unterschiedlichen Herangehensweisen in den Vordergrund gestellt werden. Das Recht auf Bildung und in wieweit Bildung mit sozialer Benachteiligung zusammenhängt wird ebenfalls erläutert.

4.1.1. Begriffsdefinition

‚Bildung„ ist in seiner heutigen Form nicht in andere Sprachen übersetzbar. Der Begriff hat im Deutschen in den letzten zwei Jahrhunderten eine so große Bandbreite gewonnen, dass er nur bedingt übersetzbar ist. Vielleicht könnte auch gesagt werden, dass er immer unspezifischer geworden ist. So geht es einerseits um die Daseinssteigerung des Einzelnen, andererseits werden gesellschaftliche Funktionen erfüllt. Bildungsforschung, Bildungspolitik oder Persönlichkeitsbildung und Herzensbildung werden als Teile von Bildung gesehen. (vgl. Strohschneider in: Schlüter und Strohschneider 2009: 15f)Die hier beschriebene Weite des Begriffs der Bildung macht deutlich, wie schwierig eine Definition ist. Dennoch sind in der Literatur verschiedene Definitionen zu finden.

Anna Brake und Peter Büchener gehen in ihrem Buch "Bildung und soziale Ungleichheit"

davon aus, dass Bildung im 21. Jahrhundert quasi als Voraussetzung gilt um am öffentlichen Leben teilhaben zu können. Dies betrifft vor allem das kulturelle und soziale Leben. Da Bildung somit erst die Teilhabe ermöglicht, ist sie für Alle, unabhängig von Klasse oder sonstigen Kategorien gleichsam von Bedeutung. Dennoch ist sie nicht für Alle zu gleichen Teilen zugänglich. Die unterschiedlichen Voraussetzungen um Lebensführungskompetenzen, wie Bildung gesehen werden kann, zu erwerben hat demnach unterschiedliche Teilhabechancen zur Folge. Jede Person muss individuell ihre Bildung erbringen um am gesellschaftlichen Leben möglichst gut teilhaben zu können.

Bildungsleistung stellt demnach eine individuelle Leistung dar. (vgl. Brake und Büchner 2012: 68)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Obwohl eine Studie mit neuropathologischen Testpersonen nicht das Ziel dieser Arbeit ist, sollte das Thema kurz angesprochen werden, um die Wichtigkeit eines validen und reliablen

„Noch weniger zulässig scheint es Uns, wenn man dabei den Schutz der unversehrten, unantastbaren, absoluten Gewissensfreiheit einbezieht...Wenn man sagen will, daß

Menschen mit Lernschwierigkeiten dürfen aufgrund dieser nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern, soll

Üblicherweise werden die Fälle an die Sozialarbeit zugewiesen, mit Ausnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hier ist die Soziale Arbeit fixer Bestandteil des

Mit welcher Häufigkeit können mGluR2-Antikörper in archivierten Proben nachgewiesen werden, welche zwischen 2014 bis 2021 an die Abteilung für Neuropathologie und

Weiters müssen sie von den Betroffenen (Klient/innen, Bewohner/innen, etc.) mitgetragen werden, also wichtig und bedeutsam für diese sein. Weitere Parameter für sinnvolle Ziele

78 Vgl. Ziebertz, Religiöse Signaturen heute, 384... wir später sehen werden, meistens mit eigenen Vorstellungen vermischt. 79 Konstruktion ist in Bezug auf Glauben, Religiosität

Es kann sein, dass irgendwo ein Pfeil vielleicht nicht richtig ist, aber das ist dann aus dem Zusammenhang zu entnehmen und wird man vermutlich auch erst draufkommen,