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Versorgungsplanerische Strategien in der Psychiatrieversorgung

Kapitel 5: Planungsgrundlagen

8.6 Versorgungsplanerische Strategien in der Psychiatrieversorgung

8.6.1 Gesteuerte Gesamtentwicklung

Die Versorgungsplanung stellt als Kernproblem der Bernischen Psychiatrieversorgung die mangelnde Ent-wicklung des Gesamtsystems fest. Die Versorgung ist zwar vielfältig und differenziert, jedoch wenig koordiniert und weist grosse Disparitäten auf. Sie ist damit ein Ab-bild der bisher weitgehend administrativ ausgerichteten Steuerung. Zur Sicherstellung der Psychiatrieversor-gung für die gesamte Bevölkerung des Kantons, für eine zielgerichtetere und koordinierte Entwicklung im Sinne der Versorgungsplanung, eine bessere Nutzung der Potentiale, eine Erhöhung der Bedarfsgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit ist die klare und fachlich orientierte Ausgestaltung der Planungs-, Steuerungs- und Koordi-nationsaufgaben zwingend. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Versorgungspla-nung.

8.6.2 Konsequent regionalisierte Organisation der Psychiatrieversorgung

Die heutigen regionalen Zuordnungen sind historisch gewachsen, wenig klar und kaum deckungsgleich mit anderen regionalen Gliederungen. Dabei ist die Psych-iatrieversorgung ein Versorgungsbereich, der zur Erfül-lung seiner Aufgaben in enger Kooperation mit vielen verschiedenen Versorgungspartnern stehen muss. Kla-re räumliche Zuordnungen und Zuständigkeiten erleich-tern die Vernetzung und die Zusammenarbeit. Die Inte-gration in das somatische Gesundheitssystem verleiht der Psychiatrie einen normalisierten Status.

8.6.3 Allgemeinpsychiatrische Versorgung in den Regionen

Heute bestehen in der allgemeinpsychiatrischen regio-nalen Versorgung (Grundversorgung) grosse Disparitä-ten. Einzelne Regionen sind vergleichsweise gut ausge-stattet und integriert, andere Regionen sind psychia-trisch kaum gemäss den Grundsätzen einer zeitgemä-ssen Versorgung erschlozeitgemä-ssen. Der Versorgungsauftrag der Regionalen Dienste wird deshalb verbindlich festge-legt.

8.6.4 Kantonale Aufgaben der Allgemeinen und Spezialisierten Psychiatrie

In Ergänzung der Aufgaben, welche von den Regiona-len Diensten übernommen werden, werden die «zentra-len» Aufgaben ebenfalls explizit bezeichnet und zuge-ordnet. Dazu gehören auch die durch die Privatkliniken erbrachten Leistungen der spezialisierten und regions-ungebundenen Versorgung.

In besonderem Masse sind die heute wenig wahrnehm-baren spezialisierten Versorgungsleistungen zugunsten der Gesamtversorgung künftig deutlicher auszubilden.

Strategie 1: Die künftige Entwicklung des Systems der Psychiatrieversorgung im Kanton Bern erfolgt gesteu-ert und aus einer breiten fachlichen Gesamtsicht, die möglichst alle Bereiche miteinbezieht, welche sich mit psychisch kranken oder behinderten Menschen befas-sen. Zur Erfüllung der Planungs- und Steuerungsauf-gabe werden geeignete Strukturen geschaffen, welche den Einbezug von Fachpersonen ermöglichen. Die Planung wird als kontinuierliche Aufgabe organisiert, komplexere Probleme sind laufend projektmässig anzugehen. Jede Institution leistet dabei ihren Ent-wicklungsbeitrag selbständig, als Teil des Ganzen und im Rahmen der gemeinsamen Ausrichtung.

Strategie 2: Die regionale Gliederung der Psychiatrie-versorgung wird ausnahmslos durch die Spitalversor-gungsregionen bestimmt. Dort übernehmen die Re-gionalen Dienste die integrale Verantwortung für die regionale Grundversorgung und damit die generelle Behandlungspflicht. Träger der regionalen Psychiatrie-versorgung sind die Regionalen Spitalzentren (RSZ).

Strategie 3: Die regionale Versorgung, für welche die Regionalen Dienste integral zuständig sind, ist inte-griert und umfasst das vollständige Spektrum ambu-lanter, teilstationärer und konsiliarischer Grundversor-gungsleistungen (soweit diese nicht gleichwertig durch kooperierende Private erbracht werden) sowie in der Regel stationäre Leistungen mit einer begrenzten Akutbehandlungspflicht. Die Regionalen Dienste sind verantwortlich für die Vernetzung mit weiteren regiona-len Leistungserbringern, welche Menschen mit psychi-schen Krankheiten und Behinderungen behandeln, fördern, pflegen und betreuen sowie mit dem «Zen-trum», das die ergänzende stationäre Grundversor-gung und spezialisierte VersorGrundversor-gungsleistungen er-bringt.

Strategie 4: Kantonal werden von zentralen Institutio-nen/Kompetenzzentren, mit besonderer Funktion des Universitätsspitals, die folgenden Versorgungsaufga-ben übernommen: bestimmte spezialisierte Behand-lungsleistungen, die systematische Supportarbeit zu-gunsten der Regionalen Dienste, die ergänzende, längerdauernde stationäre allgemeinpsychiatrische Versorgung in den Psychiatrischen Kliniken sowie die regionsungebundene Versorgung durch die privaten Kliniken.

8.6.5 Alterspsychiatrie

Die Alterspsychiatrie ist gemessen am heutigen Bedarf der am wenigsten entwickelte Fachbereich der psychia-trischen Versorgung. Die in Verbindung zur demografi-schen Entwicklung stehenden künftigen Herausforde-rungen verlangen eine klare strategische Positionierung und Mandatierung der Alterspsychiatrie. Zudem sind koordinierte Anstrengungen zur Verbesserung der Nachwuchssituation nötig. Diese ist generell sehr ange-spannt, in der Alterspsychiatrie jedoch besonders prekär und deshalb explizit zu erwähnen.

8.6.6 Kinder- und Jugendpsychiatrie

In der Kinder- und Jugendpsychiatrie steht dem gut ausgestatteten Zentrum eine ungenügend entwickelte und kaum wahrnehmbare dezentrale Versorgung ge-genüber. Eine klare Definition des dezentralen Versor-gungsauftrages verbunden mit strukturellen Vorgaben soll zu einer Verbesserung der Situation führen.

8.7 Massnahmen

8.7.1 Massnahmen zur Steuerung und Planung Fachlich abgestützte Gesamtsteuerung

Die Gesamtsteuerung, welche sich mit sämtlichen grundsätzlichen Fragen der Ordnung, der Konzeption und der Entwicklung der kantonalen Psychiatrieversor-gung (inkl. Monitoring) befasst, wird von der GEF im Detail definiert, durch den GEF-Direktor genehmigt und anschliessend implementiert. Dazu gehören die Schaf-fung geeigneter Strukturen und die Bezeichnung von Fachpersonen, welche einbezogen werden.

Diese Massnahme hat absolute Priorität und ist den anderen Massnahmen zeitlich vorgelagert.

Planungsthemen

Der GEF-Direktor erteilt mit zeitlicher Priorität Projekt-aufträge betreffend die im Rahmen der Erarbeitung der Versorgungsplanung 2011–2014 nicht oder ungenü-gend integrierten Bereiche insbesondere der Rehabilita-tion und der psychosozialen Langzeitbetreuung. In die-sen Projekten werden die erwähnten Bereiche in Zu-sammenarbeit mit den Versorgungspartnern und den für die Planung und Steuerung der jeweiligen nicht-medizinischen Bereiche zuständigen Ämtern der GEF systematisch erfasst und ihre Entwicklung konzipiert.

Dabei ist jeweils die institutionelle Verbindung zur psychiatrischen Versorgung aufzuzeigen. Ebenfalls zu bearbeiten ist der Versorgungsbereich der Psychoso-matik, wobei dies in enger Abstimmung mit den darin spezialisierten Leistungserbringern der Akutsomatik und der psychosomatischen Rehabilitation zu erfolgen hat.

Leistungsaufträge und Mengensteuerung

Zur Umsetzung der Versorgungsplanung ist es unab-dingbar, dass hinsichtlich der stationären Versorgung die Möglichkeit der Mengensteuerung besteht. Das entsprechende Instrument dazu ist die Spitalliste, wel-che im Rahmen des Spitallistenprozesses auf der Grundlage der Versorgungsplanung erarbeitet wird (siehe 5.8). Die Leistungsaufträge auf der Spitalliste sind mit Prozess- und Strukturqualitätskriterien (siehe auch Anhang C) und mit Maximalmengen pro Institution verbunden. Leistungsmengeneinheit im Bereich der Psychiatrieversorgung sind Kapazitäten (Behandlungs-plätze).

Strategie 5: Die spezialisierte Alterspsychiatrie ist ein wichtiger Teil der regionalen Grundversorgung und wird von den Regionalen Diensten erbracht. Besonde-re Akzente bestehen in der Verknüpfung mit der so-matischen/ geriatrischen Medizin, in der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie sowie in der Langzeitversorgung, welche von den Spitexdiensten und in den Pflegehei-men erbracht wird. Das Leistungsspektrum und des-sen Aufteilung auf die regionale und kantonale Ver-sorgung entsprechen grundsätzlich derjenigen der Allgemeinpsychiatrie. Alle Leistungserbringer beteili-gen sich am Aufbau von Strukturen und Programmen, welche zur Förderung von beruflichem Nachwuchs beitragen.

Strategie 6: Die Direktion Kinder- und Jugendpsychia-trie der UPD hat die integrale Verantwortung für die institutionelle kinder- und jugendpsychiatrische Ver-sorgung im Kanton Bern (mit Ausnahme der stationä-ren Versorgung des Berner Juras). Sie stellt die de-zentrale ambulante, tagesklinische, und konsiliarische sowie die zentrale stationäre Versorgung sicher. Die Linienorganisation der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird weitergeführt, übernimmt jedoch die regionale Gliederung der Allgemeinpsychiatrie. Dadurch wird die dezentrale, regionale Versorgung wahrnehmbar und insbesondere für die Versorgung Jugendlicher und junger Erwachsener der Anschluss an das psych-iatrische und somatische Versorgungsnetz strukturell und systematisch sichergestellt.

8.7.2 Massnahmen zur regionalen Versorgung Rahmenordnung der regionalen Versorgung Die verbindlichen allgemeinen Aufgaben, Zuständigkei-ten und Versorgungsprinzipien der regionalen Versor-gung sind auf der Grundlage insbesondere der versor-gungsplanerischen Strategien und unter Berücksichti-gung der «Standards für die Patientenprozesse» im Detail zu definieren und durch den GEF-Direktor zu genehmigen. Wichtige Eckpunkte sind:

• die räumliche Gliederung der regionalen Versorgung entspricht den Spitalversorgungsregionen gemäss Versorgungsplanung (siehe Kapitel 5.3)

• der regionale Auftrag umfasst neben der allgemein-psychiatrischen auch die alterspsychiatrische Grundversorgung sowie den medizinischen Teil der Suchthilfe, soweit diese der psychiatrischen Grund-versorgung zuzurechnen ist.

• der regionale Grundversorgungsauftrag ist gekoppelt an die generelle Behandlungspflicht und die Über-nahme der regionalen Vernetzungsverantwortung.

• das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht, dessen Inkraftsetzung bedeutende Auswirkungen auf die Psychiatrieversorgung haben wird.

Regionale Versorgungskonzepte

Die jeweiligen Verantwortlichen erarbeiten mit ihren Versorgungspartnern auf der Basis der Rahmenordnung und unter Berücksichtigung des in dieser Planung her-geleiteten Leistungsbedarfes Konzepte für die regionale Versorgung. Dabei werden die Umsetzung der Pla-nungsanforderungen und namentlich die Konsequenzen der neuen räumlichen Perimeter (Spitalversorgungsre-gionen) aufgezeigt.

Ablauf- und Terminplanung

Aufgrund der regionalen Versorgungskonzepte und der durch den GEF-Direktor genehmigten Parameter wird eine verbindliche und rollende Ablauf- und Terminpla-nung erstellt.

Spezielle regionale Anforderungen

Zu den in der Strategie 3 formulierten Rahmenbedin-gungen gelten für die einzelnen Regionen unterschiedli-che Anforderungen, welunterschiedli-che die regionalen Besonderhei-ten berücksichtigen.

Region Bern: Für die Region Bern wird unter der Fe-derführung der UPD und unter Einbezug der wesentli-chen Akteure, insbesondere des PZM, der weitere Pla-nungsprozess eingeleitet. Auf der Grundlage der Rah-menordnung ist die fachliche und organisatorische Ab-stimmung der Grundversorgungsangebote im Sinne der Schaffung eines integrierten Systems mit differenzierten Versorgungslinien zu planen. Dabei wird die Umsetzung des langfristigen Ziels der Integration der Psychiatrie in die somatischen Spitalstrukturen verfolgt.

Region Biel: Prioritär ist, im Bieler Dienst eine Chefärz-tin oder einen Chefarzt mit Planungskompetenz zu in-stallieren, welche oder welcher in Absprache mit der bisherigen und in enger Kooperation mit der künftigen Trägerschaft das regionale Versorgungskonzept ent-wickelt und die organisatorische Integration des zwei-sprachigen regionalen Psychiatrischen Dienstes in das Regionale Spitalzentrum plant. Dazu ist der Aufbau stationärer Grundversorgungsmöglichkeiten in Biel vo-ranzutreiben. Entsprechende bauliche Massnahmen sind umgehend zu planen.

Region Berner Jura: Die organisatorische und räumli-che Integration des französischsprachigen regionalen Psychiatrischen Dienstes in die somatischen Strukturen ist in terminlicher Abstimmung mit den Vorhaben in der Region Biel und unter Berücksichtigung der Bestrebun-gen zur Schaffung einer interjurassischen Spitalversor-gungsstruktur zu planen. In diesem Rahmen ist auch die Aufgabe und der Ersatz des Standortes Bellelay zu bearbeiten.

Region Oberland Ost: Die stationäre Akutversorgung am Standort Interlaken ist zu entwickeln. Die Privatklinik Meiringen übernimmt die ergänzende stationäre Grund-versorgung für die Region mit limitierten Kapazitäten.

Die Zusammenarbeit zwischen den beiden regionalen Versorgern ist institutionell zu sichern.

Region Oberland West: Eine akutpsychiatrische Ein-heit ist einzurichten. Aus Prioritätsgründen wird diese Einheit provisorisch im PZM geführt.

Region Emmental: Die regionale stationäre Versor-gung ist auszubauen und gemäss Strategie 2 konzep-tionell neu auszurichten. Die ambulante und teilstationä-re Versorgung ist ebenfalls weiter zu entwickeln.

Region Oberaargau: Die in den letzten Jahren aufge-bauten Angebote sind zu konsolidieren. Die regionale stationäre Versorgung ist gemäss Strategie 2 konzep-tionell neu auszurichten.

8.7.3 Massnahmen zu den kantonalen Versor-gungsleistungen

Konzept für kantonale Versorgungsleistungen Unter Federführung der UPD, welche als universitäres Zentrum eine besondere Funktion erfüllen, erarbeiten die Psychiatriekliniken innerhalb des versorgungsplane-rischen Rahmens ein Konzept für die ergänzende Grundversorgung und für die spezialisierten Angebote.

Die regionalen Versorger, welche grundsätzlich eben-falls spezialisierte Leistungen zugunsten der kantonalen Versorgung erbringen können, werden mit einbezogen, ebenso wie die privaten stationären Leistungserbringer, In Abstimmung mit den entsprechenden Massnahmen zur regionalen Versorgung ist insbesondere die fachli-che und organisatorisfachli-che Abstimmung der Angebote der UPD und des PZM zu klären.

8.7.4 Massnahmen zur Alterspsychiatrie

Im Rahmen der regionalen Konzepte und der Konzepte für die ergänzende stationäre Grundversorgung sowie für Spezialangebote wird auch die Alterspsychiatrie entsprechend der Strategie 4 bearbeitet. Dabei wird der in dieser Planung hergeleitete Leistungsbedarf berück-sichtigt.

Rahmenkonzept

In Zusammenarbeit mit den Versorgungspartnern erar-beiten die UPD ein kantonales Rahmenkonzept für die Integration von älteren Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen in Alters- und Pflegeheimen.

Dehospitalisierung

Die Dehospitalisierung eines Grossteils der betagten Langzeitpatientinnen und -patienten in den psychiatri-schen Kliniken wird auf der Grundlage des Rahmenkon-zeptes regional vorbereitet und angemessen umgesetzt.

8.7.5 Massnahmen zur Kinder- und Jugend-psychiatrie

Konzepte für die regionale Versorgung

Die UPD erarbeitet mit den Versorgungspartnern Kon-zepte für die regionale, dezentrale Kinder- und Jugend-psychiatrie gemäss Strategie 6. Unter Berücksichtigung des in dieser Planung hergeleiteten Leistungsbedarfes sind die regionalen Versorgungslücken quantitativ auf-zuzeigen und deren Behebung aufgrund des regionsbe-zogenen Bedarfes zu priorisieren.

8.8 Kosten

8.8.1 Kostenprognose für stationäre Leistungen Die Schätzung der Kosten für die stationären Leistun-gen folgt den Leistun-generellen Vorgaben in Kapitel 5.6. Es fliessen die folgenden Grössen ein:

• Leistungsmenge 2012: Fortschreibung der heutigen Leistungsmengen

• Leistungsmenge 2014 gemäss planerisch hergelei-tetem Leistungsbedarf (siehe 8.3.2) unter Berück-sichtigung der geplanten Zunahme von kurzzeitigen Hospitalisierungen mit erhöhter Behandlungs- und Pflegeintensität.

Die Kostenschätzung erfolgt mangels nationaler Tarif-struktur auf der Grundlage des bisher im Kanton ge-bräuchlichen Finanzierungsmodells, in welchem lei-stungsgewichtete Pflegetage die Leistungseinheit bil-den.

• Ausgangsgrösse: der für das Budget 2011 berech-nete Basiswert auf der Grundlage eines Ausfinan-zierungsgrad von 100% (siehe Fussnote 77)

• Investitionszuschlag von 9% (siehe Abschnitt 5.6)

• Teuerung von 2% (siehe Abschnitt 5.6).

Ab 2012 gelten die neuen Finanzierungsmodalitäten des KVG, was zu einer erhöhten finanziellen Belastung des Kantons führt. Wesentlicher Grund ist die kantonale Mitfinanzierung der Leistungen der bisherigen Privatbe-triebe, ab 2012 die Leistungsen der psychosomatischen Abteilung am Lindenhofspital sowie aller ausserkanto-nalen Hospitalisationen von Bernerinnen und Bernern, welche in einem beliebigen Spitallistenspital der Schweiz erfolgen. Per 2014 sollen die Umsetzung der versorgungsplanerischen Strategien und in diesem Zusammenhang die Reduktion der stationären Leistun-gen zu einer deutlichen Reduktion der Kosten für statio-näre Leistungen führen.

Tabelle 8.23: Kosten für stationäre Leistungen77

Nach Finanzierungsträgern Krankenversicherung

KVG in Mio. CHF

Kanton in Mio. CHF

TOTAL

In Mio. CHF

2011 Budget Kanton – 109.9 –

2012 Kosten für Leistungen inkl. Investitionsanteil

real (ohne Teuerung) 102.5 126.3 228.5

Kosten für Leistungen inkl. Investitionsanteil

nominal (inkl. Teuerung) 104.7 128.9 233.2

2014 Kosten für Leistungen inkl. Investitionsanteil

real (ohne Teuerung) 90.5 111.5 201.6

Kosten für Leistungen inkl. Investitionsanteil

nominal (inkl. Teuerung) 96.1 118.4 214.2

________________________

77 Das Finanzierungsmodell basiert auf der Systematik der Deutschen Psychiatrie-Personalverordnung, welche das Prinzip der leistungsbezo-genen Personalbemessung verfolgt. Pro Behandlungsbereich werden Standardwerte hergeleitet. Der heutige Ausfinanzierungsgrad liegt bei 95%.

8.8.2 Zusatzfinanzierungen im stationären Be-reich

Die Zusatzfinanzierung im stationären Bereich beträgt jährlich circa CHF 8.5 Mio. Darin enthalten sind unter anderem Beiträge für Kindertagesstätten nach ASIV und für gemeinwirtschaftliche Leistungen, jedoch auch spe-zifische Aufwendungen, welche aufgrund der Zugehö-rigkeit der drei staatlichen Kliniken zur Kantonsverwal-tung entstehen (z.B. Einkäufe in die Pensionskasse).

8.8.3 Kostenprognose für ambulante und ta-gesklinische Versorgung

Einzelne Leistungspakete oder Teilleistungen der ambu-lanten und tagesklinischen Versorgung werden von den Krankenkassen nicht vergütet.

Diese versorgungsnotwendigen Leistungen können nur erbracht werden, wenn die kantonale Finanzierung si-chergestellt ist (siehe 8.3.4).

Die Kostenschätzung bildet die gemäss den versor-gungsplanerischen Strategien angestrebte Stärkung und Verlagerung in den ambulanten und tagesklinischen Bereich ab. Sie berücksichtigt, dass der Auf- und Aus-bau dieses Bereiches zwingend koordiniert mit dem geplanten Abbau stationärer Kapazitäten zu erfolgen hat. Die Kosten für die tagesklinischen Leistungen wer-den auf der Basis des bereits erwähnten Finanzie-rungsmodells berechnet, welches diesen Versorgungs-bereich ebenfalls einschliesst. Zur Berechnung der Ko-sten für die ambulante Versorgung werden die bevölke-rungsbezogenen Ressourcenindikatoren verwendet (siehe 8.3.4).

Tabelle 8.24: Kosten für ambulante und tagesklinische Leistungen (nur Kosten Kanton)

Ambulant tagesklinisch TOTAL

in Mio. CHF in Mio. CHF in Mio. CHF

2011 Budget 20.8 14.0 34.8

2012

Kosten Real (ohne Teuerung) 23.6 16.3 39.9

Kosten Nominal (inkl. Teuerung) 24.0 16.6 40.7

2014 Kosten Real (ohne Teuerung) 29.1 20.9 50.0

Kosten Nominal (inkl. Teuerung) 30.9 22.2 53.1

8.8.4 Projektkosten

Für die Umsetzung der versorgungsplanerischen Stra-tegien wird mit Kosten in der Höhe von jährlich CHF 1 bis CHF 3 Mio. gerechnet. Es geht insbesondere um Projektierungs-, Umsetzungs- und Restrukturierungs-kosten von Vorhaben, die auf den versorgungsplaneri-schen Strategien basieren.

Kapitel 9: Rettungswesen – Das Wichtigste in Kürze

Das Berner Rettungswesen heute

Die Versorgung der bernischen Bevölkerung mit Ret-tungsleistungen erfolgt heute durch 17 terrestrische Rettungsdienste und zwei Luftrettungsdienste. Sie betreiben insgesamt 23 Ambulanzstandorte und vier Luftrettungsbasen auf dem Kantonsgebiet. Acht regio-nale Rettungsdienste haben im Jahr 2008 durch den Regierungsrat ein Verantwortungsgebiet zugewiesen erhalten. Diese acht Rettungsdienste haben im Jahr 2009 rund 52’000 Einsätze durchgeführt, davon 37’000 Notfalleinsätze und 15’000 Verlegungs- oder Transport-einsätze.

Die Alarmierung und Einsatzführung der terrestrischen Rettungsdienste hat gemäss den gesetzlichen Vorga-ben über die Sanitätsnotrufzentrale (SNZ 144) zu erfol-gen. Diese wird im Auftrag des Kantons von der Sani-tätspolizei der Stadt Bern betrieben. In der Praxis ist diese einheitliche Alarmierung und Einsatzführung nicht umgesetzt.

Insgesamt kann der Stand der rettungsdienstlichen Versorgung im Kanton Bern als gut bezeichnet werden.

Es bestehen jedoch Schwachstellen bei den rettungs-dienstlichen Strukturen und in der Alarmierung und Einsatzführung.

Siehe Abschnitt 9.1 für eine ausführliche Darstel-lung zum heutigen Zustand des Rettungswesens.

Bedarf und Organisationsmodelle

Aufgrund der Erfahrungszahlen der letzten Jahre kann für die Zukunft mit einem steigenden Bedarf auf 43’200 terrestrische Notfalleinsätze im Zieljahr 2014 gerechnet werden.

Eine Anwendung der Hilfsfristregel 90/15 im Kanton Bern erfordert Anpassungen an die Organisation des Rettungswesens über die gesamte Rettungskette hin-weg.

Die rettungsdienstliche Versorgung ist auf regionale Strukturen angewiesen. Die Anbindung von Rettungs-diensten an Spitäler bietet gewichtige Vorteile bei der Zusammenarbeit der Versorgungspartner, bei den Ko-sten und der Personalauslastung. Die regionalen Ret-tungsdienste müssen ihr Optimierungspotenzial besser ausschöpfen, z.B. durch Optimierung der Führungs-strukturen.

Im Gegensatz zur Organisation der Rettungsdienste sind regionale Lösungen bei der Alarmierung und Einsatzführung aus fachlicher Sicht problematisch. Die Alarmierung und Einsatzführung aller Rettungseinsätze im Kanton wird durch die kantonale Sanitätsnotrufzen-trale 144 auf der Grundlage der kantonalen Alarmie-rungsplattform AVANTI vorgenommen.

Siehe Abschnitt 9.2 für eine ausführliche Darstel-lung des Bedarfs und der Organisationsmodelle im Ret-tungswesen.

Strategien

Mit vier Strategien will der Regierungsrat das Rettungs-wesen in der Planungsperiode 2011–2014 entwickeln:

1. Der Kanton sichert die Versorgung mit Rettungslei-stungen über Leistungsverträge. Diese regeln die Leistungen und Abgeltungen. Die Aufwandsteuerung erfolgt auf der Grundlage von Normkosten.

2. Der Kanton strebt an, dass die Hilfsfrist bei Ret-tungseinsätzen bei 90% der Einsätze max. 15 Minu-ten dauert.

3. Der Kanton hält an der Organisationsform der regio-nalen und spitalgebundenen Rettungsdienste für die ländlichen Regionen fest. Diese werden im Hinblick auf ihre Betriebsgrösse optimiert. Die Zusammenar-beit zwischen den Leistungserbringern wird intensi-viert.

4. Der Kanton vereinheitlicht die Alarmierung und Einsatzführung.

Siehe Abschnitt 9.3 für die regierungsrätlichen Stra-tegien im Rettungswesen.

Versorgungsplanerische Massnahmen

In den Jahren 2011–2014 setzt der Regierungsrat die Strategien mit folgenden Massnahmen um:

• Sicherung qualitativ guter und wirtschaftlich tragba-rer Rettungsleistungen in allen Regionen;

• Monitoring und Analyse der erreichten Hilfsfristen als Grundlage für einen allfälligen Entscheid zur Umsetzung der Hilfsfristregel 90/15 für terrestrische Rettungsdienste sowie Optimierung der Strukturen und Prozesse bei festgestellten Versorgungslücken z.B durch First Responder;

• Projekte zur überregionalen Optimierung der Ret-tungsdienst-Strukturen;

• Vereinheitlichung der Alarmierung und Einsatzfüh-rung durch eine ausgebaute SNZ 144 im ganzen Kantonsgebiet.

Siehe Abschnitt 9.4 für die Massnahmen im Ret-tungswesen.

Kosten

Die Kosten des Rettungswesens werden bis ins Jahr 2014 auf CHF 58 Mio. ansteigen. Davon hat der Kanton CHF 24 Mio. zu tragen.

Ein Ambulanzstandort kostet jährlich rund CHF 3 Mio.

(bei Minimalbesetzung und inkl. Investitionen).

Siehe Abschnitt 9.5 für die detaillierten Kostenbe-rechnungen.

9. Rettungswesen

9.1 Das Berner Rettungswesen heute