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Versorgungsplanerische Strategie in der Akutsomatik

Kapitel 5: Planungsgrundlagen

6.3 Versorgungsplanerische Strategie in der Akutsomatik

Der Regierungsrat des Kantons Bern setzt sich mittels der Versorgungsplanung 2011–2014 mit den bedeuten-den Änderungen in bedeuten-den nationalen gesetzlichen Rah-menbedingungen auseinander. Die gemäss revidiertem KVG ab 2012 geltenden Regelungen führen einen schweizweiten Markt für Spitalleistungen ein. Der Sy-stemwechsel in der Spitalfinanzierung kann vor allem in der Akutsomatik zu grossen Strukturveränderungen führen: Der Regierungsrat legt mit der Versorgungspla-nung eine Strategie für den Umgang mit diesem Sy-stemwechsel vor. Die regierungsrätlichen Strategien orientieren sich dabei an folgenden Leitlinien:

• In der Planungsperiode 2011–2014 fokussiert sich der Regierungsrat darauf, dass der Systemwechsel infolge des Wechsels der Rahmenbedingungen 2012 geordnet verläuft. Die bereits vorhandene und wahrscheinlich weiter zunehmende Dynamik in der Spitallandschaft wird dabei nicht grundsätzlich als negativ angesehen, sie darf jedoch nicht zu einer Destabilisierung der Versorgung führen. Das Au-genmerk der Regierung liegt dabei erstens auf der Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der Qualität der Behandlungen und zweitens auf der Erhaltung der Stärke des Gesundheitsstandorts Bern.

• Die Gesundheitskosten und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung werden im Hinblick auf die Belastung der Bevölkerung durch Prämien und Steuern immer mitberücksichtigt.

• Mittelfristig und langfristig werden in Bereichen mit einer nicht bedarfsgerechten Versorgung – wie zum Beispiel der Geriatrie, der Palliative Care und der Versorgung bei Hirnschlägen – eine Verbesserung der Versorgungssituation bzw. eine Entwicklung der Versorgungsstrukturen angestrebt. Diese verbes-serte Ausrichtung der Versorgung auf den Bedarf kann allerdings nicht in dieser Planungsperiode ab-geschlossen werden. Wo bereits Projekte vorhan-den, werden sie in dieser Planungsperiode fortführt, andernorts werden sie bis 2014 in Gang ge-setzt und mittel- oder langfristig umgege-setzt.

Auf dieser Basis verfolgt der Regierungsrat in der Akut-somatik folgende 7 Strategien:

Strategie 1: Bedarfsgerechte und qualitativ gute medi-zinische Grundversorgung in allen Regio-nen gewährleisten mit dezentraler Konzen-tration der regionalen stationären Spital-versorgung.

Strategie 2: Innerkantonale Konzentration der hoch spezialisierten Leistungen beim Universi-tätsspital mit verbesserter Arbeitsteilung und Vernetzung zwischen Universitätsspi-tal und regionalen Versorgern sowie inter-kantonal koordinierter Spitzenmedizin und spitzenmedizinischer Forschung.

Strategie 3: Regionale Versorgung in der Region Bern:

Markt zwischen öffentlichem Spital und Privatspitälern

Strategie 4: Einbezug der Gemeinden und der Träger der regionalen Grundversorgung in Gebie-ten mit gefährdeter Grundversorgung und Förderung regionaler Gesundheitsnetze.

Strategie 5: Ausrichtung der Leistungsmengen auf den Bedarf durch Mengensteuerung in der Spi-talliste

Strategie 6: Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Sicherung der Qualität

Strategie 7: Stärkung der integrierten Versorgung für besonders bedürftige Patientengruppen, über Vernetzung und Einsatz für ange-messene Tarifsysteme

6.3.1 Medizinische Grundversorgung in allen Regionen und dezentrale Konzentration Aufgrund der Vorgaben des revidierten KVG, des da-durch verstärkt zum Zug kommenden Markts zwischen den Anbietern der stationären Spitalversorgung und des steigenden Drucks auf die Spitalkosten ist zu erwarten, dass sich die Spitallandschaft in den nächsten Jahren weiter verändern wird. Der zu erwartende Umbau der Versorgungsstrukturen darf jedoch nicht dazu führen, dass der Zugang zu qualitativ guten Leistungen der Grundversorgung in den Regionen nicht mehr gewähr-leistet ist. Die Gewährleistung der regionalen Gesund-heitsversorgung, die den Grundauftrag des SpVG abbil-det, ist damit eine Grundstrategie, die bei jeder Entwick-lung im Spitalsektor berücksichtigt werden muss.

Die Versorgung ist dann bedarfsgerecht, wenn die Ver-sorgung der Bevölkerung ausreichend und zweckmäßig ist und das Mass des Notwendigen nicht überschreitet.

Der Bedarf entspricht dabei den prognostizierten Lei-stungen zur Heilung oder Linderung der in der Bevölke-rung auftretenden Gesundheitsprobleme.

Bereits in der Versorgungsplanung von 2007 galt in der Akutsomatik der Grundsatz der dezentralen Konzentra-tion als Teil der Strategie zur Sicherung der Versorgung im ländlichen Raum. Bei den kleinen Spitalstandorten ist aufgrund der geringen Fallzahlen sowohl die Qualität wie auch die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt. Die Mittel der regionalen Versorgung werden auf zu viele Standorte verzettelt und damit auch die Wirtschaftlich-keit der Spitalbetriebe insgesamt geschwächt. Dadurch leidet die gesamte regionale Grundversorgung. Die Mittel in der Spitalversorgung sind so einzusetzen, dass ein Optimum an Wirksamkeit erreicht werden kann und gleichzeitig in allen Regionen die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt. Mit einer dezentralen Konzentration und vermehrten Kooperationen wird sichergestellt, dass die Grundversorgung in den Regionen effizienter gestal-tet wird und im verstärkten Konkurrenzdruck ab 2012 doch weiterbestehen kann.

Die dezentrale Konzentration bei den stationären Spital-leistungen ist gekoppelt an die Entwicklung ambulanter Versorgungskonzepte und die Gewährleistung der Not-fallversorgung in ländlichen Gebieten. Dazu ist unter anderen das Konzept der spitalassoziierten Gesund-heitszentren entwickelt worden. Der Kanton wird ent-sprechend die dezentrale Konzentration mit Massnah-men zur Unterstützung regionaler Gesundheitszentren koppeln.

Strategie 1: Der Kanton gewährleistet in allen Regio-nen eine qualitativ gute medizinische Grundversor-gung gemäss dem Bedarf. Er entwickelt die regionale stationäre Spitalversorgung auf dem Grundsatz der dezentralen Konzentration (weiter).

6.3.2 Innerkantonale Konzentration der hoch spez. Leistungen beim Universitätsspital Neben der Spitzenmedizin, die im Rahmen der IVHSM behandelt wird, gibt es einen grossen Bereich der hoch spezialisierten Medizin, die nicht national reguliert wird.

Im SpVG wird dieser Versorgungsbereich den Universi-tätsspitälern zugeordnet. In der Realität ist dies nicht umgesetzt. Die hoch spezialisierten Leistungen werden verteilt über den ganzen Kanton angeboten. Dies soll sich ändern. Die hoch spezialisierten Leistungen sollen kantonal stärker konzentriert und die Zentrumsfunktion des Universitätsspitals gestärkt werden. Mit «Zentrums-funktion» ist dabei gemeint, dass für gewisse Leistun-gen spezifische Kenntnisse und Funktionen – z .B. in der Diagnosestellung oder bei einzelnen Verfahren – notwendig sind und diese nicht in jedem Spital geson-dert, sondern zentral vorhanden sind. Eine verstärkte Zentrumsfunktion bedeutet auch, dass das Universitäts-spital sein spezialisiertes Wissen den Spitälern der Grundversorgung stärker zu Verfügung stellt.

Die Leistungserbringung bei den hoch spezialisierten Leistungen ist im Kanton Bern heute nicht optimal orga-nisiert. Zu viele Spitäler der Akutsomatik bieten hoch spezialisierte Leistungen in kleinen Mengen an, wo-durch die Qualität dieser Leistungen beeinträchtigt sein kann. Eine Konzentration dieser Leistungen beim Uni-versitätsspital ist sinnvoll. Gleichzeitig ist es möglich, bei spezifischen Spezialitäten (die nicht direkt zum hoch spezialisierten Bereich gezählt werden müssen) und gewissen Behandlungsabläufen eine bessere Arbeitstei-lung zwischen universitärem Zentrum und den Anbie-tern der umfassenden Grundversorgung zu finden. Da-mit kann ein effizienterer Mitteleinsatz zwischen Zen-trumsspital und Spitälern der umfassenden Grundver-sorgung erreicht werden. Diese Spezialitäten werden im Rahmen der Umsetzung definiert.

Auch innerhalb der Schweiz verteilt sich heute die Spit-zenmedizin auf zu viele Standorte. Es ist schweizweit anerkannt, dass im Hinblick auf Qualität und Wirtschaft-lichkeit eine Konzentration dieser Leistungen notwendig ist. Die entsprechende interkantonale Koordination wird

gemäss der Interkantonalen Vereinbarung zur hoch spezialisierten Medizin in verschiedenen Gremien vor-genommen. Die entsprechenden Arbeiten sind im Gan-ge.

Strategie 2: Im Kanton Bern wird die hoch speziali-sierte Medizin grundsätzlich im Universitätsspital konzentriert. Der Kanton lässt die Auslagerung von Spezialitäten in die Regionen zu (Kooperationen mit RSZ oder anderen Trägerschaften). Das Universitäts-spital vernetzt sich mit anderen Spitälern in und ausserhalb des Kantons Bern, um bei Gesundheits-problemen mit hoher Komplexität eine stufengerechte, auf gemeinsamen Standards beruhende Behandlung wirtschaftlich und in guter Qualität zu ermöglichen.

Der Regierungsrat setzt sich im Rahmen der nationa-len Planung der hochspezialisierten Medizin dafür ein, dass das Universitätsspital Bern einen gebührenden Platz in der universitären Medizin erhält. Das Univer-sitätsspital konzentriert sich auf die Erhaltung und Weiterentwicklung seines nationalen und internationa-len Renommees im spitzenmedizinischen Bereich.

6.3.3 Regionale Versorgung in der Region Bern Die Versorgungsregion Bern weist eine hohe Zahl von Spitalstandorten auf. Eine Gefährdung der Versorgung ist nicht absehbar. Gleichzeitig behandeln die Spitäler im Raum Bern Personen aus dem ganzen Kanton und auch aus anderen Kantonen. Es wäre deshalb falsch, die Planung auf dem Platz Bern rein unter dem Aspekt der regionalen Versorgung vorzunehmen. Die Analyse zeigt, dass die Inanspruchnahme von Spitalleistungen durch die Bevölkerung der Spitalregion Bern im schwei-zerischen Durchschnitt liegt, die Präsenz einer Vielzahl von Spitälern auf dem Platz Bern deutet demnach auf ein grosses Einzugsgebiet dieser Spitäler hin.

Es ist nicht sinnvoll, dass die beiden öffentlichen Spitä-ler im Raum Bern, das Inselspital und die Spital Netz Bern AG in Konkurrenz zueinander agieren. Deshalb strebt der Kanton an, dass ein einziger öffentlicher stungserbringer in Konkurrenz mit den privaten Lei-stungserbringern steht. Ob ein solcher Leistungserbrin-ger nun das Inselspital und die SNB AG in Kooperation betrifft oder diese beiden Betriebe fusioniert werden, ist Gegenstand der Projekte «Stärkung des Medizinal-standorts Bern», das 2009 vom Regierungsrat lanciert wurde.

Strategie 3: Die beiden öffentlichen Spitäler im Raum Bern agieren gemeinsam zur Sicherstellung der um-fassenden Grundversorgung in der Region Bern. Der Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten An-bietern bleibt bestehen.

6.3.4 Einbezug der regionalen Akteure

In einzelnen ländlichen Regionen und Versorgungsbe-reichen ist heute eine Reduktion des Versorgungsange-bots im Gesundheitswesen festzustellen, eine Gefähr-dung der medizinischen Grundversorgung ist möglich.

Die Gewährleitung der Versorgungssicherheit in der stationären Versorgung durch die Spitäler ist mit dem SpVG vollständig an den Kanton übergegangen. Dies soll auch so bleiben. Die Gewährleistung einer breiter gefassten regionalen Grundversorgung soll jedoch alle Träger der regionalen Versorgung und die Gemeinden einbeziehen. So ist etwa das Leistungsangebot eines Gesundheitszentrums auf die Bedürfnisse der Bevölke-rung und mit den bestehenden anderen Anbietern ab-zustimmen und kann entsprechend je nach lokalem Bedarf variieren.

Die verschiedenen Anbieter des Gesundheitswesens arbeiten heute zu wenig zusammen. Gesundheitsnetze sind Plattformen des Dialogs, in denen alle Leistungs-erbringer der Grundversorgung vereint werden. Ge-sundheitsnetze sind damit keine neuen Leistungserbrin-ger, die direkt mit Patientinnen und Patienten arbeiten, sondern bringen die verschiedenen regionalen Lei-stungserbringer an einen Tisch. Derartige Plattformen entstehen heute in verschiedenen Gebieten der Schweiz (z.B. Kanton Waadt, Stadt Zürich). Seitens des Kantons können diesen Gesundheitsnetzen konzeptuel-le Aufgaben der Gesundheitsversorgung übertragen werden und dank ihnen kann die Adaption an regionale Besonderheiten gewährleistet werden. Gleichzeitig för-dern sie den Dialog zwischen den Professionen und Versorgungssektoren des Gesundheitswesens und die gegenseitige Anerkennung von Kompetenzen.

Strategie 4: In Gebieten mit gefährdeter Versorgungs-sicherheit beteiligt sich der Kanton an der Entwicklung der regionalen ambulanten Grund- und Notfallversor-gung. Diese Entwicklung erfolgt in Kooperation mit den Gemeinden und unter Einbezug der Träger des regionalen Versorgungssystems (niedergelassene Ärzte, Spitex, Pflegeheime).

Der Kanton initiiert regionale Gesundheitsnetze, in denen alle Versorgungssektoren vertreten sind (Spi-tex, Heime, Spitäler, niedergelassene Ärzte, Bera-tungsangebote) und denen Aufgaben der Vernetzung von Leistungen, der Entwicklung von Konzepten oder der regional angepassten Organisation von Versor-gungsleistungen übertragen werden.

6.3.5 Ausrichtung der Leistungsmengen auf den Bedarf durch Mengensteuerung in der Spitalliste

In der Spitalliste 2010 hat der Kanton zum ersten Mal eine Mengensteuerung (über leistungsbasierte Kapazi-tätsangaben) eingeführt, was aufgrund des Bundesrats-entscheids zur Spitalliste aus dem Jahr 2007 zwingend war. Eine Mengensteuerung bedeutet dabei eine Men-genzuteilung, die sich am ausgewiesenen Bedarf orien-tiert – und bei nachgewiesenen Änderungen des

Be-darfs angepasst werden kann. Ein Mengensteuerung auf der Spitalliste bezweckt unter anderem, unnötige Fallsteigerungen durch die Institutionen aufgrund der Anreizwirkungen des DRG-Systems zu vermeiden (un-gewollte Auswirkungen sind etwa die «künstliche»

Schaffung von Fällen durch unnötige Hospitalisierun-gen, Hin- und Herschieben von Fällen, Mehrfachaufbie-tung von Patienten etc.). Damit kann die im KVG enthal-tene Zielsetzung der Kosenthal-teneindämmung umgesetzt werden.

Ausgehend von der Annahme, dass das Bundesverwal-tungsgericht – konform mit der bisherigen Bundesrats-praxis – Leistungsmengen auf der Spitalliste stützt, und gestützt auf das Rechtsgutachten von Bernhard Rüt-sche, der eine kantonale Leistungsmengensteuerung als KVG-konform dargestellt hat, führt der Kanton die bisherige Strategie der Zuweisung von Leistungsmen-gen an die Leistungserbringer auf der Spitalliste fort.

Strategie 5: Der Kanton nimmt über die Spitalliste eine Mengensteuerung für Spitalleistungen vor. Dabei orientiert sich die Summe der auf der Spitalliste abge-bildeten Leistungen am errechneten Bedarf der Ber-ner Bevölkerung.

6.3.6 Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung

Die Trends weisen auf Wachstum der Gesundheitsko-sten wie auch der KoGesundheitsko-sten in der Spitalversorgung hin.

Es ist kaum realistisch, das Ausgabenwachstum im Gesundheitswesen markant zu senken oder gar zu stoppen, ohne dass die Bevölkerung einschneidende Rationierungsmassnahmen gewärtigen muss oder Qua-litätseinbussen absehbar werden. Möglich ist es jedoch, dass durch gezielte Strategien das Kostenwachstum gedämpft werden kann. Dabei muss sich der Kanton Bern im Vergleich mit den Universitätskantonen sehen.

Heute liegt der Kanton Bern unter den Universitätskan-tonen hinter Zürich an zweiter Stelle bei den Gesund-heitskosten, teurer sind die Kantone Basel, Waadt und Genf.

Das Ziel muss also sein, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel so einzusetzen, dass sie das Maxi-mum an Wirksamkeit erzielen und dass die angewand-ten Finanzierungsmodelle keine falschen Anreize set-zen (Mengenausweitung, suboptimale Versorgung).

Hindernd für die Verfolgung dieses Ziels sind die seg-mentierten Finanzierungssysteme, die vielen Akteure und die sich überlagernden/übersteuernden Entscheid-ebenen (Bund, Kantone, Gerichte). Eine Chance wären neue Finanzierungsmodelle. Dies geht jedoch nur, wenn der Kanton Bern in diesem Bereich fachlich stark und bereit ist, eine Vorreiterrolle in der Entwicklung solcher Modelle zu übernehmen.

Bei der Entwicklung solcher Modelle sind mehrere Grundsätze zu beachten:

• Bei den Kosten wird der Blickwinkel auf die Ge-samtausgaben gelegt (keine Einzeloptimierung mit adversen Effekten in anderen Bereichen).

• Innovationen berücksichtigen die finanzielle Trag-barkeit

• Gleiche Behandlungen werden gleich, unterschied-liche verschieden abgegolten, unabhängig des Orts der Leistungserbringung. Neue Finanzierungsmo-delle setzen Anreize, die «richtige Behandlung am richtigen Ort» zu den geringstmöglichen Kosten zu erbringen.

Wirtschaftliches Handeln bedeutet auch, dass Investi-tionen nachhaltig getätigt werden. Die Entscheide über Investitionen liegen gemäss revidiertem KVG bei den Spitalunternehmen selbst. Gemäss Gutachten Rütsche ist es nicht zulässig, eine steuernde Investitionsplanung, eine Bewilligungspflicht für Investitionen oder ein direk-tes Steuern der betrieblichen Investitionen vorzusehen.

Eine kantonale Aufsicht über die Verwendung der Inve-stitionskostenzuschläge, bzw. die Verpflichtung der Betriebe, diese Beiträge auszuweisen und über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen, ist jedoch aus dem KVG ableitbar. Der Kanton Bern wird entsprechend eine Aufsicht und Kontrolle über die getätigten Investi-tionen ausüben und diese nach den Kriterien der Nach-haltigkeit, Refinanzierbarkeit und Übereinstimmung mit der Versorgungsplanung analysieren. Bei Nichterfüllung der Kriterien kann er Massnahmen ergreifen.

Grundsätzlich liegt die Gewährleistung der Qualität der Spitalversorgung an erster Stelle in der Verantwortung der Leistungserbringer. In den letzten Jahren hat sich jedoch die Wichtigkeit der Kantone bei der Qualitätssi-cherung verstärkt, was auch im revidierten KVG zum Ausdruck kommt, in dem die Qualität den Kantonen als Steuerungskriterium vorgegeben wird. Der Kostendruck auf die Leistungserbringer kann ausserdem zu Quali-tätseinbussen und einer Verschlechterung der Versor-gung führen. Es ist Aufgabe des Kantons, Entwicklun-gen, die zur Verschlechterung der Versorgungsqualität führen, zu erkennen und die Qualität der Versorgung zu sichern. Damit hat die Definition von Qualitätskriterien als staatliches Instrument zur Qualitätssicherung an Bedeutung gewonnen – bereits heute kommt es im Kanton Bern vermehrt zur Anwendung (Qualitätskriteri-en für die Geriatrie, Mindestfallzahl(Qualitätskriteri-en in der hochspe-zialisierten Medizin). Da Ergebnisqualitätsmessungen zur Evaluation der Leistungserbringer (nach KVG) noch unbefriedigende Grundlagen liefern, sind Qualitätsvor-gaben im Bereich von Strukturen und Prozessen ein gangbarer Weg, die Vorgaben des KVGs umzusetzen.

Strategie 6: Der Kanton Bern unterstützt die Optimie-rung der Gesundheitskosten unter Berücksichtigung des Gesamtsystems und der damit verbundenen Versorgungsbereiche. Bereiche der Gesundheitsver-sorgung, bei denen die Finanzierung über Leistungs-verträge geregelt werden muss (gemeinwirtschaftliche Leistungen), soll der Finanzierungsmechanismus nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit (z.B. Norm-kosten) ausgestaltet werden. Betreffend die Investiti-onstätigkeit der Spitalbetriebe nimmt der Kanton eine Aufsichts- und Kontrollfunktion ein.

Der Kanton legt Qualitätskriterien für die Leistungs-erbringung fest und gewährleistet so die Qualität der Spitalleistungen. Im Bereich der Ergebnisqualitätskri-terien beteiligt sich der Kanton Bern an der Entwick-lung eines schweizweit einheitlichen Systems der Qualitätsmessung und er wendet dieses selbst an.

Die Qualität der Spitalleistungen wird durch ein kan-tonales Monitoring und Evaluationen beobachtet und mittels daraus abgeleiteten, gezielten Massnahmen gesteuert.

6.3.7 Integrierte Versorgung

Die fehlende Zusammenarbeit zwischen den Anbietern im Gesundheitswesen gilt heute als einer der wichtig-sten Problempunkte, wenn die Effizienz der Versorgung analysiert wird. Von einer verbesserten Zusammenar-beit profitieren nicht nur die Patientinnen und Patienten, indem die Qualität der Behandlung verbessert wird, die Effizienzgewinne können auch zu Kosteneinsparungen führen, da durch Vernetzung und Informationsfluss Be-handlungslücken wie auch Doppelspurigkeiten vermie-den wervermie-den.

Es gibt Behandlungen und Verfahren, die aufgrund ihrer häufigen Anwendung standardisiert ablaufen können.

Durch klare Versorgungsketten und -konzepte wird die Qualität der Behandlung gesteigert, die Komplikations-rate gesenkt und damit Effizienzgewinne erzielt. Dies betrifft etwa häufige Operationen mit standardisierten Nachbehandlungen (z.B. Gelenktransplantationen mit Anschlussrehabilitation) oder Disease-Management bei chronischen Erkrankungen (Bsp. Disease-Management-Programme bei Diabetes mit Beratung und regelmässi-gen Kontrollen).

Einzelne Patientengruppen wechseln besonders häufig zwischen den Leistungserbringern hin und her und sind aufgrund ihres Gesundheitszustandes besonders vulne-rabel. Dies betrifft etwa geriatrische Patienten, Patien-tinnen und Patienten mit Mehrfachhospitalisierungen in der Psychiatrie und unheilbar Kranke in palliativen Si-tuationen. Bei diesen Patientengruppen sind eine Zu-sammenarbeit zwischen den Leistungserbringern und eine integrierte Versorgung besonders wichtig, sie funk-tioniert heute jedoch ungenügend. Diese Patientinnen und Patienten beanspruchen in der Regel viele Leistun-gen und gelten als Hochkostenfälle. Eine integrierte Versorgung erhöht die Qualität und die kosteneffiziente

Leistungserbringung. Auch wenn eine integrierte Ver-sorgung für sämtliche Patientinnen und Patienten von Vorteil ist, so ist es doch sinnvoll, dass der Kanton seine Ziele angemessen aussteckt und anerkennt, dass eine grundsätzliche Veränderung des Gesundheitssystems sich mit kantonalen Massnahmen allein kaum erreichen lässt. Deshalb erscheint es sinnvoll, dass der Kanton seine Massnahmen zur integrierten Versorgung vorerst auf diejenigen Betroffenen ausrichtet, die diese beson-ders benötigen – und gleichzeitig auf nationaler Ebene an der Entwicklung eines besser vernetzten Gesund-heitssystems mitwirkt.

Heute scheitert die integrierte Versorgung häufig daran, dass die verschiedenen Versorgungssektoren mit unter-schiedlichen Tarif- und Anreizsystemen ausgestattet sind und deshalb kaum Anreize für die Zusammenarbeit bzw. einen effizienten Mitteleinsatz über verschiedene Versorgungssektoren hinweg bestehen. Dies ist ein Problem der nationalen Tarifstruktur und muss entspre-chend auch auf nationaler Ebene angegangen werden.

Strategie 7: Der Kanton stärkt die generelle Zusam-menarbeit der Anbieter über Qualitätskriterien und Standards der Zusammenarbeit und überprüft deren Einhaltung.

Der Kanton initiiert und fördert Projekte zur integrier-ten Versorgung für Patienintegrier-tengruppen, die besonders häufig zwischen den Leistungserbringern hin- und herwechseln.

Der Kanton Bern setzt sich auf nationaler Ebene dafür ein, dass für spezifische Behandlungen bzw. standar-disierte Behandlungspfade angepasste Tarifsysteme

Der Kanton Bern setzt sich auf nationaler Ebene dafür ein, dass für spezifische Behandlungen bzw. standar-disierte Behandlungspfade angepasste Tarifsysteme