• Keine Ergebnisse gefunden

Kapitel 5: Planungsgrundlagen

9.3 Strategien

9.3.1 Sicherung der Versorgung mit Rettungs-leistung durch den Kanton

Der Kanton wird die Versorgung im Rettungswesen weiterhin durch den Abschluss von Leistungsverträgen mit den Rettungsdiensten sicherstellen.

Die Abgeltung der Leistungen der Rettungsdienste durch den Kanton erfolgte früher auf der Basis einer Defizitgarantie. Mit dem SpVG wurde zur Abgeltung von Vorhalteleistungen übergegangen. In Zukunft soll die Abgeltung und Aufwandsteuerung auf der Grundlage von Normkosten geschehen. Dadurch wird die wirt-schaftliche Leistungserbringung gefördert. Der Kanton verspricht sich von diesem Abgeltungsmodell ausser-dem verbesserte Steuerungsmöglichkeiten und damit stärkeren Einfluss auf die Kostenentwicklung der Ret-tungsdienste. In Abschnitt 9.5 ist das detaillierte Be-rechnungskonzept zur Ermittlung der Normkosten dar-gestellt.

Strategie 1: Der Kanton sichert die Versorgung mit Rettungsleistungen über Leistungsverträge. Diese regeln die Leistungen und Abgeltungen. Die Auf-wandsteuerung erfolgt auf der Grundlage von Norm-kosten.

9.3.2 Verbesserung der Hilfsfristen

Im gesamtschweizerischen Vergleich zeigt sich, dass die gegenwärtig angewandte Berner Versorgungsregel 80/30 nicht mehr dem fachlichen Standard im Ret-tungswesen entspricht. Es ist deshalb sinnvoll, sich in Zukunft an der Hilfsfristregelung 90/15, die sich an die Qualitätsanforderungen des IVR anlehnt, zu orientieren.

Ziel des Kantons für die kommende Planungsperiode ist es, im Rahmen eines Entwicklungsprozesses zu dieser Hilfsfristregelung in den Regionen die Schwachpunkte der Versorgung zu ermitteln und im Dialog mit den re-gionalen Anspruchsgruppen und Akteuren der Notfall-versorgung regional angepasste Organisationsmodelle und Massnahmen zu erarbeiten.

Strategie 2: Der Kanton strebt an, dass die Hilfsfrist bei Rettungseinsätzen bei 90% der Einsätze max. 15 Minuten dauert.

9.3.3 Optimierung der Strukturen der Rettungs-dienste

Die Berner Organisationsform mit mehrheitlich spitalge-bundenen Rettungsdiensten ist für die Versorgung im weitläufigen und teilweise gering besiedelten Gebiet des Kantons Bern vorteilhaft. Sie bringt aber auch die Nachteile von gering ausgelasteten Strukturen und Fachkräften und fehlenden Ausbildungskapazitäten mit sich. Ein Leistungsausbau oder eine Qualitätssteigerung mit den dazu notwendigen höheren Ausbildungskapazi-täten sind demnach nur dann realistisch, wenn das vorhandene Optimierungspotenzial in den Strukturen ausgeschöpft wird.

Strategie 3: Der Kanton hält an der Organisations-form der regionalen und spitalgebundenen Rettungs-dienste für die ländlichen Regionen fest. Diese wer-den im Hinblick auf ihre Betriebsgrösse optimiert. Die Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern wird intensiviert.

9.3.4 Vereinheitlichung der Alarmierung und Einsatzführung

Im Rettungswesen erfolgt die Alarmierung und Einsatz-führung heute uneinheitlich und teilweise dezentral.

Dies erschwert die Einsatzführung insgesamt. Die in-konsequente Praxis in der Alarmierung und Einsatzfüh-rung bringt unter anderem Schwierigkeiten in den Rand-regionen mit sich (Berner Jura, Biel, Oberaargau, Lau-pen, Teile des Emmentals). Mit einer Zentralisierung der Alarmierung und Einsatzführung werden Qualität und Effizienz gesteigert.

Strategie 4: Der Kanton vereinheitlicht die Alarmie-rung und EinsatzfühAlarmie-rung.

9.4 Massnahmen

9.4.1 Massnahme zur Sicherung der Rettungs-leistungen

Um in die Leistungsverträge Angaben zu den benötigten Standorten aufnehmen zu können, evaluiert der Kanton die Strukturen der Rettungsdienste.

9.4.2 Massnahmen zur Erreichung der Hilfsfrist 90/15

Zur Vorbereitung der allfälligen Umsetzung der Hilfs-fristregel 90/15 werden folgende Massnahmen durchge-führt:

• Zur Hilfsfrist 90/15 wird während der Planungspha-se 2011–2014 ein Monitoring aufgebaut: DiePlanungspha-ses zeigt auf, wo die neuralgischen Lücken in der Ver-sorgung liegen.

• Wird diese Hilfsfrist nicht eingehalten, regt der Kan-ton an die Situation der regionalen Notfallversor-gung und der einzelnen Rettungsdienste angepass-te Massnahmen an. Die Rettungsdiensangepass-te können auch andere Leistungserbringer (zum Beispiel den ärztlichen Notfalldienst oder First Responders – Notfallärztinnen und Notfallärzte, Notärztinnen oder Notärzte, Rettungssanitäterinnen oder Rettungssa-nitäter mit dem normalen Auto und ev. mit Blaulicht und Wechselklanghorn ausgerüstet oder Samariter-vereine) einbeziehen. Der Einbezug verschiedener Akteure der Notfallversorgung und die dafür geeig-nete Abgeltungsform werden nach den Kriterien von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlich-keit geprüft.

9.4.3 Massnahmen zur Optimierung der Struk-turen

Zur Optimierung der Strukturen wird in den Verträgen mit den Regionalen Rettungsdiensten eine Pflicht fest-gehalten, dass diese an Projekten zur Optimierung ihrer Strukturen mitwirken.

Die Optimierung der Strukturen schliesst die Überprü-fung von Standorten mit tiefen Einsatzfrequenzen ein.

Die Leistungserbringer werden durch den Kanton zur Optimierung ihrer Strukturen und zur vertieften Zusam-menarbeit motiviert und in entsprechenden Projekten begleitet.

9.4.4 Massnahmen zur Vereinheitlichung von Alarmierung und Einsatzführung

Die kantonale SNZ 144 wird in ihrer Weiterentwicklung konsequent gestärkt, vor allem im Rahmen des Projekts zur Zusammenlegung aller kantonalen Alarmzentralen (Notrufe von Polizei, Feuerwehr und Sanität) in der gesamtkantonalen Einsatzzentrale und unter Beibehal-tung der fachlichen Kompetenz des Zentralenpersonals (Rettungssanitäter HF mit Zusatzausbildung als Zentra-listen). Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der SNZ 144 sind: der Auftrag der gesamtkantonalen Alarmierung und Einsatzführung gemäss SpVG, die Zweisprachigkeit, die Einbindung in die kantonale Alar-mierungsplattform AVANTI und die finanzielle Tragbar-keit. Konkret bedeutete dies:

• Die konsequente Verwendung der Notrufnummer 144 für die Alarmierung verbunden mit der Einsatz-führung, die ausschliesslich durch die SNZ 144 durchgeführt wird. Eine direkte Alarmierung einzel-ner Rettungsdienste ist nicht mehr vorgesehen.

• Die Förderung und Entwicklung der Sprachkompe-tenz des SNZ-Personals (d/f/e) durch eine entspre-chende Verpflichtung im Jahresleistungsvertrag.

• Das Einbringen der Anliegen der Sanitätsnotrufzen-trale in das Projekt der gesamtkantonalen Einsatz-zentrale.

• Die Kündigung des Vertrags zwischen Solothurn und Bern, wenn/sobald feststeht, wann POLYCOM zwischen Bern und dem Einsatzgebiet des Ret-tungsdienstes SRO funktioniert und die SNZ 144 in Bern die neuen Räumlichkeiten beziehen kann.

• Die Optimierung der Prozesse bei der Alarmierung der Luftrettung.

Aufgrund der überwiesenen Motion 074/2010 wird durch einen aussenstehenden Experten ein Bericht über die Alarmierung erarbeitet.

9.5 Kosten

9.5.1 Heutige Finanzierung und Prognose Die Rettungsdienste finanzieren sich durch Leistungen, die an Patientinnen und Patienten bzw. deren Versiche-rungen verrechnet werden und durch Abgeltungen des Kantons Bern. Auf der Basis der Normkosten 2010 der regionalen Rettungsdienste und der SNZ 144 lässt sich eine Prognose der zukünftigen Kosten erstellen. In die Prognose fliessen dabei der Anstieg der Leistungsmen-gen um jährlich 3.2% sowie die anLeistungsmen-genommene Teue-rung im Gesundheitswesen von jährlich 2.4% ein.

Tabelle 9.3: Kostenprognose Rettungswesen bis 2014

Nach Finanzierungsträgern

Krankenversiche-rung KVG in Mio. CHF

Kanton in Mio. CHF

TOTAL

In Mio. CHF

2008 Kosten inkl. Investitionen 29.2 20.3 49.5

2011 Budget (inkl. Investitionen*) – 22.5

2012

Kostenprognose inkl. Investitionsanteil real

(ohne Teuerung)** 29.8 21.1 50.9

Kostenprognose inkl. Investitionsanteil

no-minal (inkl. Teuerung) 31.3 22.1 53.4

2014

Kostenprognose inkl. Investitionsanteil real (ohne Teuerung)**

30.8 21.6 52.4

Kostenprognose inkl. Investitionsanteil

no-minal (inkl. Teuerung) 33.8 23.7 57.6

* Inkl. Investitionen für die Rettungsdienste, nicht inbegriffen ist der Neubau der Sanitätspolizei der Stadt Bern.

** Zu Preisen 2010.

9.5.2 Zukünftige Finanzierung anhand von Normkosten

Die vorgesehene Finanzierung der Rettungsdienste auf der Basis von Normkosten basiert auf folgendem Mo-dell. ProStelle, die rund um die Uhr besetzt ist, werden 550 Stellenprozente benötigt (Schichtbetrieb, Freitage, Ferien, Weiterbildung etc.). Ein Rettungsteam besteht aus zwei Personen, also werden 1’100 Stellenprozente bzw. 11 volle Stellen benötigt. Diese Zahl wird verdop-pelt, weil der Betrieb eines Ambulanzstandortes die Einsatzbereitschafts von zwei Rettungsteams erfordert.

Der Anteil für Kader, Administration und Logistik wird durch den Gemeinkostenzuschlag von 20% der Einzel-kosten abgedeckt. Die Berechnung wird vervollständigt mit Investitionsanteilen für Fahrzeuge und Räumlichkei-ten sowie mit dem erwähnRäumlichkei-ten Anteil an GemeinkosRäumlichkei-ten.

Ein Ambulanzstandort kostet jährlich also rund CHF 3 Mio.

Für die Berechnung der Abgeltung an einen einzelnen Rettungsdienst sind die Anzahl der Rettungsteams, die für die Einsätze P1, P2, S1und S2 benötigt werden, die Normkosten pro Rettungsteam und sämtliche Erträge massgebend. Die Abgeltung ergibt sich aus dem Pro-dukt der Anzahl der Teams und der Normkosten pro Team abzüglich sämtlicher Erträge. Der tatsächliche Umfang der kantonalen Abgeltung wird also erst festge-legt, wenn das Ergebnis des Rettungsdienstes feststeht.

Vorausgesetzt wird, dass die Rettungsdienste einen Tarif anwenden, der die Einsatzkosten deckt.

Auch für zukünftige Berechnungen, welche Mehrkosten bei einem Übergang zur Hilfsfrist 90/15 anfallen würden, werden die in der Tabelle aufgeführten Eckwerte zugrunde gelegt werden. Eine Berechnung zu diesen Mehrkosten ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mög-lich. Im Verlauf der Planungsphase 2011–2014 wird mittels des vorgesehenen Monitorings zur Hilfsfrist 90/15 festgestellt, ob und gegebenenfalls wo zusätzli-che Ambulanzstandorte aufzubauen sind. Anhand der

dort anfallenden Erkenntnisse lassen sich die zusätzli-chen Kosten für die Verbesserung der rettungsdienstli-chen Versorgung berechnen. Gemäss den Normko-stenberechnungen ist mit jährlichen Kosten von rund CHF 3 Mio. pro Ambulanzstandort mit 24h-Abdeckung zu rechnen.

Tabelle 9.4: Normkostenberechnung pro Ambulanzstandort mit 24h-Abdeckung (nach Kosten 2010)

Kosten pro Rettungsteam, 24h-Abdeckung CHF

Personal- kosten

1 Rettungssanitäter pro Jahr CHF 102’0004

1 Team (11 Stellen) 1’122’000

Sachkosten 1 Rettungsfahrzeug: Betrieb/Jahr 20’000 1 Rettungsfahrzeug: Abschrei-

bung/Jahr5

50’000

Raumkosten 30’000

Zwischentotal 1’222’000

Gemeinkosten (Zuschlag von 20% des Zwischentotals d.h. der Einzelkosten)

244’400 Total Kosten pro Team (Personen und

Fahrzeug, inkl. Investitionsanteile)

1’466’400

Kosten pro Ambulanzstandort (Mini-malbesetzung von 2 Rettungsteams)

2’932’800

________________________

4 Bei Gehaltsklasse 15, Stufe 40: 88’105 +15% AG-Beiträge.

5 Die Beschaffung eines neuen und vollständig ausgerüsteten Rettungsfahrzeugs kostet rund CHF 320’000. Abschreibung der Investition innerhalb von 7 Jahren.

Kapitel 10: Gesundheitsberufe – Das Wichtigste in Kürze

Die Inhalte der Planung

Eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung wird getra-gen durch qualifiziertes Fachpersonal. Die deshalb im SpVG vorgesehene Planung der nichtuniversitären Gesundheitsberufe umfasst sämtliche Pflege- und Be-treuungsberufe, die medizinisch-technischen und thera-peutischen Berufe (MTT-Berufe) wie auch Hebammen und Rettungssanitäterinnen und -sanitäter. Da die Nachwuchsproblematik auch den Arztberuf betrifft, wird dieses Thema, das bisher vor allem Bundessache ist, kurz beleuchtet.

Die schweizerische Bildungssystematik bei den nicht-universitären Gesundheitsberufen hat sich in den letzten zehn Jahren grundlegend geändert. Mit dem neuen Berufsbild der Fachangestellten Gesundheit FaGe und dem Berufsattest Gesundheit und Soziales wurde die Ausbildung auf der Sekundarstufe II gestärkt. Die tertiä-ren Ausbildungsgänge sind neu an den Fachhochschu-len und Höheren FachschuFachhochschu-len angesiedelt.

Siehe Abschnitt 10.1 zu den Inhalten der Planung und zur Bildungssystematik in den abgedeckten Ge-sundheitsberufen.

Ist-Analyse

In den Spitälern, Pflegeheimen und in der Spitex des Kantons Bern sind rund 20’000 Berufsleute aus den nichtuniversitären Gesundheitsberufen tätig. Die Ausbil-dungstätigkeit bei diesen Gesundheitsberufen hat in den letzten Jahren den Wechsel in der Bildungssystematik vollzogen und die Anzahl Abschlüsse steigt an.

In den Spitälern des Kantons Bern arbeiten rund 2’600 Spitalärztinnen und -ärzte und 950 Belegärztinnen und -ärzte. Zudem sind rund 2’000 niedergelassene Ärztin-nen und Ärzte in der ambulanten Versorgung tätig.

Nach der universitären Ausbildung nimmt die praktische Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin, die zu ei-nem bedeutenden Teil an den Spitälern stattfindet, eine wichtige Rolle ein.

In allen Gesundheitsberufen zeichnet sich für die Zu-kunft ein Nachwuchsmangel ab. Angesichts des kom-menden Rückgangs der Schulabgängerinnen und -abgänger akzentuiert sich die Nachwuchsproblematik.

Bereits heute besteht eine hohe Abhängigkeit des Ge-sundheitswesens vom Zustrom ausländischen Gesund-heitspersonals.

Mit einer Reihe von Massnahmen hat der Kanton in den letzten Jahren den Aufbau der neuen nichtuniversitären Ausbildungsgänge, die Rekrutierung von Nachwuchs und die Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikumsplät-ze in den Betrieben unterstützt. Die Weiterbildung in der Hausarztmedizin wurde durch das Projekt zur Praxisas-sistenz gefördert.

Siehe Abschnitt 10.2 zur heutigen Personalsituation und zur Berufsbildung in den Gesundheitsberufen.

Nachwuchsbedarf

Die Bedarfsprognose zeigt einen Nachwuchsbedarf von jährlich 1’672 Abschlüssen in den Pflege- und Betreu-ungsberufen und von 230 Abschlüssen bei den MTT-Berufen, Hebammen und in der Rettungssanität. Diese Abschlüsse sind notwendig, um die Versorgung in den Nachwuchssicherung bei den Ärztinnen und Ärzten.

Dies gilt auch für den Kanton Bern.

Siehe Abschnitt 10.3 zur Prognose des Nach-wuchsbedarfs.

Strategien

Der Kanton Bern setzt es sich zur Aufgabe, den Nach-wuchs in den Gesundheitsberufen zu sichern. Dazu werden drei Strategien für die nichtuniversitären Ge-sundheitsberufe verfolgt:

1. Der Kanton legt die Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung fest, damit die Betriebe ihr Ausbildungspotenzial ausschöpfen. Er unterstützt die Leistungserbringer bei der Erbringung der prakti-schen Ausbildungsleistungen.

2. Der Kanton Bern unterstützt die Bestrebungen der Betriebe und Verbände, das Fachpersonal länger im Gesundheitswesen zu beschäftigen (Personalerhal-tung).

3. Der Kanton führt seine Anstrengungen in der inner-kantonalen Nachwuchsrekrutierung fort.

Die vierte Strategie gilt den universitären Medizinalberu-fen:

4. Bei den universitären Medizinalberufen sollen inner-halb der Planungsperiode mögliche Handlungsfelder identifiziert und angemessene Strategien entwickelt werden, die der Kanton in Abstimmung mit den na-tionalen Bestrebungen zur Sicherung des ärztlichen Nachwuchses verfolgen kann.

Siehe Abschnitt 10.4 zu den kantonalen Strategien für die Gesundheitsberufe.

Massnahmen

Damit auch in Zukunft die medizinische und pflegeri-sche Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet werden kann, werden folgende Massnahmen ergriffen:

• Der Kanton führt für die Betriebe des Gesundheits-wesens eine Ausbildungsverpflichtung für nichtuni-versitäre Gesundheitsberufe ein. Für ihre Aus- und Weiterbildungsleistungen werden die Betriebe wie bisher finanziell entschädigt.

• Der Kanton unterstützt die Betriebe in der Personal-erhaltung: Dazu werden die Gründe für einen Aus-tritt aus dem Berufsleben und für eine tiefe Arbeits-zufriedenheit untersucht und daran angepasste Massnahmen entwickelt.

• Die bisherigen Massnahmen zur Rekrutierung von Nachwuchskräften werden weitergeführt.

• Die Nachwuchsproblematik bei den Ärztinnen und Ärzten wird vertieft analysiert, damit in Abstimmung mit den nationalen Anstrengungen angemessene Massnahmen auf kantonaler Ebene entwickelt wer-den können.

Siehe Abschnitt 10.5 zu den Massnahmen zur Nachwuchssicherung im Gesundheitswesen.

Kosten

Werden die Bedarfszahlen bei den nichtuniversitären Gesundheitsberufen erreicht, so betragen die Kosten zur Abgeltung der praktischen Ausbildungsleistungen der Betriebe CHF 30 Mio. Davon trägt der Kanton CHF 23 Mio.

Die Kosten für die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte an den Spitälern sind aufgrund der noch ausste-henden nationalen Regelungen derzeit nicht detailliert bezifferbar.

Siehe Abschnitt 10.6 zu den Kosten für die prakti-schen Aus- und Weiterbildungsleistungen der Betriebe.

10. Gesundheitsberufe

Gut qualifiziertes Personal ist für die medizinischen und pflegerischen Leistungen in Spitälern, Rehabilitations-kliniken und in der Psychiatrie, aber auch in der Lang-zeitpflege, in der Pflege und Betreuung zu Hause und im Rettungswesen von hoher Notwendigkeit. Eine gute Gesundheitsversorgung ist ohne eine ausreichende Anzahl von Fachpersonen nicht möglich. Das Angebot an Aus- und Weiterbildungsplätzen in den nichtuniversi-tären Gesundheitsberufen gehört deshalb gemäss Spi-talversorgungsgesetz (SpVG) zu den Planungsaufga-ben des Kantons Bern.

Obwohl gemäss SpVG kein kantonaler Auftrag zur Pla-nung der universitären Medizinalberufe besteht, soll ausserdem ein Blick auf die Lage beim ärztlichen Per-sonal bzw. Nachwuchs geworfen werden.