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Evaluation der Leistungserbringer und Spitalliste

Kapitel 5: Planungsgrundlagen

7.4 Evaluation der Leistungserbringer und Spitalliste

7.4.1 Eckwerte der Spitallistenerstellung

Bei der Erstellung der Spitalliste gelten im Bereich der Rehabilitation folgende Grundsätze:

• Für die Institutionen der Rehabilitationsversorgung gelten dieselben Grundsatzvoraussetzungen wie für alle Spitäler (siehe Kapitel 5.8).

• In Bezug auf die Zugänglichkeit gilt in der Rehabili-tation in der Regel ein kantonaler oder sogar über-kantonaler Fokus: das heisst, dass die Angebote der stationären Rehabilitation nicht regional, son-dern kantonal oder sogar überkantonal organisiert sein können. Ausnahme bildet die geriatrische Re-habilitation, die wohnortnah erfolgen sollte, wobei jedoch bei regional geringen Fallzahlen überregio-nale Kooperationen anzustreben sind.

• Für jede Rehabilitationskategorie wurden Qualitäts-kriterien definiert, die als Voraussetzungen für den Erhalt eines Leistungsauftrages gelten. Diese orien-tieren sich an den Qualitätskriterien von SwissReha sowie den Qualitätskriterien der Kantone Zürich und Aargau, Diese wurden an die spezifische Berner Ausganglage – etwa in Bezug auf die Abgrenzung der sechs Rehabilitationskategorien – anpasst. Auf Mindestfallzahlen wird derzeit verzichtet. In der ge-riatrischen Rehabilitation gelten die Qualitätskriteri-en, die der Kanton Bern im April 2008 verabschiedet hat, als Grundlage. Die Anforderung an Struktur- und Prozessqualität sind im Detail im Anhang C dieses Berichts aufgeführt.

• Bei der Vergabe der Leistungsaufträge wird darauf geachtet, dass beide Amtssprachen berücksichtigt sind.

• Die Leistungsmengen auf der Spitalliste werden gemäss der Bedarfsprognose und den bedarfsge-rechten Versorgungsbeiträgen der Leistungserbrin-ger zugewiesen. Dabei sind die Leistungen, die von Spitälern ausserhalb der Spitalliste erbracht werden, von den zu verteilenden Mengen abzuziehen. Mög-lich sind Angaben in Form von Fallzahlen oder Ka-pazitäten (Betten).

• Nicht alle Anbieter stationärer Rehabilitation, die Leistungen für die Berner Bevölkerung erbringen, sind auf der Spitalliste aufzuführen. Die freie Spital-wahl garantiert, dass Bernerinnen und Berner auch ausserkantonal Leistungen beziehen können. Auf-zuführen sind nur die versorgungsnotwendigen Lei-stungserbringer.

Tabelle 7.14 stellt die Versorgungsanteile der Lei-stungserbringer in der Rehabilitation im Jahr 2008 dar.

Die Versorgungsanteile sind für die Beurteilung der Versorgungsnotwendigkeit einzelner Leistungserbringer von Belang. Die namentlich aufgeführten Institutionen verfügten im Jahr 2008 über einen Leistungsauftrag des Kantons Bern.

Tabelle 7.14: Versorgungsanteile der Leistungserbringer in der Rehabilitation im Jahr 2008 (Berner Wohnbevölkerung)

Institution

Neurologi-sche Reha-bilitation

Rehabilitation des Stütz- und

Bewegungs-apparats

Rehabilitati-on des

Herz-Kreislauf- systems

Andere or- ganspezifi-sche

Rehabi-litation

Psycho- somatische

Rehabilita-tion

Geriatrische

Rehabilitati-on

Total

innerkantonal

Klinik Bethesda, Tschugg 45.6% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 6.8%

Berner Klinik Montana 19.5% 3.0% 1.8% 21.6% 52.2% 0.0% 10.6%

Berner Reha Zentrum

Heili-genschwendi 2.2% 19.2% 56.2% 44.5% 2.1% 0.0% 23.7%

Rehaklinik Hasliberg 0.0% 4.0% 5.6% 0.0% 0.0% 0.0% 2.5%

Rehaklinik Schönberg, Gunten 0.0% 46.7% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 19.3%

Kurklinik Eden, Oberried /

Ringgenberg 0.0% 16.5% 0.1% 0.0% 0.0% 0.0% 6.8%

Stiftung für ganzheitliche

Medizin, Langenthal 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 7.2% 0.0% 0.4%

Inselspital 7.4% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 1.1%

Spital Netz Bern AG 0.4% 0.0% 2.3% 1.1% 13.0% 78.0% 7.4%

Spitalzentrum Biel AG 0.1% 0.2% 0.6% 0.8% 0.9% 22.0% 2.1%

ausserkantonal

Rehazentrum Leukerbad, VS 6.1% 4.2% 0.2% 6.0% 0.0% 0.0% 3.6%

Hôpital du Jura 0.2% 0.4% 0.5% 1.3% 0.5% 0.0% 0.5%

Clinique Le Noirmont, JU 0.0% 0.0% 24.7% 0.0% 0.0% 0.0% 3.8%

Schweizer

Paraplegiker-Zentrum Nottwil, LU 8.8% 0.2% 0.1% 0.1% 0.0% 0.0% 1.4%

Universitätsklinik Balgrist, ZH 0.3% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0%

REHAB Basel, BS 1.5% 0.0% 0.2% 0.8% 0.0% 0.0% 0.4%

Rehabilitationszentrum für Kinder- und Jugendliche,

Affoltern am Albis ZH 0.7% 0.0% 0.0% 0.2% 0.0% 0.0% 0.1%

Andere Institutionen (ohne

Lei-stungsauftrag) 7.3% 5.6% 7.9% 23.6% 24.1% 0.0% 9.5%

Total der Fälle (100%) 1'170 3'226 1'194 1'193 431 609 7'823

Der Vergleich mit Tabelle 7.1 zeigt wiederum auf, dass verschiedene Einrichtungen Rehabilitationsleistungen erbringen, für die sie keinen Leistungsauftrag haben (v.a. in der Rehabilitation des Herzkreislaufsystems), die entsprechenden Versorgungsanteile sind jedoch gering.

Auffällig sind die hohen Versorgungsanteile ausserhalb der Berner Leistungsaufträge in der organspezifischen Rehabilitation und der psychosomatischen Rehabilitati-on. Bei der anderen organspezifischen Rehabilitation liegt dies in der häufig schlechten Kodierqualität in au-sserkantonalen Kliniken begründet. Nur die Rehaklinik Bellikon, die eine Klinik der SUVA ist, erreicht mit 10.7%

Versorgungsanteil einen bedeutenden Wert. 86% der Fälle dieser Klinik sind allerdings UVG-Fälle, sodass der Versorgungsanteil der nach KVG abgerechneten Fälle nur bei rund 1.5% und damit unterhalb der Grenze zur Versorgungsnotwendigkeit von 3% liegt. Bei der psy-chosomatischen Rehabilitation liegt der hohe Versor-gungsanteil bei anderen Institutionen in den Rehabilita-tionsleistungen der RSZ für Abhängigkeitserkrankte begründet, deren Einordnung in die Leistungssystematik in Zukunft genauer untersucht werden wird.

Die interkantonale Umfrage des Kantons Bern hat ge-zeigt, dass derzeit nur zwei Berner Rehabilitationsklini-ken von anderen Kantonen unter dem Gesichtspunkt der Versorgungsnotwendigkeit evaluiert werden: die Klinik Bethesda in Tschugg (vom Kanton Neuenburg) und die Berner Klinik Montana (von den Kantonen Genf und Wallis). Im Gegenzug hat die Umfrage ergeben, dass für die ausserkantonalen Rehabilitationskliniken, die für den Kanton Bern versorgungsnotwendig sind, in ihrem jeweiligen Standortkanton meist ein Leistungsauf-trag auf der Spitalliste vorgesehen ist. In einigen Kanto-nen sind allerdings die entsprechenden Evaluationsver-fahren noch im Gang. Dies gilt vor allem für das Rehabi-litationszentrum Leukerbad, weil der Kanton Wallis der-zeit sämtliche Leistungsaufträge in der Rehabilitation einer Prüfung unterzieht. Sämtliche Angaben zur inter-kantonalen Koordination sind jedoch als vorläufig zu betrachten. Die Planungsarbeiten der Kantone waren im August 2010 noch nicht genügend fortgeschritten, um definitive Aussagen zu machen. Die interkantonale Ko-ordination wird entsprechend weiter fortgeführt.

7.4.2 Prüfung der Versorgungsnotwendigkeit der Berner Klinik Montana

Aufgrund des Prüfungsauftrags des Grossen Rates von 2007 ist die Versorgungsnotwendigkeit der Berner Klinik Montana gesondert zu beurteilen. Nach wie vor fehlen in den Rehabilitationskategorien, die die Berner Klinik Montana abdeckt, alternative Angebote im Kanton Bern, namentlich auch für Personen französischer Mutter-sprache. Die Berner Klinik Montana hat sich ausserdem schweizweit als Anbieter von Rehabilitation für Patien-tinnen und Patienten mit Multipler Sklerose einen Na-men gemacht, ein Angebot, das im Kanton Bern sowie in der Nordwestschweiz sonst nicht vorhanden ist. Die Berner Klinik Montana ist deshalb zum heutigen Zeit-punkt nach wie vor versorgungsnotwendig. Die Be-darfsprognose zeigt jedoch in den Leistungsbereichen

der Berner Klinik Montana (Neurologische Rehabilitati-on, Rehabilitation des Stütz- und Bewegungsapparates, psychosomatische Rehabilitation und andere organspe-zifische Rehabilitation) mittel- bis langfristig eine Sen-kung des Bettenbedarfs auf. Der sinkende Bedarf macht die Angebote der Berner Klinik Montana zwar noch nicht überflüssig, kann jedoch eine Strukturbereinigung der Rehabilitationseinrichtungen bzw. eine Konzentration der Leistungserbringer erleichtern.

7.4.3 Evaluation der Leistungserbringer

Bei der Evaluation der Leistungserbringer im Rahmen der Spitallistenerstellung können untenstehende Grö-ssen einbezogen werden:

• Angemessenheit der Zuweisung (z.B. über Diagno-sen und Behandlungen); hier wird ein besonderer Augenmerk auf die Indikationsqualität in der psy-chosomatischen Rehabilitation gelegt.

• Patientenzufriedenheit

• Anteil Übertritte in ein Pflegeheim

• In Kombination mit den Spitälern: Rücküberweisun-gen ins Spital

Die Wirtschaftlichkeit wird mittels folgender Kennzahlen beurteilt:

• Durchschnittliche Aufenthaltsdauer

• Fallzahlen in der stationären Rehabilitation

Zur Schaffung vergleichbarer Daten ist eine statistische Korrektur nach dem Alter der Patientinnen und Patien-ten, sowie nach der Komorbidität möglich.

7.5 Massnahmen

7.5.1 Aufbau des Qualitätskriterienkatalogs und eines Monitorings

Der Kanton erlässt detailliertere Qualitätskriterien pro Leistungskategorie innerhalb der Jahre 2012 oder 2013.

Diese werden über die Spitalliste umgesetzt.

Die Einhaltung der Qualitätskriterien und die Sicherstel-lung der Qualität werden durch ein Monitoring, Evalua-tionen oder Audits beaufsichtigt. Dabei wird unter ande-rem auch beobachtet, ob durch den vermehrten Druck auf die Akutspitäler die verfrühten oder nicht indizierten Übertritte in die Rehabilitation zunehmen, oder ob Fälle, die noch einer stärker betreuten Genesungsphase be-dürfen, durch die Post-Akut-Pflege (innerhalb DRG-Abgeltung) oder der Akut- und Übergangspflege (spezi-fische Tarife) aufgefangen werden. Das Monitoringsy-stem wird entsprechend gemeinsam mit der Akutsoma-tik aufgebaut.

Die kantonalen Arbeiten zur Qualitätssicherung werden dabei wo immer möglich mit den nationalen Arbeiten zur Qualitätsmessung – zum Beispiel den Indikatoren des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) – abgestimmt.

7.5.2 Massnahmen zur Entwicklung der rehabili-tativen Versorgung

Fortführung des Aufbaus der geriatrischen Rehabili-tation

Die geriatrische Rehabilitation wird weiter aufgebaut und soll weiterhin primär den Regionalen Spitalzentren und der Hôpital du Jura bernois zugeordnet bleiben. Die Leistungserbringer sind dabei aufgefordert, in der geria-trischen Rehabilitation im Sinne der Wirtschaftlichkeit Kooperationen einzugehen. Insgesamt ist eine Be-schränkung der Angebote in der geriatrischen Rehabili-tation auf drei bis vier Standorte a|s sinnvoll anzusehen.

Bei der Auswahl der Standorte sollen die Institutionen für ihre Region angepasste Lösungen finden. Dabei sind verschiedene Arten von Kooperationen möglich.

• Kooperationen unter den RSZ und dem HJB als Träger der Leistungsaufträge in der geriatrischen Rehabilitation

• Kooperationen zwischen RSZ und HJB und den bestehenden Rehabilitationskliniken.

• Überkantonale Kooperationen zwischen Leistungs-erbringern (etwa im Jurabogen).

Der Kanton wird den Aufbau der Angebote konzeptionell weiter unterstützen und mit spezifischen Evaluationen zur Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlich-keit begleiten.

Förderung von Kooperationen

Kooperationen sind nicht nur in der geriatrischen Reha-bilitation sinnvoll. Sie helfen mit, die Angebote der Lei-stungserbringer aufeinander abzustimmen und dadurch für alle Beteiligten wirtschaftlicher zu gestalten. Die Organisation und Ausgestaltung von Kooperationen liegt im Aufgabenbereich der Leistungserbringer. Der Kanton wird Kooperationen zwischen Leistungserbrin-ger, seien es verschiedene rehabilitative Leistungserb-ringer oder von Rehabilitationseinrichtungen mit Akut-spitälern dabei unterstützend begleiten. Dazu wird in-nerhalb der Planungsperiode ein Konzept erstellt.

Der Kanton wird sich dafür einsetzen, dass man auf nationaler Ebene Komplexpauschalen, die sowohl den akutsomatischen als auch den rehabilitativen Teil einer Behandlung abgelten, evaluiert.

Konzeptuelle Arbeiten in der psychosomatischen Rehabilitation und der rehabilitativen Hirnschlag-versorgung

Die psychosomatische Rehabilitation wird in der Pla-nungsperiode 2011–2014 einer vertieften Prüfung un-terzogen. Dies beinhaltet einerseits eine vertiefte Analy-se dieAnaly-ser Leistungen etwa in Bezug auf ihre Indikati-onsqualität und andererseits die Einordnung der psy-chosomatischen Rehabilitation in umfassende konzep-tuelle Arbeiten zur Psychosomatik im Kanton Bern, die im Rahmen der Psychiatrieplanung vorgenommen wer-den (siehe Abschnitt 8.7.1).

Die vernetzte rehabilitative Versorgung von Hirnschlag-patientinnen und -patienten wird im Rahmen des um-fassenderen Konzepts zur Hirnschlagversorgung detail-lierter analysiert und optimiert (siehe Abschnitt 6.5.5).

7.5.3 Prüfung der Neuorganisation der Angebo-te der Berner Klinik Montana

Der Auftrag des Grossen Rates gemäss Planungserklä-rung 6 zur letzten Versorgungsplanung betreffend die Schaffung eines kantonalen Kompetenzzentrums für die Rehabilitation wird langfristig weiterverfolgt. Die finanzi-ellen Rahmenbedingungen des Kantons lassen eine kurzfristige Realisation nicht zu.

Die Berner Klinik Montana, die mit ihrem Standort im Kanton Wallis für Berner Patientinnen und Patienten peripher gelegen ist, wird in der Planungsperiode 2011–

2014 Gegenstand eines Optimierungsprojektes sein.

Dieses nimmt Bezug auf die Bedarfsprognose gemäss Versorgungsplanung und die Sicherstellung der Lei-stungen in den von der Berner Klinik Montana abge-deckten Leistungsbereichen. Unter der Führung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion werden derzeit folgende Varianten der Neuorientierung geprüft:

• Variante «Fusion am Standort Montana»: Der Standort Montana wird beibehalten, wobei die Ber-ner Klinik Montana ihren Klinikbetrieb mit mehreren anderen Kliniken fusioniert oder mindestens eine andere Rehabilitationsklinik übernimmt. Eine Fusion hätte eine neue privatrechtliche Trägerschaft zur Folge. Die fusionierte Klinik stützt sich auf die Lei-stungsaufträge aller Trägerkantone und die Aufga-ben der Berner Klinik Montana werden im Sinne der gemeinsamen Leitung angepasst. Dieses Szenario stellt eine attraktive Variante mit geringem Risiko für den Kanton Bern dar.

• Variante «Neue Rehabilitationsklinik am Standort Bern integriert in ein grosses Akutspital»: Es wird ei-ne ei-neue Rehabilitationsklinik am Standort eiei-nes grossen Akutspitals in Bern erstellt. Der Standort Montana wird aufgegeben. Es werden neue durch-lässige Reha-Konzepte erarbeitet und umgesetzt und der Leistungsauftrag des Kantons Bern wird auf alle Reha-Kategorien ausgeweitet. Diese Variante, die für die Berner Klinik Montana Nachteile mit sich bringt, entspricht klar den politischen und versor-gungsplanerischen Bestrebungen des Kantons Bern.

Wird sichtbar, dass eine Neuorganisation der Strukturen in Montana oder sogar eine Verlagerung in den Kanton Bern sinnvoll und machbar sind, wird die entsprechende Umstrukturierung des Rehabilitationsangebotes einge-leitet. Bei einer Umstrukturierung und einer darauf ab-gestimmten Anpassung der Leistungsaufträge auf der Spitalliste wird der Kanton darauf achten, dass die Lei-stungsaufträge weiterhin in beiden Amtssprachen abge-deckt sind. Dabei ist eine interkantonale Abstimmung im Jurabogen sinnvoll. Die Umsetzung einer derartigen Umstrukturierung ist jedoch nicht in kurzer Zeit machbar und geht über die Planungsperiode 2011–2014 hinaus.

7.6 Kosten

Die folgende Kostenprognose für die Rehabilitation zeigt den finanziellen Aufwand für die Leistungsabgeltung der Rehabilitationsaufenthalte von Berner Patientinnen und Patienten auf. Als Berechnungsgrundlage wurden die prognostizierten Fallzahlen des mittleren Szenarios sowie die kostendeckenden Ansätze der Leistungsab-geltung 2010 für die öffentlichen Rehabilitationskliniken verwendet. Mitberücksichtigt wurden ein Investitionszu-schlag von 10% und eine jährliche Teuerung von 2.4%.

Das Optimierungspotenzial liegt vor allem in der Verla-gerung in die ambulante Rehabilitation und in optimier-ten Aufenthaltsdauern. Diese beiden Aspekte sind be-reits in der Bedarfsprognose berücksichtigt.

Die Berechnungen zeigen eine Kostensteigerung in der Rehabilitation auf CHF 152.3 Mio. bis ins Jahr 2014 für die Leistungsabgeltung in der Rehabilitation, wobei diese Kosten anteilsmässig von der Krankenversiche-rungen (Anteil von 45%) und vom Kanton (Anteil von 55%) zu tragen sind.

Tabelle 7.15: Kostenprognose für die Leistungen der Rehabilitation

Nach Finanzierungsträgern, in Mio. CHF

Krankenver-sicherung KVG

Kanton TOTAL

2011 Kantonsbudget inkl. Investitionen – 59.1*

2012 Kostenprognose inkl. Investitionsanteil real (ohne Teuerung) 60.1 74.0 134.1 Kostenprognose inkl. Investitionsanteil nominal (inkl. Teuerung) 63.0 77.6 140.6 2014 Kostenprognose inkl. Investitionsanteil real (ohne Teuerung) 62.1 76.5 138.5 Kostenprognose inkl. Investitionsanteil nominal (inkl. Teuerung) 68.3 84.1 152.3

* Kantonsbudget, inkl. geplante Investitionen aus dem Spitalinvestitionsfonds

Tabelle 7.15 zeigt auch die Mehrkosten, die auf den Kanton Bern als Finanzierungsträger zukommen, auf.

Mit der neuen Spitalfinanzierung steigt der Aufwand des Kantons für die Leistungsfinanzierung im Jahr 2012 um 31%, von CHF 59.1 Mio. im Jahr 2011 auf CHF 77.6 Mio. im Jahr 2012 an. Der Hauptgrund für diese Steige-rung ist, dass die rehabilitative Versorgung heute nur zu 54% von den öffentlichen Anbietern abgedeckt und entsprechend vom Kanton mitfinanziert wird. Ein bedeu-tender Anteil der Patientinnen und Patienten wird in privaten Kliniken im Kanton Bern oder in anderen Kan-tonen behandelt und heute entsprechend nicht vom Kanton mitfinanziert. Ab 2012 trägt der Kanton sämtli-che Rehabilitationsaufenthalte von Berner Patienten und Patientinnen mit. Der Kostenzuwachs fällt nur des-halb nicht höher aus, weil in den heute mitfinanzierten Fällen die besonders schweren und kostenintensiven Fälle bereits enthalten sind. Unbekannt ist, wie weit durch die gestiegene kantonale Mitfinanzierung die obligatorische Krankenversicherung entlastet wird: Ein Teil der ausserkantonalen Behandlungen von Bernerin-nen und Bernern wird heute über Zusatzversicherungen gedeckt, wird in Zukunft aber über das Obligatorium finanziert werden.

Kapitel 8: Psychiatrie – Das Wichtigste in Kürze

Ausgangslage

In der Versorgungsplanung 2007–2010 wurde der GEF der Auftrag erteilt, eine fundiertere Analyse der Berner Psychiatrieversorgung als Basis für die anstehenden Entscheide zur langfristigen Entwicklung der Psychiatrie zu erstellen. Entsprechend bildet die ausführliche Ist-Analyse einen Schwerpunkt der vorliegenden Versor-gungsplanung.

Die Berner Psychiatrieversorgung heute

Die Nachfrage nach psychiatrischen Leistungen nimmt stetig zu. Sie bildet die Häufigkeit von psychischen Stö-rungen in der Bevölkerung und den teilweise ungedeck-ten Bedarf ab.

Die Psychiatrieversorgung im Kanton Bern zeichnet sich durch eine grosse Vielfalt an Angeboten aus; sie ist jedoch auch wenig übersichtlich und kaum abgestimmt – eine fachlich abgestützte Gesamtsteuerung fehlt.

Konsequenzen sind grosse regionale Unterschiede, was die Menge und Art der Angebote betrifft und entspre-chende Unterschiede in der Inanspruchnahme. Bei den Angeboten dominieren weiterhin die historisch gewach-senen stationären Strukturen, welche mit den Konzep-ten einer zeitgemässen Psychiatrieversorgung nur teil-weise vereinbar sind. Die institutionelle ambulante und tagesklinische Versorgung ist vergleichsweise schwach entwickelt und kann heute den stationären Bereich nicht nachhaltig entlasten. Auffallend sind Versorgungsmän-gel in der Alters- sowie teilweise in der Kinder- und Ju-gendpsychiatrie.

Siehe Abschnitt 8.2 für die ausführliche Darstellung zum heutigen Zustand der Psychiatrie

Bedarf und Organisationsmodelle

Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Ist-Analyse, breiter Datenvergleiche und eines Planungs-modells wird der stationäre Leistungsbedarf berechnet und daraus der Bedarf an stationären Plätzen in der Psychiatrie abgeleitet. Gegenüber heute zeigt sich für das Jahr 2014 ein reduzierter Bedarf an stationären Kapazitäten von 10%. Diese Reduktion soll in der All-gemeinen Psychiatrie durch Verringerung oder Verkür-zung von Mittel- und Langzeithospitalisationen erreicht werden. Im Gegenzug steigt der Bedarf an Leistungen der tagesklinischen und ambulanten Versorgung.

Es werden drei verschiedene Modelle zur künftigen Organisation der Psychiatrieversorgung vorgestellt.

Aufgrund des spezifischen Entwicklungspotentials und der Machbarkeit erhält das Modell, welches die konse-quente Integration der Psychiatrie in die somatischen Strukturen vorsieht, den Vorzug.

Siehe Abschnitt 8.3 und Abschnitt 8.5 für die aus-führliche Darstellung des Bedarfs und der unterschiedli-chen Organisationsmodelle.

Strategien

Die Strategien für die Psychiatrieversorgung sehen die klare Definition und Zuteilung der Versorgungsaufgaben auf regionaler und kantonaler Ebene vor:

1. Die Entwicklung der Psychiatrie und die Umsetzung der Strategien erfolgt gesteuert – unter Einbezug von Fachpersonen und in einer Gesamtoptik.

2. Die psychiatrischen entsprechen den somatischen Spitalversorgungsregionen. Integriert in die RSZ sind die Regionalen Dienste für die regionale Ver-sorgung zuständig (mit Behandlungspflicht).

3. Die regionale Versorgung ist integriert und umfas-send. Beschränkungen gibt es im stationären Be-reich.

4. Kantonale Aufgaben in der allgemeinen und spezia-lisierten Versorgung werden an «zentrale» Institu-tionen und Kompetenzzentren übertragen.

5. In der Alterspsychiatrie gilt das gleiche Organisati-onsmodell wie in der allgemeinpsychiatrischen Ver-sorgung.

6. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird die heuti-ge Organisationsform beibehalten. Sie soll jedoch regional den Anschluss an das psychiatrische und somatische Versorgungsnetz sicherstellen.

Siehe Abschnitt 8.6 für die regierungsrätlichen Stra-tegien in der Psychiatrie.

Massnahmen

In der Planungsperiode 2011–2014 werden die konkre-ten Schritte definiert, um die gewollkonkre-ten Entwicklungs-prozesse in der Psychiatrie in Gang zu setzen. Die Massnahmen umfassen:

• Implementierung einer fachlich abgestützten Ge-samtsteuerung und Erarbeitung einer Rahmenord-nung für die regionale Versorgung aufgrund der versorgungsplanerischen Eckwerte.

• Auftragserteilung an die regionalen Verantwortli-chen zur Erarbeitung von regionalen konzepten. Diese müssen die in der Versorgungs-planung festgelegten Anforderungen erfüllen.

Siehe Abschnitt 8.7 für die Massnahmen in der Psychiatrie.

Kosten

Die neuen Finanzierungsregeln führen ab 2012 zu einer deutlichen Steigerung der kantonalen Ausgaben im stationären Bereich. Durch die Umsetzung der versor-gungsplanerischen Massnahmen soll bis 2014 real eine Reduktion erreicht werden.

Siehe Abschnitt 8.8 für die detaillierten Kostenbe-rechnungen.

8. Versorgungsplanung Psychiatrie

8.1 Grundlagen